Wer dem ersten Absatz des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 16/401 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Wer dem zweiten Absatz des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der DrucksachenNummer 16/401 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den zweiten Absatz des Antrags ab und damit den gesamten Antrag.
Herr Senator, ich gehe davon aus, dass Sie die Antwort nicht mündlich wiederholen wollen. – Das ist der Fall.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In meinem Antrag zur Zusammenlegung der Statistischen Landesämter Bremen und Niedersachsen renne ich erfreulicherweise wohl offene Türen ein. Die finanziellen Nöte in Niedersachsen und Bremen schmelzen bisher gepflegte Eigenständigkeiten ein und führen zu neuen Kooperationen und Gemeinsamkeiten. Das ist, wie ich finde, eine sinnvolle und nach Möglichkeit auch noch auszubauende Entwicklung.
Im Bereich der amtlichen Statistik ist dies besonders zu begrüßen, denn hier sind die rechtlichen Grundlagen und die Methoden der Arbeit im Wesentlichen gleich und die Zusammenarbeit über die Landesgrenzen hinweg auch nichts Neues, gibt es doch seit Jahren, ja, seit Jahrzehnten diese Zusammenarbeit, den Statistikverbund beziehungsweise die bundesweite Arbeitsteilung. Insofern ist das, was sich die Koalition in Bezug auf die Zusammenarbeit der Statistischen Landesämter Bremen und Niedersachsen in ihre Vereinbarung geschrieben hat, nichts Neues. Im Grunde genommen auch eine reine Zustandsbeschreibung.
Neu ist jedoch, dass sich diese Zusammenarbeit in einer Zusammenlegung der Statistischen Landesämter und Gründung einer gemeinschaftlichen öffentlich-rechtlichen Anstalt konkretisieren soll nach dem Vorbild von Hamburg und Schleswig-Holstein, wie ich der Mitteilung des Senats auf die Große Anfrage der Grünen entnehme und wie ich es auch von meinen Kollegen aus Hannover höre. Auch das finde ich gut, und das findet auch meine Partei, die FDP, gut.
Gut finde ich dabei auch, dass der Sitz der neu zu gründenden Anstalt im Bundesland Bremen liegen ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
soll. Die weitergehende Aussage, dass nach den Absprachen der beiden Landesregierungen die Zusammenlegung der beiden Statistischen Landesämter mit dem Standort Bremen, sprich wohl Stadtgemeinde Bremen, verbunden werden soll, finde ich als Bremerhavener vor dem Hintergrund der innerbremischen Behördenverteilung allerdings schlecht.
In meinem Antrag fordere ich dazu auf, den Sitz der neu zu gründenden Anstalt nach Bremerhaven zu legen. Der Standort Bremen ist zwar nachvollziehbar, aber nicht zwingend notwendig. Man kann auch von Bremerhaven aus im Zeitalter von PC und Telekommunikation und einer hohen Mobilität der Beschäftigten die Aufgaben erledigen, zumal ja wohl in Hannover ein weiterer Standort mit bestimmten statistischen Aufgabenstellungen verbleiben soll. Der Antwort des Senats entnehme ich nicht, dass der Senat bei seinen Absprachen mit Niedersachsen, was den Sitz der neuen Anstalt betrifft, überhaupt an Bremerhaven gedacht hat, mit anderen Worten, ein landespolitisches Gewissen hatte.
Niedersachsen ist seit Jahren dabei, Behördensitze über das Land zu verteilen und dabei wirtschaftliche Problemregionen besonders zu berücksichtigen. Niedersachsen zieht im Zusammenhang mit der derzeitigen Verwaltungsreform aus Bremerhaven das Amt für Agrarstruktur mit einer Vielzahl von Mitarbeitern ab. Was wäre da eigentlich naheliegender, als mit Niedersachsen über eine äquivalente Kompensation für die wirtschaftsschwache Region Bremerhaven/Cuxhaven zu sprechen?
Niedersachsen hat gegenüber Cuxhaven ohnehin noch etwas gutzumachen, wird doch der neue Großcontainerhafen nicht in Cuxhaven, sondern in Wilhelmshaven gebaut. Ich finde, der Senat sollte noch einmal mit Niedersachsen über die konkrete Standortfrage für die neue öffentlich-rechtliche Anstalt im Bereich der amtlichen Statistik reden. Die bisherige Verabredung, wenn sie denn verbindlich ist, sollte jedenfalls nicht das letzte Wort sein.
Bei der Zusammenlegung der Statistischen Landesämter muss man sich nicht nur mit den EU-, Bundes- und wenigen Landesstatistiken – über deren Vielzahl man übrigens auch noch einmal streiten kann –, sondern auch mit der Kommunalstatistik beschäftigen, weil das Statistische Landesamt Bremen zum Beispiel auch die kommunalstatistischen Aufgaben für die Stadtgemeinde Bremen wahrnimmt. In Niedersachsen ist das anders, hier liegt die Kommunalstatistik bei den Kommunen. Auch in Bremerhaven ist es anders, hier liegt die Kommunalstatistik ebenfalls bei der Kommune.
In meinem Antrag schlage ich vor, die Wahrnehmung der kommunalstatistischen Aufgaben für die Stadtgemeinde Bremen beim Stadtamt in Bremen anzusiedeln und dort dann – was bundesweit übrigens Standard ist – auch das Wahlamt mit anzusiedeln. Beide, die Kommunalstatistik und die Durch
führung der Wahlen vor Ort, sind für mich kommunale Aufgaben und sollten folglich auch dort zugeordnet werden. Insofern teile ich nicht die Auffassung des Senats in seiner Mitteilung auf die Große Anfrage der Grünen, dass die Kommunalstatistik für die Stadtgemeinde Bremen wegen möglicher Synergieeffekte bei der neuen Anstalt angesiedelt beziehungsweise verbleiben soll. Das wäre eine reine Bremensie.
Aus meiner früheren beruflichen Tätigkeit weiß ich, dass die bremische Gemengelage im Bereich der amtlichen Statistik zu ständigen Missverständnissen und, wenn man will, Datenschutzverstößen führt. Statistische Daten, die auf der Basis von EU- oder Bundesrecht erhoben wurden, können nicht ohne weiteres im Bereich der Kommunalstatistik genutzt werden. Da liegt das Statistikgeheimnis dazwischen. Es muss eine besondere Erlaubnis des Gesetzgebers geben, dass so etwas geschehen kann, und eine solche Erlaubnis gibt es kaum. Das, was zulässig ist, ist, dass die statistische Aufbereitung dieser Daten für landes- und regionalplanerische und damit auch kommunale Zwecke möglich ist. Wie gesagt aber: Aufbereitung, nicht die Einzeldaten!
Die Verquickung der Daten aus der EU-, Bundesund Landesstatistik mit den kommunalstatistischen Einzeldaten, die ja überwiegend aus den Melderegistern oder aus anderen Registern beziehungsweise besonderen Erhebungen stammen, ist derzeit aus datenschützerischer Sicht nicht zulässig. Das, was sich hier in Bremen an Aufgaben- und Datenvermischung ergeben hat, entspricht nach meiner Einschätzung nicht den datenschutzrechtlichen Erfordernissen, sprich einer sauberen, funktionellen und datenmäßigen Trennung. Es ist auch unüblich im Bundesgebiet, eine rein bremische Lösung. Die gibt es auch nicht in Niedersachsen, die gibt es auch nicht Bremerhaven, die gibt es eigentlich nur hier in Bremen.
Die Zusammenlegung der beiden Statistischen Landesämter sollte Gelegenheit geben, diesen schwelenden Verstoß endlich zu bereinigen. Die Kommunalstatistik sollte aus dem Statistischen Landesamt ausgegliedert und dem Stadtamt zugeordnet werden. Zugleich sollten auch die Aufgaben des Wahlamts in Bremen dem Stadtamt, wo auch die Meldebehörde angesiedelt ist, zugeordnet werden und mit der Kommunalstatistik zusammengefasst werden, ähnlich wie es anderswo auch der Fall ist.
Im Staatsvertrag für die neue Anstalt in Hamburg und Schleswig-Holstein gibt es eine Regelung, wonach die Anstalt auch statistische Aufgaben für Dritte – und das wären dann zum Beispiel die Kommunen – erbringen kann. Wenn dies Vorbild für unsere neue Anstalt hier in Bremen und Niedersachsen sein soll, und dafür spricht manches, dann müsste über die Kommunalstatistik generell und auch über die Finanzierung dieser Aufgabenstellung nachgedacht werden.
Für den Senat stellt sich in diesem Zusammenhang dann auch die Frage nach einem innerbremischen Ausgleich für Bremerhaven, denn hier liegt ja, wie gesagt, die Kommunalstatistik bei der Stadt und wird finanziell von ihr getragen.
Das kommunale Wahlamt für die Stadtgemeinde Bremen und auch die Landeswahlleiter für Bremen und Niedersachsen können nach meinem Verständnis nicht bei dem neuen statistischen Dienstleistungszentrum angesiedelt werden. Hier müssen andere Lösungen angestrebt werden. Die Aussagen des Senats in seiner Mitteilung hierzu sollten nochmals überdacht werden.
Die Umsetzung der geplanten organisatorischen Veränderungen erfordert am Anfang sicher einen höheren Aufwand und bringt auch für die Beschäftigten zum Teil große Änderungen mit sich. Auf längere Sicht – so lese ich die Vorlagen und von den Rechnungshöfen und höre das auch aus Niedersachsen – dürfte sich das für die Haushalte insgesamt aber rechnen und organisatorisch auch einpendeln. Den Mitarbeitern sollte jetzt am Anfang dabei geholfen werden, indem ihnen zum Beispiel zeitweilig höhere Fahrtkosten erstattet werden, soweit das notwendig ist. Bei notwendigen Umzügen oder stellenmäßigen Veränderungen sollte ihnen auch geholfen werden. Nach den mir vorliegenden Informationen sollen sich solche mitarbeiterbezogenen Veränderungen aber hier in Bremen in Grenzen halten, insbesondere für die bremischen Mitarbeiter.
Zu den übrigen Punkten in der Mitteilung des Senats, die sich auf andere Behörden beziehen, möchte ich an dieser Stelle jetzt nichts sagen. Vielleicht ergibt sich für mich nachher in der Diskussion noch einmal Gelegenheit, mich dazu zu äußern. Zum Schluss möchte ich darum bitten, dass Sie meinem Antrag zur Zusammenlegung der Statistischen Landesämter in Bremen und Niedersachsen zustimmen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ganz so genau, sehr verehrter Herr Wedler, habe ich es nicht verstanden, was sie im Einzelnen umtreibt. Ich will einmal mehr bei den großen Linien bleiben, um die es hier politisch geht, weil wir hier im Landtag der Bremischen Bürgerschaft und weil wir nicht ein Verwaltungsausschuss zur genauen Klärung der Einzelheiten einer solchen Fusion sind. Wir müssen klären, was eigentlich die politischen Fragen sind, um die es hier geht. Damit, das füge ich gleich hinzu, binde ich auch die Große Anfrage, die ja mit dem Tagesordnungspunkt der Grünen verbunden ist, mit ein. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Grundsätzlich geht es ja bei der Zusammenlegung von niedersächsischen und bremischen Einrichtungen um die Frage: Wie können wir, wenn wir unsere Selbständigkeit als eigenes Bundesland nicht aufgeben, trotzdem die Erkenntnis mit einbeziehen, dass eine Kooperation mit Niedersachsen an verschiedenen Punkten von Vorteil sein kann? Diese Diskussion ist ja gerade zurzeit besonders en vogue, weil der Altbürgermeister Herr Koschnick, und wie ich finde, gar nicht so verkehrt, noch einmal darauf hingewiesen hat, dass wir zurzeit eine enorme Unterstützung für die Selbständigkeit Bremens in der bremischen Bevölkerung haben, dass aber auf lange Sicht natürlich diese Unterstützung auch davon abhängt, wie die Leistungen und die Lebensqualität in Bremen weiterhin erhalten werden und dass so etwas auf lange Sicht natürlich auch bröckeln kann. Das heißt, wir sind in der Pflicht, uns diese Selbständigkeit auch jeden Tag immer wieder zu erarbeiten und uns historisch nicht nur darauf auszuruhen, meine Damen und Herren.
Die Kooperation mit Niedersachsen, das darf ich für meine Fraktion sagen, ist eine sehr sinnvolle Geschichte. Allerdings kann man ja nicht umhin, in jedem Einzelfall genau hinzuschauen, ob die Kooperation für Bremen tatsächlich von Vorteil ist. Ich glaube, darauf können wir als bremische Regierung und als bremisches Parlament nicht verzichten. Da sind zum einen die Kosten. Können wir sagen, dass wir durch eine solche Kooperation verschiedener Ämter in Bremen und Niedersachsen tatsächlich Kosten einsparen?
Da sind aber auch Fragen wie Rechtsfolgen und Folgen für die Betroffenen, das sind zum einen die Mitarbeiter, die das betrifft, die Beschäftigten, zum anderen aber auch andere Betroffene, je nachdem, um welchen Bereich es sich handelt. Die müssen wir natürlich mit einbeziehen, und nachdem wir sie einbezogen haben, müssen wir dann unter dem Strich für jedes einzelne Kooperationsprojekt sagen, ob das für das Land Bremen ein vorteilhaftes oder kein vorteilhaftes Projekt ist. Wir sehen ja auch, dass das Land Niedersachsen das genauso macht und nicht auf jeden Zug aufspringt, sondern sich genau anschaut, was für sie von Vorteil ist und was nicht.