Protocol of the Session on February 24, 2004

Danach sind an der Universität Bremen von 84 Studiengängen 32, an der Hochschule Bremen von 45 Studiengängen 35, an der Hochschule Bremerhaven von zwölf Studiengängen drei und an der Hochschule für Künste von neun vorhandenen Studiengängen alle beschränkt worden. In diesen Zahlen sind auch die Studiengänge Psychologie, Biologie und Betriebswirtschaftslehre der Universität enthalten, die einer überregionalen Beschränkung unterliegen.

Zu Frage zwei: Der Senat begrüßt das rege Interesse junger Menschen an einem Studienplatz in Bremen und achtet darauf, dass die Hochschulen ihre Aufnahmekapazität voll ausschöpfen. Erheblich darüber hinausgehende Zulassungen hält er nur dann für vertretbar, wenn dadurch mit entsprechenden Anpassungsmaßnahmen für einen Übergangszeitraum die Qualität von Lehre und Studium nicht gemindert wird.

Zu Frage drei: Der Senat stellt fest, dass die seit dem Wintersemester 2002/2003 steigende Anzahl von Studienbewerbern im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften zu einer Überlastsituation geführt hat. Aufgrund der fehlenden Zulassungsbeschränkungen sind zum jetzigen Wintersemester 795 Studienplätze vergeben worden.

Die Universität hat als Sofortmaßnahme dafür gesorgt, dass die Vorlesungen durch Videotechnik vom großen in den kleinen Hörsaal übertragen worden sind. Dadurch konnten alle Studierenden des Grundstudiums den Vorlesungen auf einem Sitzplatz folgen. Für den Fall, dass die große Nachfrage auch in den nächsten Semestern anhält, sollen Pflicht-Lehrveranstaltungen des Grundstudiums doppelt angeboten werden. Zur Sicherstellung der Korrekturen aller Prüfungsklausuren innerhalb der vorgesehenen Fristen hat die Universitätsleitung dem Fachbereich Wirtschaftswissenschaften zusätzliche Mittel für Korrekturassistenten in Aussicht gestellt.

Die Universität prüft zurzeit, welche Maßnahmen am geeignetsten sind, um zu verhindern, dass auch im nächsten Wintersemester mehr Studienplätze ver

geben werden müssen, als aufgrund der errechneten Lehrkapazität und der vorhandenen Räumlichkeiten tatsächlich vorhanden sind. Der Senat hält die von der Universität im Wintersemester 2003/2004 eingeleiteten Sofortmaßnahmen für geeignet, um negative Auswirkungen auf den Lehrbetrieb und auf die Prüfungen zu verhindern. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, wie beurteilen Sie die Forderung des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften nach einer Zulassungsbeschränkung, insbesondere angesichts der Erkenntnis, dass man wohl mit Bordmitteln einen korrekten Lehrbetrieb so nicht mehr sicherstellen kann? Im Übrigen die Fußnote: Finden Sie es nicht bemerkenswert, eine so genannte Sitzplatzgarantie abzugeben? Gestatten Sie eine persönliche Bemerkung: Vor 15 Jahren war ich auch schon Studierender, meine Sitzplatzgarantie war damals schon auf dem Fußboden, insofern sind doch angesichts der Studentenschwemme von jetzt 800 Studierenden Probleme vorprogrammiert!

Bitte, Herr Senator!

Ich habe natürlich bei der Antwort mit der Sitzplatzgarantie auch etwas geschmunzelt, aber ich denke, ein wesentlicher Aspekt ist, dass bereits im zweiten Fachsemester 30 Prozent der angetretenen Studentinnen und Studenten nicht weiter studieren in diesem Bereich, nicht etwa, weil die Sitzplatzgarantie nicht entsprechend eingehalten wird, sondern schlichtweg, weil sie der Auffassung sind, dass das ein nicht geeignetes Studium für sie darstellt. Dabei muss man natürlich überlegen, ob unter den Haushaltsbeschränkungen, unter denen wir alle leben müssen, es nicht falsch ist, sich auszubreiten auf diese 100 Prozent Studierendenanzahl, ob es nicht klüger ist, zunächst einmal das erste Semester mit Bordmitteln, so wie Sie das eben formuliert haben, zu überbrücken. Wenn Sie bereits 30 Prozent weniger Studierende im zweiten Semester haben, dann kommen Sie natürlich mit den vorhandenen Personalkapazitäten und auch den Räumlichkeiten besser klar. Sie können nicht in jedem Fall, auf jede einzelne Studienzahlenentwicklung sofort reagieren, indem Sie mehr Professoren einstellen oder indem Sie zusätzliche Räume einrichten. Dafür haben wir ganz sicher das Geld nicht.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, teilen Sie meine Auffassung, dass angesichts der bundesweiten Diskussion über die Zukunft der Hochschulen sowohl

die Themen Auswahlverfahren von Studierenden als auch Zulassungsbeschränkungen auf die politische Tagesordnung gehören, insbesondere einbezogen Ihre soeben getätigte Äußerung, dass ein Drittel der Studienanfänger im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften potentielle Studienabbrecher sind?

Bitte, Herr Senator!

In der Antwort auf Frage zwei habe ich deutlich zum Ausdruck gebracht, dass wir sehr interessiert daran sind, so viele Studentinnen und Studenten wie möglich nach Bremen und Bremerhaven zu bekommen. Das ist zunächst einmal eine hohe Priorität. Selbstverständlich haben Sie Recht, auch wenn die Studenten mir auf der Vollversammlung etwas anderes bescheinigt haben, ich gehe davon aus, dass der Staat verpflichtet ist, den Studierenden die Möglichkeit einzuräumen, unter guten Studienbedingungen so schnell wie möglich zu einem Examen zu kommen. Die Studenten haben da eine etwas andere Auffassung, aber ich denke, dass ich das auch im Interesse des Hauses gesagt habe, dass wir ein Interesse daran haben, dass die Studenten so schnell wie möglich zu einem guten Studienabschluss kommen sollen, und da muss man zunächst einmal mit den vorhandenen Möglichkeiten entsprechend umgehen.

Sie wissen, Herr Jäger, dass heute schon die Hochschulen in Bremen und Bremerhaven die Möglichkeit haben, einen Teil ihrer Studenten selbst auszuwählen. Diese Möglichkeit nutzen sie leider nur in ganz beschränktem Maße. Zunächst einmal ist es ein Auftrag, die Universitäten und die Hochschulen weiter darin zu unterstützen, das Instrumentarium, das sie haben, zu nutzen.

Wenn wir generell Numerus clausus an unseren Hochschulen einführen und generell sagen, die Universitäten und Hochschulen sollen selbst allein bestimmen können, welche Studenten sie einstellen, das würde eine totale Entwertung unseres Abiturs darstellen, und mit dem Verfahren könnte ich mich nur sehr schwer anfreunden. Wenn es darum geht, bessere Wege zu finden, um Abbrüche zu vermeiden, dann tendiere ich auch zu Ihrer Auffassung, den Hochschulen etwas mehr Möglichkeiten dort einzuräumen, aber generell würde ich es nicht so sehen, wie Sie es gefordert haben.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zweite Anfrage bezieht sich auf Vorsorgemaßnahmen gegen die Vogelgrippe. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Brumma, Böhrnsen und Fraktion der SPD.

Bitte, Herr Kollege Brumma!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Welche Maßnahmen wurden gegenüber asiatischen Geflügelimporten in den bremischen Häfen ergriffen?

Zweitens: Wie wurden oder werden die Krankenhäuser, die Gesundheitsämter, die Ärzte, die Polizei, die Apotheken, der Flughafen, die Hafenbehörden und die anderen Notfalleinrichtungen mit so genannten Pandemieplänen gegen die Vogelgrippe oder andere Tierseuchen für den Ernstfall vorbereitet?

Drittens: Welche Diagnostikmaßnahmen und kommunalen Überwachungssysteme existieren für oben genannte Krankheiten im Land Bremen?

Die Anfrage wird beantwortet durch Frau Senatorin Röpke.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Die EU hat im Januar 2004 ein Importverbot für Geflügelfleisch aus Thailand erlassen, welches von Geflügel mit Schlachtdatum ab dem 1. 1. 2004 stammt. Dieses Verbot wurde hier sofort umgesetzt. Aus den anderen derzeit von der Vogelgrippe betroffenen asiatischen Ländern war eine Einfuhr von Geflügelfleisch schon zuvor nicht erlaubt.

Sämtliche Drittlandeinfuhren von Tieren und Produkten tierischen Ursprungs unterliegen der veterinärrechtlichen Einfuhrkontrolle an den Grenzkontrollstellen. Dies trifft auch auf die bremischen Häfen zu. Die Kontrolle erfolgt vor der zollrechtlichen Abfertigung, die die Bescheinigung über die veterinärrechtliche Einfuhruntersuchung für die Freigabe in den Binnenmarkt mit zugrunde legt. Zusätzliche Maßnahmen in den bremischen Häfen sind nicht erforderlich.

Zu Frage zwei: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es in Asien zwar Personen, die sich im direkten Kontakt mit infiziertem Geflügel mit dem Vogelgrippevirus angesteckt haben, derzeit ist die Ansteckungsgefahr für Menschen selbst in den betroffenen Ländern jedoch nur gering. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Infizierter nach Deutschland einreist, ist noch geringer. Von einer solchen Person geht auch keine Gefahr für die Öffentlichkeit aus, da die Übertragung von Mensch zu Mensch noch in keinem Einzelfall nachgewiesen ist.

Auf Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz in 2001 wurde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Leitung des Robert-Koch-Instituts beauftragt, vorsorglich einen Influenzapandemieplan für Deutschland zu erarbeiten. Ein entsprechender Entwurf wurde am 4. Februar 2004 den Gesundheitsressorts der Länder vorgelegt und wird jetzt durch die Obersten Landesgesundheitsbehörden auf die praktische Anwendbarkeit geprüft und bearbeitet.

Zu Frage drei: Die so genannte Vogelgrippe wird als Erkrankung des Menschen wie die Influenza be

handelt. Das Nationale Referenzzentrum für Influenza im Landesgesundheitsamt Hannover hat etablierte Testverfahren, die auch Vogelinfluenzaviren zuverlässig und innerhalb eines Tages nachweisen können. Als Material zur Testung eignet sich, wie sonst bei Influenzaerkrankungen auch, ein Rachenabstrich. Gemäß Infektionsschutzgesetz ist der direkte Nachweis von Influenzaviren meldepflichtig. Die Meldungen erfolgen an die Gesundheitsämter, so dass diese die erforderlichen Maßnahmen ergreifen können. – Soweit die Antwort des Senats!

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Senatorin, zu diesem Pandemieplan, diesem nationalen Notfallplan: Ich meine, den sollten wir doch noch einmal diskutieren, aber wahrscheinlich nicht hier in der Bürgerschaft, sondern ich gehe davon aus, dass wir das noch einmal ausgiebig auch in der Deputation für Gesundheit diskutieren werden. Wie gesagt, die veterinärmedizinische Seite wird immer wichtiger, und ich glaube, da müssen wir nachhaken. Sind Sie auch meiner Meinung?

Bitte, Frau Senatorin!

Ja! Man sollte aber noch einmal ganz deutlich sagen, das ist auch in der Antwort dokumentiert, dass es zurzeit überhaupt keinen Grund für eine Panik gibt. Es gibt zurzeit noch keinen einzigen Fall, in dem dieser Virus von Mensch zu Mensch übertragen worden ist, und das wäre ja dann der Fall, bei dem die Katastrophe einsetzen würde. Wir sind aber weltweit, auch mit den anderen Landesbehörden, Robert-Koch-Institut, wie ich ausgeführt habe, dabei, uns vorzubereiten auf einen solchen möglichen denkbaren Fall, für den es jetzt, wie gesagt, keinen konkreten Hinweis gibt. Wenn der Wunsch besteht, dass wir diesen Plan in der Deputation einmal vorstellen, dann will ich das gern aufgreifen.

(Abg. B r u m m a [SPD]: Danke schön!)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Die dritte Anfrage trägt den Titel „Landesvergabegesetz“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Reichert, Jägers, Böhrnsen und Fraktion der SPD. Bitte, Frau Kollegin!

Wir fragen den Senat: Erstens: Warum ist der nach dem Landesvergabegesetz einzusetzende Beirat, der festlegen sollte, welche Tarifverträge den Vergaben zugrunde gelegt werden sollen, bis heute nicht eingesetzt worden?

Zweitens: Wie und durch wen wird die Anwendung dieser Tarifverträge kontrolliert? Drittens: Wie viele Kontrollen und mit welchem Ergebnis sind bisher im Lande Bremen durchgeführt worden?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Bürgermeister Perschau.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu eins: Die rechtliche Grundlage für die Einsetzung des Beirats muss durch Erlass einer Durchführungsverordnung aufgrund des bremischen Landesvergabegesetzes geschaffen werden. Die Durchführungsverordnung soll unter anderem Ausführungsbestimmungen zum wesentlichen Kernbereich des bremischen Landesvergabegesetzes, der Festlegung von repräsentativen Tarifverträgen, enthalten. Ein Entwurf der Durchführungsverordnung befindet sich zurzeit in der Abstimmung zwischen den beteiligten Ressorts. Darüber hat am 27. Januar 2004 ein Gespräch unter anderem mit einer Mehrzahl von Deputierten aus dem Vergabeausschuss der Baudeputation stattgefunden. Dabei wurde eine Reihe von Änderungsvorschlägen, die zum Teil auch das Gesetz berühren, erörtert. Diese sollen in einer weiteren Besprechung im März/April 2004 abgearbeitet werden. Inzwischen hat die niedersächsische Landesregierung mitgeteilt, dass das niedersächsische Vergabegesetz, das dem bremischen als Vorlage gedient hatte, geändert würde. Bremen bemüht sich, sich über die festgestellten Probleme im Vollzug des Gesetzes mit der niedersächsischen Landesregierung auszutauschen, um eine über die Landesgrenzen hinaus möglichst einheitliche Rechtslage zu erreichen. Zu zwei: Derzeit wird die Anwendung der einschlägigen Tarifverträge für die zu vergebenden Gewerke anhand einer erstellten Auflistung geltender Tarifverträge von den Stellen festgelegt, die die öffentlichen Aufträge vergeben, die so genannten Vergabestellen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, im Tarifregister des Senators für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales Einsicht in die geltenden Tarifverträge zu nehmen und bei Bedarf Fotokopien fertigen zu lassen. Die Vergabestellen kontrollieren die Einhaltung dieser Tarifverträge. Zu drei: Die Vergabestellen wurden gebeten, über die von ihnen durchgeführten Kontrollen und deren Ergebnisse kurzfristig zu berichten. Ergebnis dieser Umfrage ist Folgendes: Die Vergabestellen kontrollieren bei der Auftragsvergabe, ob Tariflöhne gemäß Kalkulation in Ansatz gebracht werden. Im Falle der Vorlage von Verdachtsmomenten haben die Vergabestellen Kontrollen auf der Baustelle durchgeführt. Diese Kontrollen haben allerdings nicht zu einer Bestätigung des Verdachts geführt. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich habe gestern einer Nachricht aus „Buten un binnen“ entnommen, dass diese Durchführungsverordnung eigentlich vorliegt. Deswegen die ganz konkrete Frage: Wann liegt sie denn so vor, dass man danach arbeiten kann, das heißt, dass der Beirat eingesetzt wird? Ich glaube also, dass der Beirat und damit das Ergebnis der Durchführungsverordnung mit eine der tragenden Säulen des Landesvergabegesetzes ist.

Bitte, Herr Bürgermeister!

Frau Abgeordnete, mir liegt selbst daran, dass dieser Beirat zügig eingesetzt wird und dass die Durchführungsverordnung auch beschlossen wird. Klugerweise beschließt man aber eine Durchführungsverordnung, wenn Sicherheit darüber besteht, dass erstens das Gesetz, das im Moment von den Niedersachsen geändert wird, nicht geändert wird, denn dann müssten wir auch sofort – –.

(Zuruf der Abg. Frau S t a h m a n n [Bündnis 90/Die Grünen])

Frau Abgeordnete, es ist so: Wir haben diese Durchführungsverordnung. Im Moment sind wir in Gesprächen mit den Niedersachsen. Das ist nicht ganz einfach. Es geht hier in erster Linie um die handwerklichen Fragen, nicht um die Grundsatzfragen. Wir haben uns ja im Grundsatz festgelegt, aber Sie wissen, dass auch in dieser Runde am 21. April, an der Sie ja auch teilgenommen haben, vereinbart worden ist, über die Einrichtung von Präqualifikationsstellen nachzudenken, das im Einzelnen aufzubereiten und das in der nächsten Runde zu besprechen.

Letzter Satz zu den Niedersachsen: Der Löwenanteil aller Vergabeentscheidungen betrifft den Baubereich. Die Unternehmen sitzen in Bremen und im Umland. Es ist natürlich für die Unternehmen und auch für uns eine höchst problematische Geschichte, wenn wir in den handwerklichen Fragen in Bremen und im Umland bei denselben Firmen, die dann in Bremen und im Umland tätig sind, andere Regelungen haben. Deshalb liegt uns natürlich daran, liegt dem Senat daran, dass diese Abstimmung mit den Niedersachsen auch tatsächlich durchgeführt wird. Dann werden wir uns bemühen, so zügig wie möglich mit den Abgeordneten des Vergabeausschusses natürlich auch die Durchführungsverordnung zu beschließen und den Beirat einzusetzen.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ja, noch eine kleine Zusatzfrage! Ich kann mich erinnern, dass wir vor rund 14 Monaten in der Bürgerschaft das Landesvergabegesetz beschlossen haben. Seit wann ist es aus Ihrer Sicht, Herr Senator, bekannt, dass möglicherweise Änderungen erforderlich sind?