Änderungsantrag der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Josef Zellmeier, Markus Blume u. a. (CSU) hier: Nummer 1 (Drs. 17/13604)
Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 24 Minuten. Ich eröffne die Aussprache. Der erste Redner ist Herr Kollege Zellmeier. Bitte schön, Herr Zellmeier.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Artikel 1 des Integrationsgesetzes regelt die Integrationsziele. Im Prinzip ist dieser Artikel selbsterklärend. Wer ihn liest und nicht böswillig ist, wird feststellen, dass er alle wichtigen Aussagen enthält. Bayern bekennt sich zu seiner Verantwortung gegenüber allen Menschen, die aus anderen Staaten kommen und nach Maßgabe der Gesetze Aufnahme gefunden haben oder Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen. Humanität ist für uns sehr wichtig. Wer zu Recht zu uns kommt, um Schutz und Hilfe zu suchen, wird bei uns gut aufgenommen. Unabhängig davon halten wir daran fest, dass wir nicht alle und jeden aufnehmen können, weil ein Land sowohl finanzielle als auch wirtschaftliche Kapazitätsgrenzen hat. Die Integrationsmöglichkeiten sind begrenzt. In diesem Zusammenhang verweise ich gerne auf den Vizekanzler der Bundesrepublik Deutschland, den SPDVorsitzenden Gabriel, der eine Obergrenze bei der Integrationsfähigkeit des Landes erkannt hat. Damit hat er gesagt, was wir seit fast zwei Jahren immer wieder äußern: Unsere Aufnahmefähigkeit und Integrationsfähigkeit ist begrenzt. Diejenigen, die zu Recht zu uns kommen, behandeln wir gut. Wir müssen jedoch klarmachen, dass nicht alle kommen können.
Nach Artikel 1 Satz 2 ist es Ziel des Integrationsgesetzes, Menschen für den Zeitraum ihres Aufenthaltes Hilfe und Unterstützung anzubieten, um ihnen das Leben in dem ihnen zunächst fremden und unbekannten Land, in unserem Land, zu erleichtern. Das ist Integrationsförderung. Das Wort "fördern" ist in Artikel 1 Satz 2 des Gesetzes festgehalten. Natürlich werden Zuwanderer auch – das steht ebenfalls im Gesetz – im Rahmen ihres Gast- und Aufenthaltsrechts zur unabdingbaren Achtung der Leitkultur verpflichtet. Sie müssen Integrationsanstrengungen unternehmen. Es gibt eine Integrationspflicht. Wir müssen fördern – das ist klar –, aber wir müssen noch mehr fordern. Wir müssen klarmachen, dass es keinen Freibrief gibt. Wir brauchen die Bereitschaft derjenigen, die zu uns kommen. Diese wird im Gesetz wortwörtlich festgeschrieben. Damit wird eine Überforderung der gesellschaftlich integrativen Kräfte, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit unseres Landes und seiner kommunalen Ebene verhindert. Das haben wir mit unserem Änderungsantrag eingebracht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Kommunen tragen die Hauptlast. Ich darf an diverse Äußerungen von Kommunalpolitikern von SPD, GRÜNEN und FREIEN WÄHLERN erinnern. Ich möchte nicht unsere Politiker, sondern die Politiker nennen, die aus Ihren Reihen stammen und das genauso sehen. Die Kommunen dürfen nicht überfordert werden. Dafür sorgt das von der Staatsregierung vorgelegte und mit unseren Änderungen versehene Gesetz.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe volles Verständnis dafür, wenn die Staatsregierung in der Einzelberatung nicht zu jedem Artikel Stellung nimmt. Frau Staatsministerin Emilia Müller hat in der Generaldebatte die Präambel, die einzelnen Artikel, die Leitkultur, die Integrationsziele sowie die Grundsätze des Förderns und Forderns ausführlich begründet. Sie ist auf die Bildung und vieles mehr eingegangen. Dafür habe ich volles Verständnis. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben aber nur wenig Verständnis dafür, dass wir über ein vielfach diskutiertes Gesetz in diesem Rahmen wieder vertieft diskutieren müssen. Ich weiß nicht, ob wir in den letzten 13 Jahren, in denen ich im Landtag bin, jemals so intensiv, ausführlich und so lange über ein Gesetz diskutiert haben. Über das Gesetz ist auch sehr konträr diskutiert worden. Es ist schön, dass in einer Demokratie nicht immer alle einer Meinung sein müssen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie müssen jedoch akzeptieren, dass es in diesem Haus eine klare Mehrheit für das Gesetz gibt, ebenso wie bei der Bevölkerung.
Das bedeutet, wir machen alles mit, was Sie wollen, und diskutieren. Glauben Sie uns, das werden wir nicht übertreiben. Unsere Wortmeldungen werden sich auf das Notwendige beschränken. Das erwarte
ich persönlich auch von der Staatsregierung. Wenn im Rahmen der Generaldebatte ausführlich Stellung genommen worden ist, wie es bei Frau Staatsministerin Müller der Fall war, ist es nicht notwendig, zu jedem einzelnen Artikel noch einmal Stellung zu beziehen. Das ist auch in Ihrem Interesse. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD und den GRÜNEN, wenn Sie Ihre Redezeit komplett ausschöpfen und auf einer Dritten Lesung bestehen, wird die Debatte irgendwann um zwei oder drei Uhr in der Früh enden. Wenn wir als CSU-Fraktion dann noch reden wollen, wird es fünf, sechs oder sieben Uhr morgens. Wenn die Staatregierung und die FREIEN WÄHLER ihre Redezeit auch noch voll ausschöpfen, werden wir morgen Mittag immer noch reden. Das kann nicht in Ihrem Interesse sein. Dadurch ändert sich weder das Gesetz noch die Berichterstattung. Das ist doch Ihr Hauptziel. Sie wollen in der Berichterstattung genannt werden: Die SPD und die GRÜNEN haben es geschafft, uns eine lange Debatte aufzuzwingen. Das dürfen Sie. Bitte erwarten Sie nicht, dass wir Ihr taktisches Verhalten übernehmen.
Herr Kollege Halbleib, ich nehme Ihren Einwurf auf. Ich bin von den Integrationszielen abgekommen. Daran werde ich mich halten, auch wenn es keine Erklärung zur Abstimmung ist. Ich wollte nur noch einmal ausführen, dass wir nicht zu jedem Artikel eine Begründung der Staatsregierung benötigen, weil sie schon gegeben worden ist. Das ist auch bei den Integrationszielen des Förderns und Forderns der Fall. Das ist bereits dargestellt worden. Das wird immer im rechten Maße sein.
Bei allen Schwierigkeiten, die uns der heutige Tag bereitet, wollen wir konstruktiv arbeiten. Wir wollen gemeinsam das Beste für Bayern. Unser Weg ist der richtige. Aus unserer Sicht ist Ihr Weg ein Irrweg. Allein von Fördern und Fordern zu reden, ohne diese Grundsätze in die Praxis umzusetzen, ist ein klarer Fehler. Das sehen wir in den Bundesländern, die rotgrün, grün-rot oder, noch schlimmer, rot-rot-grün regiert worden sind und regiert werden. Dort werden klassische Fehler gemacht. Von Fördern und Fordern zu reden oder es umzusetzen, ist ein Unterschied. Deshalb hat der Ministerpräsident des Landes BadenWürttemberg, der kein Parteifreund von uns ist, neidlos anerkannt, dass Bayern auf dem Gebiet der Integration mehr als alle anderen Bundesländer tut. Bayern gibt allein eine halbe Milliarde Euro – 500 Millionen, um es nochmals plastisch zu sagen – für die Integration aus. Darüber hinaus geben wir jährlich 2 Milliarden Euro und mehr für die Unterbringung, Be
treuung etc. aus. Das heißt, Bayern ist hier vorbildlich. Daran können sich andere ein Beispiel nehmen.
Die im Gesetz stehenden Worte sind wichtig, richtig und zukunftsweisend. Wägen Sie daneben aber auch die genauso wichtigen, richtigen und zukunftsweisenden Taten ab. Wenn Sie es in den von Ihnen regierten Ländern schaffen würden, mit uns gleichzuziehen, dann wäre den dort lebenden Menschen, aber auch den Zuwanderern gedient. Hier in Bayern wird Integration gelebt. Hier funktioniert sie besser als anderswo. Das soll so bleiben, und dazu dient auch Artikel 1 dieses Gesetzes.
Danke schön, Herr Kollege Zellmeier. – Die nächste Wortmeldung kommt von Frau Kollegin Kamm. Bitte schön, Frau Kamm.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich spreche jetzt zu Artikel 1, also zu dem Gegenstand dieses Tagesordnungspunktes.
Sie sagen in Artikel 1 des Entwurfs, Menschen, die Schutz vor Krieg und Verfolgung suchten, sollten im Rahmen ihres Gastrechts unabdingbare Achtung der Leitkultur wahren. Ihnen seien eigene Integrationsanstrengungen abzuverlangen.
Wir meinen, wir sollten in ein Gesetz neben der Leitkultur nicht noch weitere unbestimmte Begriffe wie zum Beispiel das Gastrecht einfügen. Sie haben das verstanden und gesagt: Der Begriff "Gastrecht" soll durch die Wörter "Gast- und Aufenthaltsstatus" ersetzt werden. Allerdings gibt es weder im Asyl- noch im Aufenthaltsrecht einen Gaststatus. Sie sollten im Innenministerium nachfragen, was ein Gaststatus ist und beinhalten soll. Meinen Sie Flüchtlinge im Verfahren, geduldete Flüchtlinge oder Gäste auf dem Oktoberfest? Was meinen Sie eigentlich? Meinen Sie alle, die sich zufällig gerade in Bayern aufhalten? Ein Gesetz sollte nicht unklar, sondern bestimmt und klar formuliert sein. Die Begriffe "Gaststatus" und "Leitkultur" sind jedoch unklar. Ein solches Gesetz hilft nicht.
Es hilft aber noch viel weniger, wenn Sie solch unklaren Begriffen auch noch Worte wie "unabdingbare Achtung der Leitkultur" hinzufügen. Herr Kollege, was ist bitte schön die unabdingbare Achtung der Leitkultur? Sie werden auch unter der hier geborenen Bevöl
Wir sollten wirklich darauf hinarbeiten, ein Integrationsgesetz zu schaffen, das es allen Menschen ermöglicht, ein selbstbestimmtes und selbstgestaltetes Leben zu führen, das den Menschen die Integration von Anfang an erleichtert, wie es zum Beispiel auch Entwicklungsminister Müller fordert. Den Kommunen würde die Arbeit durch das Recht der Menschen erleichtert, sich von Anfang an zu integrieren, ohne durch alle möglichen Bürokratien schikaniert zu werden und ohne dieses und jenes zu müssen. Eine Integration von Anfang an ist insofern der Schlüssel zu einer Integration in Bayern und zu einem selbstbestimmten Leben der Flüchtlinge, sodass sie möglichst bald Steuern zahlen, in der Gesellschaft mitwirken und mit Leistungsbezug nicht zur Untätigkeit verdammt werden. Das ist es, was Sie vielfach tun.
Wir fordern: Schluss mit der Ausgrenzung und Verhinderung von Integration! Gemeinsam gewinnen wir. Wir bitten Sie, mit uns für ein grünes Integrationsgesetz zu stimmen.
Danke schön, Frau Kollegin Kamm. – Die nächste Wortmeldung stammt vom Kollegen Dr. Fahn. Bitte schön, Herr Dr. Fahn.
– Genau. – Zu Artikel 1 "Integrationsziele": Erstens wird laut Gesetzentwurf der Staatsregierung von der "Zeit ihres Aufenthalts" gesprochen. Zweitens wird diesen Menschen lediglich ein Gastrecht zugesprochen. Der Zusatz "im Rahmen ihres Gast- und Aufenthaltsstatus", der hinzugekommen ist, ist für uns nur eine graduelle Verbesserung. Drittens ist wieder von der unabdingbaren Leitkultur die Rede. Viertens soll einer Überforderung der Gesellschaft entgegengewirkt werden.
Die Formulierungen "Zeit ihres Aufenthalts" und "Gastrecht" suggerieren pauschal einen begrenzten Aufenthalt für alle und sagen eigentlich, dass alle Gäste sind. Aber das ist de facto falsch. Nach aktuellen Schätzungen werden mindestens 50 % der Flüchtlinge in Deutschland bleiben – vielleicht sogar mehr –, weil sie anerkannt werden oder aufgrund einer Duldung bleiben dürfen.
Begriff "Gastrecht" sei nicht verfassungswidrig, sondern falsch, weil er dem Aufenthaltsgesetz des Bundes nicht entspreche. Das heißt, wer sich in Deutschland mit einer Niederlassungserlaubnis unbefristet aufhält, hat hier kein Gastrecht. Insofern ist dieser Begriff Unsinn. Bei dieser Gelegenheit muss man auch darauf hinweisen, dass wir Anhörungen durchführen, um uns sachkundig zu machen. Wir können nicht sagen: Anhörungen interessieren uns nicht, wir haben das so übernommen.
Wir schauen bei den Integrationszielen auf den von den FREIEN WÄHLERN eingebrachten Gesetzentwurf. Das ist der Sinn der parlamentarischen Beratung. Wir finden dessen Formulierungen besser. Ich zitiere Artikel 1 des Gesetzentwurfs der FREIEN WÄHLER:
Gelingende Integration setzt die Möglichkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen, politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben für Menschen mit Migrationshintergrund voraus. Die Teilhabe aller Menschen bildet die Grundlage für ein friedvolles und gedeihliches Zusammenleben, schafft sozialen Frieden und sichert den Zusammenhalt in der Gesellschaft.
In Bezug auf Artikel 2, in dem es um die Verwirklichung der Ziele geht, nenne ich nur zwei Beispiele: Integration ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie erfordert das Zusammenwirken aller gesellschaftlichen Akteure. Zum Gelingen der Integration sind das Engagement, der unbedingte Integrationswille von Menschen mit Migrationshintergrund sowie die Aufnahmebereitschaft der Gesellschaft durch entsprechende Angebote zu fördern.
Florian Streibl ist jetzt leider nicht da. Aber ich darf aus der Zeitschrift "Report" bzw. die Flüchtlingsorganisation "Refugio" kurz zitieren. Dabei geht es auch um den Begriff "Leitkultur". In dieser Zeitungschrift, Ausgabe Nummer 50 dieses Jahres, steht: Der bayerische Landtagsabgeordnete Florian Streibl habe einmal klug dazu angeregt, sich in der öffentlichen Diskussion nicht in den Worthülsen der Leitkultur zu ergehen. Vielmehr sollten wir uns einmal die Mühe machen, dass wir uns unsere eigenen und persönlichen Werte bewusst machen und sie auch leben. – Ich finde diesen Satz klug; denn der letztlich hohle Begriff der Leitkultur trägt nicht zur Wertehaltung bei, sondern verführt zur Ausgrenzung.
Wenn jeder seine eigenen Werte kennt und lebt, ist für das Zusammenleben in diesem Land viel mehr gewonnen. Das zeigt auch, wie vielfältig wir sind. Das ist
in Bezug auf die Leitkultur ein ganz wichtiger Punkt; denn im Prinzip geht es auch um die zu bewahrende Vielfalt. Der Begriff "Leitkultur" führt aber dazu, uns alle über einen Kamm zu scheren. Das mag ein Gefühl von Sicherheit und Geborgenheit geben, tötet aber jede Individualität. Damit möchte ich enden. Wir haben also von Artikel 1 eine andere Vorstellung.
Danke schön, Herr Kollege Dr. Fahn.– Nun erteile ich noch Herrn Kollegen Pfaffmann das Wort. Bitte schön, Herr Pfaffmann.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir eine Anmerkung zur Wortmeldung des Herrn Kollegen Zellmeier zu dem Artikel. Lieber Herr Kollege Zellmeier, Sie haben kritisiert, dass wir unsere Redezeit ausschöpfen. Ich kann Ihnen nur sagen, wir nehmen dieses Gesetz im Gegensatz zu Ihnen sehr ernst.
Nachdem sich die Kolleginnen und Kollegen von der CSU in den Debatten in den Fachausschüssen von der Diskussion verabschiedet haben, kann man vielleicht zu der Meinung kommen, dass Sie dieses Gesetz überhaupt nicht interessiert. Ich bin auch davon überzeugt, dass Sie das, was wir hier beschließen, nicht interessiert. Sie erfüllen nur einen Auftrag der Staatsregierung, weil Sie dieses Gesetz brauchen, um im Bierzelt agitieren zu können. Das ist der einzige Grund dafür, dass Sie dieses Gesetz brauchen.
Dann möchte ich zu den Integrationszielen kommen. Meines Erachtens besteht ein gewaltiger Unterschied zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Das wird an diesem Artikel ganz besonders deutlich. Sie schreiben in Ihr Gesetz, dass sich Bayern zu seiner Verantwortung gegenüber allen bekennt, die Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen. Nun darf ich Ihnen aber die Realität vor Augen halten, die Sie draußen, vor allem an den Stammtischen und in den Bierzelten immer wieder zum Besten geben. Ich darf Sie daran erinnern, dass es nichts mit der Achtung der Menschenwürde zu tun hat und auch nicht damit, dass man seiner Verantwortung gegenüber den Menschen nachkommt, die vor Krieg, Verfolgung, Gewalt, Vergewaltigung, Hunger usw. fliehen, wenn man in den Bierzelten pauschal zum Besten gibt, dass man die Zuwanderung in das deutsche System bis zur letzten Patrone verhindern wird. Diese Aussage zielt auf alle Zuwanderer. Damit hat man die Glaubwürdigkeit verloren, wenn
Das, was Sie hier hineinschreiben, ist eine politische Lüge, Kolleginnen und Kollegen. Das hat mit der Realität nichts zu tun. Wie sonst soll man denn die Kampfrhetorik, die Sie außerhalb dieses Hauses immer wieder an den Tag legen, verstehen? Ich erinnere an die Bemerkungen Ihres Generalsekretärs Scheuer über den Fußball spielenden und ministrierenden Senegalesen. Wer solche Sätze draußen sagt, spaltet die Gesellschaft, und zwar pauschal in Deutsche und Zuwanderer.
Deswegen ist es völlig unglaubwürdig, wenn Sie sich zu Ihrer Verantwortung gegenüber allen, die Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen, bekennen. Sie sind unglaubwürdig.
Und das geht noch weiter. Wer pauschal Rentnerinnen und Rentner gegen Zuwanderer ausspielt, indem er ständig Kostenvergleiche anstellt, die völlig an den Haaren herbeigezogen sind, hat auch die Glaubwürdigkeit verloren.