Renate Möbius
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Herr Senator, im „Weser-Kurier“ vom 15.11.2006 stand, dass wir 15 600 Einkommensmillionäre in Bremen haben, und davon wurden nur 15 Prozent geprüft. Was ist mit den anderen 85 Prozent?
Die wurden nicht geprüft! Vor allem vor dem Hintergrund, wenn man sich überlegt, dass es pro Prüfung einen Betrag von 135 000 Euro ergeben hat!
In dem Zusammenhang wäre auch noch einmal interessant zu erfahren, warum nur 2 Prozent der Betriebe hinsichtlich der Umsatzsteuer geprüft werden. Ich glaube, selbst wenn Sie sagen, dass man gezielt darauf schaut, wo sich unter Umständen auch bestimmte Probleme ergeben würden, wirkt es nach außen hin ein bisschen so, als wenn die Prüfungssituation ungerecht verteilt wäre, was vielleicht zum einen darauf zurückzuführen ist, dass Sie nicht genügend Betriebsprüfer haben, aber zum anderen, denke ich, müssen wir uns dieser Situation durchaus einmal stellen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir debattieren heute den Jahresbericht des Rechnungshofs von 2005. Bevor ich jedoch auf den Bericht eingehe, möchte ich an dieser Stelle im Namen des Ausschusses den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rechnungshofs für ihre umfangreiche und hochkompetente Arbeit danken. Ebenso möchte ich mich bei allen Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses für die kollegiale Zusammenarbeit bedanken.
Doch jetzt zum Bericht! Ein wesentlicher Bestandteil ist eine umfangreiche Analyse des Verlaufs der Sanierungsmaßnahmen des Landes Bremen seit 1992. Bremen strebte zu Beginn der Sanierungszahlungen für 2005 einen sanierten und im weiteren Verlauf einen verfassungskonformen Haushalt an, in dem die Ausgaben aus eigenen Einnahmen ohne Kredite überwiegend gedeckt werden sollten. Auch ein Ziel der Sanierung Bremens ist es und war es, durch die Eigenleistung Bremens eine Entlastung bei den so genannten Geberländern zu bewirken.
Jedoch folgende Zielvorstellungen sind nicht erreicht worden: Die Zinssteuerquote hat sich nur unwesentlich verbessert, der Schuldenberg ist höher als zu Beginn der Sanierungsperiode, das konsumtive Defizit übersteigt das der Vorsanierungszeit, die Einwohnerentwicklung Bremens gestaltete sich nicht entsprechend, und das Bruttoinlandsprodukt hat sich im Vergleich zum Durchschnitt der alten Bundesländer weniger gut entwickelt. Trotz der Hilfen des Bundes ist die Befreiung des Landes Bremen aus der extremen Haushaltsnotlage nicht gelungen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss teilt die Feststellung des Rechnungshofs, dass die Lage Bremens auch weiterhin als extrem notleidend bezeichnet werden kann. Bremen hat die im Finanzausgleichsgesetz geregelten Bedingungen für die Verwendung der Sanierungsbeiträge sowie die Vorgaben des Finanzplanungsrats uneingeschränkt eingehalten.
Die unbefriedigenden Sanierungsergebnisse, insbesondere die der haushaltspolitischen Ziele, sind in erster Linie auf wirtschaftliche Entwicklung und die daraus resultierenden massiven Steuermindereinnahmen gegenüber den Erwartungen zurückzuführen. Die Steuereinnahmen Bremens entwickelten sich völlig anders als zu Beginn der Sanierung unterstellt und anders, als in der Sanierungsvereinbarung mit dem Bund einvernehmlich zugrunde gelegt wurde.
Das Sanierungsprogramm unterstellte eine jährliche Steigerung der Steuereinnahmen, Bundesergänzungszuweisungen und Finanzausgleichszahlungen von 6,4 Prozent bis 1996 und von fünf Prozent ab 1997. Tatsächlich sanken die Einnahmen gegenüber 1993 um sieben Prozent. Die Ursachen hierfür liegen vor allem in den nachhaltig veränderten und von Bremen kaum beeinflussbaren Rahmenbedingungen. Von der Erosion der Steuerbasis waren und sind alle Bundesländer betroffen.
Der Schuldenstand ist im selben Zeitraum, statt auf 5,3 Milliarden Euro bis 2002 zu sinken, bis dahin auf 10,6 Milliarden Euro gestiegen. Mittlerweile beträgt er an die 13 Milliarden Euro, ausgeschrieben 12,2 Milliarden Euro. Dieser Schuldenberg ist eine schwere Hypothek auf die Zukunft unseres Landes. Nach den Feststellungen des Rechnungshofs genügen derzeit
und am Ende des Sanierungszeitraums nicht einmal optimale wirtschaftliche Rahmenbedingungen wie Wachstum des Bundesinlandsprodukts von jährlich 2,1 Prozent oder gar 3,1 Prozent bei einer Rückführung der Nettoneuverschuldung bis 2010 auf dann 500 Millionen Euro jährlich, um überhaupt einen verfassungskonformen, geschweige denn einen sanierten Haushalt zu bekommen. Die daraus resultierende Zinslast wird weiter wachsen und den ohnehin schon engen finanziellen Gestaltungsspielraum weiter einengen. Ohne weitere externe Hilfen wird sich die Zinslast Bremens weiter dramatisch steigern und alle Konsolidierungsanstrengungen der zurückliegenden Jahre zunichte machen.
Unser Problem ist die ungerechte Verteilung der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer. Vor diesem Hintergrund geht die von Bürgermeister Böhrnsen dargestellte Bremer Strategie mit seinen drei Bestandteilen Eigenanstrengung, Klage und Verhandlung genau in die richtige Richtung.
Über Verhandlungen im Rahmen der zweiten Stufe der Föderalismusreform muss es uns gelingen, die Mechanismen des föderalen Finanzsystems so zu ändern, dass das erwirtschaftete Steueraufkommen in höherem Umfang im Land verbleibt und wirtschaftspolitische Anstrengungen auch honoriert werden.
Gerade vor dem Hintergrund der Klage vor dem Bundesverfassungsgericht sind die Eigenanstrengungen Bremens besonders hervorzuheben.
Der Rechnungsprüfungsausschuss unterstreicht deshalb noch einmal ausdrücklich die Forderung des Rechnungshofs aus der Ziffer 196 des Berichts, ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten:
„Eine Aufgabenkritik muss auch mit Hilfe von Benchmark-Untersuchungen nicht nur geübt, sondern daraus gewonnene Erkenntnisse müssen auch konsequent in die Tat umgesetzt werden. Effektivität und Effizienz in der Verwaltung einschließlich der ausgegliederten Bereiche müssen weiter gesteigert werden. Dies schließt in der Folge weitere Einsparungen bei den konsumtiven Personal- und Sachausgaben ein. Investitionen müssen in einer angemessenen Korrelation zum Verschuldungsgrad und zum Zinsaufwand stehen, Wirtschaftskraft stärkende Investitionen müssen in jedem Fall vor ihrer Umsetzung einer realistischen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung standhalten können.“
Außerdem betont der Rechnungshof, dass ein anhaltendes komplettes Ausnutzen der Kreditbeschaffungsgrenze des Artikels 131 a der Landesverfassung, also die regelmäßige Finanzierung aller Investitionen aus Krediten, die Handlungsfähigkeit des Gemein
wesens untergräbt. Um dies zu verhindern, ist aber die Erreichung eines verfassungskonformen Haushalts Voraussetzung. Als Land in extremer Haushaltsnotlage sind wir von diesem Wunschdenken, das muss man leider ehrlicherweise so sagen, noch weit entfernt. Aber in der Auseinandersetzung mit dem Bund und den anderen Bundesländern spielt deshalb die hohe Bremer Investitionsquote eine große Rolle. Dies hat auch der Rechnungsprüfungsausschuss festgestellt.
An dieser Stelle möchte ich noch einmal betonen mittels eines Zitats des Ökonomen Paul Romer zur neuen Wachstumstheorie, „dass in modernen Volkswirtschaften die Fähigkeiten und Kompetenzen der Erwerbstätigen, das Humankapital, den entscheidenden Beitrag zur Sicherung und Mehrung von Wohlstand leisten“.
Ich hoffe, dass diese Feststellung auch bei den vor uns liegenden Haushaltsberatungen von allen Fraktionen entsprechend berücksichtigt wird. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Senator, immer weniger Lehrkräfte im Fachbereich Recht müssen immer mehr Kurse im Staatsexamensstudiengang Recht geben. Führt das dazu, dass die Kurse für die Hanse Law School vermehrt nicht mehr als eigenständige Veranstaltungen wie vorgesehen angeboten werden? Kann zukünftig gewährleistet werden, dass die Hanse Law School weiterhin ihrem Anspruch hinsichtlich kleiner, kommunikationsbezogener und internationaler rechtsvergleichender Kurse gerecht wird?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Mitteilung des Senats zur Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr im Land Bremen bescheinigt den Freiwilligen Feuerwehren im Land Bremen eine hervorragende, anerkannte, unverzichtbare Leistung in der Unterstützung der Berufsfeuerwehr und der Gewährleistung des Brandschutzes, Katastrophenschutzes und der technischen Hilfeleistung. Gerade in den Randbezirken sind wir in Bremen insbesondere in der Nacht und am Wochenende darauf angewiesen, dass die Freiwilligen schnell zur Stelle sind, weil sonst wertvolle Zeit bis zum Eintreffen der Berufsfeuerwehr verloren ginge.
Hierbei ist besonders hervorzuheben, dass die Freiwilligen Feuerwehren das ganze Jahr für die Gefahrenabwehr in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven ehrenamtlich zur Verfügung stehen, und dafür verdienen sie unsere ganz besondere Anerkennung.
Die vom Senat mit gutem Grund und zu Recht bescheinigte Unverzichtbarkeit ist indes ein zweischneidiges Lob. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs gilt die EU-Arbeitszeitrichtlinie grundsätzlich auch für die Berufsfeuerwehr. Das bedeutet, dass die Feuerwehreinsatzkräfte in der Regel nicht mehr als 48 Stunden pro Woche im Durchschnitt arbeiten dürfen. Entsprechend wird die Berufsfeuerwehr Bremen ihren Dienstbetrieb daran ausrichten müssen. Dies würde aus heutiger Sicht einen höheren Personalbedarf bei der Berufsfeuerwehr bedeuten, und wir können davon ausgehen, dass dann sicherlich nicht nur über mehr Einstellungen bei den ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Berufsfeuerwehren nachgedacht wird, sondern auch darüber, wie die Freiwilligen Feuerwehren weiter in die Gefahrenabwehr eingebunden werden könnten als bisher.
Das bedeutet, dass es sicherlich in den nächsten Jahren massive Veränderungen bei den Freiwilligen Feuerwehren geben wird. Spätestens dann muss man sich mit der durchaus jetzt schon gegebenen Tatsache auseinander setzen, dass die Freiwilligen Feuerwehren sich nicht ohne weiteres in Schichtpläne der Berufsfeuerwehr einbauen lassen, da die eigene berufliche Situation, wie wir auch aus anderen ehrenamtlichen Bereichen wissen, dabei nicht immer eine unproblematische Rolle spielt. Wir müssen erkennen, dass es trotz oftmaliger gegenteiliger Beteuerungen immer schwerer wird, Ehrenamtliche zu gewinnen, weil die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, etwa auf dem Arbeitsmarkt, dieses Engagement nicht immer unterstützen.
Ehrenamtliche Tätigkeit kann Berufswehren, die einen staatlichen Auftrag erfüllen, wie wir sehen, optimal ergänzen. Ein Ersatz darf sie aber in keinem Fall sein. Wir dürfen die Ehrenamtlichkeit nicht überfordern. Außerdem ist es gerade unter diesen Voraussetzungen dringend notwendig, die Ausrüstung und Ausstattung von Freiwilligen Feuerwehren dem Standard der Berufsfeuerwehren anzugleichen. Ein Großteil der Freiwilligen Feuerwehren fährt auch heute noch mit Fahrzeugen und Gerätschaften, die älter als 20 Jahre sind, zu Einsätzen. Hier gilt es, an den Stand der Technik entsprechend anzuschließen. Der Landesfeuerwehrverband hat in den vergangenen Jahren immer wieder darauf hingewiesen, dass Katastrophenschutz, der auch zu einem Großteil durch die Freiwilligen geleistet wird, im Land Bremen eine immer wichtiger werdende Rolle spielt. In diesem Zusammenhang ist auch für die Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr eine angemessene Finanzierung und Ausstattung bereitzustellen.
Eine besondere Beachtung verdient die Jugendarbeit der Freiwilligen Feuerwehr im Land Bremen. Wie aus der Mitteilung des Senats hervorgeht, gibt es zurzeit in Bremen und Bremerhaven zwölf Jugendfeuerwehren mit zirka 220 Jugendlichen unterschiedlicher Nationalitäten, ohne zwischen Geschlecht oder sozialer Herkunft zu unterscheiden. Die Altersstruktur der Jugendfeuerwehren gestaltet sich in den Altersgruppen zwischen zehn und 18 Jahren, und sie haben zirka 40 Betreuerinnen und Betreuer. Die Arbeit der Jugendfeuerwehren wird ausschließlich durch ehrenamtliche Kräfte ausgeführt, die an dieser Stelle unser besonderes Lob verdienen.
Gestatten Sie mir, anhand eines Beispiels zu verdeutlichen, welch hohes persönliches Engagement
von den Betreuern im Bereich der Jugendarbeit geleistet wird! Im Jahr 2004 haben die Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr im Bereich der Jugendarbeit 8637 Stunden abgeleistet. Das bedeutet, verteilt auf die zwölf Jugendfeuerwehrwarte mal 93 Euro, 13 Cent Entschädigung pro Stunde, und dies zusätzlich zur Arbeit der Freiwilligen Feuerwehren, zusätzlich zu der täglichen Arbeit im Berufsleben und zusätzlich zum Leben in Freizeit und Familie! Ich kann an dieser Stelle nur mit aller Deutlichkeit sagen: Die Jugendarbeit bei der Freiwilligen Feuerwehr muss dringend mehr gefördert werden,
und das nicht nur durch eine höhere Aufwandspauschale, sondern auch durch eine höhere Akzeptanz der ehrenamtlichen Arbeit in den wirtschaftlichen Bereichen.
Es darf nicht sein, dass viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Angst vor Arbeitsplatzverlust die Arbeit in der Freiwilligen Feuerwehr und der Jugendfeuerwehr aus diesen Gründen nicht wahrnehmen beziehungsweise gar nicht erst antreten. Gerade die in der Mitteilung des Senats dargestellte erfolgreiche Arbeit der Feuerwehrjugendwarte genießt einen hohen Stellenwert hinsichtlich ihrer Präventionsarbeit in unserem Land. Das gilt sowohl dafür, dass Nachwuchsförderung für den ehrenamtlichen Brand- und Katastrophenschutz betrieben wird, als auch dafür, dass junge Menschen Wertschätzung erfahren und erleben können, gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen und dafür Anerkennung zu erwerben und nicht zuletzt auch soziale und fachliche technische Kompetenzen erwerben zu können.
Gerade unter diesem Gesichtspunkt der Prävention sollten wir noch sensibler werden, genauer hinzusehen und die Bereiche, in denen junge Menschen die Möglichkeit bekommen, gesellschaftliche Verantwortung zu leben, fachlich und technisch entsprechend auszustatten. Dazu lade ich Sie alle ganz herzlich ein, meine Damen und Herren, dies als ein hohes Politikum zu begreifen. – Vielen Dank!
Wir fragen den Senat:
Erstens: In welcher Höhe sind Einspareffekte aus der gemeinsamen Beschaffung von Polizeidienstklei
dung zusammen mit Niedersachsen über das Logistik-Zentrum Niedersachsen, LZN, für den Haushalt der bremischen Polizei zu erwarten?
Zweitens: Stimmt es, dass durch die Beschaffung über das Logistik-Zentrum Niedersachsen die von den Polizeibeamtinnen und -beamten zu entrichtenden Preise für einzelne Kleidungsstücke um bis zu 25 Prozent gestiegen sind?
Drittens: Hält der Senat es für einen gangbaren Weg, die Erhöhung der Einzelpreise dadurch aufzufangen, dass das Bekleidungsgeldkonto der einzelnen Polizeibeamtinnen und -beamten aus den zu erwartenden Einsparungen aufgestockt wird?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich bemühe mich, nach den hetzerischen Ausführungen von Herrn Tittmann zu einer diesem Hause angemessenen und gebotenen Sachlichkeit zurückzukehren.
Bereits in der letzten Parlamentsdebatte haben wir im Rahmen der Mitteilung des Senats zur Großen Anfrage der CDU zur Asylpolitik und ausreisepflichtigen Ausländern im Land Bremen ausführlich über ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
das Zuwanderungsgesetz diskutiert, und zu dem Zeitpunkt war bereits auf Bundesebene der Entwurf des Zuwanderungsgesetzes auf breiter Ebene geeint.
Um das Gedächtnis von Herrn Tittmann noch einmal aufzufrischen: Wir waren uns darüber einig, Zuwanderung ist seit vielen Jahren Realität in Deutschland, und dass wir aufgrund unserer demographischen Entwicklung Fachkräfte aus dem Ausland brauchen, darüber waren wir uns auch einig. Ebenso brauchen wir eine klare Steuerung bei der Zuwanderung.
Zu den Kernbereichen des neuen Zuwanderungsgesetzes gehört auch ein flexibles Regelverfahren des Arbeitsmarktzuganges. Hochqualifizierte Akademiker erhalten zukünftig die Möglichkeit eines unbegrenzten Aufenthaltes, und gerade wir in Bremen haben ganz besonders begrüßt, weil wir auch schon in vielen Debatten vorher festgestellt haben, dass, was Integrationspolitik anbelangt, wir hier auf Bundesebene doch vorzeigbare Ergebnisse bisher erarbeitet haben, dass im Aufenhaltsgesetz ein Mindestrahmen staatlicher Integrationsangebote, die Rechtsordnung, die Kultur und Geschichte Deutschlands gesetzlich geregelt werden sollen und die Kosten hierfür vom Bund übernommen werden.
Wir sind auch damit einverstanden gewesen und fanden es gut, dass ein Katalog an Sanktionen erstellt wird, der entsprechende Auflagen für Zugereiste beinhaltet bis dahin, dass die Aufenthaltserlaubnis nicht verlängert wird, sofern sich dem Integrationsangebot entzogen wird.
Bezogen auf die innere Sicherheit kommt es zu verschärften Regelungen über die Einreise und die Ausweisung sowie zu besseren Möglichkeiten der Überwachung gefährlicher Ausländer. Entschuldigen Sie bitte, dass ich noch einmal in der Kürze all das in den Punkten wiederholt habe, was wir bereits in der letzten Debatte diskutiert haben, und zwar haben wir es dort etwas umfangreicher diskutiert!
Mittlerweile sind wir froh, und ich glaube, da spreche ich auch ansonsten für das gesamte Haus, dass der Zuwanderungsgesetzentwurf unter Dach und Fach ist. Gestern wurde im Vermittlungsausschuss ein gemeinsamer Beschluss erreicht. Heute Mittag wird das lang umstrittene Zuwanderungsgesetz im Bundestag beschlossen, und am 9. Juli soll das Zuwanderungsgesetz endgültig im Bundesrat verabschiedet werden. Am 1. Januar 2005 wird diese Reform in Kraft treten. Wir von der SPD-Fraktion sind immer noch der Meinung und nicht nur der Meinung, sondern wir werden auch mit allen Kräften versuchen, selbst wenn unsere augenblickliche Koalitionsvereinbarung es nicht hergibt, weiterhin für
eine Härtefallkommission in Bremen einzutreten. – Ich danke Ihnen!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die ausführliche Mitteilung des Senats zur Großen Anfrage der CDU gibt einen guten und detaillierten Überblick zur Asylpolitik und zu ausreisepflichtigen Ausländern im Lande Bremen. Besonders auffällig ist die Statistik zu den ausreisepflichtigen Ausländern, die im Besitz einer Duldung sind. Hierbei handelt es sich, wie bereits von Herrn Herderhorst erwähnt, um 3678 Ausreisepflichtige, denen wegen fehlender Pässe oder Passersatzpa
piere, Reiseunfähigkeit wegen Erkrankung oder Erkrankung eines Familienangehörigen oder wegen der Maßnahme der ständigen Konferenz der Innenminister und –senatoren der Länder, die die Aussetzung der Abschiebung für bestimmte Ausländergruppen vereinbart haben, die Duldung anerkannt wurde. Das möchte ich hier noch einmal mit aller Deutlichkeit sagen, dass dort die Duldung anerkannt wurde. Außerdem ist auffällig, dass der größte Anteil der Asylbewerber aus der Türkei, Serbien und Montenegro kommt, also aus Ländern, die Europa zuzuordnen sind. Es besteht die Hoffnung, dass sich durch die EU-Osterweiterung und durch das gemeinsame europäische Asylrecht auch hierzulande Verfahrensregeln im Asylrecht vereinfachen lassen.
Erfreulich ist, dass der Senator für Inneres sich bemüht, durch einen entsprechenden Einsatz von personellen Kapazitäten und Kompetenzen in der Behörde die Verwaltungsvorgänge für ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer zügiger in eine rechtlich einwandfreie abschließende Entscheidung zu führen. Hierbei ist noch anzumerken, wenn auch mit diesen entsprechenden Maßnahmen die beim Verwaltungsgericht eingegangenen 75 Untätigkeitsklagen in Ausländerangelegenheiten endlich abgearbeitet werden würden!
Der Senat führt an, dass kranke Menschen oder Menschen, die sich um kranke Angehörige kümmern müssen, nicht abgeschoben werden. Wie wir feststellen mussten, ändert auch ein paralleles gesundheitliches Gutachten von pensionierten Ärzten gar nichts daran. Dass diese Menschen nicht abgeschoben werden können, ist ebenso selbstverständlich wie die Duldung von Kindern und Jugendlichen, um die sich im so genannten Herkunfts- und Heimatland niemand kümmern kann und will. Bereits das Geltendmachen überprüfungsbedürftiger Vollzugs- und Abschiebehindernisse wie Krankheit, damit meine ich die in einer Demokratie selbstverständliche Nutzung von rechtsstaatlichen Mitteln und nicht, wie Herr Herderhorst meint, rechtsstaatlichen Findigkeiten, als ein selbst zu vertretendes Abschiebehindernis des Betroffenen darzustellen, ist aus sozialdemokratischer Sicht denkwürdig.
Am 29. April 2004 verständigten sich die europäischen Innenminister auf eine neue Richtlinie über Mindestnormen für Asylverfahren. Danach können Asylbewerber schon bei der Einreise ohne nähere Prüfung ihres Falles zurückgeschickt werden, wenn sie aus einem sicheren Drittstaat kommen. Als sicher gilt ein solches Transitland, wenn es die Genfer Flüchtlingskonvention ratifiziert hat und einhält. Das Gesamtpaket der Zuwanderung und des Asylrechts auf Bundesebene scheiterte bisher an der CDU, die bereits weit gediehene geeinigte Verfah
ren wieder mit neuen Ansprüchen blockierte. Seit Ende Mai haben wir zum Zuwanderungsgesetz eine neue Ausgangslage. Bundeskanzler Schröder hat das Ziel, spätestens am 30. Juni im Vermittlungsausschuss einen gemeinsamen Beschluss zu erreichen, und am 9. Juli soll das Zuwanderungsgesetz endgültig im Bundesrat verabschiedet werden.
Seit 1954 sind rund 31 Millionen Menschen in die Bundesrepublik eingewandert. Im gleichen Zeitraum haben 22 Millionen Menschen unser Land wieder verlassen. Das macht deutlich, Zuwanderung ist seit vielen Jahren Realität in Deutschland. Aufgrund unserer demographischen Entwicklung brauchen wir Fachkräfte aus dem Ausland. Ebenso brauchen wir eine klare Steuerung bei der Zuwanderung.
Zu den Kernbereichen des neuen Zuwanderungsgesetzes gehört ein flexibilisiertes Regelverfahren des Arbeitsmarktzuganges. Die Vorrangprüfung durch die Arbeitsverwaltung wird vereinfacht. Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist künftig möglich, wenn für die Stelle weder Deutsche noch Arbeitnehmer aus den EU-Mitgliedstaaten, die vorrangig zu berücksichtigen sind, zur Verfügung stehen. Hochqualifizierte Akademiker sollen danach zukünftig die Möglichkeit eines unbegrenzten Aufenthaltes bekommen. Ausländische Studienabsolventen bekommen die Möglichkeit, für ein Jahr eine Aufenthaltsgenehmigung zur Arbeitsplatzsuche zu bekommen. Bisher mussten sie nach ihrem Abschluss Deutschland regelmäßig verlassen.
Zur positiven Auswirkung auf die Wirtschaft und die Beschäftigung in Deutschland soll die Zuwanderung von Selbständigen ermöglicht werden. Ich erinnere noch einmal an die Diskussion, die wir heute Vormittag zu diesem Thema hatten. An dieser Stelle hätten wir gemeinsam mit den Wirtschaftsund Unternehmensverbänden gern mehr erreicht, zum Beispiel die Zuwanderung nach einem Punktesystem in den Arbeitsmarkt auch für nicht hochqualifizierte, aber gute und dringend benötigte Fachkräfte zuzulassen. Das war jedoch mit der CDU nicht zu machen.
Zu dem Bereich humanitäre Zuwanderung und Asyl wird sich der Aufenthaltsstatus von Opfern nichtstaatlicher oder geschlechtsspezifischer Verfolgung deutlich verbessern. In besonders problematischen Einzelfällen im humanitären Bereich soll eine bisher hier in Bremen von der CDU abgelehnte Härtefallkommission den Einzelfall untersuchen und die Ausländerbehörde ersuchen, ein Aufenthaltsrecht zu gewähren. Der letzte Integrationsbericht zeigte deutlich, dass wir in Bremen mit unseren Maßnahmen zur Integration von Zugereisten im Bundesvergleich gut aufgestellt sind.
Deshalb begrüßen wir, dass erstmals im Aufenthaltsgesetz ein Mindestrahmen staatlicher Integra
tionsangebote wie Sprachkurse, Einführung in die Rechtsordnung, die Kultur und Geschichte Deutschlands gesetzlich geregelt werden soll. Die Kosten werden vom Bund übernommen. Es wird zusätzlich einen Katalog an Sanktionen geben, der entsprechende Auflagen für Zugereiste beinhaltet bis dahin, dass die Aufenthaltserlaubnis nicht verlängert wird, sofern sich dem Integrationsangebot entzogen wird.
Bezogen auf die innere Sicherheit kommt es zu verschärften Regelungen über die Einreise und die Ausweisung sowie zu besseren Möglichkeiten der Überwachung gefährlicher Ausländer. Vom Tisch ist die von vielen auch als verfassungswidrig eingeschätzte Forderung der CDU nach Sicherungshaft. Nach meiner Einschätzung wird sie auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt kommen, weil mit der SPD nichts zu machen ist, was gegen unser Grundgesetz verstößt.
Als Schlussbemerkung möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass hinter den Zahlen der vom Senat zusammengestellten Statistiken Menschen stehen, Menschen, die ein Recht darauf haben, in unserem Land auf unserer gesetzlichen Grundlage ein humanes Verfahren zu ihrer Aufenthaltsbestimmung in Anspruch nehmen zu können.
Hierzu gehört auch, wie schon in der letzten Legislaturperiode von der SPD gefordert und von der CDU leider abgelehnt, die dringende Einrichtung einer Härtefallkommission. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Da mein Vorredner schon sehr wesentliche Anteile aus dem Integrationskonzept benannt hat, wird mein Beitrag etwas kürzer ausfallen, ich werde einige Sachen auslassen. Bevor ich mich auf die Mitteilung des Senats über die Konzeption zur Integration von Zuwanderern im Lande Bremen beziehe, erlauben Sie mir einige Vorbemerkungen einer Untersuchung zur Situation des Arbeitsmarktes und der Zuwanderung in Deutschland des Instituts der Deutschen Wirtschaft Köln!
Wir müssen uns damit auseinander setzen, dass die demographische Entwicklung in Deutschland – bildlich ausgedrückt: aus der Alterspyramide wird ein Alterspilz – eine der größten Herausforderungen für unsere jetzige und zukünftige Gesellschaft bedeutet. Zurzeit kommen auf etwa 100 Erwerbstätige 40 Rentnerinnen und Rentner. Gegenwärtig wächst die Altersgruppe der Achtzig- bis Hundertjährigen am schnellsten. Die Zahl der über Sechzigjährigen macht einen Anteil von rund 23 Prozent der Bevölkerung aus. Das sind zwei Prozentpunkte mehr als der Anteil der Kinder und Jugendlichen in unserer Gesellschaft. Bis zum Jahre 2050 wird sich dieser Altenquotient verdoppeln. Das heißt, immer weniger Beschäftigte müssen für immer mehr Nichterwerbstätige aufkommen.
Jede Frau in Deutschland bekommt im Durchschnitt nur noch 1,4 Kinder. Damit aber die Bevölkerung nicht schrumpft, müssten es mindestens 2,1 Kinder sein. Das hört sich jetzt ein wenig komisch an, aber so ist eben Statistik, und Sie wissen ja sicherlich, was ich damit meine. Trotzdem ist die Bevölkerung seit 1949 um 14 Millionen gestiegen, und zwar nicht nur aufgrund unserer geburtenstarken Jahrgänge in den fünfziger und sechziger Jahren, sondern weil Menschen aus aller Herren Länder unterschiedlichster Herkunft nach Deutschland gekommen sind, und dies insbesondere auch in den neunziger Jahren.
Ebenso ist in anderen europäischen Ländern die Zahl der Zuwanderer und Zuwanderinnen kontinuierlich gestiegen.
Herr Herderhorst!
Besonders Schweden und die Niederlande haben darauf in den neunziger Jahren mit einer neu konzipierten Integrationspolitik – –.
Ja, bitte schön, dem steht nichts im Weg, wenn Sie das Echo ertragen!
Vergleichbar mit Deutschland stammt auch in den Niederlanden die größte Gruppe von Zuzügen aus dem Mittelmeerraum. Eine zweite große Gruppe setzt sich aus Flüchtlingen und Asylbewerbern aus Krisengebieten zusammen. Mit dem dort 1998 verabschiedeten Gesetz über Neuankömmlinge ist es den Niederländern offensichtlich gelungen, die ersten positiven Ergebnisse zu erzielen. Die Ausländerarbeitslosenquote konnte in den Niederlanden von 26 auf 14 Prozent gesenkt werden. Wer dort als Zuwanderer nicht an den vorgeschriebenen Programmen teilnimmt, hat mit finanziellen Sanktionen zu rechnen. In 600 Stunden verpflichtenden Unterrichts müssen die Neuankömmlinge Niederländisch lernen und sich über das Land und über die Kultur informieren. Das Ganze wird dann in einer Abschlussprüfung abgefragt.
Ob Zuwanderung mehr Probleme schafft als löst, hängt im Wesentlichen von einer schnellen Integration der ausländischen Menschen in den Arbeitsmarkt ab, denn dort, wo Zugewanderte sich engagieren, findet im Gegenzug auch eine höhere Aufnahmebereitschaft der Gesellschaft statt.
Die schlechten Bildungschancen für ausländische Jugendliche sind alarmierend, denn ausländische Schülerinnen und Schüler sind in Haupt- und Sonderschulen überrepräsentiert. Im Vergleich zu den Deutschen verlassen doppelt so viele ausländische Jugendliche die Schule ohne Abschluss. Das Gleiche zeichnet sich bei den Lehrstellenabsolventen ab. Das bedeutet eine unverhältnismäßig hohe Zuwanderung in die Sozialsysteme, und dies hat wiederum zur Folge, dass die jungen Menschen selbst und die unmittelbare Umgebung und Gesellschaft nicht unerhebliche Integrationsprobleme bekommen. Insofern ist unsere im Lande Bremen sich entwickelnde Integrationspolitik gegenüber dem Bundesvergleich bis jetzt durchaus vorzeigbar. Jedoch die fünfundzwanzigprozentige geplante Einsparung in diesem Bereich ist eine völlig falsche Botschaft.
In der Stadt Bremen lebten am 31. Dezember 2001 67 214 Ausländerinnen und Ausländer, in Bremerhaven 13 071. In Prozenten bedeutet das, auf das Land Bremen bezogen, einen Ausländeranteil von zwölf Prozent. Im Juni 2000 wurde der Entwurf der Konzeption zur Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern mit seinen Handlungsempfehlungen für die bremische Integrationspolitik vom Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales vorgelegt. Alle Ressorts waren damals aufgerufen, ihren Beitrag entsprechend ihren jeweiligen spezifischen Möglichkeiten zu einem übersichtlichen, aufeinander abgestimmten nachhaltigen Zuwanderungskonzept zu entwickeln und einzubringen. Der uns heute als Mitteilung des Senats vorliegende Abschlussbericht verdient ein besonderes Lob. Mit dieser Bremer Integrationspolitik können wir uns im Bun
desvergleich sehen lassen. Hierbei sind die detaillierten, in der Praxis bereits bewährten Maßnahmen und Angebote des Sozialressorts auch in Zusammenarbeit mit dem Bildungsressort ganz besonders hervorzuheben, dies auch noch einmal ganz besonders vor dem Hintergrund unserer schwierigen Haushaltslage.
Ich möchte im Folgenden auf einige Punkte des Berichts näher eingehen. Sicherlich hat die Pisa-Studie dazu beigetragen, den Kindern und Jugendlichen von Zugewanderten eine höhere Aufmerksamkeit zu schenken. Allein dieses Ergebnis macht uns deutlich, Sprachförderkurse und die flächendeckende Einführung von Sprachstandsüberprüfungen müssen für die Zukunft selbstverständlich bleiben.
Die Öffentlichkeitsarbeit für Beratungs- und Förderangebote für Zugewanderte ist ausgesprochen gut. Das zeigt die Vielfalt der unterschiedlichen Broschüren zu den jeweiligen Themen, die in mehreren Sprachen übersetzt einladen und informieren. Jedoch zeigen die Erfahrungen, dass die direkte Ansprache und der direkte Kontakt nicht zu ersetzen sind. Hier ist eine hohe Aufmerksamkeit und ein großes Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erforderlich, entsprechend zu motivieren und zu beraten.
Ich hatte Anfang des Jahres die Gelegenheit, an einer Veranstaltung „Mama lernt Deutsch“ teilzunehmen. Mehr als 500 Frauen haben seit dem Herbst 2000 an den Kursen teilgenommen, und einige von ihnen wurden auf dieser Veranstaltung entsprechend vorgestellt und hatten die Möglichkeit, aus ihren Erfahrungen zu berichten. Ich fand es sehr beeindruckend zu erleben, wie Frauen aus den unterschiedlichsten Kulturkreisen selbstbewusst und solidarisch ihre Erfolge darstellten und somit einen nicht zu unterschätzenden Beitrag zur Hilfe zur Selbsthilfe leisteten.
Im Zusammenhang mit der schulischen Begleitung und der Berufsorientierung und Qualifizierung von Migrantinnen und Migranten möchte ich auch auf das im Bericht vorgestellte Projekt „Kreativ in die Zukunft“ mit der Abkürzung „KidZ“ eingehen. Dieses Projekt ist beim Zentrum für Schule und Beruf angesiedelt. Da ich auch dort die Gelegenheit genutzt habe, mich vor Ort zu informieren, möchte ich auch hier noch einmal sagen, dass ich in den Gesprächen gerade mit den Jugendlichen die Identifizierung mit ihrem Projekt bemerkenswert fand. Man konnte hierbei spüren, dass die Jugendlichen in ihren persönlichen Lebenssituationen sowie schulischen Problemen und Ängsten um ihre berufliche Zukunft sich qualifiziert und ernst genommen, begleitet fühlten und dies in ihrer eigenen Motivation zum Ausdruck brachten.
Zu dem Berichtspunkt „Ältere Zuwanderer“ ist zu sagen: Die Lebenssituation von älteren Menschen
und deren Pflege und Betreuung im Alter, die aus anderen Kulturkreisen zu uns kommen oder schon viele Jahre in Deutschland leben oder auch hier ihre Rentenansprüche erarbeitet haben, muss uns zukünftig intensiver beschäftigen. Der sich bei uns schon länger vollziehende gesellschaftliche Wandel hin zu einer Kleinfamilie steht bei den meisten ausländischen Familien noch unter der gesellschaftlichen Prägung ihrer Herkunftsländer. Das heißt, familieninterne Versorgung der älteren Menschen ist dort selbstverständlich, wobei dies durchaus positiv zu bewerten ist, aber wir wissen alle, dass unsere Arbeits- und Lebenssituationen es in vielen Fällen nicht zulassen, eine umfassende Versorgung der Älteren in unseren eigenen Familien sicherzustellen. Die Ausbildung zum Altenpfleger oder zur Altenpflegerin kannte bis Ende der achtziger Jahre kaum eine Betreuung und Versorgung von Senioren aus anderen Kulturkreisen.
Die gute Kooperation zwischen dem Amt für Soziale Dienste und den in den Stadtteilen engagierten Wohlfahrtsverbänden und -vereinen, kulturellen Einrichtungen sowie dem Landessportbund und der Ausländerbeauftragten wird zu Recht in diesem Bericht positiv erwähnt. Die Weiterentwicklung und Vernetzung von Selbsthilfeaktivitäten in den einzelnen Stadtteilen unter dem Gesichtspunkt eines konfliktfreien Umgangs mit Menschen verschiedener kultureller Herkunft ist unbedingt zu unterstützen und weiterhin zu fördern.
Da ich eingangs sagte, dass alle Ressorts im Jahr 2000 aufgefordert waren,
ihren Beitrag zum Integrationskonzept zu leisten, möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass ich die Beiträge von Wirtschaft und Justiz vermisse. Ich gehe aber davon aus, dass diese noch nachgereicht werden können. – Danke schön!