Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Brumma hat ja schon kritische Punkte bezüglich des vorliegenden Gesetzentwurfs angesprochen. Sie haben gesagt, das, was jetzt seitens der großen Koalition auf Bundesebene vorliegt, sei ein erster Schritt in die richtige Richtung. Ich und die Grünen würden das noch deutlicher im negativen Sinne ausdrücken. Der jetzt vorliegende Entwurf ist kein Verbraucherinformationsgesetz, sondern es ist ein Wirtschaftsschutzgesetz vor Verbraucherinformationen.
Herr Imhoff, wenn man jetzt Ihren Worten glauben würde, wenn man das täte, dann wäre die CDU plötzlich zur großen Verbraucherschützerin mutiert, dann wäre aus dem Saulus plötzlich ein Paulus geworden.
Dann frage ich mich jetzt und stelle Ihnen auch die Frage, Sie haben ja die Chance, gleich darauf zu reagieren: Warum haben Sie unserem rechtzeitig eingebrachten Antrag im Februar dieses Jahres nicht zugestimmt?
Ich zitiere jetzt mit Erlaubnis des Präsidenten aus dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21. Februar 2006, Drucksache 16/925: „Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, sich für die zügige Einbringung und Verabschiedung des angekündigten Verbraucherinformationsgesetzes im Bund einzusetzen. Es soll folgende Eckpunkte umfassen: Verbraucherinnen und Verbraucher müssen ein umfassendes Informationsrecht über vorhandene Daten bei Behörden erhalten; Unternehmen sollen im Rahmen der Verhältnismäßigkeit verpflichtet werden, verbraucherrelevante Informationen auch an Bürgerinnen und Bürgern herauszugeben; die Behörden müssen die ihnen vorliegenden Informationen über illegale Praktiken unverzüglich veröffentlichen dürfen, einschließlich der Nennung der beteiligten Firmen.“
Wenn er wirklich noch in die Verhandlungen eingegangen wäre, dann hätte er zumindest dahin wirken können, dass wir wirklich ein Verbraucherschutzgesetz bekommen hätten, das den Namen auch verdient.
Das haben Sie aber gemacht, Sie haben diesen Antrag federführend in die Deputation für Gesundheit und in die Wirtschaftsdeputation überwiesen. Dort ist er, trotz Anmahnung, bis heute nicht behandelt worden. Das ist wieder einmal einfach ein Treten der Rechte der Opposition. Ich bitte dringend, man kann hier eigentlich nicht mehr bitten, Versäumnisse nachzuholen, es ist einfach fatal. Die Behandlung des überwiesenen Antrags, die notwendig gewesen wäre, wir hätten hier die Problematiken wirklich substantiell auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung der Deputation diskutieren können, ist nicht zustande gekommen, weil das letztendlich wieder vom Senat ausgesessen wurde.
Herr Imhoff, ich habe dabei auch nicht mitbekommen, dass Sie sich da besonders engagiert haben, dass endlich die Deputation sich mit diesen Fragen befasst, so dass wir zu guten Lösungen kommen. Ich finde, das wäre doch genau die Arbeit gewesen, die man machen muss, wenn man in der Richtung vorankommen will.
Zusammengefasst an dieser Stelle: Das jetzt vorliegende Verbraucherinformationsgesetz enttäuscht alle unsere Erwartungen, und wir hoffen, das kann man jetzt nur noch sagen, ich glaube in der Tat, dass es wahrscheinlich relativ so verabschiedet ist, wie es
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Dr. Mathes, um gleich auf Ihre Fragen zu antworten. Sie hatten ja den Antrag gestellt, und ich kann Ihnen auch ganz genau sagen, warum wir dem nicht zugestimmt haben. Ihr Antrag basiert nämlich auf der Grundlage des alten KünastEntwurfes, und nach diesem Künast-Entwurf gab es eine komplizierte und unüberschaubare Kennzeichnungspflicht, die dem Bürger nicht gedient hätte. Außerdem hätte es keine strukturierte Information durch die Behörden gegeben, und deswegen haben wir ihn nicht angenommen, denn er war auch falsch.
Der Entwurf, der jetzt vorliegt, ist nicht wirtschaftsfreundlich, nein, er ist verbraucherfreundlich. Das sollten Sie einfach zur Kenntnis nehmen, selbst wenn Sie meinen, Sie seien die Verbraucherschützer schlechthin, und wir haben das jetzt gerade einmal so gehört. Nein, wir befassen uns schon ganz lange damit, aber Sie kommen nicht dahinter, weil Sie immer mit ihren Scheuklappen durch die Welt rennen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch ein paar Zukunftsthemen im Hinblick auf den Verbraucherschutz näher erläutern! Zukunftsthemen sind Zoolosen, Pflanzenschutzmittel, gentechnisch veränderte Produkte und die Kommunikation dieser Themen. Zoolosenkrankheiten, die direkt vom Tier auf den Menschen übertragen werden, sind mit der Vogelgrippe aktueller denn je. Sie erfordern eine deutlich bessere Vernetzung von Tier- und Humanmedizin, insbesondere in der Forschung. Da könnte die EU noch einiges leisten und anstoßen, da könnten aber auch die Länder handeln. Pflanzenschutzmittel sind und werden auch in Zukunft umstritten sein. Für die Landwirtschaft sind sie kaum zu entbehren, jedenfalls nicht bei gleicher Effizienz.
Aber, meine Damen und Herren, es gilt, die Risiken ehrlich zu diskutieren. Wenn ich höre, dass einige Handelsketten von Obst- und Gemüseerzeugern eine dreißigprozentige Grenzunterschreitung bei Rückständen von Pflanzenschutzmittel verlangen, dann kann ich nur mit dem Kopf schütteln. Das ist ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Werbung, aber kein Verbraucherschutz. Die in Deutschland geltenden Grenzwerte sind nämlich sicher, das muss man deutlich sagen. Deren Unterschreitung verbessert nicht den Verbraucherschutz und auch nicht das Schutzniveau. Mehr Sicherheit und Information sind also auch hier angezeigt.
Meine Damen und Herren, ich kann Ihnen beim Thema Verbraucherschutz einen Schwenk zur grünen Gentechnik nicht ersparen. Über diese Themen können wir hier im Haus bestimmt den ganzen Tag sprechen und darüber diskutieren.
Das will ich aber niemandem antun, das hatten wir hier auch schon ein paar Mal auf der Tagesordnung, doch einige kurze Sätze vielleicht zum Nachdenken! Von den zwölf bis 13 Millionen Tonnen Sojabohnen, die in die EU importiert werden, kommt ein beträchtlicher Anteil schon heute aus Brasilien, USA und Argentinien. Dort wird genetisch veränderter Soja angebaut, und er gelangt über den Welthandel auch in die EU und nach Deutschland. Allerdings gibt es kaum Lebensmittel, die so ausführlich und grundlegend in wissenschaftlicher Forschung kontrolliert werden wie eben gentechnisch veränderte.
Es gibt keine Erkenntnisse über Schäden an Menschen durch genetisch veränderte Pflanzen oder deren Produkte. Ganz anders übrigens bei den Nahrungsergänzungsmitteln, um die sich bislang kaum jemand gekümmert hat, die Grünen auch nicht! Stichwort überdosierte Vitamine, das nur zur Realisation! Auch hier, meine ich, wäre etwas mehr Ruhe und Durchdachtheit angebracht. Für mich ist in diesem Zusammenhang eine Kennzeichnungspflicht aller Inhaltsstoffe und auch deren Erzeuger elementar. Eine solche Kennzeichnung würde auch Allergikern helfen und die Information der Verbraucher über ihre Nahrungsmittel deutlich verbessern.
Meine Damen und Herren, ich komme zum letzten Punkt! Wir dürfen die Art und Weise der Kommunikation von Risiken und Gefahren in Lebensmitteln, Chemikalien oder Kosmetika nicht vernachlässigen. Ich empfehle einen Blick auf die Homepage des Bundesinstituts für Risikobewertung. Dieses tut genau das, was in der öffentlichen Hysterie unterbleibt. Unerlässlich ist nämlich nicht nur, eine Gefahr zu erkennen, viel wichtiger ist abzuschätzen, ob sich diese Gefahr beim Verbraucher realisieren könnte, eine Risikoabschätzung vorzunehmen, die zeigt, Vorsicht ist geboten und Unbedenklichkeit gegeben. Davon verstehen Wissenschaftler am Bundesinstitut eine ganze Menge, und das sollte auch öffentlich wahrgenommen werden.
Verbraucherschutz ist ein weites Feld, aber keine Spielwiese für Polemik oder Panikmache. Im Sinne der Verbraucher und deren Sicherheit handeln wir
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich werde jetzt nicht in fünf Minuten auf alle Aspekte eingehen, die Herr Imhoff angesprochen hat. Vielmehr ist es mir ein Anliegen, den Fokus wieder auf Bremen zu richten, und da ist im Moment die Frage zu klären, wie wir uns zu dem zur Abstimmung vorliegenden Antrag der großen Koalition verhalten. Wir werden, das liegt, glaube ich, auf der Hand, einem Gesetz, das viele Anwendungslöcher und bürokratische Hürden enthält und wozu von den Verbraucherschutzverbänden dargelegt wird, dass auch bei diesem Gesetz schwarze Schafe ungeschoren davonkommen werden, nicht zustimmen, dass es zügig verabschiedet wird, das heißt, in dem ersten Punkt haben wir ein Negativvotum.
Dem zweiten Punkt können wir zustimmen, gegen einen Bericht haben wir nichts einzuwenden. Insofern beantrage ich an dieser Stelle auch getrennte Abstimmung, Herr Präsident, das heißt, dass wir die beiden Einzelpunkte hier eben auch entsprechend den Positionen der Grünen dokumentieren können.
Dann möchte ich den Blick auf den zweiten Punkt, die Verbraucherschutzpolitik Bremens, lenken. Ich bin wirklich schon etwas erstaunt, das gebe ich zu, dass sich jetzt die CDU hier als die Verbraucherschützer und Verbraucherschützerinnen darstellt. Ich würde mich freuen, wenn das dann irgendwann auch den Realitäten entspräche. Ich erinnere hier daran, dass versucht wurde, insbesondere aus dem Hause des Wirtschaftssenators die Verbraucherzentrale kaputtzusparen. Das ist Gott sei Dank nicht gelungen. Wir haben ja die aktuellen Ergebnisse, die auch der Zeitung von gestern zu entnehmen sind, hinsichtlich der Verbraucherschutzpolitik der großen Koalition. Ich zitiere da zunächst mit Genehmigung des Präsidenten aus dem „Weser-Kurier“ vom 14. Juni 2006. Dort heißt es:
„Um den Verbraucherschutz ist es in Deutschland nicht gut bestellt. Nach einer gestern in Berlin veröffentlichten Studie des Bundesverbands der Verbraucherzentralen kommen nur vier Bundesländer über die Note ‚ausreichend’ hinaus. Schlusslichter mit ‚mangelhaft’ sind Bremen und Mecklenburg-Vorpommern.“ – Soweit der „Weser-Kurier“!
Frau Dr. Mathes, würden Sie mir denn zustimmen, dass die Verbraucherschutzzentralen, so wichtig sie sind, aber nur eine Stelle von vielen sind, die den Verbraucherschutz insgesamt beurteilen? Wir haben da Behördeninformationen et cetera, es sind viele Punkte, aber die Verbraucherschutzzentrale ist nur ein Punkt, richtig?
Das ist gut, das ist eine gute Vorlage, Herr Imhoff. Das ist richtig, und deswegen ist das genau die Anknüpfung, dann zitiere ich nämlich über die anderen Punkte aus dem aktuell vorgestellten Bericht, das ist der Verbraucherschutzindex 2006, das fällt also alles in die Regierungszeit der großen Koalition über mehrere Jahre. Er heißt „Das verbraucherpolitische Profil der Länder im Vergleich“ und ist erstellt von Bridge Public Affairs and Management GmbH, und dort heißt es zu Bremen, ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten genau zu diesen anderen Bereichen, Herr Imhoff.
Bei „Den Stärken Bremens“ steht lediglich ein Punkt, nämlich „Lebensmittel und Marktüberwachungsbericht“ als die einzige Stärke. Bei den Schwächen steht: „Verbraucherschutz ist keiner Senatsbehörde und keinem Bürgerschaftsausschuss federführend zugeordnet. Zweitens, nur ein Drittel der Fraktionen hat einen verbraucherpolitischen Sprecher.“ Das sind die Grünen klarerweise. „Drittens, keine öffentlichen Anhörungen zum Verbraucherschutz, viertens, Zulässigkeit von Produktwerbung an Schulen.“ Weiter: „Unterdurchschnittliche Zahl der untersuchten Lebensmittelproben im Verhältnis zur Einwohnerzahl bei niedriger Beanstandungsquote, keine Projekte zur Landesregierung, die alle Kriterien eines Modellprojektes erfüllen“, und letztens, „keine Anhörung zu Verbraucherthemen in der Bürgerschaft 2004“!
Dieser Bericht bezieht sich auf das Jahr 2004, das hatte ich eingangs nicht gesagt. Insofern ist das das Ergebnis der Politik der großen Koalition, und ich glaube, das kann man kommentarlos hier beenden.
Sie haben eben auf die Studie zu den Verbraucherzentralen hingewiesen beziehungsweise auf den Verbraucherschutz. Könnten Sie mir bitte sagen, auf welchem Platz sich dort Nordrhein-Westfalen befindet? Zum Zweiten: Könnten Sie mir sagen, wer in Nordrhein-Westfalen bis Mitte letzten Jahres Ministerin für den Verbraucherschutz war? Landwirtschaft und Verbraucherschutz heißt das in Nordrhein-Westfalen, glaube ich.