Protocol of the Session on May 5, 2004

Als Erstes lasse ich über das Haushaltsgesetz der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2004 in erster Lesung abstimmen.

Wer das Haushaltsgesetz der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2004, Drucksache 16/228, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD und CDU)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen Bündnis 90/Die Grünen und Abg. W e d l e r [FDP])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

Jetzt lasse ich über das Haushaltsgesetz der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2005 in erster Lesung abstimmen.

Wer das Haushaltsgesetz der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2005, Drucksache 16/228, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD und CDU)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen Bündnis 90/Die Grünen und Abg. W e d l e r [FDP])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

Nun lasse ich über die Paragraphen 8 und 9 des Haushaltsgesetzes der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltjahr 2004 in erster Lesung abstimmen.

Wer die Paragraphen 8 und 9 des Haushaltsgesetzes der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2004, Drucksache 16/237, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt die Paragraphen 8 und 9 des Gesetzes in erster Lesung.

(Einstimmig)

Jetzt lasse ich über die Paragraphen 8 und 9 des Haushaltsgesetzes der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2005 in erster Lesung abstimmen.

Wer die Paragraphen 8 und 9 des Haushaltsgesetzes der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2005, Drucksache 16/237, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt die Paragraphen 8 und 9 des Gesetzes in erster Lesung.

(Einstimmig)

Bei den verschiedenen Vorlagen zum Haushalt 2004 und 2005 ist Überweisung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss, federführend, sowie die Ausschüsse, deren Aufgabenbereiche betroffen sind, vorgesehen. Dies sind gemäß Paragraph 63 a Absatz 2 unserer Geschäftsordnung der Rechtsausschuss, der Ausschuss für Angelegenheiten der Häfen im Lande Bremen, der Ausschuss für die Gleichberechtigung der Frau, der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, internationale Kontakte und Entwicklungszusammenarbeit und der Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten.

Jetzt lasse ich über die Überweisungen abstimmen.

Wer der Überweisung der Haushaltsgesetze der Freien Hansestadt Bremen für die Haushaltsjahre 2004 und 2005, Drucksache 16/228, der ergänzenden Paragraphen 8 und 9 der Haushaltsgesetze der Freien Hansestadt Bremen für die Haushaltsjahre 2004 und 2005, Drucksache 16/237, der Haushaltspläne und der Stellenpläne für die Haushaltsjahre 2004 und 2005, der Produktgruppenhaushalte für die

Haushaltsjahre 2004 und 2005 und der produktgruppenorientierten Stellenpläne für die Haushaltsjahre 2004 und 2005 zur Beratung und Berichterstattung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss, federführend, und die entsprechenden Ausschüsse seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist entsprechend.

(Einstimmig)

Außerdem möchte ich Sie darum bitten, damit einverstanden zu sein, dass die bei der Verwaltung der Bremischen Bürgerschaft noch eingehenden Anträge und Änderungsanträge zu den Haushalten 2004 und 2005 unmittelbar an den staatlichen Haushaltsund Finanzausschuss sowie die entsprechenden Ausschüsse weitergeleitet werden. Die Ausschüsse werden gebeten, dem Haushalts- und Finanzausschuss Bericht zu erstatten, und dieser wiederum wird gebeten, der Bürgerschaft (Landtag) einen Gesamtbericht vorzulegen.

Ich stelle Einverständnis fest.

Zum Schluss lasse ich über den Finanzplan 2003 bis 2007 der Freien Hansestadt Bremen, Drucksache 16/231, abstimmen. Auch hier ist Überweisung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss vorgesehen.

Wer der Überweisung des Finanzplans 2003 bis 2007 der Freien Hansestadt Bremen zur Beratung und Berichterstattung an den staatlichen Haushaltsund Finanzausschuss seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist entsprechend.

(Einstimmig)

Bremisches Gesetz über die Gewährung einer Sonderzahlung und zur Änderung des Senatsgesetzes

Mitteilung des Senats vom 6. April 2004 (Drucksache 16/205) 1. Lesung 2. Lesung

Dazu als Vertreter des Senats Senator Dr. Nußbaum, ihm beigeordnet Staatsrat Lühr.

Wir kommen zur ersten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet.

Das Wort hat Senator Dr. Nußbaum.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 2003/2004 sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften eröffnet den Ländern die Möglichkeit, Sonderzahlungen an Beamtinnen und Beamte landesgesetzlich zu regeln. Das ist neu, bislang wurden die Zahlungen von Sonderzuwendungen und Urlaubsgeld durch bundesrechtliche Regelungen bestimmt.

Der Bund und die anderen Länder nutzen diese Möglichkeiten für deutliche Reduzierungen der Sonderzahlungen. Angesichts unserer extremen Haushaltsnotlage sind auch wir auf eine Senkung unserer Personalkosten angewiesen. Das werden wir in Zukunft nicht mehr ausschließlich über die Reduzierung unseres Beschäftigungsvolumens tun können, und darum müssen wir auch individuelle Beiträge unserer Beschäftigten einfordern. Wir können uns keine Besserstellung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ländervergleich leisten, vor allem dann nicht, wenn wir in Zukunft darauf drängen müssen, unserer strukturellen Benachteiligung im bundesstaatlichen Finanzausgleich entgegenzuwirken. Wir brauchen die Solidarität der anderen Länder. Wir wollen deshalb von der Ermächtigung zum Erlass eines eigenen Sonderzahlungsgesetzes Gebrauch machen.

Meine Damen und Herren, wir wären das letzte Land, das von dieser Öffnungsklausel Gebrauch macht. Alle anderen Länder und der Bund haben Urlaubs- und Weihnachtsgeld für ihre Beamtinnen und Beamten inzwischen abgesenkt oder sogar ganz gestrichen. Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen würde Bremen bei den Besoldungen ähnliche Einschnitte vornehmen wie andere Länder. BadenWürttemberg, Hessen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz haben entsprechende Absenkungen bereits 2003 vorgenommen. Das Finanznotlageland Berlin zahlt an seine Beamtinnen und Beamten nur noch ein Weihnachtsgeld in Höhe von 640 Euro und an seine Versorgungsempfänger in Höhe von 320 Euro. Rheinland-Pfalz und Niedersachsen verzichten ganz auf eine Sonderzuwendung und erhöhen dafür die monatlichen Zahlungen um ein anteiliges halbiertes Weihnachtsgeld. Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen reduzieren die Sonderzuwendungen weniger stark, erhöhen dafür aber die Wochenarbeitszeit ihrer Beamtinnen und Beamten auf 41 beziehungsweise 42 Wochenstunden.