511 Millionen Euro, Entschuldigung! Dann möchte ich hier und heute vom Finanzsenator wissen, wie er diese Beträge finanzieren will und kann, wenn der Kanzlerbrief in Berlin durch den großartigen SPD-Schuldenminister Eichel anders gesehen wird als hier vom Bremer Senat. Meine Damen und Herren, Sie schicken mit Ihrer verfehlten und in allen Bereichen gescheiterten Politik die Menschen unseres Bundeslandes Bremen weiterhin und durch die EU-Erweiterung noch vermehrt und verstärkt rigoros in die Arbeitslosigkeit und in den sozialen Abstieg. Ein solcher Haushalt ist nicht zu verantworten. Ich werde namens der Deutschen Volksunion zum Wohle und im Interesse der Bürger diesen unseriösen Haushalt selbstverständlich uneingeschränkt ablehnen. Sie können nur froh darüber sein, dass ich leider wie immer nur eine viel zu kurz begrenzte Redezeit habe. Herr Böhrnsen, wenn es stimmt, dass es mit dem Bundesland aufwärts geht, wenn das stimmen würde, dann dürften gerade Sie als SPD-Fraktion, als Genossen, dem Tagesordnungspunkt 27 und sozialen Kürzungen bei den Beamten geschlossen gemeinsam nicht zustimmen, denn ansonsten würden Sie und Ihre SPD auf Kosten der Beamten hier eine unerträgliche Schaumschlägerei betreiben. Das, meine Damen und Herren, ist eine unehrliche und sozial unerträglich betriebene SPD-Politik! Herr Böhrnsen, Sie haben erwähnt, dass Sie für Bremerhaven viel erreicht haben. Wenn Sie allerdings damit zum Ausdruck bringen wollen, dass die Lloyd-Werft und die SSW-Werft am Rande des Ruins stehen, dann allerdings haben Sie für Bremerhaven sehr viel erreicht. Darauf aber wäre ich an Ihrer Stelle nicht besonders stolz. – Ich bedanke mich!
einmal herausstreichen, worin wir uns, glaube ich, im Haus ziemlich einig sind, nämlich darin, dass es darum geht, einen verfassungskonformen Haushalt anzustreben. Da herrscht überhaupt kein Streit zwischen uns, zumindest zwischen den Fraktionen hier in der Bürgerschaft. Das ist auch unser Ziel. Was uns aber trennt, ist die Frage, ob mit den Mitteln, die Sie ergreifen, dieses Ziel überhaupt zu erreichen ist, vor allem im Jahr 2005. Das, was Sie praktizieren, ist, dass Sie Schulden in Schattenhaushalten auftürmen, dass Sie Spielräume für zukünftige Investitionen jetzt schon verbraten, dass Sie die Investitionsquote der Zukunft belasten. Sie werden in Zukunft nicht mehr so weiter investieren können, wie Sie es bisher gemacht haben.
Herr Kollege Böhrnsen, wenn Sie sagen, dass Sie erst dann weiteren Investitionen zustimmen werden, wenn es eine Liste über die bisherigen Verpflichtungen gibt, dann kann ich nur sagen: Willkommen im Klub, tolle Sache! Das ist etwas, das wir immer gefordert haben, das geht in die richtige Richtung. Wenn Sie sich mit uns gemeinsam auf den Weg machen wollen, Licht in den Dschungel zu bringen und sich einmal anzuschauen, wie die Vorbelastungen tatsächlich sind, sind wir komplett auf einer Seite!
Wo wir uns uneinig sind, ist die Frage, ob man zusätzliches Geld ausgeben muss, um den Schein eines verfassungskonformen Haushalts aufrechtzuerhalten, denn durch eine solche Praxis wird das absolut sinnvolle Ziel eines verfassungskonformen Haushalts, nämlich letztlich Ausgaben zu begrenzen, Verschuldung zu begrenzen, ad absurdum geführt. Ein Beispiel dafür, wo Sie Geld ausgeben, nur um der Optik eines verfassungskonformen Haushalts zu dienen, ist die Bildungsinfrastrukturgesellschaft.
Am Anfang der Bildungsinfrastruktur GmbH stand nämlich keine politische Schwerpunktsetzung, keine Prioritätensetzung, sondern das, was am Anfang stand, war nichts anderes als ein Haushaltsloch. Es ging bei der Festlegung der Höhe der Eckwerte im letzten Herbst nicht darum, eine Prioritätenliste zu erstellen, sondern es ging um richtigen Proporz zwischen roten und schwarzen Ressorts, statt um Sinn und Zweck ging es um SPD und CDU.
dungsinfrastrukturgesellschaft zusätzliches Geld wären. Tatsächlich ist es aber so, dass Sie bei absolut notwendigen Ausgaben, die hier im Hause, glaube ich, auch unumstritten sind, nur 25 Millionen Euro nicht zusätzlich gestrichen haben. Immerhin ist es so, dass das Geld aus dem Bildungsetat der kommenden Jahre beglichen werden muss, es ist im Prinzip ein Darlehen innerhalb des Haushalts beziehungsweise zwischen Haushalt und Gesellschaften. Das ist kein zusätzliches Geld, das ist keine politische Schwerpunktsetzung. Eine politische Schwerpunktsetzung sieht komplett anders aus.
Dasselbe gilt auch für die geplante KindergartenInfrastrukturgesellschaft, die nämlich nicht deshalb gemacht worden ist, weil man Kindern etwas Gutes tun will, sondern weil man ein 120-Millionen-Loch im Sozialhaushalt entdeckt hat, und es geht darum, dieses Loch auch durch die Gründung dieser Gesellschaft zu stopfen. Es geht eben nicht darum, zusätzliches Geld für diesen Bereich zur Verfügung zu stellen, sondern es geht darum, dass laufende Kosten bei der Kindergartengesellschaft in Höhe von 12,6 Millionen Euro durch Investitionsmittel finanziert werden sollen. Die Gründung der KTH-Infrastrukturgesellschaft ist genau der gleiche Mumpitz wie die Gründung der Bildungsinfrastrukturgesellschaft. Wenn es so weitergeht mit dem Ausgründungswahn, dann haben wir auch bald eine Sozialhilfe-Infrastrukturgesellschaft.
Der Senat kommt seiner Aufgabe nicht nach, wenn er politische Verantwortung für die Gesellschaftsgründungen auf den Landesrechnungshof übertragen will. Die Frage, ob Sie diesen Unfug machen wollen oder nicht, ist Ihre Entscheidung und nicht die des Landesrechnungshofs. Wenn die Landeshaushaltsordnung aus gutem Grund vorschreibt, dass sich Bremen an der Gründung einer privatrechtlichen Gesellschaft nur dann beteiligen darf, wenn sich der Zweck nicht besser und wirtschaftlicher auf andere Art und Weise erreichen lässt, dann müssen Sie erklären, wie das zum Beispiel mit den 185 000 Euro ist, die jedes Jahr allein nur an Umsatzsteuer zu zahlen sind, wovon man keinen einzigen Effekt hat. Das sind die Ausgaben, die ich meine, die dargestellt werden müssen, um eine verfassungskonforme Optik im Haushalt hinzubekommen.
Wenn man sich einmal anschaut, was denn in dem Gutachten des Unternehmensberaters steht, dann steckt darin viel Sinnvolles, nämlich genau das, was bei Bildungsfachleuten und Verwaltungswissenschaftlern seit den neunziger Jahren im Wesentlichen Stand der Debatte ist. Darin ist viel Sinnvolles, das kann man sich ansehen. Eine Frage hat aber auch der Gutachter nicht beantwortet, nämlich die:
Was haben die geplanten Veränderungen, wenn es beispielsweise um vertragliche Beziehungen, Kontrakte zwischen Schulen und Steuerungseinheit geht und so weiter, mit der Gesellschaft zu tun? Wozu, zum Teufel, braucht man ausgerechnet diese Gesellschaft? Dazu sagt weder der Gutachter etwas, noch ist das sonst irgendwo einmal dargestellt worden.
Die Situation ist so, dass nur zusätzlich Kosten entstehen und kein Nutzen durch die Gesellschaft als solche entsteht. Was soll Ihnen eigentlich der Landesrechnungshof bei so einer offensichtlichen Situation noch Neues sagen?
Auch wenn sich offenbar die Geldquelle ändert, aus der Sie die Gesellschaftseinlagen finanzieren wollen, dann ändert das nichts daran, dass Sie laufende Ausgaben aus investiven Mitteln bezahlen wollen. Wenn Sie einen verfassungskonformen Haushalt 2005 aufstellen wollen, dann bedenken Sie bitte, dass ein rechnerisch ausgeglichener Verwaltungshaushalt eben nur ein Kriterium ist und dass es daneben auch weitere Kriterien gibt!
Ich finde es gut, dass nun auch die BIG einen Beitrag zur Konsolidierung des Haushalts leisten soll. 23,6 Millionen Euro soll die BIG dem Landeshaushalt aus der Mobilisierung von Eigenmitteln zahlen, refinanziert aus dem Treuhandvermögen, weitere 13 Millionen Euro werden aus verfügbaren Barmitteln aus dem Treuhandvermögen herausgezogen.
Was liegt da eigentlich für ein Geld herum? Klar ist in jedem Fall, es handelt sich nicht um das Privateigentum irgendeiner Gesellschaft, es handelt sich auch nicht um den Schatz von Herrn Keller. Es geht um Mittel, die dem Staat gehören, es geht um öffentliche Mittel, denn die BIG gehört dem Staat. Sie hat sich mit dem Geld des Staates gegründet, mit Steuergeld. Sie hat sich aus dem Staat heraus gegründet.
Es passiert jetzt genau das, was nicht passieren darf. Die Gesellschaften, allen voran die BIG, haben ein Eigenleben entwickelt, sie haben eigene Interessen entwickelt. Der Zweck des Staates ist es doch wohl, Gemeinwohl herzustellen. Der Zweck der Gesellschaften aber ist es, sich selbst Zweck genug zu sein und Profit zu erwirtschaften. Da geht es nicht mehr darum, zum Beispiel bei der BIG, dass man dieselbe Sprache sprechen will wie ein Unternehmer, wenn man vernünftig Wirtschaftsförderung betreiben will, sondern da will man lieber selbst komplett Unternehmer sein. Es verabschiedet sich gerade ein Teil der Staatsverwaltung, und er nimmt das Geld dafür einfach mit.
Am Ende steht eine Struktur, die folgendermaßen aussieht: Der Staat schiebt nur noch Steuergelder oben hinein in einen Mechanismus, der nicht demokratisch kontrolliert ist, der Eigeninteressen entwickelt und sie auch gegen den Staat durchsetzt. Die BIG hat ihre Rücklage, 31,7 Millionen Euro, ja schließlich immer noch, und die staatliche Bremer Aufbaubank hat immer noch ihr komplettes Stammkapital. Das ist kein Problem des Controllings, irgendwelcher fehlender Berichte oder so, sondern das ist eine unmittelbare Konsequenz aus der Konzernideologie, und das ist es, was wir angreifen.
Wenn Finanzsenator Dr. Nußbaum hier vorhin gesagt hat, dass man definieren müsse, wie eine vernünftige Balance eigenwirtschaftlicher Dynamik, Eigendynamik und gemeinwohlorientierter Koordinierungsfähigkeit herzustellen ist im Konzern Bremen, dann ist das die falsche Fragestellung. Wir müssen uns doch vielmehr fragen, wie wir es erreichen, dass der Staat öffentliche Aufgaben so effizient und gut erledigt, wie es geht, dass für die Bürgerinnen und Bürger am meisten dabei herauskommt.
Ob es der BIG als Gesellschaft gut oder schlecht geht, das ist für die Lebensqualität der Bremerinnen und Bremer schlichtweg egal. – Vielen Dank!
Zuerst lasse ich über das Gesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung, Drucksache 16/227, in erster Lesung abstimmen.
Wer das Gesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Nachträglich wurde vereinbart, diesen Gesetzesantrag nach der ersten Lesung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen.
Wer der Überweisung des Gesetzes zur Änderung der Landeshaushaltsordnung, Drucksache 16/227, zur Beratung und Berichterstattung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Es ist vereinbart worden, auch bei den Haushaltsgesetzen zuerst die erste Lesung durchzuführen, um im Anschluss daran über die Überweisung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss und an die Ausschüsse, deren Aufgabenbereiche betroffen sind, abzustimmen.
Als Erstes lasse ich über das Haushaltsgesetz der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2004 in erster Lesung abstimmen.