Ja, noch eine kleine Zusatzfrage! Ich kann mich erinnern, dass wir vor rund 14 Monaten in der Bürgerschaft das Landesvergabegesetz beschlossen haben. Seit wann ist es aus Ihrer Sicht, Herr Senator, bekannt, dass möglicherweise Änderungen erforderlich sind?
Das ist ja eine Vereinbarung, die Sie selbst getroffen haben. Im Januar hat nun dieses Gespräch stattgefunden. Wenn Sie die Verbände befragen, kommen ganz unterschiedliche Meldungen darüber, wie denn die Überprüfungen laufen. Da geht es zum Beispiel, wie Sie wissen – das wissen Sie ja alles –, um die Frage der gemischten Verfahren, ob es denn bei gemischten Verfahren klug ist, sich auf einen einzelnen Tarif zu verständigen. Wenn Sie sich dann meinetwegen auf den Bautarif verständigen, dann fallen die Klempner, die Elektriker, die eigene Tarifstrukturen haben, hinten herunter. Diese Dinge sind ja nicht besonders klug, weil sie Abgrenzungen schaffen, die höchst problematisch sein können. Diese Erfahrungen wollen wir natürlich in die Verordnung mit aufnehmen. Frau Abgeordnete, gehen Sie davon aus, ich habe überhaupt kein Interesse daran, diese Debatte ohne Not zu verlängern! Deshalb habe ich mich auch ein bisschen über die eine oder andere Reaktion gewundert. Wir haben überhaupt kein Interesse daran. Mein Problem ist aber, dass der praxisbezogene Teil im Bauressort abgearbeitet werden muss. Deshalb sitzt der Vergabeausschuss auch mit dem Bauressort zusammen. Wir können doch eine Verordnung sinnvollerweise dann erlassen, wenn wir uns über die Probleme einig sind, die aufgetaucht sind, und sie auch möglichst zügig abarbeiten, um sie dann auch in die Durchführungsverordnung aufzunehmen. Die Durchführungsverordnung liegt vor, das wissen Sie. Trotzdem ist es so, dass wir handwerkliche Details möglicherweise präzisieren müssen.
sie im Kopf. Es ist aber eine große Anzahl von Tarifverträgen, die wir haben. Es ist eben so, dass Sie natürlich davon ausgehen können, wenn Sie sich bei gemischten Verfahren auf einen Tarifvertrag einigen, dass die anderen Tarifbereiche dann ihr Einverständnis damit nicht erklären werden. Damit muss man politisch umgehen, das werden wir irgendwann tun müssen, ich hoffe, so zügig wie möglich. Ich bin daran interessiert, dass die Klärungen, die das Bauressort macht, mit Ihnen gemeinsam und mit den Betroffenen zügig zu einem Ende kommen.
Herr Senator, ich verstehe nicht, was das eine mit dem anderen zu tun hat. Der Beirat in Niedersachsen ist seit Jahr und Tag eingesetzt. Er funktioniert auch und hat eine Liste der repräsentativen Tarifverträge gemacht. Warum können wir in Bremen nicht auch den Beirat einsetzen, selbst wenn hinterher noch das Gesetz geändert werden soll, muss oder wird?
Bisher wird allgemein die Rechtsauffassung vertreten, dass wir den Beirat einsetzen sollten, wenn die Durchführungsverordnung erlassen ist. Wenn dies juristisch unproblematisch ist, habe ich auch kein Problem damit, einen Beirat einzusetzen, wenn das zu einer schnelleren und qualifizierten Entscheidung in einem Gesetz führt, das gemeinsam beschlossen worden ist.
Sie haben davon gesprochen, dass Niedersachsen und Bremen möglichst gleiche Verfahren haben sollen. Die Unsicherheit geht ja zurzeit von Bremen aus, weil wir den Beirat nicht haben. Ich verstehe immer noch nicht, warum wir nicht einfach hergehen, das niedersächsische Modell übernehmen und schlicht in Kraft setzen. Eigentlich brauchen wir das Gesetz nur zu nehmen, Niedersachsen durchzustreichen und Bremen hineinzuschreiben, und dann war es das.
Bisher ist es so, Herr Abgeordneter, das werden Sie auch wissen, dass die Fachleute sagen, dass das bremische Gesetz in der jetzigen Struktur handhabbarer ist als das niedersächsische. Das heißt, die Niedersachsen werden auch aus ihren eigenen Erfahrungen eine Reihe von Anpassungen machen. Ich denke aber, dass es einfach klug ist, sich mit den Nachbarn zu verständi
gen, denn wenn wir es nicht tun, dann entsteht eine ganz ungewöhnliche Bürokratiefracht für die betroffenen Betriebe, die natürlich ihre Vorqualifikationen nachweisen müssen und das zu immer neuen Rahmenbedingungen, die mit hohen Sanktionen rechnen müssen, wenn sie bestimmte Dinge nicht rechtzeitig abliefern. Weil das auch zu Recht so sanktionsbewehrt ist, ist es sicherlich klug, dass wir diese Fragen mit den Niedersachsen abstimmen. Wenn die Bürgerschaft der Meinung ist, dass wir das nicht tun sollten, dann sind wir doch auch in der Frage, etwas anderes zu entscheiden. Ich persönlich und der Senat halten es für klug, dass wir diesen Abstimmungsprozess mit den Niedersachsen machen.
Wir haben die Zahlen nicht ermittelt, sondern wir haben nach den Beanstandungen gefragt. Ich kann Ihnen nicht sagen, wie viele Kontrollen es waren, weil sie auch nicht von meinem Hause durchgeführt werden.
Wenn man sich den Text der Antwort hier genau ansieht, kann man zu dem Schluss kommen, dass es lediglich eine einzige Kontrolle gegeben hat. Können Sie mir das bestätigen?
men kann, wenn nur ein Tarifvertrag festgeschrieben wird. Die VOB ist ja mittelstandsfreundlich und sieht losweise Vergaben vor, keine Generalunternehmervergaben. Heißt das, dass Sie der Auffassung sind, dass es zukünftig keine Generalunternehmervergaben mehr geben soll?
Sie wissen, dass das gar nicht so pauschal beantwortet werden kann. Es wird immer beides geben. Es wird in Einzelbereichen Generalvergaben geben, und es wird natürlich in Gewerke gegliederte Vergaben geben. Sie werden sich wahrscheinlich nicht wieder allein darauf verständigen können, nur Vergaben in den einzelnen Gewerken zu machen, obgleich das der mittelstandsfreundliche Weg ist. Es gehören aber immer viele dazu, die dabei auch zu berücksichtigen sind.
Herr Bürgermeister, nachdem Sie uns auch sehr fachkundig aus dieser Sitzung des Vergabeausschusses am 22. Januar berichtet haben, darf ich davon ausgehen, dass dem Senat oder Ihnen auch das Protokoll bekannt ist?
Mir ist dieses Protokoll zugegangen, weil ich darum gebeten habe, weil diese Anfrage für die Fragestunde mich ja dazu gebracht hat, mich mit all den Dingen vertraut zu machen, die im Bauressort mit dem Vergabeausschuss stattgefunden haben, weil ich ja antworten muss und Sie mich ja zu Recht danach fragen, obgleich ich nicht dabei gewesen bin und natürlich auch im Bauressort keine politische Verantwortung trage.
Darf ich dann auch davon ausgehen, dass Sie zur Kenntnis genommen haben, dass die Frage der Durchführungsverordnung dort gar nicht Gegenstand der Beratung war?
Ich glaube schon, dass sie angesprochen worden ist, aber sie ist nicht ausführlich erörtert worden. Diese Sitzung ist aber doch einberufen worden, um einen Erfahrungsaustausch durchzuführen. Ich interpretiere jetzt etwas in eine Sitzung, zu der ich nicht eingeladen und an der ich nicht teilgenommen habe. Das ist das Problem meiner Rolle, die ich hier habe. Es ist aber doch wohl
dazu eingeladen worden, um einen Erfahrungsaustausch über das Vergabegesetz zu machen im Hinblick auf die notwendige Beschlussfassung der Durchführungsverordnung.
auf den Kollegen Pflugradt komme ich gleich noch –, ich bemühe mich, die Fragen so zu formulieren, dass kurze Antworten möglich sind. Entschuldigen Sie, Herr Bürgermeister, aber jetzt muss ich doch einen Kommentar abgeben, weil nämlich die Durchführungsverordnung eben nicht Gegenstand war. Sie kann ja nicht Gegenstand gewesen sein, denn es gibt sie ja noch nicht. Von daher konnten wir sie auch nicht bearbeiten.
Ich möchte gern noch einmal eine zweite Frage anschließen. Kann ich davon ausgehen, dass Sie dann aber zur Kenntnis genommen haben, dass wir über die Frage „ÖPNV ja oder nein“ dort nun wirklich nicht geredet haben?