Was hat dazu geführt, dass dieses Konzept, das ja eigentlich schon in der letzten Legislaturperiode vorgelegt werden sollte, erst im Entwurf ist und erst nächstes Jahr abgestimmt werden soll?
In der letzten Legislaturperiode ist ein „Strukturentwicklungskonzept Bremerhaven 2020“ erarbeitet worden. Da sagt der Name schon, dass es deutlich langfristiger angelegt ist. Die Aufgabe liegt jetzt darin, aus diesem langfristig angelegten Programm ein Konzept zu definieren, ein Schwerpunktprogramm für die Umsetzung in dieser Legislaturperiode.
Auf der letzten Seite des Entwurfs des Konzepts vom 26. Juni, das vorgelegt wurde, steht, wie wichtig es gerade ist, dass es zügig zu einer Prioritätensetzung und auch zu einer finanziellen Absicherung kommt, damit es auch zu Wirkungen kommen kann. In verschiedenen Bereichen wird ja immer wieder auf dieses Konzept hingewiesen, auch auf die strukturellen Veränderungen gerade im Krankenhausbereich. Sehen Sie das genauso wie ich, dass das mit höchster Priorität angegangen werden muss?
In diesem Sinne arbeiten wir daran, und ich habe Ihnen dargestellt, dass die Basis für die Finanzierung dieses Konzeptes ja auch in den Entscheidungen der Koalitionsvereinbarungen gelegt ist, und jetzt geht es um die konkrete Umsetzung, das heißt Berücksichtigung einzelner Projekte dann auch in Haushalten und Finanzplanungen, und daran wird im Moment gearbeitet.
Ich stelle eine Zusatzfrage zu dem „Strukturentwicklungsplan Bremerhaven 2020“. Habe ich Sie richtig verstanden, dass der Senat dieses sehr umfassende und, wie ich finde, sehr gute Papier nicht gänzlich beschließt, sondern das nur als Grundlage nimmt, um jetzt einen Strukturplan für die nächsten Jahre zu bringen?
Warum nimmt der Senat dann dieses Strukturentwicklungskonzept nicht in Gänze zur Kenntnis, um dann daraus die notwendigen Maßnahmen nicht nur im Land, sondern auch in der Stadtgemeinde Bremerhaven zu realisieren?
Ich halte es im Moment nicht für erforderlich, dass der Senat dieses Strukturentwicklungskonzept zur Kenntnis nimmt. Es haben sich alle wesentlichen Dinge dieses Konzepts, denke ich, bereits in der Koalitionsvereinbarung niedergeschlagen.
Herr Dr. Färber, können Sie dem Haus hier ganz deutlich beantworten, ob es sichergestellt ist, dass trotz der hohen Vorbelastungen der Investitionshaushalte in den nächsten Jahren Bremerhaven seinen Anteil von 25 Prozent erhalten kann? Sind Sie ganz sicher, dass nicht die Vorentscheidungen schon dazu geführt haben, dass im Rahmen der Finanzplanung vorgesehene Mittel so weit ausgeschöpft sind, dass der Anteil von Bremerhaven gar nicht mehr abgedeckt werden kann?
Vielleicht kann jemand Herrn Senator Eckhoff behilflich sein, die Vorhänge aufzuziehen, damit wir hier Tageslicht hineinbekommen!
Ich rufe die fünfte Anfrage auf. Sie ist überschrieben mit „bremenports in Zech-Hotel“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Dr. Güldner, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Erstens: Trifft es zu, dass die bremische Hafengesellschaft bremenports die acht obersten Etagen des von der Firma Zechbau in Bremerhaven geplanten Luxushotels am Alten Hafen anmieten wird?
Zweitens: Welche Laufzeit, welche Miethöhe inklusive Nebenkosten, welche Mietanpassungsklauseln enthält der Mietvertrag zwischen Zechbau und bremenports, und wie verhalten sich die zukünftigen Kosten für bremenports kurz- und langfristig im Vergleich zu den bisherigen Mietkosten?
Drittens: Wann erfolgte die Zusage von bremenports an Zechbau, und hatte diese Zusage Einfluss auf Verwirklichung und Gestaltung dieses Hotelprojektes?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu eins: Die Hafenmanagementgesellschaft bremenports GmbH und Co. KG hat ihren Hauptsitz in Bremerhaven. Bremenports ist in Bremen und Bremerhaven auf fünf Bürostandorte verteilt. Der bisherige Bürostandort Bussestraße in Bremerhaven soll als Erweiterungsfläche für das Alfred-Wegener-Institut und für die Stadtentwicklung Bremerhavens zur Verfügung gestellt werden. Um dieser für den Standort Bremerhaven wichtigen wissenschafts- und strukturpolitischen Entwicklung nicht im Wege zu stehen und um die Kernverwaltung auf einen Standort in Bremerhaven konzentrieren zu können, ist die bremenports auf der Suche nach geeigneten zusammenhängenden Büroflächen im Innenstadtbereich. Vor diesem Hintergrund verhandelt bremenports zurzeit mit der Grundstücksgesellschaft Alter Hafen mbH als Investor für ein Büro- und Hotelgebäude im Bereich Alter und Neuer Hafen über die Anmietung von entsprechenden Büroflächen.
Zu zwei: Da ein rechtsgültiger Mietvertrag noch nicht abgeschlossen wurde, können zurzeit keine weiteren Angaben zu den Inhalten gemacht werden. Hierzu wird über das Ergebnis der Verhandlungen die Geschäftsführung von bremenports in der nächsten Aufsichtsratssitzung vor Abschluss des Vertrages berichten.
Zu drei: Unter wirtschafts- und strukturpolitischen Gesichtspunkten hat der Bereich Alter und Neuer Hafen für die Tourismus- und Stadtentwicklung in Bremerhaven eine herausragende Bedeutung. Zur Realisierung dieser für Bremerhaven so wichtigen Infrastruktur hat das Land Bremen erhebliche öffentliche Mittel zur Verfügung gestellt. Es ist deshalb zu begrüßen, wenn sich die bremenports als große und wichtige öffentliche Gesellschaft in Bremerhaven ebenfalls an diesem Standort engagieren kann und wird.
Herr Staatsrat, sagen Sie damit auch, dass die Meldung der „Nordsee-Zeitung“ vom 24. Oktober dieses Jahres, dass ein Mietvertrag bereits unterschrieben sei, falsch ist?
Es hat einen solchen Vertrag gegeben, der aber wegen aufhebender Konditionen nicht rechtswirksam geworden ist.
Das heißt, es hat bereits einen unterschriebenen Mietvertrag gegeben. Können Sie erläutern, warum dieser aufgehoben worden ist?
Es sind Konditionen, die auf Seiten des Vertragspartners, dieser Grundstücksgesellschaft hier, nicht eingehalten werden konnten. Deswegen ist er nicht rechtswirksam geworden.
Ich würde gern von Ihnen wissen, ob Sie uns hier sagen können, dass es jenseits dieses eigentlichen Mietvertrages, dessen Werdegang, zunächst Zustandekommen, dann Wiederaufhebung, Sie gerade geschildert haben, schriftliche oder mündliche Zusagen, Vorverträge, Letter of Intent oder ähnliche Festlegungen von Seiten bremenports auf diesen Standort gibt oder gegeben hat.
Das heißt, es gibt bisher noch keinerlei, in welcher Form auch immer, Festlegungen der bremenports auf diesen Standort und damit auf die Anmietung dieser acht Stockwerke in diesem Hotel?
Ich weiß nicht, was Sie jetzt mit Festlegung meinen. Das habe ich ja betont, dass es immerhin einen Vertrag gegeben hat. Das zeigt das Interesse an diesem Standort.
Ist Ihnen bekannt, ob in die Berechnung der Wirtschaftlichkeit dieses Investitionsobjekts, was ein durchaus üblicher Vorgang wäre, eine solche Festlegung der öffentlichen Seite, einen Mietvertrag abzuschließen, eingegangen ist?