Protocol of the Session on December 14, 2005

Auf der Grundlage des Gesetzes ja!

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ihnen ist auch bekannt, dass in Hamburg gegenwärtig keine Gebührenbescheide ausgestellt werden?

Bitte, Herr Senator!

Ja, logisch!

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Wie hoch schätzen Sie denn dann das Klagerisiko von Studierenden der Bremer Hochschulen ein, die von auswärts kommen oder auswärts ihren Wohnsitz haben?

Bitte, Herr Senator!

Das ist für mich überhaupt nicht zu beantworten. Ich kann mich ja nicht in die Situation der einzelnen Klagenden hineinversetzen. Ich kann Ihnen auch nicht sagen, dass ich das ausschließen kann. Es ist durchaus möglich, dass einer klagt. Das ist das gute Recht in einem Rechtsstaat.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Letzte Frage! Rechnen Sie bei einem Klageverfahren mit einem ähnlichen Ausgang wie in Hamburg?

Bitte, Herr Senator!

Sie kennen ja den Spruch, vor Gericht und auf hoher See weiß man nie, wie es ausgeht, da ist man in Gottes Hand, und wir werden das abwarten müssen. Wir sind der Meinung, dass wir ein gutes Gesetz zwischen den Koalitionsfraktionen vorbereitet, ausdiskutiert und entschieden haben. Wir sind der Meinung, dass das in Ordnung ist, und wir können nicht so tun, als wenn wir hier eine Insel sind, sondern wir müssen uns schon auch ein bisschen an dem orientieren, was in anderen Bundesländern passiert. Deshalb glaube ich, dass wir einen guten Kompromiss gefunden haben, und den werden wir auch weiter verfolgen.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zehnte Anfrage steht unter dem Betreff „Auswirkungen der geplanten Föderalismusreform auf die Hochschulen im Lande Bremen“. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Frau Dr. Spieß, Frau Tuczek, Perschau und Fraktion der CDU.

Bitte, Frau Kollegin Dr. Spieß!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Welche Auswirkungen der im Koalitionsvertrag zur Bildung einer großen Koalition im Bund zwischen CDU/CSU und SPD vereinbarten Föderalismusreform erwartet der Senat allgemein für den Bereich Wissenschaft im Lande Bremen?

Zweitens: Welche Auswirkungen wird die neue Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern insbesondere für den Hochschulbau und die Forschungsförderung im Lande Bremen haben?

Drittens: Wird der Senat der geplanten Föderalismusreform im Bundesrat zustimmen?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Lemke.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu Frage eins: Der Senat begrüßt die im Konsens mit den Ländern entwickelte und in der Anlage zwei zum Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vom 18. November 2005 getroffene Vereinbarung zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung auf der Grundlage der gemeinsamen Vorarbeiten von Bund

und Ländern. Der Abbau der Mischfinanzierung bei Wahrung der finanziellen Ausstattung durch den Bund führt beim Hochschulbau zu einer deutlichen Entbürokratisierung und fördert alternative Realisierungsformen durch das Land. Die Neufassung der Möglichkeiten für Finanzhilfen des Bundes lässt bei entsprechender Mittelausstattung eine Stärkung der Förderung der Wissenschaft auch durch den Bund zu.

Zu Frage zwei: Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass der Hochschulbau durch die Föderalismusreform ab 2007 grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder fällt. Wie sich diese Aufgabenneuordnung auf Hochschulbau und Forschungsförderung auswirkt, hängt von der finanziellen Ausstattung im Bundeshaushalt und von den gesetzlichen Regelungen zur Neuordnung sowie von den nach dem neuen Artikel 91 b Grundgesetz zu schließenden Vereinbarungen ab. Gemäß Koalitionsvertrag soll ein Anteil des auf der Grundlage des Referenzzeitraumes 2000 bis 2008 errechneten Jahresbetrags für die bisherige Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau für den unter den neuen Artikel 91 b Grundgesetz fallenden Aufgabenbereich in Höhe von 30 Prozent reserviert werden.

Die abschließende Bewertung der Auswirkungen auf den Bremer Hochschulbau hängt davon ab, ob durch die zu treffenden Vereinbarungen laufende und neue Großgeräte sowie Forschungsbauten aus den nach dem neuen Artikel 91 b Grundgesetz reservierten Mitteln finanziert werden können.

Nach dem Ergebnis der Koalitionsarbeitsgruppe zur Föderalismusreform soll die Gemeinschaftsaufgabe der gemeinsamen Förderung überregional bedeutender wissenschaftlicher Forschung im Hinblick auf die Zuständigkeit der Länder für das Hochschulwesen in Artikel 91 b Absatz 1 Grundgesetz präzisiert werden. Eine Konkretisierung für die gemeinsame Forschungsförderung soll im Rahmen von Bund-LänderVereinbarungen erfolgen.

Zu Frage drei: Die im Koalitionsvertrag zur Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau vereinbarte Neuordnung mit langfristiger Kompensation in der Mittelausstattung wird grundsätzlich begrüßt. Die Ausklammerung der Großgeräte und Forschungsbauten ist in diesem Zusammenhang sinnvoll, wenn hierdurch eine deutlich höhere Förderungsmöglichkeit durch den Bund eröffnet wird, als es dem bisherigen Anteil am Hochschulbau entspricht.

Aus Bremer Sicht wird dabei der weiteren Ausgestaltung der Übergangsregeln für den Hochschulbau, den zu konkretisierenden Vorstellungen gemeinsamer Vereinbarungen nach Artikel 91 b Grundgesetz neu und insbesondere auch der Haushaltsausstattung des Bundes für die neue Aufgabe nach Artikel 91 b Grundgesetz ein hoher Stellenwert zukommen. Der Entschluss des Senats zu diesem Thema im Bundesrat wird im normalen Bundesratsverfahren erfolgen. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Lemke, Sie sagten, dass die Mittel, die wir vom Bund für den Hochschulbau bekommen werden, aufgrund des Referenzzeitraums von 2000 bis 2008 berechnet werden. Jetzt soll ja laut KMK eine Steigerung der Studentenzahlen bis 2011 um 21 Prozent erfolgen. Sehen Sie auch dann noch Bremen in der Lage, diesen Hochschulbau, der ja auf uns hier zukommt, zu finanzieren, wenn wir nur die Mittel bekommen, die jetzt im Zeitraum zwischen 2000 und 2008 berechnet worden sind?

Bitte, Herr Senator!

Wir sind im Hochschulbau sehr gut ausgestattet worden. Wie Sie wissen, haben wir deutlich mehr Geld vom Bund bekommen, als uns eigentlich aufgrund der Einwohnerzahl zusteht. Es ist mehr als das Doppelte, was wir dort vom Bund in den letzten Jahren bekommen haben. Das ist die Grundlage der Bemessung, was wir in der Zukunft bekommen. Das sind für Bremen ungefähr 1,85 Prozent. Bei einer Einwohnerzahl von 0,7 Prozent können Sie entnehmen, dass wir dort sehr gut ausgestattet sind, dass es aus Bremer Sicht keinen Grund gibt, darüber zu klagen, sondern wir begrüßen diese Grundlage außerordentlich.

Wie wir dann mit den wachsenden Studentenzahlen umgehen und mit den uns dann zur Verfügung stehenden Mitteln den Hochschulbau weiter entsprechend fördern können, werden wir in den nächsten Jahren erkennen müssen. Wir müssen auch noch den Prozess der Diskussionen abwarten. Heute Nachmittag werde ich zur KMK fahren, wie Sie wissen, und da ist genau diese Frage das Hauptthema: Wie gehen wir jetzt mit diesen Entscheidungen um? Natürlich ist völlig klar, das wird auch aus der Antwort des Senats deutlich, es wird darauf ankommen, wie sich der Bund selbst weiter ausstattet und ob sich Frau Schavan mit ihrer Forderung nach einer Verstärkung des Anteils durchsetzen wird. Wir liegen jetzt bei zirka 995 Millionen Euro. Wird es ihr gelingen, was ich natürlich von Herzen hoffe, mehr Geld für diesen Bereich zu bekommen? Dann wird es leichter sein, die vor uns liegenden Aufgaben auch angesichts der höheren Studentenzahlen bewältigen zu können.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Es ist ja wichtig für uns, dass wir uns als Stadt oder als Land Bremen auch in diesen Bereich einbringen. Sie sagten es ja, auf welcher Grundlage es berechnet werden soll. Gibt es für uns noch weitere Möglichkeiten, gerade auch in der KMK deutlich zu machen, dass wir hier noch erhöhtes Potential benutzen, weil es natürlich auch eine

unterschiedliche Leistungsfähigkeit der Bundesländer gibt? Da wir in gewissen Bereichen auch noch, sagen wir einmal, Nachholpotential haben, ist es für uns besonders wichtig, dass wir auch dies im Rahmen dieser Diskussion geltend machen.

Bitte, Herr Senator!

Wir befinden uns mit den anderen Hochschulen in einem sehr starken Wettbewerb. Wie Sie wissen, hat das dazu geführt, dass wir in den letzten Jahren, sonst wären wir mit Sicherheit nicht Stadt der Wissenschaft geworden, hervorragende Leistungen an unseren Hochschulen erbracht haben.

(Beifall bei der SPD)

Deshalb gehe ich davon aus, dass wir uns diesem Wettbewerb auch weiterhin sehr erfolgreich stellen werden. 30 Prozent der Mittel sind dem Bund für besondere Fördermaßnahmen im Forschungsbereich überlassen, und um die werden wir im Wettbewerb mit den anderen hoffentlich weiter sehr erfolgreich streiten.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Wir müssen aber natürlich bei der Aussage, die Sie gerade getroffen haben, sehen, dass die anderen Bundesländer jetzt die Studiengebühren erhalten und dementsprechend besser ausgestattet sein werden, als wir es hier in Bremen sind. Ist das denn nicht auch ein Aspekt, den wir dann zusätzlich zu betrachten haben?

Bitte, Herr Senator!

Wir haben grundsätzlich alle Aspekte zu betrachten, denn wir müssen hier weiter bei Bildung und Wissenschaft einen Schwerpunkt setzen.

(Beifall bei der SPD)

Gott sei Dank ist das ja nicht zuletzt durch die Haushaltsberatungen und -beschlüsse in der letzten Woche noch einmal vom Senat deutlich auch so akzeptiert worden durch die zusätzlichen Mittel, die wir im Bildungsbereich bekommen haben.

Eine weitere Zusatzfrage von der Abgeordneten Frau Busch! – Bitte sehr!

Herr Senator, der Senat hat eine sehr konstruktive Antwort auf die Veränderungen in der Hochschulbaulandschaft oder Veränderungen in Bezug auf die Föderalismusreform gegeben. Stimmen Sie mir zu, dass wir hier im Parlament

und als Wissenschaftsdeputation und -politiker alles dafür tun müssen, dass wir die Standards im Hochschulbau halten müssen, wie wir sie bisher hatten?

Bitte, Herr Senator!