Meine Damen und Herren, Kinder vor Vernachlässigung zu schützen bedeutet nämlich nicht, hier unendliche Scheindebatten zu führen und viel zu spät Alibianträge einzubringen! Kinder vor Vernachlässigung effektiv zu schützen bedeutet in erster Linie ein dringend sofortiges, politisches, effektives Handeln, und das haben Sie bis zum heutigen Tag sträflich vernachlässigt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der grausame Tod der kleinen Jessica aus Hamburg hat die Öffentlichkeit aufgerüttelt. Herr Bartels hat darüber hinaus geschildert, wie unsere Kinder zum Teil in der Republik behandelt, missbraucht und vernachlässigt werden, bis hin zur Tötung. Das ist der Alltag, und zu begrüßen ist sicherlich, dass durch diesen tragischen Fall von Jessica in Hamburg das Thema doch enttabuisiert wurde und jetzt sehr viele Fragen hinsichtlich der Tatsache, wie wir solche Fälle in Zukunft von vornherein verhindern können, gestellt werden. Es sind Fragen, die bundesrechtliche Regelungen betreffen, die Handlungsanforderungen an Jugendhilfe und Gesundheit betreffen, zum Beispiel auch an die Krankenkassen zu der Frage, was in der Frühprävention oder Frühintervention verbessert werden kann. Es ist natürlich auch zu betrachten: Was ist realistisch? Was ist notwendig? Was ist zum Beispiel datenschutzrechtlich möglich? Was ist fachlich sinnvoll?
Da gibt es einen sehr kontroversen Streit zum Beispiel hinsichtlich der Frage der Pflichtuntersuchung von Geburt an. Da gibt es sehr unterschiedliche Auffassungen. Es gibt natürlich auch die Fragen: Was ist überhaupt personell machbar? Was wird schon gemacht? Was müssen wir vielleicht verbessern? Was müssen wir aber auch sichern, weil es gut läuft? Natürlich gibt es auch die Frage, welche Folgekosten damit verbunden sind, oder die Frage: Gibt es nicht bessere Alternativen, die jetzt auf den Prüfstand kommen müssen? Das alles ist in der Diskussion auf Bundesebene und in den Bundesländern. Ich finde es sehr gut, dass dieser Antrag, der hier auf dem Tisch des Hauses liegt, auch genau diese Punkte aufgreift und diese Ansätze für Bremen hier zur Diskussion stellt oder auch einfordert.
Die Forderung nach dem Informationsfluss, der ungebrochen zwischen den Akteuren vonstatten gehen muss, ist richtig. Es gibt aber zurzeit auch berechtigte und rechtlich abgesicherte Datenschutzbelange, die es zum Beispiel nur im Rahmen von konkreten Hilfeplanverfahren erlauben, sie zu überwinden, nämlich wenn die betroffenen Eltern zustimmen. Das ist eine Erschwernis, die man zurzeit nicht von der Hand weisen kann. Dokumentation und auch Übergaberegelungen innerhalb des Hilfesystems sind also verbesserungswürdig. Die Vernetzung der verschiedenen Akteure muss sicherlich auch weiter optimiert werden, und es darf vor allen Dingen keine Brüche im System geben, wenn die Hilfestellung auch greifen soll. Unser Amt für Soziale Dienste hat anlässlich des Falles in Hamburg noch einmal alle Abläufe überprüft, um von vornherein zu vermeiden, dass bestimmte Informationen nicht weitergegeben werden und deswegen eine Hilfe unterbleibt.
Es steht auch ganz klar außer Frage, dass das Kindeswohl den hohen Stellenwert haben muss. Andererseits gibt es auch verfassungsrechtlich abgesicherte Rechte, wie zum Beispiel das Recht auf informatio
nelle Selbstbestimmung, die ebenfalls einen Rechtsrang haben. Diese Interessenlagen müssen dann eventuell durch eine neue gesetzgeberische Güterabwägung gewichtet werden. Ausgehend davon ist zum Beispiel die Frage zu stellen, ob es sinnvoll und notwendig ist, eine bundesgesetzliche Regelung zu verankern, wenn man denn will, dass notwendige Pflichten von Sorgeberechtigten neu statuiert und für den Fall der Missachtung auch sanktioniert werden. Dahinter steht die Erkenntnis, dass es leider nicht in jedem Fall so ist, dass Eltern, die Hilfe nötig haben, wenn es um die Vernachlässigung ihres Kindes geht, auch bereit sind, diese notwendigen Maßnahmen mitzutragen und in die notwendige Hilfeleistung und in die Übermittlung von Daten auch einzuwilligen. Das ist ein großes Problem in der Praxis.
Wenn wir nun aus Anlass dieser tragischen Fälle die notwendigen Konsequenzen ziehen und möglichst früh intervenieren und die Kindesvernachlässigung von vornherein vermeiden wollen, ist die Frage zu stellen, inwieweit dies durch gesetzgeberisches Handeln untermauert werden muss. Insofern ist es auch richtig und notwendig, dass wir das auf Bundesebene breit diskutieren. Deshalb begrüße ich auch aus meiner Sicht die Initiative, die Hamburg in den Bundesrat einbringen will.
Ein einmaliges Aufsuchen von Familien, wie es im vorliegenden Bürgerschaftsantrag formuliert wird, wäre bei 5000 Geburten im Jahr allein in Bremen, das liegt auf der Hand, sehr personalintensiv. Heute wird wahrscheinlich realistischerweise nur ein eher geringer Teil der Familien von Fachkräften aufgesucht. Wir dürfen uns auch nichts vormachen: Das einmalige Aufsuchen, gerade in kritischen Fällen, also in Problemfamilien, bewirkt natürlich nicht viel, sondern wir müssen dafür sorgen, dass es dann auch nachhaltige Effekte erzielt. Das setzt Kontinuität voraus, das heißt, diese Familie muss auch kontinuierlich in ihren Problemlagen begleitet werden. Diese fachlichen Anforderungen, die sicherlich richtig sind, müssen aber auf der anderen Seite auch finanziert werden.
Ich möchte noch auf ein anderes Problem hinweisen, das ich eben bei den rechtlichen Schwierigkeiten, die wir haben, schon kurz angedeutet habe: Das große Problem, das wir jetzt schon trotz unserer vielfältigsten Hilfen, die wir auch niedrigschwellig anbieten, haben, ist, dass sich Familien entziehen. Sie wollen nicht, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes zu ihnen nach Hause kommen. Das ist ein Riesenproblem und erfordert eine unglaubliche Kraftanstrengung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Es ist unglaublich zeitaufwendig zu versuchen, Vertrauen herzustellen. Es ist eine unglaubliche Verantwortung auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ja dann auch in einem Spannungsfeld stehen zwischen dem, was sie tun müssen, um das Kindeswohl zu sichern, und dem Erfordernis, auf der anderen Seite die Rechte der Familien
nicht verletzen zu dürfen, die natürlich auch durch Grundrechte abgesichert sind. Wenn man sich da einmal mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterhält, ist das auch für sie eine unglaubliche Belastung, mit der sie täglich umgehen müssen.
Wir haben viele positive Ansätze in Bremen und Bremerhaven, und wir müssen diese Ansätze auch weiter fortentwickeln. Ich nenne nur einmal den Ausbau der Familienzentren, ein ganz wichtiger Punkt, Häuser der Familie, Mütterzentren, wir haben Elternschulen in Krankenhäusern und natürlich die Familienhebammen. Dazu gehört auch, Herr Crueger hat es gesagt, das, was auch in den KiTas jeden Tag geleistet wird und auch, da stimme ich mit Ihnen völlig überein, in den Schulen. Das sind ganz wichtige Unterstützungseinrichtungen, auch für Familienbildung, die von den Eltern genutzt werden können und sollten.
Ich begrüße es auch ausdrücklich, dass die neue Bundesregierung hier einen Schwerpunkt formuliert hat, dass sie die frühe Förderung von Familien in den Blick nehmen will, dass sie die Familienzentren als Modellprojekte einführen will. Das ist etwas, was uns hier in Bremen sehr am Herzen liegt und in Bremerhaven auch Thema ist. Diesen Weg der Bundesregierung, das tatsächlich auch zu fördern, halte ich für ausgesprochen wichtig und notwendig.
Hier ist im Antrag auch die ärztliche Untersuchung angesprochen worden, die ärztliche Untersuchung bei der Aufnahme in den Kindergarten. Es ist sicherlich absolut richtig, so etwas zu tun. Besser wäre es natürlich noch, wenn wir alle Kinder erfassen könnten, vor allem aber die Kinder in den Risikofamilien. Aber es ist auch klar: Dahinter steckt wieder die Frage, wie finanzieren wir das! Es ist ja schon von meinen Vorrednern angesprochen worden, dass wir das mit unseren vorhandenen personellen Kapazitäten nicht leisten können. Das ist so. Wir haben ja jetzt schon Probleme – Herr Crueger hat es benannt –, zum Beispiel mit den Erziehungsberatungsstellen, wo wir Sparvorgaben haben wie PEP-Quoten, die zu erfüllen sind.
Wir bewegen uns ja gerade im Sozialressort – ich könnte das hier alles aufzählen, was Sie zum Teil schon angedeutet haben – in den unterschiedlichen Handlungsfeldern immer zwischen der Frage, was ist fachlich notwendig, vielleicht darüber hinaus, was wäre noch wünschenswert, und der Frage, was können wir tatsächlich finanzieren. Vor dem Hintergrund der Haushaltsnotlage unseres Landes steht vor allem der Sozialbereich natürlich in jeder Haushaltsberatung immer wieder neu unter einem enormen Spardruck. Der Antrag ist unabdingbar verknüpft mit der Frage, wie finanzieren wir das und was müssen wir tun, um gerade auch in Risikofamilien noch zusätzliche
Meine Damen und Herren, es ist gesagt worden, wir haben viele gute niedrigschwellige Angebote. Ich glaube, wir müssen sie in den Stadtteilen weiter und besser vernetzen. Die Stadtteile müssen in den Mittelpunkt unseres Handelns rücken, das ist eine Voraussetzung dafür, dass wir das Vertrauen der Familien erreichen. Auf der Bundesebene müssen wir die Frage beantworten, ob wir zusätzliche Regelungen brauchen. Da habe ich ja schon gesagt, die Bundesratsinitiative von Hamburg ist aus meiner Sicht der richtige Weg.
Aber wir dürfen uns trotzdem nichts vormachen. Trotz der vielfältigen Maßnahmen und Regelungswerke ist es immer so, dass auch die besten Gesetze und Maßnahmen nicht in allen Fällen helfen. Es gibt immer wieder Fälle – Hamburg hat das auch noch einmal sehr deutlich gezeigt –, in denen Eltern ihre Kinder vor der Öffentlichkeit verstecken und wir darauf angewiesen sind, dass wir Informationen bekommen, damit die Jugendhilfe und die Sozialarbeiter agieren können. Deswegen appelliere ich noch einmal an die Öffentlichkeit, an Lehrer, an Erzieher, an Nachbarn, wenn Sie Hinweise haben auf Vernachlässigung oder Misshandlung von Kindern, melden Sie das! Tun Sie etwas dafür, dass diesen Kindern dann auch tatsächlich geholfen werden kann und diese nicht auch ein so grausames Schicksal erleiden müssen wie die kleine Jessica in Hamburg! – Danke schön!
Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und der CDU mit der Drucksachen-Nummer 16/808 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben Ihnen mit diesem Antrag „Stärkung von Unternehmen mit Migrationshintergrund“ einen Antrag vorgelegt eigentlich auch vor dem Hintergrund der gestrigen Debatte über die Frage des Mittelstandsgesetzes. Das passt genau da hinein. Mit diesem Antrag wollen wir erstens versuchen, den Zustand derjenigen Betriebe in Bremen, die einen Migrationshintergrund haben, deutlicher ins Auge zu fassen und zweitens deutlichere, passgenauere unterstützende Wirtschaftsfördermaßnahmen hinzubekommen.
Wir haben in Bremen – und das ist bisher auch nur geschätzt – an die 3000 Betriebe mit Unternehmerinnen und Unternehmern mit Migrationshintergrund, allein 1500 davon mit türkischem Hintergrund. Stark wachsend ist die Zahl osteuropäischer Unternehmen. Die Selbständigkeitsquote von Migranten liegt in Bremen unter dem Bundesdurchschnitt, aber insgesamt ist die Selbständigkeitsquote für Migrationsunternehmen deutlich höher als die der Deutschen. Es gibt also ein ganz starkes Bedürfnis von ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die hier in Bremen leben, sich selbständig zu machen.
Dieses starke Bedürfnis aufzugreifen und auch wirtschaftspolitisch als eine ökonomische Größe anzusehen ist unter anderem auch Ziel unseres Antrags. Insgesamt haben wir in Bremen, verglichen zum Beispiel mit Hamburg oder Berlin, eine durchaus sehr niedrige Selbständigkeitsquote. Diese liegt in Bremen bei 9,4 Prozent, in Hamburg bei 13 Prozent und in Berlin bei 14,3 Prozent, und das sind wirtschaftlich ungefähr vergleichbare Umweltbedingungen.
Wichtig ist, dass wir eine bessere Betreuung der Unternehmen hinbekommen, damit die große Gründungsbereitschaft von Migranten nicht durch ebenso hohe Insolvenzquoten konterkariert wird.
Leider gibt es in dem Bereich nicht nur eine große Gründungsbereitschaft, sondern eben auch sehr viele Insolvenzen. Wir möchten gern, dass genau an diesem Punkt das Augenmerk der Beratung darauf gelegt wird, dass das möglichst verhindert wird, das heißt, schon im Vorfeld einer Unternehmensgründung eine so gute Beratung anzubieten, dass der wirtschaftliche Erfolg einigermaßen sichergestellt ist. Hundertprozentig sicherstellen wird das keine Beratung, aber einfach damit es sicherer und besser funktionieren kann.
Wir streiten überhaupt nicht ab, dass sich in Bremen in dem Bereich durchaus etwas getan hat. Wir haben festzustellen, dass sich das Türkisch-Europäische Wirtschaftsforum Bremen-Nordwest gegründet hat, was wir außerordentlich positiv finden. Zunehmend sehen wir auch, dass die Handelskammer ihre Tore eher für Unternehmen mit Migrationshintergrund öffnet – was anfangs auch deutlich nicht so war – und es dort eine Entwicklung mit Blick in diese Richtung gibt, die uns auch ermutigt, diesen Antrag zu stellen in der Hoffnung, dass diese Entwicklung fortgesetzt wird.
Im Existenzgründungsnetzwerk B.E.G.IN – finanziert mit europäischen Mitteln – gibt es inzwischen eine türkischsprachige Existenzgründungsberatung, was auch unsere große und außerordentliche Zustimmung findet. Sogar auch im Rahmen der Ausbildungsoffensive gibt es mittlerweile eine bessere Beratung. Allein im Wirtschaftsressort und auch in der eigentlich ja zuständigen Gesellschaft BIG tut sich dagegen noch sehr wenig. Wir sind der Meinung, dass sich auch dort dieser Fragestellung zugewandt werden muss, Herr Dr. Färber.
Es geht, und das ist eben das Problem an der Fragestellung, um eine durchaus spezielle Ansprache dieser Unternehmen. Wir haben in der letzten Bürgerschaftssitzung die Debatte hier geführt, da hat die CDU, wenn ich mich richtig erinnere, durchaus auch die Vorstellung gehabt, dass man so etwas wie eine sozioökonomische Untersuchung für den Bereich brauchen könnte, um tatsächlich passgenau und zielorientiert fördern zu können, das war damals die Position der CDU. Wir haben in diesem Antrag das durchaus aufgegriffen und fordern, dass diese Untersuchung tatsächlich gemacht wird.
Man muss nicht glauben, dass das jetzt einfach nur eine Frage der Statistik ist. Es gibt wissenschaftliche Mittel, diese Unternehmensbereiche zu untersuchen, übrigens auch ohne jede Diskriminierung, um das gleich dazu zu sagen. Offensichtlich gibt es Vorbehalte, die davon ausgehen, dass, wenn man dieses Thema überhaupt speziell anspricht, man da einer irgendwie gearteten Diskriminierung Vorschub leistet. Das sehe ich überhaupt nicht so. Was wir wollen, ist ein Angebot an ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger, sich wirtschaftlich unabhängig zu machen, möglicherweise eine Existenz, ein Unternehmen zu gründen und in diesem Sinne tätig zu werden. Die Verbände gründen sich selbst als Migrationsunternehmen. In gewisser Weise ist das schon deutlich keine Diskriminierung, die in dem Bereich überhaupt gewünscht, gewollt oder sonst irgendwie gedacht wird.
Das kann an dieser Stelle im Grunde genommen also kein Ablehnungsgrund für unseren Antrag sein. Wir wollen – und das habe ich auch schon häufiger in diesem Hause gesagt – insgesamt gern, dass es in einer Hand liegt, dass man als Mensch, der ein Unternehmen gründen will, eine Stelle in dieser Stadt hat, wo man hingehen kann und sagen kann, ich will ein Unternehmen gründen, wo muss ich mich melden, bei welcher Kammer muss ich mich melden. All diese Fragen wollen wir aus einer Hand an einer Stelle.
Da sage ich Ihnen, gehen Sie einmal zur BIG ins Eingangsportal hinein, schauen Sie sich um, und stellen Sie sich die Frage, wer hier eigentlich gemeint ist!
Da kommen Sie sicher ganz schnell und rein emotional auf die Idee, da können diese Unternehmensgruppen, die wir in diesem Antrag ansprechen, nicht wirklich gemeint sein. Wir möchten gern, dass man sich zielgenau auf diese existenzgründungswilligen Menschen zu bewegt, und das hat mit dem Eingang der BIG sinnbildlich eine ganze Menge zu tun, denn wir wollen eine Einladung an diese Menschen, dass sie sich wirtschaftlich betätigen.
Eine Einladung hat auch etwas mit einer bestimmten Freundlichkeit zu tun, auch einer Freundlichkeit für diejenigen, die man einladen möchte. Deswegen bin ich ganz stark daran interessiert, dass Sie diesem Antrag zustimmen, weil ich glaube, dass der deutlich einen Schritt in die richtige Richtung geht, und weil er im Übrigen auch gerade die gestrige Debatte und das in erster Lesung beschlossene Mittelstandsgesetz aufgreift, was dem nur gut tun würde, wenn das Haus unserem Antrag an dieser Stelle folgen würde. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!