Ich möchte dann einfach noch einmal bitten, dass Sie zur Kenntnis nehmen oder mir noch einmal bestätigen, dass Sie zur Kenntnis genommen haben, dass auf dieser Sitzung sowohl der Hauptgeschäftsführer – –.
Darf ich Sie bitten, mir zu bestätigen, auch im Protokoll gelesen zu haben, dass der Hauptgeschäftsführer des Bauindustrieverbandes noch einmal deutlich gemacht hat, derzeit keinen Änderungsbedarf in dem Gesetz zu sehen, und im Übrigen, weil Herr Kollege Pflugradt dazwischenrief, auch der Kollege Pflugradt als einziger Abgeordneter dort ausdrücklich damit zitiert worden ist,
Dann darf ich noch eine Bitte formulieren, nämlich dass man sich jetzt auf die Umsetzung und auf die Durchführungsverordnung konzentriert und sich nicht in Gesprächen mit Niedersachsen über Änderungen aufhält, die wir hier schon nach langer Diskussion erledigt haben! Danke schön!
Herr Bürgermeister, haben Sie denn in dem Protokoll auch gelesen, dass der Hauptgeschäftsführer des Bauindustrieverbandes geäußert hat, dass der Paragraph 4 Absatz 3, da geht es um die Tariftreueerklärung, für ihn verfassungswidrig sei? Da geht es nämlich um die gemischten Ausschreibungen.
Das habe ich sehr aufmerksam gelesen, Herr Abgeordneter, und natürlich ist es so, wenn ein solcher Fachmann einen solchen Paragraphen für verfassungswidrig erklärt, dann bedarf es zumindest einer Prüfung, ob das stimmt. Diese Prüfung müssen wir natürlich anstellen.
Halten Sie es auch für richtig, dass man so lange mit der Einsetzung des Beirats wartet, bis man geklärt hat, ob wir ein verfassungswidriges Gesetz haben oder nicht?
Herr Abgeordneter, der Senat ist aus diesen und anderen Gründen bisher der Meinung gewesen, dass es klüger ist, die Durchführungsverordnung zu erlassen und den Beirat einzusetzen, wenn diese Vorprobleme erörtert und geklärt sind.
Das heißt also, Herr Bürgermeister, dass es durchaus notwendig ist, das Gesetz zu novellieren, darüber haben wir nämlich auch in der Sitzung gesprochen, bevor wir zu den Durchführungsverordnungen und Beiräten kommen?
Herr Abgeordneter, so weit möchte ich im Moment nicht gehen. Wir sind in der Frage der Prüfung, ob eine Gesetzesänderung erforderlich ist, und darüber wird dann im Senat zu entscheiden sein, ob wir der Bürgerschaft ein solches Anliegen vorlegen, weil die Bürgerschaft es entscheiden muss, wie Sie zu Recht reklamieren. Ich wollte in Ihre Entscheidungsrechte nicht eingreifen, aber im Regelfall gehen Sie davon aus, dass der Senat solche Dinge beantragt!
Ich bitte um Entschuldigung, dass ich noch einmal hierher kommen muss! Erinnere ich mich richtig, dass, bevor wir hier in der Bürgerschaft gemeinsam mit der SPD und fast vollständiger CDU-Fraktion dieses Gesetz beschlossen haben, dem eine rechtsförmliche Prüfung durch den Senat voranging, die dies in allen Absätzen und Paragraphen bestätigt hat, auch in Paragraph 4 Absatz 3?
dass er, wenn ein solcher Vorwurf erhoben wird, einem solchen Vorwurf nachgeht und das noch einmal sehr präzise prüft. Ich glaube, dass das klug ist.
Herr Bürgermeister, darf ich auch weiter davon ausgehen, dass die Selbstkritikfähigkeit des Senats da ihr Ende hat, wo die Legislative ein Gesetz beschließt und der Senat die entsprechenden Dinge bitte sehr umzusetzen hat?
Das ist so, wobei Sie auch wissen, Herr Abgeordneter, dass es durchaus Abgeordnete gibt, die Zweifel daran haben, ob das alles so klug ist, aber nicht nur die Abgeordneten,
sondern natürlich hören wir von den Anwendern und von den Betroffenen ganz unterschiedliche Aussagen, die Ihnen viel bekannter sind als mir, weil Sie in den entsprechenden Gremien sitzen. Insofern hat sich der Senat entschlossen, diesen Verfahrensweg zu beschreiten, den ich eben vorgetragen habe.
Herr Bürgermeister, ich darf aber davon ausgehen, dass wir beide, Sie und ich, uns wohl schätzen, dass wir in dieser Koalition eine Mehrheit haben jenseits von Kritikern und Bedenkenträgern, auch in diesem Fall?
Nach diesem Frage-und-Anwort-Spiel frage ich Sie nun, Herr Senator: Sind Sie bereit, das Gesetz überhaupt noch umzusetzen, und wenn ja, wann?