Protocol of the Session on June 15, 2006

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte in meiner Rede die Anträge „Weiterentwicklung der Hilfen für Arbeitssuchende statt Verschärfung sozialer Notlagen“ und „Eigeninitiative fördern, Ich-AG und Überbrückungsgeld erhalten!“ zusammenfassen, da beides jetzt in den Bundesrat kommt und daher Zeitdruck besteht. Das Ziel der Arbeitsmarktreform und insbesondere von Hartz IV war es ja, die Zugangschancen von Langzeitarbeitslosen auf den ersten Arbeitsmarkt durch umfangreiche Beratung, passgenaue Hilfsangebote und eine effektive Vermittlung zu verbessern. Dieses Ziel muss auch weiterhin Leitlinie der Arbeitsmarktpolitik bleiben.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Das Ziel war Fördern und Fordern, und nun scheint das Fordern immer mehr in den Vordergrund zu treten ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

und das Fördern in den Hintergrund. Für das Fördern wurden 45 Prozent der Eingliederungsmittel, also Geld, das für Integrationsmaßnahmen in den Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, nicht ausgegeben. Das waren 2005 2,6 Milliarden Euro, die an den Bund zurückgegangen sind. In Bremen und Bremerhaven war es ähnlich, hier wurden über 50 Prozent der Gelder, die für Integrationsmaßnahmen in den Arbeitsmarkt zur Verfügung standen, nicht ausgegeben.

In dem Bericht des Bundesrechnungshofs, der vor kurzem herausgekommen ist, moniert der Bundesrechnungshof, dass Hilfebedürftige durchschnittlich drei Monate auf ein qualifiziertes Erstgespräch warten müssen, und nach sieben Monaten gibt es immer noch ein Drittel der Betroffenen, die noch kein Eingliederungsgespräch geführt haben. Statt hier die Vermittlung voranzuführen und vernünftige Angebote zu machen, setzt nun die schwarzrote Bundesregierung auf Kontrolle und Sanktionen. Im SGB-II-Fortentwicklungsgesetz, das nun in den Bundesrat kommen soll, wird auf Einschränkung, Überprüfung und Androhung von Leistungskürzung gesetzt, denn Hartz IV wurde offenbar zu teuer, und nun muss gespart werden.

Die Begleitdebatte, Arbeitslose als Zocker zu bezeichnen, die herausholen, was herauszuholen ist, ärgert uns an dieser Stelle besonders.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Unternehmen wird schließlich auch nicht vorgeworfen, dass sie Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen, die die Politik ihnen geschaffen hat. Es ist keine Frage für uns, dass Missbrauch zu bekämpfen ist. Das muss überall passieren, aber es muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben, und bisher gibt es keine belegbaren Hinweise darauf, dass Arbeitslose mehr Missbrauch betreiben als sonst irgendwo in der Gesellschaft.

Es ist offensichtlich so, dass für die nicht kalkulierten hohen Kosten Schuldige gefunden werden müssen, aber für die Kostensteigerung gibt es viele Gründe, Gründe, die sich letztendlich auch aus dem Gesetz ergeben. Ein Grund ist, der Arbeitslosengeld-I-Bezug wurde auf ein Jahr verkürzt, dadurch fallen mehr Menschen in das Arbeitslosengeld II als früher in die Arbeitslosenhilfe. Darüber hinaus werden Beschäftigungsverhältnisse im zweiten Arbeitsmarkt nicht mehr arbeitslosenversichert, das heißt, diese Menschen kommen danach aus dem ArbeitslosengeldII-Bezug nicht heraus.

Ein zweiter wichtiger Grund ist, dass in vielen Bereichen die Gehälter mittlerweile so niedrig sind, dass Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen Anspruch haben, aufstockendes Arbeitslosengeld II zu bekommen. Das sind in Deutschland mittlerweile knapp eine Million Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, das sind verdammt viele! Dritter Grund ist die Zusammenfüh

rung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe zum Arbeitslosengeld II, und damit hat auch eine Entstigmatisierung stattgefunden. Menschen, die sich früher nicht getraut haben, Sozialhilfe zu beantragen, haben weniger Scheu, Arbeitslosengeld II zu beantragen. Diese Entstigmatisierung war auch gewollt, wir finden es richtig, dass Menschen das beantragen, was ihnen auch zusteht.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Der vierte Grund ist sicherlich auch ein Anreiz, neue Bedarfsgemeinschaften zu gründen. Das hat aber auch zu einem erheblichen Teil etwas damit zu tun, dass jetzt das Partnereinkommen angerechnet wird, vorher gab es in der Arbeitslosenhilfe individuelle Rechtsansprüche. Also, es gibt einen ganzen Strauß, wodurch es zu einem Kostenanstieg gekommen ist.

Nun will man dem begegnen, einem Kostenanstieg, der sich quasi auch aus dem Gesetz ergibt, indem man weitere Verschärfungen einführt. Es soll zu Leistungsreduzierungen kommen, Leistungsreduzierungen soll es künftig nicht nur bei Geldleistungen geben, sondern auch bei den Wohnkosten. Bereits bei der ersten wiederholten Regelverletzung – also, ein Termin wurde nicht wahrgenommen – sollen demnächst 60 Prozent der Arbeitslosengeld-II-Leistung gestrichen werden können. Wer nun seine Miete nicht mehr bezahlen kann, fliegt aus der Wohnung und hat kaum noch Chancen, eine neue zu finden. Früher wurden diese Menschen in der Sozialhilfe aufgefangen, heute werden sie nirgendwo mehr aufgefangen, ein zusätzliches Risiko von Obdachlosigkeit ist sehr real.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Ein weiterer Punkt ist, dass die Beweislastumkehr in das Gesetz geschrieben wird. Künftig müssen Menschen, die länger als ein Jahr zusammen wohnen, beweisen, dass sie nicht mit den Menschen, mit denen sie zusammen wohnen, auch zusammenleben, sonst müssen sie sich gegenseitig wirtschaftlich unterstützen. Das trifft jede Wohngemeinschaft, aber auch Unterhaltsverpflichtungen gegenüber nicht leiblichen Kindern von Partnern. Abgesehen davon, dass es erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit an dieser Stelle gibt, wird dies auch ein weiteres Anwachsen von Bedarfsgemeinschaften provozieren.

Ein dritter Punkt, der hier verschärft werden soll, ist folgender: Es ist im Prinzip ein richtiges Anliegen, Arbeitslosen umgehend ein Arbeitsangebot zu machen. Dies verkommt jedoch in dem Fortschreibungsgesetz zu einem reinen Disziplinierungsinstrument, in dem nur die Arbeitsbereitschaft überprüft wird. Um echte Angebote und um echte Perspektiven wird es sich da nicht handeln.

Wir wollen nicht, dass Menschen, die Opfer von Arbeitslosigkeit geworden sind – die Arbeitsmarkt

situation ist gegenwärtig so, wie sie ist –, zu Tätern gemacht werden, die angeblich mutwillig der Allgemeinheit auf der Tasche liegen. Statt jetzt die Kräfte auf Disziplinierungsinstrumente zu konzentrieren, um Kosten zu sparen, muss genau das Gegenteil gemacht werden. Nachhaltige Eingliederungsmaßnahmen müssen verstärkt und die Maßnahmen optimiert werden, die echte Chancen auf dem Arbeitsmarkt bieten. Sowohl im Bund als auch in Bremen und Bremerhaven liegt da einiges im Argen, denn das Augenmerk auf die Maßnahmen zu konzentrieren, die zu echter Integration in den Arbeitsmarkt führen, spart die Kosten und nicht die Disziplinierung von Arbeitslosen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Deshalb wollen wir, dass Bremen dem SGB-II-Fortentwicklungsgesetz im Bundesrat nicht zustimmt.

Nun zur Ich-AG und dem Überbrückungsgeld! Sie sind gute Instrumente für die Integration in den Arbeitsmarkt, sie sind im Interesse der Entlastung des Arbeitsmarktes und auch im Interesse einer Kostenentlastung, und sie fördern die gewollte Eigeninitiative. Erste Zwischenberichte und Evaluationen zeigen, dass diese Gründungen nicht weniger erfolgreich sind als andere Gründungen. So sind nach einem Jahr noch genauso viele Ich-AGs am Markt wie so genannte normale Gründungen. 79 Prozent dieser Gründungen sind nach einem Jahr noch am Markt, das sind verdammt viele! Sie haben einen hohen Frauenanteil, es gibt eine hohe Qualifikation in den Gründungen, und selbst bei Aufgabe dieser Ich-AGs gibt es häufig einen Übertritt in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Das Übergangsgeld ist ähnlich erfolgreich, und von daher kann man sagen, dass Arbeitslose, denen es gelungen ist, sich erfolgreich selbständig zu machen, nicht bei Hartz IV landen. Das entlastet auch die Kassen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Allein im Jahr 2004 sind über diese Existenzgründungen 19 Millionen Euro nach Bremen geflossen. Das ist gut angelegtes Geld, sowohl für die beruflichen Perspektiven der Arbeitslosen als auch für den Wirtschaftsstandort Bremen. Über beide Instrumente finden 20 Prozent des Gründungsgeschehens im Lande Bremen statt. Das ist ein Potential, auf das Bremen und Bremerhaven unmöglich verzichten können, das muss in diesem Zusammenhang vielleicht auch noch einmal gesagt werden.

Nun hat die schwarzrote Bundesregierung das Überbrückungsgeld und die Ich-AG zusammengefasst und deutlich schlechter ausgestattet. Statt einer Förderung von drei Jahren wie bei den Ich-AGs wird zunächst nur noch neun Monate lang gefördert mit einer möglichen Verlängerung um sechs Monate. Eine wirtschaftliche Tragfähigkeit innerhalb von einein

viertel Jahren herzustellen ist auch für so genannte ganz normale Gründungen hoch ambitioniert. Insbesondere Frauen werden das Nachsehen haben, waren doch die Förderbedingungen gut auf die Erwerbsund Lebenssituation von Frauen und deren Familien abgestimmt. Nun besteht das Instrument nicht einmal drei Jahre, das heißt, es wird nicht einmal das Ende einer kompletten Förderperiode abgewartet, um dann die Ergebnisse solide zu evaluieren und dann erst daraus Schlüsse zu ziehen. Stattdessen wird die Ich-AG als reines Mitnahmeinstrument verunglimpft, um Kosten zu sparen.

Wir sind der Auffassung, dass die Förderung von Ich-AGs und Überbrückungsgeld in der unveränderten Form bis Ende März 2007 fortgesetzt und dann auf der Grundlage der Evaluation der Hartz-Gesetze beide Instrumente fortzuentwickeln sind, aber Schnellschüsse wollen wir da nicht. Wir haben eine viel zu hohe Arbeitslosigkeit und zu wenige Jobs, es geht viel Geld in die Finanzierung des Lebensunterhalts von Arbeitslosen. Wenn Arbeitslose hier Eigeninitiative zeigen und eine Existenz gründen, dann müssen wir das auch unterstützen im Interesse der Person, im Interesse der Entlastung des Arbeitsmarktes und auch im Interesse einer Kostenentlastung.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Deshalb muss sich der Senat im Bundesrat für den Erhalt der Instrumente bis zur endgültigen Evaluierung einsetzen, und der Senat darf dem SGB-II-Fortentwicklungsgesetz nicht zustimmen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Peters.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vorweg, Frau Schön, ich möchte Ihnen hier für die CDU unsere Darstellung vortragen, die sicherlich etwas anders in der Bewertung aussehen wird, als Sie sie eben gerade dargelegt haben.

Ich fange, genau wie Sie, mit meinem Bericht zu Ihrem Antrag „Weiterentwicklung der Hilfen für Arbeitslose statt Verschärfung sozialer Notlagen“ an! Was diese Aussage aus Ihrer Sicht bedeuten soll, haben Sie ja eben gerade dargelegt. Hier ist erst einmal festzustellen, dass der Umbau der Sozialsysteme unabdingbar und mit erheblichen Einschnitten in bisherige Formen verbunden ist. Es muss außerdem neue Formen der sozialen Sicherung geben, denn es ist wichtig, die Finanzpolitik der öffentlichen Hand im Interesse kommender Generationen neu auszurichten. Wie dies geschehen soll, wird sicherlich strittig diskutiert. Hierbei fordern die bisherigen Ergebnis––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

se nach Einführung von Hartz IV zum 1. Januar 2005 die Politik in gewissen Teilen zum Handeln auf.

Die Kosten der Arbeitslosigkeit haben sich insgesamt kaum erhöht, wohl aber die Belastung der öffentlichen Haushalte, zum Beispiel die Wohnungskosten. Ohne Umsteuerung wird sich diese Situation in den kommenden Jahren noch verschärfen. Dazu enthält das Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende eine Reihe von fachlich gebotenen Korrekturen und Verbesserungen. Dies macht deutlich, dass die bisherigen Gesetze nach den gemachten Erfahrungen nicht immer ausreichen. Deshalb muss es nach der ersten Reformstufe auch eine zweite geben können. Vielleicht muss man sogar irgendwann nach den aktuellen Korrekturen, nach den dann gemachten Erfahrungen und der Evaluation nochmals nachjustieren.

Nun komme ich zu einigen Änderungen und Nachbesserungen! Das sind die gleichen, die Sie aufgeführt haben, aber ich glaube, ich habe eine etwas andere Sichtweise. Zum Beispiel halte ich bei den Bedarfsgemeinschaften die Zusammenveranlagung und das danach errechnete Arbeitslosengeld II für sinnvoll. Außerdem halten wir die deutliche Erschwerung des Auszugs von Jugendlichen für richtig, denn nicht jeder Achtzehnjährige muss sofort die elterliche Wohnung verlassen und eine Bedarfgemeinschaft gründen.

(Beifall bei der CDU)

Dies treibt die Kosten unnötig in die Höhe. In Ausnahmefällen, bei denen es aus bestimmten Gründen, zum Beispiel Gewalt, unmöglich ist, in der elterlichen Gemeinschaft zu verbleiben, wird es auch weiterhin die Möglichkeit des Auszugs geben. Auch der Nachweis von Gemeinschaft von Antragstellern ist richtig. Die Umsteuerung bei Vermögenswerten zugunsten der Altersvorsorge ist ein richtiger Schritt.

(Beifall bei der CDU)

Ebenfalls schafft die neue Regelung bei bestimmten Anspruchsberechtigungen Klarheit. Hierbei müssen sich zum Beispiel Gefangene, Pflegefälle und andere Patienten in stationären Einrichtungen, die dort länger als sechs Monate verbleiben müssen, nicht mehr langwierigen Prüfungen zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit unterziehen, sondern bekommen sofort Sozialgeld. Das ist auch eine Vereinfachung der Bürokratie. Die Kontrollmechanismen müssen auch erweitert beziehungsweise verbessert werden. Hierbei soll einerseits die Bereitschaft zu arbeiten überprüft werden. Andererseits kann die sofortige Jobvermittlung eventuell wieder zu einer direkten Beschäftigung führen. Zudem ist die Einführung eines Außendienstes zur Aufdeckung von Missbrauchsfällen beim Arbeitslosengeld II positiv zu bewerten. Dies darf allerdings, wie Sie, Frau Schön, es auch richtig sagten, nicht zu

einer Misstrauenskultur und Pauschalierung führen. Missbrauchsfälle sollten aber, auch im Sinne der vielen ehrlichen Bezieher von Arbeitslosengeld II, aufgedeckt werden.

Aus diesen genannten Gründen halten wir als CDU eine Nachjustierung der Hartz-IV-Gesetze für sinnvoll und lehnen Ihren Antrag ab. Denken Sie daran, alle diese Maßnahmen sind steuerfinanziert und sollen auch in Zukunft für die Menschen, die häufig unverschuldet in diese Notsituation gekommen sind, finanzierbar bleiben!

(Beifall bei der CDU)

Nun komme ich zu Ihrem Antrag „Eigeninitiative fördern, Ich-AG und Überbrückungsgeld erhalten“! Zustimmen möchte ich Ihren Aussagen, dass die IchAGs eine sinnvolle und erfolgreiche beschäftigungspolitische Maßnahme sind. Immerhin überleben in Bremen – ich habe eine andere Zahl als Sie, ich habe 88 Prozent – 88 Prozent aller gegründeten Ich-AGs. Doch bei genauem Hinsehen stellt man fest, dass sie teilweise, nicht immer und auch nicht die große Mehrheit der Existenzgründungen, zwar gute Ideen haben, aber mitunter einfach, ich sage es einmal in Anführungsstrichen, ein bisschen blauäugig angegangen wurden. Sie überleben auch manchmal nur, auch nach den drei Jahren der Förderung, die wir noch nicht einmal erreicht haben, durch die Unterstützung der Familie oder anderer.

Bisher reichten die Vorlegung eines Businessplans und die Prüfung durch eine fachkundige Stelle, und schon konnte man die Selbständigkeit gefördert beginnen. Die jetzt geforderte Gründungsberatung fordern und fördern wir ja auch bei anderen Existenzgründungen. Da legen wir in der Arbeitsdeputation auch immer wieder Programme auf, mit denen wir sagen, wenn eine Existenz gegründet werden soll, muss man die nicht nur mit Geld unterstützen, sondern mit ganz anderen Dingen, die dabei helfen, den Menschen auf den Weg zu bringen, um die Existenz auch sinnvoll und vernünftig verfolgen zu können. Die besonders geförderten Existenzgründungen der Ich-AGs aus der Arbeitslosigkeit heraus, durch Personen, die eben aus der Arbeitslosigkeit kommen, sollten eine besondere Beratung bekommen können. Hilft man diesen Menschen gezielt, kann die Gründung schneller zum Erfolg führen, weil sie nicht durch Erfahrung dahin kommen müssen, sondern sie brauchen bestimmte Dinge gar nicht erst falsch zu machen, um dann den richtigen Weg zu finden.

Dadurch ist es auch unserer Meinung nach gerechtfertigt, die Gründungsunterstützung zeitlich zu straffen. Wenn ich dort einsetze, brauche ich unter Umständen nicht drei Jahre zu fördern. Außerdem führt diese zeitliche Straffung unter Umständen zu schnellerer Unabhängigkeit der Existenzgründer und -gründerinnen. Sie können sich zügig von Auflagen und

Beschränkungen durch die Gründungsförderung befreien, denn wenn ich gefördert werde, sitze ich auch in einem Korsett, und gerade bei den Ich-AGs ist es ziemlich eng, wenn ich daran denke, wie viel diese überhaupt im Jahr verdienen dürfen. Das hindert mitunter auch eine Selbständigkeit. Sie können dann gegebenenfalls schon deutlich schneller expandieren und eine andere Entwicklung ihrer Firma, ihres Unternehmens durchführen. Je schneller sie auf festen Beinen stehen, je schneller sie ihre Idee verbreiten und unabhängig führen können, desto sinnvoller ist es auch arbeits- und wirtschaftspolitisch.

(Beifall bei der CDU)

Wir als CDU glauben, dass eine Nachjustierung in diesem Hartz-IV-Bereich, wozu das ja auch gehört, die erfolgreiche Entwicklung der Ich-AGs festigen wird. Es verhilft den Gründerinnen und Gründern zu einer schnelleren, erfolgreicheren und sicheren Existenzgründung. Durch die finanzielle Entlastung der fördernden Einrichtungen wird es vielleicht noch intensivere Förderungsmöglichkeiten für weitere geben können, und die gegründeten Ich-AGs werden sicherlich auch deutlich weniger Schaden nehmen, denn die Ich-AGs und das Überbrückungsgeld werden nicht gestrichen, sondern umorganisiert. Daher lehnen wir Ihren Antrag auch ab.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Ziegert.