Ist Ihnen bekannt, ob in die Berechnung der Wirtschaftlichkeit dieses Investitionsobjekts, was ein durchaus üblicher Vorgang wäre, eine solche Festlegung der öffentlichen Seite, einen Mietvertrag abzuschließen, eingegangen ist?
Das kann ich für den Staatsrat des Wirtschaftsressorts gern noch einmal wiederholen: Ob in die Wirtschaftlichkeitsberechnung dieses Objektes die öffentliche
Festlegung auf Anmietung solcher Flächen eingegangen ist! Das hat ja einen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeitsberechnung des Objekts, nehme ich an.
Sie werden ja den Zusammenhang kennen, dass ein Investitionsobjekt rentabel ist durch zum Beispiel langfristige Mietverträge der öffentlichen Hand, da haben wir in Bremen mehrere Objekte, die nur dadurch zustande gekommen sind im Invest, und die Frage ist genau, ob dies hier auch für dieses Objekt zutrifft.
Aber ich habe Ihnen doch das Interesse Bremens und auch von bremenports an diesem Objekt dargelegt. Ich habe Ihnen auch dargelegt, dass es im Moment keinen rechtswirksamen Vertrag gibt, und ich habe Ihnen dargelegt, dass darüber weiter verhandelt wird.
Können Sie als für bremenports zuständiges Senatsressort uns sagen, welcher Zeitplan von bremenports angedacht ist, wann dies zum Abschluss kommen soll?
terher, wenn sie ihm dann nicht mehr gefallen, wieder fallen lässt, oder wenn der Investor oder der Mieter dann sagt, das rentiert sich für mich nicht, dass sie dann den Vertrag gemeinsam wieder aufheben? Normalerweise gehören zu Verträgen zwei Partner, die sich einig sind und einen solchen Vertrag schließen.
Der Senat ist hier nicht Vertragspartner, und es ist auf Seiten BremenPorts dieser Vertrag nicht aufgehoben worden.
Ich habe Ihnen gesagt, dass Konditionen dieses Vertrages nicht eingehalten worden sind. Das bezieht sich aber nicht auf die Seite bremenports.
Also verstehe ich Sie so, der Vertrag existiert, nur, es gibt noch Verhandlungen über die Konditionen?
Nein, der Vertrag existierte, er ist aber nicht rechtsgültig, nicht rechtswirksam geworden, weil es aufhebende Konditionen in diesem Vertrag gibt.
Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Schulverweigerung“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Rohmeyer, Kastendiek und Fraktion der CDU.
Wie viele Schülerinnen und Schüler sind mit welcher Intensität seit dem Schuljahresbeginn 2003/ 2004 als Schulverweigerer auffällig geworden?
In wie vielen Fällen ist der Schulermittlungsdienst Schulverweigerung nachgegangen, und welche Konsequenzen hat dies für die betroffenen Schülerinnen und Schüler sowie deren Erziehungsberechtigte gehabt?
Welchen Handlungsbedarf sieht der Senat aus der seit Jahren steigenden Zahl der Schulverweigerer unter Berücksichtigung seiner bereits eingeleiteten Maßnahmen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Fragen eins und zwei: In diesem Schuljahr sind in den Schulen zirka 250 Schülerinnen und Schüler durch Schulvermeidung auffällig geworden. In 126 Fällen ist der Beratungsdienst gegen Schulvermeidung eingeschaltet und auch tätig geworden, da schulinterne Maßnahmen nicht gegriffen haben. In allen Fällen führte der Beratungsdienst gegen Schulvermeidung zunächst eine Klärung der Situation durch Hausbesuche herbei. In 42 Fällen wurden Fachdienste wie Schulpsychologischer Dienst, Amt für Soziale Dienste, Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst und andere eingeschaltet. In der Vergangenheit ergab sich durch diese beratenden Maßnahmen eine Erfolgsquote von etwa 40 Prozent. In fünf Fällen wurde ein Bußgeld verhängt, nachdem beratende Maßnahmen erfolglos geblieben sind. In allen fünf Fällen erfolgt nach der Verhängung des Bußgeldes ein regelmäßigerer Schulbesuch. Im vergangenen Jahr wurden in fünf Fällen Langzeitpraktika durchgeführt. Alle fünf Praktika haben zu einem regelmäßigen anschließenden Besuch der Schule geführt. In den Projekten gegen Schulverweigerung werden zurzeit 42 Schülerinnen und Schüler betreut, der Schulbesuch in den Projekten ist erfreulich stabil. Zu Frage drei: Durch eine konsequente Umsetzung der Verabredungen zwischen den Ressorts Bildung, Soziales und Inneres wird der eingeschlagene Weg weiterverfolgt und insbesondere die Arbeit in den SCHUPSen intensiviert, um die Beratung, Umsetzung und Kontrolle der notwendigen Maßnahmen bezogen auf die jeweiligen Schüler sicherzustellen. – Soweit die Antwort des Senats!
Herr Senator, wie bewerten Sie Ihre soeben gegebene Antwort vor dem Hintergrund Ihrer eigenen Äußerung vom Juli dieses Jahres, als Sie ja mit sehr markanten Worten das Thema Schulverweigerung, Schulschwänzen mit Bußgeldern in Verbindung gebracht haben? Wenn Sie die Zahlen sehen, 250 Fälle und nur in fünf Fällen ein Bußgeld verhängt, finden Sie, das steht in einer angemessenen Relation, oder sind Sie der Auffassung, dass diese Zahlen normalerweise auch nach Ihren Ankündigungen höher sein müssten?
Ich kann nicht verstehen, wieso die Anzahl von verhängten Bußgeldern ein Garant oder eine Messlatte dafür ist, dass wir eine gute Politik in dieser Frage gemacht haben. Viel wichtiger ist doch, dass die Kinder wieder in die Schule gehen und nicht, wie viele Bußgelder wir verhängt haben!
Herr Senator, dann darf ich Sie auf den zweiten Teil Ihrer soeben gegebenen Antwort zu diesem Bereich hinweisen. Sind Sie mit mir der Auffassung, dass, wenn Sie sagen, in allen fünf Fällen erfolgt nach der Verhängung des Bußgeldes ein regelmäßigerer Schulbesuch, dies durchaus auch nach den Ausführungen, die Sie selbst in Interviews in diesem Sommer in großen Zeitungen gemacht haben, anscheinend doch ein Druckmittel ist, damit auch Eltern wieder die Erziehungsverantwortung wahrnehmen?
Das steht völlig außer Frage, dass wir die Eltern dazu benötigen, aber die Hauptsache, ich sage es noch einmal, ist, dass wir mit den vielfältigen Maßnahmen, die ich in der Antwort beschrieben habe, erreichen, dass die Kinder wieder, vielleicht auch mit mehr Freude, in die Schule gehen und dort die Leistungen erreichen, die wir gemeinsam wollen und als Ziel gesetzt haben, aber die Verhängung eines Bußgeldes und auch noch weiter gehende Maßnahmen sind die Schlusspunkte unserer Aktivitäten. Viel schöner ist es doch, wenn wir durch beratende Gespräche, durch Hausbesuche erreichen, dass die Kinder wieder mit Freude in die Schule gehen. Das letzte Mittel, das wir haben, ist die Verhängung von Bußgeldern und sogar die Androhung von weiter gehenden Maßnahmen, die es danach auch noch gibt.