Der Beantwortung der zweiten Frage entnehme ich, dass Sie sehr wohl anerkennen, dass die bisherige Dar
Sicherlich ist es so, dass die Informationsdarstellung über das Kulturressort verbesserungsfähig ist. Das liegt natürlich auch an internen Themenstellungen, die wir haben. Sie sind ja auch bekannt, und wir berichten sehr regelmäßig in der Kulturdeputation darüber. Das ist ein langwieriger und zum Teil auch sehr zäher Prozess. Das muss ich leider so akzeptieren. Das kann ich leider, weil dort auch entsprechende Gesetze dagegenstehen, nicht verändern. Ich selbst bin auch nicht damit zufrieden und würde mir einen anderen Sachstand wünschen. Ich denke aber, dass wir auch im Zusammenhang mit dem, was wir im April im Senat beschlossen haben, eine gemeinschaftliche Corporate Identity, einen gemeinsamen Auftritt im Internet mit entsprechender gleicher Menüsteuerung, einen einheitlichen Auftritt aller Ressorts bekommen. Da sind also auch in anderen Ressorts im Augenblick Überlegungen im Gange. Von daher glaube ich, dass wir dieses Defizit dann hoffentlich möglichst schnell beheben können.
Können Sie das „möglichst schnell“ noch etwas genauer präzisieren? Sie haben ja gesagt, es hängt auch mit der noch nicht fertig gestellten Umstrukturierung des Kulturressorts zusammen. Gibt es da einen zeitlichen Rahmen, den Sie zumindest anstreben?
Ich habe, was das angeht, Frau Abgeordnete, mir schon so oft zeitliche Ziele gesetzt und musste leider feststellen, dass sie alle nicht zu halten waren, weil gerade Reorganisationsfragen in der öffentlichen Verwaltung, ohne zu sehr ins Detail gehen zu wollen, doch manchmal sehr mühselig sein können. Ich wünsche mir, dass wir in diesem Jahr damit fertig werden. Sie würden da bei mir, wie gesagt, offene Türen einrennen. Das läuft alles viel zu langsam und müsste eigentlich viel schneller gehen, aber manchmal ist es so, wie es ist, und man kann es leider nicht ändern.
Die dreizehnte und damit letzte Anfrage in der Fragestunde befasst sich mit dem Thema „Verwendung von aus Rasterfahndungen erlangten Daten“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Kleen, Dr. Sieling und Fraktion der SPD.
Erstens: Wie häufig wurden so genannte Rasterfahndungen gemäß Paragraph 36 i Bremisches Polizeigesetz seit Geltung dieser Vorschrift durchgeführt?
Zweitens: Wie viele Fälle von Übereinstimmung der miteinander abgeglichenen Daten haben sich dabei ergeben?
Drittens: Werden dabei erlangte und wegen ihrer Bedeutung weiterverwendete Daten nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. April 2006 gelöscht?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: Der Gesetzgeber hat am 25. Oktober 2001 den Datenabgleich mit anderen Dateien in Paragraph 36 i Bremisches Polizeigesetz und somit die Möglichkeit zur Durchführung der so genannten Rasterfahndung in das Bremische Polizeigesetz aufgenommen. Seitdem wurde die Rasterfahndung ein Mal praktiziert. Diese Maßnahme stand im Zusammenhang mit den Terroranschlägen am 11. September 2001 in New York und Washington.
Zu Frage zwei: Die Rasterfahndung wurde in abgestufter Systematik durchgeführt. Aus den für das Land Bremen insgesamt erfassten 546 Prüffällen ergaben sich 89 Treffer. Hierzu wurden in 44 Verdachtsfällen weitere Ermittlungen angestellt.
Zu Frage drei: Nach Beendigung der Rasterfahndung wurden die im Zusammenhang mit dieser Maßnahme gewonnenen Daten gelöscht. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz war eingebunden. – Soweit die Antwort des Senats!
Nein! Man könnte nur ergänzen, dass vor dem 25. Oktober 2001, nämlich vor September 2001, eine Rasterfahndung nach dem Polizeigesetz auch 17 Jahre lang möglich war und kein einziges Mal angewendet worden war. Ich habe aber keine weiteren Fragen an den Senator. Ich weiß jetzt gar nicht, ob das parlamentarisch richtig war.
noch eine so genaue Erinnerung an die 17 Jahre vor dem 11. September 2001 hat. Ich persönlich kann mich an diesen Zeitraum nicht in allen Lebensphasen erinnern.
Meine Damen und Herren, für die Aktuelle Stunde ist von den Abgeordneten Frau Ziegert, Dr. Sieling und Fraktion der SPD sowie den Abgeordneten Peters, Pflugradt, Perschau und Fraktion der CDU folgendes Thema beantragt worden:
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Fraktion der SPD hat diese Aktuelle Stunde zur Ausbildungsplatzsituation beantragt, und die CDU hat sich ja dankenswerterweise dem auch angeschlossen, weil wir der Meinung sind, und ich glaube, weil es auch so ist, dass die Ausbildungsplatzsituation in Bremen in diesem Frühjahr besorgniserregend ist. Ich finde es auch richtig, dass wir in der Bürgerschaft erneut darüber debattieren, weil es sich hier nicht um eine Detailfrage der Bremer Politik handelt, sondern um eine Frage, die die Zukunft der Jugendlichen, aber auch unsere Zukunft ganz elementar berührt.
Wie ist in diesem Frühjahr die Situation? Wir haben seit zwei Jahren hier in Bremen einen Ausbildungspakt mit sehr zahlreichen Aktivitäten der beteiligten Paktpartner, und dieser Ausbildungspakt kann auch jedes Jahr Erfolg melden. Nur um einmal ein Beispiel zu nennen, die Paktpartner hatten verabredet, für das Land Bremen in jedem Jahr 280 neue Ausbildungsstellen einzuwerben, und sie haben dieses Ziel nicht nur erfüllt, sondern weitaus übererfüllt mit 1200 neuen Ausbildungsstellen im letzten Jahr und schon 300 in diesem Jahr. Trotzdem mussten wir in diesem Frühjahr feststellen, dass die Zahl der betrieblichen Ausbildungsplätze erneut zurückgegangen ist, und zwar in erheblichem Maße. Es sind noch immer
über acht Prozent Ende Mai dieses Jahres gewesen, und das bei steigenden Bewerberzahlen. Man muss noch einmal sagen, eine rühmliche Ausnahme macht hier, ausnahmsweise fast, die öffentliche Verwaltung. Wir haben ja gestern gehört, dass dort eine Ausbildungsquote von acht Prozent ist. Wenn dies überall so eingehalten würde, dann hätten wir keine Ausbildungsplatzprobleme in Bremen.
Steigende Bewerberzahlen, habe ich gesagt, das hängt nicht mit demographischer Entwicklung zusammen, sondern das hängt damit zusammen, dass mittlerweile über 50 Prozent der Bewerber Altbewerber aus den Jahren vorher sind. Deswegen ist es auch nicht richtig zu sagen, es bewerben sich erst einmal viele auf einen Ausbildungsplatz, und die wollen dann ja doch etwas anderes machen, zur Schule gehen oder studieren. Es ist vielmehr so, dass wir uns Sand in die Augen streuen, wenn wir am Ende des Jahres dann immer feststellen, wir haben die Jugendlichen ja doch einigermaßen untergebracht. Wir haben sie letzten Endes größtenteils in Warteschleifen geschickt. Die Jugendlichen, die dann in Berufsvorbereitungsmaßnahmen und Berufsvorbereitungsjahren und Ähnlichem sind oder auch zur Schule gehen, stehen uns in den nächsten Jahren letzten Endes wieder auf der Matte, wollen weiterhin einen beruflichen Ausbildungsplatz, haben aber inzwischen mehrere Jahre ihres Lebens in Warteschleifen verschwendet.
Das hat übrigens auch die Kultusministerkonferenz in ihrem jüngsten Bericht festgestellt und gesagt, dass 40 Prozent der Jugendlichen mittlerweile nicht direkt von der Schule in die Ausbildung gehen, sondern ihre Zeit in Warteschleifen verbringen. Die Kultusministerkonferenz selbst stellt fest, dass hier die große Gefahr besteht, ein bedeutsames Arbeitskräftepotential der Zukunft zu verspielen.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, es macht mich schon etwas, wie soll ich sagen, betroffen, oder ich könnte vielleicht auch sagen, sauer, wie die Ausbildungspaktpartner beziehungsweise wie Vertreter der Wirtschaft auf diese Situation reagieren. Damit will ich nicht das große Verdienst und das große Engagement schmälern, das einzelne Akteure in den Kammern für die Frage der Ausbildungsplätze hier zeigen. Wenn die Reaktion aber ist, dass entweder alte Forderungen wieder aus der Tasche geholt werden, dass die Situation der Jugendlichen dazu ausgenutzt wird, wieder die Forderung nach Senkung der Ausbildungsplatzvergütung aus der Tasche zu holen oder, wie jüngst von der Handwerkskammer, die Lockerung des Meisterzwangs, die ja nur sehr mäßig war, dafür verantwortlich zu machen, wenn das Problem heruntergespielt wird, wie es bei der Handelskammer der Fall war, oder wenn, und das ist ja der Trend der letzten Jahre, die Schuld oder die Verantwortung für die Situation vor allem
den Jugendlichen selbst zugespielt wird, die angeblich nicht ausbildungsreif, nicht berufsreif sind, dann kann ich jedenfalls das nicht akzeptieren.
Mir kann doch keiner erzählen, dass die Jugendlichen, die 70, 80 Bewerbungen schreiben und keinen Ausbildungsplatz bekommen, alle irgendwie zu blöd sind, eine Ausbildung zu machen, dass sie zu doof sind, sich nicht richtig bewerben und so weiter. Ich akzeptiere auch nicht, wenn hier gesagt wird, dass man mit Hauptschule heutzutage überhaupt keine Chance mehr auf einen Ausbildungsplatz hat.
Ich möchte einmal wissen, wie wir eigentlich die Schülerinnen und Schüler in der Hauptschule dafür motivieren wollen, Leistungen zu bringen, sich anzustrengen, wenn wir ihnen von vornherein sagen, wenn du da in dieser Schule bist, dann hast du sowieso keine Chance! Damit stempeln wir sie schon ganz jung ab und sagen, das sind die Verlierer unserer Gesellschaft, und denen geben wir keine Chance mehr.
Ich sage im Übrigen auch, Ausbildungsreife ist nicht naturgegeben, nicht angeboren, es ist auch eine Frage des Forderns und Förderns. Ich finde es deswegen richtig, dass der Bildungssenator in den letzten Jahren, seitdem das Ressort von Willi Lemke geführt wird, sehr große Anstrengungen unternommen hat, den Übergang von Schule in Beruf und die Ausbildungsreife zu verbessern. Aber dies geht auch nur, wenn es genügend Betriebe gibt, die bei solchen Projekten mitmachen. Soweit ich weiß, ist auch die Beteiligung der Betriebe an solchen Projekten mit der Schule bisher noch mäßig und könnte durchaus größer sein.
Wenn die Wirtschaft nicht bereit ist, mehr Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen, dann werden wir im Übrigen auch mit all unseren Maßnahmen nur Mitnahmeeffekte generieren. Ich sage dies einmal am Beispiel EQJ, also dieser Einstiegsqualifikation für benachteiligte Jugendliche. Diese war ja im Ausbildungspakt verabredet worden, damit benachteiligte und lernschwache Jugendliche eine Chance haben, durch ein Praktikumsjahr im Betrieb an die Ausbildung herangeführt zu werden und ihre Chance zu vergrößern. Tatsache ist aber, dass der überwiegende Teil der Jugendlichen in diesen EQJ-Maßnahmen nicht die schwachen Jugendlichen sind, sondern ganz normale Jugendliche, die auf diese Weise versuchen, noch irgendwie einen Fuß in den Betrieb zu bekommen. Dann ist es ja auch kein Wunder, dass dann die Übergangsquote in die Ausbildung 60 Prozent ist, wie die Handelskammer neulich stolz ver
kündet hat. Damit haben die Betriebe im Grunde genommen ein kostenloses Praktikumsjahr vorgeschaltet, mit dem sie Jugendliche erst einmal ausprobieren können, ehe sie sie dann in die Ausbildung übernehmen.