Protocol of the Session on November 10, 2016

Der Staatsminister für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst hat mit Schreiben vom 17. Oktober 2016 mitgeteilt, dass der Bayerische Landesverein für Heimatpflege e.V. Herrn Dr. Vinzenz Dufter zur Bestellung als stellvertretendes Mitglied in den Landesdenkmalrat vorgeschlagen hat. Herr Staatsminister hat gebeten, den zur Bestellung des stellvertretenden Mitglieds notwendigen Beschluss des Landtags herbeizuführen. Eine Aussprache findet hierzu nicht statt.

Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Wer dem Vorschlag des Bayerischen Landesvereins für Heimatpflege seine Zustimmung erteilen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind zwar Einzelne der CSU-Fraktion, aber ich nehme an, die CSU ist einverstanden. Es sind also alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 9 bis 14 zur gemeinsamen Beratung auf:

Antrag der Abgeordneten Annette Karl, Bernhard Roos, Natascha Kohnen u. a. (SPD) Ländlichen Raum stärken I: Förderprogramm Bäder (Drs. 17/11482)

und

Antrag der Abgeordneten Annette Karl, Bernhard Roos, Natascha Kohnen u. a. (SPD) Ländlichen Raum stärken II: Förderprogramm Brücken (Drs. 17/11483)

und

Antrag der Abgeordneten Annette Karl, Bernhard Roos, Natascha Kohnen u. a. (SPD) Ländlichen Raum stärken III: Förderprogramm Straßen (Drs. 17/11484)

und

Antrag der Abgeordneten Annette Karl, Bernhard Roos, Natascha Kohnen u. a. (SPD) Ländlichen Raum stärken IV: Förderprogramm Umrüstung Straßenbeleuchtung (Drs. 17/11485)

und

Antrag der Abgeordneten Annette Karl, Kathrin Sonnenholzner, Natascha Kohnen u. a. (SPD) Ländlichen Raum stärken V:

Förderprogramm Allgemeinärztliche Versorgung (Drs. 17/11486)

und

Antrag der Abgeordneten Annette Karl, Kathrin Sonnenholzner, Natascha Kohnen u. a. (SPD) Ländlichen Raum stärken VI: Krankenhausplanung endlich ernst nehmen (Drs. 17/11487)

Bevor ich die Aussprache eröffne, gebe ich bekannt, dass die SPD-Fraktion zum Antrag auf Drucksache 17/11486 betreffend "Ländlichen Raum stärken V: Förderprogramm Allgemeinärztliche Versorgung" namentliche Abstimmung beantragt hat.

Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Geschäftsordnung 36 Minuten. Die Verteilung setze ich als bekannt voraus. Erste Rednerin ist Frau Kollegin Annette Karl, bitte schön.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema gleichwertiger Lebensbedingungen beschäftigt uns im Landtag permanent; wir haben dazu auch eine eigene Enquete-Kommission eingesetzt. Ein wichtiger Teil gleichwertiger Lebensbedingungen ist eine gute Lebensqualität vor Ort in den Kommunen. Dazu gehören eine gute Infrastruktur, gute Freizeitmöglichkeiten und eine gute Gesundheitsversorgung.

Stimmt das mit der Uhr? Sie zeigt 17 Minuten an.

Sie haben 18 Minuten, und jetzt sind es 17 Minuten 27 Sekunden.

Gut, 18 Minuten. Es hieß 9 Minuten, dann bin ich falsch informiert.

Ja, Sie haben ja noch einen zweiten Redner von der SPD.

Mit dem vorliegenden Antragspaket möchten wir ein Schlaglicht auf einige dieser Bausteine für gute Lebensqualität werfen. Wir möchten auch ein Schlaglicht auf die Situation vieler Kommunen im ländlichen Raum werfen, die sich in einer angespannten Haushaltslage befinden. Sie sind oft nicht in der Lage, die sogenannten freiwilligen Leistungen, die den Bürgern sehr wichtig sind, zu finanzieren.

Wir sehen hier die Staatsregierung in der Pflicht. Sie muss den Kommunen entweder eine größere Menge freies Geld über den kommunalen Finanzausgleich zur Verfügung stellen – hier wären zum Beispiel Regionalbudgets eine Möglichkeit – oder sie mit neuen

Förderprogrammen gezielt unterstützen. Im Bereich Beseitigung von Leerständen ist dies dankenswerterweise erst kürzlich erfolgt. Hier müssen wir nur noch die Kommunen mit in die Förderung hineinnehmen, die zwar nicht in Landkreisen mit einem hohen Bevölkerungsrückgang liegen, aber selbst große Einwohnerverluste zu verzeichnen haben.

Unsere Anträge sollen eine Anregung für weitere Programme dieser Art sein. Ich möchte aber betonen: Eine stressfreiere Variante wäre mehr freies Geld für die Kommunen.

Frau Kollegin, ich bitte um Entschuldigung. Sie haben natürlich recht mit der Redezeit. Die Uhr ist falsch, Sie haben insgesamt 9 Minuten.

Dann muss ich wieder schneller sprechen.

Ja.

(Allgemeine Heiterkeit)

Zu den Anträgen im Einzelnen: Hallen und Freibäder in Kommunen und Gemeinden sind unersetzlich, um zum einen den Kindern das Schwimmen beizubringen. Zum anderen sind sie ein wichtiges Stück Freizeitqualität. Vielerorts sind diese Bäder jedoch in die Jahre gekommen. Zum Teil sind sie schwer sanierungsbedürftig, einige sind gar nicht mehr nutzbar, wie beispielsweise die Realschulschwimmhalle in Weiden. Die Fördermittel für diese nötigen Sanierungen sind für finanzschwache Kommunen nicht ausreichend. Wir fordern deshalb einen eigenen Sonderfonds und haben dazu auch einen Haushaltsantrag gestellt, der zurzeit beraten wird.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine Kommune ist nur so gut wie ihre Infrastruktur. Dazu gehören auch Straßen und Brücken; der Kollege Rabenstein wird dazu noch nähere Ausführungen machen.

Das Thema Straßenbeleuchtung und ihr Energieverbrauch ist ebenfalls wichtig, wenn es auch vielen vielleicht als Petitesse erscheint. Im Zuge der Energiewende müssen wir alle Möglichkeiten zur Steigerung der Energieeffizienz vollständig nutzen, und eine Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED führt eben zu einer massiven Reduzierung des Energieverbrauchs. Leider reicht die finanzielle Unterstützung über das KfW-Förderprogramm oft nicht aus, und wir fordern deshalb auch hier ein eigenes Förderprogramm.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein weiteres sehr wichtiges Thema ist die hausärztliche Versorgung;

kaum ein anderes Thema kann die Gemüter unserer Bürger so bewegen. Auf dem Lande erreichen immer mehr Ärzte das Rentenalter, Nachfolger werden kaum gefunden. Die Sorge, irgendwann im Ort ohne Hausarzt dazustehen, lässt viele Bürgermeister nachts nicht mehr schlafen.

Es besteht ein massiver Handlungsbedarf. Ich möchte ausdrücklich betonen, dass die Staatsregierung schon einiges unternommen hat, um Ärzte zu einer Ansiedlung im ländlichen Raum zu bewegen. Wir denken aber, dass es eines noch höheren Einsatzes und noch mehr Fantasie bedarf, und haben deshalb in unserem Antrag die Staatsregierung gebeten, noch einmal zu prüfen, wie man die Kommunen bei diesen Aufgaben besser unterstützen kann. Der Ausschuss für Gesundheit und Pflege hat sich diesem Anliegen einstimmig angeschlossen.

Umso mehr irritiert es uns, dass im Haushaltsausschuss die CSU-Mehrheit diesen Antrag dann abgelehnt hat. Sie wollte einen reinen Prüfantrag unter Haushaltsvorbehalt stellen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist wirklich Blödsinn; denn eine Prüfung erfordert vor allen Dingen erst einmal Gehirnschmalz, um Lösungen zu finden. Erst wenn es dann Lösungen gibt, die haushaltsrelevant sind, kann man über einen Haushaltsvorbehalt sprechen. Ich hoffe deshalb, dass sich die CSU besinnt und wieder auf ihr Votum vom Gesundheits- und Pflegeausschuss zurückgeht.

(Beifall bei der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser letzter Antrag beschäftigt sich mit der Krankenhausversorgung im ländlichen Raum. Dort stehen immer mehr Krankenhäuser vor finanziellen Schwierigkeiten; das hat auch viel mit der Gesundheitspolitik des Bundes zu tun. Wir brauchen eine Krankenhausplanung, die sich auf diese Situation einstellt, damit die Bürger Krankenhäuser der Grundversorgung in einer vernünftigen Zeit erreichen können.

Lassen Sie mich zusammenfassend sagen: Wir feiern 70 Jahre Bayerische Verfassung. Nehmen wir den Verfassungsauftrag zur Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen ernst. Unterstützen Sie unsere Anträge!

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Karl. – Für die CSU-Fraktion erteile ich jetzt Herrn Kollegen Rotter das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Verfassungsauftrag, gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Teilen Bay

erns zu schaffen, und dazu, was wir bereits alles zur Förderung des ländlichen Raumes und insbesondere des ländlichen Raumes mit besonderem Handlungsbedarf tun, wird nach mir der Herr Kollege Rüth, der Vorsitzende der entsprechenden Enquetekommission, Stellung beziehen.

Lassen Sie mich zunächst zu einigen Anträgen – zu Tagesordnungspunkt 9 bis 12 – aus meiner Sicht Stellung nehmen. Wir haben die Anträge 10, 11 und 12 bereits im Ausschuss sehr ausführlich behandelt, und ich kann Ihnen gleich sagen: Hier werden wir uns nicht besinnen, und wir werden diese Anträge mit den gleichen Argumenten ablehnen; denn sie sind nach wie vor gültig.

Zu den Schwimmbädern: Es wäre natürlich schön, wenn wir auch für jedes Freibad einen gesonderten Fördertopf hätten und die entsprechenden Gelder ausreichen könnten – nach Möglichkeit hoch, 70 %, 80 %, 90 %. Uns wäre das sicher allen recht. Jeder von uns – nicht nur diejenigen in den Räumen mit besonderem Handlungsbedarf – wird wissen, wo ein Schwimmbad in seinem Stimmkreis in die Jahre gekommen ist und es sinnvoll wäre, etwas zu tun, damit in den aufgrund des Wetters leider nur wenigen Monaten die Freibäder in der Freizeit und zur Erholung genutzt werden können. Dieses Geld haben wir aber leider nicht.

Besonders wichtig ist uns aber natürlich, dass die Kinder schwimmen lernen und deshalb die Bäder, die für Schulsport genutzt werden, gefördert werden. Dafür haben wir ein bestehendes Förderprogramm, und die Generalsanierungen der Schulschwimmbäder nach Artikel 10 FAG sind im Jahr 2013 erneut verbessert worden. Jetzt können auch Flächen zugrunde gelegt werden, die über einen aktuellen schulischen Bedarf hinausgehen. Voraussetzung ist allerdings eine entsprechende Zahl an Schulsportklassen. 40 Schulsportklassen sollten es sein, aber bei den bayernweit nach wie vor relativ wenigen Hallenbädern bekommt man eigentlich für jedes Hallenbad die entsprechenden Klassenzahlen zusammen, sodass man diesen wichtigen Aspekt bisher schon fördern konnte. Natürlich werden wir dies auch in Zukunft tun. Ihren Antrag, Frau Kollegin Karl, müssen wir aber leider ablehnen.

Ländlichen Raum stärken – Förderprogramm Brücken, Förderprogramm Straßen: Gerade habe ich gehört, dass dazu anschließend der Herr Kollege Rabenstein noch sprechen wird, ich sage Ihnen aber gleich, warum wir diese Anträge ablehnen werden. Hinterher können Sie gerne noch einmal dagegen argumentieren, wobei ich nicht denke, dass wir hier, nachdem im Ausschuss die Argumente schon ausge

tauscht worden sind, zu einer Änderung unserer ablehnenden Haltung gelangen.

Straßen und Brücken behandele ich jetzt gemeinsam, weil in der Straßenförderung auch die Brücken enthalten sind. Sie wollen für reine Erhaltungsmaßnahmen Geld. Das gibt es bisher nicht für konkrete Projekte, sondern das gibt es bisher im Rahmen der Pauschalmittel, die für den Straßenunterhalt ausgereicht werden. Bayernweit sind das im Jahre 2016 immerhin 269 Millionen Euro. Das ist gar nicht so wenig. Da bekommen beispielsweise die kreisangehörigen Kommunen in Niederbayern und in der Oberpfalz, wo sich die Räume mit besonderem Handlungsbedarf überdurchschnittlich konzentrieren, durchschnittlich 100.000 Euro pro Jahr, während die Gemeinden in Oberbayern durchschnittlich 75.000 Euro pro Jahr bekommen. Das muss für die reinen Erhaltungsmaßnahmen ausreichen. Bei Baumaßnahmen, die über die reine Erhaltung hinausgehen, haben wir bereits jetzt die gängige Förderpraxis, alle Maßnahmen mit Substanzvermehrung – bei sehr vielen Maßnahmen können wir die Straßensubstanz vermehren – als Ausbau zu behandeln. Diese bekommen eine entsprechende Förderung. Dabei wird die finanzielle Leistungsfähigkeit der jeweiligen Kommune berücksichtigt, sodass besonders arme Kommunen in den Räumen mit besonderem Handlungsbedarf eine hohe Förderquote erhalten. Daher sind wir leider nicht in der Lage, ein zusätzliches Förderprogramm für den Straßenerhalt aufzulegen, wenngleich ich als Verkehrspolitiker mich immer freuen würde, wenn wir zusätzlich Geld für noch bessere Straßen bekämen. Aber das ist leider nicht möglich, weil das Geld dafür nicht vorhanden ist. Daher werden wir auch diese beiden Anträge ablehnen.

Jetzt komme ich in gebotener Kürze zu dem Antrag betreffend "Förderprogramm Umrüstung Straßenbeleuchtung". Liebe Frau Kollegin Karl, ich habe es Ihnen im Ausschuss schon gesagt: Dafür gibt es schon seit Jahren entsprechende Fördermittel auf Bundes- und Landesebene. Ich kenne das von meiner Tätigkeit als Gemeinderat. Damals gab es noch keine Landesförderung. Sie ist erst später gekommen. Aber es gab die Bundesförderung. Wir sind weiß Gott keine finanziell auf Rosen gebettete Gemeinde. Wir sind eine große Flächengemeinde und haben daher sehr viel Straßenbeleuchtung. Wir haben das Bundesprogramm der KfW in Anspruch genommen und dafür einen günstigen Kredit bekommen. Durch die Stromersparnis zahlt sich das bereits nach acht Jahren aus. Daher ist das ein sehr gutes Programm, das auch in Anspruch genommen worden ist, ebenso das vergleichbare Landesprogramm. Wir brauchen kein zusätzliches Programm. Ich kann hier nur "Guten Morgen SPD" sagen. Sie sollten den Kommunen