Protocol of the Session on May 25, 2005

Bitte, Herr Senator!

Sie haben da sicherlich der etwas zurückhaltenden Antwort des Senats, die wir natürlich so formuliert haben, entnehmen können, dass wir die so genannte Studie als problematisch erachten in der Aussage. Wenn sich fünf Steuerberater relativ willkürlich zur so genannten Qualität von

Finanzämtern äußern, dann haben sie eine Meinung, die äußern sie dann in dem Moment, aber ob das repräsentativ ist für die Qualität der Finanzämter?

Ich möchte da auch ausdrücklich meine Mitarbeiter, meine Kollegen verteidigen, die sich wirklich bemühen trotz der Personalsituation, die wir alle kennen, die wir auch ausführlich diskutieren, trotz der Probleme, dass der Bundesgesetzgeber/Steuergesetzgeber die Mitarbeiter immer wieder beansprucht, indem er sie mit einer Fülle von Informationen überschüttet, die neu bearbeitet werden müssen. Ich bin der festen Auffassung, dass sich dort jeder, auch in Bremerhaven, bemüht, freundlich und kundenorientiert zu sein; dass sie es deshalb trotzdem nicht allen recht machen können, ist klar.

Die Aussage ist für mich nicht repräsentativ, ich würde trotzdem davon absehen wollen, hier in eine Presseschelte einzutreten. Eines habe ich gelernt: Man soll die Presse nicht schelten, das käme nicht gut an, und deshalb verkneife ich mir da auch eine Aussage.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, Sie führten in Ihrer Antwort auf Frage drei aus, dass die Zielvereinbarung für die Finanzämter die Gewähr bietet, dass der Steuergerechtigkeit Aufmerksamkeit gewidmet wird. Wie erklären Sie sich dann aber die Ausführungen des Rechnungshofs Bremen unter anderem über fehlende Beachtungen der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und über weitere Fehler bei der Steuerfestsetzung?

Bitte, Herr Senator!

Dazu habe ich eine klare Auffassung. Ich habe diese auch schon auf bundespolitischer Ebene eingebracht: Solange es uns nicht gelingt, nicht nur das materielle Steuerrecht zu verändern, zu vereinfachen, sondern auch die Steuerverfahren der Erhebung und Festsetzung wirklich dramatisch zu vereinfachen, wird es uns trotz Schulungen und trotz allergrößter Bemühungen unserer Mitarbeiter, die wirklich versuchen, hier einen herausragenden und sehr guten Job zu machen, sicherlich nicht gelingen, Fehler zu 100 Prozent auszuschalten.

Das ergibt sich aus der Komplexität der Materie. Steuerrecht ist selbst für absolute Profis sehr schwierig. Wir sehen das ja auch daran, dass wir uns im Land Bremen immer wieder der fachlichen Dienste von außen bedienen, auch für gutes Geld. Es ist eine schwierige Materie, und deswegen bin ich der festen Auffassung, solange es uns nicht gelingt, das Steuerrecht wirklich zu vereinfachen, wird es immer wieder dazu kommen, dass die Rechnungshöfe in ihren Berichten feststellen, dass wir den einen oder

anderen Fehler gemacht haben. Ich verwahre mich aber ausdrücklich dagegen, das den Mitarbeitern anzulasten, sondern das hängt mit Sicherheit am System, wie wir heute in Deutschland Steuern festsetzen und erheben.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage?

(Abg. Manfred O p p e r m a n n [SPD]: Nein, danke!)

Vielen Dank, Herr Senator!

Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Bau der A 22“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Günthner, Böhrnsen und Fraktion der SPD.

Bitte, Herr Kollege Günthner!

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir fragen den Senat:

Erstens: Was unternimmt der Senat, um einen Bau der A 22 positiv zu begleiten?

Zweitens: Wie nimmt der Senat Einfluss darauf, dass die A 22 möglichst nah an Bremerhaven an die A 27 angeschlossen wird?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Eckhoff.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Bremen unterstützt die Planung durch sein Engagement im Rahmen der Regionalen Arbeitsgemeinschaft Bremen-Niedersachsen, RAG. Aus RAG-Mitteln wurden 300 000 Euro für die Planung zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus ist Bremen in der interministeriellen Arbeitsgruppe zur Planung der A 22 aktiv beteiligt. Die Realisierung der A 22 wird von Bremen engagiert unterstützt.

Niedersachsen strebt die Aufnahme der A 22 in die Liste der Transeuropäischen Verkehrsnetze an. Derzeit finden intensive Verhandlungen zwischen Niedersachsen und der EU statt.

Zu Frage zwei: Für die Trassenführung der A 22 erfolgte im Rahmen der verkehrswirtschaftlichen Untersuchung im Zusammenhang mit dem Bundesverkehrswegeplan 2003 eine Bewertung von mehreren Varianten. Grundsätzlich wurden zwei Trassenkorridore betrachtet: ein südlicher Trassenverlauf mit unterschiedlichen Führungen um den Raum Stade und ein so genannter Nordkorridor. Der Nordkorridor beinhaltet einen Anschluss der A 22 an die vorhandene A 27 in Langen-Debstedt nördlich von Bremerhaven, das heißt, die A 22 würde mit einem Versatz über die A 27 bis Loxstedt-Stotel südlich von Bremerha

ven und im weiteren Verlauf an den Wesertunnel bei Dedesdorf geführt werden.

Durch beide Varianten wird das Oberzentrum Bremerhaven mit den Häfen verkehrlich wesentlich besser angebunden, als das heute der Fall ist. Die untersuchte Nordvariante der A 22 hat etwas geringere Verkehrsbelastungszahlen als eine Führung im Südkorridor. Der reine Fahrweg ist für die Verbindung Elbquerung bei Glückstadt zur Weser zwar fünf Kilometer länger, dennoch ergibt sich, bedingt durch die um zirka 130 Millionen Euro geringeren Baukosten, ein höheres Nutzen-Kosten-Verhältnis von 4,2 für die Nordvariante im Vergleich zu 3,9 für die Südvariante.

Eine endgültige Entscheidung über den Trassenverlauf wird im Linienbestimmungsverfahren getroffen. Im Rahmen dieses Verfahrens werden sich Bremen und Bremerhaven darüber abstimmen, für welche Trassierungsvariante sie sich einsetzen.

Haben Sie den Wunsch einer Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Stimmen Sie mir zu, Herr Senator, dass auch vor dem Hintergrund der von Ihnen genannten Kosten für die A 22 der nördliche Anschluss an die A 27 von hier aus gesehen oberhalb Bremerhavens die bessere Variante wäre?

Bitte, Herr Senator!

Ich stimme Ihnen zu, dass es insbesondere aus Bremerhavener Gesichtspunkten eher die wünschenswertere Variante wäre. Ich gehe davon aus, dass wir es – wir möchten es nun nicht allein abstimmen und allein festlegen – in enger Abstimmung mit dem Magistrat in Bremerhaven dann auch verfolgen werden.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Vielen Dank, Herr Senator!

Ich bleibe gleich stehen. Die nächste Frage ist auch von Herrn Günthner an mich, ich habe die Antwort gleich mitgebracht, wenn es erlaubt ist, Herr Präsident. Sonst setze ich mich natürlich wieder.

Natürlich ist es erlaubt.

Die siebte Anfrage bezieht sich auf Lärmschutz in Bremerhaven. Die Anfrage ist ebenfalls unterschrieben von den Abgeordneten Günthner, Schildt, Böhrnsen und Fraktion der SPD.

Herr Günthner, bitte schön, stellen Sie die Anfrage! Der Senator steht schon zur Beantwortung bereit!

Vielen Dank, Herr Präsident! Wir fragen den Senat: Erstens: Welche Streckenabschnitte der Bahn auf dem Gebiet der Stadt Bremerhaven in Richtung des Containerterminals sind noch nicht mit Lärmschutz ausgestattet? Zweitens: Welche Schritte unternimmt der Senat, um eine Ausweitung des Lärmschutzes vom und zum Containerterminal in die Wege zu leiten?

Bitte, Herr Senator!

Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Fragen eins und zwei: Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn AG ein Gesamtkonzept zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes erarbeitet. Die Priorisierung der erforderlichen Maßnahmen erfolgt auf der Grundlage einer Analyse der Lärmemissionen. Vorrang bei der Umsetzung haben die Maßnahmen, die eine hohe Wirksamkeit ausgedrückt in der jeweils erreichbaren Lärmminderung und der Anzahl der damit zu schützenden Anwohner gewährleisten. Zur Umsetzung dieses Lärmsanierungsprogramms stellt der Bund seit dem Jahre 1999 für Planung und Realisierung jährlich Mittel in Höhe von rund 51 Millionen Euro bereit. Der Senat steht in engem Kontakt mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und der DB AG und informiert sich über die Umsetzung des Programms im Land Bremen. In Bremerhaven wurden entlang der Strecke Bremen–Bremerhaven, DB-Streckennummer 1740 – falls sie Ihnen etwas sagt, mir nicht! –, nördlich der Eisenbahnbrücke Cherbourger Straße bereits auf einer Länge von rund einem Kilometer Lärmschutzwände errichtet. Die Planungen zu weiteren Lärmsanierungen für den sich nördlich anschließenden Streckenabschnitt bis zum Rangierbahnhof Speckenbüttel sowie für den sich südlich anschließenden Streckenabschnitt bis zur Landesgrenze, die zusammen eine Länge von 10,5 Kilometer haben, wurden nach Informationen des Bundesministeriums für Verkehr bereits aufgenommen. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie den Wunsch, eine Zusatzfrage zu stellen?

(Abg. G ü n t h n e r [SPD]: Nein, vielen Dank!)

Meine Damen und Herren, die achte Anfrage trägt die Überschrift „Fördermittelcontrolling“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Liess, Frau Wiedemeyer, Böhrnsen und Fraktion der SPD. Ich bitte den Kollegen Liess, die Anfrage vorzutragen!

Vielen Dank, Herr Präsident! Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie bewertet der Senat die mittlerweile vom Saarland in Echtzeitbetrieb eingesetzte Fördermitteldatenbank CONIFERE?

Zweitens: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, mit einer entsprechenden Förderdatenbank auch in Bremen die verschiedenen Fördermittel effizienter einzusetzen und in ein umfassendes Controllingsystem zu integrieren?

Drittens: Wie wird derzeit in Bremen sichergestellt, dass bei den unterschiedlichen Förderprogrammen der Ressorts und verschiedenen Zuständigkeiten der Wirtschaftsförderung frühzeitig mögliche Rechtsverstöße oder nicht sachgerechte Mehrfachförderungen – „Doppelförderung“ – erkannt werden?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Dr. Färber.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Der Senat verfügt über keine ausreichenden Informationen zu der im Saarland eingesetzten Datenbank CONIFERE, welche eine Bewertung zuließen.

Zu Frage zwei: Bereits seit 2001 wird in Bremen im Echtzeitbetrieb zur Abwicklung der beliehenen Programme der Wirtschaftsförderung die Fördermitteldatenbank „Contingent“ der Berliner Firma SectorCon eingesetzt. Die Datenbank wird mittlerweile sowohl von der BIG, Bremer Investitionsgesellschaft mbH, und ihren Tochtergesellschaften WfG, Bremer Wirtschaftsförderung mbH, und BIA, Bremer Innovationsagentur GmbH, als auch von der BIS, Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH, und vom Senator für Wirtschaft und Häfen genutzt.

In dieser Datenbank werden alle Wirtschaftsförderprogramme mit sämtlichen Anträgen und Antragstellern inklusive aller Dokumente, Bescheide, Abrechnungen, Prüfungen et cetera abgebildet und ein umfassendes Controlling ermöglicht. Die Ergebnisse aus der Datenbank sind Grundlage für die Darstellungen in den Controllingberichten der Gesellschaften sowie für den Zuwendungsnachweis des Senators für Wirtschaft und Häfen an den Rechnungshof. Alle in der BIG-Gruppe respektive der BIS mit Fördermitteln befassten Mitarbeiter können jederzeit auf die Datenbank zugreifen und eventuelle Mehrfachförderungen identifizieren.