Protocol of the Session on March 22, 2006

Ich darf davon ausgehen, dass wir in eine Aussprache eintreten wollen. – Das ist der Fall.

Als Erster erhält das Wort der Abgeordnete Oppermann.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Für mich als Sozialpolitiker ist das heute keine leichte Debatte. Wir nehmen heute von etwas Abschied, was wir für sehr gut und wichtig für den Bereich der Altenpflege und der Heimunterbringung gehalten haben. Der Senat hat diese Art der Förderung, von der wir heute Abschied nehmen, auch für gut und richtig gehalten, wir alle hier in diesem Haus, denn sonst hätten wir das Gesetz am 26. März 1996 gar nicht beschlossen. Es ist für die Sozialpolitik heute also schon ein Einschnitt.

Nach einem im ersten Moment komplizierten System wurde die Investition für jedes belegte Bett in Bremen und Bremerhaven bezuschusst. Dabei wurden die Kosten des Wohnens in den Pflegeheimen für die Patienten gemildert. An Pflegebetten haben wir eine große Anzahl, mehr als 6000 Betten in der Dauerpflege. Davon werden zirka 5000 mit diesem Zuschuss versehen. Der Rest erhält auch heute keinen Zuschuss.

Nun hat es in den letzten Jahren in den alten Bundesländern eine Bewegung gegeben, dass fast alle Bundesländer aus der Förderung ausgestiegen sind, also stationäre Heime nicht mehr in irgendeiner Weise fördern oder mit Zuschüssen belegen. Das macht auch das uns umgebende Niedersachsen, das zum 1. Januar 2004 eine so genannte Pflegewohngeldregelung eingestellt hat. Diese Regelung hatte in etwa die gleiche Wirkung wie dieser Investitionszuschuss hier bei uns in Bremen und Bremerhaven. Wir können und dürfen uns in Bremen und Bremerhaven, auch wegen unserer Klage in Karlsruhe, leider keinen Sonderweg erlauben, denken aber insbesondere an die betroffenen Menschen und deren Angehörige. Für die Menschen in den Einrichtungen und die Pfleger der Einrichtungen musste also eine verträgliche Lösung gesucht und gefunden werden. Diese Lösung, die den Ausstieg verträglich machen soll, legen wir Ihnen heute vor.

Meine Damen und Herren, im Spätherbst 2004 legte das Ressort eine Vorlage vor, deren Umsetzung dazu geführt hätte, dass die Kosten für ein Bett um bis zu 100 Euro im Monat gestiegen wären. Das hielt ich für die CDU-Fraktion für unangemessen. Die Vorlage wurde 2004 gemeinsam mit dem Koalitionspartner ausgesetzt. Im Spätherbst 2005 gab es dann erste Überlegungen im Senat, die Förderung völlig einzustellen. Auch dagegen haben sich die Koalitionsfraktionen gewehrt. Heute legen wir Ihnen einen Vorschlag zu einem Ausstieg in zwei Etappen vor.

Das sind die Eckdaten: Am 1. Mai 2006 heben wir den nicht förderfähigen Sockelbetrag von rund neun Euro auf zwölf Euro an. Das macht im ungünstigsten Fall eine Erhöhung von 74 Euro im Monat aus.

Den Sockelbetrag, meine Damen und Herren, das heißt, den Löwenanteil der Wohnkosten in den Heimen, tragen die Heimbewohnerinnen und Heimbewohner in jedem Fall selbst. Dieser wird nicht subventioniert. Die Differenz zwischen dem Höchstbetrag, der 23,05 Euro beträgt, und dem Sockelbetrag wird mit 80 Prozent subventioniert. Diese Anhebung, die erste Anhebung jetzt im Mai, finden wir nach fünf Jahren Pause auch sozial verträglich. Die Wohnungs- und Nebenkosten und so weiter sind auch für uns alle überall gestiegen. Am 1. Januar 2007 erfolgt dann eine weitere Anhebung des nicht förderungsfähigen Sockels auf 15 Euro, was eine weitere Erhöhung in der gleichen Preislage um ungefähr 75 Euro bringen wird. Am 31. Dezember 2007 ist dann endgültig Schluss mit der Förderung. Darauf kann sich aber schon heute jeder Anbieter, Patient und Angehörige einstellen.

Wir stehen mit diesem Vorschlag zwar im Widerspruch zum Landespflegeausschuss, aber gerade auch ich kann mich als Sozialpolitiker voll hinter diesen Vorschlag stellen. Der Markt an stationären Betten – wenn ich dann noch die hinzuzähle, die in Planung beziehungsweise im Bau sind – ist fast gesättigt, und ein gesättigter Markt braucht auch keinen Investitionszuschuss mehr, denn wer Betten über Bedarf aufgestellt hat, geht ein eigenes Risiko ein, und dieses Risiko braucht ihm die Solidargemeinschaft nicht abzunehmen. Alle Träger haben dann Chancengleichheit und müssen sich mit ihren Stärken am Markt messen lassen. Dagegen kann eigentlich kein Kunde sein, und die Pflegebedürftigen sind die Kunden über ihre Pflegekassen.

Meine Damen und Herren, das Pflegeversicherungsgesetz, das SGB XI, regelt eigentlich den Vorrang der häuslichen Pflege gesetzlich. Ambulant, teilstationär, stationär, das ist die im Gesetz festgeschriebene Rangfolge. So wollen wir es auch. Wir können durch den Verzicht auf die Investitionsförderung langfristig mehr Geld in die ambulante und teilstationäre Pflege umlenken. Das ist wichtig, wir haben das gerade eben in der Debatte auch schon alle betont, denn bei aller Qualität der stationären Pflege, von der ich in Bremen und Bremerhaven überzeugt bin, ist es humaner, die Menschen so lange wie möglich aus einem Pflegebett einer stationären Einrichtung herauszuhalten. Das macht die stationären Einrichtungen nicht überflüssig, und ich bin fest davon überzeugt, dass auch in Zukunft die Betten der stationären Einrichtungen belegt werden. Das macht allein schon der eben debattierte demographische Wandel zwingend notwendig.

Für diese Innovation in der Pflege brauchen wir jetzt zunehmend mehr Geld und machen heute den Weg dafür frei. Das BAW-Gutachten „Regionalökonomische Effekte von Investitionen in Pflegeheimen“ von 2003, das die hohe Wertschöpfung durch Pflege beweist, hat seine Gültigkeit bis heute, nach diesem Beschluss, nicht verloren. Auf jedes Pflegebett in Bremen kommt fast ein Arbeitsplatz – Arbeitsplätze, die

wir dringend benötigen. Arbeitsplätze werden auch in der ambulanten und in der teilstationären Pflege entstehen, wenn wir umsteuern, und dafür müssen wir Menschen ausbilden. Das wird wahrscheinlich auch Geld kosten. Diese Menschen können dann aber von ihrem eigenen Einkommen ihren Lebensunterhalt bestreiten.

Nun haben die Koalitionsfraktionen eine Große Anfrage zu den Folgen der Kürzungen der Investitionsförderung in den Pflegeeinrichtungen gestellt. Warum, mag sich da mancher gefragt haben. Wir wollten als CDU – der Koalitionspartner auch – damit noch einmal die hohe Bedeutung der Arbeitsplätze in der Pflege, die Vielzahl dieser Arbeitsplätze und die besondere Situation im Bundesland Bremen darstellen. Sicherlich haben Sie die Antwort sorgfältig nachgelesen. Natürlich ist es richtig, dass die Plätze in der stationären Pflege in Niedersachsen in aller Regel kostengünstiger sind. Der Unterschied wird sich nach dem 1. Mai 2006 noch erhöhen. Die Kosten für Grundstücke, das Erbauen und Erhalten der Einrichtungen und nicht zuletzt die Löhne sind im niedersächsischen Umland geringer, und daraus erwächst der Preisvorteil, den man nicht wegdiskutieren kann.

Unsere Einrichtungen in Bremen und Bremerhaven müssen jetzt mit ihren Pfunden wuchern. Das ist die Nähe der Einrichtungen zu den Angehörigen, es gibt sie ja mittlerweile in allen Stadtteilen in fast ausreichender Anzahl, und sie müssen einfach – und ich finde, das ist das Wichtigste – mit der Qualität ihres Angebots überzeugen, nämlich diejenigen überzeugen, die sich mit dem Gedanken tragen, wegen der Kosten nach Niedersachsen abzuwandern.

Leider wird dieser Beschluss dazu führen, dass mehr Menschen in den Heimen Sozialhilfe beantragen müssen. Das Pflegeversicherungsgesetz ist eigentlich einmal gemacht worden, um die Menschen nach einem arbeitsreichen Leben im Alter davor zu bewahren, von der Sozialhilfe partizipieren zu müssen. Es macht mich ein bisschen traurig, dass wir mehr Menschen zumuten müssen, ihre Pflege von Sozialhilfe bezahlen zu müssen. Es wird ihnen an der Pflege nicht mangeln, es macht ja keinen Unterschied, wer bezahlt. Die Pflege ist die gleiche, die CDU-Fraktion geht davon aus, dass in den Heimen nicht unterschieden wird, wer selbst zahlt und wer sein Geld von der Sozialhilfe bekommt.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen klar machen, dass uns keine andere Möglichkeit als der Ausstieg aus dieser Art der Förderung übrig geblieben ist. Im Länderfinanzausgleich mag das Recht auf Niederlassungsfreiheit für zu pflegende Menschen – wenn sich Menschen entscheiden, in ein Heim nach Niedersachsen zu wechseln – bei uns zu Verlusten führen. Wir können aber durch eine Verbesserung der ambulanten und teilstationären Versorgung und durch kurze Wege gepaart mit großer Qualität die Menschen zum Bleiben überzeugen. Aus den genannten Gründen wird die

Koalition dieses Gesetz auch heute in zweiter Lesung verabschieden. – Ich danke Ihnen!

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Als nächster Redner hat das Wort der Kollege Dr. Schuster.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach der Rede von Herrn Oppermann kann ich jetzt vieles kürzer machen, weil ich nicht alle Punkte wiederholen muss. Ich will auf die aus meiner Sicht ganz zentralen Punkte eingehen.

Ausgangspunkt für die schrittweise Streichung der Investitionsförderung ist die haushaltspolitische Notlage, also nicht die sozialpolitische Überzeugung, dass das völlig überflüssig wäre. Die haushaltspolitische Notlage hat zur Folge, dass wir im Investitionsbereich einfach kürzen müssen. Wir werden nicht darum herumkommen. Dieses Kürzen gilt im Prinzip für alle Bereiche, also kann sich auch der Sozialbereich dem nicht grundsätzlich entziehen. Dementsprechend hat der Senat eine entsprechende Vorlage vorgelegt, die Herr Oppermann schon erläutert hat.

Wir können als Sozialdemokraten diesem Vorschlag zur Änderung des Gesetzes im Grundsatz aus drei Gründen zustimmen: Zum einen ist der Ausbau der Pflegeplätze in den letzten Jahren schneller vonstatten gegangen, als der Bedarf an Pflegeplätzen gestiegen ist. Das hat zur Folge, dass es erste Leerstände gibt. Das wiederum hat zur Folge, dass sich der Staat in so einer Situation in der Tat ein bisschen zurückziehen kann. Staatliche Investitionsförderung dient dazu, einen Anreiz für ein bestimmtes Verhalten zu schaffen. Das ist der Sinn von Investitionsförderung, sonst würden wir die Pflegeheime selbst bauen, wenn wir nicht nur einen Anreiz schaffen wollten. Dementsprechend besteht die Möglichkeit, da das Ziel erreicht ist, eine Reduzierung beziehungsweise eine Abschaffung vorzunehmen.

Zweitens liegen wir ganz klar im Bundestrend. Da kann man lange darüber streiten, ob der Bundestrend richtig oder falsch ist, er ist so. Angesichts der Tatsache, dass wir von anderen Ländern und vom Bund Geld erwarten, werden wir schwerlich begründen können, eine Förderung beizubehalten, bei der man uns fachlich vorwerfen kann, es sei ja gar nicht hundertprozentig nötig, denn die Pflegeplätze kämen ja doch, und dass wir dann selbst mehr Kosten produzierten als andere Länder, die uns das Geld dafür geben müssen. Das ist in der Tat eine schwierige Begründung.

Die dritte Sache ist, die hat Herr Oppermann auch ausführlich angesprochen, es besteht das Risiko, dass es eine Abwanderung von Pflegebedürftigen in das Umland gibt. Das ist nicht von der Hand zu weisen, weil die Plätze – das hat Herr Oppermann ausgeführt –

im Umland kostengünstiger sind. Der Preis ist jedoch nur ein Faktor, nach dem man sich Pflegeheime aussucht. Verfügbarkeit, Nähe zum bisherigen Wohnumfeld und so weiter sind natürlich weitere Faktoren. Wir haben durchaus die begründete Hoffnung, dass „unsere Pflegeheime“ beziehungsweise die bremischen Pflegeheime diese Herausforderung annehmen und bestehen werden und ihre Kapazitäten auch entsprechend ausschöpfen können.

Dennoch haben wir einen Änderungsantrag eingebracht. Die Absenkung beziehungsweise Streichung der Investitionskostenzuschüsse hat zur Folge, dass die Belastung der Heimbewohner, die jetzt in den Pflegeheimen sind oder zukünftig hineinkommen, zum Teil erheblich steigen wird. Am Ende, wenn die Investitionskostenförderung ganz abgeschafft ist, geht es um bis zu 340 Euro pro Monat. Das ist ein nicht unerheblicher Betrag, wobei man wissen muss, dass es erstens sehr unterschiedliche Pflegeheime gibt, die unterschiedliche Belastungen haben. Zum Zweiten ist auch der Kreis der Betroffenen durch die Einkommensstruktur begrenzt. Viele der Bewohner von Pflegeheimen werden auch heute schon über Sozialhilfe finanziert, weil sie keine entsprechenden Renten haben, um teure Pflegeheime zu bezahlen. Es ist aber dennoch eine sehr hohe Belastung, insbesondere vor dem Hintergrund, dass derjenige, der einmal im Pflegeheim ist, ganz selten noch in der Lage ist, das Pflegeheim zu wechseln. Wenn man erst einmal in einem Pflegeheim ist, ist es normalerweise so, dass man in diesem Pflegeheim bleibt. Deswegen haben wir einen Änderungsvorschlag vorgelegt, der den Anpassungszeitraum der Reduzierung der Förderung streckt und mit geringeren Sprüngen ausstattet als in der bisherigen Vorlage des Senats.

Ich möchte zum Schluss noch einmal auf einen Punkt hinweisen, der auch wichtig ist und der Klarheit dient. Natürlich mussten wir auch dafür sorgen – und darauf haben wir Koalitionsfraktionen uns auch geeinigt –, dass diese Veränderung des Senatsvorschlags finanziert wird. Dieser Schritt hat zur Folge, dass die Förderung des Ausbaus der Tages- und Kurzzeitpflege in den nächsten zwei Jahren nicht so umfangreich sein wird, wie sie ursprünglich einmal geplant war. Ich will auch nicht verhehlen, dass uns unter Umständen in den nächsten zwei Jahren die Finanzierung dieser Frage noch einmal beschäftigen wird, weil immer noch mögliche Rechtsstreitigkeiten über Anspruchsvoraussetzungen und Ansprüche im Raum stehen. Auch da ist uns Koalitionsfraktionen klar, wenn das wirklich in negativem Sinne der Haushaltslage auslaufen sollte, dass wir uns auch gemeinsam diesem Risiko noch einmal widmen müssen oder dies dann vom Gesamthaushalt getragen werden müsste.

Insgesamt ist es keine leichte, aber eine vertretbare Sache, und dementsprechend bitte ich Sie um Zustimmung. – Ich danke Ihnen!

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Schmidtmann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich spreche heute über die Änderung des Bremischen Ausführungsgesetzes zur Pflege-Versicherung und die hiermit verbundene Kürzung in der Investitionsförderung von Pflegeeinrichtungen. Hierzu gab es eine Große Anfrage der CDU und der SPD. Meine beiden Vorredner, Herr Oppermann und Herr Dr. Schuster, haben bereits ausführlich die Kürzungen und Änderungen im Bremischen Ausführungsgesetz zum Pflege-Versicherungsgesetz begründet.

Ich möchte für die Grünen erklären, dass wir dieser zweiten Änderung des Gesetzes zustimmen werden. Auch wir erkennen den hohen Kürzungsdruck an. Auch wir wissen, ein „Weiterso“ oder „Augen zu und durch“ kann und darf es nicht geben.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Im Sozialhaushalt, in dem fast alles über Regelausgaben gebunden ist, ist die Investitionsförderung in der Tat eine Möglichkeit, Kürzungen mit Augenmaß durchzuführen. Auch wenn wir ins Umland schauen, können wir hier keine Insel der Glückseligen bilden, und gerade vor dem Hintergrund des Gangs nach Karlsruhe müssen wir uns hier auf das Umlandniveau einigen. Es ist ja auch schon bei Herrn Oppermann und Herrn Dr. Schuster angeklungen, dass sich die anderen westlichen Bundesländer schon seit längerem aus der Investitionsförderung verabschiedet haben.

Warum gibt es überhaupt eine Investitionsförderung? Auch das hat Herr Oppermann erklärt. Ich möchte es noch einmal kurz zusammenfassen: Die Investitionsförderung war eine Art Kompensationsgeschäft mit dem Bund. Als Mitte der neunziger Jahre die Pflegeversicherung eingeführt wurde, wurden die Sozialhaushalte und die Sozialhilfe der Länder erheblich vom Kostendruck entlastet. Dafür verlangte der Bund allerdings, den Ausbau von Pflegeheimen zu fördern, damit in Zukunft ausreichend Pflegeplätze vorhanden sind. Leider passierte nach der Einführung der Pflegeversicherung Folgendes: Die Zahl der Heimpflegeplätze stieg, und zwar um 45 Prozent. Da kann man natürlich bei der heutigen Demographiedebatte leicht sagen, die Zahl der älteren Leute sei ja auch gestiegen, alle werden älter, aber das ist nicht so. Die ältere Bevölkerung ist in diesem Zeitraum nicht um 45 Prozent, sondern um zwei bis drei Prozent gestiegen.

Dass es hier in Bremen und in anderen Ländern gelungen ist, eine Deckung der Pflegeplätze hinzubekommen und in Bremen jetzt im stationären Bereich sogar eine leichte Überversorgung von 105 Prozent besteht, die in zwei Jahren sogar auf 116 Prozent steigen wird, zeigt, dass hier die Förderung gewirkt hat und dass man sie letztendlich nicht mehr

braucht. Der hier vorgeschlagene Weg der großen Koalition, die Förderung praktisch nicht abrupt abzudrehen oder abrupt zu kürzen, sondern zu sagen, wir müssen sie langsam ausgleiten lassen, findet auch unsere Unterstützung.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Die Pflegeplätze verteilen sich über die gesamte Stadt allerdings sehr unterschiedlich. Momentan ist Burglesum noch Spitzenreiter mit einem Versorgungsgrad von 217 Prozent und wird in zwei Jahren von Osterholz mit 235 Prozent überholt. Das Schlusslicht im Versorgungsgrad unserer Stadt ist Walle mit 49 Prozent, und nach der Berechnung wird es auch leider so bleiben. Das zeigt, die Plätze sind nicht gleichmäßig über unsere Stadt verteilt.

Genau hier setzt unsere Kritik ein. Leider hat die Investitionsförderung keine oder keine großen Steuerungseffekte. Das zeigt meiner Meinung nach der unterschiedliche Versorgungsgrad von Einwohnern über 75 Jahren zu den vorhandenen Pflegeplätzen. Nicht nur die Grünen hätten ein gleichmäßigeres Angebot in unserer Stadt gewünscht, auch für die Bevölkerung in den einzelnen Stadteilen wäre das optimal gewesen.

Des Weiteren ist anzumerken, dass mit der Investitionsförderung jetzt endlich umgesteuert wird, also jetzt, wie sie neu geplant wird. Schade ist nur, dass das in erster Linie aus Kostengründen geschieht. Mit der Umsteuerung hätte schon früher begonnen werden müssen, weg von der stationären Pflege, hin zu den innovativen Maßnahmen, zum Beispiel Förderung von neuen Wohnformen. Hierzu haben Sie, Frau Senatorin Röpke, ja auch eine Fachkommission „Wohnen im Alter“ eingerichtet. Das ist, wie ich meine, sehr hochrangig, und in Ihrer Antwort hoffe ich auf ein paar Neuigkeiten von dieser Fachkommission „Wohnen im Alter“ dazu, was sich da jetzt Neues tut oder ob sich da überhaupt etwas tut. Besser wäre aber, konkrete Projekte für die Zukunft schon einmal zu benennen. Innovative Projekte sind bei der Umsteuerung mit einem deutlichen Zuschlag an Mitteln bedacht worden. Im Jahr 2005 sind es 335 000 Euro, und im Jahr 2006 sollen die innovativen Mittel auf 880 000 Euro gesteigert werden. Das ist richtig, aber sehr zaghaft.

Die neuen Wohnformen im Alter haben unserer Meinung nach eine große Zukunft: Wohnen in Wohngemeinschaften, Wohnen im Quartier, länger selbstbestimmt im Eigentum oder in der eigenen Wohnung wohnen. Hierzu gibt es schon Möglichkeiten, und ein paar zarte Pflänzlein sprießen schon, zum Beispiel die „Woge“ in der Neustadt oder die verschiedenen Kooperationsmodelle, die hier auch schon angesprochen worden sind, zum Beispiel das mit der Gewosie oder mit der Brebau. Wichtig ist nur, dass die Wohnungswirtschaft mit ins Boot kommt und sich an diesen Projekten beteiligt. Hier ist unserer Meinung nach

ein gewaltiges Aktivierungsprogramm möglich und auch nötig. Auch muss das Entlassungsmanagement in den Krankenhäusern dringend verbessert werden. Auch in diesem Bereich gibt es viel zu tun, das hängt alles eng zusammen. Ich möchte noch einmal ausführen, es ist wichtig, dass die Tagespflege und die innovativen Projekte verbessert werden und dass in diese Richtung gesteuert wird. Das finden wir gut, und deswegen werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Meine Damen und Herren, bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, begrüße ich auf der Besuchertribüne eine Gruppe der Frauenunion vom Kreisverband Bremen. – Herzlich willkommen!

(Beifall)

Nächster Redner ist der Abgeordneten Tittmann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Kummer, dass Sie und Ihre SPD-Genossen quasi froh darüber sind, dass die Deutschen in Deutschland immer weniger werden und aussterben, also eine Umvolkung stattfindet,

(Abg. D r. S c h u s t e r [SPD]: Was? – Abg. D r. S i e l i n g [SPD]: Was ist das denn, Umvolkung?)

ist mir bei Ihrer unverantwortlichen Familienpolitik vollkommen klar. Das hätten Sie vorhin nicht extra zu erwähnen brauchen, das wissen wir alle, das ist allgemein bekannt. Darauf, dass Sie und Ihre Genossen Gott sei Dank weniger werden, brauchen Sie nicht mehr lange zu warten. Das wird nämlich schon nach der Wahl 2007 hier in der Bürgerschaft der Fall sein,

(Abg. D r. S i e l i n g [SPD]: Dann sind Sie nicht mehr dabei!)