Protocol of the Session on November 10, 2004

Wir werden in der nächsten Woche in der Innenministerkonferenz selbstverständlich auch wieder über Bleiberechtsregelungen zu reden haben. Das wissen Sie auch. Sie wissen auch, das es, was den Kosovo betrifft, Rückführungsabkommen gibt, in denen wir ganz genau festgelegt haben, welche ethnischen Gruppen wir zu welchen Zeitpunkten in welche Region mit welchen Menschen zurückfüh

ren. Wir gehen sehr feingliedrig und vorsichtig damit um, und es wird keiner abgeschoben, bei dem die Gefahr besteht, dass sein Leib und Leben im Heimatland gefährdet sind.

Darauf können wir uns auch in Bremen weiter verlassen, und weil das so ist, haben wir auch Zeit, uns in Ruhe mit der Frage des Ob und des Wie einer Härtefallkommission zu beschäftigen. Ich glaube, wir haben alle miteinander noch eine Menge Argumente auszutauschen, und deswegen finde ich es richtig, dass wir das in Ruhe und Besonnenheit machen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Dr. Güldner.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich im Wesentlichen mit den beiden Beiträgen von Herrn Herderhorst und Senator Röwekamp auseinander setzen, deswegen nur zwei Bemerkungen ganz kurz zu anderen Beiträgen!

Herr Wedler, der Senator hat es schon gesagt, und in dem Fall sind wir einmal ganz einer Meinung, Niedersachsen hat geglaubt, sich durch so eine Art Mogelpackung von der Frage loslösen zu können, ob man nun eine solche Härtefallkommission einsetzt oder nicht. Ich teile die Auffassung, dass die niedersächsische Regelung auf keinen Fall geeignet ist und keinen Bestand haben wird. Deswegen ist das in diesem Fall kein Vorbild für Bremen. Da muss ich Sie leider enttäuschen. Das da einfach abzuschreiben, wie Sie sich das vorgestellt haben von der FDP, so einfach wird das nicht sein!

Zu Herrn Tittmann nur so viel: Es liegt mir sehr am Herzen, Sie haben Marieluise Beck, die Bremer Bundestagsabgeordnete, irgendwie hier so in die Richtung als Überfremdungsfanatikerin bezeichnet. Ich möchte einmal sagen, Marieluise Beck ist ein in Bremen und auch bundesweit sehr geschätztes Mitglied der Bundesregierung, und deswegen weise ich diesen Angriff, den Sie hier gemacht haben, entschieden zurück!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Nun aber noch einmal zur Sache! Ich bin den Kollegen von der CDU sehr dankbar, dass sie die Tür hier nicht endgültig zugeschlagen haben. Das war die Debattenlage in der Vergangenheit, dass wir immer eine Debattensituation hatten, die eine Seite des Hauses wollte diese Härtefallkommission, und die andere Seite hat gesagt, mit uns auf gar keinen Fall, nie und nimmer, das kommt überhaupt nicht in die ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Tüte. Ich habe sowohl bei Herrn Herderhorst als auch in dem Beitrag von Senator Röwekamp eben gehört, dass sie gesprächsbereit sind in dieser Frage, und ich hoffe einmal, dass die Gespräche dann auch zu einem guten Ende führen.

Warum? Sie haben sich mit vielen Argumenten auseinander gesetzt, wie ich finde, auch sachlich, dafür bin ich auch dankbar. Ich möchte aber auch ähnlich argumentativ noch einmal antworten. Sie haben zum Beispiel gesagt, wir haben schon die Verwaltungsgerichte, und da werden, vor allen Dingen Senator Röwekamp hat es betont, alle diese Kriterien schon einbezogen, und da haben wir doch ein rechtsförmiges Verfahren, in dem all dies schon berücksichtigt wird. Das ist aber genau der Punkt. Die Verwaltungsgerichte haben als einzige Entscheidungsgrundlage die Ausländergesetze, die entsprechenden neuen Gesetze des Zuwanderungsgesetzes ab Januar und müssen diese beachten.

Wenn Sie nun aber in das auch von der CDU mit beschlossene Zuwanderungsgesetz, Paragraph 23 a, hineinschauen, dann ist der Sinn der Härtefallkommissionen genau ein anderer. Ich zitiere es hier noch einmal: „Die oberste Landesbehörde“ – also Sie – „darf anordnen, dass einem Ausländer, der vollziehbar ausreisepflichtig ist, abweichend von den im Gesetz festgelegten Erteilungs- und Verlängerungsvoraussetzungen für einen Aufenthaltstitel eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, wenn eine von der Landesregierung durch Rechtsverordnung eingerichtete Härtefallkommission darum ersucht, Härtefallersuchen.“

Also, die Rolle der Verwaltungsgerichte und die Rolle einer solchen Härtefallkommission sind völlig unterschiedlich. Das Zuwanderungsgesetz hat das deutlich gemacht mit Ihrer Zustimmung, deswegen kann man nun nicht sagen, wir haben hier ein Verwaltungsgericht, und deswegen brauchen wir keine Härtefallkommission, denn ganz deutlich ist, dass genau dies eine ergänzende Funktion ist, die mit den Aufgaben des Verwaltungsgerichts überhaupt nichts zu tun hat, meine Damen und Herren.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Ein anderer ernstzunehmender Grund, den Sie, Herr Senator, eben angeführt haben, den man in der Tat bedenken muss, ist die Frage der Gleichbehandlung. Ich habe mich die ganze Zeit gefragt, was mich daran stört. Wenn wir das immer durchhalten würden, könnten wir in Deutschland auch kein Gnadenrecht haben, weil es dann immer unmöglich wäre, und zwar immer und zu 100 Prozent und in jedem Fall zum Beispiel einem Gnadengesuch an den Bundespräsidenten stattzugeben. Wir haben natürlich jetzt schon Möglichkeiten, einmal in einem besonderen Fall von den rechtlichen Bestimmungen abzuweichen, wenn es in den entsprechenden Verfah

ren nicht möglich war, diese Argumente zu berücksichtigen, wenn wir aber trotzdem sehen, dass wir hier Einzelschicksale berücksichtigen müssen, und wir aus Gründen der Mitmenschlichkeit hier in diesem einen oder anderen Fall eine Ausnahme machen. Das ist genau der Sinn dieser Geschichte.

Was mich besonders geärgert hat, weil ich über fast vier Jahre sehr intensiv an dem Zustandekommen des Zuwanderungsgesetzes von Bremen aus beteiligt war, ist, dass Sie sagen, ja, da haben Sie einem Zuwanderungsgesetz zugestimmt, aber das hieße doch noch lange nicht, dass Sie dann auch diesem Paragraphen zugestimmt haben. Nein, das ist nicht so, sondern wenn ich im Bundesrat und im Bundestag die Hand hebe, wenn das gesamte Gesetzespaket abgestimmt wird, dann hebe ich die Hand für jeden einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes und nicht nur für den einen, weil der der SPD, den Grünen oder der CDU gehört, sondern wir haben alle gemeinsam beschlossen, und die Grünen haben da mächtig viele Punkte geschluckt, die sie eigentlich selbst von vornherein auch nicht wollten. Also müssen Sie auch nun zu den Dingen stehen, die Sie im Bundestag und im Bundesrat beschlossen haben, und sich hier nicht wieder davonschleichen und so tun, als hätten Sie nun ausgerechnet diesen Paragraphen nicht mitbeschlossen, meine lieben Kollegen von der CDU.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Sie haben das mit beschlossen, das heißt auch, wenn Sie hier kommen und sagen, na ja, das kann ja nicht angehen, darüber habe ich mich innerlich auch sehr gefreut, dann hätte man doch gleich humanitäre Regelungen im Zuwanderungsgesetz verabschieden können. Die Grünen wollten das in vielen Punkten, und an wem ist es gescheitert? An CDU und CSU, dass sie nicht umgesetzt werden konnten! Das Argument ist auch ein bisschen putzig, dass man nun im Nachhinein sagt, wir sind es nicht gewesen, hättet ihr doch gleich einmal humanitäre Regelungen im Zuwanderungsgesetz beschlossen.

Zum Rechtsweg, das ist mein letzter Punkt! Auch da glaube ich, dass es keine Veranlassung gibt, hier eine Ablehnung der Härtefallkommission daraus abzuleiten. Wir haben nach altem Recht schon Härtefallkommissionen in vier Bundesländern. Wir haben jetzt klare Verpflichtungen von Landesregierungen, zwei der CDU habe ich Ihnen genannt, solche Härtefallkommissionen einzurichten. Es ist nicht geplant, einen eigenen Rechtsweg zu eröffnen. Das ist auch nach der bundesgesetzlichen Lage meines Erachtens zwingend vorgegeben. Das ist gerade der Unterschied von dieser Art von Kommission zu dem normalen Rechtsweg. Also, mit Dingen, die es da nicht gibt, und mit Dingen, die da nicht vorgesehen sind, das Ganze dann in Frage zu stellen halte ich nicht für gut.

Ich finde es richtig, sich mit Ihren ernstzunehmenden Argumenten auseinander zu setzen. Unter dem Strich aber, wenn man sich heute die Debatte anschaut, müssten wir in Bremen eigentlich in der Lage sein, im nächsten Jahr zu dem Punkt zu kommen, dass wir eine solche Kommission einsetzen. Ich glaube, dass es sehr viel mehr Menschen gibt, als Sie vielleicht denken, die sich das wirklich wünschen und die dann froh sind, wenn wir ihnen im nächsten Jahr mitteilen können, dass es geklappt hat. – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Kleen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Senator, ich wollte auch noch einmal auf diese Frage Petitionsrecht, Gnadenrecht, gleiches Recht für alle eingehen. Wir haben gerade bei unserem wunderbar arbeitenden Petitionsausschuss oft Fälle, die sind von der Verwaltung entschieden und manchmal sogar bei Gericht gewesen, sie sind angesprochen, ausdiskutiert und entschieden. Dann kommen Argumente im Petitionsverfahren, die noch einmal an die Verwaltung zurückgegeben dafür sorgen, dass eine Entscheidung natürlich eine Einzelfallentscheidung ist. Wenn in einer Straße 30 Leute einen Bescheid bekommen haben, und einer geht zum Petitionsausschuss und sagt, Leute, das ist doch völlig bekloppt, was ihr da von mir wollt, dann wird natürlich nur in diesem Einzelfall auch von der Verwaltung erwartet, dass sie vielleicht noch einmal eine Veränderung vornimmt. Das ist Petitionsrecht, das ist im Grundgesetz vorgesehen, das ist etwas, das wir an dieser Stelle überhaupt nicht als eine Ungleichbehandlung diskriminieren sollten.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Mir ist es auch noch einmal wichtig, auf diese Frage des Nebenrechtswegs, des Rechtswegs, des neuen Rechtswegs einzugehen. Herr Wedler hatte das auch noch einmal angesprochen. Schon im Gesetz ist klar geregelt, dass die Arbeit der Härtefallkommission keine Außenwirkung entfalten kann als Entscheidung, sondern es wird gegenüber der obersten Landesbehörde, und das sind Sie, Herr Senator, eine Empfehlung ausgesprochen, und mit der gehen Sie um, wie Sie das wollen. Auch die Härtefallkommission hat keine Gelegenheit, hinterher zu sagen, der Innensenator hat unseren Vorschlag nicht umgesetzt, jetzt gehen wir vor das Oberverwaltungsgericht oder vor den Europäischen Gerichtshof für ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Menschenrechte und fordern, dass er das bitte so macht. Auch das gibt es nicht. Ich glaube also, dass diese Bedenken wirklich ausgeräumt sein könnten. Ich werde trotzdem nach dieser Debatte für mich jedenfalls mitnehmen, dass ich anders, als man es im Vorfeld manchmal vermutet hat, doch viel Bewegung gespürt habe bei der CDU, bei Herrn Röwekamp noch mehr als bei Herrn Herderhorst. Herr Herderhorst hat viele Fragen gestellt, die wir alle beantworten können. Ich bin die ganze Zeit aufgeregt auf meinem Stuhl hin und her gerutscht, denn jede Frage, die er gestellt hat, hätte ich ihm sofort beantworten können, und zwar vernünftig. Deshalb ist es gut, wenn wir uns noch einmal zusammensetzen und diese Dinge miteinander besprechen. Ich habe jedenfalls für mich mitgenommen, dass die Erwartung neue Nahrung bekommen hat, dass wir tatsächlich in 2005 etwas hinbekommen. Tun Sie mir einen Gefallen, reden Sie doch noch einmal auch mit den Menschen, die wirklich mit diesen Einzelfällen zu tun haben, zum Beispiel mit der evangelischen Kirche oder auch mit der katholischen Kirche, die sich sehr engagiert seit mehreren Jahren um dieses Thema bemühen! Herr Pastor Moroff ist Zuhörer bei uns. Herr Pastor Moroff ist einer, der da drängt und der gleichzeitig die Arbeit leistet im Abschiebegewahrsam als Beiratssprecher, der also diese Thematik wirklich gut kennt. Ihr Vorgänger, Herr Dr. Böse, hat oft in Situationen gesteckt, in denen er gesagt hat, das ist jetzt wirklich ein Fall, bei dem ich der Meinung bin, den müsste ich eigentlich jetzt nicht zurückschicken. Ich glaube, in vielen Fällen ist es auch gelungen. Aber eine rechtliche Grundlage hatten wir dafür eigentlich nicht, und das, was Sie gesagt haben, dass humanitäre Gründe bei 3700 Menschen in Bremen eine Rolle spielen, das stimmt. Das ist auch gut so, dass das eine Rolle spielt.

(Beifall bei der SPD)

Aber sie müssen jeden Monat oder alle zwei Monate zum Ausländeramt und sich ihre Duldung verlängern lassen. Das wollen wir doch nicht, das ist doch eine unglaubliche Belastung für diese Familien. Einzelfälle, bei denen klar ist, die kann man nicht zurückschicken, die wollen wir nicht zurückschicken, und zwar nicht nur aus den Gründen, die dieser Familie dienen, sondern auch aus Gründen, die uns dienen, sollten wir hier behalten. Wir wissen doch von anderen Härtefallkommissionen, dass auch Familien in Deutschland gehalten werden, weil sich aus den Städten, aus den Gemeinden Vereine melden und sagen: „Seid ihr verrückt, wenn ihr den zurückschickt, dann bricht hier bei uns die gesamte Dorfgemeinschaft zusammen.“ Deshalb, wir haben doch etwas davon! Wir haben von gut integrierten Zuwanderern, von Kindern, die in der Schule wunderbare Arbeit leis

„Lasst unsere Freundin hier in Bremen ihre Schule zu Ende machen“, auch als deutsche Gesellschaft etwas, wenn wir sie hier behalten. Sie sind prächtig integriert, dann müssen wir nicht neue Leute holen über das neue Zuwanderungsrecht, sondern erst einmal diese hier behalten, und ich denke, wir schaffen es auch.

(Beifall bei der SPD)

Als Nächster hat das Wort Herr Senator Röwekamp.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin froh, dass wir in der sachlichen Debatte so eng beieinander sind. Herr Dr. Güldner, ich hinterfrage bei Ihnen ein bisschen das Verständnis von Vereinbarungen, wenn Sie sagen, die CDU habe dem Kompromiss zugestimmt, also habe sie auch jeden einzelnen Paragraphen gewollt. Ich will einmal versuchen zu sagen: Jawohl, die SPD-Fraktion hat selbstverständlich dem Koalitionsvertrag mit der CDU auch zugestimmt. Ob sie mich deswegen trotzdem als Senator gewollt hat, da bin ich mir am Ende nicht ganz sicher, um das einmal in dieser Deutlichkeit zu sagen.

(Abg. B ö h r n s e n [SPD]: Alle! Wie kön- nen Sie daran zweifeln? – Abg. Frau B e r k [SPD]: Es hätte ja schlimmer kommen kön- nen!)

Natürlich bedeutet ein Kompromiss am Ende immer, dass beide Seiten ein bisschen nachgeben und beide Seiten ein bisschen gewinnen. So ist es bei dem Zuwanderungsgesetz auch gewesen. Die CDU hat Wert darauf gelegt, dass wir den Anwerbestopp nicht aufheben, dass wir keine unkontrollierte Einwanderung nach Deutschland haben. Damit haben wir uns durchgesetzt. Dagegen haben wir uns bei der Härtefallkommission nicht mit unserer Position durchgesetzt.

Deswegen kann man aber nicht behaupten, wir hätten sie von Anfang an gewollt, sondern wir stehen zu der Verabredung, die wir getroffen haben, und die sieht vor, dass die Länder erwägen können, ob sie so eine Härtefallkommission einrichten wollen oder nicht. In diese Erwägungs- und Abwägungsentscheidung, die diese Koalition im Übrigen bei Aufstellung des Koalitionsvertrags schon einmal getroffen hat, in diese Abwägung treten wir jetzt unter Berücksichtigung der neuen Regelung des Aufenthaltsgesetzes erneut ein und wägen die Argumente noch einmal gegeneinander ab.

Herr Kleen, mich macht es ein bisschen unglücklich, was Sie am Schluss gesagt haben. Dass Sie gesagt haben, jawohl, und wenn die Menschen auf die Straße gehen und die Kinder sagen, sie seien inte

griert, das ist für mich – und dabei bleibe ich, und das darf nicht das Ergebnis der Härtefallkommission sein – kein Entscheidungskriterium, ob jemand in Deutschland bleiben kann oder nicht, wie viele Menschen auf die Straße gehen und welche Menschen auf die Straße gehen. Das ist nicht gerecht.

(Beifall bei der CDU)

Das sage ich auch zum Schutz derer, die sich eine solche Lobby nicht verschaffen können. Deswegen halte ich es für ein ganz gefährliches Kriterium. Es gibt selbstverständlich Interessengruppierungen, und man ist selbst von solchen Fällen irgendwie ergriffen und angefasst. Als Anwalt habe ich auch einmal eine solche Aufgabe vertretungsweise erfüllen müssen, bei der man natürlich, wenn man eine Familie vor sich hat, bei der alle drei, vier Kinder in Deutschland geboren worden sind, sich persönlich fragt, warum wir die jetzt eigentlich wieder in ihre Heimat abschieben. Das ist nun wirklich kein Entscheidungskriterium, auch nicht für eine Härtefallkommission. Bei aller Regelung, die wir gegebenenfalls am Ende haben, werde ich sehr viel Wert darauf legen, dass wir solche sachfremden Entscheidungskriterien in eine solche Kommission nicht einfließen lassen.

Wenn Sie jetzt sagen, 3700 Menschen würden wir in Bremen aus humanitären Gründen dulden, muss ich an dieser Stelle auch ganz energisch widersprechen. Auch das ist eine falsche Debatte. Von den 3700 Menschen dulden wir aus humanitären Gründen vielleicht 800 oder 900. Über 2000 Menschen sind hier in Bremen, weil sie uns bisher über ihre wahre Identität falsche Angaben gemacht haben, ihre Herkunft verschleiern oder mit irgendwelchen aberwitzigen Tricks an der Vollstreckung der Ausweisung hindern oder weil wir zum Beispiel keine Passpapiere für sie bekommen.

Es ist das größte Problem für uns, dass wir Menschen haben, die vollziehbar ausreisepflichtig sind und für die wir keine Passpapiere und keine Passersatzpapiere bekommen, weil sie entweder nicht selbst mitwirken oder weil die Botschaften eben nicht nach westlichen Maßstäben arbeiten, sondern immer nur dann arbeiten, wenn sie Geld bekommen, und wenn es in den Botschaften kein Geld gibt, dann wird eben überhaupt nicht gearbeitet. So etwas ist Zustand in Deutschland, und deswegen sage ich, wir müssen auch über dieses Problem reden. Das werden wir in Bremen nicht lösen können. Wir werden aber daran mitwirken können, dass dieses Problem gelöst wird.

Wenn wir den Auftrag, den wir uns gemeinsam gegeben haben, so verstehen, bin ich mir ziemlich sicher, dass wir am Ende zu einer für alle Seiten vertretbaren Entscheidung kommen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Von dem Kollegen Wedler ist getrennte Abstimmung beantragt worden.

Zuerst lasse ich über den ersten Absatz des Antrags abstimmen. Sie wissen, welche Absätze wir meinen, oder soll ich es noch einmal vorlesen lassen? – Das ist nicht der Fall.

Wer dem ersten Absatz des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 16/401 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!