Protocol of the Session on January 28, 2014

Wir sind – das sei an dieser Stelle ausdrücklich gesagt – nicht generell gegen ein solches Abkommen. Wir sehen selbstverständlich die Chancen, die mit dem Abbau von Handelshindernissen und –hemmnissen verbunden sind; aber wir wollen wesentliche soziale und ökologische Standards gewahrt sehen.

Die SPD-Fraktion hat als Erste auf die durch das TTIP-Abkommen drohenden Gefahren hingewiesen und den heute zu diskutierenden Antrag bereits am 19. November letzten Jahres eingebracht. Damals haben noch keineswegs alle unsere Bedenken geteilt, und manche tun es auch heute noch nicht. So tat etwa der Vorsitzende der CSU-Europagruppe, Markus Ferber, die Sorge des Vorsitzenden des Bayerischen Städtetages, Dr. Maly, dass internationale Freihandelsabkommen die Daseinsvorsorge bedrohen könnten, noch als "Panikmache" ab. Vielleicht war diese Fehleinschätzung dem Datum geschuldet. Es war nämlich am 11. November 2013, und der 11. November ist bekanntlich der Faschingsbeginn.

Bei der Beratung unseres Antrags im Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit am 27. November sagte der Kollege Dünkel unter anderem, die Anträge dazu seien unter der Überschrift "Wir brauchen sie nicht, aber sie schaden auch nicht" einzuordnen und rückte die besorgten Äußerungen des Vorsitzenden des Bayerischen Städtetages in die Nähe von Wahlkampfaktionismus.

Inzwischen haben die Signale offensichtlich auch Brüssel erreicht und zu Recht zur partiellen Aussetzung der Verhandlungen geführt, zumindest was den Investitionsschutz betrifft. Wir haben über den Anstoß der Diskussion durch unseren Antrag im November ein Weiteres erreicht: Auf die Initiative der SPD-Fraktion hin werden drei Vertreter der Europäischen Kommission aus der für das TTIP-Abkommen zuständigen Generaldirektion "Handel" von EU-Kommissar De Gucht am 4. Februar im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten über die Verhandlungen berichten und unsere Fragen hoffentlich befriedigend beantworten.

Es lässt sich also etwas bewegen, wenn der Druck auf Brüssel parlamentarisch und außerparlamentarisch erhöht wird, wie wir es mit unserem Antrag bezwecken, für den ich um Ihre Zustimmung bitte, und zwar in der im Ausschuss beschlossenen Fassung. Ebenso werden wir den Anträgen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CSU wie im federführenden Ausschuss und im Europaausschuss zustimmen. Beim Antrag der FREIEN WÄHLER werden wir uns jedoch enthalten, da dieser zusätzlich die Forderung nach einer Grundgesetzänderung zur Zulassung von Volksentscheiden für europapolitische Entscheidungen von besonderer Tragweite fokussiert. Das können wir so nicht mittragen.

(Beifall bei der SPD)

Als Nächster hat Herr Kollege Thomas Mütze das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die ersten beiden Redebeiträge haben deutlich gemacht, dass das Unbehagen hinsichtlich des Freihandelsabkommens groß ist. Warum nur? Wir haben doch schon viele Abkommen mit südamerikanischen und asiatischen Staaten geschlossen. Nie gab es einen solchen Aufruhr. Vielleicht macht es ein Zitat von Stuart E. Eizenstat, ehemaliger US-Botschafter und jetzt im Transatlantic Business Council, deutlich. Er sagt: Europäische Standards haben unbegründet hohes Niveau. Was für eine amerikanische Familie gutes Essen ist, sollte für eine europäische Familie auch gutes Essen sein. Er redet über Chlor-Hähnchen. Vielleicht haben Sie

davon schon gehört. Das Zitat macht deutlich, warum viele im Hinblick auf das Freihandelsabkommen Bedenken haben.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Es geht mit 800 Millionen Menschen um die größte Freihandelszone der Welt. Ziele: Wohlstand fördern, Arbeitsplätze schaffen. Darüber kann man immer streiten. Es gibt unterschiedliche Gutachten über die Auswirkungen des Freihandelsabkommens. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das sind hehre Ziele. Dürfen uns für diese hehren Ziele alle Mittel recht sein? Unsere Antwort darauf ist: Nein, das dürfen sie nicht. Zum einen existiert das demokratische Prinzip der Transparenz. Wir wollen wissen, wer über was verhandelt. Schon hier stoßen wir auf Mauern, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es herrscht keine Offenheit, keine Transparenz. Informationen werden als EUrestricted bezeichnet. Das bedeutet, sie sind nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Sie werden ihr vorenthalten.

Der deutsche Bundesrat, der als Ländergremium über das Abkommen mitbestimmen darf, erhält keine ausreichenden Informationen. Aus diesem Grund und um Informationen zu erhalten, hat der Bundesrat im letzten Jahr einen einstimmigen Beschluss gefasst. Da ist noch nichts geschehen.

Die Befürchtungen sind groß. Das drücken die vier Anträge aus. Allerdings muss ich dazu sagen, dass sich die vier Anträge nur auf einen kleinen Teil des Freihandelsabkommens beziehen. Die Befürchtungen sind groß, dass europäische Standards zugunsten von niedrigeren amerikanischen Anforderungen ausgehöhlt werden sollen. Ich nenne Ihnen ein Beispiel. In der Chemikalien-Politik setzen wir in der EU auf einen vorsorgenden Gesundheitsschutz. Vielleicht haben Sie schon von REACH gehört. Mit diesem Protokoll wird die Industrie dazu gezwungen, die Unschädlichkeit von Stoffen nachzuweisen. In den USA gilt TSCA – Toxic Substances Control Act. Die Möglichkeit eines Verbotes von Stoffen ergibt sich demnach erst dann, wenn er nachweislich schädlich für die Umwelt ist. Welcher Standard soll jetzt gelten, unserer oder deren? Wir sagen: Bisphenol A ist in den USA erlaubt. Wir wollen diesen Stoff bei uns nicht in Babyfläschchen haben. Kleine Kinder sollen nicht mit Bisphenol A in Berührung kommen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der größte Knackpunkt ist jedoch – darauf haben meine Vorredner schon hingewiesen – das Problem des Investitionsschutzes. Schon heute sehen wir, dass große internationale Konzerne Staaten verklagen, weil sie der Auf

fassung sind, ihr Geschäft wird beeinträchtigt. Diese Klagen werden vor nicht demokratisch bestimmten Schiedsgerichten entschieden. Dabei handelt es sich nicht um normale Gerichte. Ich nenne ein Beispiel: Philip Morris hat gegen Australien wegen des Nichtraucherschutzes geklagt. Der Ölkonzern Lone Pine Resources hat gegen Quebec geklagt, weil dort Fracking nicht erlaubt ist. Zu nennen ist auch die Klage von Vattenfall gegen Deutschland aufgrund des Atomausstiegs. Derartige Klagen sind derzeit schon möglich. Im Rahmen des Freihandelsabkommens sollen staatliche Regelungen und Entscheidungen über die nicht demokratisch besetzten Gerichte noch stärker ausgehebelt werden. Die Investoren freuen sich, die Steuerzahler zahlen die Zeche. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das kann es nicht sein.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir GRÜNE sind nicht gegen das Freihandelsabkommen. Es hat auch Vorteile. In fünf Minuten kann ich jedoch nicht auf alle Aspekte des Abkommens eingehen. Ich bitte Sie, das zu verzeihen. Im laufenden Jahr werden wir sicher noch oft darüber reden. Wir sind jedoch gegen die Aushöhlung unserer demokratischen Rechte und Mitbeteiligungsprinzipien. Deswegen stimmen wir den Anträgen von SPD, CSU und unserem Antrag zu. Der Antrag der FREIEN WÄHLER geht uns zu weit. Deswegen enthalten wir uns.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Als nächster Redner hat Kollege Alexander Flierl das Wort.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Bei der Diskussion über das Freihandelsabkommen mit den USA müssen wir auch die positiven Effekte betrachten. Wir müssen wichtige Punkte hervorheben, wenn mit 800 Millionen Einwohnern die weltweit größte Freihandelszone geschaffen wird. Bayern als Exportland hat ein Interesse daran. Unser Exportanteil beträgt 53 %. Im Jahr 2012 haben wir Waren im Wert von 18 Milliarden Euro in die USA exportiert. Aus diesem Grund sind auch Vorteile mit dem Freihandelsabkommen verbunden. Neben den günstigen Effekten, die wir uns alle von dem Abkommen erwarten, gilt es insbesondere die Interessen Bayerns, die Interessen der Kommunen, einzubringen, zu wahren und durch diese Anträge zu festigen.

Deswegen wird mit diesen Anträgen die gleiche Zielrichtung, eine einmütige Beurteilung der Daseinsvorsorge, zum Ausdruck gebracht. Die Daseinsvorsorge gehört für uns alle unstreitig zum Kernbestand der kommunalen Aufgaben. Die Haltung der CSU bleibt klar und eindeutig. Unser zentrales Anliegen ist es, dass die Aufgaben der Daseinsvorsorge in kommuna

ler Verantwortung bleiben. Diese Aufgaben sind zu sichern. Dieses Anliegen wurde auch durch die Aufnahme in den Bayernplan dokumentiert. Mit uns wird es keine Gefährdung der kommunalen Daseinsvorsorge durch Regelungen aus Brüssel geben. Dies haben bereits die Diskussionen zur Konzessionsrichtlinie gezeigt.

(Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER): Am Anfang habt ihr zugestimmt!)

- Das glaube ich weniger. Das mag für die letzte Legislaturperiode gelten. Wir befinden uns in einem neuen Parlament. Dort ist eine neue Beurteilung erforderlich.

Bei den Verhandlungen über das Freihandelsabkommen gilt es, die Interessen unserer Kommunen zu wahren. Deshalb müssen wir betonen, dass das Verhandlungsmandat der EU-Kommission eben nicht den liberalisierten Zugang zu öffentlichen Leistungen der Daseinsvorsorge betrifft. Das Gegenteil ist der Fall. Dies ist ausgeschlossen. Diese Forderung beinhaltet der Negativkatalog. Ebenso sind die festgelegten Standards für Umwelt, Verbraucherschutz, Gesundheitsschutz und Datenschutz zu wahren. Dies gehört nicht zum Verhandlungsmandat der EU-Kommission. Darauf werden wir drängen, dafür wird sich die Bayerische Staatsregierung bei Bund und EU einsetzen. Die Bayerische Staatsregierung wird darauf hinwirken, dass die klaren Grenzen, diese rote Linie, eingehalten und nicht überschritten werden. Es darf keine Aushöhlung der kommunalen Verantwortung eintreten. Es muss das ausschließliche Recht der Mitgliedstaaten bleiben, über die Definition, Organisation und die Anforderungen für die öffentlichen Leistungen der Daseinsvorsorge zu entscheiden. Das gehört für uns ganz klar zum Subsidiaritätsprinzip. Darauf werden wir als CSU auch weiterhin pochen.

Zur Transparenz: Die Staatsregierung hat zugesagt, gegenüber dem Landtag eine klare Transparenz einzuhalten. Es wird Transparenz geschaffen, wenn auch eine gewisse Vertraulichkeit notwendig ist, um unsere Verhandlungspositionen, unsere Interessen, nicht zu gefährden und zu schwächen. Aus diesem Grund kann man nicht alle Neuigkeiten gleich zu Markte tragen.

Am 4. Februar wird im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten eine Anhörung mit Vertretern der EU-Kommission stattfinden. Dabei werden wir noch einmal unsere Position darlegen und verdeutlichen können, worum es für Bayern und für unsere Kommunen geht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf zusammenfassen: Wir werden dem Votum des jeweiligen feder

führenden Ausschusses folgen. Wir werden dem Antrag der CSU, der der Lage Rechnung trägt, zustimmen. Wir werden ebenso dem Antrag der SPD in der modifizierten Form und auch dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen. Der Antrag der FREIEN WÄHLER erscheint uns nicht zielführend und als zu weitgehend. Darin wird gefordert, dass auch Fragen dem Volksentscheid unterworfen werden, die dem Tagesgeschäft zuzuordnen sind, sodass wir diesem Antrag nicht zustimmen können.

(Beifall bei der CSU)

Bitte verbleiben Sie noch am Rednerpult. Es folgt noch eine Zwischenbemerkung von Herrn Kollegen Peter Paul Gantzer.

Herr Kollege Flierl, ich stimme dem zu, was Sie gesagt haben, aber auf zwei wesentliche Punkte sind Sie nicht eingegangen. Den ersten hat Herr Kollege Mütze erwähnt: Wie stehen Sie dazu, dass geplant ist, eine Extragerichtsbarkeit, nämlich eine Schiedsgerichtsbarkeit, zu schaffen, die keiner Kontrolle unterliegt, die geheim tagen wird und gegen deren Urteile keine Berufung eingelegt werden kann? Dadurch bekommen sozusagen die Konzerne die Übermacht gegenüber dem Bürger.

Die zweite Frage lautet: Wissen Sie, dass Deutschland an dieses Abkommen nach einem Abschluss durch die Europäische Union gebunden ist und nicht mehr aussteigen kann und wir auch mithilfe der politischen Willensbildung, das heißt über eine Volksabstimmung oder durch einen Parlamentsbeschluss, dies nicht mehr ändern könnten? Wie steht Ihre Partei dazu?

Herr Kollege Professor Gantzer, zunächst einmal ist klar festzuhalten und deutlich zu machen, dass wir unsere Position und unsere Forderungen schon in die Verhandlungen mit einbringen. Dafür steht die Staatsregierung, das hat sie auch zugesagt. Ich bin mir ganz sicher, dass sie das auch wahrmachen wird und beim Bund und bei der Europäischen Union gerade die Interessen der Kommunen bei der Wasserversorgung und bei den öffentlichen Leistungen der Daseinsvorsorge mit eingebracht werden.

Zu der Frage der Schiedsgerichtsbarkeit bemerke ich, dass man sie im Verhandlungswege erst schaffen müsste. Hierbei gilt es, unsere Position mit einzubringen, dass eine angemessene demokratische und auch parlamentarische Kontrolle gegeben sein muss. Ich bin mir sicher, dass auch dieser Aspekt in die Verhandlungen einfließen wird.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Herr Kollege. Als Nächster hat Herr Staatsminister Joachim Herrmann das Wort. Bitte schön, Herr Staatsminister.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieses Transatlantische Freihandelsabkommen ist das erste große Abkommen dieser Art. Es wird wohl auch eine Vorlage für Nachfolgeabkommen und überhaupt für künftige Handelsabkommen im Rahmen der Welthandelsorganisation sein. Es betrifft unmittelbar immerhin fast 12 % der Weltbevölkerung und nahezu 50 % der globalen Wirtschaftsleistung. Durch den Abbau von Handelshemmnissen wird das Abkommen wirtschaftliche Chancen für Europa insgesamt und ganz besonders auch für Bayern mit seiner mittelständisch geprägten Wirtschaft schaffen. Man könnte auch sagen: Es könnte ein Konjunkturprogramm par excellence werden, für das wir keine Steuermittel einsetzen müssen.

Wir müssen allerdings erreichen, dass künftige Freihandelsabkommen unseren hohen europäischen Standards folgen und nicht umgekehrt wir dem Standard anderer folgen. Darin besteht die große Herausforderung bei den aktuellen Verhandlungen. Wir müssen unsere bayerischen Anliegen nachdrücklich einbringen. Zweifellos sind Fehler seitens der Verhandelnden gemacht worden. Natürlich ist bei solchen Verhandlungen Vertraulichkeit wichtig. Aber die unzureichende Transparenz hat verständlicherweise Misstrauen ausgelöst. Die Staatsregierung hat diese unzureichende Transparenz bereits wiederholt kritisiert. Die Entscheidung von EU-Handelskommissar De Gucht, bei dem Thema Investitionsschutz die Verhandlungen teilweise auszusetzen und eine verstärkte öffentliche Debatte zu führen, hat gezeigt, dass man in Brüssel die Kritik wenigstens in Teilen verstanden hat. Wir brauchen eine fundierte und breite öffentliche Debatte. Wir brauchen aber auch eine stärkere Einbeziehung der nationalen Parlamente in den Verhandlungsprozess in Brüssel.

Gleichzeitig müssen wir für die Verhandlungen unsere Anliegen klar formulieren. Dafür ist jetzt genau der richtige Zeitpunkt. Jetzt treten die Verhandlungen in eine neue Phase ein, in der konkrete Formulierungen ausgehandelt werden. Dabei müssen die wichtigsten bayerischen Anliegen wirksam zur Geltung gebracht werden. Es geht vor allem um den Schutz der kommunalen Daseinsvorsorge insbesondere im Hinblick auf unsere Trinkwasserversorgung. Es geht um den Verbraucherschutz. Wir wollen keine Abstriche bei Verboten etwa bezüglich der Grünen Gentechnik oder

bei den Themen Hormonfleisch oder Chlor-Hühnchen. Weiter geht es um den Verzicht auf die Investitionsschutzklausel. Hierbei sind der Europäischen Union auch in dem Mandat, das sie vom Rat bekommen hat, klare Grenzen gesetzt. Unter anderem ist ausdrücklich verankert, dass die hohe Qualität der kommunalen Daseinsvorsorge in der Europäischen Union erhalten bleiben muss.

Diese roten Linien müssen nun natürlich auch eingehalten werden. Das muss in der Tat von den nationalen Parlamenten, auch vom Bayerischen Landtag aus, äußerst sorgfältig kontrolliert und überprüft werden.

Frau Kollegin Dr. Merk wird im April mit einer Delegation bestehend aus Vertretern des Landtags – Einladungsschreiben an die Fraktionen sind unterwegs – sowie verschiedener gesellschaftlicher Gruppen aus Bayern nach Washington reisen, um mit den dortigen Verantwortlichen Gespräche zu führen und die bayerischen Positionen vor Ort zu verdeutlichen. Wir haben jedes denkbare Interesse daran, dass der Welthandel von europäischen Werten bestimmt wird. Er soll von hohen Verbraucherschutzstandards ebenso bestimmt werden wie von gesellschaftlichen Anliegen wie Umweltschutz, Datenschutz, Arbeitsschutz und der öffentlichen Daseinsvorsorge. Es ist gut, wenn es zu diesen Positionen ein breites Einvernehmen hier im Bayerischen Landtag gibt.

(Beifall bei der CSU)

Herr Staatsminister, bleiben Sie bitte am Redepult. Frau Kollegin Müller hat sich zu einer Zwischenfrage gemeldet, die jetzt, nachdem Sie Ihre Rede schon beendet haben, eine Zwischenbemerkung sein wird. Bitte schön, Frau Kollegin.

Ich stelle die Frage trotzdem, Herr Minister. Haben Sie jetzt das verschriftlichte Verhandlungsmandat vorliegen oder nicht, wie im Innenausschuss diskutiert wurde? Wie wollen Sie verhindern, dass es uns so geht wie Kanada? Sie wissen vielleicht, dass es auch hier dieses bilaterale Abkommen gibt. Die USA klagen nun sehr wohl gegen Kanada, weil sie nicht den Marktzugang bekommen haben, wie sie ihn sich erhofft haben. Das Wunschdenken, dass wir unsere europäischen Standards so hoch halten können und die der USA uns angepasst werden, teile ich leider nicht.

Danke schön, Frau Kollegin. Herr Staatsminister, Sie haben das Wort.

Zum letzten Aspekt bemerke ich: Das ist Gegen

stand der Verhandlungen, das muss unsere Zielsetzung sein. Am Schluss, wenn ein Ergebnis vorliegt, müssen wir abwägen, ob wir genügend von unseren Interessen, von unseren Vorstellungen, von unseren Werten und Grundsätzen durchgesetzt haben oder nicht. Deshalb kann es heute noch keinen Freifahrtschein nach dem Motto geben: Wir wollen dieses Abkommen auf jeden Fall, oder: Wir werden ihm auf jeden Fall zustimmen, sondern die Durchsetzung unserer Interessen muss eine Aufgabe der Verhandlungen sein. Ich kann heute auch noch nicht beurteilen, in welchem Zeitraum sie zu einem positiven Ende geführt werden. Klar ist allerdings, dass wir von den verschiedenen Regionen Europas und den nationalen Parlamenten aus unmissverständlich die Aspekte deutlich machen müssen, ohne die wir dem Abkommen auf keinen Fall zustimmen können. In diesem Prozess befinden wir uns im Moment. Ich wollte damit deutlich machen: Im Prinzip ist solch ein Abkommen sinnvoll, aber natürlich nicht um jeden Preis, sondern wir müssen unsere Anforderungen klar definieren.

Die erste Frage muss ich an die Staatskanzlei weitergeben. Ich werde zusehen, dass ich sehr schnell eine Antwort darauf bekomme; ich habe die Informationen bei mir im Ministerium nicht vorliegen. Ich werde aber dafür sorgen, dass Sie alsbald eine Antwort bekommen.