Sehr geehrte Frau Dr. Mathes, das war ein sehr forscher Vorschlag, aber jetzt haben Sie den Kollegen Günthner einfach so allein stehen lassen.
Ich würde vorschlagen, dass Sie beide sich jetzt noch einmal zusammensetzen und genau die Frage, die Sie gestellt haben, klären. Vielleicht könnten Sie dann dem Parlament mitteilen, zu welchen Ergebnissen Sie gekommen sind.
Eine Zwischenbemerkung ist mir ja sicher gestattet. Es war eine grüne Ministerin, die inzwischen im Deutschen Bundestag sitzt. Insofern hätten Sie ruhig Nordrhein-Westfalen in Ihrer Aufzählung auch erwähnen können.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Dr. Mathes, Sie haben angesprochen und wiederholt, was ich vorhin schon einmal gesagt habe. Es gibt diese Auswertung der Verbraucherzentrale, aber das ist, wie gesagt, nur eine Auswertung, wobei ich gesagt habe, bei diesem gesundheitlichen Verbraucherschutz wie der Lebensmittelkontrolle ist Bremen besser geworden und auch in der Tabelle aufgestiegen. Über die anderen Dinge muss man diskutieren, brauchen wir hier den Verbraucherschutzausschuss, brauchen wir ein extra Ministerium und so weiter. Ich finde, das sollte erst in zweiter Linie folgen. Vielleicht gibt es noch Optimierungsmöglichkeiten auf anderer Ebene, wo wir hier den Verbraucherschutz verbessern können.
Was die Gesetzesinitiative betrifft, wir als SPDFraktion stimmen ihr zu, und wir erwarten auch, dass der Bundesrat zustimmt, aber wir haben auch gesagt, das ist ein erster Schritt, und weitere Schritte müssen folgen. Dazu, das habe ich auch ausgeführt, wer
den Überprüfungsvorkehrungen eingebracht, wie dieses Gesetz kontrolliert und der Erfolg auch analysiert wird. Ich glaube, das ist die richtige Richtung, und da sollten wir hingehen. Wie gesagt, in Bremen, im wirtschaftlichen Verbraucherschutz, muss materiell auch noch etwas getan werden. Gott sei Dank haben wir das im Haushalt abgesichert, und ich glaube, das ist die richtige Richtung, in die wir weiter gemeinsam marschieren sollten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich überlege, ob man nicht die spontane Reaktion von Frau Dr. Mathes übertragen kann auf die Fragestunde des Senats. Das wäre vielleicht an der einen oder anderen Stelle auch ganz hilfreich, wenn man dann bilateral weiterdiskutieren kann. Man kann ja einmal überlegen, ob man das in die Geschäftsordnung aufnimmt. Das hat mir jedenfalls spontan gut gefallen.
Verbraucherschutz! Verbraucher sind natürlich zunehmend verunsichert, weil ein Lebensmittelskandal den nächsten jagt. Es ist leider so, dass viele schwarze Schafe in der Lebensmittelindustrie unterwegs sind, die ohne Rücksicht auf die Gesundheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern offensichtlich nur für ihren Profit Skandale produzieren, Lebensmittel in Umlauf bringen, die gesundheitsgefährdend sind. Das ist das große Thema, mit dem wir uns hier in der Bürgerschaft auch schon öfter beschäftigt haben. Wir brauchen also dringend eine Stärkung der Verbraucherrechte.
Das machen wir auch daran fest, dass bei uns in der Behörde, immer wenn ein solcher Skandal virulent ist, Verbraucher anrufen, Verbraucher wissen wollen, wo kann ich jetzt eigentlich noch zuverlässig gute Ware kaufen, nennen Sie uns doch bitte den Verursacher, damit ich dem nicht aufsitze! Das ist zurzeit leider nicht möglich, weil die gesetzliche Grundlage dafür fehlt. Wir brauchen mehr Transparenz im Verbraucherschutz, das ist gar keine Frage. Insofern ist es ein Fortschritt, wenn mit dem Gesetz Verbraucher endlich ein Recht auf Information bekommen.
Diese Pflicht, auf der anderen Seite, die Information auch zu erbringen, trifft Bund, Länder und Kommunen. Das ist auch gut so. Es hat sich leider nicht durchsetzen können, diese Pflicht auch auf die Wirtschaft zu übertragen, was ich bedauere. Aber das war politisch nicht kompromissfähig. Länder und Kom
munen sind dann bei der Ausgestaltung des Gesetzes, was ja dann wieder sehr ins Detail geht, zwar am Anfang beteiligt worden, aber dann in den weiteren Beratungen nur noch sehr wenig. So haben wir auch als Behörde für den gesundheitlichen Verbraucherschutz, was die vorliegende Gesetzesvorlage betrifft, Klärungsbedarf an der einen oder anderen Stelle.
Es ist schon einiges genannt worden, aber besonders wichtig ist für mich, und ich wäre sehr froh, wenn es noch im weiteren Verfahren gelingen würde, dort deutlichere Formulierungen im Gesetz zu finden, die Unschärfe herauszubekommen, die immer noch in der Frage besteht, wann private Belange vorliegen, die verhindern, dass man einem Auskunftsbegehren auch stattgeben kann, dass man also die so genannten schwarzen Schafe dann auch wirklich benennen kann. Das koppelt dann wieder zurück mit der Frage, wann Betriebsgeheimnisse berührt sind und wann die Verletzung dieser Betriebsgeheimnisse dann unter Umständen Regressansprüche bei der Behörde auslöst. Mir wäre sehr daran gelegen, wenn man es noch hinbekommen würde, dass man dort einen ganz klaren Haftungsausschluss dann auch hätte, weil die Behörde dann so, wie heute wieder, in der schwierigen Situation ist zu entscheiden, machen wir es öffentlich, und wenn ja, dann müssen wir auf der anderen Seite damit rechnen, dass eine riesige Regressforderung auf uns zukommt. Ich wäre sehr dankbar, wenn es noch gelingen würde, da eine klarere Formulierung im Gesetz zu finden. Wichtig ist aber auf jeden Fall, dass wir endlich zu einer gesetzlichen Verankerung des Verbraucherschutzes kommen.
Meine Damen und Herren, Bremen hat, finde ich, einen guten gesundheitlichen Verbraucherschutz vorzuweisen. Wir haben hier in der Gesundheitspolitik dem Verbraucherschutz immer einen hohen Stellenwert zugemessen und werden das in Zukunft auch tun. Es ist ja jetzt viel über diese Studie der Verbraucherzentrale diskutiert worden. Wenn ich das richtig verstanden habe, Frau Dr. Mathes, dann wird hier insbesondere kritisiert, dass die institutionelle Verankerung hier so schlecht ist, was ja richtig ist. Wir haben kein zentrales Verbraucherschutzministerium, wir haben auch keinen Parlamentsausschuss. Darüber müsste man sicher nachdenken, ob man das in der Zukunft auch noch anders verankern kann. Aber das ist für mich nicht das Hauptkriterium, das sage ich auch ganz deutlich. Es würde ja wahrscheinlich auch keinem nützen, wenn wir jetzt in meiner Behörde im Titel auch noch „Gesundheitlicher Verbraucherschutz“ hätten. Es kommt darauf an, dass wir die Inhalte stärker weiter verfolgen und dass wir Verbraucherschutz auch als politisches Thema auf der parlamentarischen Ebene weiter nach vorn tragen. Natürlich sind wir als Senat auch gefordert.
Die Lebensmittelkontrolle, das habe ich dem Bericht entnommen, gehört zu den Stärken sowohl in Bremen als auch in Niedersachsen. An der Stelle ha
ben wir schon eine sehr gute Kooperation zwischen Bremen und Niedersachsen, die sich gut bewährt hat und die wir auch fortsetzen wollen. Das ist auch ein Punkt, der im vorliegenden Antrag abgefordert wird, neben vielen anderen Punkten, dass wir noch einmal dem Parlament unsere Aktivitäten im Verbraucherschutz darstellen sollen. Das machen wir gern. Im Januar haben wir schon in der Antwort auf die Große Anfrage sehr umfangreich zum Punkt Lebensmittelüberwachung anlässlich der Fleischskandale berichtet, das können wir noch weiter aktualisieren.
Eines, Frau Dr. Mathes, möchte ich aber noch einmal klarstellen: Sie haben beklagt, dass Ihr grüner Antrag – das war, glaube ich, auch im Januar, ich weiß es nicht mehr genau – sozusagen vom Senat ausgesessen wird. Das weise ich zurück! Wir haben uns bemüht, diesen grünen Antrag in der letzen Deputationssitzung auf die Tagesordnung zu bringen. Wir müssen aber, das wissen Sie auch, ihn mit dem Wirtschaftsressort abstimmen, weil er nicht nur an die Gesundheitsdeputation überwiesen worden ist, sondern auch an die Wirtschaftsdeputation. Leider ist es uns nicht gelungen, diese Abstimmung erfolgreich herbeizuführen, weil es unterschiedliche Auffassungen zwischen den Ressorts gibt. Es wird also nichts ausgesessen, der Antrag wird bearbeitet. Aber es ist leider nicht gelungen, eine Deputationsbefassung aus den von mir genannten Gründen herbeizuführen. – Danke schön!
Wer Ziffer 1 des Antrags der Fraktionen der CDU und der SPD mit der Drucksachen-Nummer 16/1042 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Dazu als Vertreterin des Senats Frau Senatorin Röpke. Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Schön.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte in meiner Rede die Anträge „Weiterentwicklung der Hilfen für Arbeitssuchende statt Verschärfung sozialer Notlagen“ und „Eigeninitiative fördern, Ich-AG und Überbrückungsgeld erhalten!“ zusammenfassen, da beides jetzt in den Bundesrat kommt und daher Zeitdruck besteht. Das Ziel der Arbeitsmarktreform und insbesondere von Hartz IV war es ja, die Zugangschancen von Langzeitarbeitslosen auf den ersten Arbeitsmarkt durch umfangreiche Beratung, passgenaue Hilfsangebote und eine effektive Vermittlung zu verbessern. Dieses Ziel muss auch weiterhin Leitlinie der Arbeitsmarktpolitik bleiben.