Protocol of the Session on May 25, 2005

Die zehnte Anfrage steht unter dem Betreff „Übergang vom Elementarbereich in die Grundschule“. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Frau Böschen, Böhrnsen und Fraktion der SPD.

Ich bitte Frau Böschen, die Anfrage vorzutragen!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Welche Maßnahmen wurden in den Institutionen des Elementarbereichs und der Grundschulen ergriffen, um einen systematischen und erfolgreichen Übergang vom Kindergarten in die Grundschule zu gestalten und die Schulanfängerinnen und Schulanfänger kontinuierlich in ihrer Lernentwicklung zu unterstützen?

Zweitens: Wie ist die Kooperation der Kindergärten und Grundschulen strukturiert, und wie wird der kontinuierliche Austausch zwischen den Erzieherinnen und Erziehern und den zukünftigen Lehrkräften über die Lernentwicklung der einzuschulenden Kinder organisiert?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Röpke.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Im Rahmen des vor zwei Jahren begonnenen Modellprojektes „Frühes Lernen – Kindergarten und Grundschule kooperieren“, an dem 80 Kindergärten und Grundschulen in der Stadtgemeinde Bremen beteiligt sind, wird an folgenden vier Zielsetzungen gearbeitet: Aufbau von Arbeits- und Kooperationsstrukturen im Kooperationsverbund Kindergarten/Grundschule, Verstärkung der gemeinsamen Elternarbeit, Abstimmung der thematischen Arbeit zwischen Kindergarten und Grundschule sowie Ausarbeitung von Themenbereichen für mehrere Entwicklungsniveaus.

In den bestehenden Verbünden wurden und werden unter Berücksichtigung der benannten Zielsetzungen Standards und Herangehensweisen entwickelt und erprobt. Das Projekt wird durch Frau Professor Carle von der Universität Bremen wissenschaftlich begleitet und von Lehrerinnen und Lehrern und pädagogischen Fachkräften durch Beratung, Begleitung und Moderation unterstützt. Der Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitung wird im September 2005 vorliegen.

Neben den im Projekt organisierten Kernverbünden haben weitere Kindergärten und Grundschulen ebenfalls kooperative Arbeitswege zur Stärkung ihrer gemeinsamen Arbeit gefunden. Die erforderlichen Faktoren für einen effektiven Übergang werden durch das von beiden senatorischen Behörden initiierte Projekt deutlich aufgezeigt und müssen für die Systematisierung in der Breite entsprechend berücksichtigt werden.

Um in Bremerhaven einen systematischen und erfolgreichen Übergang vom Kindergarten in die Grundschulen zu gestalten, wurde im Jahr 2001 ein gemeinsamer Fachtag der Abteilung Kinderförderung und des Lehrerfortbildungsinstituts zur Thematik „Übergänge – vom Kindergartenkind zum Grundschulkind“ durchgeführt, an dem pädagogische Fachkräfte der Grundschulen und der Kindergärten freier Träger, der städtischen Einrichtungen sowie die Fachberatung teilnahmen und Ideen und Grundsätze zum Thema erarbeiteten.

Im April 2003 wurde in Bremerhaven eine Arbeitsgruppe „Systematisierung des Übergangs vom Kindergarten in die Grundschule“ eingerichtet. In dieser wirken Lehrkräfte der Grundschulen und Erzieherinnen und Erzieher städtischer Einrichtungen sowie freier Träger mit. Themenschwerpunkte der Arbeitsgruppe sind: Erarbeitung eines Gesprächsleitfadens für Kooperationsgespräche zwischen Kindergärten und Grundschulen, Austausch über inhaltliche Arbeitsschwerpunkte und pädagogische Zielsetzungen zwischen Kindergarten und Grundschule, Vorbereitung von Hospitationen, Anpassung der Schulkinderprojekte, inhaltlicher Austausch über die Maßnahmen zur Sprachstandserhebung und -förderung.

Zu Frage zwei: Die Kooperation zwischen den einzelnen Kindergärten und Grundschulen in der Stadtgemeinde Bremen ist unterschiedlich strukturiert. So unterscheiden sich zum Beispiel die Formen der Zusammenarbeit zwischen einer Grundschule mit einer größeren Anzahl von kooperierenden Kindergärten von den Strukturen einer Grundschule, die mit nur einem Kindergarten zusammenarbeitet.

Über die Grundsätze für eine Verbesserung des Übergangs vom Kindergarten in die Grundschule ist inzwischen Konsens erzielt worden. Um einen systematischen Übergang vom Kindergarten in der Fläche zu erreichen, ist eine Normierung und Standardisierung in Vorbreitung.

Erstmalig zum Schuljahr 2005/2006 werden in Bremerhaven auf Grundlage eines von einer Arbeitsgruppe entwickelten Gesprächsleitfadens verbindliche Kooperationsgespräche zum Übergang Kindergarten und Grundschule geführt. Die Gespräche werden über alle Kinder geführt, deren Eltern dem fünfzehnminütigen Informationsaustausch über ihr Kind zugestimmt haben.

Eine gegenseitige Hospitation zwischen Kindergärten und Grundschule wird empfohlen. An einzelnen Standorten gibt es individuelle Kooperationen zwischen Kindergärten und Grundschulen, die unterschiedlich strukturiert sind und nach Einzugsgebiet der Schule, Größe des Kindergartens et cetera variieren. – Soweit die Antwort des Senats!

Besteht der Wunsch einer Zusatzfrage, Frau Kollegin? – Bitte!

Frau Senatorin, zunächst einmal freue ich mich natürlich über die vielfältigen Maßnahmen, die ergriffen werden, um diesen systematischen Übergang zu organisieren. Ist denn auch damit zu rechnen, dass nach Beendigung des Modellversuchs in der Stadtgemeinde Bremen eine Verstetigung dessen zustande kommt, was dort erarbeitet wurde? Darüber hinaus würde ich noch ganz gern fragen, inwieweit wir denn davon ausgehen können, dass es nicht bei einer Empfehlung der Kooperation zwischen Kindertagesstätten und Schule bleibt, sondern wirklich in nächster Zeit diese Kooperation überall tatsächlich stattfindet.

Bitte, Frau Senatorin!

Mir ist es ein wichtiges Anliegen, dass wir es schaffen, die Erkenntnisse aus dem Modellprojekt heraus, an dem ja nun wirklich schon sehr viele Einrichtungen teilgenommen haben oder teilnehmen, zu verstetigen, wie es hier so schön heißt, in die Fläche zu überführen. Wir müssen dazu allerdings erst noch einmal den Abschlussbericht des Projekts abwarten, der für Ende September angekündigt ist. Dann werden wir das sicherlich auch gemeinsam in der Deputation für Jugend auswerten und darüber einen Konsens erzielen, wie wir es sukzessive in den einzelnen Bausteinen in die Fläche bringen. Mir ist zum Beispiel sehr wichtig, dass wir es schaffen, Entwicklungsdokumentationen schon im Kindergarten auf den Weg zu bringen, wo Stärken und Schwächen von Kindern festgehalten werden, damit dann ohne Brüche die Förderung der Kinder in die Grundschule weitergeführt werden kann. So etwas kann ich mir sehr gut vorstellen. Ich kann jetzt nur für die Stadtgemeinde Bremen sprechen. Mir liegt dann auch sehr daran, dass es nicht nur einen Empfehlungscharakter hat, an etlichen Stellen ist es vielleicht sinnvoll, aber an vielen Stellen ist es auch notwendig, klare Vorgaben zu machen, die dann auch von beiden Einrichtungen, Kindergarten und Grundschule, zu beachten sind.

Eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Senatorin, es ist bei der Antwort in Bezug auf Bremerhaven gesagt worden, dass die Eltern den Gesprächen über ihr Kind

zustimmen müssen, das heißt also, dass auch datenschutzrechtliche Belange nicht tangiert sind. Nichtsdestoweniger hat es aber große Aufregung um den Datenschutz in diesem Bereich gegeben. Können Sie dazu vielleicht noch etwas sagen?

Bitte, Frau Senatorin!

Meinen Sie den Datenschutzfaktor beim Sprachscreening?

(Abg. Frau B ö s c h e n [SPD]: Nein, bei der Entwicklungsdokumentation!)

Das ist dann ein spezifisches Bremerhavener Problem, nehme ich an. Wir hatten hier ja Aufregung mit dem Datenschutz beim Sprachscreening. Das haben wir alles mit dem Datenschützer klären können, und ich hoffe sehr, dass wir jetzt auch da mit dem Datenschützer, weil bei dem neuen Schulgesetz jetzt auch einige Regelungen in dieser Richtung getroffen werden sollen, Einvernehmen hinbekommen und dort keine Brüche haben, was die Informationsweitergabe betrifft. Das gilt natürlich auch für diesen Informationsaustausch, Gespräche über das Kind mit beiden Partnern der Einrichtungen zu führen.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Die elfte Anfrage trägt die Überschrift „Behördenservice bei ausländischen Wissenschaftlern“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Jäger, Kastendiek und Fraktion der CDU. Bitte, Herr Kollege Jäger!

Wir fragen den Senat: Erstens: Wie bewertet der Senat die Inanspruchnahme der Meldestelle an der Universität Bremen, BSU – Bremen Service Universität –, für Studierende an der Universität Bremen? Zweitens: Welche englischen Fremdsprachenkenntnisse sind bei den derzeitigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Meldestelle an der Universität vorhanden? Drittens: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, diese Stelle als bürgerfreundliche Anlaufstelle mit englischsprachiger Kompetenz für ausländische Wissenschaftler im Lande Bremen auszubauen, um insbesondere aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten, zum Beispiel Visa, dort zu bearbeiten und den Ruf Bremens als internationalen Wissenschaftsstandort zu stärken?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Bürgermeister Röwekamp.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Im Herbst 2000 wurde mit dem damaligen „Meldemobil“ eine dauerhafte Kooperation zwischen dem Stadtamt und der Universität Bremen begründet, die im September 2001 zur Gründung von Bremen Service Universität führte. Die Zielsetzungen dieses Kooperationsprojektes lagen und liegen in der Gewinnung von Neubürgerinnen und Neubürgern sowie in einer Verbesserung des Services für ausländische Studierende. Das Dienstleistungsangebot umfasst sämtliche für ausländische Studierende relevanten ausländerrechtlichen Angelegenheiten sowie Meldeangelegenheiten im üblichen Profil der Meldestellen.

Der Senat bewertet Bremen Service Universität aus folgenden Gründen als ein ausgesprochen gelungenes und weiterhin förderungswürdiges Projekt: Die Einrichtung gilt als gut etabliert, sie wird sowohl von Studierenden als auch von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Universität und Beschäftigten im Technologiepark sehr gut frequentiert und genutzt. Über 10 000 registrierte Besucherinnen und Besucher pro Jahr belegen dies.

Seit der Inbetriebnahme im September 2001 wurden dort über 6000 Neubürgerinnen und Neubürger registriert. Im Rahmen der Neubürgerwerbekampagne der Hochschule Bremen spielte Bremen Service Universität eine zentrale Rolle; eine Abstimmung mit den Zielen und Aktivitäten der Neubürgeragentur ist gegeben.

Der Service für die steigende Zahl ausländischer Studierender in Bremen konnte durch zügige Bearbeitung der Anliegen und kurze Wege deutlich verbessert werden. Mit einem geringen Einsatz von Stammpersonal und der temporären zusätzlichen Unterstützung durch das Ausländeramt und den Meldebereich des Stadtamtes ist die Einrichtung effektiv und ressourcensparend.

Zu Frage zwei: Im Sinne eines kundenfreundlichen Services versuchen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbstverständlich, mögliche sprachliche Hürden zu überwinden. Eine Konversation auf Englisch ist daher Alltagspraxis. Die Kenntnisse der englischen Sprache bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind dafür durchaus hinreichend, sie verfügen in der Regel über gutes Schulenglisch.

Generell gilt aber: Die Kommunikation mit den Besucherinnen und Besuchern von Bremen Service Universität erfolgt überwiegend auf Deutsch. Deutsch ist Amtssprache, mögliche Unstimmigkeiten oder gar rechtliche Unsicherheiten im Zuge nicht autorisierter Übersetzungen sollen so vermieden werden. Zudem ist zu berücksichtigen, dass Grundkenntnisse in Deutsch Voraussetzung für ein Studium in Deutschland sind; auch Studierende rein englischsprachiger Masterstudiengänge benötigen Deutschkenntnisse zur Orientierung in Bremen.

Zu Frage drei: Beide Kooperationspartner, Stadtamt und Universität, beraten regelmäßig über mög

liche und wünschenswerte Ausweitungen im Dienstleistungsangebot und wären gern bereit, solche zu realisieren. Dazu gehören unter anderem die Befriedigung von Ansprüchen der Vertreter des Technologieparks, die Möglichkeit, Beglaubigungen auszustellen, und Ähnliches. Diese Vorhaben konnten und können jedoch angesichts der angespannten personellen Situation beider Kooperationspartner absehbar nicht realisiert werden.

Auch die Erweiterung der Zielgruppe für ausländerrechtliche Angelegenheiten auf ausländische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wurde mehrfach eingehend erörtert und als prinzipiell wünschenswert eingeschätzt. Aus Kapazitätsgründen können deren Anliegen bei Bremen Service Universität gegenwärtig nur aufgenommen und dann zur weiteren Bearbeitung an das Ausländeramt weitergeleitet werden.

Die Hochschulen im Lande Bremen leisten Beträchtliches zur Stärkung des Ansehens Bremens als internationaler Wissenschaftsstandort. Es ist üblich, dass die Hochschulen die Gastwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler selbst eingehend betreuen. Die Erledigung der aufenthaltsrechtlichen Fragen stellt nur einen von zahlreichen Aspekten dieser Betreuung dar. Sicherlich könnte dieser durch ein ausgeweitetes Angebot von Bremen Service Universität noch optimiert werden. Ziel des Senats ist es auch weiterhin, im Rahmen der verfügbaren Ressourcen hier perspektivisch zu bedarfsgerechten Verbesserungen zu kommen. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie den Wunsch, eine Zusatzfrage zu stellen? – Bitte sehr!

Herr Bürgermeister, der Erfolg der Meldestelle an der Universität ist unbestritten und kann sich auch im Vergleich mit anderen Hochschulstandorten sehen lassen. Nichtsdestotrotz, die Gruppe dieser Gastwissenschaftler, also Masterstudierender und insbesondere High-Potentials an Instituten, um die wir in unseren beiden Städten händeringend werben, hat in Einzelfällen negative Erfahrungen gemacht. Sind Sie bereit, was das Qualifikationsmerkmal der Mitarbeiter betrifft, im Rahmen der Personalentwicklung darauf zu achten, dass möglicherweise das Qualitätsmerkmal gutes Schulenglisch vielleicht angehoben wird? Teilen Sie meine Auffassung, dass man möglicherweise gezielt für diese Zielgruppe eine Bündelung erreichen kann, damit diese Personengruppe dieser High-Potentials, die wir in Bremen gewinnen und vor allen Dingen halten wollen, beim Ausländeramt gezielter und schneller betreut wird?

Bitte, Herr Bürgermeister!

Ich finde es außerordentlich wünschenswert, dass wir eine optimale Be

treuung sicherstellen. Ich selbst hatte das Vergnügen, mich in den letzten Tagen in Englisch über die Grundzüge des deutschen Glücksspielrechts auszutauschen. Ich gebe zu, dass es mit Schulenglischkenntnissen nur begrenzt möglich ist. So sind komplexe ausländerrechtliche Fragen sicherlich auch mit Schulenglisch nur begrenzt beantwortbar. Wir dürfen auch nicht aus den Augen verlieren, welche Qualifikationsanforderungen wir bisher an diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gestellt haben. Es sind in der Regel keine Akademiker, sondern Menschen, die eine Verwaltungsausbildung hinter sich haben und nicht mehr mitbringen als das Schulenglisch. Gleichwohl sind wir natürlich darum bemüht, die leistungswilligen und leistungsfähigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch in der Erlernung von weiteren sprachlichen Qualifikationen zu unterstützen und sie dann auch primär in diesen Bereichen einzusetzen, in denen sie diese Unterstützung haben. Gleichwohl wird es nicht möglich sein, die gesamte Bandbreite ausländerrechtlicher Themenstellungen im perfekten Schulenglisch durch Verwaltungsangestellte versehen zu lassen, obwohl wir darum bemüht sind, es in möglichst weitgehendem Umfang zu ermöglichen.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Fragestunde angelangt, es sei denn, Sie sagen zu mir, ich soll die letzten beiden Anfragen auch noch aufrufen. Wenn es nicht der Fall ist, dann ist der Tagesordnungspunkt eins beendet. Die letzten beiden Anfragen werden dann schriftlich beantwortet.

Jahresbericht des Petitionsausschusses nach § 11 des Gesetzes über die Behandlung von Petitionen durch die Bremische Bürgerschaft vom 2. Mai 2005

(Drucksache 16/596)

Die Beratung ist eröffnet. Das Wort erhält die Berichterstatterin Frau Sauer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn man einen Tätigkeitsbericht vorlegt, ist es üblich, dass man ein paar Worte dazu sagt. Ich will Sie nicht mit Statistiken zu diesem Bericht langweilen, den hat ja jeder hier von meinen Kolleginnen und Kollegen ausgiebig gelesen. Wir machen unsere Arbeit wie jeder hier im Hause, und das ist gut so! Allerdings blüht der Petitionsausschuss im Verborgenen, weil er sich wenig für die Öffentlichkeitsarbeit eignet. Die Daten und Anliegen der Petenten sind uns dann doch zu sensibel. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.