Alexander Muthmann

Appearances

17/11 17/12 17/13 17/16 17/17 17/18 17/21 17/22 17/25 17/30 17/33 17/34 17/35 17/36 17/38 17/44 17/47 17/49 17/50 17/54 17/57 17/58 17/61 17/62 17/63 17/66 17/68 17/69 17/72 17/73 17/74 17/79 17/81 17/83 17/86 17/87 17/92 17/93 17/94 17/95 17/98 17/102 17/109 17/110

Last Statements

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit welchem Sorgfaltsmaßstab werden in dieser Staatsregierung eigentlich Großprojekte geplant? Wie wird mit dem Geld umgegangen, das Menschen und Unternehmen mit guter Arbeit verdienen und als Steuern bezahlen? – Ich sage Ihnen: Da tun sich Abgründe auf. Obersalzberg, Gärtnerplatztheater und jetzt Deutsches Museum in Nürnberg: Geld spielt da keine Rolle. Nein, Geld spielt keine Rolle. Schon beim Gärt
nerplatztheater sind einfachste Fragen noch immer unbeantwortet. Ich will nur daran erinnern: Am Gärtnerplatztheater haben vielleicht 20 Ingenieurbüros und mindestens 70 ausführende Firmen gearbeitet. Da war die Frage, wer eigentlich der Gesamtverantwortliche ist, bei dem die Fäden zusammenlaufen. Wer ist der Projektsteuerer, der das alles letztlich steuert und insgesamt verantwortet? Wer ist der Koordinator? Allein schon diese banale Frage konnte da nicht beantwortet werden. Offenbar gibt es keinen Gesamtverantwortlichen. Das ist nach Maßstäben der Privatwirtschaft schlicht unvorstellbar. Aber in der Privatwirtschaft spielt Geld auch eine Rolle; denn wenn die Kosten aus dem Ruder laufen, fehlt das Geld zum Schluss dem Unternehmer beim Gewinn. Er hat dann schlicht weniger Geld in der Tasche. Wenn das aber beim Staat passiert, dann sitzen anlässlich der Eröffnung die Minister und Abteilungsleiter in der ersten Reihe und lassen sich feiern oder feiern sich selbst.
Jetzt das Deutsche Museum in Nürnberg: Wie verantwortungslos und konzeptlos da vorgegangen wird, macht schon ein Blick in das Protokoll des Wissenschaftsausschusses der Sitzung vom 12.07.2017 deutlich. Ich trage Ihnen daraus ein paar Passagen vor. Da wurde gesagt, die Aushebung der Baugrube erfolge spätestens Anfang August 2017. Das Museumskonzept werde Ende 2017 fertig und dann vorgestellt.
Adidas soll sich beteiligen. Was sagt adidas dazu? – Adidas verlangt vor der Entscheidung ein Konzept. Ja sowas!
Bevor adidas Geld ausgeben will, will die Firma wissen, wofür! Das sollte zu denken geben. Ein Architekturbüro macht eine Machbarkeitsstudie. Das Ergebnis: 4.000 Quadratmeter, drei Meter hohe Räume. Dann habe der Architekt höhere Räume und 5.500 Quadratmeter vorgeschlagen. Sie erinnern sich, liebe Kollegen: Es gibt kein Konzept.
Aber klar ist: 4.000 Quadratmeter reichen nicht. Es müssen 5.500 Quadratmeter sein. Dann wird im Wissenschaftsausschuss – besonders erfreulich – berichtet, man sei im Zeitplan,
wisse aber nicht, ob auf dem Grundstück archäologische Funde zu erwarten seien. Das sei noch nicht untersucht. Festgestellt wurde aber, dass die Miete sehr hoch sei. Das hat der Vertreter des Wissenschaftsministeriums so gesagt. Da kann man bei 2,8 Millionen Euro im Jahr oder 42 Euro pro Quadratmeter durchaus sagen: Das war richtig.
Aber was bekommt der Mieter dafür? Die Raumzuschnitte sind unbekannt.
Wie schaut es mit der Qualität des Gebäudes insgesamt aus? Wie schaut es mit der energetischen Qualität aus, die durchaus wichtig ist, wenn es um laufende Kosten danach geht? Wie schaut es mit den Baumaterialien aus? –
Wir wollen das Pflichtenheft sehen. Wenn im Privatbereich geplant wird, wird vorab über die Lage jeder einzelnen Steckdose geredet. Hier wird gebaut, ohne dass überhaupt das Museumskonzept bekannt ist. Und warum baut die öffentliche Hand nicht selbst? Wo sind die Vergleichsberechnungen? Möglicherweise spielen da sogar folgende Überlegungen eine Rolle: Wenn wir das als öffentliche Hand selbst bauen, dann müssen wir in diesen lästigen Haushaltsausschuss. Wenn wir aber mieten, können wir machen, was wir wollen.
Wie da mit öffentlichem Geld umgegangen wird, belegt ein letzter Punkt: Das Projekt mit einem Umfang von jetzt immerhin circa 70 Millionen Euro
sollte überhaupt nur im Fachausschuss vorgestellt werden. Die Haushälter sollten das alles nur zur Kenntnis nehmen. Aber auch im Fachausschuss wurde nur oder im Wesentlichen nur über Geld gesprochen. Auch dem Fachausschuss war das wohl zu viel oder jedenfalls suspekt.
Sehr geehrte Vertreter der Staatsregierung, ein solches Verfahren können und wollen wir Ihnen in der Verantwortung für die öffentlichen Finanzen nicht durchgehen lassen. Wir erwarten endlich einen verantwortbaren Umgang mit öffentlichen Mitteln. Das
sind wir und das ist vor allem die Staatsregierung allen Steuerzahlern schuldig.
Die Dynamik, in der sich die Zahlen entwickeln, will ich Ihnen in Erinnerung rufen: Beim Entwurf des Doppelhaushalts 2017/2018 im Oktober 2016 war noch von 1,3 Millionen Euro auf 25 Jahre gerechnet die Rede. Im beschlossenen Haushalt im Dezember 2016 waren es dann schon 1,8 Millionen Euro auf 25 Jahre, und jetzt sind es 2,8 Millionen Euro. Da sind viele, viel zu viele Fragen offen und zu beantworten.
Da sage ich jetzt zu den Kollegen von der CSU: Den ersten Satz Ihres Dringlichkeitsantrags können und wollen wir mittragen, dass der Bayerische Landtag ausdrücklich die Errichtung einer Zweigstelle des Deutschen Museums in Nürnberg begrüßt und die zeitnahe Realisierung unterstützt. Aber dann muss man auch sorgfältig und anständig planen.
Im Übrigen kann ich mich dem anschließen, was der Kollege Kränzlein gerade gesagt hat: Darüber hinaus zu bitten, dass der Bayerische Landtag weiterhin – weiterhin! – vor allem über die finanziellen und planerischen Entscheidungen laufend informiert wird, ist dann doch eine Art von Willfährigkeit gegenüber der Staatsregierung, die dem Landtag nicht zukommt. Wir haben zu erwarten, wir haben auch durchzusetzen. Deswegen können wir solche Nachlässigkeiten und Schlampigkeiten nicht mit einem Beschluss gegenüber der Staatsregierung kommentieren, in dem wir bitten, dass weiterhin berichtet wird. Das ist viel zu wenig. Das sind wir den Steuerzahlern und dem bayerischen Haushalt insgesamt, wenn er auch noch so gut und noch so üppig ist, schuldig. Allein das Mantra, zu sagen, der bayerische Staat ist stark und hat Einnahmen wie noch nie, ist wohl richtig. Aber gerade da entsteht der Eindruck, dass das zu Nachlässigkeiten in einer Art und Weise führt, die wir nicht mittragen werden, nicht mittragen können. Deswegen können wir auch diesem so schwachen Antrag der CSU nicht zustimmen. Wir müssen die Fragen stellen und werden das durchsetzen. Den Anträgen der Kollegen aus den anderen Fraktionen stimmen wir selbstverständlich zu.
Sehr ge ehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist aus wissenschaftlicher, aus regionaler und vor allem aus Straubinger Sicht eine erfreuliche Entschei dung. Ein lang gehegter Wunsch geht in Erfüllung. Dieser Wunsch ist spätestens seit der Entscheidung für die Technische Hochschule in Deggendorf immer lauter und deutlicher geworden. Straubing wird ein weiterer Standort der Eliteuniversität TU München.
Ich darf an den historischen Gang erinnern. Das Gäu bodenvolksfest in Straubing spielt dabei eine nicht ganz unwesentliche Rolle. Die Eröffnung des Gäubo denvolksfestes wird auch immer dafür genutzt, regio nale Wünsche und Bedürfnisse für die Weiterentwick lung der Region an einen Vertreter der Staatsregierung heranzutragen. In den Neunzigerjah ren war der damalige Ministerpräsident Stoiber zu Gast. Sowohl der Oberbürgermeister als auch der Landrat haben darauf hingewiesen, dass Straubing Wissenschaftsstandort werden will und werden muss.
Das halten wir im Hinblick auf die Gesamtentwicklung Bayerns für eine richtige und wichtige Entscheidung. In Erwiderung auf die formulierten Wünsche hat der damalige Ministerpräsident erklärt, er würde schauen, was man machen könne. Daraufhin hat die Zeitung am nächsten Tag getitelt: Ministerpräsident stellt wis senschaftliche Stätte in Straubing in Aussicht. – Alle Regionalpolitiker haben seitdem mit großer Beharr
lichkeit und Entschlossenheit darauf hingearbeitet mit dem Ergebnis, dass wir das Gesetz hier und heute beschließen werden.
In Straubing sollen 1.000 Studienplätze zur Verfügung gestellt werden. Damit werden Straubing und das Um feld belebt. Die Studierenden werden dort leben und studieren. Das Gesetz als solches führt nicht zu die sen Impulsen, sondern nur die Nutzung der Einrich tungen. Das sollten sich alle Beteiligten für die Zu kunft vornehmen. Wir unterstützen diese Einrichtungen. Sowohl aus wissenschaftlicher als auch aus niederbayerischer Sicht freuen wir uns sehr darüber.
Wie auch im federführenden Ausschuss kann ich in der heutigen Sitzung für die Fraktion der FREIEN WÄHLER bekunden, dass wir dieses Gesetz selbst verständlich mittragen.
Über die von Frau Zacharias angeführte Studieren denvertretung ist ausreichend diskutiert worden. Diese Verbesserung halten wir für richtig. In diesem Sinne gratuliere ich sowohl den regional Verantwortli chen als auch den wissenschaftlich Verantwortlichen und bitte darum, die Chancen für Straubing und für Niederbayern zu nutzen. Wir werden zustimmen.
Sehr ge ehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Sehr geehrter Herr Huber, wir werden uns bei Gele genheit an Ihre Anmerkung bezüglich der Wertschät zung von Sachverständigen erinnern. An dieser Stelle schätze ich Ihr Bekenntnis, zunächst die Anhörung am Donnerstag abzuwarten und die Einschätzung der Sachverständigen zum Landesentwicklungsprogramm einzuholen.
Wir thematisieren heute jedoch nicht nur das LEP, sondern auch die Reduzierung der Versiegelung auf ein vernünftiges Maß. Allenthalben kann man ein Be kenntnis zur großartigen Kulturlandschaft Bayerns vernehmen. Dafür braucht man nicht auf Kalender blätter oder das touristische Marketing zu schauen. Wir müssen nur schauen, was Naherholungssuchen de schätzen oder welche ökologischen Motive es gibt, um die Vielfalt von Flora und Fauna zu erhalten und zu unterstützen. Im Fokus steht dabei der Wert der unberührten und nicht zerschnittenen Landschaft. Dies ist sicherlich ein unverzichtbarer Bestandteil eines lebenswerten und erhaltenswerten Bayern.
Das ist jedoch nicht der einzige Wert, um den es in diesem Zusammenhang geht. Wir müssen ebenfalls die gleichwertigen Lebensbedingungen, die gleich wertigen Entwicklungschancen und die wirtschaftliche Entwicklung in ganz Bayern in den Fokus nehmen und dafür Lösungen finden. Man muss auch die be stehende Rechtslage im Blick haben. Ich kann das in der Kürze der Zeit nur anreißen: schonender Umgang mit Grund und Boden, vorrangige Innenentwicklung, geordnete städtebauliche Entwicklung und Anbin dung. Dabei handelt es sich um rechtliche Vorgaben, die nicht angerührt werden dürfen. Sie stehen im Bau gesetzbuch und müssen weiterhin Beachtung finden.
Wir sind der Meinung, dass das bisherige Ergebnis im Hinblick auf den Flächenverbrauch nicht zufrieden stellend ist, sondern weitere Anstrengungen unter nommen werden müssen. In erster Linie setzen wir FREIEN WÄHLER auf Anreizsysteme, um die Innen entwicklung weiter zu stärken. Wir müssen uns ver stärkt dafür einsetzen, dass bestehende Leerstände genutzt und revitalisiert werden. Dies alles hat Vor rang vor den Vorschlägen der GRÜNEN. Lieber Herr Kollege Hartmann, ich bin auf den angekündigten Ge setzentwurf zur Beschränkung des Flächenver brauchs auf 4,7 Hektar pro Tag gespannt. In diesem Zusammenhang ist eine Vielzahl von Fragen zu klä ren. Wir sind sehr skeptisch, ob damit ein Beitrag zur Reduzierung des Flächenverbrauchs geleistet werden kann.
Gleichzeitig müssen die Fragen beachtet werden: Wie kann man zusätzliches Bauland gewinnen, um Bau grundstücke und damit Wohnbebauung zu realisie ren? Wie sieht das Verteilungsverfahren dieses Kon
tingents aus? Wie werden die Interessen einkommensschwacher Kommunen berücksichtigt? Landesplanerisch hatten wir schon einmal geregelt, dass für den Verteilungsmaßstab Einwohnerzahlen und Flächen maßgeblich sind. Wozu hat das geführt? – Da, wo viel ist, ist wieder viel möglich. Dort, wo wenig ist, bestehen wenige Lösungsmöglichkeiten.
Versorgungslücken aller Art können nicht angemes sen aufgeholt werden, weil die Starken auf diese Art und Weise weiter gestärkt werden. An dieser Stelle bleibt vieles offen. Wir haben die Sorge, dass ein Flä chenhandel entsteht, der wiederum die Wohlhaben den stärkt. Dies alles trägt nicht zur Schaffung gleich wertiger Lebensverhältnisse in ganz Bayern bei.
Ich möchte noch auf das Anbindegebot hinweisen. Ihre massive Kritik an der Lockerung des Anbindege bots teilen wir nicht. Wenn wir draußen mit den Bür germeistern der Gemeinden sprechen, sehen wir die Probleme. Eine vernünftige Anbindung an bestehende Siedlungsstrukturen schafft mehr Schwierigkeiten, als sie Lösungen bringt. Als Stichworte nenne ich: Lärm, Kollision von Wohnen und Gewerbe, zusätzlicher Flä chenverbrauch für Erschließungsstraßen, Probleme durch Ziel und Quellverkehr durch Orte.
Mit einer unmittelbaren Anbindung an Verkehrsach sen kann man all diese Probleme lösen. Die Gewer be und Industriegebiete werden damit auch attrakti ver. Uns muss es zu denken geben, dass Gewerbegebiete zum Teil nicht angenommen werden. Man kann in diesem Zusammenhang über eine Redu zierung diskutieren. Angesichts der vielen begrenzen den Regeln sehen wir keine Wildwuchsgefahr. Wenn wir uns die bisherige Praxis und das Landschaftsbild Bayerns ansehen, merken wir, dass wir uns keine Sorgen um eine attraktive Landschaft, um ein attrakti ves Bayern machen müssen.
Wir brau chen vernünftige Ergänzungsvorschläge für eine ver nünftige Begrenzung des Flächenverbrauchs. Was bisher vorgelegt worden ist, erfüllt diesen Anspruch nicht.
Lieber Kollege Mistol, Sie haben wieder von Ausnahmeregelungen gesprochen. Ich will in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hinweisen, was unser generelles Anliegen ist. Der Ausbau der Abwasseranlagen, insbesondere der Kanäle, ist vom Freistaat flächenweit gefördert worden, und das zu Recht. Diese erste Aufgabe ist weitestgehend erfüllt. Jetzt geht es auch flächig um die Sicherung der Qualität und die Sanierung bestehender Anlagen. Auch da glauben wir, dass es eine flächenweite, auf Gesamtbayern bezogene Aufgabe darstellt, die Kommunen bei dieser Aufgabe zu unterstützen und das nicht nur auf wenige Ausnahmen zu reduzieren. Letztendlich hängt es nämlich nicht von der Leistungsfähigkeit der Kommunen im Einzelnen ab. Zuletzt kommt ein höherer Aufwand bei den Angeschlossenen an.
Ich will Ihnen nur ein paar Zahlen dazu nennen, um zu verdeutlichen, dass Regionen mit weniger Bevölkerung förderwürdig und förderbedürftig sind. In München werden durch einen Kilometer Kanalleitung statistisch 657 Einwohner erschlossen, im Bayerischen Wald, beispielsweise in den Landkreisen Passau, Regen oder Freyung-Grafenau, zwischen 68 und 85 Einwohner. Das heißt, diesen Kilometer Leitung müssen die zwischen 68 und 85 Einwohner bezahlen. Bitte gehen Sie gedanklich weg von der Überlegung, nur im Notfall bei besonders Bedürftigen zu unterstützen, und kommen Sie zu der Überzeugung, dass es eine Aufgabe des Freistaates ist, flächenweit zu fördern, besonders dort, wo ansonsten wenige Einwohner pro Quadratkilometer diese Aufgaben finanzieren müssten.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Mistol hat von der Gefahr eines Flächenfraßes gesprochen und die in Rede stehende Änderung des Baugesetzbuches in vielerlei Hinsicht als Drohkulisse
beschrieben. Auch die Überschrift des Antrags "Innen- vor Außenentwicklung – Keine Aufweichung im Bauplanungsrecht" deutet auf Gefahren hin, die der Gesetzentwurf aber nicht enthält.
Was wir heute beraten, tangiert die materielle Frage und das materiell-rechtliche Gebot. Weiterhin gilt unverändert, dass in Ballungsgebieten, sonst überall in Bayern und aufgrund von Bundesrecht ebenso darüber hinaus die Inanspruchnahme des Außenbereichs nur möglich ist, wenn die intendierten bauleitplanerischen Ziele als Innenentwicklungsmaßnahmen nicht realisiert werden können.
Was sowohl der Herr Kollege Mistol als auch der Herr Kollege Dr. Wengert als Probleme beschrieben haben, ist in der Tat materiell-rechtlich zu entscheiden. Wenn im Übrigen die Gemeinden eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme am Ortsrand durchführen wollen – und darüber sprechen wir ja –, dann könnten sie das jetzt auch – verfahrensmäßig erschwert. Die vorgezogene Bürgerbeteiligung, die vorgezogene Beteiligung der Öffentlichkeit ist im normalen Verfahren aber natürlich unerlässlich, das ist richtig.
An der Frage "Vorrang der Innenentwicklung" ändert sich in diesem und durch dieses Gesetz jedoch nichts. Wir haben weiterhin § 1 Absatz 5 Satz 2 des Baugesetzbuches, der den Vorrang der Innenentwicklung unverändert festlegt. Wir haben weiterhin in § 1 Absatz 6 unter allen aufgeführten Belangen natürlich auch die Belange einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, die Belange des Naturschutzes und – in diesem Sinne wohlverstanden – die Verpflichtung der Gemeinden, Natur und Landschaft nur insoweit anzutasten, als dies zur Erreichung des planerischen Ziels unerlässlich ist. Des Weiteren haben wir in § 1 Absatz 4 die Anordnung, dass die Ziele der Raumordnung zu beachten und verbindlich sind.
Auch das Landesentwicklungsprogramm sieht sehr deutlich die verpflichtende Vorgabe bei allen planerischen Tätigkeiten der Gemeinden, Flächen zu sparen, und Nummer 3.2 des derzeit gültigen LEPs enthält die Verpflichtung der Planungsträger, die Potenziale der Innenentwicklung vorrangig zu nutzen. Gemäß Nummer 3.3 ist die Zersiedelung zu vermeiden.
Man muss immer wieder betonen: Hier geht es ausschließlich um eine verfahrensmäßige Erleichterung, und wenn wir an anderer Stelle – das haben die beiden Vorredner von der SPD und den GRÜNEN Gott sei Dank auch gesagt – über den Wohnungsbedarf als besondere politische Herausforderung sprechen, betonen auch alle Fraktionen, dass alle Mittel ergriffen
werden müssen, um die diesbezüglichen Ziele zu erreichen. Das wird nicht der Königsweg sein, aber ausgehend von den Problemen in den Ballungsräumen ist das für die nächste Zeit schon ein Stück weit eine Erleichterung.
Es gibt allerdings auch einen Wohnungsbedarf außerhalb der Ballungsräume. Wir sind zuversichtlich, dass unsere Gemeinden, gemessen auch an ihren jeweiligen Problemen und den jeweiligen Herausforderungen und Möglichkeiten zur Innenverdichtung oder einer Nutzung im Innenbereich, unter Wahrung der Vorgabe, der Innenentwicklung den Vorrang zu geben, Außenbereichsflächen nur dann in Anspruch nehmen, wenn sie den benötigten Wohnbedarf auch nur auf diese Art und Weise realisieren können.
Malen Sie daher an dieser Stelle nicht den Teufel an die Wand. Alle Formulierungen wie "Flächenfraß" oder "Freibrief zur Bebauung im Außenbereich" sind eine Mär. Tatsächlich bleibt das einschlägige Gebot materiell-rechtlich unangetastet. Wir können dem Antrag daher nicht zustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Kollege Huber! Ich habe lieber einen Holzschuh als einen Betonkopf. Das möchte ich noch sagen.
Natürlich können wir in Zeiten eines konjunkturellen Hochs viele erfreuliche Entwicklungen in der Wirtschaft verzeichnen. Das werden wir im Nachfolgenden von den Kollegen der CSU und sicherlich auch noch von Ihnen vernehmen. Einerseits ist das ihr gutes Recht, aber andererseits ist es ihre Pflicht, es nicht dabei zu belassen, die jetzt möglichen, schönen Zahlen zu vermelden. Diese sind in erster Linie den Unternehmen und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu verdanken. Diese haben innovativ, fleißig und engagiert gearbeitet. Darüber hinaus möchte ich noch den politischen Rahmen benennen. Das hat auch schon Erwin Huber getan.
Ich will Ihnen in aller Kürze in vier Punkten sagen, was auch in diesen guten Zeiten noch verbessert werden kann. Erstens. Über die Infrastruktur und die Digitalisierung ist bereits gesprochen worden. Erwin Huber hat noch einmal darauf hingewiesen, dass Digitalisierung mehr als Infrastruktur ist. Ja, aber ohne die Infrastruktur ist all das, was die Unternehmen als Digitalisierungschancen und -aufgaben wahrnehmen müssen, nicht möglich. Das gilt nicht nur in den Ballungsräumen. Das gilt in ganz Bayern. Wenn wir uns um gleichwertige Lebensbedingungen, um Chancen für die Unternehmen und die Wirtschaft kümmern, dann gilt, dass 100 Mbit/s für Industrie- und Gewerbegebiete natürlich notwendig sind.
Der Vorschlag der CSU, dass die Anbindung von Amts- und Schulgebäuden hochwertig realisiert werden soll, wurde von uns spätestens 2009 gemacht. Der Wirtschaftsminister Zeil war im Vergleich zu Erwin Huber ein dynamischer, fortschrittlicher Mensch. Gleichwohl ist der Fortschritt zu langsam vorangeschritten. Die jetzigen Vorschläge und Erwartungen für die Wirtschaft sind auch ein Stück weit Kritik an dem, was der zuständige Minister Söder derzeit für die Infrastruktur tut. Mit Förderanträgen auf 30 Mbit/s und 50 Mbit/s sind die infrastrukturellen Voraussetzungen für die Realisierung der Digitalisierung nicht zu schaffen.
Zweitens. Alle Leistungsträger, sprich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sollen vom derzeitigen und seit ein paar Jahren anhaltenden Wirtschaftshoch profitieren. Daher sind steuerrechtliche Korrekturen notwendig. Der Solidaritätszuschlag soll abgeschafft werden, und die kalte Progression soll abgebaut werden. Die Anträge hierzu haben wir bereits Mitte des letzten Jahres gestellt. Diese wurden damals von der CSU abgelehnt. Wenn Sie von Ihren Gestaltungsmöglichkeiten im Bund noch keinen Gebrauch gemacht haben, dann hoffe ich, dass Sie das zumindest in den nächsten Jahren im Rahmen der dann bestehenden
Möglichkeiten machen. Welche Möglichkeiten dann bestehen, wissen wir selber noch nicht. Es gilt auch hier: Taten statt Ankündigungen!
Drittens. Es sind Impulse für den Bau von Mietwohnungen erforderlich. Ein Stichwort ist hier die degressive Gebäudeabschreibung. Es soll keine weitere Energieeinsparverordnung geben. Das sind zwei weitere Punkte, um Impulse für die Ankurbelung der Wirtschaft zu setzen und um alle am Wohlstand partizipieren zu lassen.
Viertens. Dieser Punkt enthält eine wesentliche Kritik. Frau Kollegin Karl hat dies bereits angesprochen. Ich möchte hierzu aus dem BIHK-Konjunkturbericht vom Herbst 2016 zitieren: Das größte unternehmerische Risiko ist eindeutig der Fachkräftemangel. – Das ist in dem Bericht zu lesen. Das, was die CSU machen möchte, sind keine klaren Perspektiven und Lösungsansätze für dieses Problem. Zurück zum Bericht. Erstmals sehen 50 % der bayerischen Unternehmen darin ein Risiko für die eigene Geschäftsentwicklung. 41 % der bayerischen Unternehmen geben an, dass sie offene Stellen seit mehr als zwei Monaten nicht besetzen können.
In dieser Sache alleine auf die Bildungspolitik zu setzen, ist zu wenig. Es ist zwar richtig, aber zu wenig. Ein Einwanderungsgesetz könne hier eine Lösung bieten. Wir alle kennen Beispiele aus unseren Stimmkreisen, in denen Arbeitskräfte in den Firmen benötigt würden. Dort könnten Menschen in den Firmen arbeiten und würden auch integriert werden. Diese benötigten Arbeitskräfte verfügen jedoch nach den derzeit gültigen ausländerrechtlichen Bestimmungen über kein Aufenthaltsrecht und bekommen auch kein Asylrecht. Andere dürfen aus anderen Gründen nicht dableiben. Lösen Sie das Problem durch eine klare Perspektive für die Menschen, die aus wirtschaftlichen Gründen hierher wollen. Diese Menschen können wir gut gebrauchen. Trauen Sie sich auch, gegenüber den Hardlinern, die ausländerrechtlich unterwegs sind, eine klare Position zu beziehen. Dies ist im Interesse der Wirtschaft und der Menschen, die wir hier wirklich gut gebrauchen können. In diesem Sinne: Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, so lange wird es nicht dauern. Ich will jedoch noch einmal auf das Thema Fachkräftemangel eingehen. Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie haben viel über Digitalisierung, Chancen und Innovationen sowie die Konkurrenzfähigkeit auf dem Weltmarkt gesprochen. Das alles teilen wir durchaus. Wir unterstützen die Stärkung der Innovationskraft zur kreativen Weiterentwicklung von Produkten auf dem Weltmarkt. Das würdigen wir aufgrund der Tatsache, dass Bayern ein Exportland ist und einen Großteil seines Wohlstandes aus dem und durch den Export generiert. Diesen Teil würdigen wir, schätzen wir und erkennen wir an.
Sie haben sich jedoch zu dem Thema Fachkräftemangel eigentlich gar nicht geäußert. Der Industrie- und Handelskammertag hat im Herbst letzten Jahres für die Jahre 2017 und 2018 Prognosen abgegeben. Für das Jahr 2017 werden 112.000 und für das Jahr 2018 157.000 fehlende Fachkräfte allein für Bayern prognostiziert. Zwar ist Herr Kollege Holetschek darauf eingegangen, er hat jedoch der Idee, den Fachkräftemangel über Ein- und Zuwanderung zu lösen, eine eindeutige Absage erteilt. Ich habe gehofft, Sie würden das möglicherweise etwas anders beurteilen. Nachdem Sie sich aber gar nicht geäußert haben, wollte ich das schon noch einmal betonen und unterstreichen. Fraglich ist, ob das die alleinige Bewertung der CSU zu der Frage ist, ob man diesem Fachkräftemangel in Bayern und in der Bundesrepublik mit Menschen aus der Welt begegnen kann. Wir halten es für falsch, dass die CSU diese Option gar nicht sieht. Sie stellen jedoch auch kein anderes erkennbares Konzept vor. Alleine auf Innovation, Kreativität und HighEnd-Technologie zu setzen, ist zu wenig. Wir werden weiterhin die Fachkräfte im Handwerk brauchen, die die neuen Ideen umsetzen und die Produkte bauen.
Angesichts der Aussprache zur Aktuellen Stunde "Bayerns Wirtschaft gut im Lauf: innovativ, digital, sozial" fehlte mir eine schlüssige Erklärung. Wir müssen uns fragen, wie es weitergehen wird. Das größte unternehmerische Risiko der Wirtschaft besteht derzeit im Fachkräftemangel. Leider haben Sie gar nichts an Perspektiven, Ideen und Lösungsvorschlägen vorgetragen. Daran hat es in dieser Aktuellen Stunde gemangelt. Das wollte ich betonen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Betreff dieses Antrags, "Veränderungen im Grundstockvermögen", hat nach der Antragsänderung keinerlei Rechtfertigung mehr; denn um die Frage der Veränderung des Grundstockvermögens geht es nicht mehr. Das war das ursprüngliche Anliegen. Nachdem der Antrag jedoch abgeschwächt worden ist, beraten wir hier nicht mehr über Veränderungen des Grundstockvermögens.
Der Antrag der GRÜNEN nimmt auf Beschlüsse Bezug, die interfraktionell und einstimmig gefasst wurden, zuletzt am 5. Februar 2004. Kollege Mütze hat es damals für die GRÜNEN für richtig gehalten, dass der Haushaltsausschuss bei einer Veränderung des Grundstockvermögens und bei einem Niveau von zwei Millionen Euro informiert werden will, und sagt: Damit wollen wir uns befassen. Solche Veränderungen sind bekanntlich im Haushaltsentwurf nicht enthalten.
Jetzt geht es aber um eine andere Thematik, der wir uns auch anders widmen müssen, nämlich um die Frage, wie viel Kontrolle des laufenden Haushaltsvollzuges wir im Landtag durch den Haushaltsausschuss gewährleistet wissen wollen. Die Ausgaben, die für Anmietungen getätigt werden müssen, sind ohnehin nur möglich und zulässig, wenn insgesamt entsprechende Mittel zur Verfügung stehen. Frau Kollegin Stamm fordert hier, der Staat müsse Klarheit schaffen. Das ist aber insoweit dadurch schon der Fall, dass wir den Haushalt als solchen und die Umfänge der einzelnen Ansätze jeweils beschließen. Die Exekutive hat diese Dinge im Gefolge nach den Geboten der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit umzusetzen.
Wir kennen allerdings durchaus auch Verfahrensweisen und Praktiken – und deswegen hätten wir uns ge
wünscht, darüber einmal entspannt und gelassen zusammen zu beraten –, bei denen in Einzelfällen bei der Umsetzung noch eine Zustimmung des Haushaltsausschusses vereinbart worden ist, obwohl im Haushaltsgesetz entsprechende Ansätze enthalten sind. Ein klassisches Beispiel sind Investitionen im Großen ab bestimmten Größenordnungen, die wir uns jeweils im einzelnen Fall zeigen lassen. Am anderen Ende der Beispielkette steht der Kulturfonds; hier befassen wir uns im Ausschuss jeweils mit den einzelnen, auch den kleinsten Ansätzen. Da geht es aber nicht um die große Steuerung,
sondern da geht es sicherlich für alle Beteiligten eher um Gelegenheiten, sich medial und auch sonst öffentlich in Szene zu setzen. Es geht also nicht so sehr darum, angesichts der Größe und der Haushaltsbedeutung der Positionen noch eine Zustimmung zu erteilen.
Wenn es jetzt an dieser Stelle um die Frage geht, ob der Haushaltsausschuss bei der Anmietung von Gebäuden oder Grundstücken ab einer bestimmten Wertgrenze mitreden will, hätte ich mir schon gewünscht – das habe ich im Haushaltsausschuss bereits gesagt –, dass wir uns dieser Frage noch einmal in Ruhe überfraktionell widmen und die Dinge zusammen entwickeln. Es gibt schon Einzelfälle, an die ich auch erinnern möchte: Beispielsweise haben wir bei Vorschlägen für sehr teure interimistische Anmietungen, die notwendig sind, um bei Museumssanierungen die Objekte zeitweise anderweitig unterbringen zu können, im Haushaltsausschuss gesagt: Da suchen wir noch nach günstigeren Lösungen. Ob wir das aber in allen Einzelfällen ab einer bestimmten Grenze – oder wie wir das festlegen – tun wollen und ob wir diese Regelung im Haushaltsausschuss schnell aus dem Ärmel schütteln und jetzt hier wiederholen wollen, ist nicht Sache eines Antrages einer einzelnen Fraktion, auch nicht im Rahmen eines Hochziehers. Wenn wir uns damit angesichts der Bedeutung in wirtschaftlicher Hinsicht noch einmal befassen, sollten wir das überfraktionell tun. Dann kommen wir, glaube ich, auch zu besseren Lösungen, als wenn wir das jetzt so schnell unter dem Deckmantel und der Überschrift "Veränderungen im Grundstockvermögen früher anzeigen …" behandeln. Da ist es falsch, da ist es nicht richtig platziert. Deswegen: Noch einmal zurück auf Los! Das Thema lohnt sich, aber nicht in dieser Art und Weise. Deswegen werden wir heute auch nicht zustimmen.
Guten Morgen, sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Einzelplan 06 möchte ich vier Aspekte ansprechen, nämlich die Finanzverwaltung und hier insbesondere die Personalausstattung, die Themen Breitband und IT, den Länderfinanzausgleich und vor allem die Landesentwicklung. Schließlich ist Herr Dr. Söder nicht nur Finanzminister, sondern auch Heimatminister.
Dem Finanz- und Heimatminister wird ein gutes Gespür dafür nachgesagt, wo er sich in Szene setzen kann. Allerdings ist der Minister nicht überall, wo er sich am besten in Szene setzen kann, auch am meisten gefragt. Sehr geehrter Herr Dr. Söder, angesichts Ihrer Ambitionen, die Sie wirklich jederzeit, bei passender und auch bei unpassender Gelegenheit, alle Menschen wissen lassen, ob sie es nun hören wollen oder nicht, müssen wir einmal klären, ob Sie auch komplexe, koordinative Aufgaben bewältigen können.
Ich möchte diese Frage anhand der eingangs genannten vier Punkte beleuchten. Zunächst jedoch eine Vorbemerkung, die für den Politikstil symptomatisch ist. Wir haben dieser Tage den Finanz- und Heimatbrief erhalten, den wir uns natürlich angesehen haben. In der Fotoausstellung "Pressefoto des Jahres", die draußen im Foyer gezeigt wird, haben wir gelernt, dass Fotos Geschichten erzählen, wenn sie denn gut sind. Unter diesem Gesichtspunkt haben wir uns die Fotos auf der letzten Seite des Finanz- und Heimatbriefes angesehen. Auf einem Foto, das Ihr Haus, vielleicht auch Sie selbst, ausgewählt hat, sind Sie zu sehen, als Sie vielen engagierten Kulturschaffenden den Heimatpreis in Regensburg ausgehändigt haben. Dieses Foto ist deswegen symptomatisch, weil Sie darauf mit Ihrem Gefolge vorne im Mittelpunkt stehen, während die, um die es geht, sich im Hintergrund zwischen zwei Säulen "zusammenpferchen" müssen. Auf diesem Foto kann man schon gar nicht mehr erkennen, wer eigentlich im Mittelpunkt dieser Veranstaltung stehen sollte. Dieses Foto macht deutlich, was Ihnen wichtig ist, nämlich vor allem Sie selbst und Ihre öffentliche Wirkung.
Lassen Sie mich aber zunächst zur Finanzverwaltung kommen. Wir haben Rekordsteuereinnahmen. Wir müssen uns noch einmal deutlich machen, dass die Steuereinnahmen in Bayern in den letzten zehn Jah
ren um über 50 % gestiegen sind, und das bei immer komplexer werdenden Sachverhalten, bei immer mehr Auslandsbeziehungen und, was uns freut, bei immer mehr Steuerpflichtigen. Da ist es nur eine Frage der Steuergerechtigkeit und einer vernünftigen, angemessenen Arbeitsbelastung, dass auch die Finanzverwaltung personell endlich nachzieht.
Herr Kollege Güller hat bereits darauf hingewiesen, dass die Oppositionsparteien seit Jahren auf diesen Missstand hinweisen. Wir halten es deshalb für richtig, dass wir jetzt mit diesem Doppelhaushalt 103 neue Planstellen und 800 Anwärterstellen zusätzlich bekommen. Das entspricht unserer langjährigen Forderung. Die Bayerische Finanzgewerkschaft und die FREIEN WÄHLER erkennen das als richtig und wichtig an.
Mit den Stellenhebungen sind wir noch nicht ganz einverstanden; denn Stellenhebungen sind ein wichtiger Motivationsimpuls für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bereits da sind. Hier könnte und müsste mehr getan werden. Zu den Themen Stellenbesetzungen und Stellenbesetzungssperren möchte ich nicht alles wiederholen, sondern verweise auf das, was Herr Kollege Güller schon gesagt hat. Allerdings ist es jetzt wirklich an der Zeit, den Artikel 6b für beendet zu erklären und zu streichen. Natürlich sind auch wir der Meinung, dass in allen Bereichen auf eine angemessene Stellenbesetzung geachtet werden muss. Wo Aufgaben reduziert werden, dort kann auch mit einer Personalreduzierung reagiert werden. Aber die Zeiten, in denen man einfach nach Stelleneinsparmöglichkeiten suchen konnte, ohne das mit einer Aufgabenkritik zu verbinden, müssen vorbei sein. Das ist nicht mehr angemessen, das ist nicht mehr zeitgemäß. Das gilt auch angesichts der vielen Stellen in anderen Bereichen. Das macht doch deutlich, dass wir über die eigentlichen Ideen des Artikels 6b hinaus sind. Er ist ein Anachronismus, den es endlich aufzuheben gilt.
Für Breitband, IT, WLAN, BayernLabs und zuletzt für das Projekt "eDorf" stehen in Ihrem Geschäftsbereich 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Das ist in vielerlei Hinsicht anzuerkennen, und das wurde auch zum rechten Zeitpunkt gemacht. Als Sie diese Aufgabe übernommen haben, wurde durch Verfahrensvereinfachungen und durch eine zusätzliche Mittelausstattung eine ganz neue Dynamik hineingebracht. Jetzt ist es aber nicht mehr an der Zeit, immer weitere Huldigungen auszusprechen. Wir haben auch gehört: Mittlerweile haben 1.300 Gemeinden ihren Förderbescheid bekommen. Wahrscheinlich hat der Finanzminister davon 1.200 persönlich überreicht.
Wenn ich das richtig beobachtet habe, hat auch sein Staatssekretär ein paar ausgehändigt. – Sie, Herr Minister, sonnen sich nach wie vor bei diesen Presseterminen. Förderbescheide könnten aber auch Ihre Mitarbeiter aushändigen. Des Ministers Aufgabe wäre es jetzt, die nächsten Entwicklungskonzepte vorzulegen. 30 Mbit/s, 50 Mbit/s sind passé. Das ist keine Zukunftsstrategie mehr. Der Minister sollte jetzt nicht weitere Hunderte von Förderbescheiden präsentieren und aushändigen und sich dabei fotografieren lassen, sondern jetzt wäre es an der Zeit, die Frage zu beantworten: Was kommt, was haben Sie vor? Wie sieht es aus, kommt Glasfaser in jedes Haus, und mit welchen Geschwindigkeiten und Kapazitäten? – Hier, an dieser Stelle, beweisen Sie, ob Sie nicht nur Förderbescheide überreichen können, sondern ob Sie auch ein guter Stratege sind. Bekanntermaßen gibt es diesbezüglich an verschiedenen Stellen Zweifel.
Zum Thema Länderfinanzausgleich: Nur noch einmal ganz kurz: Es gibt 1,3 Milliarden Euro ab 2020. Das ist durchaus anzuerkennen. Auch dafür haben Sie sich im Haushaltsausschuss danken und huldigen lassen. Die Frage ist aber doch: Was haben Sie dazu überhaupt beigetragen? Richtig schwierig war die Lage schon; denn wir hören seit Tagen, dass Bayern in jeder Hinsicht spitze ist, dass alle Bayern beneiden.
Wenn man vor diesem Hintergrund und in diesem Bewusstsein bei den anderen Bundesländern und im Bund eine Entlastung für Bayern erreichen will, dann ist das sicherlich eine schwierige, eine fordernde Aufgabe. Was haben Sie dazu beigetragen? – Sie haben zunächst Forderungen erhoben, zunächst nach vier Millionen Euro Entlastung, später hat es geheißen, es müssten zwei Millionen Euro sein. Das Ziel, über das wir heute nicht mehr zu reden haben, haben Sie aber nicht erreicht. Ihr Haus hat dazu vielleicht Informationen beigetragen, mehr aber nicht. Als großer Stratege hätten Sie sich da unter Beweis stellen können. Das ist Ihnen aber nicht gelungen.
Das gelingt Ihnen am allerwenigsten in der Landesentwicklung. Auch die Landesentwicklung ist nur dann kraftvoll und erfolgreich zu meistern, wenn man die Aufgaben über die Ministerien hinweg koordiniert. Das ist eben auch ein Fall für Strategen. Das Thema Breitband, das auch dazu gehört, habe ich benannt und
anerkannt. Ich habe aber auch aufgezeigt, welche Hausaufgaben hier mittlerweile versäumt werden.
Die Behördenverlagerung unterstützen wir. Wir halten sie auch für richtig, auch in Ihrem Zuständigkeitsbereich. Ich verweise auf die Finanzschule Nord in Kronach, die Finanzschule Ansbach. Beide wurden mit viel Geld ausgestattet. Das ist richtig und wichtig, doch auch da haben wir von Anfang an eine Strategie, einen Zeit- und Finanzierungsplan, einen Masterplan eingefordert. Sie haben sich dem bislang verweigert. Immerhin haben Sie zuletzt im Haushaltsausschuss für Anfang 2017 einen Bericht über den derzeitigen Stand der Planungen zu den Behördenverlagerungen zugesagt. Auf den warten wir gespannt.
Gestern hat Staatsminister Helmut Brunner bei der Beratung des Haushalts für die Landwirtschaft gesagt, er sei der Heimatminister des ländlichen Raums. Es sollte Ihnen zu denken geben, wenn andere Kollegen diese Aufgabe im ländlichen Raum übernehmen.
Im Team zu arbeiten ist besonders dann wichtig, wenn Einzelne Schwächen zeigen, damit andere das dann kompensieren können. Darum geht es mir jetzt gerade.
Der Ministerpräsident hat am Dienstag von blühenden Landschaften überall in Bayern gesprochen. Überall in Bayern!
Etwa zur gleichen Zeit erklärt der Heimatminister halb Bayern zu Regionen mit besonderem Handlungsbedarf. An dieser Stelle ergibt sich die Frage: Tut er das auch zu Recht?
Das ist keine Strategie. Die Aktion, die Regionen mit besonderem Handlungsbedarf auszuweisen, ist nichts, was Strategie beinhaltet. Auch das ist wieder einmal nichts anderes als eine substanzlose Show.
Das führt letztlich zur Förderung mit der Gießkanne anstatt zu zielgenauer Unterstützung der besonders unterstützungswürdigen Regionen. Dasselbe Thema müssten wir bei den zentralen Orten in der Landes
planung beklagen. Der zuständige Minister plant, die ohnehin schon bestehenden 900 zentralen Orte um 59 weitere auszuweiten. Damit ist dann jede zweite Gemeinde in Bayern ein zentraler Ort. Was ist seine Strategie? – Seine Strategie ist, 59 weiteren Gemeinden einen Anerkennungsbescheid auszuhändigen. Das hat mit substanzvoller Landesplanung und Gestaltung aber leider nichts zu tun. Wenn Sie gestaltende Landesplanung wirklich ernst meinten, dann wäre eine Reduzierung und Konzentration bei den zentralen Orten notwendig und dann eine staatliche Förderung. Die Landesplanung ist nun einmal etwas Überfachliches, sehr geehrter Herr Staatsminister. Da könnten Sie als Koordinator zwischen den Ministerien auftreten und steuern.
Ihre Strategie ist in diesen Zeiten hingegen, es sich mit niemandem, aber auch wirklich mit gar niemandem zu verscherzen. In diesem Zusammenhang haben Sie im Haushaltsausschuss auch erklärt, bei Einsparungsfragen würden Sie die eine oder andere Stelle in anderen Ressorts durchaus hinterfragen wollen. Sie wollten aber die Harmonie in der Staatsregierung nicht stören. Harmonie per se ist aber, wenn es um die Sache geht, wenn es um die Menschen in Bayern geht, kein Wert an sich. Führen, steuern, koordinieren, Strategien umsetzen, die Richtlinienkompetenz ausüben, das wäre in der Landesplanung vonnöten. Hier müssen wir aber leider eine Fehlanzeige konstatieren.
Wir erwarten in der Landesplanung endlich Antworten darauf, wie es in der Grundversorgung aussieht, wie die Gesundheitsinfrastruktur, wie die Hausärzteversorgung in allen Bereich Bayerns gesichert werden soll. Wir brauchen flächendeckende Betreuungsangebote, und zwar für Jung und Alt. Das ist ein Thema, das gerade in den ländlichen Regionen, in den wirtschaftsschwächeren Gebieten, von den jungen Leuten besonders genau beobachtet wird. Sie fragen: Was können wir erwarten? Wohin geht die Entwicklung? Können wir sicher sein, dass wir auch in 10 oder 20 Jahren die Infrastruktur zum Leben haben, die wir für uns und unsere Kinder brauchen? – Da ist eine Konzeption gefragt, da wird eine Strategie gebraucht. Fotos, Förderbescheide und bunte Papiere reichen dafür nicht aus.
Wir können Einzelplan 06 des Haushalts deshalb nicht zustimmen. Das werden Sie angesichts dieser Diagnose verstehen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Begriff "Heimat" ist jetzt offensichtlich auch bei den GRÜNEN angekommen. Ein bisschen unwohl fühlen sie sich allerdings noch, wenn sie darüber reden,
aber immerhin. Wir nehmen auch für uns in Anspruch, dass wir, was Heimat bedeutet, verstehen, ebenso wie die Menschen in ihrem überschaubaren Umfeld; denn das ist den Menschen wichtig, und wir müssen sie abholen und mitnehmen. Heimat als überschaubar, gestaltbar, verlässlich und durchaus auch vielfältig, da fühlen sich die Menschen wohl. Sie fühlen sich in ihrer Heimat, wo ihre Liebsten sind, zu Hause.
Bei all dem gibt es aber auch die Sorge, dass angesichts der Entwicklungen der letzten Monate die Dinge auseinanderdriften. Zu diesen gesellschaftlichen Debatten gehört auch die Frage, wie wir mit den Flüchtlingen umgehen. In diesem Zusammenhang ist mir ein Satz in der heutigen "Passauer Neuen Presse" aufgefallen, der da lautet: "Uns ist es lieber, die Radikalen der AfD sitzen erkennbar rechts außen, als unerkennbar in unserer Mitte." Mit diesem Satz hat sich der CSU-Ortsverband Viechtach an den Ministerpräsidenten Seehofer gewandt. Ich glaube, diese Botschaft ist gesamtgesellschaftlich von Bedeutung. Bayern war stets offen für die Welt, offen für Entwicklungen in der Welt und muss das auch bleiben.
Dazu zwei Fakten: Unter uns leben inzwischen 20 % Menschen mit Migrationshintergrund. Wir verdanken ihnen viele wirtschaftliche und kulturelle Impulse. Vielfalt bei klaren Spielregeln, wie wir zusammen leben, ist ein Erfolgsrezept und wird es sicherlich auch bleiben.
Bayern hat in der Wirtschaft einen Exportanteil von über 50 %. Wir verdanken unseren Wohlstand dem Handel in und mit der Welt. Wenn das so ist, kann man die Offenheit Bayerns nicht nur durch ein Essen beim Italiener, beim Griechen oder beim Chinesen unter Beweis stellen, auch nicht nur durch die Nutzung von Wohlstandschancen durch den weltweiten Handel, sondern wir müssen auch die Verantwortung für Probleme in der Welt übernehmen.
Ich finde, dass die Reise der Bundeskanzlerin nach Afrika vor ein paar Wochen durchaus Respekt und Anerkennung verdient. Wir müssen sie darin unterstützen, wenn sie sagt, wir müssen uns auch im Interesse Europas um die Probleme Afrikas kümmern.
Entwicklungshilfeminister Müller hat den Satz gesagt: Je weniger Flüchtlinge wir in Europa haben wollen, desto mehr müssen wir uns um die Krisengebiete in der Welt kümmern. – Damit gewinnt man keine Wahlen – das ist auch mir bewusst –, aber trotzdem halte ich solche Aussagen für richtig, und sie müssen in politisches Handeln umgesetzt werden. Die Politik muss bereit sein, auch Entscheidungen zu treffen, deren politischer Ertrag erst nachfolgenden Generationen zugutekommt. Das gilt sowohl für den Hunger in der Welt als auch für die Ökologie in der Welt und das Thema Nachhaltigkeit. Wenn wir hier die Weichen stellen, werden wir zwar den Ertrag nicht mehr für uns erwirtschaften, aber andere werden in den Genuss dieser politischen Entscheidungen kommen.
Das Gleiche gilt auch für die Frage nach der Gerechtigkeit. Da müssen wir allerdings den Blick auch nach innen richten, wie es meine Vorredner schon getan haben; denn die Entwicklungen der letzten zwölf Monate hat bei vielen Menschen in unserem Land Sorgen verursacht. Ich nenne nur die Stichworte Wohlstandsverlierer und Rentensicherung ohne die Überlastung der jungen Generation sowie die Frage, ob Frauen und Familien ausreichende Entwicklungschancen haben. Nicht zu vergessen sind die Frage nach der Steuergerechtigkeit und – das darf ich als Mitglied der Enquete-Kommission durchaus betonen – die Frage, ob wir in Bayern ausreichend regionale Chancengerechtigkeit im Hinblick auf die Landesentwicklung haben.
Die Kritik, die die Kollegin Karl im Hinblick auf das LEP vorgetragen hat, dass alles immer unverbindlicher und offener wird und damit klare Leitlinien fehlen, tragen auch wir mit. Wir müssen uns mit den Fragen beschäftigen, wie es um die Bildung in der Region steht, wie viele Gesundheitsangebote, wie viel Infrastruktur und wie viele Arbeitsmöglichkeiten und Ausbildungschancen es gibt. Alle diese Fragen müssen wir beantworten; wir müssen sie unter dem Aspekt der sozialen Gleichheit und der Gerechtigkeit klären. Wenn wir das Vertrauen in die Politik erhalten bzw. da und dort verloren gegangenes Vertrauen wiedergewinnen wollen, müssen wir Tatsachen benennen und Lösungen anbieten. Politiker müssen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und Gerechtigkeit das Mögliche tun, dürfen aber nicht Unmögliches versprechen. Das gilt auch in Wahlzeiten, wenn wir künftig ernst genommen werden wollen! Wir wollen unseren Beitrag dazu leisten.
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Zunächst wende ich mich an die Antragsteller. Dieses ganze Antragspaket steht unter dem Oberbegriff "Ländlichen Raum stärken".
Da sind Sie in die Falle getappt, weil der Begriff des ländlichen Raums sehr weit gefasst ist. Ich erinnere daran, dass nach der maßgeblichen Definition aus dem Landesplanungsrecht 89,4 % der Fläche Bayerns ländlicher Raum ist. Gerade dieser hohe Anteil macht es unmöglich, eine Lösung für das Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen zu finden, wenn man das nur über den Blick auf den ländlichen Raum versucht. Es ist vielmehr notwendig, sehr viel differenzierter an diese Fragen heranzugehen und die finanzschwachen und wirtschaftsschwachen Regionen im ländlichen Raum dort zu unterstützen, wo das notwendig ist. Der weitergehende und allgemeine Ansatz wäre, den kommunalen Finanzausgleich anders zu gestalten und vor allem den finanzschwächeren Kommunen den Spielraum einzuräumen, der es ihnen ermöglicht, alle Pflichtaufgaben angemessen zu erfüllen und darüber hinaus zusätzlich das eine oder andere für die Regionalentwicklung zu tun.
Die Menschen erwarten heute gerade von den Gemeinden weit mehr als nur die Erfüllung ihrer Pflichtaufgaben, weit mehr als die Zurverfügungstellung von Wasser, Abwassersystemen und ordnungsgemäßen Straßen. Schon das bereitet vielen Gemeinden Schwierigkeiten. Es gehören sehr viel mehr Dienstleistungsangebote dazu, die alle Geld kosten. Wenn wir die Menschen in den wirtschaftsschwächeren Regionen und ihre Bedürfnisse ernst nehmen wollen, müssen wir vor allem die Gemeinden finanziell und auch sonst in die Lage versetzen, diesen Erwartungen zu entsprechen. Das ist in Bayern bei Weitem nicht überall der Fall. Die Chancengleichheit ist das zentrale Thema in der Enquete-Kommission. Wir haben uns darangemacht, an Lösungen zu arbeiten, wie wir den Begriff definieren können, wie wir die Arbeit des Landtags und der Staatsregierung operatio
nalisierbar machen können und wie wir die Aufgaben und die Ergebnisse messbar machen können. Wir beraten hier heute einen Teilbereich. Das kann man machen; aber ich würde noch sehr viel mehr darauf setzen, ein geschlossenes Paket aus der EnqueteKommission vorzuschlagen und im Frühsommer nächsten Jahres hier vorzutragen und zur Beschlussfassung vorzulegen.
Natürlich wäre uns eine andere Option sympathischer, als jetzt noch Einzelprogramme durchzuführen. Es bereitet der Staatsregierung Schwierigkeiten, Termine zu finden und Förderbescheide zu übergeben. Wir täten uns leichter, wenn wir, wenn dies nicht über den kommunalen Finanzausgleich geschieht, denjenigen Regionen, die Nachholbedarf haben, Regionalbudgets zur Verfügung stellten, um den Kommunen Gestaltungs- und Entscheidungsmöglichkeiten offen zu lassen. Geht es um Bäder, geht es um Brücken, geht es um ärztliche Versorgung, geht es um Straßenbeleuchtung oder um andere Dinge, die ein Thema sein können? – Aber die SPD will heute über Einzelprogramme debattieren.
Wir können eine ganze Reihe dieser Anträge auch im Einzelnen unterstützen. Das Förderprogramm zugunsten der Bäder, soweit sie nicht als Schulbäder förderfähig sind, ist durchaus ein berechtigtes und wichtiges Anliegen. Wir ringen dabei – das kann ich für die Region, aus der ich komme, bestätigen – immer wieder darum, Wege zu finden, wie die Gemeinden Schwimmbäder auch in Verbünden erhalten können, um über das Pflichtprogramm und die Pflichtmaßnahmen der Gemeinden hinaus Angebote für die Menschen zu machen. Nur die Pflichtaufgaben zu erfüllen, führt nicht zu einer attraktiven Region, zu einer attraktiven Gemeinde. Deshalb unterstützen wir auch das Förderprogramm der Bäder.
Zu Straßen und Brücken haben die Vorredner das Ihre gesagt. Das kann ich unterstreichen. Auch da haben wir ein großes Dilemma. Zuletzt hat Landwirtschaftsminister Brunner versucht, ein eigenes Förderprogramm für gemeindliche Wege aufzulegen. Auch das Kernwegenetz wurde mit großem Pomp angekündigt. Doch auch hier fehlt es an der finanziellen Unterlegung. Da sind mehr Show und mehr Ankündigung gegeben als Substanz. Wir unterstützen deshalb auch das Anliegen, die Gemeinden bei den notwendigen Straßen- und Brückenbaumaßnahmen zu unterstützen.
Hinsichtlich des LED-Themas wurde zu mutig gesprungen. In der Stadt Freyung haben wir diese Investitionen getätigt. Wir haben die Energieeinsparungen über die Jahre mit einem zinsgünstigen Darlehen verbunden, das praktisch bei null lag. Das ermöglicht
die Umstellung umweltbewusst und letzten Endes finanziell neutral. Obgleich wir das Ziel im Kern unterstützen, werden wir uns hier aber enthalten, weil wir diese Förderung für nicht notwendig erachten.
In aller Kürze zu den beiden Gesundheitsthemen: Es ist schon die Frage, ob man wieder auf das Landesentwicklungsprogramm aufsetzt. Das LEP hat hierzu einen in der Tat sehr allgemein gehaltenen Ansatz und verfolgt keine bestimmte Zielsetzung. Da heißt es in der derzeitig gültigen Fassung: "In allen Teilräumen ist flächendeckend eine bedarfsgerechte medizinische Versorgung zu gewährleisten". – Das Thema ist richtig gesetzt, wir müssen uns aber auch darum kümmern, dass die Dinge viel verbindlicher geregelt werden. In der Frage, ob man die allgemeinärztliche Versorgung verbindlich sicherstellen kann und ob man das angesichts der derzeitigen Konstellation und Aufgabenstellung als Pflichtaufgabe in die Hand der Gemeinden gibt, üben wir eine gewisse Zurückhaltung. Die Gemeinden aber, die sich an diese Aufgabe heranmachen, ohne dazu verpflichtet zu sein, sollten unterstützt werden.
Zuletzt noch zur Krankenhausplanung: Da heißt es, die Sicherstellung einer stationären Grundversorgung sei flächendeckend zu gewährleisten. – Das ist auch unser Anliegen. Dennoch können wir diesem Antrag nicht zustimmen, das wurde im federführenden Fachausschuss auch betont. Wir glauben nämlich nicht, dass es richtig ist, für jedes Krankenhaus eine Geburtshilfeabteilung zu fordern. Das geht zu weit. Gerade in großflächigen Regionen, in denen relativ wenige Einwohner leben, würde das nämlich dazu führen, dass in einzelnen Häusern pro Jahr vielleicht 50 oder 100 Geburten stattfänden. Das ist aber nicht in unserem Sinn; das erachten wir fachlich nicht für richtig. Das ist auch nicht notwendig. Deshalb werden wir uns in dieser Sache enthalten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wir haben auf der Grundlage der Recherche des Bayerischen Rundfunks noch eine ganze Reihe von Fragen. Ganz neu sind sie natürlich nicht; wichtig genug sind sie allemal. Es muss unter verschiedenen Gesichtspunkten endlich Klarheit geschaffen werden.
Unsere Fragen unterscheiden sich nur in Nuancen von denen, die die Kollegen der SPD und der GRÜNEN aufgeworfen haben. Im Kern stimmen die Fragen überein. Da 33.000 Wohnungen verkauft wurden, sind entsprechend viele Mieter betroffen. Schon deshalb ist es ein wichtiges Thema, über das wir zu debattieren haben. Das Thema GBW ist nicht neu. Bereits in der Phase des Verkaufs war immer wieder angemahnt worden, die Sorgen um die Mieterrechte und die Sozialcharta ernst zu nehmen. Wir haben die Staatsregierung damals aufgefordert sicherzustellen, dass die Mieter auch nach der Veräußerung ihre An
sprüche so formulieren können, wie es zu den Zeiten, als die Wohnungen noch der BayernLB gehörten, möglich war. Das war ein wesentlicher Punkt.
Letztlich geht es um die Frage, inwieweit die Staatsregierung ihre Verantwortung für unser aller Vermögen wahrnimmt. 2,45 Milliarden Euro Veräußerungserlös für 33.000 Wohnungen entsprechen 75.000 Euro pro Wohnung. Wir wissen, dass die Wohnungen unterschiedlich gelegen sind und unterschiedliche Qualität aufweisen. Aber allzu groß scheinen die Unterschiede nicht zu sein. Deswegen haben wir zu diesem Komplex ein paar Fragen ergänzt.
Uns interessiert ganz besonders, warum die Kommunen nicht zum Zuge kamen. Das Interesse war bekundet worden. Perspektiven und Chancen waren vorhanden. Auch die politische Bereitschaft schien da zu sein. Aber das, was jüngst dazu bekannt geworden ist, wirft doch erhebliche Fragen auf. Noch am 10. Oktober hatte in der Staatskanzlei ein Gespräch mit den Oberbürgermeistern stattgefunden, in dem offenbar ein Zeitplan vereinbart wurde. Aber schon am 15. desselben Monats wurden die Kommunen von einer ganz anderen Vorgehensweise der Staatsregierung überrascht.
Das Bieterverfahren insgesamt ist interessant. Es gab, wie wir wissen, eine Vielzahl von Interessenten. Aus der großen Zahl an Bietern ist plötzlich eine ganze Reihe ausgeschieden worden. Auf der "Shortlist" sind sechs übrig geblieben. Wir interessieren uns dafür, warum so früh so viele Interessenten ausgeschieden sind. Wir wollen wissen, welche Kriterien zur Anwendung kamen und wer die Dinge entschieden hat. Herr Kollege Halbleib hat schon die Frage aufgeworfen, ob die Patrizia aus Vorverhandlungen Vorteile ziehen konnte. Das alles sind Fragen, die wir beantwortet haben wollen.
Es reicht uns übrigens nicht aus, wenn uns gesagt wird, es habe ein Wertermittlungsgutachten gegeben. Herr Kollege Mütze hat ausgeführt, allein die Münchner Wohnungen seien sehr viel mehr wert. Ich werde ihn nachher fragen, ob er das oder die Gutachten schon kennt. Es wird sie wohl geben. Als die Verhandlungen geführt wurden, müssen sie vorgelegen haben. Angesichts der, zumindest mittelbaren, Verantwortung, die wir hier im Landtag haben, sollte es möglich sein, dass der Haushaltsausschuss, gegebenenfalls in geheimer Sitzung, von den Gutachten, die diesem Abschluss zugrunde lagen, in Kenntnis gesetzt wird. Ich möchte diese Gutachten gern einmal selbst zur Kenntnis nehmen, um mich davon überzeugen zu können, dass die 2,45 Milliarden Euro in der Tat ein angemessenes Ergebnis darstellen.
Wir alle sollten bedenken, welch üppige Nachweise wir sonst bei Verwendung öffentlicher Mittel zu erbringen haben, auch wenn es um viel geringere Beträge geht. Bei dieser Größenordnung, 33.000 Wohnungen, sind entsprechende Nachweise umso mehr geboten.
Sehr geehrter Herr Staatsminister, wir möchten alle Fragen, auch die der Kollegen von SPD und GRÜNEN, denen wir uns natürlich anschließen, beantwortet haben. Diese Fragen können und müssen beantwortet werden. Herr Halbleib hat weitere Instrumente ins Gespräch gebracht. Es ist an Ihnen, Herr Staatsminister, uns den mühsamen Weg zu ersparen und uns stattdessen im Haushaltsausschuss alle Fragen umfassend, transparent und nachvollziehbar zu beantworten. Das wäre für uns alle der richtige Weg, um wieder Ruhe hineinzubringen.
Wir haben am Schluss eine Frage ergänzt, weil nicht auszuschließen ist, dass hinter dem Konsortium der Patrizia eine Vielzahl an Investoren steht, die wir heute alle nicht kennen. Der Freistaat könnte ebenfalls darunter sein. Auch diese Frage ist noch offen: Ist der Freistaat an diesem Konsortium, zumindest mittelbar, beteiligt?
Ich bitte um Beantwortung all dieser Fragen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Lorenz, jetzt vor der Sommerpause wäre schon einmal Gelegenheit gewesen, von den üblichen Gepflogenheiten der CSU ein wenig Abstand zu nehmen und zu sagen, dass das, was Sie in Ihrem Antrag heute hier vorgelegt haben, und das, was unser Antrag zum Inhalt hat, im Kern die gleiche Zielrichtung verfolgen.
Wir sollten diese Thematik zusammen mit einem eindeutigen und breiten Votum des Bayerischen Landtags in Berlin vorstellen, um die gesetzgeberischen Fehler entsprechend zu korrigieren. Leider haben Sie diese Chance der Kooperation und einer vernünftigen Zusammenarbeit auch heute wieder nicht genutzt. Es ist schade, dass Sie nicht in der Lage sind, an dieser Stelle einmal zu sagen: Was Sie wollen und was wir wollen, ist politisch-inhaltlich das Gleiche; deswegen machen wir das auch zusammen. Wir jedenfalls haben keine Probleme damit, auch Ihren Antrag zu unterstützen.
Herr Lorenz hat gesagt, dass wir seit dem 21. März eine veränderte Rechtslage haben, insbesondere einen § 505b Abs. 2 BGB, der regelt,
dass bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen der Darlehensgeber die Kreditwürdigkeit auf der Grundlage notwendiger, ausreichender und angemessener Informationen zu Einkommen, Ausgaben sowie anderen finanziellen und wirtschaftlichen Umständen des Darlehensnehmers eingehend zu prüfen hat. Daran besteht ja auch kein Zweifel; das ist eine pure Selbstverständlichkeit.
Dann gibt es aber einen Satz 3, der besagt, dass die Kreditwürdigkeitsprüfung nicht hauptsächlich darauf gestützt werden darf, dass der Wert des Grundstücks, des Gebäudes oder grundstücksgleicher Rechte vo
raussichtlich zunimmt oder den Darlehensbetrag übersteigt. Das ist eben das Problem, weil die Richtlinie, die damit umgesetzt werden soll, den Zusatz enthält: "es sei denn, der Kreditvertrag dient zum Bau oder zur Renovierung der Wohnimmobilie." Davon hat der Bundesgesetzgeber bedauerlicherweise und fälschlicherweise keinen Gebrauch gemacht.
Natürlich – das wurde gesagt – ist es durchaus ein legitimes politisches Anliegen, Privatleute vor Überschuldung zu schützen. Aber hier wird, wie wir glauben, das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Es darf an dieser Stelle noch einmal deutlich gesagt werden: Das häufig vorzufindende EU-Bashing wäre auch an dieser Stelle völlig verfehlt. Ganz im Gegenteil, die Richtlinie der EU, um deren Umsetzung es hier geht, lässt weitergehende, lässt vernünftige Regelungen zu, nur: Der Bundesgesetzgeber hat die Regelungen erheblich verschärft. Österreich hat das – nicht nur an dieser Stelle, sondern zum wiederholten Mal – geschickter und anders gemacht. Vielleicht kann man zukünftig auch dort die eine oder andere Anleihe nehmen.
Jetzt will ich noch das Problem ansprechen, das entstanden ist. Wir haben es in unserem Antrag anhand verschiedener Beispiele erläutert. Ich will es noch einmal im Hinblick auf Senioren und junge Familien verdeutlichen: Bei Senioren ist es eben ab einem gewissen Alter eher unwahrscheinlich, dass die statistische Restlebensdauer für die Rückzahlung des Kredits reicht, etwa wenn es um einen altersgerechten Umbau oder die energetische Sanierung des eigengenutzten Wohnhauses geht. Der Entwurf in der jetzigen Fassung verbaut die Chance, den Wert der Immobilie dafür einzusetzen, um in den eigenen vier Wänden altersgerecht wohnen bleiben zu können. Ich wiederhole: Artikel 18 Absatz 3 der Richtlinie würde eine entsprechende Erleichterung zulassen.
Genauso problematisch ist es, wenn es um junge Familien geht – das sollte uns besonders alarmieren. Bei jungen Familien ist völlig unklar, ob und inwieweit bei der Kreditvergabeentscheidung berücksichtigt werden muss, ob das Ehepaar beispielsweise Kinder wünscht, womit womöglich einer der Elternteile als Einkommensbeschaffer eine Zeit lang ganz oder zum Teil ausfällt.
Der Umstand, dass jungen Familien mit Kindern die Finanzierung des Eigenheims durch solche gesetzgeberischen Maßnahmen erheblich erschwert werden kann, obwohl der Wert des Eigenheims den Wert des Darlehens zum Teil deutlich übersteigt, muss uns schon alarmieren. Den Zielgruppen junge Familien und Senioren wäre sehr geholfen – darin sind wir uns einig –, wenn der Gesetzgeber die Möglichkeiten, die
die Richtlinie in Artikel 18 Absatz 3 einräumt, umfassend nutzen und die dortige Ermächtigung entsprechend ausschöpfen würde.
Wir glauben nämlich, dass die jetzige Fassung des § 505b Absatz 2 eine unnötige Beschränkung der Banken darstellt. So weit muss das nicht gehen. Die Banken haben bewiesen, dass sie die Finanzierung der Wohnimmobilien – es sind vielfach unsere Regionalbanken, die insbesondere in diesem Bereich die Geschäfte machen und sie auch machen sollen – auch ohne die übermäßigen Regulierungen übernehmen können. Im Übrigen ist das eine unnötige Beschränkung insbesondere für junge Familien und Senioren. Es wird auch das Ziel konterkariert – darauf hat der Kollege Lorenz hingewiesen –, mehr Wohnraum zu schaffen. Das wird eher erschwert als erleichtert. Erschwert wird auch das Ziel, die Altersvorsorge oder die energetische Sanierung von Wohnungen zu finanzieren. Insgesamt ist das nach unserer Bewertung ein missglückter Versuch, dem hehren Ziel, Überschuldungen zu vermeiden, näherzukommen. Es wird überreguliert, und wesentliche und noch wichtigere Ziele sind aus dem Blick geraten. Das muss korrigiert werden. Das wollen wir mit unserem Antrag erreichen.
Wir werden dem Antrag der CSU unsere Unterstützung natürlich nicht versagen. Ich bitte die Kollegen der CSU, von ihrer bekannten, aber unverständlichen und auch in der Öffentlichkeit nicht nachvollziehbaren Haltung, nur den eigenen Anträgen die Zustimmung zu geben, auch wenn ein Antrag einer anderen Fraktion in der Sache das Gleiche bewirken will, abzuweichen. Deswegen bitten wir an dieser Stelle um Zustimmung seitens der CSU.
Zum SPD-Antrag sei nur kurz gesagt, dass dieser nachgezogene Antrag so vage ist, dass nicht wirklich klar wird, was Sie von der SPD mit diesem Antrag bewirken wollen. Deswegen werden wir uns bei diesem Antrag enthalten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Selbstverständlich ist der Klimaschutz ein Megathema, das uns alle beschäftigen muss, auch bezüglich der Frage, wie man gestalterischen und politischen Antworten möglichst wirksam und möglichst schnell nahekommt.
Richtig ist auch, dass bei den Menschen die Sensibilität für dieses Thema, die Bereitschaft, etwas zu tun, spürbar gestiegen ist. Allerdings – das muss man einräumen – ist diese Bereitschaft gerade auch durch die jüngsten Witterungskatastrophen stark beeinflusst worden. Aber wir wollen uns nicht wünschen, dass erst durch katastrophale Witterungsentwicklungen die Schmerzgrenze erreicht wird und die Handlungsbereitschaft und die Bereitschaft, Konsequenzen zu ziehen und auch mitzutragen, verbessert werden.
Die gemeinsame Behandlung dieser zehn Anträge zu den Themen Klimaschutz und Mobilität in siebeneinhalb Minuten ist eine ambitionierte Aufgabe, aber der zentrale Kritikpunkt lautet: Es wird zu wenig auf die Mobilisierung der Umsetzungsbereitschaft gesetzt, auf Überzeugung und auf die Motivation der Menschen, die verschiedenen Anliegen zu unterstützen, zu akzeptieren und mitzutragen; denn die Ziele des Klimaschutzes werden wir nicht nur durch die Veränderung von Vorschriften erreichen, sondern mit Erfolg nur dann, wenn die Menschen davon überzeugt sind, dass Kurswechsel, Richtungsänderungen, mehr Kooperation und Innovation notwendig sind, um nicht nur den Klimaschutz, sondern auch den Schutz individueller Rechte und Werte zu sichern.
Insofern bedanke ich mich an dieser Stelle durchaus für die vielen Anträge, die zwar alle einzeln zu beraten und zu besprechen jetzt nicht möglich ist, aber das eine oder andere wurde in den Ausschüssen ja bereits diskutiert.
Den einen oder anderen Antrag können wir nicht mittragen. Das geht schon mit dem Antrag auf Drucksache 17/11054 los, weil dort der Rechtsrahmen, innerhalb dessen wir uns zu bewegen haben, nicht berücksichtigt ist. Die einschlägige EU-Richtlinie schreibt nämlich die Steuerbefreiung auch für innereuropäische Flüge vor. Daran kommen wir weder in den Ausschussberatungen noch in der Beratung des Plenums vorbei.
Noch mehr hat mich allerdings die Forderung in diesem Antrag erstaunt, es sei Sorge dafür zu tragen, dass kein weiterer Ausbau der Flughafeninfrastruktur in Bayern stattfindet. Sie wissen, dass wir sehr engagiert gegen die dritte Startbahn kämpfen. Kategorisch aber jede Veränderung von Infrastruktur in diesem Bereich abzulehnen, geht uns zu weit. Wir kennen ja die ganze Entwicklung nicht. Was ist, wenn zum Beispiel Infrastrukturverbesserungen für solarbetriebene Flugzeuge vonnöten sind? Wären sie auch von diesem Antrag erfasst? Diese Frage war bereits im Ausschuss diskutiert worden. Darauf gab es keine Antwort.
Was den Antrag zur Geschwindigkeitsbegrenzung angeht, können wir ebenfalls auf die Argumente zurückgreifen, die wir in den Ausschussberatungen ausgetauscht haben. Es geht auch da nicht allein um Verbote, sondern es geht auch um die Frage, wie man die Verkehrsflüsse verbessern kann. Da wäre die eine oder andere Verbesserung an den Autobahnen oder an den Ortsumfahrungen sicherlich etwas, womit wir nicht nur die Menschen vor Lärm, sondern darüber hinaus auch das Klima vor einem zusätzlichen CO2Ausstoß bewahren können. Deshalb können wir auch diesem Antrag nicht zustimmen.
Kollege Ganserer, auch Ihr Hinweis im Antrag auf den Verkehrsverbund Großraum Nürnberg und den Vorwurf, dass an dieser Stelle keine entsprechende Bereitschaft bestünde, ist falsch; es ist im Ausschuss bereits erklärt worden, woran das scheitert. Wenn der Vertragspartner derartige Vertragshürden aufbaut, dann bedauern wir das zwar, aber man muss es zur Kenntnis nehmen.
Auch dem Antrag auf Drucksache 17/11060 können wir nicht zustimmen. Hier kommt meine Eingangsbemerkung erneut zur Geltung: Das geht zu schnell. Es gilt, auch da konzeptionell darüber nachzudenken, wie man die Menschen mitnehmen kann, um zu gestuften, zielgerichteten Lösungen zu kommen.
Begrüßt werden von uns Ihre Anträge, die den ÖPNV betreffen. Dafür haben wir miteinander bereits an anderer Stelle gekämpft. Leider hat das zuständige Innenministerium – das möchte ich heute noch einmal zum Ausdruck bringen – die Verteilung der ÖPNV-Mittel auf die Kommunen eingefroren. Damit werden die verstärkten Anstrengungen der Kommunen nicht in gleicher Art und Weise unterstützt, wie wir uns das wünschen würden und wie es notwendig wäre. Deshalb unterstützen wir alle Ihre diesbezüglichen Anträge. Auch die Flexibilisierung – Stichwort Bürgerbusse
und die sonstigen Bedienformen tragen wir gerne und aus Überzeugung mit, genauso wie es auch gilt, einen Aktionsplan einzufordern, soweit es um die Nahmobilität geht.
Auch das Beraternetzwerk für Mobilitätsmanagement halten wir für richtig. Es muss nicht immer gleich ein neuer Kopf sein; denn es geht vor allem auch um die Sensibilisierung der Akteure in den Schulen und in den Betrieben. Das kann man mit der bestehenden Mannschaft erreichen.
Zum Carsharing möchte ich nur kurz darauf hinweisen, dass das natürlich eine moderne Nutzungsform ist, die den CO2-Ausstoß zu reduzieren hilft. Wir unterstützen die in diesem Antrag von Ihnen geforderte Öffentlichkeitsarbeit wie auch die Forderung, dass den Carsharing-Unternehmen Behördenparkplätze zur Verfügung gestellt werden.
Lediglich das Carsharing von Dienstwagen können wir nicht unterstützen; denn bei diesem Thema sind Fragen offengeblieben, und zwar insbesondere in Bezug auf die günstigen Bedingungen, mit denen die Dienstwagen erworben werden. Wie das mit Blick auf die konkurrierende Privatwirtschaft zu lösen ist, sobald die Konditionen festgelegt werden sollen, ist noch zu erörtern.
Carsharing ja, diese Offensive ist wichtig und richtig, aber diesen Punkt gilt es noch zu klären. Solange diese Frage nicht geklärt ist, müssen wir uns bei diesem Antrag der Stimme enthalten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Zunächst darf ich auch Dank abstatten. Herr Dr. Fischer-Heidlberger, herzlichen Dank für Ihre persönliche Arbeit und die Arbeit Ihres Hauses, die gerade in Debatten wie dieser unverzichtbare Voraussetzung dafür ist, dass wir unsere Arbeit richtig machen können. An dieser Stelle sei das gerne noch einmal und völlig uneingeschränkt bestätigt und gesagt.
Herzlichen Dank Ihrem Haus und Ihnen persönlich alles Gute bei all den Freiheiten, die Sie demnächst gewinnen.
Lieber Volkmar Halbleib, auch an dich herzlichen Dank. Dein Hinweis, dass du uns aber erhalten bleibst, veranlasst mich, meine Redezeit nicht weiter in Dankadressen zu investieren. Ich freue mich darauf, wenn du dich gelegentlich einmal wieder zum Haushalt äußerst. Kollege Herold hat die Fakten wie immer glänzend dargestellt.
Dabei wird diese Darstellung unserer Aufgabe aber nicht gerecht. Natürlich ist die Rechnungslegung ordnungsgemäß, und natürlich wissen wir alle, dass der
Freistaat Bayern gegenüber den anderen Flächenländern eine vergleichsweise geringe Verschuldung hat.
Der Umstand, dass wir nur 1,8 % unseres Haushaltsvolumens für Zinsen ausgeben, kommt uns natürlich zugute.
Der Weg, weiter Schulden abzubauen, ist richtig. Das darf man auch sagen. Wir dürfen dabei aber nicht stehen bleiben.
Das Rechnungsergebnis eines Jahres ist zwar Anlass, die positiven Entwicklungen zu benennen. Daneben müssen wir uns aber auch fragen, was wir noch besser machen können und müssen und wo es Korrekturbedarf gibt. Dass ihr, liebe Kolleginnen und Kollegen der CSU, so wenig Verbesserungsmöglichkeiten erkennt, ist ein Dilemma, an dem wir insgesamt leiden.
Ich will ein paar der Punkte aufzählen, bei denen wir etwas verbessern können und müssen, um zusätzliche Gestaltungsspielräume zu bekommen. Gerade die Aufgabe, die uns die Flüchtlinge in finanzieller Hinsicht gestellt haben und noch stellen werden, muss uns umso mehr für die Frage sensibilisieren, wo unnötig Geld ausgegeben wird und wo wir unsere Aufgaben sparsamer und effizienter erfüllen können. Deswegen will ich nur stichwortartig ein paar Aspekte nennen und Punkte ansprechen, die der Kollege Halbleib auch schon angesprochen hat. Ich will es aber nicht mehr in derselben Breite tun, um auch noch ein paar andere Punkte ergänzen zu können.
Bei den Ausgaberesten müssen wir eine Entwicklung sehen, die bis in das Jahr 2014 hineinreicht. Für 2014 hat der Oberste Rechnungshof bei ständig steigender Tendenz zuletzt Ausgabereste in Höhe von 5,3 Milliarden Euro festgestellt. Daran wird deutlich, dass der Grundsatz der bedarfsgerechten Veranschlagung nicht ausreichend berücksichtigt wird. Womöglich sind dem Finanzminister die Ausgabereste ganz recht, weil er dadurch Gestaltungsspielräume und Reserven bekommt. Ich kann verstehen, dass er solche Reserven und Gestaltungsspielräume braucht. Das sei ihm auch eingeräumt und zugestanden, aber nicht in Höhe von 10 % des gesamten Haushaltsvolumens. Das ist zu viel. Das ist nicht in Ordnung. Deshalb müssen wir
Wert darauf legen, dass diese Ausgabereste künftig ein Stück weit reduziert werden.
Ein weiterer Punkt betrifft die Investitionsquote und versteckte Schulden. Dazu darf ich auf das verweisen, was der Kollege Halbleib schon angesprochen hat. Wenn wir nur die Bankschulden reduzieren, beim Hochbau und bei den Staatsstraßen aber nicht den ordnungsgemäßen Unterhalt gewährleisten, dann ist das auch eine Art von Verschuldung, die nicht akzeptabel ist. Darauf ist im Vollzug des Haushalts 2014 hingewiesen worden. Das muss korrigiert werden.
Das Ergebnis 2014 war um 1,24 Milliarden besser als ursprünglich geplant. Das ist aber nicht uneingeschränkt positiv zu sehen. Das ist insbesondere dann nicht so positiv zu bewerten, wenn man sich vor Augen führt, dass wir, der Landtag, eine Investitionsquote von 12 % beschlossen haben, dass tatsächlich aber nur 10,6 % – das sind 700 Millionen Euro weniger, als wir uns vorgestellt haben – investiert werden. Mit den 12 % erfüllen wir nicht nur das, was die Staatsregierung will, sondern diese 12 % sind auch ein Auftrag des Landtags an die Staatsregierung, 12 % des Haushalts für Investitionen auszugeben. Diese Investitionstätigkeit verdient keinen Applaus, sondern muss kritisiert werden, weil die Staatsregierung mit den Investitionen das realisieren muss, was ihr der Landtag mit den zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln ermöglicht. Für den Doppelhaushalt 2017/2018 hat der Finanzminister zwar eine Erhöhung der Investitionsquote angekündigt. Das ist aber nur dann richtig und zu unterstützen, wenn diese Investitionsquote nicht nur auf dem Papier steht, sondern wenn das, was eingeplant wird, auch ausgegeben wird. Da muss mehr getan werden. Dazu hätten wir auch von Ihnen, lieber Kollege Herold, das eine oder andere kritische Wort gehört.
Ein anderer Punkt ist der effiziente und sparsame Umgang mit öffentlichen Mitteln. Dazu will ich mit Blick auf die Uhr nur in aller Kürze drei Beispiele nennen. Da wäre einmal der Hochbau. Das ist ein permanentes Thema, an dem wir ernsthaft arbeiten müssen, weil es im staatlichen Hochbau offenbar nicht gelingt, mit den zur Verfügung stehenden Mitteln und im Rahmen der eingeplanten Kosten zurechtzukommen. Der Oberste Rechnungshof stellt fest, dass fast 50 % der Projekte mit erheblichen Nachträgen zu tun haben. Verantwortlich dafür ist in 26 % der Fälle eine mangelhafte Grundlagenermittlung und in weiteren 26 % der Fälle eine mangelhafte Planung. In weiteren 12 % sind es zusätzliche Nutzerwünsche. Das muss doch alarmieren. Da muss man doch schauen, wie man zu
einer wirtschaftlicheren und kostenbewussteren Realisierung solcher Projekte kommt.
Eine öffentliche Haltung, bei der es heißt: "Ja mei, staatliche Baumaßnahmen sind halt teurer, da kommt man nie mit den Geldern aus", ist nach meiner Auffassung nicht zufriedenstellend und auch nicht tolerabel. Da müssen wir doch gemeinsam, so möchte ich bitten, den Daumen draufhalten, damit die Ergebnisse besser werden. Es geht auch anders, das erkennt man bei einem Blick in den privaten Bereich. Im Übrigen hat der Staat auch andere Erwartungen, wenn er kommunale oder gar private Investitionen fördert. Da kennt er keinen Spaß bei den Kostenüberschreitungen. Da wird nur gefördert, was ursprünglich im Kostenrahmen war. Der Umgang mit allen Risiken, die sich in irgendeiner Form darüber hinaus ergeben, oder mit Kostenüberschreitungen ist ausschließlich die Aufgabe und das Problem des Projektanten. Da besteht dann beim Staat die Erwartung, dass alles im Kostenrahmen bleibt. Das darf aber nicht nur im Blick auf andere der Fall sein, sondern das muss auch für eigene Baumaßnahmen gelten.
Das Gärtnerplatztheater kann ich abhaken. Auch dessen Sanierung ist eine Sache, bei der man sich die Augen reibt. Im Wesentlichen ist der Bedarf Jahr für Jahr unverändert. Trotzdem steigen die Kostenansätze. Es werden sogar Verstärkungsmittel für Gastspielreisen gewährt, obgleich Millionenüberschüsse im Haushaltsvollzug bestehen. Das ist doch ein deutliches Indiz dafür, dass die Verantwortlichen in den Ministerien zumindest an dieser Stelle nicht so mit dem Geld umgehen, als ob es ihr eigenes wäre. Diesen Anspruch hätte ich aber auch an dieser Stelle, weshalb wir auch hierauf den Daumen halten werden.
Letzter Aspekt: Zuwendungsprogramme, Transparenz und Evaluation. Auch da kann man deutlich besser werden. Die Staatsregierung hat selbst eingeräumt, dass von den über 300 Zuwendungsprogrammen gerade einmal 180 evaluierungsfähig sind. Nur ein Viertel wurde tatsächlich evaluiert. Auch das ist ein Dilemma. Das muss geändert werden, das muss verbessert werden. Ich fürchte, wir werden hierbei im Jahr 2016 eine Fortsetzung erfahren. Bei dem Raum mit besonderem Handlungsbedarf soll nun noch einmal die Anzahl der – –
– Ich habe sie gesehen. Ich bin auch sofort fertig. – Die Zahl der Förderbedürftigen wird erweitert, ohne dass die Staatsregierung mit den Programmen nachzieht. Hier müssen Verbesserungen eintreten. Auch darauf werden wir achten.
Letzter Punkt: Personalentwicklung. Räumen wir endlich den Artikel 6b ab. Er hat im Gesamtzusammenhang überhaupt keinen Wert mehr.
In diesem Sinne werden wir natürlich der Entlastung des Obersten Rechnungshofes unsere Zustimmung geben. Im Übrigen werden wir uns aber wegen der angesprochenen Kritikpunkte enthalten.
Lieber Kollege Bachhuber, herzlichen Dank für Ihre Erläuterungen. Sie haben bestärkt und bestätigt, was wir mit unserem Antrag bezweckt haben. Ich will jetzt über den Verhandlungsablauf im Haushaltsausschuss berichten. Wir haben darauf hingewiesen, dass hierfür im nächsten Doppelhaushalt Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen. Wir waren so weit, den Antrag mit den Kollegen auch von der CSU einstimmig auf den Weg zu bringen. Nur aufgrund Ihrer Intervention im Haushaltsausschuss haben wir dieses einstimmige Votum nicht auf den Weg gebracht. Vielleicht können Sie uns sagen, warum Ihnen so viel daran lag, diesen Beschluss zu verhindern.
Heute wollen Sie uns glauben machen, es wäre Ihnen ein Anliegen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Völlig unstrittig und im Jahr 2016 auch pure Selbstverständlichkeit ist die Tatsache, dass wir zunächst in rechtlicher Hinsicht und vor allem auch im öffentlichen Dienst die Chancengleichheit von Männern und Frauen installieren und sichern müssen. Das ist aber nach unserer Überzeugung, was den rechtlichen Rahmen angeht, bereits durchaus der Fall, und es besteht keine Veranlassung, jetzt den gesetzlichen Rahmen zu ändern.
Wenn wir das Ergebnis der Bemühungen der letzten Jahre anschauen, stellen wir natürlich fest, dass wir insbesondere im Bereich der Führungsebene schon noch ein Defizit haben, dessen Abbau wir aber durch die Gesetzentwürfe, die jetzt vorliegen, nach unserer Überzeugung nicht erreichen werden. Chancengleichheit von Frauen und Männern ist bereits im Landesgesetz Recht und, denke ich, auch im Bewusstsein aller Behördenleiter verankert und pure Selbstverständlichkeit.
Das, was uns jetzt an Gesetznovellierungen oder -änderungen vorgeschlagen wird, dient dem Ziel nicht. Wenn man insbesondere den Gesetzentwurf der SPD anschaut, dann glauben wir auch, dass da das Kind mit dem Bade ausgeschüttet wird; denn wenn es nicht mehr um die Chancengleichheit geht, sondern, wie im Kern des Gesetzes der SPD auch wieder formuliert ist, um den "Abbau von Unterrepräsentanzen", dann muss man fragen, was das auf allen Ebenen bedeutet. Über die Anhebung des Frauenanteils nicht nur in Führungsbereichen könnte und muss man diskutieren. Aber bei dem SPD-Gesetzentwurf geht es um die Anhebung des Frauenanteils auf mindestens 50 % in allen Laufbahnen, in allen Berufsfachrichtungen, in allen Leitungsebenen und in allen Funktionsstellen. Die erste Frage wäre dabei schon: Warum mindestens? Halten Sie sozusagen eine Überrepräsentanz von Frauen in diesen Bereichen für zulässig, was Sie auf der Männerseite andererseits nicht tun? Die Formulierung "mindestens 50 %" deutet darauf hin.
Ein anderes Problem – das ist auch ein verfassungsrechtliches – ist Ihr Vorschlag, den Artikel 5 zu ändern. Da heißt es:
Zur Erhöhung des Frauenanteils in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Maßnahmen zur Durchsetzung … zu entwickeln.
Ihnen ist aber schon bewusst, denke ich, dass es auch Bereiche gibt, wo Männer unterrepräsentiert sind. Da stellt sich die Frage, warum nur in Konstellationen, wo die Erhöhung des Frauenanteils erforderlich ist, solche Maßnahmen zu entwickeln sind, aber nicht auf der anderen Seite.
Ich will aber diese evident verfassungsrechtlichen Probleme gar nicht weiter diskutieren, sondern einfach auch einmal auf ein paar praktische, gesamtgesellschaftliche Auswirkungen, die mit Ihrem Gesetz verbunden wären, hinweisen.
Im Bereich der Stadt Freyung, wo ich zu Hause bin, gibt es im Bauhof, im Wasserwerk und in der Kläranlage 21 Mitarbeiter, ausschließlich Männer. Unser Bürgermeister und die gesamte Verwaltung sind völlig unverdächtig, was eine Diskriminierung der Frauen angeht. Es ist halt nur so, dass das auch den Ausschreibungsergebnissen entspricht. Wenn Ihr Gesetz jetzt in Kraft träte, wäre die Stadt Freyung verpflichtet, hier sozusagen umzubauen, bis im Bereich des Bauhofs, des Wasserwerks und der Kläranlage mindestens elf Frauen tätig sind.
Das ist nicht Quatsch, das ist Inhalt Ihres Gesetzes.
Wenn Sie nur über die Führungsebene hätten reden wollen, dann hätten Sie das mit uns auch gerne tun können. Aber wir haben Ihren Gesetzentwurf gelesen, und darin ist das halt so angelegt, dass wir für alle Bereiche diese Verpflichtungen bekommen sollen. Ich will Ihnen das nicht nur anhand der Stadt Freyung, sondern auch anhand der Stadt München und des dortigen Frauenanteils illustrieren.
In der Stadt München haben wir in den Hochbauberufen 38 % Frauen, in den Tiefbauberufen 18 %. In der Stadtgärtnerei sind es 26 %. Das ist besonders interessant, weil der Frauenanteil im Bereich der Ingenieure sehr hoch ist, und je weiter man in den unteren Qualifikationsbereich geht, also bei dem klassischen Gärtner, desto geringer ist der Frauenanteil. Er liegt in den unteren Bereichen nur noch bei 5 %. Wollen Sie das ändern und wie?
Bei der Städtischen Feuerwehr beträgt der Frauenanteil 1 %. Wenn Ihr Gesetz in Kraft träte, dann würde die Stadt München verpflichtet, auch den Bereich der Städtischen Feuerwehr so lange umzubauen, bis da ein Frauenanteil von 50 % bestünde. Wollen Sie das denn wirklich? Soll denn das Ergebnis – –
Natürlich.
Ob die Frauen und die Männer das wirklich wollen, ist doch die Frage.
Aber das scheint Ihnen nicht so wichtig zu sein. Sie erzwingen Umschichtung beim Feuerwehrdienst bis zu einem Anteil von 50 % und die Reduzierung des Frauenanteils in den Bereichen, in denen Frauen überrepräsentiert sind. Beispielsweise haben Frauen im Bereich der Sozial- und Erziehungsberufe in der Stadt München einen Anteil von 92 %.
Ob die Funktionsfähigkeit in diesen Bereichen dadurch verbessert wird, darf man ja wohl noch fragen. Vielleicht noch wichtiger ist die Frage, ob die Arbeitszufriedenheit erhöht wird, wenn in allen Bereichen jeweils 50 % Männer und Frauen beschäftigt sind.
Wir glauben, dass wir auch in diesen Zeiten und im Jahr 2016 schon noch die Frage stellen dürfen, ob es denn nicht auch geschlechtsspezifische Neigungen und Berufe gibt, wo sich Frauen oder Männer wohler fühlen.
Die Vorstellung, dass wir das Paradies dann erreichen – –
Danke sehr. – Es ist, jedenfalls aus unserer Sicht, schon zweifelhaft, ob wir den Männern und vor allem auch den Frauen wirklich Gutes tun, wenn wir verordnen, dass in allen gesellschaftlichen Bereichen, in allen Aufgabenbereichen des öffentlichen Dienstes jeweils 50 % Männer und 50 % Frauen tätig sind. Das ist nicht unsere Vorstellung von Chancengleichheit, von Chancen, die dann wahrgenommen werden können, aber nicht wahrgenommen werden müssen. Wir halten es auch noch für ein Stück Normalität und ein Stück gesellschaftlicher Realität, dass bei manchen Aufgaben schwerpunktmäßig Männer tätig sind, während in anderen Bereichen Frauen überrepräsentiert sind, weil sie sich dort stärker hingezogen fühlen. Wir wollen nicht alles in der Form geregelt haben, dass wir da jeweils zu 50 : 50 unterwegs sind. Schwangere Frauen und werdende Mütter hätten ihre Freude daran, wenn in kommunalen und staatlichen Krankenhäusern jede zweite Hebamme dann ein Mann sein muss. Das ist nicht in unserem Sinne; das ist letztlich, glaube ich, auch nicht in Ihrem Sinne. Dieses Gesetz ist nach unserer Einschätzung nicht zu Ende gedacht.
Wenn Sie mit uns die Frage diskutieren wollen, wie wir die Chancen der Frauen in Führungs- und Spitzenpositionen noch zusätzlich unterstützen können, stehen wir dafür sehr gerne bereit. Aber diese sozialistische Gleichmacherei auf allen Ebenen wollen wir nicht, die akzeptieren wir nicht, und die tragen wir auch nicht mit.
Noch ein Satz zum Gesetzentwurf der GRÜNEN. Da herrscht uns zu viel Bürokratie. Das betrifft viele Details. Das ist in den Ausschüssen schon erläutert worden. Mit Blick auf die Uhr will ich dies an dieser Stelle nicht wiederholen. Vernünftige Weiterentwicklungen können wir gern diskutieren. Aber an dieser Stelle ist es des Guten zu viel. Letztlich widerspricht es nicht nur dem wohlverstandenen Interesse der Männer, sondern auch dem der Frauen, überall fifty-fifty vorzusehen. Das ist weder Lebenswirklichkeit noch gesellschaftliche Realität. Das soll auch nicht Gesetz werden.
Lieber Kollege, ich habe mitnichten gesagt, dass Frauen an irgendeiner Stelle irgendetwas nicht könnten.
Wir stehen ausdrücklich dazu; in welchem Beruf und in welcher Sparte eine Frau auch immer tätig werden will, wo immer sie sich bewirbt und hingezogen fühlt, dort soll sie auch alle Chancen haben. Wir wehren uns aber gegen die Annahme, die dem Gesetzentwurf der SPD zugrunde liegt, dass es nur dann gut wäre, wenn es in allen Bereichen jeweils 50 % Männer und Frauen gäbe. Wir wehren uns gegen eine Pflicht, darauf hinzuwirken, und gegen einen solchen Abbau von Unterrepräsentanz; denn das ist Wortlaut in Ihrem Gesetzentwurf. Wir glauben schon, dass es auch 2016 noch die Möglichkeit geben muss zu sagen: Es mag auch geschlechterspezifische Neigungen und Vorlieben geben, was berufliche Tätigkeiten angeht. Es ist für uns gut und unproblematisch, wenn das dadurch zum Ausdruck kommt, dass in einem Bereich
60 % Frauen, im anderen Bereich 60 % Männer tätig sind.
Nichts anderes habe ich gesagt. Herzlichen Dank.
(Vom Red- ner nicht autorisiert) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der GRÜNEN nennt die Ziele Kostensenkung, Optimierung der Nutzung der staatlichen Gebäude und Vermeidung von Leerständen. So weit, so gut. Aber im Kern lautet die Forderung, dies alles durch eine Neustrukturierung der IMBY zu erreichen. Wir haben den Antrag schon im Haushaltsausschuss abgelehnt und werden ihn auch heute ablehnen, weil allein die Neustrukturierung mitnichten gewährleistet, dass die problematischen Verhältnisse, die wir sehen, verbessert und geklärt werden. Unsere Ablehnung bedeutet aber nicht, dass wir wie der Kollege Herold im Wesentlichen meinen, dass es mit der IMBY schon rundläuft und wir mit der Bewältigung der Aufgabe zufrieden sein können.
Auch nicht im Großen und Ganzen, weil es schon eine ganz erhebliche Kritik und Missstimmung infolge der Zusammenarbeit mit der IMBY gibt. Dazu sind Beispielfälle genannt worden. Wohl jeder von uns kann dazu noch den einen oder anderen ergänzen; das will ich an dieser Stelle lassen.