Zweitens: Stimmt es, dass durch die Beschaffung über das Logistik-Zentrum Niedersachsen die von den Polizeibeamtinnen und -beamten zu entrichtenden Preise für einzelne Kleidungsstücke um bis zu 25 Prozent gestiegen sind?
Drittens: Hält der Senat es für einen gangbaren Weg, die Erhöhung der Einzelpreise dadurch aufzufangen, dass das Bekleidungsgeldkonto der einzelnen Polizeibeamtinnen und -beamten aus den zu erwartenden Einsparungen aufgestockt wird?
Sehr geehrter Präsident, meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu eins: Die Firma Roland Berger hat im Jahre 2001 Einsparungen durch die Kooperation mit dem Logistik-Zentrum Niedersachsen von jährlich 130 000 Euro errechnet, wobei schon eine Erhöhung des Bekleidungskostenetats für den Aufschlag des LZN um 40 Prozent berücksichtigt wurde.
Die Hauptentlastung ergibt sich aus verminderten Personalkosten. Ende 2001 waren im Bekleidungswesen acht Personen beschäftigt. In Zukunft wird nur noch ein Angestellter die Geschäfte des Bekleidungswesens, hier in erster Linie die Zusammenarbeit mit dem LZN, regeln. Im Endeffekt werden fünf Stellen gestrichen sein und zwei verlagert. Personal wurde und wird nicht entlassen.
Darüber hinaus konnten durch die Auflösung der Bekleidungskammer auf dem Gelände der Bereitschaftspolizei zirka 500 Quadratmeter Räumlichkeiten freigezogen werden. Diese Räume werden zur Realisierung der Umorganisation der Polizei dringend benötigt und hätten sonst anderweitig geschaffen oder angemietet werden müssen. Hierfür sind kalkulatorische Mieten und Betriebskosten in Höhe von 63 000 Euro anzurechnen.
Der Lagerbestand des Bekleidungswesens hatte einen Wert von zirka 500 000 Euro, für den kalkulatorische Zinsen zu verrechnen waren, die jetzt wegfallen. Der Fortfall des Lagerbestandes wird sich auch bei der geplanten Umstellung auf die blaue Uniform positiv auswirken.
Durch den guten Service des LZN entfallen die Fahrten zur Bekleidungskammer, da die bestellten Bekleidungsstücke direkt zur Dienststelle geschickt werden. Hierdurch entsteht ein nicht unerheblicher Präsenzgewinn, der bei den 130 000 Euro Einsparungskosten noch nicht berücksichtigt wurde.
Zu zwei: Die Bekleidung wird nicht von den Polizeivollzugsbeamten bezahlt. Die Bezahlung erfolgt vielmehr aus den Haushaltsmitteln des Ressorts. Den Polizeivollzugsbeamten wird über Verrechnungskonten ein Budget zur Verfügung gestellt. Bisher wurde für die Bekleidung der Einkaufspreis verrechnet. Aufschläge für die Logistik des Bekleidungswesens wurden nicht erhoben. Das LZN erhebt zurzeit einen Aufschlag von 40 Prozent für Overheadkosten und Versand auf den Einkaufspreis der beschafften Artikel, kann die Artikel aber, da größere Mengen abgenommen werden, günstiger einkaufen. Der Aufschlagssatz wird sich aber bis auf 28 Prozent verringern, wenn alle norddeutschen Länder über das LZN bestellen, womit Ende 2005 zu rechnen ist. Der Vergleich zweier virtueller Einkaufskörbe, Bremen/Niedersachsen, ergab beim jetzigen Zuschlagssatz einen Aufpreis von durchschnittlich 20 Prozent, welcher sich durch die Senkung des Aufschlages weiter verringern wird. Den Polizeivollzugsbeamten wird jedoch auch weiterhin in vollem Umfang die Ersatzbeschaffung ermöglicht. Zu drei: Das Bekleidungsbudget soll für einen Außendienstbeamten von 185 Euro auf 210 Euro aufgestockt werden. Darüber hinaus sollen die Berufsanfänger ihre Erstausstattung in Zukunft ohne Anrechnung auf ihr Bekleidungsbudget zur Verfügung gestellt bekommen. Im Gegenzug soll es Abstriche vom Bekleidungsbudget bei den Beamten geben, die im Innendienst eingesetzt sind. Diese sollen ein reduziertes Bekleidungsgeld bekommen, da hier der Bedarf geringer ist. Diese Veränderungen sind mit dem um 40 Prozent aufgestockten Bekleidungsgeldetat zu erzielen, ohne dass die in der Antwort zu eins erläuterten Einsparungen benötigt werden. Diese Änderungen sollen ab 2005 in Kraft treten. Die neue Bekleidungsordnung befindet sich zurzeit bei der Polizei im Mitbestimmungsverfahren. – Soweit die Antwort des Senats!
Abg. Frau Möbius: (SPD): Herr Senator, in den vergangenen Jahren hatten die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten die Möglichkeit, die Dienstkleidung in der Schneiderei der Kleiderkammer ändern oder reparieren zu lassen. Wie wird dies in der Zukunft geregelt sein? Die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten haben bisher eine jährliche Pauschale in Höhe von 25,60 Euro zur Instandhaltung der Dienstkleidung erhalten. Wird diese Regelung beibehalten?
kleidung beibehalten. Die Möglichkeit der Reparatur und Änderung von Dienstkleidung wird es in der Bekleidungskammer der Polizei Bremen in Zukunft nicht mehr geben.
Die dritte Anfrage trägt den Titel „Sachstand zum Überholverbot für Lkw auf Autobahnen um Bremen und Bremerhaven“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Günthner, Kasper, Böhrnsen und Fraktion der SPD.
Erstens: Was hat der Senat bisher unternommen, um den im Januar 2004 einstimmig gefassten Bürgerschaftsbeschluss zum Antrag eines Überholverbots beziehungsweise der Ausweitung von Verkehrsbeeinflussungsanlagen für Lkw auf Autobahnen um Bremen und Bremerhaven zu entsprechen?
Zweitens: Wie ist der Sachstand zu den Verhandlungen mit Niedersachsen bezüglich einer Einführung eines Lkw-Überholverbotes auf der A 27 zwischen Bremen und Bremerhaven und der Ausweitung auf der hochbelasteten Hansalinie A 1?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: Auf Basis des Antrags wurden die verkehrliche Notwendigkeit und die rechtliche Zulässigkeit von Lkw-Überholverboten beziehungsweise die Ausweitung von Verkehrsbeeinflussungsanlagen auf Autobahnen um Bremen und Bremerhaven geprüft. Konkrete Gespräche wurden mit dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Referat 43, Straßenverkehrsrecht, Verkehrssicherheit, im Juli dieses Jahres geführt. Es wurde die Problematik auf fachlicher Ebene erörtert und der Austausch von Informationen vereinbart. Niedersachsen hat auf Wunsch Bremens eine Aufbereitung der vorhandenen Lkw-Überholverbote und Geschwindigkeitsbegrenzungen um Bremen und Bremerhaven vorgenommen und diese Ende Juli übergeben.
Die Prüfung hat ergeben, dass auf den Bundesfernstraßen des Landes Bremen und den zu betrachtenden Straßenabschnitten in Niedersachsen bereits umfangreiche Lkw-Überholverbote und Geschwindigkeitsbegrenzungen existieren. Somit wird der Sicherheit und der konkreten Verkehrssituation um Bremen und Bremerhaven bereits heute ausreichend Rechnung getragen. Lediglich auf den relativ hoch
belasteten zweistreifigen Richtungsfahrbahnen der A 27 zwischen der Anschlussstelle Bremen-Überseestadt und Achim-Nord und zwischen den Anschlussstellen Bremerhaven-Geestemünde und Bremerhaven-Mitte gab es Indizien für mögliche rechtliche Ergänzungen.
Eine detaillierte Überprüfung dieser Abschnitte zeigt, dass höhere Belastungen, die zu Störungen beziehungsweise Gefährdungen des Verkehrsablaufs auf dem linken Fahrstreifen führen könnten, nur während weniger Stunden des Tages auftreten. Daher ist ein generelles Lkw-Überholverbot als unverhältnismäßig einzustufen. Ein Lkw-Überholverbot müsste auf die Beseitigung von kurzzeitig auftretenden Störungen beschränkt bleiben und würde damit keine umfassende verkehrliche Funktion entfalten können.
Parallel zu den Prüfungen wurden die Arbeiten für die Realisierung einer Verkehrsbeeinflussungsanlage im Bereich zwischen der Anschlussstelle Ihlpol und Achim-Ost intensiv vorangetrieben, so dass die Inbetriebnahme für Ende 2006 geplant ist.
Aufgrund der allgemeinen verkehrlichen Situation, der Umwelt- und Unfallaspekte und vor dem Hintergrund der zeitnah zu realisierenden Verkehrsbeeinflussungsanlage ist sowohl ein generelles als auch ein zeitlich begrenztes Lkw-Überholverbot auf den betreffenden Abschnitten der A 27 zurzeit nicht zu befürworten. Die Entwicklung nach der Realisierung der Verkehrsbeeinflussungsanlage ist abzuwarten, und die Frage muss dann gegebenenfalls neu bewertet werden.
Zu Frage zwei: Nach der Beschlussfassung der Bremischen Bürgerschaft hat der Senat Kontakt mit dem zuständigen Ministerium des Bundeslandes Niedersachsen aufgenommen.
Auf der hochbelasteten Hansalinie bestehen bereits Lkw-Überholverbote außerhalb der Verkehrsbeeinflussungsanlage im gesamten Bereich zwischen dem Buchholzer Dreieck bei Hamburg und der Anschlussstelle Wildeshausen-West. Zurzeit wird die Verkehrsbeeinflussungsanlage auf der A 1 bis zur Anschlussstelle Stuckenborstel erweitert und werden die Anzeigetafeln auf der gesamten Strecke bis zur Anschlussstelle Delmenhorst-Ost verdichtet.
Daher wird derzeit aus fachlicher Sicht keine Notwendigkeit einer Ausdehnung der bestehenden LkwÜberholverbote auf dem Autobahnnetz um Bremen und Bremerhaven in Niedersachsen gesehen. Mit den Vertretern Niedersachsens wurde vereinbart, zu gegebener Zeit über den Stand der bremischen Überlegungen zu informieren.
kehrlichen Belastung zwischen dem Streckenabschnitt auf der A 27 zwischen Bremerhaven-Mitte und Bremerhaven-Geestemünde und BremerhavenGeestemünde und Bremerhaven-Wulsdorf besteht? Das ist auf der A 27 dann in Richtung Bremen beziehungsweise weiter gesponnen auch Richtung Stotel oder Osterholz-Scharmbeck.
Ich könnte Ihnen das dezidiert vortragen, aber ich würde vorschlagen, dass ich Ihnen eine Kopie hiervon mache, darin stehen nämlich die genauen Zahlen und Daten der Verkehrsbewegungen pro Tag. Ich könnte Ihnen also sagen, dass zwischen dem Überseehafen zum Beispiel nach Mitte 40 800 Fahrzeuge am Tag verkehren, zwischen Mitte und Wulsdorf 44 100, und dann sinkt es auf 36 500, und in Richtung Bremen geht es auf unter 30 000 Fahrzeuge. Das hat auch etwas damit zu tun, dass Sie, wenn Sie ein generelles Lkw-Überholverbot erlassen wollen, verschiedene Kriterien zu prüfen haben. Eines davon ist unter anderem die Verkehrsdichte pro Tag, und diese ist sehr intensiv geprüft worden. Ich stelle Ihnen aber davon einfach eine Kopie zur Verfügung.
Die Frage ist, und darauf heben Sie auch mit der Darstellung der Zahlen ab, die Unterscheidung zwischen objektiver Verkehrssituation und der subjektiven Verkehrssituation, also der Verkehrssituation, wie sie der einzelne Autofahrer zwischen Bremerhaven und Bremen auf der A 27 empfindet. Die Bewertung dieses Hauses war da ja eine andere, nämlich dass es Sinn macht, dort ein Überholverbot einzuführen, da waren sich alle Redner einig. Diese Auffassung teilen Sie dann für den Senat nicht, beziehungsweise teilt diese Auffassung auch Ihr niedersächsischer Amtskollege nicht?
Wir haben den Wunsch des Hauses noch einmal genommen, haben intensiv geprüft und festgestellt, dass er zumindest rechtlich nicht so ganz einfach umzusetzen ist. Ich will es einmal so formulieren: In den Bereichen, die keine besonderen Eigenschaften haben wie zum Beispiel Steigungs- und Gefällstrecken oder Autobahnknoten, brauchen Sie eine Belastung von über 40 000 Kfz und einen Lkw-Anteil von über 15 Prozent pro Tag, um ein generelles Lkw-Überholverbot zu erlassen. Auf der Strecke, die Sie jetzt angesprochen haben, ist beides nicht gegeben. Wir sind ja nur Transporteur und auch Botschafter des Wunsches der Bürgerschaft gewesen, und den haben wir selbstver
ständlich weitergegeben, Herr Günthner. Das Niedersächsische Wirtschaftsministerium ist dann aber zur Auffassung gekommen, da diese beiden Kriterien zurzeit nicht erfüllt werden, kann ein solches Lkw-Überholverbot aus rechtlichen Gründen dort nicht erlassen werden.
Dieses ist auch überprüft worden, aber da die Kennzahlen deutlich unterschritten werden, wird das in Niedersachsen im Moment auch nicht für notwendig gehalten. Darüber bleiben wir aber zumindest in Kontakt und werden dies auch entsprechend weiter beobachten.
Die vierte Anfrage trägt die Überschrift „ETAAktivisten in Bremen?“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Dr. Güldner, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.