Protocol of the Session on November 10, 2004

Das Ergebnis wäre lediglich die gesellschaftliche Desintegration und das Kollabieren des Sozialsystems in Deutschland. In Wahrheit geht es dem Antragsteller gar nicht um Einzelfälle, sondern es geht ihm im Ziel darum, eine Weichenstellung für die endgültige Umwandlung der Bundesrepublik Deutschland in ein Einwanderungsland mit einer Einwanderungsgesellschaft vorzunehmen. Das ist unverantwortlich!

Meine Damen und Herren, die von den Grünen vorgeschobenen humanitären Gründe und Ansätze lassen Erkenntnisse außer Acht, die Professor Karl Dignas, Wirtschaftswissenschaftler an der Fachhochschule Emden, so zum Ausdruck bringt – Herr Präsident, ich darf mit Ihrer Genehmigung zitieren –: „Hier in Deutschland können die Zugewanderten von allen Leistungen wie zum Beispiel der Infrastruktur und anderen Sachleistungen profitieren, während sie selbst nur geringe Steuern und Abgaben zahlen. All das macht Deutschland für die Bewohner der Länder, in denen solche Leistungen so gut wie nicht existieren, zu einem gelobten Land.“

Meine Damen und Herren, der Wirtschaftswissenschaftler wirft den Politikern der Altparteien vor, sie würden das Problem herunterspielen oder sogar leugnen, sie würden sich einer nicht ganz ungefährlichen Illusion hingeben, und es werde eine Politik des Verschweigens betrieben, wohinter offensichtlich die Angst vor der Meinung des Volkes stehe. Gerade mit Blick auf die Personen, die nach geltendem Recht schon längst abgeschoben gehörten, muss festgestellt werden, dass nicht eine Härtefallkommission benötigt wird, sondern dass erforderlich ist, Leistungen des Sozialstaates für diese Ausländer zu streichen, um somit einem magischen Anziehungspunkt entgegentreten zu können.

Meine Damen und Herren, statt eines Zuwanderungsgesetzes wäre es deshalb auch dringend erforderlich, ein Abwanderungsgesetz zu beschließen. Eine Härtefallkommission aber ist so überflüssig wie ein Kropf.

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Wedler.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte hier jetzt keine lange Rede halten, nur einige kurze Anmerkungen!

Ich bin kein Mitglied der Innendeputation, auch kein Mitglied des Petitionsausschusses, so dass ich die dortigen Diskussionen nicht präsent habe, auch nicht mitverfolgt habe. Was ich allerdings mitverfolgt habe – aber nur am Rande –, waren die Diskussionen in Berlin um das Zuwanderungsgesetz und insbesondere den Zuwanderungskompromiss. Deswegen einige kurze Anmerkungen: Durch das Zuwanderungsgesetz ist in Deutschland die Zuwanderung begrenzt und ihre Steuerung abschließend und umfassend geregelt worden. Das sollte man hier einmal festhalten. Das war ja das Anliegen vieler Parteien im Bundestag, die hier mitgeredet haben.

Die FDP hatte beim Zustandekommen des schwierigen Allparteienkompromisses im Bundestag eine wesentliche Rolle gespielt, war sie es doch, die durch ein Positionspapier ihres Parteivorsitzenden für den Bundeskanzler die Einigung der Parteivorsitzenden letztendlich erst ermöglicht hat. Auf die vielen Regelungsaspekte des Gesetzes möchte ich hier nicht eingehen, feststellen möchte ich jedoch, dass die FDP nach dem Staatsbürgerschaftsrecht, so wie es vor einigen Jahren der Fall gewesen ist, ein weiteres Mal in einer sehr schwierigen parteipolitisch verworrenen Lage mit ihren Vorschlägen ausgleichen und vermitteln konnte.

Auf Wunsch der CDU/CSU-regierten Bundesländer, das sollten Sie sich einmal anhören, wurde in das Zuwanderungsgesetz auch eine Regelung zur Einrichtung einer so genannten Härtefallkommission aufgenommen, mit der in Einzelfällen aus humanitären Gründen ein Bleiberecht gewährt werden

kann. Die Länder haben hierbei jedoch, so ist die Regelung, einen großen Ermessensspielraum. So sind sie zum Beispiel nicht verpflichtet, eine solche Kommission einzurichten, und wenn sie sie einrichten, haben sie einen großen Gestaltungsspielraum für deren Tätigwerden. Härtefallkommissionen können so genannte Härtefallersuchen, keine Empfehlungen – ich sehe da eine Differenzierung –, sondern Ersuchen, an die Verwaltungsbehörde richten, an die Ausländerbehörden richten, denen diese Behörden nachkommen können oder eben auch nicht.

Die Härtefallkommissionen werden ausschließlich im Wege der Selbstbefassung tätig. Das ist eben auch schon erwähnt worden. Dritte können nicht verlangen, dass ein bestimmter Härtefall erörtert oder eine bestimmte Entscheidung getroffen wird. Dadurch wird klargestellt, dass mit der Einrichtung einer Härtefallkommission kein neuer Rechtsweg eröffnet wird.

Damit dürfte eine Sorge, die auch in meiner Partei und auch bei mir persönlich sehr virulent war, ausgeräumt worden sein, dass hier neue Rechtswege eröffnet werden, sondern das ist damit ausdrücklich ausgeschlossen.

Die FDP hat im Bundestag das neue Zuwanderungsgesetz, an dessen Zustandekommen sie ja maßgeblichen Anteil hatte, unterstützt, auch die Regelungen zur Einrichtung der Härtefallkommissionen. Sie von der CDU können sich von diesem Beschluss jetzt nicht entfernen. Sie können nicht einzelne Mosaiksteinchen herauspicken, die Ihnen gefallen, und andere, die Ihnen nicht gefallen, und dieser gehört möglicherweise dazu. Das können Sie nicht. Sie haben mitbeschlossen sowohl im Bundestag als auch nachher im Bundesrat, also müssen Sie das ganze Paket schon mittragen, auch dieses hier. Insofern ist es schon etwas komisch, was Sie hier an Argumentationen an dieser Stelle bringen.

Zwar ist es den Ländern freigestellt, eine solche Kommission einzurichten,

(Abg. F o c k e [CDU]: Eben!)

ich kann der Einrichtung einer solchen Kommission hier im Bundesland Bremen aber grundsätzlich zustimmen. Dem ersten Teil des Antrags der Grünen kann ich also ohne weiteres und ohne große Probleme zustimmen. Ob die gesetzte Frist von sechs Monaten für eine sachgerechte Entscheidungsvorbereitung hilfreich ist, auch zureichend ist, das will ich da einmal offen lassen. Es ist ja vorhin schon gesagt worden, dass da viele Veränderungen kommen, die die Innenbehörde beschäftigen, und möglicherweise ist das einer der Punkte, der auch Schwierigkeiten mit sich bringt, den man dann auch zureichend bedenken muss.

Dem zweiten Teil des grünen Antrags möchte ich jedoch nicht zustimmen. Deswegen bitte ich darum, die Antragsteile auch getrennt abzustimmen. Im

zweiten Teil des Antrags wird nämlich auf eine parlamentarische Anhörung der Bürgerschaft im September 2001 Bezug genommen, die lange vor dem Zuwanderungskompromiss des Deutschen Bundestags liegt und an der ich naturgemäß nicht teilgenommen habe. Ich übersehe nicht, was damals konzeptionell und inhaltlich diskutiert worden ist. Deswegen ist mir dieser zweite Teil also nicht so ganz geheuer. Hier wurde vorhin gesagt, das Beispiel NRW sei maßgebend. Es gibt weitere Beispiele aus anderen Bundesländern, und es gibt heutzutage auch neuere Beispiele wie Niedersachsen, BadenWürttemberg und das Saarland. Da gibt es durchaus Entwicklungen und andersartige Überlegungen. Deswegen sollte man sich damit intensiver und besser beschäftigen.

Mir ist es wichtig, dass die Diskussionen im Deutschen Bundestag im Zusammenhang mit der Härtefallkommission hier in Bremen eine Rolle spielen. Sehr interessant finde ich das, was die Regierungskoalition in unserem Nachbarland Niedersachsen derzeit in Bezug auf die Einrichtung einer Härtefallkommission diskutiert, denn dort wird auf die Einrichtung einer besonderen Härtefallkommission verzichtet und stattdessen der Petitionsausschuss des Landtags mit der Prüfung der Härtefälle betraut. Damit dürften dann auch alle Fragen zur Finanzierung einer solchen Kommission, zur Zusammensetzung und zu den Kompetenzen dieser Kommission beantwortet sein. Ich finde, dies ist ein interessantes Modell, das wir hier in Bremen sehr wohlwollend prüfen sollten. Insbesondere möchte ich an Sie von der CDU-Fraktion appellieren, dass Sie sich dieses Modell einmal sehr genau anschauen, denn das ist maßgeblich auch von Ihnen mit initiiert worden.

Ich bitte also um getrennte Abstimmung dieser beiden Antragsteile. – Vielen Dank!

Als Nächster hat das Wort Herr Senator Röwekamp.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Es ist hier zu der Frage schon sehr viel gesagt worden, wie der Zuwanderungskompromiss am Ende zustande gekommen ist. Herr Wedler, eines ist sicherlich nicht richtig: Die Möglichkeit zur Einrichtung einer Härtefallkommission ist ganz sicher nicht auf Wunsch der CDU/CSUregierten Länder in den Zuwanderungskompromiss eingeflossen. Wir haben uns immer gegen eine solche Einrichtung ausgesprochen. Letztendlich um des Kompromisses wegen ist diese Regelung in das Zuwanderungsgesetz aufgenommen worden.

(Zuruf der Abg. Frau H ö v e l m a n n [SPD])

Frau Hövelmann, ich rede bei Ihren bildungspolitischen Debatten auch nicht dazwischen, ich möch

te darum bitten, dass wir versuchen, hier im Parlament eine fachliche Debatte zu führen!

(Beifall bei der CDU – Abg. Frau H ö v e l - m a n n [SPD]: Was soll das denn heißen? Das ist ja wohl eine Frechheit!)

Ich will damit sagen, dass wir am Ende zwischen allen Parteien einen Kompromiss gefunden haben, der zum einen sehr nachhaltig den von der CDU/ CSU formulierten Wunsch nach einer Begrenzung und Steuerung der Zuwanderung enthält und im Gegenzug dann Zugeständnisse, insbesondere auch bei der Frage der Möglichkeit zur Einrichtung einer Härtefallkommission, enthalten hat. Das ist der politisch gefundene Kompromiss, meine Damen und Herren, und das sollte man hier jetzt auch nicht im Nachhinein verschleiern.

Die zweite Bemerkung ist, und, Herr Kleen, ich will Ihre Erwartungen an meinen Debattenbeitrag natürlich nicht enttäuschen, ich kann sie leider aber auch nicht vollständig erfüllen, ich will Ihnen kurz darlegen, weshalb ich persönlich der Auffassung bin, dass die Härtefallkommission und die Möglichkeit zur Einrichtung kein Selbstgänger ist. Das begründe ich im Wesentlichen damit, dass ich glaube, dass wir in Deutschland ein System haben, in dem gleiche Sachverhalte im Wesentlichen auch gleich behandelt werden müssen. So ist unser Rechtssystem ausgelegt.

Das bedeutet, dass wir jeden Fall eines Ausländers, der zu uns kommt und um Aufenthalt bittet, nach den gleichen rechtlichen Maßstäben beurteilen, im Übrigen in einem, wie ich Ihnen zugeben muss, sehr fein ziselierten rechtsstaatlichen Verfahren, das in der Regel mit einem Antrag auf Anerkennung als Asylbewerber beginnt, das dann fortgesetzt wird im Falle einer Ablehnung mit einem Widerspruchsverfahren, nach Bescheidung des Widerspruchs in der Regel mit einer verwaltungsgerichtlichen Klage, nach Versagung durch das Verwaltungsgericht mit der Beschäftigung des Oberverwaltungsgerichts, nach endgültiger Feststellung, dass ein Asylgrund nicht vorliegt – und zwar weder abstrakt wegen Zugehörigkeit zu irgendeiner Gruppe noch konkret wegen individueller Verfolgungsgründe –, damit also festgestellt ist, dass derjenige, der hierher gekommen ist, um Asyl nachzusuchen, sich rechtswidrig in Deutschland aufhält. Dann wird in einem weiteren Verfahren in Betreiben der Abschiebung eine Abschiebungsandrohung ausgesprochen, um dann die Abschiebung zu vollziehen. Danach gibt es ein Eilverfahren an das Verfassungsgericht, eine Zulassungsbeschwerde an das Oberverwaltungsgericht, gegebenenfalls bei Kindern noch Asylfolgeanträge mit entsprechenden rechtsstaatlichen Rechtswegen, die sich daran anschließen.

Es gibt in Deutschland ein ausgeklügeltes System zur Beurteilung eines jeden einzelnen Falles eines

Asylbewerbers, ob er berechtigt oder unberechtigt in Deutschland um Hilfe nachgesucht hat. Dieses System zu erhalten, meine Damen und Herren, ist völlig unstrittig auch Auffassung der CDU.

(Beifall bei der CDU)

Die CDU sagt aber auch, dass dieses sehr feingliedrige Verfahren ausreichend ist, um solche Fälle zu beurteilen. Das ist der maßgebliche Unterschied, Herr Kleen, der unsere Fraktionen zurzeit noch nicht miteinander verbindet. In dem Fall, in dem ich eine nochmalige Überprüfung eines rechtlich bereits abgeschlossenen, unter allen Maßregeln geprüften Sachverhalts in das Belieben einer wie auch immer zusammengesetzten Härtefallkommission stelle, schaffe ich eine Beliebigkeit und behandle Sachverhalte nicht mehr im Wesentlichen gleich.

Das ist die große Sorge, die ich habe. Es werden Einzelfallentscheidungen ohne rechtliche Grundlage getroffen, indem einige wenige begünstigt werden und einige, viele wahrscheinlich, nach Ihrer Statistik nicht begünstigt werden. Wer von solch einer Regelung begünstigt wird, ist vom Zufall abhängig und von nichts anderem. Das ist meine große Sorge auch nach der Fassung dieses Gesetzes.

(Beifall bei der CDU)

Die Diskussion darüber ist in vollem Gange. Darauf haben Sie zu Recht schon hingewiesen. Die Diskussion wird in den Ländern ganz unterschiedlich geführt. Herr Wedler, ich halte von dem niedersächsischen Vorschlag übrigens nichts, das will ich an dieser Stelle sagen, weil er nach überwiegender Einschätzung der Ausländerreferenten aller Länder, sowohl der CDU-Länder als auch der SPD-Länder und der von der FDP mitregierten Länder als sehr kritisch angesehen wird. Er deckt sich offensichtlich nicht mit der Rechtslage, das über einen Petitionsausschuss abzuwickeln. Dies ist kein System für Bremen, das will ich an dieser Stelle sagen. Kosten spielen da sicherlich auch nur eine untergeordnete Rolle. Wenn man so etwas will, dann muss man es rechtsstaatlich ordentlich machen, dann muss es sich auch nach den Maßgaben des Gesetzes richten. Ich bin nicht sicher, ob der niedersächsische Vorschlag das so enthält.

Im Übrigen möchte ich an dieser Stelle einem Eindruck widersprechen, der vielleicht mit der Schilderung verbunden wird, wir könnten nur über eine Härtefallkommission humanitäre Gründe auf Abschiebeentscheidungen auswirken lassen. Meine Damen und Herren, das Gegenteil ist der Fall. Wir haben zurzeit in Bremen rund 3700 geduldete Ausländerinnen und Ausländer. Das sind Menschen, die ohne Grund hier in Deutschland um ihren Aufenthalt nachgesucht haben und die keinen Anspruch darauf haben, hier in Deutschland einen aufenthalts

rechtlichen Titel zu bekommen, rund 3700 Menschen! Wir haben es in der Bürgerschaft schon einmal miteinander debattiert.

Das heißt, wir lassen zum Beispiel bei Fragen des Kosovo, Afghanistans, aber auch zum Beispiel von Bürgerkriegsgebieten selbstverständlich niemanden in Regionen, die krisengeschüttelt sind, abschieben, selbstverständlich schieben wir auch niemanden ab, dessen Gesundheitszustand durch eine Abschiebung in sein Heimatland nachhaltig gefährdet ist. Wir schieben keine minderjährigen Kinder ab, wir schieben nicht einmal volljährige Kinder ohne ihre Eltern ab, wenn sie keine Bezugspunkte mehr in ihrer Heimat haben.

Meine Damen und Herren, es gibt bereits Humanität in Deutschland, und wer behauptet, es gäbe sie nur mit der Härtefallkommission, leitet die Diskussion in eine völlig falsche Richtung.

(Beifall bei der CDU)

Gleichwohl verkenne ich nicht, dass wir, auch mit Bremer Stimmen, diesem Kompromiss zugestimmt haben. In dem Zusammenhang spielt für mich eine Frage auch noch eine Rolle, die sich auch in der Debatte widergespiegelt hat, nämlich die Frage nach dem Rechtsweg. Ich bin mir nicht sicher – im Übrigen mit vielen anderen Juristen, die auch an dem Kompromiss mitgearbeitet haben –, ob dieser Weg, den wir jetzt im Aufenthaltsgesetz gefunden haben, nicht doch die Möglichkeit eines zusätzlichen, weiteren Rechtswegs eröffnet.

Die Diskussion ist völlig offen, und Sie wissen, dass auch deswegen die Bestimmung dieser Regelung als befristet angesehen wird, weil wir uns alle nicht sicher sind, ob es nicht doch noch einen Rechtsweg gibt. Da will ich ganz klar sagen, wenn wir zu diesen Verfahren, die ich vorhin geschildert habe, jetzt noch zusätzlich den Petenten die Möglichkeit der Eröffnung eines weiteren Rechtsweges schaffen, dann bin ich strikt dagegen, dass es in Deutschland Härtefallkommissionen gibt, weil ich glaube, dass die Rechtswege, die wir in Deutschland haben, für jeden Einzelfall ausreichend und auch sachgerecht sind.

Wir werden also im weiteren Verfahren sehr genau zu prüfen haben, welche Länder was machen. Wir haben in Vorbereitung auf die heutige Debatte natürlich noch einmal nachgefragt, was die anderen Länder machen. Die Regelungen sind ganz unterschiedlich. Die Formulierung des Paragraphen 23 a Aufenthaltsgesetz stellt sowohl die Frage des Ob einer Härtefallkommission als auch des Wie in das Ermessen der Länder, und auch da gibt es ganz unterschiedliche Regelungen, die teilweise hier schon angeklungen sind. Also: Macht man daraus ein parlamentarisch besetztes Gremium, macht man daraus ein Gremium, an dem humanitäre Einrichtungen und kirchliche Vertreter mitwirken, macht man daraus ein Gremium, das sich nach dem Petitions

ausschuss oder bereits im Vorfeld des Petitionsausschusses damit befasst? Was macht man, während sich die Kommission mit solchen Fällen befasst? Gibt es da eine Verabredung hinsichtlich der Duldung? Gibt es die Verbindung dazu, dass die Kosten des Aufenthalts für einen bestimmten Zeitraum gesichert sein müssen oder nicht gesichert sein müssen und wenn ja, durch wen?

Sie sehen, es gibt noch eine ganze Menge Fragen in diesem Zusammenhang, und deswegen bin ich mir sicher, dass kein Land am 1. Januar 2005 mit einer Härtefallkommission nach der Bestimmung des Aufenthaltsgesetzes antreten wird.

Deswegen finde ich es auch sachgerecht, dass wir die Debatte heute nicht für beendet erklären. Ich glaube nicht, Herr Dr. Güldner, dass die Menschen sich bei ihrer Wahlentscheidung für die Bremische Bürgerschaft und der Mehrheitszusammensetzung dieses Parlaments daran ausgerichtet haben, ob es eine Härtefallkommission geben soll oder nicht. Deswegen kann man auch nicht sagen, dass zwei Drittel der Bevölkerung eine Härtefallkommission in Bremen möchten. Die Bremerinnen und Bremer werden sich an anderen Maßstäben ausgerichtet haben und auch ihre Stimmen entsprechend verteilt haben. Aber ich bin dafür, dass wir uns das Für und Wider und die Diskussionen in den Ländern sehr genau anschauen und abwägen.

Ich bin aber nicht nur dafür, und das will ich an dieser Stelle sagen, dass wir zeitgleich auch darüber reden, wie wir bestimmte Härtefälle gegebenenfalls durch eine Härtefallkommission regeln können, sondern ich bin auch dafür, dass wir darüber reden, wie wir die 3700 Altfälle von Menschen, von denen sich zwei Drittel in Deutschland widerrechtlich mit allen Tricks aufhalten, regeln können, wie wir deren Aufenthalt zügig und schnell beenden können. Dafür bin ich allerdings an dieser Stelle auch, Herr Kleen.

(Beifall bei der CDU)

Deswegen macht es keinen Sinn, heute einen Antrag zu beschließen, der uns schon in der Frage des Ob der Härtefallkommission festlegt. Wir haben uns darauf verständigt, dass wir die Frage nach der Bewertung der Diskussion in den Ländern miteinander erörtern wollen, und ich halte das auch für das sachlich gerechte Verfahren. Wir sollten uns jetzt nicht treiben lassen, zumal, wie gesagt, humanitäre Gründe bei der Frage, ob und wann wir abschieben, schon jetzt immer eine Rolle gespielt haben.

Wir werden in der nächsten Woche in der Innenministerkonferenz selbstverständlich auch wieder über Bleiberechtsregelungen zu reden haben. Das wissen Sie auch. Sie wissen auch, das es, was den Kosovo betrifft, Rückführungsabkommen gibt, in denen wir ganz genau festgelegt haben, welche ethnischen Gruppen wir zu welchen Zeitpunkten in welche Region mit welchen Menschen zurückfüh