Ich leite hier die Sitzung und erteile jetzt dem Herrn Rinderspacher das Wort, und Sie ertragen das jetzt bis zum Ende seiner Redezeit! So machen wir das jetzt.
Meine Damen und Herren, wenn Herr Staatsminister Huber als der Spiritus Rector dieses Gesetzes nicht erklärt, warum er
dem Gesetz zustimmt und warum er die Leitkultur definieren möchte, dann gestatte ich mir, Ihnen zu erklären, warum die SPD diese Leitkultur
Der autoritäre Gedanke der Leitkultur steht im Widerspruch zur Idee der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Deshalb zitiere ich Herrn Professor Seel – –
Herr Kollege, darf ich Sie kurz noch einmal unterbrechen? – Frau Landtagspräsidentin, Sie wollen den Ältestenrat einberufen?
Ich korrigiere: Wir treten im Bayernzimmer zusammen. Wie lange das dauern wird, kann ich Ihnen jetzt nicht sagen. Sie erfahren aber über die Durchsage, wann die Sitzung wieder aufgenommen wird.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich darf Ihnen ganz kurz mitteilen, worauf wir uns im Ältestenrat verständigt haben. Wir haben uns darauf verständigt, dass sich alle, die heute oder in der Nacht in dieser Sitzung Erklärungen zur Abstimmung oder zur Aussprache abgeben wollen, strikt an die Geschäftsordnung halten müssen.
Für uns Präsidentinnen und Präsidenten, die wir die Sitzung leiten, möchte ich die Bitte äußern: Der Sitzungsleitung muss die Möglichkeit gegeben werden, den Redner oder die Rednerin zu einer sachlichen Erklärung zurückzuführen.
Ich glaube, dass wir nach dieser Verständigung die Debatte weiterführen können. – Herr Kollege Rinders
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich setze meine Erklärung zum Abstimmungsverhalten der SPD-Fraktion fort: Wir lehnen die Präambel des Integrationsgesetzes ab, weil die Staatsregierung den Begriff der Leitkultur in der Präambel auch hier und heute im Hohen Hause nicht nur nicht hinreichend, sondern gar nicht erklärt und erläutert hat. Das kommt als weiterer Grund zu dem, was wir bereits in den Ausschussberatungen deutlich gemacht haben, hinzu.
Das Parlament kann erwarten – das bringe ich für meine Fraktion zum Ausdruck –, dass die Regierung den zentralen Artikel bzw. die Präambel im Hohen Hause erläutert und erklärt. Es kann nicht angehen, dass die Mitglieder der Staatsregierung über die Leitkultur in den Bierzelten sehr intensiv berichten, aber da, wo Widersprüche zu erwarten sind, nämlich im Parlament, eine entsprechende Erläuterung dieses Begriffs schuldig bleiben.
Ich darf daran erinnern, dass dies das gleiche Modell wie in den Ausschussberatungen ist. Frau Guttenberger hat im Verfassungsausschuss dazu formuliert, man müsse sich nicht für eine Präambel rechtfertigen. Rechtfertigen zwar nicht, aber erläutern und erklären sollte sie die Regierung in jedem Fall. Vor diesem Hintergrund lehnen wir, die SPD, diese Präambel ab.
Ich erlaube mir hinzuzufügen: Wer am lautesten schreit, hat nicht immer recht. – Und es gilt das deutsche Sprichwort: Wer grob ist, ist noch lange nicht stark.
Damit ist die Aussprache soweit erledigt. Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Vonseiten der SPD-Fraktion wurde namentliche Abstimmung beantragt. Die Urnen stehen bereit.
(Josef Zellmeier (CSU): Einen Moment! Wir stimmen jetzt nicht über den Änderungsantrag ab, sondern über die Präambel?)
Über die Präambel. Es ist beantragt worden, dass über die Präambel namentlich abgestimmt wird. Das ist das, was ich noch in Erinnerung habe. Vielen Dank.
Ach so, gut. – Vorweg muss ich noch über die hierzu einschlägigen Änderungsanträge der Fraktionen abstimmen lassen. Das ist die Abstimmung über die Nummer 1 des SPD-Antrags. Mit der Nummer 1 des Antrags soll die Präambel aufgehoben werden. Der federführende Ausschuss empfiehlt die Ablehnung. Wer entgegen dem Ausschussvotum der Nummer 1 des Änderungsantrags zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER und von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Die Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist die Nummer 1 des Änderungsantrags abgelehnt.
Zur Präambel empfiehlt der federführende Ausschuss Zustimmung mit der Maßgabe, dass in Satz 3 Wörter ersetzt und neu eingefügt werden, ein neuer Satz 10 eingefügt und der bisherige Satz 12 durch neue Sätze 13 und 14 ersetzt wird. Außerdem soll im neuen Satz 12 das Wort "Recht" eingefügt werden. Im Einzelnen verweise ich auf die Nummer 1 der Beschlussempfehlung.
Dazu ist namentliche Abstimmung beantragt. Bitte schön. Die Urnen stehen bereit. Sind Sie mit drei Minuten einverstanden?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die drei Minuten sind um. Ich schließe die Abstimmung. Das Ergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt und Ihnen später bekannt gegeben. Ich bitte Sie nun, die Plätze wieder einzunehmen, damit wir in der Tagesordnung fortfahren können.
Bevor wir in der Tagesordnung fortfahren, gebe ich das Ergebnis der vorher durchgeführten namentlichen Schlussabstimmung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 17/11941, Tagesordnungspunkt 13, bekannt. Mit Ja haben 154 gestimmt. Mit Nein hat niemand gestimmt. Es gab auch keine Stimmenthaltungen. Damit ist das Gesetz angenommen. Es trägt den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes".
Änderungsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Doris Rauscher, Hans-Ulrich Pfaffmann u. a. und Fraktion (SPD) hier: Nummer 2 (Drs. 17/13211)
Änderungsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Christine Kamm u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) hier: Art. 1 - Bekenntnis zur Verfassung (Drs. 17/13417)