Protocol of the Session on November 10, 2016

Jetzt komme ich in gebotener Kürze zu dem Antrag betreffend "Förderprogramm Umrüstung Straßenbeleuchtung". Liebe Frau Kollegin Karl, ich habe es Ihnen im Ausschuss schon gesagt: Dafür gibt es schon seit Jahren entsprechende Fördermittel auf Bundes- und Landesebene. Ich kenne das von meiner Tätigkeit als Gemeinderat. Damals gab es noch keine Landesförderung. Sie ist erst später gekommen. Aber es gab die Bundesförderung. Wir sind weiß Gott keine finanziell auf Rosen gebettete Gemeinde. Wir sind eine große Flächengemeinde und haben daher sehr viel Straßenbeleuchtung. Wir haben das Bundesprogramm der KfW in Anspruch genommen und dafür einen günstigen Kredit bekommen. Durch die Stromersparnis zahlt sich das bereits nach acht Jahren aus. Daher ist das ein sehr gutes Programm, das auch in Anspruch genommen worden ist, ebenso das vergleichbare Landesprogramm. Wir brauchen kein zusätzliches Programm. Ich kann hier nur "Guten Morgen SPD" sagen. Sie sollten den Kommunen

empfehlen, die bestehenden Programme zu nutzen, anstatt hier mehr Programme zu fordern. Daher müssen wir auch diesen Antrag ablehnen.

(Beifall bei der CSU)

Kleinen Moment bitte, Herr Rotter. Kollege Scheuenstuhl hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet. Bitte.

(Vom Redner nicht auto- risiert) Sehr geehrter Herr Rotter, ich habe eine Frage dazu bzw. erst eine Mitteilung. Bei uns wurde in diesem Jahr wieder einmal ein Bad geschlossen, nämlich in Puschendorf. Das war allerdings eine Besonderheit, eine kirchliche Einrichtung, die auch Schulen genutzt haben. Es war ein kleineres Bad, kein normales Schwimmbad. Man könnte fast sagen, es war ein Lehrschwimmbad. Sie haben erklärt, dass fast alle Bäder in Bayern – ich zitiere Sie jetzt, ich hoffe, dass ich es richtig mache – eine Förderung bekommen, weil alle als Schulschwimmbäder betrachtet werden.

(Zuruf des Abgeordneten Eberhard Rotter (CSU))

Dann habe ich das verkehrt verstanden.

(Eberhard Rotter (CSU): Das ist richtig!)

Das heißt, es ist festzustellen, dass nur wenige oder weniger Bäder – das sage ich jetzt – eine Förderung als Schulschwimmbad bekommen. Das ist meine Auslegung. Ich möchte Ihnen mitteilen, dass es auch Bäder gibt, wo die Kommunen im Fall einer gewissen Verdichtung versuchen, die Klassenzahlen zu erhöhen. Wer übrig bleibt, bekommt keine Klassen mehr, weil sich diese schon einer Verpflichtung unterzogen haben. Diese Bäder fallen somit raus. Meine Frage an Sie lautet: Wäre es angesichts der hohen Förderzahlen und der niedrigen Anzahl der von mir zitierten Spezialfälle möglich, entsprechende Mittel bereitzustellen?

Das ist immer die Frage, wie man die knappen Mittel besonders sinnvoll ausgeben kann. Sie haben mich vorher missverstanden. Darum ist es gut, dass Sie nachgefragt haben. Ich habe ausdrücklich die Zahl von 40 Klassen genannt. Das ist eine Voraussetzung dafür, dass eine Förderung nach diesem Programm erfolgen kann. Die Situation, die Sie geschildert haben, ist mir nicht bekannt, dass nämlich jede Gemeinde ein eigenes kleines Schwimmbad hat. Bei mir im Landkreis Lindau gibt es zwei Hallenbäder in den Städten Lindau und Lindenberg. Dort werden die notwendigen Klassenzahlen natürlich erreicht, und eine Förderung kann erfolgen. Eine vergleichbare Konzentration wäre wohl auch für andere Bereiche zu überlegen; denn wir können das

Geld leider nur einmal ausgeben. Es hat natürlich mehr Sinn, dort zu fördern, wo man wirklich 40 Klassen unterrichten kann.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Kollege Rotter. – Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER kommt jetzt Kollege Muthmann. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Zunächst wende ich mich an die Antragsteller. Dieses ganze Antragspaket steht unter dem Oberbegriff "Ländlichen Raum stärken".

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Da sind Sie in die Falle getappt, weil der Begriff des ländlichen Raums sehr weit gefasst ist. Ich erinnere daran, dass nach der maßgeblichen Definition aus dem Landesplanungsrecht 89,4 % der Fläche Bayerns ländlicher Raum ist. Gerade dieser hohe Anteil macht es unmöglich, eine Lösung für das Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen zu finden, wenn man das nur über den Blick auf den ländlichen Raum versucht. Es ist vielmehr notwendig, sehr viel differenzierter an diese Fragen heranzugehen und die finanzschwachen und wirtschaftsschwachen Regionen im ländlichen Raum dort zu unterstützen, wo das notwendig ist. Der weitergehende und allgemeine Ansatz wäre, den kommunalen Finanzausgleich anders zu gestalten und vor allem den finanzschwächeren Kommunen den Spielraum einzuräumen, der es ihnen ermöglicht, alle Pflichtaufgaben angemessen zu erfüllen und darüber hinaus zusätzlich das eine oder andere für die Regionalentwicklung zu tun.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Die Menschen erwarten heute gerade von den Gemeinden weit mehr als nur die Erfüllung ihrer Pflichtaufgaben, weit mehr als die Zurverfügungstellung von Wasser, Abwassersystemen und ordnungsgemäßen Straßen. Schon das bereitet vielen Gemeinden Schwierigkeiten. Es gehören sehr viel mehr Dienstleistungsangebote dazu, die alle Geld kosten. Wenn wir die Menschen in den wirtschaftsschwächeren Regionen und ihre Bedürfnisse ernst nehmen wollen, müssen wir vor allem die Gemeinden finanziell und auch sonst in die Lage versetzen, diesen Erwartungen zu entsprechen. Das ist in Bayern bei Weitem nicht überall der Fall. Die Chancengleichheit ist das zentrale Thema in der Enquete-Kommission. Wir haben uns darangemacht, an Lösungen zu arbeiten, wie wir den Begriff definieren können, wie wir die Arbeit des Landtags und der Staatsregierung operatio

nalisierbar machen können und wie wir die Aufgaben und die Ergebnisse messbar machen können. Wir beraten hier heute einen Teilbereich. Das kann man machen; aber ich würde noch sehr viel mehr darauf setzen, ein geschlossenes Paket aus der EnqueteKommission vorzuschlagen und im Frühsommer nächsten Jahres hier vorzutragen und zur Beschlussfassung vorzulegen.

Natürlich wäre uns eine andere Option sympathischer, als jetzt noch Einzelprogramme durchzuführen. Es bereitet der Staatsregierung Schwierigkeiten, Termine zu finden und Förderbescheide zu übergeben. Wir täten uns leichter, wenn wir, wenn dies nicht über den kommunalen Finanzausgleich geschieht, denjenigen Regionen, die Nachholbedarf haben, Regionalbudgets zur Verfügung stellten, um den Kommunen Gestaltungs- und Entscheidungsmöglichkeiten offen zu lassen. Geht es um Bäder, geht es um Brücken, geht es um ärztliche Versorgung, geht es um Straßenbeleuchtung oder um andere Dinge, die ein Thema sein können? – Aber die SPD will heute über Einzelprogramme debattieren.

Wir können eine ganze Reihe dieser Anträge auch im Einzelnen unterstützen. Das Förderprogramm zugunsten der Bäder, soweit sie nicht als Schulbäder förderfähig sind, ist durchaus ein berechtigtes und wichtiges Anliegen. Wir ringen dabei – das kann ich für die Region, aus der ich komme, bestätigen – immer wieder darum, Wege zu finden, wie die Gemeinden Schwimmbäder auch in Verbünden erhalten können, um über das Pflichtprogramm und die Pflichtmaßnahmen der Gemeinden hinaus Angebote für die Menschen zu machen. Nur die Pflichtaufgaben zu erfüllen, führt nicht zu einer attraktiven Region, zu einer attraktiven Gemeinde. Deshalb unterstützen wir auch das Förderprogramm der Bäder.

Zu Straßen und Brücken haben die Vorredner das Ihre gesagt. Das kann ich unterstreichen. Auch da haben wir ein großes Dilemma. Zuletzt hat Landwirtschaftsminister Brunner versucht, ein eigenes Förderprogramm für gemeindliche Wege aufzulegen. Auch das Kernwegenetz wurde mit großem Pomp angekündigt. Doch auch hier fehlt es an der finanziellen Unterlegung. Da sind mehr Show und mehr Ankündigung gegeben als Substanz. Wir unterstützen deshalb auch das Anliegen, die Gemeinden bei den notwendigen Straßen- und Brückenbaumaßnahmen zu unterstützen.

Hinsichtlich des LED-Themas wurde zu mutig gesprungen. In der Stadt Freyung haben wir diese Investitionen getätigt. Wir haben die Energieeinsparungen über die Jahre mit einem zinsgünstigen Darlehen verbunden, das praktisch bei null lag. Das ermöglicht

die Umstellung umweltbewusst und letzten Endes finanziell neutral. Obgleich wir das Ziel im Kern unterstützen, werden wir uns hier aber enthalten, weil wir diese Förderung für nicht notwendig erachten.

In aller Kürze zu den beiden Gesundheitsthemen: Es ist schon die Frage, ob man wieder auf das Landesentwicklungsprogramm aufsetzt. Das LEP hat hierzu einen in der Tat sehr allgemein gehaltenen Ansatz und verfolgt keine bestimmte Zielsetzung. Da heißt es in der derzeitig gültigen Fassung: "In allen Teilräumen ist flächendeckend eine bedarfsgerechte medizinische Versorgung zu gewährleisten". – Das Thema ist richtig gesetzt, wir müssen uns aber auch darum kümmern, dass die Dinge viel verbindlicher geregelt werden. In der Frage, ob man die allgemeinärztliche Versorgung verbindlich sicherstellen kann und ob man das angesichts der derzeitigen Konstellation und Aufgabenstellung als Pflichtaufgabe in die Hand der Gemeinden gibt, üben wir eine gewisse Zurückhaltung. Die Gemeinden aber, die sich an diese Aufgabe heranmachen, ohne dazu verpflichtet zu sein, sollten unterstützt werden.

Zuletzt noch zur Krankenhausplanung: Da heißt es, die Sicherstellung einer stationären Grundversorgung sei flächendeckend zu gewährleisten. – Das ist auch unser Anliegen. Dennoch können wir diesem Antrag nicht zustimmen, das wurde im federführenden Fachausschuss auch betont. Wir glauben nämlich nicht, dass es richtig ist, für jedes Krankenhaus eine Geburtshilfeabteilung zu fordern. Das geht zu weit. Gerade in großflächigen Regionen, in denen relativ wenige Einwohner leben, würde das nämlich dazu führen, dass in einzelnen Häusern pro Jahr vielleicht 50 oder 100 Geburten stattfänden. Das ist aber nicht in unserem Sinn; das erachten wir fachlich nicht für richtig. Das ist auch nicht notwendig. Deshalb werden wir uns in dieser Sache enthalten.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Vielen Dank, Herr Kollege Muthmann. – Für die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Herr Kollege Ganserer. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Angespannte kommunale Finanzlagen gehen meist mit Strukturschwäche und demografischem Wandel einher. Für die betroffenen Kommunen ist es oft extrem schwierig, aus diesem Teufelskreis allein wieder herauszukommen. Das haben wir aus zahlreichen Gesprächen in der Enquete-Kommission erfahren. Eine Erkenntnis habe ich aus diesen Gesprächen mitgenommen: Es sind vor allem die weichen Standortfaktoren, die darü

ber entscheiden, ob eine Kommune lebenswert ist. Es sind Haltefaktoren, die darüber entscheiden, ob junge Menschen weggehen oder bleiben.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die Menschen leben meist gern im ländlichen Raum. Sie verlangen nichts Unmögliches. Sie unterscheiden allerdings nicht zwischen kommunalen Pflichtaufgaben und freiwilligen Leistungen. Ein Mindestmaß, wenigstens ein Mindestmaß an Freizeiteinrichtungen, wird von den Menschen genauso erwartet wie, dass das Wasser aus der Leitung kommt, wenn man den Hahn aufdreht. Wenn die kleinen Dorfkinos nach und nach alle schließen, so ist das eine bedauernswerte Entwicklung, weil damit auch ein Stück Lebensqualität verloren geht. Wir werden politisch aber nur schwer etwas dagegensetzen können. Wenn Kommunen aber die Entscheidung treffen müssen, ihr Freibad zuzuschütten oder ihr Hallenbad zuzusperren und dem Verfall preiszugeben, weil sie sich die Sanierungskosten nicht mehr leisten können, dann ist das eine politische Bankrotterklärung.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das ist aber auch ein verheerendes Signal an die jungen Menschen, die sich die Frage stellen, ob sie weggehen oder bleiben sollen. Ganz ehrlich: Was bringt es in so einer Situation, wenn ein sogenannter Heimatminister eine solche Kommune besucht und den "Bayern WLAN-Hotspot" einrichtet? – Da können dann die Leute, die weggehen, bei Twitter noch schnell die Nachricht absetzen, dass bei ihnen in der Kommune die Katze verreckt ist.

(Beifall bei den GRÜNEN – Unruhe bei der CSU)

Es war doch eine Initiative von Ihnen, von der CSU, den Grundsatz gleichwertiger Lebensverhältnisse in die Verfassung hineinzuschreiben.

(Zuruf des Abgeordneten Alexander König (CSU))

Daran müssen Sie Ihr politisches Handeln auch messen lassen. Sie müssen sich auch daran messen lassen, ob Sie die Kommunen in die Lage versetzen, für gleichwertige Lebensverhältnisse zu sorgen.

(Beifall bei den GRÜNEN – Unruhe bei der CSU)

Ja, ein Hund, den man getroffen hat, jault auf. Das merkt man an Ihrer Unruhe. Hören Sie doch einmal zu, und denken Sie nach, bevor Sie reden!

(Beifall bei den GRÜNEN – Unruhe bei der CSU)

Wir sind der Überzeugung, dass jede Kommune ihre eigenen Herausforderungen hat, dass sie aber auch eigene Lösungsansätze anbieten kann. Deshalb sollen die Kommunen auch selbst entscheiden können, was für sie wichtig ist. Wir GRÜNEN sind der Überzeugung, dass die Erhöhung des kommunalen Anteils am Gesamtsteueraufkommen Priorität vor einzelnen Förderprogrammen haben muss. Wir können deshalb leider nicht allen Anträgen und Vorschlägen der SPD zustimmen.

Es lässt sich nicht abstreiten, dass die kommunalen Straßen und Brücken in einem schlechten Zustand sind und bei den Kommunen Sanierungsstau herrscht. Ich gebe aber zu bedenken, dass der kommunale Straßenbau seit vielen Jahrzehnten über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz gefördert wird. Bei der Entscheidung für oder gegen eine neue Brücke, für oder gegen eine neue Kreisstraße hätten die Kommunen nicht nur bedenken müssen, was sie der Eigenanteil für die Baumaßnahme kostet, sondern sie hätten auch berücksichtigen müssen, was sie künftig dafür an Unterhalt und Ersatzinvestitionen bereitstellen müssen. Das ist vielerorts aber nicht geschehen. Auch heute passiert das vielerorts noch nicht, sondern man baut heute immer noch weitere Infrastruktur.

Herr Kollege Rotter hat richtig festgestellt, dass die Kommunen für den Unterhalt pauschale Zuweisungen bekommen. Diese reichen aber offensichtlich nicht für den Unterhalt und eine grundlegende Sanierung aus. Statt aber eine bestehende Straße zu sanieren, wird sie ausgebaut und breiter gemacht; denn das wird gefördert und bezuschusst. Das ist doch absurd. Statt eine Straße zu sanieren, wird die Straße weiter ausgebaut. Wir meinen deshalb: Statt eines neuen Förderprogramms muss die CSU-Regierung diesen Förderunsinn endlich beenden. Entweder man erhöht die Pauschale für den Unterhalt, oder man öffnet das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz für Ersatzinvestitionen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die Umstellung der Straßenbeleuchtung ist zweifelsohne ein wichtiger Beitrag zur Energieeinsparung. Auch wenn Förderprogramme bereits bestehen, muss man doch feststellen, dass viele Kommunen mit der Umstellung bisher nicht vorangekommen sind. Wir halten deshalb den Vorschlag, hier ein kleines ergänzendes Förderprogramm aufzulegen, für sinnvoll. Wir unterstützen diesen Vorschlag.

Zu den beiden letzten Anträgen: Selbstverständlich ist eine ausreichende medizinische Versorgung ein weiterer elementarer Bestandteil für gleichwertige Le

bensverhältnisse. Wir müssen flächendeckend im ganzen Land, in allen Landesteilen eine bedarfsgerechte und patientenorientierte Versorgung sicherstellen. Dies erfordert nach unserer Überzeugung ein Umdenken und die Bereitschaft aller Akteure. Deswegen halten wir den Antrag, zu prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, Kommunen bei der Einrichtung von medizinischen Versorgungszentren zu unterstützen, für sinnvoll und unterstützen ihn.

Im letzten Antrag geht es um die Krankenhausplanung. Ja, die ist notwendig. Wir haben da aber selber eine Initiative eingebracht und sind der Überzeugung, dass wir eine sektorenübergreifende Bedarfsplanung brauchen. Die Forderung, die vorhandene Krankenhauslandschaft im Land zu erhalten und dabei flächendeckend in allen Häusern Notfallmedizin, Chirurgie, Innere Medizin und Geburtshilfe zu erhalten, halten wir nicht für den richtigen Ansatz. Deswegen können wir da nicht zustimmen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Einen kleinen Moment bitte; Kollege Schöffel möchte eine Zwischenbemerkung machen.