Protocol of the Session on December 14, 2005

Bitte, Herr Senator!

Da stimme ich Ihnen uneingeschränkt zu, Frau Busch.

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Da wir dieses Thema eigentlich ganz schlecht in einer Fragestunde kurz abhandeln können: Würden Sie mir zusagen, dass wir alle Ergebnisse der Reform in den künftigen Deputationssitzungen behandeln, einschließlich der Ergebnisse des Wissenschaftsrates, der erst kürzlich in Bremen getagt hat, und dass wir – das darf ich noch eben anfügen – auch wirklich darum kämpfen, dass wir, wenn die Bindung des Bundes ausläuft, dann die Mittel, die wir für den Hochschulbau für das Land Bremen bekommen, auch zweckgebunden für den Hochschulbau verwenden und nicht für andere Ausgaben?

Bitte, Herr Senator!

Das ist die allerwichtigste Forderung, die kann ich nur nachdrücklich unterstützen.

(Beifall bei der SPD)

Frau Busch, es wäre ein fataler Fehler, wenn wir sagten, wir bekommen jetzt die Mittel aus Berlin und können dann eben unsere Bremer Zuschüsse womöglich streichen. Das wäre ein fatales Signal.

Selbstverständlich werde ich die Deputationen hier jeweils unterrichten, und wir sollten es in der Tat auch einmal zu einer größeren Debatte werden lassen. Wir sind aber am Beginn einer Debatte, und so ein Zwischenbericht ist ja auch ganz hilfreich für das Parlament. Deshalb, glaube ich, ist diese Frage hier auch zustande gekommen, aber wie ich eben berichtet habe, sind wir am Beginn. Heute und morgen geht es bei der KMK genau um diese Thematik, wie wir uns als Länder positionieren und wie wir verhindern können, dass die Finanzminister das als mögliche Einsparung nehmen können. Das wäre dann ein ganz falsches Signal. Wir müssen die Wissenschaft hier stärken und auf keinen Fall schwächen.

(Beifall bei der SPD – Abg. Frau B u s c h [SPD]: Schönen Dank!)

Eine Zusatzfrage von der Abgeordneten Frau Tuczek! – Bitte sehr!

Herr Senator, mir geht es auch um die Zweckbindung. Wir haben es ja im Krankenhausfinanzierungsgesetz früher auch gehabt, dass die Mittel für Krankenhausbauten damals noch aus Bonn gekommen und dann nur durch die Länder ergänzt worden sind. Das ist jetzt leider alles in den allgemeinen Haushalt gegangen. Ich befürchte, genau wie Frau Busch auch, dass, wenn man keine Zweckbindung hat und die Mittel zweckgebunden für die Hochschulen sein werden, es den wissenschaftlichen Einrichtungen dann natürlich auch immer nur nach Haushaltslage zur Verfügung gestellt wird. Werden Sie dort auch – Sie haben ja gesagt, Sie gehen ja heute Nachmittag in die KMK – entsprechende Anträge einbringen? Ich könnte mir vorstellen, dass die anderen Bildungs- und Wissenschaftsminister natürlich ähnliche Sorgen haben werden.

Bitte, Herr Senator!

Ja, das ist kein Bremer Problem, Frau Tuczek, sondern es ist Problem aller Länder. Alle Länderminister oder -senatorinnen und -senatoren haben natürlich das gleiche Ziel. Das Geld, das uns bisher vom Bund gegeben worden ist, ist durch die Länder jeweils mit der gleichen Summe aufgestockt worden. Wir müssen Vereinbarungen auf Länderebene schließen, die ganz deutlich mit dem Bund abstimmen, dass die Mittel, die wir bekommen, wie bisher durch die Länder aufgestockt werden und ganz zweckgebunden ausschließlich für Wissenschaft ausgegeben werden können. Das ist das Ziel, daran arbeiten wir!

(Beifall bei der SPD)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Mit der Beantwortung der zehnten Anfrage ist die Fragestunde beendet.

Aktuelle Stunde

Für die Aktuelle Stunde ist von den Fraktionen kein Thema beantragt worden.

Zweites Nachtragshaushaltsgesetz und zweiter Nachtragshaushaltsplan der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2005 (einschließlich Verände- rungen im Produktgruppenhaushalt)

Mitteilung des Senats vom 1. November 2005 (Drucksache 16/790) 2. Lesung

D a z u

Änderungsanträge der Fraktionen der SPD und der CDU vom 8. und 9. Dezember 2005

(Drucksachen 16/833 bis 16/859)

Wir verbinden hiermit:

Zweites Nachtragshaushaltsgesetz und zweiter Nachtragshaushaltsplan der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2005 (einschließlich Verände- rungen im Produktgruppenhaushalt)

Bericht und Antrag des staatlichen Haushaltsund Finanzausschusses vom 9. Dezember 2005 (Drucksache 16/862)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Dr. Nußbaum. Meine Damen und Herren, das zweite Nachtragshaushaltsgesetz der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2005 wurde in der 50. Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) am 10. November 2005 in erster Lesung beschlossen. Die Bürgerschaft (Landtag) hat das zweite Nachtragshaushaltsgesetz der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2005, den zweiten Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2005 und den zweiten Nachtragshaushalt für den Produktgruppenhaushalt für das Jahr 2005 zur Beratung und Berichterstattung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der staatliche Haushalts- und Finanzausschuss legt nunmehr mit der DrucksachenNummer 16/862 seinen Bericht und Antrag dazu vor. Ich weise darauf hin, dass im Rahmen der jetzt folgenden Aussprache auch die Änderungsanträge und der Stadthaushalt besprochen werden sollen, da eine gesonderte Aussprache darüber nicht stattfindet. Wir kommen zur zweiten Lesung der aufgerufenen Gesetzesvorlagen. Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Linnert als Berichterstatterin.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Haushaltsausschuss möchte ich hier wie folgt Bericht erstatten: Die Bürgerschaft (Landtag) hat das zweite Nachtragshaushaltsgesetz sowie den zweiten Nachtragshaushaltsplan der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2005 einschließlich Veränderungen im Produktgruppenhaushalt in ihrer Sitzung am 10. November 2005 in erster Lesung beschlossen und zur Beratung und Berichterstattung an den Haushaltsund Finanzausschuss (Land) überwiesen. Die an der Beratung zu beteiligenden Parlamentsausschüsse – der Rechtsausschuss, der Ausschuss für Angelegenheiten der Häfen im Lande Bremen und der Ausschuss für die Gleichberechtigung der Frau – haben die sie betreffenden Teile beraten und keine Einwände erhoben.

Der Haushalts- und Finanzausschuss (Land) hat darüber und über eine Vielzahl von Änderungsvorschlägen der Koalitionsfraktionen in seiner Sitzung am 9. Dezember 2005 beraten. Die Bürgerschaft (Landtag) hatte am 10. November 2005 beschlossen, dass diese Änderungsanträge direkt an den Haushalts- und Finanzausschuss (Land) weitergeleitet werden. Auf den Inhalt der Änderungsanträge werde ich hier nicht im Einzelnen eingehen, sie beziehen sich weit überwiegend auf Haushaltsstellen des Haushaltsplans. Ihnen liegen Mehrausgabenbedarfe der Ressorts, aber auch Steuermehreinnahmen in Abweichung zu dem bisher vorgelegten Nachtragshaushaltsentwurf zugrunde. Die Anträge liegen Ihnen vor.

Die Koalitionsfraktionen haben ihnen zugestimmt, mit Ausnahme der Drucksache 16/857 gegen die Stimmen der Grünen und des Abgeordneten Wedler. Zur Drucksache 16/857 haben die Grünen zugestimmt, und Herr Wedler hat sich enthalten. Dies betrifft die Änderungen des Haushaltsgesetzes und die Ermächtigung für den Finanzsenator, bis zur Verkündung des Haushaltsgesetzes 2006 – es wird eine lange haushaltslose Zeit, wohl fast bis Mitte des Jahres, geben – Vereinbarungen zu treffen, die der Steuerung von Zinsänderungsrisiken und zum Beispiel der Erzielung günstigerer Konditionen für unsere bestehenden Schulden dienen.

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat aufgrund seiner Beratung Folgendes beschlossen: Erstens, der Haushalts- und Finanzausschuss (Land) empfiehlt der Bürgerschaft (Landtag) mehrheitlich, den Änderungsanträgen der Fraktionen der CDU und der SPD zuzustimmen. Zweitens, der Haushalts- und Finanzausschuss (Land) empfiehlt der Bürgerschaft (Landtag) mehrheitlich, das zweite Nachtragshaushaltsgesetz sowie den zweiten Nachtragshaushaltsplan der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2005 einschließlich Veränderungen im Produktgruppenhaushalt, Drucksache 16/790 vom 1. November 2005, in zweiter Lesung zu beschließen. – Soweit der Bericht!

Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Frau Wiedemeyer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir beraten heute das zweite Nachtragshaushaltsgesetz für das Jahr 2005 in zweiter Lesung. Bereits im Frühjahr haben wir mit dem ersten Nachtragshaushalt einige wenige Positionen verändert, insbesondere auch wegen der Auswirkungen der Hartz-Reform.

(Abg. P f l u g r a d t [CDU]: Und des Kanz- lerbriefs!)

Und des Kanzlerbriefs! ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

Wir haben frühzeitig auch hier im Parlament darüber diskutiert, dass ein Nachtragshaushalt nichts ist, was man monatlich macht, und eingefordert, dass dann mit einem zweiten Nachtragshaushalt wirklich die Probleme des Jahres 2005 im Haushaltsvollzug beseitigt werden. Dies ist gelungen, auch wenn es ein bisschen gedauert hat. Dass wir heute eine Vielzahl von Koalitionsanträgen vorliegen haben, liegt nicht daran, dass wir im Haushaltsausschuss noch einmal auf die Idee gekommen sind, neu Geld umzuwidmen oder auszuteilen, sondern ist einfach dieser kurzen Zeit geschuldet, die zwischen der Beschlussfassung im Senat und der notwendigen Lesung in der Dezember-Sitzung in der Bürgerschaft liegt.

Wir haben bereits im Frühjahr zur Kenntnis nehmen müssen, dass es einige Ressorts gibt, die Haushaltsprobleme haben, die nicht selbstverschuldet sind, die aber auch damit zu tun hatten, dass die Haushaltsanschläge – ich will es einmal freundlich formulieren – ehrgeizig angesetzt waren. Wir haben einige Ressorts, bei denen man feststellen muss, dass das jedes Jahr wiederkehrend der Fall war. Es ist aber jetzt mit dem Nachtragshaushalt 2005 gelungen, und das finde ich sehr erfreulich, diese Probleme wirklich über alle Ressorts auch zum jetzigen Stand glatt zu ziehen.

Wir werden dieses Mal bei der Haushaltsaufstellung 2006/2007 nicht mehr solche Positionen wie Verlustvorträge finden in der Hoffnung, dass man Mehrausgaben, die man in den Vorjahren hatte, dann aus knappen Ressourcen der Folgejahre darstellen kann. Ich glaube, dass wir insgesamt gut aufgestellt sind mit einem derart transparenten Haushalt und transparenten Haushaltsentwürfen 2006/2007, wenn wir uns gemeinsam dafür einsetzen wollen, dass wir für Bremen zur Sicherung der Selbständigkeit auch zukünftig die uns zustehenden Hilfen bekommen werden.

(Beifall bei der SPD)

Ich glaube, es ist absolut erforderlich, dass wir mit unserem Haushalt auch zeigen, dass wir es ernst meinen mit dem Sparen und mit den Eigenanstrengungen. Wir haben einige große Haushaltsbereiche in den letzten Jahren und so auch zum Haushaltsjahr 2005 erheblich in den Anschlägen abgesenkt oder hohe Erwartungen an Einnahmen, die sich dann nicht so eingestellt haben, geknüpft. Man kann sagen, man hat vorher schon gewusst, dass das alles nicht eintritt, aber wenn ich mir überlege, wie wir diskutiert haben und welche Befürchtungen wir bei einigen Ressorts hatten, in welchen Größenordnungen wir verkehrt liegen würden, glaube ich, dass dieses Verfahren zu rechtfertigen ist.

Es hat auch einige positive Überraschungen gegeben. Die Ressorts haben sich bemüht, sehr sparsam mit den Geldern umzugehen, und ich finde, die Nachschläge, die jetzt hier gegeben werden, sind wirklich im Rahmen des Vertretbaren und zeigen, dass

das kein einfacher Weg war und dass es auch zukünftig nicht einfach sein wird. Ich erinnere daran, dass es Verabredungen zur Haushaltsaufstellung 2006/ 2007 gibt, wo einige Ressorts noch mit erheblichen Einsparungen gegenüber den bisherigen Anschlägen zu rechnen haben trotz aller Nachschläge, die wir ja jetzt verteilen. Ich glaube, es lohnt sich hier nicht, die einzelnen Anträge durchzugehen. Sie sind im Wesentlichen technischer Natur. Wir werden diesen Anträgen nachher auch so zustimmen.

Wir haben auch in diesem Jahr große Unsicherheiten gehabt, was die Steuerschätzungen anbelangt. Wir haben bis zum Mai eigentlich erleben müssen, dass wir zweimal jährlich wiederkehrend erhebliche Defizite zu verbuchen hatten. Das hat sich mit der November-Steuerschätzung etwas gebessert. Wir hoffen gemeinsam, dass es eine nachhaltige positive Entwicklung ist, die sich auch in zukünftigen Haushalten niederschlägt. Wir werden mit diesem Nachtragshaushalt in etwa die geplanten Verschuldungsgrenzen einhalten, die auch nach dem ersten Nachtragshaushalt eingeplant waren, das heißt aber auch im Umkehrschluss, dass wir die Steuermehreinnahmen, die wir im November verbuchen konnten, gänzlich nutzen müssen, daran führt kein Weg vorbei, um die Probleme der Ressorthaushalte zu lösen.

Ich glaube, wir sind auf einem richtigen Weg. Ich würde mir wünschen, das hatte ich in einer der vorhergehenden Sitzungen auch schon einmal kritisiert, dass auch in den Diskussionen in den Fachdeputationen zukünftig die Produktgruppenpläne und -haushalte eine größere Rolle spielen. Das sind die, aus denen wir erkennen können, wie mit den eingesetzten Mitteln auch der Output gesteuert wird.

Meine Kritik an den Vorlagen zum Nachtragshaushalt ist nach wie vor dahingehend, dass bei den Produktplänen, die sich verändert haben, zwar die einzelnen Zahlen verändert wurden, aber nicht mehr in ihrer Gesamtheit die Auswirkungen auf die Produktgruppenhaushalte ersichtlich sind, was die anderen Kennziffern anbelangt. Ich möchte darum bitten, dass, sollten wir zukünftig noch einmal in die Lage versetzt werden müssen, hier Nachtragshaushalte zu beschließen, diese Arbeit dann auch im Vorfeld von den einzelnen Ressorts geleistet wird, so dass wir uns auch mit den qualitativen Auswirkungen von Haushaltsveränderungen hier im Parlament sachgerecht beschäftigen können.

(Beifall bei der SPD)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Köhler.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die große Koalition ist bei der Wahl 2003 mit dem Versprechen angetreten, dass es in diesem Jahr, im Jahre 2005, einen so genannten verfassungskonformen Haushalt

geben würde. Es ist noch nicht einmal ein ganzes Jahr her, als das noch ernsthaft behauptet worden ist. Jetzt, am Jahresende, sollen wir in zweiter Lesung den zweiten Nachtragshaushalt beschließen einschließlich Nachschlag zum Nachtrag. Vier Milliarden Euro Ausgaben, drei Milliarden Euro Einnahmen, und auch mit Kanzlerbrief gäbe es jetzt keinen verfassungskonformen Haushalt.

Diesen zweiten Nachtragshaushalt hat uns der Senat nicht vorgelegt, weil es nun endlich losgeht mit einem Kassensturz und einer Aufarbeitung der letzten zehn Jahre Schattenhaushalte, Ausgliederungen, Belastungen künftiger Haushalte und schlicht rechtswidrigen Buchführungspraktiken – ich spreche das Problem Zinsen an, investiv/konsumtiv –, sondern es hat einen verfassungsrechtlichen Grund, dass ein Nachtragshaushalt vorgelegt worden ist. Es hat schlicht kein Weg daran vorbeigeführt, jetzt hier einen Nachtragshaushalt zu behandeln, das kann sich der Senat ja nicht beliebig auswählen. Es ist ein riesengroßes Problem, dass das drei Wochen vor Ablauf des Jahres passieren soll, für den dieser Nachtragshaushalt gilt. Irgendwelche realen Handlungsspielräume, in denen wir als Politik irgendetwas gestalten könnten, gibt es überhaupt nicht mehr. Wir können das im Prinzip zur Kenntnis nehmen, aber das Jahr ist gelaufen.