Protocol of the Session on December 14, 2005

Kritik gibt es immer im Leben, das haben wir in der Vergangenheit erlebt. Als Finanzsenator muss ich mit recht heftiger Kritik leben, damit kann der Senat umgehen und wird das entsprechend beantworten.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Köhler!

Wenn man sagt, es gibt ein bestimmtes Volumen, und da muss das eine oder andere eingepasst werden, dann stellt sich ja die Frage, ob die Projektliste vollständig ist. Mich würde interessieren, was zum Beispiel mit dem Jade-Weser-Port ist, also ob da inzwischen die Planungen gestiegen sind, ob da inzwischen irgendwelche Ideen für eine Finanzierung vorliegen oder ob das zusätzlich zu dem Volumen passieren soll, was mit den Krankenhäusern ist, was mit dem SpacePark-Darlehen von 39 Millionen Euro ist, ob das da enthalten ist, und was mit dem Gewerbepark Hansalinie ist, ob das bereits berücksichtigt ist oder ob das alles noch Tretminen sind, die dann später irgendwann hochgehen.

Bitte, Herr Senator!

Zum Jade-Weser-Port möchte ich mich wegen des laufenden Ausschreibungsverfahrens nicht äußern. Zu den anderen Projekten sagte ich Ihnen ja, wir haben einen bestimmten Mittelrahmen zur Verfügung. Der ist sehr präzise, dem stehen Anmeldungen und Bedarfe – Sie haben einige davon jetzt gerade angesprochen – gegenüber. Es ist ja heute gar nicht beschlossen, welche konkreten Projekte wir realisieren. Die Antwort des Senats sagt Ihnen ja auch deutlich, dass das noch im Einzelnen abzustimmen ist, dass die Wirtschaftsförderungsausschüsse darüber zu befinden haben und die Deputationen.

Im Übrigen, das wissen Sie, hat der Senat Kriterien verabschiedet, die bei der Bewertung von Projekten und auch bei der Prioritätensetzung abzuarbeiten sind. Ich erinnere da nur an Artikel 131 a der Bremer Landesverfassung oder die bremischen Haushaltsvorgaben respektive auch die Kriterien der regionalwirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit und natürlich auch die Voraussetzung, dass in den jeweiligen Fonds überhaupt noch Mittel zur Verfügung stehen. Im Gesamtzusammenhang wird dann in den zuständigen Gremien abgearbeitet werden müssen, welche Projekte realisiert werden können. Es ist, glaube ich, aus

der Antwort des Senats deutlich geworden, dass nicht mehr alles das geht, was angemeldet worden ist, aber ich kann hier, und da bitte ich auch um Verständnis, an dieser Stelle nicht den zuständigen Gremien vorgreifen und Ihnen beantworten, ob diese Projekte, die von Ihnen angesprochen worden sind, priorisiert werden.

Herr Kollege Köhler, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich habe es aber schon so richtig verstanden, dass diese Projekte, die ich eben genannt habe, tatsächlich aus dem Budget, das genannt worden ist, finanziert werden müssen, oder werden die noch zusätzlich on top gesetzt? Das ist ja das Problem.

Bitte, Herr Senator!

Herr Köhler, es gibt einen Mittelrahmen, den habe ich Ihnen hier vorgetragen. Es zeigt sich bereits jetzt, dass es mehr Anmeldungen gibt, als der Mittelrahmen hergibt. Das ist aber nichts Ungewöhnliches. Wir müssen das im parlamentarischen Verfahren anhand der fünf Kriterien, die ich Ihnen auch genannt habe, unter Einbeziehung einer Prioritätensetzung abarbeiten. Das werden die zuständigen Gremien tun, und dann wird man anhand der Prioritätensetzungen sehen, wie die Projekte in diesen bestehenden Mittelrahmen eingearbeitet werden.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Zweitwohnungsteuer“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Wiedemeyer, Dr. Sieling und Fraktion der SPD. Bitte, Frau Kollegin Wiedemeyer!

Wir fragen den Senat: Erstens: Wie hoch ist das Aufkommen aus der Zweitwohnungsteuer in den Jahren seit ihrer Einführung? Zweitens: Wie wird sichergestellt, dass die Zweitwohnungsteuerpflichtigen erfasst werden und ihrer Zahlungspflicht nachkommen? Drittens: Welche Auswirkungen auf das Zweitwohnungsteueraufkommen können sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Zweitwohnungsteuer vom Oktober 2005 ergeben?

Auch diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Dr. Nußbaum.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Das Zweitwohnungsteuergesetz ist am 1. Januar 1996 in Kraft getreten. Die Festsetzung und Erhebung der Steuer erfolgt jeweils nach Ablauf des Kalenderjahres, so dass erstmals im Jahr 1997 Steuereinnahmen zu verzeichnen waren. Das Aufkommen aus der Zweitwohnungsteuer hat sich seit 1997 wie folgt entwickelt, und jetzt bitte ich um Entschuldigung, dass ich eine Tabelle vortragen muss – ich mache es in runden Zahlen –: 1997 381 000 Euro, 1998 459 000 Euro, 1999 452 000 Euro, 2000 438 000 Euro, 2001 453 000 Euro, 2002 456 000 Euro, 2003 474 000 Euro, 2004 515 000 Euro, im Jahr 2005 bis einschließlich Oktober 2005 500 000 Euro.

Zu Frage zwei: Die Meldebehörden teilen dem für die Verwaltung der Steuer zuständigen Finanzamt Bremen-Mitte jährlich durch Datenübermittlung den Bestand an Nebenwohnungen und deren Inhaber mit. Auf dieser Grundlage fordert das Finanzamt die Wohnungsinhaber zur Abgabe von Steuererklärungen auf. Diese haben eine Erklärung abzugeben, in der sie die Steuer selbst berechnen und an das Finanzamt abführen. Das Finanzamt kontrolliert den vollständigen Erklärungs- und Zahlungseingang anhand der ihm vorliegenden Daten der Meldebehörden.

Zu Frage drei: Die Auswirkungen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 2005 auf das Zweitwohnungsteueraufkommen können zurzeit nicht quantifiziert werden. Daten über berufsbedingte Zweitwohnungen von nicht getrennt lebenden verheirateten Berufstätigen liegen nicht vor. Schätzungen möglicher Steuerausfälle liegen bei etwa 25 Prozent des jährlichen Steueraufkommens.

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Gibt es Erkenntnisse darüber, wie viele der bisherigen Zweitwohnungsteuerpflichtigen sich dann doch entschieden haben in den vergangenen Jahren, ihren Wohnsitz in Bremen zu wählen?

Bitte, Herr Senator!

Wir haben hier keine unmittelbaren statistischen Auswertungen. Wir haben manuelle Aufzeichnungen, und da können wir feststellen, dass sich das von zirka 188 Personen im Jahr 1998, die ihren Erstwohnsitz entsprechend angemeldet haben, bis 2004 auf 537 entwickelt hat. In dem Zusammenhang noch einmal die Anmerkung: Wir haben ja seinerzeit die Zweitwohnungsteuer eingeführt nicht primär mit dem Blick auf eine neue Steuerquelle, sondern es ging uns darum, Anreize zu schaffen, dass Mitbürgerinnen und Mitbürger nach Bremen wechseln und ihren Erstwohnsitz und damit auch ihre Erstbesteuerungspflicht hier begründen.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die neunte Anfrage in der Fragestunde befasst sich mit dem Thema „Bremer Studienkontengesetz nach dem Hamburger OVG-Urteil“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Frau Schön, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Frau Kollegin Schön!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie bewertet der Senat das Hamburger OVG-Urteil vom 21. November 2005, welches die Verfassungsmäßigkeit einer Landeskinderregelung von Studiengebühren in Zweifel zieht?

Zweitens: Wie bewertet der Senat die Ausführungen zur Einwohnergewinnung und zum Länderfinanzausgleich im OVG-Urteil?

Drittens: Welche Konsequenzen zieht der Senat aus dem Hamburger OVG-Urteil für Bremen?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Lemke.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat im Rahmen des anhängigen Eilverfahrens keine abschließende rechtliche Bewertung der Gebührenregelungen vorzunehmen gehabt. Das Gericht hat durch Beschluss festgestellt, dass „ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit“ des angefochtenen Gebührenbescheides im Sinne der Verwaltungsgerichtsordnung bestehen und deshalb der Gebührenbescheid vorläufig nicht vollzogen wird. Die abschließende Bewertung der Rechtmäßigkeit der Hamburger Studiengebührenregelungen ist dem Hauptsacheverfahren vorbehalten. Die Verfassungskonformität wird gegebenenfalls durch das Bundesverfassungsgericht zu prüfen und zu entscheiden sein. Im Übrigen bezieht sich die nur vorläufige Entscheidung des OVG auf das Landesrecht Hamburgs. Sie ist nicht auf bremische Landesgesetze übertragbar und bindet außerdem nicht die Bremer Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Zu Frage zwei: Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat festgestellt, dass Fragen im Zusammenhang mit dem Länderfinanzausgleich und der Zielsetzung des Gesetzes, Studierende an den Hamburger Hochschulen als Einwohner Hamburgs zu gewinnen, im Hauptsacheverfahren zu klären sind. Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren ist abzuwarten.

Zu Frage drei: Der Senat wird das noch zu führende Hauptsacheverfahren vor dem Hamburger Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht aufmerksam ver

folgen. Das gilt auch für ein mögliches Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. – Soweit die Antwort des Senats!

Frau Kollegin, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, es ist natürlich klar, dass ein Hamburger OVG-Urteil, auch wenn es jetzt erst einmal im Eilverfahren und nicht endgültig gesprochen ist, formal nicht auf Bremer Gerichte zu übertragen ist. Stimmen Sie mir aber zu, dass es in der Sache sehr hohe Vergleichbarkeiten zu Bremen gibt?

Bitte, Herr Senator!

Ich mag nicht zustimmen, dass es hohe Vergleichbarkeiten gibt. Es gibt absolut Vergleichbarkeiten, deshalb müssen wir auch sehr genau überprüfen, wie es dort in der Hauptsache weiter entschieden wird. Ich darf Sie aber darauf hinweisen, dass wir in unserem eigenen Studienkontengesetz schon sehr wohl auch auf die möglichen Schwierigkeiten reagiert haben. Wir haben zum Beispiel keine Metropolregion gebildet, sondern wir haben die Grenzen ganz klar auf das Land Bremen bezogen. Das ist ein großer Unterschied. Wir haben Härtefallregelungen wesentlich deutlicher für die Studierenden ausgebaut, und wir haben auch Schnuppersemester für diejenigen eingeführt, die zunächst ein bis zwei Semester ausprobieren wollen, ob sie bereit sind, hier zu studieren oder nicht. Das ist im Hamburger Studiengebührengesetz anders geregelt. Insofern gibt es eine Vergleichbarkeit, aber die von Ihnen eben implizierte hohe Vergleichbarkeit sehe ich nicht.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Würden Sie die Unterschiede in der Metropolregion und die Ausführungen, die Sie eben gemacht haben, so gravierend sehen, dass Sie in Bezug auf das, was das Hamburger OVG gesagt hat, nämlich eine Wohnsitzdiskriminierung darf es nicht geben, so große Unterschiede an der Stelle machen würden?

Bitte, Herr Senator!

Ich sehe Unterschiede, und man muss abwarten, wie die Gerichte das letztendlich bewerten. Ich finde, wir haben schon auf die Hamburger Situation reagiert und haben ein aus meiner Sicht klarer definiertes Gesetz für die Studierenden geschaffen, auch mit der sozialen Abfederung.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Hamburg ist ja noch nicht ausgeurteilt, das ist klar, aber so etwas gibt immer eine Richtung vor, wie es weitergehen wird, und dass es möglicherweise vor dem Bundesverfassungsgericht landet, deutet sich ja an. Würde der Senat weiterhin zu seiner Aussage stehen, dass er das Bremer Gesetz für verfassungskonform hält?

Bitte, Herr Senator!

Im Augenblick gibt es keinen Zweifel daran, sonst würden wir es ja nicht weiter betreiben.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Das heißt auch, dass das Gesetz jetzt vollzogen wird und dass die Studierenden zum Wintersemester 2006/ 2007 mit Gebührenbescheiden zu rechnen haben werden?

Bitte, Herr Senator!

Auf der Grundlage des Gesetzes ja!