In dieser Datenbank werden alle Wirtschaftsförderprogramme mit sämtlichen Anträgen und Antragstellern inklusive aller Dokumente, Bescheide, Abrechnungen, Prüfungen et cetera abgebildet und ein umfassendes Controlling ermöglicht. Die Ergebnisse aus der Datenbank sind Grundlage für die Darstellungen in den Controllingberichten der Gesellschaften sowie für den Zuwendungsnachweis des Senators für Wirtschaft und Häfen an den Rechnungshof. Alle in der BIG-Gruppe respektive der BIS mit Fördermitteln befassten Mitarbeiter können jederzeit auf die Datenbank zugreifen und eventuelle Mehrfachförderungen identifizieren.
Zu Frage drei: Im Rahmen der Vergabe von Wirtschaftsfördermitteln werden die Zuwendungsempfänger regelmäßig bei Antragstellung zur – im Sinne des Paragraphen 264 StGB subventionserheblichen – Angabe von weiteren bewilligten oder beantrag
ten öffentlichen Förderungen sowie nach Abschluss des Vorhabens zum detaillierten Nachweis der Verwendung der Zuwendungen verpflichtet. Diese Verwendungsnachweise werden überprüft und mit der Datenbank abgeglichen. Darüber hinaus werden stichprobenartig Vor-Ort-Kontrollen inklusive Belegprüfung vorgenommen. – Soweit die Antwort des Senats!
Erst einmal finde ich es ausgesprochen erfreulich, dass wir in diesem Fall dann ja offensichtlich schneller sind als das Saarland. Das kann ich nur begrüßen! Für mich stellt sich noch eine Frage: Ist die in Bremen eingesetzte Fördermitteldatenbank eigentlich umfassend genug eingesetzt? Ich frage es vor dem Hintergrund, dass wir bei der Finanzierungsförderung auch Dinge wie Bürgschaften und Kredite oder Ähnliches haben. Wäre es nicht eigentlich notwendig, auch dies in eine solche Fördermitteldatenbank einzubeziehen?
Ich kann Ihnen im Moment nicht beantworten, ob wir die Datenbank für Darlehen, die wir ja nur in besonderen Ausnahmefällen praktizieren, hier auch genutzt haben. Bei der Designförderung, das wissen Sie, haben wir es einmal probiert, nur, da hat es dann wieder keinen Antrag gegeben. Ich werde der Sache noch einmal nachgehen. Im Prinzip ist es sicherlich sinnvoll. Aufgrund der extrem geringen Fallzahl scheint mir das im Moment kein aktuelles Problem zu sein.
Wird die vom Wirtschaftsressort genutzte Datenbank auch von den anderen Ressorts genutzt, die Fördermittel vergeben?
Sie wird nur bei diesen Gesellschaften für alle bei dieser Gesellschaft beliehenen Programme genutzt. Das heißt, die Programme des Arbeitsressorts, des Umweltressorts, des Wissenschaftsressorts werden hier unter Ausnutzung dieser Datenbank abgearbeitet.
Sie haben eine umfassende Übersicht durch die Datenbank „Contingent“. Können Sie Angaben darüber machen, wie hoch der Anteil von Rückforderungen ist, der aufgrund von
Die Angaben kann ich Ihnen jetzt nicht machen. Ich weiß aber, weil wir das in unserem Haushaltssystem enthalten haben, dass es natürlich immer wieder zu Rückforderungen überzahlter Mittel kommt. Ich behaupte einmal, Sie wissen aus Ihrer früheren Tätigkeit vielleicht sogar mehr als ich.
Die Frage lässt sich aber mit Sicherheit beantworten. Ich reiche Ihnen die Antwort gern in der Deputation nach.
Ich wollte fragen, ob irgendetwas dagegen spricht, diese Datenbank zu veröffentlichen, jedem Steuerzahler zu ermöglichen nachzuvollziehen, wohin Fördermittel gehen.
Das müsste ich einmal prüfen, inwieweit wir hier eine Vertraulichkeit bezüglich der Förderung haben. Das ist, glaube ich, nicht ganz so einfach. Wir können nicht über jeden Sachverhalt dieser Förderung informieren, weil einzelne Projekte, gerade im innovativen Bereich, hier ja auch einer gewissen Vertraulichkeit unterliegen. Ich sehe, dass das möglicherweise ein Widerspruch ist, dass man eine Transparenz herstellen muss, wofür öffentliche Mittel ausgegeben werden. Das müsste ich aber etwas genauer rechtlich abprüfen lassen.
Zur Frage, wie ein bestimmter Bereich insgesamt subventioniert wird, wäre es ja auch tatsächlich sinnvoll, dann eine einheitliche Datenbank zu haben, in der auch EUFörderprogramme oder andere Programme, die nicht beliehen sind, enthalten sind, und genau das zu veröffentlichen, so dass insgesamt eine öffentliche Be
Alle Programme, die wir abwickeln, die unternehmensbezogen sind, sind beliehen und laufen dann über diese Datenbank. Andere haben wir nicht im Hause bis auf Einzelprojekte, die ihre Transparenz dadurch haben, dass sie in den Wirtschaftsförderungsausschüssen oder in Deputationen extra beschieden werden. Jetzt habe ich die zweite Hälfte Ihrer Frage vergessen.
Die Transparenz stellen wir zum Beispiel dadurch her, dass wir Ihnen jedes Jahr einen Beleihungsbericht vorlegen. Sie bekommen unterjährig das Quartalscontrolling, in dem Sie aggregierte Daten bekommen, und Sie bekommen einmal im Jahr einen Beleihungsbericht, dem auch eine Auswertung zugrunde liegt, in dem nicht nur aggregierte Daten dargelegt werden, sondern eine Auswertung bezüglich der Wirkungen dieser Programme auf Arbeitsplätze und andere Effekte mit zugehörigem Verwaltungsaufwand und sortiert nach kleinen und mittleren Unternehmen und ähnlichen Kriterien. Da, denke ich, gestalten wir einen vielfältigen Auswertungsumgang mit diesen Daten, was diese Datenbank auch alles hergibt.
Die neunte Anfrage der Fragestunde befasst sich mit dem Thema „Lehrkräfte in Bremerhaven“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Frau Stahmann, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Erstens: Wie viele Stellen der Lehrerinnen und Lehrer in Bremerhaven, die in den nächsten drei Jahren in den Ruhestand gehen, werden nicht wieder besetzt?
Zweitens: Wie bewertet der Senat vor dem Hintergrund der Antwort zu Frage eins die Antwort des Senats auf die Frage „Arbeitsbelastung der Lehrerinnen und Lehrer“ in der Fragestunde im März 2005?
Zu Frage eins: Bis 2007 werden in Bremerhaven voraussichtlich zirka 125 Lehrer und Lehrerinnen wegen Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze oder aus gesundheitlichen Gründen beziehungsweise auf eigenen Antrag in den Ruhestand eintreten. Damit ist gegenüber dem derzeitigen Stand ein effektiver Verlust an Arbeitskraft im Umfang von zirka 85 Vollzeitstellen verbunden.
Der Haushalt für die Jahre 2006 und 2007 ist noch nicht beschlossen. Vor diesem Hintergrund können zurzeit keine gesicherten Aussagen über den Umfang der zukünftigen Neueinstellungen von Lehrkräften für den genannten Zeitraum gemacht werden. Voraussichtlich wird aber ein großer Teil der Stellen durch den Magistrat der Stadt Bremerhaven wieder besetzt werden.
Zu Frage zwei: Der Senat hält an seinen Ausführungen in der Antwort auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Arbeitsbelastung der Lehrerinnen und Lehrer vom März 2005 fest. – Soweit die Antwort des Senats!
Sie haben gerade gesagt, dass es eine große Differenz geben wird. Um eine qualitativ vernünftige beziehungsweise eine hochwertige Arbeit zu leisten, wäre welche Zahl der Neueinstellungen Ihrer Ansicht nach nötig, um diese Arbeit auch leisten zu können?
Vielleicht ist es im Text nicht deutlich geworden, oder Sie haben es fehlinterpretiert. Ich habe eben zitiert, dass Neueinstellungen von Lehrkräften für den genannten Zeitraum vorgenommen werden. Voraussichtlich wird aber ein großer Teil der Stellen durch den Magistrat wieder besetzt werden. Nur ein kleiner Teil wird also möglicherweise durch den Magistrat nicht wieder besetzt werden. Ihrer Frage habe ich eben entnommen, dass Sie gedacht haben, der größere Teil könne nicht wieder besetzt werden. Das würde sicherlich sehr, sehr schwer sein. Das ist sicher nicht der Fall.
Es kann aber sein, dass durch Umstrukturierungsmaßnahmen, ähnlich wie wir es in Bremen machen, die eine oder andere Vollzeitstelle nicht durch Lehrkräfte, sondern, wie wir es auch hier in Bremen machen, durch Schulassistenten besetzt wird. Fördermaßnahmen zum Beispiel in den Osterferien sind fast ausschließlich durch Referendare beziehungsweise Lehramtsstudenten durchgeführt worden. Es kann sein, dass der Magistrat auch sagt, für bestimmte Auf
gaben stellen wir jetzt nicht zusätzlich Vollzeitkräfte ein, sondern nehmen Schulassistenten, Referendare oder Lehramtsstudenten, um mit den vorhandenen Ressourcen entsprechend auskommen zu können.
Die zehnte Anfrage steht unter dem Betreff „Übergang vom Elementarbereich in die Grundschule“. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Frau Böschen, Böhrnsen und Fraktion der SPD.