Bremen ist ein wichtiger Standort für die Nahrungsund Genussmittelindustrie, die auch eine starke Exportorientierung hat, das kann man jetzt auch in der „WirtschaftsWoche“ nachlesen. Bremen ist die Stadt des Exports, und da, denke ich, ist es notwendig, dass wir gute Qualität liefern.
Meine Damen und Herren, nun noch ein paar Anmerkungen zu den aktuellen Maßnahmen, die in der vergangenen Woche zwischen den Ministern der Länder und des Bundes und den Senatoren getroffen wurden! Es wurde ein 13-Punkte-Plan verabschiedet. Er sieht eine länderübergreifende Qualitätssicherung nach einheitlichen Standards vor – das ist wichtig –, außerdem Zuverlässigkeitsprüfungen für Unternehmen und dass Schwerpunktstaatsanwaltschaften gegründet werden und die Arbeit zwischen der Lebensmittelüberwachung und der Staatsanwaltschaft verbessert wird. Aus unserer Sicht sollten auch die Lebensmittelkontrolleure in Sachen Strafverfolgung weitergebildet werden, damit die Verfahren schneller laufen. Ferner soll der Strafrahmen konsequent ausgeschöpft werden. Das ist nötig, wenn man überlegt, welche Strafen auferlegt werden und wie viele Gewinne die Firmen machen. Es ist verabredet, dass man Vermögens- und Gewinnabschöpfungen durch
Es wurde von meinem Vorredner schon angesprochen, dass die verpackten Lebensmittel neu codiert werden sollen und auch ein Verbot des Fleischverkaufs unter dem Einstandspreis durchgeführt werden soll. Mit dem Preis sinkt auch die Moral im Fleischgeschäft, und deswegen finde ich es sinnvoll, dass die Wirtschaftsminister jetzt darangehen und hier einschreiten wollen.
Jetzt kommen wir aber zum entscheidenden Punkt! Die Namensnennung wurde beschlossen, also, der Name soll genannt werden, wenn Fleisch mit falscher Auszeichnung gehandelt wird. Hier gibt es natürlich Kritik, auch von unserer Seite, denn es ist ein bisschen vage. Dies kann aber aufgehoben werden durch Argumente wie Verletzung des Betriebsgeheimnisses, dann dauert der Rechtsstreit lange, und es gilt ja bei uns zunächst die Unschuldsvermutung, und bis das Urteil gefällt ist, kann es Monate dauern. Hier soll eine Evaluierung stattfinden, ob dies tatsächlich auch so ist. Uns verunsichert natürlich die Aussage von Horst Seehofer, wie er sie im neuesten „Spiegel“ tätigt. Mit Genehmigung des Präsidenten möchte ich hier gern zitieren:
„Vor allem im kleinen Kreis räumte Seehofer nachher ein, dass er weitere Defizite sehe. Zum Beispiel gehe ihm das Verbraucherinformationsgesetz, das in der kommenden Woche den Bundesrat passieren soll, nicht weit genug. So dürfen danach Privatpersonen Unternehmen zwar nach den Inhaltsstoffen von Produkten fragen, doch diverse Klauseln werden zuverlässig dafür sorgen, dass die Firmen nicht ernsthaft antworten müssen. Mehr als diese Gesetzesvorlage sei aber angesichts des Widerstands aus dem Wirtschaftsflügel der Union nicht möglich gewesen“, klagt Seehofer. Meine Damen und Herren, ich glaube, hier müssen wir noch Klarheit haben, damit wir hier vorankommen.
Wie gesagt, das sind für uns Kompromissmaßnahmen. Wir werden dem zustimmen, auch im Bundesrat, allerdings geht unsere Zielrichtung noch viel weiter. Wenn man die europäische Ebene sieht, zum Beispiel gibt es in Dänemark an jedem Betrieb einen
Smiley. Wir kennen das aus unseren Controllingberichten: Wo ein Lächeln ist, ist der Betrieb positiv bewertet worden. Es wird auch noch der Untersuchungsbericht an die Tür gehängt, und man hat festgestellt, früher waren es 70 Prozent mit „sehr gut“ bewertete Betriebe im Lebensmittelbereich, inzwischen sind es 80 Prozent. Das sind gangbare Möglichkeiten.
In Großbritannien kann man auf Internetseiten nachforschen, wie die Produkte sind und welche Einschränkungen und Probleme es gab. Auch gibt es das sogenannte Whistleblower Gesetz in Großbritannien, also wenn jemand aus dem Betrieb etwas vorbringt, dass es nicht mit rechten Dingen zugeht, dann ist er arbeitsrechtlich geschützt. Das sind Möglichkeiten, an die man näher herankommen sollte. Auch in Österreich gilt zum Beispiel, wenn man bestrafen will, muss die Strafe nicht an eine Person gebunden sein, sondern eine Firma kann auch bestraft werden. Wenn noch Kapital vorhanden ist, dann kann man heran. Das sind Möglichkeiten, die man nutzen sollte.
Es steht auch in dem 13-Punkte-Programm, dass man hier von anderen europäischen Ländern lernen und diese Erfahrungen in nächster Zeit auch mit berücksichtigen will. Von daher sagen wir, wir stimmen diesem Gesetzentwurf im Bundesrat zu. Den Antrag der Grünen lehnen wir ab, weil er nicht zielführend ist, denn darin wird gesagt, wir sollen im Bundesrat nicht weitermachen, wir sollen es dort ablehnen und nacharbeiten. Deshalb lehnen wir den Antrag ab und wollen, dass jetzt zumindest dieser Kompromiss, der in Berlin beraten wird, durchgeführt wird. Wir wollen nicht noch weitere fünf Jahre warten, bis so ein Verbraucherinformationsgesetz auf den Weg kommt. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Moment, muss ich gestehen, bin ich jetzt etwas verwirrt. Herr Brumma, Sie haben dargelegt, dass Ihnen das Verbraucherinformationsgesetz nicht weitreichend genug ist, dass es nicht das erfüllt, was es eigentlich vorgibt. Trotzdem sagen Sie, dass Sie unserem Antrag, der doch fordert, das Verbraucherinformationsgesetz über Nachbesserung durch den Bundesrat wirklich zu einem Verbraucherschutzgesetz im eigentlichen Sinne des Wortes zu machen, nicht zustimmen können.
Herr Dr. Schuster, diese Dialektik kann ich wirklich nicht mehr verstehen! Ich finde, wir sollten doch
Ich komme zu Ihnen, Herr Imhoff! Es ist doch deutlich geworden – und man muss doch das, was an Fachwissen bekannt ist, wahrnehmen und auch akzeptieren –, dass dieses Gesetz so nicht ausreichend sein wird. Von daher hier diese Augenwischerei zu betreiben und so zu tun, als hätten wir dann das Instrument, einen wirklich guten Verbraucherschutz zu gewährleisten, finde ich einfach ein Werfen von Nebelkerzen, und das finde ich nicht richtig und redlich.
Jetzt ist ja deutlich, dass wir zunächst mit unserem Antrag eine Verschärfung des Verbraucherinformationsgesetzes wollen, indem der Bundesrat das ablehnt und dann das, was notwendig ist, über den Vermittlungsausschuss auch eingearbeitet wird. Da ist vor allen Dingen notwendig, dass bei den Möglichkeiten der Nennung von schwarzen Schafen und denjenigen Firmen, die unsaubere Praktiken machen, nachgebessert wird. Da gibt es so, wie jetzt der Gesetzentwurf vorliegt, einfach zu viel Spielraum, um das aufgrund von Fragen des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses zu verhindern.
Ich möchte hier an den Foodwatch-Chef Bode erinnern, der im „Weser-Kurier“-Interview vom 6. September auf die Frage des Journalisten, dass doch die Verbraucher aufgrund des Verbraucherinformationsgesetzes von Herrn Seehofer umfassend informiert werden können, sagt, ich zitiere: Eben nicht! Herr Seehofer sagt, an den Pranger gestellt wird, wer schlechtes Fleisch liefert. Das aber ist so nicht wahr. Seehofer täuscht insofern die Verbraucher. Dieses Verbraucherinformationsrecht besteht nur in wenigen Ausnahmefällen, etwa, wenn ein Verstoß gegen das Lebensmittelrecht von einem Gericht rechtskräftig festgestellt wird. Das kann Jahre dauern.“ Soweit das Zitat!
Ich glaube, man muss nicht näher erläutern, dass die Lebensmittel leider dann in der Tat schon in den Mägen der Verbraucher und Verbraucherinnen gelandet sind und so kein Schutz mehr gewährleistet wird.
Meine Kolleginnen und Kollegen von der CDU, wenn Sie Ihre Worte wirklich so meinen und dann diesen Worten auch die Taten folgen lassen, dann müssten Sie sich sowohl unseren Forderungen anschließen als auch unseren grünen Antrag mit verabschieden. Ich möchte Sie, Herr Imhoff, da auch noch einmal aus dem „Weser-Kurier“ zitieren. Ich habe eben deutlich gemacht, im Prinzip kann man die Nennungen aufgrund von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen kaum zeitnah ermöglichen. Jetzt sagt aber Herr Im
hoff im „Weser-Kurier“ vom 11. April: „Herstellern und Händlern, die absichtlich verdorbene Ware in den Verkehr bringen, muss die Betriebserlaubnis entzogen werden. Die Verantwortlichen müssen zur Information der Verbraucher öffentlich benannt werden können, damit diese Handlungsweisen spürbare Konsequenzen haben.“ – Soweit das Zitat!
Ich möchte das jetzt nicht weiter auseinandernehmen – Sie haben das ja hier heute noch einmal entsprechend dargelegt –, aber ich möchte auch noch einmal ganz deutlich machen, dass diese Möglichkeiten, die hier bezüglich des Verbraucherinformationsgesetzes behauptet werden, nicht gegeben sind und dringender Nachbesserungsbedarf besteht.
Ich komme jetzt zum zweiten Punkt unseres Antrags, den ich auch für sehr wichtig halte, weil wir uns nur über die Verbesserung von bürokratischen Strukturen unterhalten – und ich finde, das ist aus den vorangegangen Beiträgen immer deutlich geworden –, ohne eigentlich die notwendige Basis zu verbessern. Ohne Kontrolleure und Kontrolleurinnen geht nämlich gar nichts, und da hilft auch, was ich ja immer begrüße, eine von der EU durchgeführte Vereinheitlichung und Harmonisierung nicht. Auch die Frage des Kompetenzgerangels zwischen Bund und Ländern hilft nicht. Was wirklich nur helfen würde, wären häufigere Kontrollen, und das geht nur, wenn man hinreichend viele Kontrolleure und Kontrolleurinnen hat. Hier liegt Bremen schlecht, auch nach den Untersuchungen des Verbraucherschutzindexes.
Ich möchte betonen, dass wir Grünen ausdrücklich die Forderungen des Vorsitzenden des Verbandes der Lebensmittelkontrolleure unterstützen. Ich finde, Frau Senatorin, wer ihm dann wie Sie oder Ihr Haus Panikmache unterstellt, hat noch nicht gesehen, wie die wirkliche Anzahl der Kontrollen ist und damit natürlich auch die Wahrscheinlichkeit, etwas zu entdecken. Ich möchte das kurz mit Zahlen benennen: Bei 6000 Betrieben in Bremen und der auch richtigen und durchzuführenden risikoorientierten Überwachungsstruktur müssten in Bremen 12 000 Kontrollen im Jahr durchgeführt werden. Bremen hat zehn Kontrolleure und Kontrolleurinnen. Das kann man leicht teilen, das ist eine einfache Rechnung, ich glaube, das können Sie jetzt auch nachvollziehen. Das würde bedeuten, dass jeder Kontrolleur und jede Kontrolleurin 1200 Kontrollen im Jahr durchzuführen hätten, und zwar vernünftige, richtige und substanzielle Kontrollen. Meine Damen und Herren aus diesem Hause, das geht effektiv nicht!
Somit ist, glaube ich, auch unsere zweite Forderung des Antrags deutlich geworden. Wir wollen, dass die Anzahl der Kontrollen erhöht wird, und damit ist
eine Personalaufstockung verbunden. Ich glaube, dass uns ein bürokratischer Wasserkopf nicht hilft, sondern dass wir in der Tat die Personen vor Ort brauchen, die hinschauen und dann entsprechend die Maßnahmen ergreifen. Herr Brumma, da möchte ich Ihnen abschließend wirklich noch einmal zustimmen: Natürlich muss man den jetzigen Rahmen ausschöpfen, da gibt es auch noch viele Spielräume. Ich glaube, an der Stelle herrscht Einigkeit. Ich finde es jetzt ein bisschen schade, dass Sie die Notwendigkeiten, die, glaube ich, der eine oder andere hier auch nicht leugnen kann, nicht in Taten umsetzen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir behandeln heute wieder einmal das unendliche, leidige Thema „Verbraucherschutz im Lebensmittelbereich stärken – mehr Informationen zugänglich machen“. Das hört sich im ersten Moment wirklich sehr gut an, aber wie sieht das in der Realität aus? Bayern sagt, der Bund ist unfähig und hat versagt, der Bund sagt, Bayern wäre unfähig und hätte versagt, und ich sage Ihnen, beide haben zu 100 Prozent recht!
Ein ekliger Gammelfleischskandal jagt den anderen, und die Medien kommen mit ihren seitenlangen Berichterstattungen über weitere unzählige Fleischskandale nicht mehr nach. Ein Jahr nach Bekanntwerden des ersten Fleischskandals in Bayern fragen sich doch viele Millionen Verbraucher völlig zu Recht, wieso solche ekligen Fleischskandale fast nur durch Zufall aufgedeckt werden, das heißt durch Anzeige von Mitarbeitern oder ehemaligen Mitarbeitern und nicht, wie es eigentlich der Fall sein sollte, durch Kontrollen der dafür gut bezahlten Lebensmittelkontrolleure, die anscheinend in einigen Fällen sehr stark sehbehindert durch die zu kontrollierenden Fleischbetriebe gelaufen sind.
Meine Damen und Herren, ich meine damit selbstverständlich nur diese Lebensmittelkontrolleure, wo in den von ihnen vorher angeblich kontrollierten Unternehmen im Nachhinein ekliges Gammelfleisch festgestellt worden ist. Es kann doch nicht sein, und es darf nicht angehen, dass in dem angeblich vorher kontrollierten Unternehmen Gammelfleisch entdeckt wird, wo das Haltbarkeitsdatum schon seit zirka vier Jahren abgelaufen ist, und das, obwohl dieser Betrieb angeblich kurz vorher regelmäßig kontrolliert worden ist. Keiner will davon angeblich etwas gemerkt haben.
Meine Damen und Herren, das ist ein Unding, das ist ein Skandal sondergleichen! Solche Lebensmittelkontrolleure sollten bei einem nachgewiesenen Fehlverhalten persönlich mit zur Rechenschaft gezogen werden.
Tatsache ist doch, dass außer jeder Menge Absichtserklärungen und leeren Versprechungen von politisch Verantwortlichen dieser rotschwarzen Chaosregierung auch im sehr wichtigen Bereich des Verbraucherschutzes nichts Effektives passiert ist. Da werden von den politisch Verantwortlichen Millionen Verbraucher auf Kosten ihrer Gesundheit, sogar auf Kosten ihres Lebens, denn eine Fleischvergiftung kann im schlimmsten Fall unter Umständen sogar tödlich enden, rücksichtslos belogen. Das ist eine ganz klare politische Aussage, ein ganz klares politisches Versagen ungeahnten Ausmaßes.
Da sagt doch zum Beispiel der verantwortliche Verbraucherschutzminister, das muss man extra betonen, Horst Seehofer von der CDU, schon seit 2005 großmundig – Herr Präsident, ich darf zitieren, doch hören Sie es sich einmal ruhig an! –: „Kriminellen Geschäftemachern das Handwerk legen, in Extremfällen Freiheitsstrafen, das werden wir durchsetzen, häufiger ohne Vorankündigen kontrollieren!“ Ich frage mich, wieso überhaupt nicht ohne Vorankündigungen kontrolliert wird, ich frage Sie, und ich sage Ihnen, solche Lebensmittelkontrollen müssen grundsätzlich ohne Vorankündigungen durchgeführt werden, denn eine Kontrolle mit Vorankündigung ist für mich keine Kontrolle. Da sagt Herr Seehofer: „Wir brauchen mehr Dichte bei den Kontrollen.“ Das hört sich alles sehr gut an, nur, die politische Umsetzung, der politische Wille, dies auch politisch in Taten umzusetzen, fehlt.
Meine Damen und Herren, ich darf das Wort „Lüge“ offiziell nicht mehr benutzen, deshalb können sich unsere Bürgerinnen und Bürger bei der Umsetzung dieser leeren Versprechungen und Aussagen von Minister Seehofer und den nachweislich zunehmenden bundesweiten ekligen Fleischskandalen selbst ein eigenes Meinungsbild über den Begriff von Ehrlichkeit, Umsetzung und politischer Glaubwürdigkeit von gemachten Versprechungen verantwortlicher, etablierter Politiker der Altparteien bilden. Ich glaube, dass der Begriff gar nicht einmal so abwegig ist, weil sich trotz der leeren Versprechungen von Herrn Seehofer praktisch, wie vorhin schon erwähnt, nichts Effektives im Bereich des Verbraucherschutzes zum Schutz und zum Wohl der Verbraucher geändert hat. Nichts!
Mir ist nicht bekannt, meine Damen und Herren, dass es zum Beispiel mehr vorher nicht angekündigte Kontrollen oder überhaupt mehr Kontrollen gegeben hat, dass härtere Strafen ausgesprochen worden sind. Die Geldstrafen sind angesichts der Millionengewinne doch wirklich lächerlich. Eine Geldstrafe von zum Beispiel 20 000 Euro zahlen diese Mafiosi doch aus ihrer Portokasse. Darüber hinaus ist mir aber auch nicht bekannt, dass neue Gesetze zum Schutz der Verbraucher vor Gammelfleisch beschlossen und umgesetzt worden sind.
Machenschaften dieser skrupellosen Fleischmafia geschützt wird. Darum fordert die DVU nachweislich schon seit Jahren einen effektiven Verbraucherschutz im Allgemeinen mit den eindeutigen, rigorosen Forderungen, dass diesen kriminellen Händlern ein sofortiges lebenslanges Berufsverbot ausgesprochen wird, dass sie mit einer hohen Haftstrafe sowie einer deutlich höheren Geldstrafe belegt werden müssen und dass die Namen und Firmenbezeichnungen dieser kriminellen Betriebe und Firmen sofort zwangsweise veröffentlicht werden. Das heißt mehr Kontrolleure, mehr Kontrollen, mehr Transparenz. Meine Damen und Herren, das sind konkrete Vorschläge und Maßnahmen zur Bekämpfung der ausufernden Gammelfleischkriminalität zum Schutz und im Interesse vieler Millionen Verbraucher. Diese Forderungen und Maßnahmen hätten schon seit Jahren politisch effektiv umgesetzt werden müssen. Reden Sie nicht nur über den Verbraucherschutz, sondern setzen Sie die schon vor einem Jahr von Verbraucherschutzminister Seehofer versprochenen Maßnahmen auch endlich in politische Taten um! Damit würden Sie für den Verbraucherschutz schon sehr viel getan und Konkretes erreicht haben. Hierzu haben Sie immer die uneingeschränkte Unterstützung der DVU, und das schon seit Jahren. – Ich danke Ihnen!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe Ihnen versprochen, Ihnen noch zu erzählen, welche Meinung wir zu Ihrem Antrag haben. Sie, meine Damen und Herren vom Bündnis 90/Die Grünen, fordern, dass künftig die Unternehmen, die gegen das Lebensmittelrecht verstoßen, namentlich genannt und öffentlich gemacht werden sollen. Das ist bereits im Entwurf des Verbraucherinformationsgesetz der Bundesregierung enthalten. Sie fordern weiter ernsthaft, dass wir den derzeit vorliegenden Gesetzentwurf im Bundesrat anhalten sollen, um wieder in endlose Debatten einzusteigen, um möglicherweise noch ein paar Nachbesserungen zu erreichen! Sie fänden es wirklich sinnvoll und hilfreich, jetzt momentan wie zu Zeiten Ihrer Regierungskonstellation nichts zu tun, obwohl gerade ein Gesetz der Länder und des Bundes vorliegt und Einigkeit über die zukünftige Vorgehensweise herrscht? Was wollen Sie der Bevölkerung denn erklären? Ja, wir müssen noch erst einmal wieder diskutieren? Da sind wir wieder am Punkt von gestern, nicht nur schnacken, sondern auch etwas tun, und wir tun etwas!