Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in erster Lesung ab. Damit unterbleibt gemäß Paragraph 35 Satz 2 der Geschäftsordnung jede weitere Lesung.
Da der Antrag der Fraktionen der SPD und der CDU mit der Drucksachen-Nummer 16/874 durch den Antrag des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten mit der Drucksachen-Nummer 16/1000 erledigt ist, lasse ich jetzt über den Gesetzesantrag mit der Drucksachen-Nummer 16/1000 in erster Lesung abstimmen.
Wer das Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen, Drucksache 16/1000, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Meine Damen und Herren, interfraktionell wurde vereinbart, Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung vorzunehmen. Ich lasse deshalb darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen.
Wer das Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen, Drucksache 16/1000, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten Kenntnis.
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Arbeitnehmerkammer im Land Bremen (KammerCard auch für Langzeitarbeitslose!)
Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU vom 14. Dezember 2005 (Drucksache 16/871) 1. Lesung
Meine Damen und Herren, bei dem Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Arbeitnehmerkammer“ vom 14. Dezember 2005, Drucksache 16/871, ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 52. Sitzung am 15. Dezember die erste Lesung unterbrochen und der Gesetzesantrag an die staatliche Deputation für Arbeit und Gesundheit überwiesen worden. In der 54. Sitzung am 26. Januar 2006 wurde der Gesetzesantrag nach interfraktioneller Absprache an die staatliche Deputation für Wirtschaft und Häfen überwiesen. Diese Deputation legt nunmehr mit der Drucksachen-Nummer 16/975 ihren Bericht dazu vor.
Sehr gehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich spreche heute das zweite Mal über den gemeinsamen Antrag der Grünen, der SPD und der CDU mit dem Titel „KammerCard auch für Langzeitarbeitslose!“. Dieser Antrag wurde von den Grünen am 30. September letzten Jahres eingebracht, ein Änderungsantrag mit gleichem Titel „KammerCard auch für Langzeitarbeitslose!“ wurde am 2. Dezember 2005 eingereicht, jetzt mit SPD und CDU zusammen. Das finden wir gut, denn nur gemeinsam können wir zeigen, dass uns allen die Interessen der Langzeitarbeitslosen am Herzen liegen und dass wir die Langzeitarbeitslosen nicht vergessen haben.
Was ist überhaupt die KammerCard? Die KammerCard wird gegen einen kleinen Unkostenbeitrag von der Arbeitnehmerkammer Bremen auf Antrag an ihre Mitglieder ausgegeben. Was kann Frau oder Mann mit der KammerCard eigentlich anfangen, wozu braucht man sie? Die KammerCard ist eine Art Bonuskarte. Es können Veranstaltungen und Kurse der Arbeitnehmerkammer zu ermäßigten Eintrittspreisen besucht werden. Des Weiteren gibt es Ermäßigung beim Kino 46, hier kann gutes Kino zu günstigeren Preisen gesehen werden, auch das ist für Langzeitarbeitslose wichtig. Außerdem wird ein ermäßigter Eintritt in der Kunsthalle geboten, auch Langzeitarbeitslose können so zu günstigeren Preisen an Kulturangeboten teilnehmen. Dies trifft auch für die Kammerphilharmonie zu, bei der auch günstigerer Eintritt gegen Vorzeigen der KammerCard gewährt wird.
Des Weiteren gibt es für die Inhaber der KammerCard auch kostenlose Broschüren und Infomaterial von der Arbeitnehmerkammer. Hier geht es um wichtige und aktuelle Informationen, meistens zu den Themen Arbeit und Arbeitslosigkeit und anderen wichtigen sozialen Themen, ganz besonders möchte ich noch einmal hervorheben den Armutsbericht, der jedes Jahr mit verschiedenen Schwerpunkten, zum Beispiel Gesundheit, Kinderarmut, von der Arbeitnehmerkammer herausgegeben wird. Dies sind sehr gut aufbereitete Informationen und Infobroschüren.
Wer hat überhaupt ein Anrecht auf die KammerCard? Das sind in erster Linie alle Arbeitnehmer, die im Lande Bremen tätig sind. Das sind aber auch Arbeitsuchende mit Arbeitslosengeld-I-Anspruch, wie das jetzt so schön heißt. Das waren bis Ende 2004 auch Arbeitsuchende, die Arbeitslosenhilfe bekamen. Seit Anfang 2005 gibt es aber keine Arbeitslosenhilfe mehr, sondern, und das ist hier das Problem, 2005 wurden die Sozial- und Arbeitslosenhilfe im SGB II zusammengezogen, ich sage nur Hartz IV! Diese Arbeitsu
Hier setzt unser gemeinsamer Antrag an. Dieser Webfehler im Kammergesetz – man konnte damals noch nicht wissen, dass es das SGB II geben wird, deswegen betrachte ich das nur als kleinen Webfehler – soll jetzt gemeinsam mit unserem Antrag behoben werden.
Mit der Gesetzesänderung wird es jetzt wieder möglich, dass Arbeitsuchende, die einen Nachwirkungsanspruch haben, das heißt, sie haben schon einmal Beiträge an die Arbeitnehmerkammer abgeführt, die KammerCard auf Antrag wieder erhalten können.
Wir Grünen freuen uns, dass wir das jetzt gemeinsam auf die Reihe bekommen. Diese Gesetzesänderung hat sich meiner Meinung nach ganz schön dahingeschleppt. Ich hoffe auch im Interesse der Langzeitarbeitslosen, dass die von allen gewollte Gesetzesänderung einen schnellen Abschluss findet. Vielen Dank für Ihre Zustimmung, die es hoffentlich geben wird!
Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren! Herr Schmidtmann hat alles Wesentliche dazu gesagt, was dazu zu sagen ist. Ich möchte das jetzt wirklich nicht wiederholen. Auch der Bericht der Deputation spricht für sich. Es geht darum, eine unerwünschte Nebenwirkung eines Bundesgesetzes zu beseitigen, was wir hiermit tun. Ich gehe davon aus, dass alle dieser Gesetzesänderung zustimmen. – Danke schön!