Alexander Flierl

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Last Statements

Danke schön. – Sehr verehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich könnte es mir in der Tat einfach machen und den Antrag einfach ablehnen, weil er schlicht aus bereits abgelehnten Anträgen zusammengesetzt ist. Hier werden Teile von Anträgen wiederholt. Aber das, glaube ich, führt uns hier nicht weiter. Wir wollen das Thema ernsthaft betrachten und uns auch ernsthaft mit ihm auseinandersetzen.
Tierschutz ist auch uns wichtig. Aber uns auch hier im Hohen Haus muss klar sein, dass es nicht möglich und daher sachlich falsch wäre, wenn man einfach einen Aktionsplan schaffen würde und meint, damit den Tierschutz in allen Bereichen und mit allen Beteiligten gewährleisten zu können. Ich denke, Papier ist immer notwendig, Konzepte sind notwendig. Aber ich glaube, allein der Vollzug macht es aus, und ihn brauchen wir auch hier. Es ist eine Schwäche Ihres Antrags, dass einfach auf einen Aktionsplan gesetzt wird. Auch deshalb werden wir diesen Antrag ablehnen.
In diesem Antrag werden zwar sehr wichtige Aspekte, aber auch nur Teilaspekte des Tierschutzes aufgegriffen: die Investitionen in den Tierheimen, die Regelung, wie die kommunale Seite finanziell mit den Fundtieren umgeht, und die personelle und finanzielle Ausstattung der Behörden. Aber das sind, wie gesagt, nur Teilaspekte. Tierschutz ist sicherlich weiter zu fassen: Es geht um Tierschutz in der Nutztierhaltung und Tierschutz außerhalb der Nutztier- und Heimtierhaltung. Ich glaube, das beschäftigt auch dieses Haus und unseren Ausschuss.
Auch hier müssen wir entsprechend ansetzen, und deswegen ist bereits die Überschrift Ihres Antrags im ersten Halbsatz zu kurz gegriffen.
Wir sind uns der Situation der Tierheime durchaus bewusst. Aber es so darzustellen, als würde man, insbesondere die Bayerische Staatsregierung und der Landtag, nichts tun, ist verfehlt und falsch. Auch wir haben den Tierschutz in seiner ganzen Bandbreite auf der Agenda.
Schauen wir uns die beiden wesentlichen Phänomene im Tierschutz an, zum einen die Frage der Fundtiere: Da müssen wir nun einmal festhalten, dass das eine kommunale Aufgabe ist, dass die Gemeinde im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung für die Unterbringung der Fundtiere zuständig ist. Etwa 30 % der Tiere in Tierheimen sind sogenannte Fundtiere. Wir haben hier den Antrag gestellt, dass die Vollzugshinweise erneuert und aktualisiert werden und dass auch die neueste Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts herangezogen wird, damit zugunsten der Kommunen leichter zwischen Fundtieren und herrenlosen Tieren unterschieden werden kann,
damit die Kommunen wissen, woran sie sind. Ich glaube, dass wir in sehr vielen Teilen unseres Landes gute Regelungen zwischen den Gemeinden und den Tierschutzvereinen haben, die Tierheime betreiben.
Manchmal werden – ich glaube, das können wir gar nicht vorgeben – die Beträge pro Einwohner festgelegt. In meinem Heimatlandkreis zum Beispiel schlägt der Tierschutzverein selbst 50 Cent pro Einwohner vor, und alle Kommunen im Landkreis bis auf zwei haben das unterzeichnet und sind damit einverstanden.
An dieser Stelle müssen wir ansetzen. Darauf fußen viele finanzielle Probleme der Tierheime. Manche Gemeinden schließen keine Pauschalverträge ab und weigern sich zu bezahlen. Manchmal wird es auch hinausgezögert. Zwar gibt es eine Empfehlung des Bayerischen Gemeindetages – sicherlich nicht wegen der Höhe, das habe ich ausgeführt –, aber wir müssen immer weiter darauf drängen, dass diese Empfehlung umgesetzt wird. Sehr viele von uns sind kommunalpolitisch tätig. Diese Verträge sollten auch in unseren Gebietskörperschaften unterzeichnet werden, damit der Unterhalt der Gebäude, aber auch eine ordnungsgemäße Unterbringung der Tiere sichergestellt werden können.
Darauf müssen wir hinwirken. Ein weiteres Problem sind die angesprochenen Welpentransporte, der grenzüberschreitende Heimtiertransport unter Verstoß gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen. Insbesondere die Grenzregionen sind betroffen. Die Kreisverwaltungsbehörden handeln als Staatsbehörden. Wenn durch die Tierheime eine klare staatliche Aufgabe wahrgenommen wird, muss der Staat die Kosten tragen. Aus einer staatlichen Anordnung folgt eine staatliche Zahlung. Deswegen erneut mein Appell: Nennen Sie Tierheime, die staatliche Aufgaben in diesem Bereich wahrgenommen und vom Staat nicht die Erstattung erhalten haben.
Weiterhin gilt meine Zusage, dass wir dem nachgehen werden. Sie haben Amberg angesprochen. Der Freistaat Bayern finanziert einen Tierschutzpreis, der durch das Umweltministerium vergeben wird. Dem Tierheim Amberg, welches Sie zitiert haben und das durch einen grenzüberschreitenden Tiertransport besonders betroffen war, wurden 10.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Wir unterstützen auch weiterhin die kommunalen Gebietskörperschaften durch die Finanzzuweisung, weil sie staatliche Aufgaben für uns wahrnehmen. Durch die Finanzierung der Kommunen und die staatlichen Aufgaben wird der laufende Betrieb abgedeckt. Wir müssen aber – da haben Sie recht – ein besonderes Augenmerk auf die bauliche Situation legen. Im Rahmen des momentanen Doppelhaushalts sowie im Nachtragshaushaltsentwurf sind für eine Investitionsförderung derzeit keine Mittel vorgesehen.
Ich sage aber bewusst: Derzeit. Gerade für den Doppelhaushalt 2019/2020 müssen wir Lösungen finden, um diejenigen zu unterstützen, die uns bei staatlichen und kommunalen Aufgaben helfen. Das sind beispielsweise Tierschutzvereine. Im Hinblick auf die Sicherstellung des Betriebs des Tierheims sollten wir dies honorieren und fördern. Ich kündige an, dass unsere Fraktion gerne bereit ist, für den kommenden Doppelhaushalt entsprechende Gespräche zu führen und Möglichkeiten zu eruieren.
Ich möchte noch ein paar Worte zur personellen Ausstattung sagen. Nachdem durch die Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen komplexe Betriebe ausgelagert sind, das Personal aber bei den Veterinärämtern verbleibt, können die Kreisverwaltungsbehörden besser auf die Einhaltung des Tierschutzes achten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zusammenfassend ist die negative Grundeinstellung, die durch den Antrag zum Ausdruck kommt, fehl am Platz. Es wird viel getan. Wir unterstützen den Tierschutz.
Ihr Antrag ist allerdings nicht zielführend. Ich kündige nochmals ausdrücklich an, dass wir uns im Rahmen des Doppelhaushalts 2019/2020 die Frage der Investitionsförderung neu stellen und über Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung diskutieren werden. Den Antrag lehnen wir aber weiterhin ab.
Vielen Dank, Herr Kollege Woerlein. Wir können gerne auch über die Parteitagsbeschlüsse reden. Als CSU-Kreisvorsitzender ist es mir wichtig, dass die Beschlüsse der Partei angegangen und umgesetzt werden. Das tun wir auch. Das habe ich auch schon angekündigt. Im Rahmen des kommenden Doppelhaushalts werden wir uns gerne darüber unterhalten und Lösungen suchen, wie wir das Spannungsfeld zwischen kommunalen Aufgaben und der Unterstützung bei staatlichen Aufgaben auflösen können.
Ich komme zu Ihren Fragen. Mit einem Antrag der CSU haben wir gefordert, diese Vollzugshinweise zu erneuern. Das war in der Anhörung zum Tierschutz ein großes Anliegen und aller Beteiligten. Selbstverständlich ist uns daran gelegen, dass die aktuellste Rechtsprechung, über die wir morgen übrigens im Ausschuss diskutieren werden, in die Vollzugshinweise eingearbeitet wird. Das ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Vollzugshinweise, die innerhalb kürzester Zeit wieder überarbeitet und erneuert werden müssen, sind nicht zielführend.
Wir brauchen abgestimmte Vollzugshinweise unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung. Das war eine Initiative unserer Fraktion. Die zuständigen Ministerien – das sind zwei – werden dem nachkommen.
Herr Kollege Woerlein, legen Sie mir doch das Schreiben der Tierheime vor. Wir haben durchaus zugesichert, das im Ausschuss zu diskutieren. Wir wollen jedem einzelnen Fall nachgehen.
Ich kenne dieses Schreiben nicht. Es wurde auch nicht an mich gerichtet. Ich bin nicht das Ministerium. Legen Sie bitte das Schreiben vor. Dann gehen wir jeden einzelnen Fall durch.
Selbstverständlich habe ich mich gleich nach Ihrer Intervention über die Tierheime Rosenheim und Dachau beim Ministerium erkundigt. Mir wurde mitgeteilt, dass dort keine entsprechenden Erkenntnisse vorliegen. Ich wiederhole es aber erneut: Wenn die Tierheime Rosenheim und Dachau staatliche Aufgaben übernommen, jedoch keine staatlichen Zahlungen erhalten haben, werden wir dem nachgehen. Es geht nicht darum, ob ein Tierheim finanziell belastet ist, sondern ob es Aufgaben wahrgenommen hat, für das es nicht
alimentiert worden ist. Wir stehen dafür ein, dass diese Alimentierung erfolgt.
Liebe Kollegin, zunächst einmal ist der Tierschutzpreis mit 100.000 Euro dotiert. Das Tierheim Amberg hat aufgrund der herausragenden Leistung im Zusammenhang mit dem "Welpentransport" 10.000 Euro bekommen. Überwiegend waren es jedoch weiße Mäuse. Das erwähne ich nur am Rande.
Selbstverständlich unterstützt der Staat die Tierheime. Für die Übernahme staatlicher Aufgaben erhält jede Kreisverwaltungsbehörde entsprechende Finanzzuweisungen, die auch im kommunalen Finanzausgleich beinhaltet sind. Der kommunale Finanzausgleich lässt in Bayern nichts zu wünschen übrig. Darüber haben wir in diesem Hohen Haus schon sehr häufig diskutiert. Er kann sich sehen lassen. Selbstverständlich unterstützen wir die Tierheime, wenn sie staatliche Aufgaben wahrnehmen.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Vonseiten der Opposition wird ja geradezu das Schreckgespenst eines Überwachungsstaates Orwell‘schen Ausmaßes gemalt, das Schreckgespenst einer völlig ohne Grund und Anlass agierenden Polizei. Das wird insbesondere an der Eingriffsschwelle, am Begriff der "drohenden Gefahr", festgemacht. Ich glaube, das ist absurd und widersinnig. Es entspricht nicht der Sachlage, und dadurch wird insbesondere völlig unberechtigt Misstrauen gegenüber der Arbeit unserer Polizistinnen und Polizisten gesät. Ich glaube, deswegen sind diese Vorwürfe eindeutig und ganz klar daneben.
Wenn es um die "drohende Gefahr" geht, wird hier übersehen, dass dieser Rechtsbegriff bereits mit der
kleinen PAG-Novelle 2017 mit Beschluss vom 19.07.2017 in das Polizeiaufgabengesetz eingeführt wurde. Dieser Begriff entspricht auch den Feststellungen im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20.04.2016, dass es eben möglich ist, nicht nur den klassischen Gefahrenbegriff heranzuziehen, sondern bereits im Vorfeld Maßnahmen zu ergreifen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dies dient ganz klar auch der Rechtssicherheit für unsere handelnden Polizeibeamten. Der Begriff der "drohenden Gefahr" bedeutet eben nicht, dass überhaupt kein Verdacht mehr vorliegen muss, sondern es bedarf tatsächlicher Anhaltspunkte, wonach aufgrund eines konkretisierbaren Geschehens Angriffe von erheblicher Intensität zu erwarten sind, die Schäden an bedeutenden Rechtsgütern herbeiführen. Dies ergibt sich auch aus den von uns durchgeführten Expertenanhörungen, mit denen sich der Innenausschuss sehr lange beschäftigt hat. Ich denke, für jeden von uns hier liegt es auf der Hand, dass gerade angesichts der neuen Herausforderungen von Terrorismus und Extremismus der herkömmliche Gefahrenbegriff
egal, ob es jetzt eine konkrete, unmittelbar bevorstehende oder gegenwärtige Gefahr ist – nur noch bedingt tauglich ist.
Wir brauchen diese Vorfeldmaßnahmen, damit wir bereits bei einer drohenden Gefahr Maßnahmen ergreifen können – von der Identitätsfeststellung über die Durchsuchung bis hin zur Telekommunikationsüberwachung. Es bedarf aller rechtsstaatlichen und modernen Mittel, die teilweise auch mit einem Richtervorbehalt ausgestattet sind. Die Polizei muss diese Möglichkeiten ergreifen können und muss diese Maßnahmen treffen können, um Gefahren zu verhindern. Es ist richtig und notwendig, dass wir mehr Personal für die Polizei bereitstellen. Hieran arbeiten wir sehr stark. Wir müssen der Polizei aber auch die Mittel und das Instrumentarium zur Verfügung stellen, um Gefahren zu begegnen.
Ich glaube, dies ist ganz wichtig: dass ein Rechtsstaat nicht darauf warten darf, bis sämtliche Planungen und Vorbereitungshandlungen abgeschlossen sind oder Straftaten bereits versucht oder begangen werden. Wir müssen unsere Polizei in die Lage versetzen, im Bereich der Gefahrenvorsorge tätig zu werden,
Unsere Polizei muss Gefahren vorbeugen können. Ich denke, unsere Bürgerinnen und Bürger haben darauf Anspruch, auch wenn wir immer wieder sagen müssen, dass es natürlich keine 100-prozentige Sicherheit
geben wird. Deswegen brauchen wir den Rechtsbegriff der "drohenden Gefahr". Wir brauchen diese Eingriffsschwelle. Sie ist dringend notwendig und erforderlich.
Wir beschränken uns als Freistaat Bayern nicht darauf, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wortwörtlich wiederzugeben, sondern wir schaffen eine eigene Begriffskategorie. Wir sorgen für eine gesetzliche Normierung. Das zeigt klar und eindeutig, dass wir in Bayern im Bereich der inneren Sicherheit die Maßstäbe für unsere Bürgerinnen und Bürger setzen. Sie können sich darauf verlassen, dass wir ihnen größtmögliche Sicherheit gewährleisten.
Hochverehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir sollten wirklich wieder auf den Inhalt des Antrags zurückkommen. Dabei müssen wir aber auch immer die Folgen dieses Antrags im Blick haben. Worauf zielt denn der Antrag ab? Geht es tatsächlich nur um die Umsetzung eines Urteils, um das Anerkennen eines Urteils und von Beschlüssen? Geht es darum, dass man diese gerichtlichen Entscheidungen akzeptiert und dabei so tut, als wären diese endgültig? – Das sind sie nämlich noch nicht. Die GRÜNEN wollen mit ihrem Antrag nur, dass ohne die immer noch nicht vorliegende Begründung des zugrunde liegenden Beschlusses des Verwaltungsgerichts München vom 29. Januar 2018, ohne Prüfung der Rechtmäßigkeit dieses Beschlusses und ohne eine eventuelle Überprüfung durch eine höhere Instanz eine Öffentlichkeitsbeteiligung zur Vorbereitung der weiteren Fortschreibung des Luftreinhalteplans erfolgen soll, die ganz klar auch Fahrverbote für Diesel-Kfz vorsieht, und dass danach ein vollzugsfähiges Konzept, das Fahrverbote enthält, umgesetzt werden soll. Dies und nichts anderes fordern nämlich auch die zugrunde liegenden Entscheidungen des Verwaltungsgerichts München und die vorhergehenden Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs in München.
Dabei ist gar nicht berücksichtigt, dass es bis zu dieser Minute immer noch strittig und gar nicht klar ist, ob es überhaupt eine Rechtsgrundlage für eine Anordnung derartiger Fahrverbote gibt. Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt zurzeit immer noch. Die Entscheidung liegt immer noch nicht vor. Wir müssen nur auf die Historie dieser Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht schauen und fragen, wer für solche Fahrverbote zuständig ist. Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt nämlich aufgrund der Sprungrevisionen der Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. In Düsseldorf haben wir
einen Oberbürgermeister der SPD und in Stuttgart einen der GRÜNEN. Immer nur auf die Staatsregierung zu schimpfen und zu schielen, ist verkehrt.
Deswegen müssen wir auch immer klar die Folgen im Auge haben, wenn der Beschluss des Verwaltungsgerichts München ohne weitere Prüfung akzeptiert werden soll. Dann nämlich stünden Fahrverbote zur Diskussion und könnten letztendlich auch angeordnet werden. Damit geht faktisch ein Wertverfall für Dieselfahrzeuge einher. Ich frage mich schon, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, wie Sie das einer Vielzahl von Pendlern und Handwerkern vermitteln wollen, denen man noch vor Kurzem gesagt hat, sie sollten aus Gründen der CO2-Ersparnis auf Diesel umsteigen. Deswegen werden wir dem Antrag nicht zustimmen. Ein Antrag, der Fahrverbote vorsieht, ist für uns nicht zustimmungsfähig.
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Der neuerliche Antrag der GRÜNEN ist nicht besonders aktuell, will ich einmal sagen. Wir haben heute eigentlich schon mindestens das erste Déjà-vu. Denn wir haben bereits am 1. Februar dieses Jahres einen fast wortgleichen Antrag debattiert und über ihn abgestimmt. Deswegen verwundert es doch sehr, dass in einem weiteren Anlauf – es ist mindestens der zweite Anlauf – versucht wird, das Thema mit untauglichen Maßnahmen anzugehen. Da hilft es auch nichts, wenn man einfach nur ein paar Worte austauscht und noch einen Pseudoberichtsantrag fordert. Dabei wird gar kein Bericht gefordert, sondern es geht letztendlich darum, das von den FREIEN WÄHLERN intendierte Ergebnis vorwegzunehmen. Allein deswegen kann dem Antrag nicht zugestimmt werden.
Aber mit aufgewärmten Anträgen ist es meistens so wie mit aufgewärmtem Essen. Das Essen wird dadurch meistens nicht besser.
So ist es auch bei diesem Antrag. Hier gilt wieder: gut gemeint, aber schlecht gemacht. Deswegen werden wir dem Antrag auf keinen Fall zustimmen. Mit dem Antrag wird wiederum versucht, ein komplexes Themenfeld oder einen Phänomenkreis, den illegalen Tier- und Welpenhandel, schemenhaft darzustellen. Gemeint ist wohl der grenzüberschreitende Handel mit Tieren, wobei gegen bestimmte gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen, etwa das Tierschutzgesetz, das Tiergesundheitsrecht oder das allgemeine Strafrecht, verstoßen wird. Damit das aber klar ist: Derartige Verstöße und Ereignisse, wie sie in allen grenznahen Landkreisen vorkommen, sind nicht hinnehmbar und nicht akzeptabel, und wir wollen sie auch gar nicht verharmlosen. Im Gegenteil verurteilen wir sie auf das Schärfste. Ich persönlich bin auch der Meinung, dass wir den Landkreisen, die die Aufwendungen tragen müssen, eine entsprechende Unterstützung zukommen lassen müssen. Aber Ihr Antrag bringt uns bei diesem Thema nicht weiter.
Was fordern Sie denn? – Sie fordern eine härtere Bestrafung. Das ist wiederum äußerst nebulös. Was ist denn damit gemeint? Soll das ein Appell an die Verwaltungsbehörden, an die Staatsanwaltschaften und an die Gerichte sein, strenger zu urteilen und den be
reits vorhandenen und vom Kollegen Zierer angesprochenen Rahmen – beim Bußgeld bis zu 25.000 Euro – auszuschöpfen? – Dabei ist nicht zu übersehen, dass es auch einen Straftatbestand gibt: Für jemanden, der Tieren vorsätzlich Leid zufügt – das wird auch ständig geprüft –, ist sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vorgesehen.
Was ist dann mit dem Antrag gewollt? Was muss sich ergeben? Was wollen die FREIEN WÄHLER mit dem Antrag? – Ich denke, es wäre gut und sinnvoll, auf eine konsequente Anwendung zu pochen und die Ausschöpfung des Ahndungsrahmens immer wieder einzufordern. Dies wird, glaube ich, in sehr vielen Fällen getan, und dafür stehen wir auch ein. Aber einfach nur eine härtere Bestrafung zu fordern, ist eindeutig nicht zielgerichtet. Der Antrag ist auch eindeutig falsch formuliert. Deswegen sind wir der Ansicht, dass neben den handwerklichen und inhaltlichen Schwächen, die der Antrag aufweist, das Ziel einer Eindämmung und Verhinderung von Verstößen bei dem grenzüberschreitenden Handel mit Heimtieren nicht erreichbar sein wird. Daher werden wir den Antrag ablehnen.
– Also, Herr Streibl, so komplex können Sie es gar nicht machen, als dass ich es nicht verstehen würde. Der Herr Dr. Vetter sollte sich vielleicht um Themen kümmern, bei denen er sich besser auskennt. Das ist aber nicht die Gesundheitspolitik. In dieser Sache sollte er besser schweigen, das wäre bestimmt sinnvoll.
In der Beurteilung, Kollege Streibl, sind wir uns doch einig, dass genau dieses Verhalten und diese Strukturen, das Über-die-Grenze-Bringen von Tieren, die noch nicht transportfähig sind, die unter Artenschutz stehen, selbstverständlich zu verurteilen ist und dass es natürlich geahndet werden muss.
Nur: Durch die Vermengung, so wie Sie das jetzt wieder getan haben, kommen wir nicht weiter. Sie vermischen hier das Zivilrecht mit dem Strafrecht. Im Tierschutzrecht gibt es bereits strenge Vorschriften; sie müssen nur angewandt werden. Ich bin mir durchaus sicher, dass bei Erfüllung der Straftatbestände auch entsprechende Ahndungen ausgesprochen werden.
Das gilt auch für den Fall vom 15. Oktober, der sich zufällig sogar in meinem Landkreis ereignet hat. Dieser Transport wurde aufgrund konsequenter Kontrolltätigkeit aufgedeckt. Das wird selbstverständlich entsprechend verfolgt. Wir müssen immer wieder feststellen, dass sich die Täter hinter den Grenzen aufhalten, woraus sich besondere Schwierigkeiten ergeben.
Ich habe in dieser Sache nachgefragt: Das zuständige Ministerium hat natürlich sofort über die nationalen Kontaktstellen das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, die tschechischen und die belgischen Behörden informiert, sodass man hier gut vorankommt. So kann man einiges erreichen, um solche Vorfälle zukünftig zu verhindern.
Frau Vizepräsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle – ich glaube, das kann ich auch für die CSUFraktion mitteilen – wissen, was wir an unseren Rassegeflügelzüchtern haben. Wir wissen auch, was wir an unseren Kleintierzüch tern und den Kleintierzuchtvereinen haben. Diese leis ten in vielen Bereichen wie der Jugendarbeit und ge rade auch im Tier und Artenschutz wertvolle Arbeit. Wir, die CSU, haben hier eindeutig keine Nachhilfe von Ihnen nötig.
Nachdem das oftmals ehrenamtliche Engagement der Kleintierzüchter so wichtig ist, verdienen sie auch einen offenen und ehrlichen Umgang. Ihnen ist nicht mit Anträgen geholfen, die falsche Erwartungen da hingehend wecken, dass die Probleme im Zusam menhang mit der Geflügelpest einfach mit einem Fe derstrich zu lösen sei. Wir, die CSUFraktion, sind uns
durchaus bewusst, dass gerade die Rassegeflügel züchter durch die monatelange bayernweite Aufstal lung vor große Herausforderungen, ja sogar Schwie rigkeiten gestellt wurden. Jedoch ist nicht abzuschätzen, was passiert wäre, wenn der Freistaat nicht so gehandelt hätte. Das muss auch gesagt wer den.
Jetzt möchte ich auf Ihren Antrag näher eingehen: Sie fordern bereits jetzt eine Vorfestlegung, dass bei künf tigen Fällen keine landesweite Aufstallungspflicht gel ten soll und kein Markt und Ausstellungsverbot erlas sen wird. Dabei verkennen Sie die Fakten und stellen die Sach und Rechtslage eindeutig falsch dar. Sie lie gen hier neben der Sache. Sie tun so, als wäre es ein Automatismus, wonach immer ein bayernweites Auf stallungsgebot erlassen werden müsste. Sie tun so, als wäre dieses Aufstallungsgebot in den Jah ren 2016/2017 völlig ohne Not erlassen worden. Das war eben nicht der Fall.
In den Jahren 2016/2017 konnte man eben nicht mehr nur von einem regionalen Geschehen sprechen. Im gesamten Freistaat Bayern gab es hohe Fallzah len. Diese Situation kann nicht mit der Situation in BadenWürttemberg verglichen werden. Dort hat es lediglich einzelne Ausbrüche vor allem in der Boden seeregion gegeben. In Bayern mussten wir mit einem äußerst schwerwiegenden Geschehen zurechtkom men. Dies unterscheidet die Geschehnisse von 2016/2017 auch von denen der Jahre 2006, 2007 und 2015. 2015 gab es lediglich einen einzigen Fall.
Für uns ist entscheidend, dass stets der Lage ange passt und risikoorientiert gehandelt wird. Damit ist das Aufstallungsgebot auch kein Faktum. Es ist nicht in Stein gemeißelt und muss nicht zwingend verhängt werden. Jedoch können wir das Aufstallungsgebot jetzt nicht für die Zukunft ausschließen. Würden wir uns jetzt schon auf irgendwelche Maßnahmen für die Zukunft festlegen, wäre dies geradezu unverantwort lich. Deswegen können wir diesem Antrag nicht zu stimmen.
Die Ablehnung setzt sich auch bei Ihrer zweiten For derung fort. Sie sagen ohnehin selber, dass die Geflü gelpestVerordnung entsprechende Ausnahmen zu lässt. Dies ist auch der Punkt. Diese Verordnung stellt ein brauchbares und ausreichendes Rechtsinstrument dar und berücksichtigt insbesondere lokale und regio nale Besonderheiten. Sie lässt eben auch Ausnah men von der Stallpflicht und der Tötungsanordnung zu. Beim Fehlen zwingender Gründe muss sie nicht flächendeckend angeordnet werden, sondern eben nur in den Hotspots und in den Schwerpunktberei
chen, in denen die Geflügelpest auftritt. Wir, die CSU Fraktion, sind klar der Meinung, dass eine bayernwei te Anordnung nur vorgenommen werden soll, wenn dies unbedingt erforderlich ist. Auch bei künftigen Ge schehnissen sollen vertretbare Ausnahmemöglichkei ten voll und ganz ausgeschöpft werden.
In Ihrer dritten Forderung erheben Sie implizit den Vorwurf, dass besser, mehr und aktueller informiert werden solle. Da liegen Sie schlichtweg falsch.
Sie liegen hier eindeutig falsch. Sie tun den Verant wortlichen und den Bediensteten des Umweltministe riums Unrecht. Das muss auch einmal festgehalten werden. Information und Kommunikation sind der Schlüssel zur Bewältigung derartiger Krisen. Es wurde ausreichend informiert und kommuniziert. Es gibt den Koordinierungskreis Aviäre Influenza, in dem Vertreter der Behörden, der Verbände und berufsstän discher Organisationen vertreten waren. Dort wurden die Informationen aktuell weitergegeben.
Eine Servicestelle beantwortet die entsprechenden Anfragen von Bürgern. Logischerweise besteht auch ein ständiger Kontakt des Ministeriums mit den Regie rungen und der Regierungen mit den Landratsämtern. Das LGL war hier eingebunden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, wir Abgeordnete haben bei diesem Thema umfänglich von unserem Frage und Auskunftsrecht Gebrauch gemacht.
Mit Ihrer vierten Forderung springen Sie zu kurz. Ich halte es nicht für nötig, zusätzliche Haushaltsmittel für ein bayerisches Forschungsprojekt in Anschlag zu bringen. Über die Herkunft und die Ursachen der Vo gelgrippe können wir durchaus diskutieren. Wir müs sen aber zur Kenntnis nehmen, dass das Friedrich LoefflerInstitut des Bundes als nationales Referenzlabor für die Tierseuchen zuständig ist und dass die Aviäre Influenza ein weltweites Problem ist. Ein rein bayerisches Forschungsprojekt würde uns hier nicht weiterbringen. Darüber hinaus führt das LGL umfangreiche Ermittlungen und Untersuchungen durch. Ein zusätzliches bayerisches Forschungspro gramm würde hier nichts bringen. Der Sinn eines sol ches Programms erschließt sich mir nicht.
Zusammenfassend kann ich sagen, dass uns dieser Antrag nicht weiterführt. Die darin enthaltenen Vor schläge sind unnötig und untauglich. Auch die darin erhobenen Vorwürfe sind im Kern unberechtigt. Daher werden wir diesen Antrag ablehnen.
Frau Kollegin Biedefeld, ich bleibe dabei: Wir haben von Ihnen keine Nachhilfe nötig. Sie spielen sich hier als die Retter der Kleintier zuchtvereine auf. In dem Ziel, diese Vereine und den Menschen die Freude an ihrem Hobby und ihrer eh renamtlichen Tätigkeit zu erhalten, sind wir uns einig. Sie verkomplizieren jedoch nicht nur die Angelegen heit, sondern sagen hier auch schlicht die Unwahrheit. Sie tun so, als würde es nur in Bayern ein zwingendes Aufstallgebot geben. Das ist nicht der Fall.
Hier wird risikoorientiert gehandelt. – Das Gesche hen in den Jahren 2016 und 2017 war gravierend und auch bedrohlich. Gerade bei den Rassegeflügelzüch
tern wollen wir uns nicht ausmalen, was geschehen wäre, wenn diese Maßnahmen nicht ergriffen worden wären. Das sage ich ganz klar. Ich bin des Öfteren in Kontakt mit Kleintierzuchtvereinen und weiß um die Schwierigkeiten und Probleme, die durch dieses Gebot aufgetreten sind. Die Folgen waren schwerwie gend und beeinträchtigend. Wir sollten deshalb jetzt die Zeit nutzen. Wir haben im Umweltausschuss über die verschiedenen Möglichkeiten diskutiert und einem Berichtsantrag zugestimmt, damit auch die Staatsre gierung Möglichkeiten aufzeigt, wie wir bei künftigen Geschehen besser und zielgerichteter reagieren kön nen.
Trotz des Aufstallgebots sollen für die Kleintierzüchter Möglichkeiten bestehen, ihre wertvollen Tierbestände zu erhalten. Das ist unser Ziel. In diesem Sinne arbei ten wir weiter. Ihr Antrag führt dagegen ins Leere und geht von völlig falschen Voraussetzungen aus.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Das beschriebene Listeriose-Geschehen – es gab Tote; viele Menschen haben gesundheitliche Schäden davongetragen – ist bedauerlich, ja schrecklich. Diese Einschätzung gilt unabhängig davon, ob die Betroffenen viel Geld haben oder nicht.
Da es besonders schwierig ist herauszufinden, aus welchem Produkt die Listerien stammen und auf welchem Wege sie in das Lebensmittel gelangt sind, ist detektivische Arbeit erforderlich; hierauf hat Herr Kollege Beißwenger bereits hingewiesen.
In Bezug auf die Verantwortlichkeit ist eine Frage entscheidend: Wie können alle Beteiligten dem Anspruch des Verbrauchers auf sichere Lebensmittel gerecht werden? – Wir müssen festhalten, dass entsprechend den Vorschriften der Grundsatz der Eigenüberwachung des Lebensmittelunternehmers gilt. Er muss seine Lebensmittel ständig kontrollieren und den Herstellungsprozess überwachen. Er muss sicherstellen, dass er dieser Verantwortung gerecht wird. Das ist der Dreh- und Angelpunkt, auch in allen weiteren Diskussionen über den gesundheitlichen Verbraucherschutz. Der Lebensmittelunternehmer ist verpflichtet, Informationen an die Behörden weiterzugeben, wenn seine Lebensmittel einem Verkehrsverbot unterliegen. Gegen die entsprechenden Vorschriften hat der Lebensmittelunternehmer im vorliegenden Fall eindeutig verstoßen.
Wir können festhalten: Das, was SPD und GRÜNE hier fordern, ist bereits Realität. Die rechtlichen Möglichkeiten sind ausreichend. Wenn entsprechend gehandelt worden wäre, wären die Behörden dem Geschehen wesentlich früher auf die Spur gekommen.
Man muss die Chronologie betrachten: Ab Bekanntwerden der Ergebnisse der ersten Probe am 16. März 2016 sind dem Lebensmittelunternehmer eine Reihe von Maßnahmen auferlegt worden. Die Behörden haben die Erfüllung kontrolliert und vor den entsprechenden Produkten gewarnt. Wenn es um andere Bereiche ging, hat die Opposition immer kritisiert, dass nicht gewarnt worden sei. Im vorliegenden Fall wurde gewarnt, aber das passt Ihnen anscheinend auch wieder nicht.
Der Blick auf die Chronologie ermöglicht eine objektive Bewertung. Diese ist auch im vorliegenden Fall zwingend notwendig. Es verbietet sich, hier reißerisch, der schnellen Schlagzeile nachheischend, aufzutreten und Verantwortlichkeiten der Behörden zu postulieren, die einfach nicht bestanden.
Herr Kollege Beißwenger hat bereits darauf hingewiesen: Wir können Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften nicht immer verhindern, wie engmaschig wir unser Kontrollnetz auch knüpfen.
Es gilt der Grundsatz der Eigenüberwachung, der Eigensicherung durch den Lebensmittelunternehmer.
Deswegen eignen sich die Vorfälle nicht zum Skandalisieren. Herr Kollege von Brunn, sie eignen sich auch nicht dazu, sich – wie Sie es vergeblich versucht haben – zu profilieren. Sie postulieren zwar immer wieder Untersuchungsausschüsse; auf deren Fragenkataloge warten wir immer noch.
Ich fordere Sie auf, mit uns gemeinsam daran zu arbeiten, das Veterinärwesen und die Lebensmittelüberwachung weiter zu verbessern.
Werte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Kollege Scheuenstuhl, ich glaube, Sie werden es nicht mehr erleben, dass ich bei der SPD eintrete,
höchstens vielleicht auf dem Totenbett. Das ist ein alter Witz.
Scherz beiseite, zurück zum Ernst der Sache! Ich glaube, die Tatsache, dass wir nach knapp über einem Jahr Laufzeit der neuen Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben dieses Thema bereits wieder aufgreifen, unterstreicht die Wichtigkeit des Wasser- und Umweltschutzes, zum anderen aber auch die Problematik, dass, nachdem durch die Ersterschließung 99 % aller Bürgerinnen und Bürger und der Kommunen an die Wasserversorgung und 97 % an die Abwasserentsorgung angeschlossen sind, jetzt die Sanierung ansteht. Dies stellt insbesondere für den ländlichen Raum eine besondere Problematik dar, da lange Leitungsstränge vorhanden sind, an die nur relativ wenige Menschen angeschlossen werden können. Wir haben auch die Problematik, dass die Gefahr besteht, dass die Bürgerinnen und Bürger über ihre Belastungsgrenze hinaus belastet werden, da diese Einrichtungen von den Kommunen nämlich kostendeckend zu betreiben und damit zu finanzieren sind. So viel zu den Gemeinsamkeiten.
Ich komme nun zu den Unterschieden. Ich denke, die Anträge der FREIEN WÄHLER und der SPD sind nicht tragfähig. Wir können ihnen nicht zustimmen.
Die FREIEN WÄHLER decken mit ihrem Antrag nur einen Teil der Problematik ab, indem sie lediglich eine verstärkte Förderung im Bereich der Abwasserentsorgung fordern. Wir brauchen aber weiterhin eine ebenso hohe Unterstützung bei der Wasserversorgung. Wenn man nur die Abwasserentsorgung herausgreift, ist das zu kurz gesprungen.
Die Aussagen, wie es zu einer verstärkten Förderung kommen soll, lassen Konkretes vermissen. Nur die Zuwendungen zu erhöhen und mehr Haushaltsmittel bereitzustellen, sind ein typisches Oppositionsmuster. Da wird gejammert, es würde zu wenig getan,
man müsse mehr tun, und man bräuchte einfach nur mehr Haushaltsmittel zu fordern, dann werde das Problem gelöst – das ist alles zu nebulös. Es wird nicht gesagt, ob man höhere Fördersätze braucht oder andere Förderkriterien. Das alles bleibt im Unklaren.
Ebenso wird vergessen – das findet sich auch im SPD-Antrag nicht –, dass diese Förderung über FAGMittel geschieht. Das heißt, die bisherige gute Übung, im Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden über diese Mittel nachzudenken und hier im Hohen Haus zu beschließen, bleibt unbeachtet. Von der SPD wird darüber hinaus übersehen, dass diese Mittel aufwachsen. Die Beträge, die wir nicht mehr für die Abwicklung der Ersterschließung brauchen, wachsen letztendlich in die Sanierungsförderung hinein und verstetigen sich. Sollten weiterhin die 70 Millionen Euro im FAG festgeschrieben werden können, würden wir bis zum Jahr 2019 circa 180 Millionen Euro den Kommunen und damit den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stellen. Insofern führt der Antrag der FREIEN WÄHLER nicht weiter und hilft den Kommunen nicht.
Die CSU hingegen wählt einen anderen Ansatz. Wir möchten uns über die ersten Erfahrungen berichten lassen und erwarten zudem, dass die Rückmeldungen, die wir von den Gemeinden und von den Wasserwirtschaftsämtern erhalten, aufgegriffen und bei einer Fortschreibung der Richtlinien berücksichtigt werden. Die Fortschreibung der Richtlinien soll im bestehenden System mit den vorgesehenen Mitteln erfolgen. Dass allerdings trotzdem weitere Verbesserungen eintreten können und durchgeführt werden können und eine höhere Zahl von Vorhabensträgern und damit letztendlich auch von Bürgern und Bürgerinnen davon profitiert und unterstützt wird, egal, ob es sich um Wasser oder Abwasser handelt, ist von Bedeutung.
Grundsätzlich ist die festgelegte Systematik der RZWas 2016 zielführend. Es ist eine gute Regelung. Mit der Festlegung einer Pro-Kopf-Belastung, einer Härtefallschwelle für die Förderung, wird insbesondere der Leitungsbau mit wenig bürokratischem Aufwand gefördert, indem man Pauschalsätze zur Verfügung stellt.
Das führt dazu, dass eine klare Förderhöhe für die Kommunen gegeben ist. Hier lässt der Freistaat Bayern niemanden im Stich. Wir unterstützen diejenigen Kommunen und diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die ohnehin schon sehr hoch mit Gebühren und Beiträgen belastet sind, und mildern diese Belastungen dementsprechend ab.
Dabei muss es allerdings auch gerecht zugehen. Diejenigen, die bereits hohe Aufwendungen in der Vergangenheit getragen haben, die ständig investiert und damit letztendlich auch ihre Bürgerinnen und Bürger belastet haben, wollen wir weiter unterstützen. Auch sie sollen davon profitieren. Das ist genau der Gegensatz zu dem, was im SPD-Antrag festgeschrieben ist,
dass wir nämlich den Fokus auf die künftige Investition richten sollten. Dies halten wir nicht für gerecht. Wir müssen hier anders vorgehen und müssen auch diejenigen unterstützen und in den Genuss des Förderprogramms kommen lassen, die bereits in der Vergangenheit hohe Investitionen getätigt haben.
Deswegen möchten wir auch einige Stellschrauben verändern und Anpassungen vornehmen, um eben genau diejenigen Kommunen stärker zu unterstützen, die sowieso schon mit einem Bevölkerungsrückgang zu kämpfen haben und damit weniger angeschlossene Nutzer an ihren Leitungen haben. Diese Kommunen sollen verstärkt profitieren. Sie sollen durch eine stärkere Gewichtung des Demografiefaktors eher in den Bereich der Härtefallschwelle kommen.
Wir wollen, dass die auch aus haushaltsrechtlicher Vorsicht heraus zunächst vorgesehene zeitanteilige Kürzung des Höchstförderbetrages nicht mehr eintritt, sondern dass alle Kommunen, die in den Bereich der Förderung kommen, den vollen Fördersatz erhalten, die Förderung also voll ausgeschöpft wird.
Uns ist auch klar, dass die Planungen und Festlegungen der Sanierungsschritte Zeit benötigen. Wir möchten diesen Kommunen die entsprechende Zeit zur Verfügung stellen.
Ich habe gerade davon gesprochen, wie wichtig es ist, auch die Investitionen in der Vergangenheit zu berücksichtigen; deshalb sehen wir es als notwendig an, dass der Betrachtungszeitraum für diese Investitionen von 1996 auf 1992 verlängert wird. Im Jahr 1992 trat die bayerische "Reinhalteordnung kommunales Abwasser" in Kraft. Damit gab es erhöhte Anforderung an die Elimination von Stickstoff und Phosphor. Da haben die Kommunen bereits erhebliche Investitionen getätigt, die in die Berechnung der Pro-Kopf-Belastung einfließen sollen.
Das sind wesentliche Punkte, in denen wir die Richtlinien verbessern können. Damit schaffen wir die Möglichkeit, dass mehr Vorhabenträger in den Genuss dieser Förderung kommen, damit wir den Kommunen und damit letztendlich den Bürgerinnen und Bürgern unterstützend unter die Arme greifen, und damit optimieren wir die kluge Regelung der RZWas 2016. Deswegen bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. Die Anträge der SPD und der FREIEN WÄHLER werden wir in der vorliegenden Form ablehnen.
Herr Kollege Hanisch, im Rahmen der FAG-Mittel sind für diese Frage im letzten Jahr wie auch in diesem Jahr 70 Millionen Euro zur Verfügung gestellt worden und können abgerufen werden. Es ist ja eine kluge, optimale Regelung, auf die Pro-Kopf-Belastung der Einwohner abzustellen, weil wir wissen, dass es um kostendeckende Einrichtungen geht, die die Kommunen sicherlich im Rahmen der Vorfinanzierung belasten. Letzten Endes wird aber jeder Cent von den Bürgerinnen und Bürgern zurückgefordert. Dies ist genau der Punkt, den wir in diesen Richtlinien berücksichtigt haben. Er spielt mit
eine Rolle für die Härtefallschwelle, indem die Einwohner, die über einen gewissen Satz hinaus belastet werden, eine Förderung über die Kommune erhalten können.
Damit wir uns nicht falsch verstehen: Wir beide wissen als Vertreter des ländlichen Raumes ganz genau, dass jede Investition in die kommunale Infrastruktur ihr Geld wert ist, dass jeder Cent gut angelegt ist. Ich bin ganz sicher, dass dann, wenn eine Kommune entsprechende Pläne fertig hat und einen Antrag stellt, die notwendigen Fördermittel zur Verfügung gestellt werden. Davon gehe ich aus. Es wird Gegenstand des von uns geforderten Berichts sein, wie viele Kommunen diese Förderung bereits im vergangenen Jahr beantragt und in Anspruch genommen haben.
Herr Kollege Zierer, Sie haben mich zu ein paar Anmerkungen veranlasst. Ich glaube, Sie haben weder an dem Antrag Ihrer Fraktion mitgeschrieben noch scheinen Sie ihn verstanden zu haben; denn was Sie gerade gesagt haben, ist eine komplette Themaverfehlung und nichts anderes.
Sie wollen, dass im bestehenden Richtliniensystem bei der bestehenden Förderung die Zuwendungen für die Sanierung von Abwasseranlagen erhöht werden. Den Weg dorthin lassen Sie aber wie immer im Unkla
ren. Das ist typisch dafür, wie Sie hier Politik betreiben, und diese Politik machen wir nicht mit; ich habe das in meinen Ausführungen bereits erläutert. Immer bloß zu jammern, es sei nicht genug getan worden, man müsse mehr tun, ist keine zielführende, keine sachliche und keine richtige Politik. Auch den Kommunen ist nicht damit geholfen, wenn hier zum einen irgendetwas an die Wand gemalt wird und zum anderen Forderungen erhoben werden, wie bei der Förderung einer Anlage die Einbeziehung der vierten Klärstufe, die Sie angesprochen haben und die in Ihrem Antrag, der immer nur pauschal von Zuwendungen spricht, aber nicht enthalten ist.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Dem Antrag der FREIEN WÄHLER mag man durchaus zugestehen, dass er vom Tierschutzgedanken motiviert ist. Wir alle in diesem Hause sind uns sicherlich darin einig, dass Tiere vor Schmerzen, Leiden und Schäden geschützt werden müssen und dass alles getan werden muss, um Schmerzen, Leiden und Schäden zu vermeiden.
Der vorliegende Antrag erfasst diese Problemstellung definitiv nicht. Kollege Streibl, Ihr Antrag ist diesbezüglich oberflächlich. Sie vermengen wieder in unzulässiger Weise Ihren Antrag mit einer ganz anderen Frage, die wir schon sehr häufig im Umweltausschuss diskutiert haben, nämlich mit der Finanzierung der Tierheime. Wer trägt die Kosten, wenn illegale Tiertransporte aufgedeckt werden? Deshalb sollten Sie nicht ablenken.
Lesen Sie den Antrag durch, dann werden Sie sicherlich feststellen, dass Sie sich nur auf den illegalen Welpenhandel beziehen. Das ist ein einziges Schlagwort in einem komplexen Themenfeld. Das ist ein Phänomen unter vielen im Bereich des grenzüberschreitenden Handelns mit Tieren. Dort wird manchmal gegen Tierschutzrecht und Vorschriften aus anderen Rechtsbereichen verstoßen. Das ist der illegale Tierhandel, gegen den wir alle vorgehen wollen. Er betrifft nicht nur Hunde oder Welpen, sondern auch eine ganze Reihe von Tieren, etwa Katzen, Reptilien und Exoten. Deswegen ist der Antrag, den Sie heute zur Abstimmung bringen, nicht hilfreich.
Erwähnt wurde: Es gibt einen entsprechenden Straftatbestand im Tierschutzgesetz. Wenn konkret-individuell Leiden oder Schmerzen bei Tieren verursacht werden, kann das mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden. Es gibt eine Vielzahl von Ordnungswidrigkeitstatbeständen im Tierschutzgesetz, nach denen Bußgelder in Höhe von bis zu 25.000 Euro verhängt werden können. Darüber hinaus kommen häufig Verstöße gegen andere gesetzliche Vorschriften vor, zum Beispiel mit Blick auf das Tiergesundheitsrecht, das vormalige Tierseuchenrecht. Dabei wissen wir natürlich auch, dass Ermittlungen oft an der Grenze enden und dass die Fahrer, die
diese Transporte durchführen, nicht die Verantwortlichen sind und deswegen nicht zur Rechenschaft gezogen werden können. Sie müssen höchstens eine Sicherheitsleistung hinterlegen.
Uns ist auch bekannt, dass es schwierig ist, Bußgelder in anderen Staaten und auch in EU-Mitgliedsländern zu vollstrecken. Genauso wird es bei entsprechenden Straftatbeständen sein. Wenn sie geahndet werden sollen, muss man sich fragen: Wie komme ich an den Verantwortlichen heran?
Dies befriedigt nicht – das ist uns durchaus bewusst –, aber ein höheres Strafmaß führt sicherlich nicht zu einer Verbesserung des Tierschutzes. Hierbei setzt die Staatsregierung völlig zu Recht auf Aufklärung und auf Kampagnen. Ganz entscheidend ist, dass man den Menschen, die diesen Markt in Anspruch nehmen, bewusst macht, dass sie hierdurch unnötiges Tierleid verursachen. Diese Menschen muss man sensibilisieren, dass sie Tiere von vernünftigen und verantwortungsvollen Züchtern erwerben. Das ist aus meiner Sicht das Entscheidende.
Dieser Antrag hilft uns nicht weiter. Er ist vielleicht gut gemeint, aber schlecht gemacht. Er greift eindeutig zu kurz. Daher werden wir ihn ablehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in Zweiter Lesung die Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes. Es ist keine Änderung, die gravierend und inhaltsschwer ist. Dennoch ist sie wichtig und aufgrund einer Änderung des Bundesrechts auch notwendig. Es geht schlichtweg darum, dass unsere bisherigen Regelungen in Bayern und der Vorrang der Bestimmungen der Kompensationsverordnung in Bayern weiterhin erhalten bleiben. Der Bund hat die Regelung in § 15 des Bundesnaturschutzgesetzes leicht geändert. Neben dem Landwirtschaftsministerium und dem Verkehrsministerium soll jetzt auch noch das Wirtschaftsministerium gehört werden, wenn eine Bundeskompensationsverordnung erlassen werden soll. Für uns ist dies nicht durchgreifend und auch nicht notwendig. Wir haben im Bayerischen Naturschutzgesetz die Bestimmung geschaffen, dass unsere Regelungen den Bundesregelungen vorgehen sollen. Ich glaube, das ist auch richtig und notwendig, da nämlich viele Köche nicht unbedingt dazu beitragen, dass die Speise besser wird, sondern eher dazu führen, dass die Speise verdorben wird.
Uns geht es darum, den Status quo aufrechtzuerhalten und auch am erklärten Willen, dass unsere Regelungen einer Bundesregelung vorgehen sollen, den wir bereits bei der Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes im Jahr 2015 zum Ausdruck gebracht haben, festzubehalten. Ich denke, es ist sinnvoll, dass wir unser bewährtes System, mit dem wir schon zwei Jahre Erfahrung haben, beibehalten, weil mit unserer Kompensationsverordnung eine praktikable Herangehensweise unter Beachtung der Bedürfnisse der Wirtschaft bei entsprechenden Eingriffen, bei Maßnahmen, die zu einem Eingriff führen, gewährleistet wird, sie aber auch den Belangen von Landschafts- und Naturschutz gerecht wird und mit ihr eine bayernweit einheitliche Regelung geschaffen wird.
Ich möchte es besonders hervorheben: Die Bayerische Kompensationsverordnung ist nicht als Instrument zur Verhinderung von Eingriffen, nicht als Instrument zur Verhinderung von Entwicklungsmöglichkeiten ausgestaltet, sondern es geht darum, gesellschaftliche Akzeptanz zu sichern, einen Ausgleich zwischen jenen, die einen Eingriff notwendigerweise durchführen müssen, und den Belangen von Natur und Landschaft zu schaffen. Unsere Kompensationsverordnung schafft einen fairen Ausgleich zwischen den Flächenansprüchen eines Vorhabens, der Landwirtschaft und den Belangen von Naturschutz und Landschaftsschutz.
Wir werden, wie auch schon im zuständigen Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz, diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Werte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Voranstellen möchte ich zunächst, dass wohl wir alle in diesem Hohen Haus über den Tod des 32-jährigen SEK-Beamten beim Einsatz in Georgensgmünd im Oktober dieses Jahres sehr betroffen waren und dass wir alle diese feige, hinterhältige Tat auf das Schärfste verurteilen.
Es ist allerdings verfehlt, diesen schlimmen Vorfall zum Anlass zu nehmen, noch schärfere Waffengesetze, ein noch schärferes Waffenrecht und schärfere Vorschriften für legale Waffenbesitzer zu fordern, die sich gesetzestreu und insbesondere auch verfassungstreu verhalten. Deutschland hat eines der strengsten und restriktivsten Waffengesetze, ein sehr strenges Waffenrecht, das keinesfalls zu lasch ist. Liebe Kollegin Schulze, Sie sollten vielleicht einmal über die Grenzen Deutschlands hinaus schauen. Dort liegen nämlich sehr häufig die Probleme, gerade auch mit Blick auf die deaktivierten Waffen. Ihre Ausführungen zeigen wieder einmal eindrucksvoll, dass Sie sich immer gern große Themen auf die Fahnen schreiben, von denen Sie aber tatsächlich überhaupt keine Ahnung haben. Daher sind Sie bei Ihren Vorträgen hier völlig falsch gewickelt.
Insbesondere wird dieses scharfe Waffenrecht von unseren bayerischen Behörden äußerst penibel vollzogen. Für uns ist die gesetzliche Forderung eine Selbstverständlichkeit, dass nur derjenige mit Schusswaffen umgehen darf, bei dem man darauf vertrauen kann, dass er zuverlässig ist, dass er die Eignung aufweist, und bei dem dieses Vertrauen gerechtfertigt ist.
Recht und Vollzug weisen in Bayern keinerlei Lücken auf. Der schlimme Vorfall in Georgensgmünd ist auch deswegen passiert, weil die Polizei versucht hat, diesem Reichsbürger, diesem Verwirrten, die Waffen abzunehmen. Bei ihm ist die Waffenerlaubnis widerrufen worden. Auch die Überprüfung aller Reichsbürger erfolgt entsprechend, ebenso wie die aller anderen Extremisten.
Herr Kollege Ritter, Ihre Zwischenbemerkung ist schon fast unverschämt. Was Sie hier vorgebracht haben, ist unmöglich und trifft nicht zu. Bei den Reichsbürgern müssen wir zwischen den psychisch Kranken, den Verwirrten und natürlich den Gefährlichen differenzieren. Gegen diese gefährlichen Reichsbürger gehen wir mit aller Schärfe und Härte des Gesetzes vor.
Wir werden dies auch in einem rechtsstaatlichen Verfahren tun. Wenn solche Anträge vorliegen, werden wir entweder die waffenrechtliche Erlaubnis verweigern oder diese widerrufen bzw. entziehen. Dafür stehen wir alle in diesem Hause. Dafür reichen die bestehenden gesetzlichen Regelungen eindeutig aus. Der Vollzug hierzu ist keinesfalls mangelhaft. Die bayerische Verwaltung ist keinesfalls blind, weder gegenüber den Reichsbürgern noch gegenüber sonstigen Extremisten. Hier wird entsprechend gehandelt. Wir werden alle gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um Personen mit verfassungsfeindlichen Bestrebungen zu verfolgen, Erlaubnisse zu verweigern oder diese gegebenenfalls zu entziehen. Deswegen ist der Antrag der GRÜNEN unnötig, unnütz und sogar überflüssig. Der Antrag offenbart ein tiefes Misstrauen auch gegenüber den Sicherheitsbehörden.
Natürlich! Sie tragen doch selber vor, dass zu wenig getan würde, dass zu wenig vollzogen würde und dass die bestehenden Gesetze nicht angewendet würden. Das ist einfach nicht zutreffend.
Was aber noch viel schlimmer ist: Ihr Antrag zeigt ein tiefes Misstrauen gegenüber dem rechtschaffenen und ehrlichen Bürger, der Waffen besitzt. Das verurteilen wir ebenso auf das Schärfste.
Für uns ist klar: Das Problem ist nicht der rechtmäßige, sondern der illegale Waffenbesitz. Die Vorfälle, die Sie anführen, etwa die in Paris, wurden mit illegalen Waffen, mit illegalen Gegenständen wie Sprengstoff und Schnellfeuerwaffen durchgeführt. Beim Vorfall in München handelte es sich um eine zunächst deaktivierte Waffe, die im Ausland wieder aktiviert wurde. Diese Waffe kam also über das Ausland nach Deutschland und wurde über das Darknet verkauft und nicht auf legalem Weg. Die Punkte, die Sie anführen, passen nicht zusammen. Sie stellen die Gleichung auf, mehr legale Waffen würden eine erhöhte Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen. Das ist nicht zutreffend. Die Gefahr geht von den illegalen Waffen aus. Sie als GRÜNEN-Abgeordnete müssten es eigentlich wissen, weil es diese Woche im Bundestag eine Anhörung aufgrund des Antrags von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegeben hat. Dort ist klipp und klar festgestellt worden, dass die Gefahr von den illegalen Waffen ausgeht. Gerade einmal 0,1 % der Straftaten werden mit Schusswaffen begangen.
Die Gleichung, die Sie hier aufstellen, dass mehr legale Waffen eine erhöhte Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bedeuten, geht nicht auf und ist falsch. Das entspricht den üblichen Reflexen der GRÜNEN, die immer wieder an den Tag gelegt werden. Besonders schlimm an diesem tendenziösen Antrag ist natürlich auch, dass Sie einiges vermengen. Sie vermengen den legalen mit dem illegalen Waffenbesitz und werfen alle Waffenbesitzer in einen Topf. Sie stellen rechtmäßige Waffenbesitzer unter Generalverdacht, und besonders schlimm ist, dass Sie sie auf eine Stufe mit Extremisten, Terroristen und Verwirrten stellen. Das ist ungeheuerlich und von uns nicht hinnehmbar.
Bei Ihnen kommt natürlich auch der alte Reflex heraus, und die grüne Verbotspartei schimmert durch. Sie zeigen wieder, wes Geistes Kind sie sind. Wenn Sie ehrlich wären, würden Sie den Jägern, die sich für die Hege, für Wild und Natur einsetzen, den Sportschützen, die ihren Sport sehr erfolgreich mit Olympia-Medaillen für Deutschland ausüben, und den Gebirgsschützen, die eine Tradition pflegen, ins Gesicht sagen, was Sie von ihnen halten. Sie würden ihnen klar ins Gesicht sagen, dass Sie sie für eine Gefahr halten. Das ist für uns nicht so. Diese Gruppierungen gehören zu unserer Heimat. Sie gehören zu Bayern. Wir wissen ganz genau, dass wir dem rechtschaffenen Bürger vertrauen können. Dieser geht zuverlässig und sicher mit Waffen um. Er lässt sich nichts zuschulden kommen. Von Einzelfällen dürfen wir nicht auf die Allgemeinheit oder auf die Mehrheit der Waffenbesitzer schließen.
Deswegen stimmen wir alle mit der SPD überein, dass der Kampf gegen die illegalen Waffen intensiviert werden muss. Bayern steht dazu und schöpft alle Möglichkeiten aus. Bayern fordert die Maßnahmen ein, die benötigt werden, um der neueren Erscheinungen Herr zu werden. Da ist zum Beispiel die Tatsache, dass sehr viel illegal im Darknet verkauft wird. Ich bin gespannt, wie sich die GRÜNEN dazu stellen werden, wenn es um den Einsatz von V-Leuten, von Lockspitzeln, die Speicherung von Verbindungsdaten und um andere Möglichkeiten der technischen Überwachung gehen wird. Um im Darknet voranzukommen, müssen diese Maßnahmen ergriffen werden.
Wenn es zum Schwur kommt, werde ich Sie daran erinnern, Frau Schulze, wie Sie sich in der heutigen Debatte verhalten haben. Sonst lehnen Sie weitere Befugnisse für die Sicherheitsbehörden ab, und an anderer Stelle fordern Sie diese gern wieder ein. Das ist pharisäerhaft. So etwas machen wir nicht mit.
Folglich werden wir den Antrag der GRÜNEN ablehnen.
Ich habe bereits ausgeführt, dass wir gerade für die ersten drei Punkte des Dringlichkeitsantrags der SPD Sympathien hegen. Wir sehen nämlich auch, dass der Schwerpunkt auf die Bekämpfung des illegalen Waffenhandels gelegt werden muss. Hierbei müssen wir grenzüberschreitend zusammenarbeiten. Hier muss auch die eine oder andere Fehlentwicklung in anderen Ländern korrigiert und dagegen vorgegangen werden. Allerdings müssen wir zu Nummer 4 festhalten, dass die deutschen Regelungen und Vorschriften sehr
eindeutig sind. Die deutschen Vorschriften hinsichtlich Dekowaffen, deaktivierten Waffen und Schreckschusswaffen sind sehr eindeutig. Diese müssten dem Antrag zufolge präzisiert werden. Der Appell geht nicht an die Staatsregierung, nicht an die Bundesregierung oder an den Bundestag, sondern an die anderen EU-Staaten. Diese hätten teilweise laschere und laxere Bestimmungen. In Deutschland sind wir auf einem sehr guten Weg. In Deutschland könnte so etwas wie in osteuropäischen Staaten, dass man vollautomatische Waffen einfach mit zwei Dornen deaktiviert, die dann leicht wieder entfernt werden können, nicht passieren.
Die Nummer 5 enthält einen allgemeinen Appell, der bereits im Gesetz enthalten ist. Herr Kollege Ritter, Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass dieser Punkt lediglich den Paragrafen 5 des Waffengesetzes wiederholt. Die Vorwürfe, dass bei der Bekämpfung von Extremismus etwas versäumt oder übersehen worden wäre, können wir auf keinen Fall mittragen. Das werden wir auf keinen Fall hinnehmen.
Auch Ihre Vorwürfe gegen unseren Staatsminister Joachim Herrmann sind geradezu hanebüchen und völlig an den Haaren herbeigezogen. Das ist vielleicht für eine Schlagzeile gut, für mehr aber nicht. Ich bitte den nächsten Redner der SPD – vermutlich ist das Herr Prof. Dr. Gantzer –, diese Vorwürfe zurückzunehmen. Wenn der Antrag so aufrechterhalten bleibt, können wir ihm nicht folgen. Die Nummer 4 müsste gestrichen werden. Die Nummer 5 ist ein Allgemeinplatz, den wir nicht brauchen. Es müsste auch eine Entschuldigung erfolgen. Ansonsten müssten wir dem SPD-Antrag die Zustimmung verweigern.
Selbstverständlich bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. Der Antrag zeigt genau auf, dass wir im Freistaat Bayern weiterhin dranbleiben müssen. Wie bisher sollen Extremisten keine Waffen erwerben oder behalten können. Wir müssen weiterhin unsere Bemühungen fortsetzen. Wir dürfen aber nicht alle Waffenbesitzer in einen Topf werfen, sondern müssen differenzieren. Wir wissen sehr wohl, dass wir uns auf die überwiegende Mehrheit der legalen Waffenbesitzer verlassen können und ihnen vertrauen können.
(Vom Redner nicht autori- siert) Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Auch uns ist bewusst – das möchte ich vorausschicken –, dass in der Reptilienauffangstation wertvolle und wichtige Arbeit geleistet wird und dass diese Station eine gute Einrichtung ist. Wir erkennen auch die dort erbrachten Leistungen für aufgefundene, sichergestellte oder beschlagnahmte exotische Tiere an, die auch durchaus gefährlich sein können. Damit erfüllt die Station natürlich eine Aufgabe, die dem Staat oder den Kommunen obliegt. Darüber hinaus ist auch das Engagement der Auffangstation für Schulungen und Öffentlichkeitsarbeit beachtenswert. Gerade die Öffentlichkeitsarbeit ist besonders wichtig, weil damit die Bevölkerung darauf hingewiesen wird, dass sie aus Gedankenlosigkeit nicht noch mehr dieser Tiere anschaffen soll. Dies, glaube ich, ist auch eine der zentralen Aufgaben dieser Station.
Wir möchten uns aber nicht nur auf salbungsvollen Dank oder wohlfeile Worte beschränken. Ich sehe es auch nicht so, wie Sie, Herr Kollege Woerlein, dass beim Tierschutz im Freistaat Bayern einiges im Argen liegt. Das ist das übliche Zerrbild, das wir aus der Diskussion im Umweltausschuss gewohnt sind.
Ich möchte Ihnen aber auch vor Augen halten, dass der Freistaat Bayern sehr wohl seiner Verpflichtung nachkommt und auch Unterstützung leistet. Es wäre verfehlt, wenn wir so tun würden, als wäre dies nicht der Fall. Seit 2009 wird jährlich ein Zuschuss an den Trägerverein geleistet, der derzeit 321.000 Euro beträgt. Gerade im Großraum München ist es auch nicht zu vernachlässigen, wenn die Räume an der LMU in der Kaulbachstraße kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Dass Handlungsbedarf besteht, ist ebenso unstreitig.
Darüber hinaus enthalten die Anträge der FREIEN WÄHLER und der SPD weitere unzutreffende Ansätze. Das geplante Grundstück für die Neuerrichtung der Auffangstation in Neufahrn ist noch nicht gekauft.
Es ist lediglich ein Vorkaufsrecht eingeräumt. Im Antrag steht es allerdings anders. Darüber hinaus – das ist der schwerwiegendste Punkt – existiert keine Zusage des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz, dass dieser Neubau auch finanziert wird. Im Gegenteil, allen Beteiligten war bei allen Besprechungen klar, dass der Freistaat Bayern keinen Bau für Dritte errichten wird. Das ist stets deutlich gemacht worden. Es ist lediglich auf die Möglichkeit einer staatlichen Förderung hingewiesen worden. Es wurde aber keine Förderung in Aussicht gestellt, es gibt keinen förmlichen Akt und keine entsprechende Zusage. Dieser Punkt entspricht also auch nicht der Realität.
Ich will das Anliegen damit aber nicht abtun, weil wir uns die Leistungen der Reptilienauffangstation immer vor Augen halten und diese Leistungen auch anerkennen.
Es existiert ein Runder Tisch mit Vertretern aus Umweltministerium und Trägerverein, es ist eine innerministerielle Arbeitsgruppe gegründet worden. Wir müssen gemeinsam mit dem Trägerverein Lösungen finden. Dabei ist uns aber klar – und das ist, glaube ich, auch verständlich –, dass eine vollständige Finanzierung des Bauvorhabens nicht möglich ist. Wir reden immerhin von 20 bis 25 Millionen Euro.
Herr Kollege Woerlein, Sie schütteln den Kopf. Auch wenn es 15 Millionen Euro wären, wäre es ein erkleckliches Sümmchen.
Es liegt auf der Hand, dass so ein Betrag keinesfalls zu schultern wäre. Wir stehen im Freistaat Bayern vor großen Aufgaben. Heute wurde bei den Dringlichkeitsanträgen, aber auch in der Aktuellen Stunde schon darüber diskutiert. Ich glaube auch nicht, dass der Betrag von 15 Millionen Euro allein aus dem Haushalt des Umweltministeriums zu finanzieren wäre. Wir können nicht nach dem Motto "Koste es, was es wolle" verfahren. Das ist keine verantwortungsvolle Politik.
Deswegen werden wir diesen Anträgen nicht zustimmen.
Darüber hinaus sind die Anträge viel zu eng eingegrenzt. Sie sind nur auf eine Lösungsmöglichkeit, nämlich auf einen Neubau in Neufahrn, fixiert. Denkbare Alternativen würden dadurch ausgeschlossen.
Es wird keine Rücksicht auf die entstehenden Kosten genommen. Alternativen müssen die interministerielle Arbeitsgruppe, das Umweltministerium, aber auch der Trägerverein entwickeln. Deswegen werden wir die Anträge der SPD und der FREIEN WÄHLER ablehnen. Dem Antrag der GRÜNEN werden wir in der modifizierten Fassung, wie im Ausschuss besprochen, unsere Zustimmung erteilen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden heute keine Blankoschecks ausstellen. Wir werden keine Vorfestlegung treffen. Wir werden die Auffangstation gerne weiter unterstützen und uns vernünftigen, finanziell tragbaren Lösungen nicht verschließen.
Ich gehe der Reihenfolge nach vor. Herr Kollege Zierer, wir sind uns wohl darüber einig – da braucht man kein Jurist zu sein –, dass ein Vorkaufsrecht etwas anderes ist als ein Kauf. In den Anträgen, zumindest im Antrag der SPD, wird immer davon gesprochen, das Grundstück sei schon erworben worden. Das ist dann relativiert worden. Aber im Antrag ist es immer noch enthalten.
Sie hatten gerade zwei Minuten, und der Herr Präsident hat mir das Wort erteilt.
Sie leisten einen Redebeitrag und keinen Zwischenruf. Aber die Geschäftsordnungsdebatte können wir gern nachher führen.
Wir müssen festhalten, dass die Finanzierung eine Rolle spielt, aber das tun natürlich auch die baulichen Anforderungen; da gebe ich Ihnen durchaus recht. Es muss ja auch passen, gerade im Sinne des Tierschutzes, aber eben auch des Arbeitsschutzes. Ich glaube, da haben wir überhaupt keinen Dissens.
Ich sage ganz klipp und klar, man muss – vielleicht auch an anderen Orten – weitere Alternativen prüfen. Dass das im Großraum München sehr schwierig und auch sehr teuer ist, ist uns, glaube ich, allen bekannt. Aber da muss man eben weiter suchen.
Man kann auch nicht einfach sagen, dass es 20 Millionen Euro kostet. Es gibt wohl, so wurde mir erzählt,
eine abgespeckte Version. Aber die würde auch so um die 15 Millionen Euro liegen. Dazu sage ich ganz klipp und klar: 15 Millionen Euro wird der Freistaat Bayern nicht allein schultern können. Ich glaube auch nicht, dass wir das im Umwelthaushalt sicherstellen können. Es gibt im Naturschutz, im Umweltschutz und insbesondere im Hochwasserschutz so große Herausforderungen, dass wir für ein so singuläres Projekt diesen Betrag nicht werden aufbringen können. Wir können nicht einfach ins Blaue hinein handeln, Oppositionspolitik betreiben und einfach einmal eine Forderung in der Annahme erheben, das wird schon irgendwie bezahlt. Das wäre nicht verantwortungsbewusst, und so etwas kommt für uns nicht infrage.
Deswegen werden wir dem Antrag der GRÜNEN selbstverständlich zustimmen, dass ein Bericht gegeben wird, sobald die Ergebnisse letztendlich ausverhandelt sind, damit wir auch im Ausschuss diskutieren können. Die anderen Anträge, die auch finanziell viel zu weit reichen, werden wir ablehnen.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Die Kollegen der GRÜNEN fordern mit ihrem Antrag die Schaffung eines neuen Amtes, eines Landesbeauftragten für Tierschutz als selbständige Organisationseinheit außerhalb der Abteilungsstruktur des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz. Damit wird ein ganzes Bündel, ein ganzer Katalog – kein abschließender Katalog – mit vielfältigen Aufgaben, die damit wahrgenommen werden sollen, verbunden: Beratung der Behörden, Gutachten für Behörden, Beratung von Verbänden, Abgabe von Stellungnahmen, Mitwirkung bei gesetzgeberischen Vorhaben. Das geht sogar so weit, dass man dem neuen Amt konzeptionelle Entwicklungen und die Beanstandung von Verstößen zuordnen will.
Dieses Ansinnen mit seiner generellen Forderung ist nicht neu. Es gab bereits in den vergangenen Legislaturperioden mehrfach diesbezügliche Anträge und Eingaben. Wir haben sie aus berechtigten Gründen abgelehnt. Die Entscheidungsgründe haben sich nicht geändert. Das Amt ist eindeutig unnötig.
Frau Kollegin Steinberger, Tierschutz ist bei uns – Sie haben es angesprochen – nicht nur einfachgesetzlich oder durch EU-Verordnungen geregelt, sondern hat bei uns auch Verfassungsrang. Der Tierschutz steht im Grundgesetz, wurde aber schon vier Jahre zuvor, 1998, in die Bayerische Verfassung eingefügt. Es handelt sich damit nicht nur um einen bloßen Auftrag an den Gesetzgeber, dieses Staatsziel einzuhalten, nein, es bindet auch die Verwaltung unmittelbar.
Deshalb hat der Tierschutz bei uns einen hohen Stellenwert. Der Freistaat kommt auch dem Staatsziel nach. Das begründet aber noch nicht die Notwendigkeit, einen derartigen Landesbeauftragten zu schaf
fen. Es gibt in Bayern und auch im Bund klare Zuständigkeiten. Wir haben bewährte Strukturen. Für die Gesetzgebung ist der Bund zuständig, der auch die internationalen Abkommen abschließt, für den Vollzug sind es die Länder. Vor Ort sind dies die Kreisverwaltungsbehörden. Bei der Koordination des Vollzugs werden sie von den Regierungen und auch vom Staatsministerium unterstützt. Ihnen obliegt auch die Gewährleistung des einheitlichen Vollzugs der Richtlinien, der Gesetze und der Bestimmungen. Zur Beratung und Unterstützung kommen noch Fortbildungsveranstaltungen, zum Beispiel am LGL, infrage, die auch entsprechend angenommen werden. Deswegen wird dem Gedanken des Tierschutzes sicher auch beim Verwaltungsvollzug Rechnung getragen.
Es wird auch bestätigt, dass wir einen funktionsfähigen und kompetenten Vollzug in Tierschutzfragen haben. Das wurde dem Freistaat Bayern 2004 und 2008 durch ein Inspektorenteam der Europäischen Union attestiert. Es wurde festgestellt, dass die Strukturen sehr wohl funktionsfähig und kompetent sind.
Was bringt dann eine zusätzliche Organisationseinheit, eine zusätzliche Verwaltungsebene? Soll etwas ohne Kompetenz vorangebracht werden? Da ist vielleicht der Wunsch der Vater des Gedankens. Ich denke, die Themen sind bei den Vollzugsbehörden und in der entsprechenden Verwaltungsebene richtig aufgehoben. Eine zusätzliche Organisationseinheit neben dieser Verwaltungsstruktur ist überflüssig, ist sinnlos, führt zu unklaren Kompetenzen und schwächt letztendlich den Vollzug. Abgesehen davon kann, glaube ich, das ganze Aufgabenspektrum nicht von einer Person wahrgenommen werden. Das ist unmöglich und führt letztendlich zu ineffizienten Strukturen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich meine, alle geschilderten Maßnahmen und Aufgaben, die ein Landesbeauftragter durchführen bzw. wahrnehmen soll, können auch durch die behördlichen Strukturen und die Verwaltungen vor Ort durchgeführt bzw. wahrgenommen werden. Diese besitzen eine breite Basis und auch eine breite Vernetzung hinein in die nichtstaatlichen Organisationen. Ich möchte nur am Rande den Tierschutzbeirat erwähnen, der ja die Staatsministerin in allen Angelegenheiten des Tierschutzes berät, die Tagesordnung der Sitzungen mitbestimmen kann und sogar Sitzungen einberufen oder die Abhaltung von Sitzungen verlangen kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, deswegen bringt die Schaffung eines neuen Amtes, die Einrichtung eines Landesbeauftragten für Tierschutz keine Vorteile, keinen Nutzen und keinen Gewinn für den Tierschutz. Deswegen werden wir Ihren Antrag ablehnen.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Am 18. November dieses Jahres hat die EU-Kommission im Rahmen einer Pressekonferenz ihre Vorschläge zur Änderung der Europäischen Feuerwaffenrichtlinie vorgestellt, also fünf Tage nach den verheerenden Terroranschlägen in Paris, diesen schrecklichen Ereignissen, die uns alle erschüttert haben. Zu Recht kann man hierbei die Frage stellen: Wie schützen wir zukünftig unsere Bevölkerung? Welche Werkzeuge und Möglichkeiten geben wir den Sicherheitsbehörden an die Hand, und wie gewährleisten wir die innere Sicherheit?
Der übliche, nicht auf Fakten basierende Reflex ist immer der Ruf nach einer Verschärfung des bestehenden Waffenrechts. Dieser Versuchung ist die Europäische Kommission erlegen. Die Terrorakte werden zum Anlass genommen, Einschränkungen für die legalen Waffenbesitzer zu fordern. Dabei wird die Tatsache komplett ignoriert, dass diese Anschläge mit Sprengstoffen und mit illegalen, verbotenen Waffen durchgeführt wurden. Es findet wieder eine unzulässige Vermengung des legalen und des illegalen Waffenbesitzes statt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine Gefahr für die innere Sicherheit geht von den illegalen Waffen aus, nicht von den rechtmäßigen Waffenbesitzern.
Ungeachtet dessen, dass sicherlich eine Vernetzung zwischen den Mitgliedstaaten notwendig ist, auch
eine bessere Vernetzung bei Auskünften aus dem nationalen Waffenregister, muss man bei den Vorschlägen schon klar festhalten, dass keine ausschließliche Zuständigkeit der EU besteht. Man muss auch den Grundgedanken der Subsidiarität ins Feld führen und feststellen, dass die Vorschläge der EU-Kommission in weiten Teilen unverhältnismäßig, unnötig und außerhalb jedes Verhältnisses stehen bezüglich des bürokratischen Aufwandes und der Kosten.
- Darauf komme ich noch, Herr Wengert. Sie werden dann feststellen, dass das ganz klar nicht im Einklang mit den feststehenden statistischen Daten steht.
Schauen wir uns die Vorschläge einmal an: Meldepflicht für Schreckschusswaffen, Registrierung, Erfassung unbrauchbar gemachter Waffen, Beschränkung des Internethandels, Verbot des Verkaufs von Privatzu Privatperson, obwohl keinerlei Erkenntnisse des Innenministeriums zu einem möglichen Missbrauch vorliegen, ein Verbot der sogenannten B-7-Waffen, halbautomatischer Waffen, die aussehen wie vollautomatische Waffen, die bei uns allerdings seit der Waffengesetzänderung 2003 legal sind.
Besonders schwerwiegend sind allerdings die vorgeschlagenen Befristungen von Erlaubnissen auf fünf Jahre. Hier wird völlig übersehen, dass ein Jagdschein maximal für drei Jahre gelöst werden kann, dass alle drei Jahre eine Regelüberprüfung durch Abfrage des Bundeszentralregisters und des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverzeichnisses stattfindet. Insbesondere soll eine medizinische Untersuchung verpflichtend vorgesehen werden. Auch diesbezüglich haben wir bereits ausreichende Regelungen zur persönlichen Eignung in § 6 des Waffengesetzes, und es stellt sich auch die Frage, wie eine medizinische Untersuchung Bedürfnis- oder Zuverlässigkeitsfragen nachweisen soll. Diese Vorschläge zeigen eindeutig, dass in großen Teilen ein Zusammenhang mit den Terroranschlägen fehlt. Es wird klar übersehen, dass wir ein strenges Waffengesetz in Deutschland haben, das sich bewährt hat.
Deswegen verwundert mich auch der SPD-Antrag etwas, in dem ganz klar eine weitere Verschärfung des Waffenrechts gefordert wird: ein Verbot sämtlicher halbautomatischer Waffen, also auch für Jäger, für Sportschützen, insbesondere auch für Reservisten, strengere Vorschriften für den Internethandel und auch zusätzliche Auflagen für Sammler, weil hier angeblich das Risiko besteht, dass diese Waffen an Kriminelle verkauft werden. Das hat mit der Realität und mit den Erfordernissen in der Praxis nichts mehr zu
tun. Es ist weit entfernt davon und zeigt auch, dass Sie keinerlei Kenntnis der tatsächlichen gesetzlichen Bestimmungen hier bei uns im Lande haben.
Sie verkennen auch ganz klar, dass wir kein Sicherheitsproblem durch die Besitzer legaler Waffen haben. Der Nachweis wird durch die polizeiliche Kriminalstatistik geführt. Nur 0,2 % aller Straftaten werden unter Schusswaffenverwendung verübt und fast ausschließlich durch illegale Waffen. Dies zeigt ganz klar, dass der Staat auf die Rechtstreue der Besitzer legaler Waffen vertrauen kann. Dieses Vertrauen ist eindeutig gerechtfertigt. Die Besitzer legaler Waffen brauchen es sich nicht gefallen zu lassen, dass behauptet wird, von ihnen gehe eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung aus. Sie dürfen auch nicht in diese Ecke gestellt werden.
Auch wenn unser Antrag deutlich umfassender und detailreicher ist und sich auch auf Sammler, Reservisten und Brauchtumsschützen bezieht und alle Aspekte umfasst, werden wir dem Antrag der FREIEN WÄHLER zustimmen, weil die FREIEN WÄHLER mit ihm die gleiche Zielrichtung verfolgen wie wir.
Ich darf Sie ersuchen, dass wir die Staatsregierung auffordern, sich auf Bundes- und auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass unser funktionierendes Waffenrecht nicht durch geplante Änderungen der EU-Feuerwaffenrichtlinie zulasten der Besitzer legaler Waffen beeinträchtigt wird, dass keine Verschärfungen vorgenommen werden, die zu keiner Erhöhung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung führen. Unsere Besitzer legaler Waffen brauchen keine unnötige Bürokratie, brauchen keine weiteren Kosten. Wir brauchen keine Vorschläge, die weitgehend ohne jedweden Sicherheitsgewinn sind.
Ich bitte daher um ein klares Signal für die über zwei Millionen Jäger, Sport- und Brauchtumsschützen, Reservisten sowie Waffensammler, die zuverlässig und gesetzestreu sind und keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen.
Herr Kollege Professor Gantzer, zunächst darf ich schon zum Ausdruck bringen, dass ich es für ungehörig und dreist finde, unseren Antrag in die Nähe der AfD zu rücken.
Das zeigt, dass Sie sich mit unserem Antrag und dessen Inhalt nicht auseinandergesetzt haben.
Ich kann Sie beruhigen: Ich habe eine solche Zuverlässigkeitsüberprüfung bestanden. Ich wundere mich,
dass gerade Sie als Oberst der Reserve vor diesem Hintergrund für Ihre Fraktion ein vollständiges Verbot halbautomatischer Waffen fordern. Sie sagen selbst, dass Sie eine Waffenbesitzkarte haben; Sie sind wohl aktiver Reservist gewesen.
Immer noch; umso besser.
Das kann ich nicht nachvollziehen.
Ebenso darf ich anfragen, ob Ihnen bewusst ist, wie dringlich die Angelegenheit ist. Ich habe es angedeutet. Am 18.11. war die Pressekonferenz. Bereits nächste Woche, am 7. Dezember, soll das EU-Parlament die Angelegenheit erstmalig behandeln. Dann soll ein Vorschlag an den EU-Rat erfolgen, der im Januar oder Februar 2016 diese Angelegenheit behandelt. Die Sache ist also dringlich. Die Sache muss heute abgestimmt werden, wenn wir unsere Haltung zum Ausdruck bringen wollen, dass sich die Staatsregierung auf Bundes- und Europaebene gegen weitere Verschärfungen des legalen Waffenbesitzes einsetzen soll.
Wenn Sie mir genau zugehört hätten, Professor Gantzer, dann hätten Sie feststellen können, dass ich nicht kritisiere, dass der Informationsfluss zwischen den Mitgliedstaaten verbessert werden soll, dass ich nicht kritisiere, dass eine erleichterte Abfrage auch bei den nationalen Waffenregistern erfolgen kann. Mir geht es einzig und allein darum, dass wiederum unzulässig eine Verknüpfung zwischen den Terroranschlägen und einer Beschränkung des legalen Waffenbesitzes vorgenommen wird, um nicht mehr und nicht weniger.
Dazu sind Ihre Vorschläge untauglich. Mit Ihren Vorschlägen und mit Ihrer Verschärfung tragen Sie nur dazu bei, dass rechtmäßige Waffenbesitzer kriminalisiert werden
–, die keine Gefahr für die innere Sicherheit und Ordnung darstellen.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Die heute vorliegenden Anträge der Opposition sind von ihrem Inhalt her obsolet. Sie gehen ganz klar ins Leere. Es sind darin überhaupt keine wesentlichen Forderungen enthalten, auf die nicht bereits Maßnahmen eingeleitet oder aufgenommen worden wären. Es ist nichts Neues enthalten; denn letzten Endes ist alles abgeschrieben. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, auch bei diesem Thema hinken Sie wieder deutlich hinterher, wie so oft, wenn es um die Unterstützung des ländlichen Raumes geht.
Ich darf Ihnen in Erinnerung rufen, dass der Bericht der Staatsregierung vom 13.04.2015 auf einer Initiative der CSU-Fraktion beruht, nämlich auf unserem Dringlichkeitsantrag vom 26.06.2014.
Diesen Dringlichkeitsantrag haben wir in Kenntnis dessen eingebracht, dass die Ersterschließungsmaßnahmen fast vollständig abgeschlossen sind, dass eine Anschlussförderung aber in Härtefällen notwendig ist, und zwar vor allem für Kommunen, die es nicht aus eigener Kraft schaffen. Das erfolgreiche Programm,
mit dem die Ersterschließung abgewickelt wurde, wird fortgesetzt. Das Anlagevermögen in Höhe von 75 Milliarden Euro wurde in den Kommunen geschaffen. Das Programm wird in Härtefällen fortgesetzt für die Sanierung bei Kanal und Wasser.
In diesem Bericht vom 13.04.2015 sind alle Möglichkeiten einer theoretischen Förderung beleuchtet.
Die Sachlage wird darin dargestellt. Gleichzeit ist klar ersichtlich, in welche Richtung die neue Förderung gehen soll. Es wird mehr als Eckpunkte aufgezeigt. Jede einzelne Ihrer Forderungen wird vorweggenommen und dargestellt und wird im künftigen Förderprogramm Berücksichtigung finden.
Ihre Anträge zeigen doch nur eines, nämlich die Anerkennung, dass der Dringlichkeitsantrag der CSU richtig war und dass Sie dem beabsichtigten Förderprogramm der Staatsregierung Ihre Zustimmung erteilen werden.
Dem Bericht kann man bereits entnehmen – das ist der Wille unserer Fraktion -, dass es ein gerechtes und vor allen Dingen ein interessengerechtes und tragfähiges Förderprogramm wird.
Ich denke, man kann jetzt schon sagen, dass dieses Förderprogramm wiederum Maßstäbe setzt, dass wir die Kommunen nicht alleine lassen mit ihrer großen
Aufgabe. Bayern wird hier wiederum vorne sein, im Gegensatz zu anderen Bundesländern, die einen erheblich höheren Gebührenschwellenwert ansetzen, um überhaupt zu einer Förderung zu kommen, oder eben auch nur günstige Darlehen zur Verfügung stellen. Wir unterstützen hier die Kommunen im eigenen Wirkungsbereich wirkungsvoll und tragfähig.
- Darauf gehe ich gleich ein.
Ich darf kurz die Eckpunkte vortragen. Es ist richtig und wird auch von Ihnen als richtig anerkannt, dass wir auf eine Pro-Kopf-Belastung abstellen. Dass wir auf eine Härteschwelle abstellen, gehört auch zur Gerechtigkeit. Diejenigen, die in den vergangenen 20 Jahren viel getan haben, können nämlich ebenso leicht eine Förderschwelle erreichen. Wir tun das bedarfsgerecht. Deswegen ist es sachgerecht, auf einen Zeitraum von fünf Jahren in die Zukunft zu blicken, welche Investitionen in den Kommunen anstehen. Dies dient auch dazu, zumutbare Beiträge und Gebühren in den Kommunen zu erreichen. Wir unterstützen damit insbesondere strukturschwache Gemeinden. Ich denke da insbesondere an die Räume mit besonderem Handlungsbedarf, wie sie im Landesentwicklungsplan aufgezeigt sind; da finden sich vorwiegend die strukturschwachen Gemeinden.
Die besondere Problematik, die der ländliche Raum bei Wasserver- und -entsorgung aufweist, ist ja allen bekannt, nämlich lange Leitungen, wenige Anschlüsse und dadurch natürlich entsprechende Beiträge und Gebühren, die auf wenige zu verteilen sind.
Darüber hinaus spielt selbstverständlich auch der Demografie-Faktor eine Rolle. Gerade die Kommunen, in denen die Bevölkerung zurückgeht, bedürfen unserer besonderen Unterstützung. Dafür werden die erforderlichen Mittel aus der FAG-Förderung bereitgestellt. Das sind im kommenden Jahr zunächst 30 Millionen Euro. Wir müssen aus der FAG-Förderung ja auch die jetzt noch anstehenden Ersterschließungsmaßnahmen finanzieren.
An dieser Stelle appelliere ich an Sie, dass wir im Doppelhaushalt 2017/2018 gemeinsam eine Lösung finden, um ausreichende Finanzmittel zur Verfügung zu stellen. Ich bin sicher, dass wir hier auf einem guten Weg sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CSU und die Bayerische Staatsregierung haben die Probleme erkannt. Wir beschränken uns nicht nur auf eine Situationsbeschreibung, sondern wir gehen auch die Lösung des Problems an.