Protocol of the Session on October 26, 2016

Herr Kollege Schindler, kommen Sie bitte zum Schluss.

Außerdem wird gefordert, dass sie sich selbst verwalten müssten. Das passt irgendwie nicht zusammen. Ich frage mich, was das für eine Logik ist und was das mit dem Untersuchungsausschuss zu tun hat.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Herr Kollege Schindler. – Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Streibl. Bitte schön, Herr Streibl.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal ein Dank an alle, die an dem Untersuchungsausschuss mitgearbeitet haben, an die beiden Vorsitzenden, die den Untersuchungsausschuss kompetent geleitet haben, an die Mitglieder und an die

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionen. Ich möchte aber auch einen herzlichen Dank an die Mitarbeiter der Ministerien aussprechen, die den Untersuchungsausschuss in langen Sitzungen begleiten mussten. Ein ganz herzliches Dankeschön und "Vergeltsgott" an den Stenographischen Dienst, der wirklich bis an seine Grenze strapaziert wurde.

Meine Damen und Herren, der Untersuchungsausschuss Labor wurde vor zwei Jahren eingesetzt, um mögliches Fehlverhalten bei der Polizei, den Justizbehörden, dem Ministerium und der Staatskanzlei zu ermitteln und um zu klären, ob in die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Polizei sachfremde Erwägungen eingeflossen sind.

Die Initiative zu diesem Untersuchungsausschuss ging von den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN aus, nachdem im "Handelsblatt" Berichte zu diesem Thema veröffentlicht wurden. Diese beiden Fraktionen haben zusammen mit der Fraktion der SPD einen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gestellt. Diesem Antrag hat sich letztlich auch die CSU-Fraktion angeschlossen. Dann wurde ein umfangreicher Fragenkatalog erarbeitet.

Dieser Untersuchungsausschuss wurde sogar mit einer Verfassungsbeschwerde überzogen, was in der Geschichte des Bayerischen Landtags einmalig ist. Durch diese Verfassungsbeschwerde wurde die Arbeit erst einmal eingeschränkt. Sie hat aber auch zu neuen Erfahrungen und Erkenntnissen geführt. Nach 41 Sitzungen und zahlreichen Zeugenvernehmungen liegt uns heute das Ergebnis vor. Ich kann wohl zu Recht sagen, dass es sich nicht nur um ein einziges Ergebnis handelt, sondern dass die einzelnen Fraktionen unterschiedliche Schlüsse aus diesem Untersuchungsausschuss gezogen haben und diese auch kundtun.

Aufgrund der übereinstimmenden Ansichten in der Bewertung haben wir FREIEN WÄHLER zusammen mit den Kollegen der GRÜNEN einen gemeinsamen Minderheitenbericht erstellt, in dem umfassend dargestellt ist, welches Ergebnis wir aus diesem Untersuchungsausschuss herausgenommen haben. Ich möchte einige Punkte, die nach meiner Meinung bedeutend sind, kurz darstellen.

Ein zentraler Kernpunkt bei der Arbeit des Untersuchungsausschusses war das für uns auffällige widersprüchliche Verhalten zwischen der Staatsanwaltschaft Augsburg und der Staatsanwaltschaft München und die Rolle, die die Generalstaatsanwaltschaft München in diesem Zusammenhang spielt. Dieses widersprüchliche Verhalten der beiden Staatsanwaltschaften resultiert größtenteils aus der unterschiedlichen

Beurteilung der Rechtslage. Im Mittelpunkt stand zunächst einmal die Frage nach der Strafbarkeit der Abrechnung von Speziallaborleistungen der Klassen M III und M IV, die bei dem Großlabor in Augsburg in Auftrag gegeben wurden.

Seit dem Urteil des BGH aus dem Jahr 2012 gibt es in dieser Frage nunmehr eine höchstrichterliche Rechtsprechung und eine eindeutige Bewertung. Schon vor diesem Urteil gab es jedoch zahlreiche Verfahren und auch Gerichtsurteile, die sich mit diesem Thema beschäftigt hatten, sodass auch schon vorher von der Strafbarkeit dieses Verhaltens ausgegangen werden konnte. Eine rechtliche Klärung wäre daher nicht notwendig gewesen. Es gab bereits Urteile von Landgerichten, die in die gleiche Richtung gingen. Man hätte sich damit begnügen können. Allerdings wollte man es weitertreiben, was letztlich auch richtig war.

Darüber hinaus beschäftigte den Untersuchungsausschuss noch eine zweite Variante, nämlich die Abrechnung von Speziallaborleistungen der Klasse M III, die in sogenannten Laborgemeinschaften bezogen wurden. Bei der Staatsanwaltschaft München I war es eigentlich unstrittig, dass es sich hierbei um strafbare Handlungen handelt. Gerade diese Abrechnungen von Laborgemeinschaften waren, wie sich Staatsanwalt Harz ausdrückte, "rauchende Colts in ihren Händen". Daher glaubte die Staatsanwaltschaft, diese Strafbarkeit nachweisen zu können. In diesem Zusammenhang wurden auch 600.000 Laborkarten sichergestellt, die dann jedoch wieder herausgegeben werden mussten und somit als Beweismittel nicht mehr zugänglich waren.

Die Staatsanwaltschaft München I, vor allem der Sachbearbeiter Harz, aber auch der Leiter der Staatsanwaltschaft München I, sahen darin einen Betrug und betrieben das Verfahren. Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat das aber anders gesehen. Schon vorher ging immer wieder die Vermutung um und wurde kolportiert, dass Augsburg die Verfahren "totmache". Das hat sich letztlich auch bewahrheitet. Hier prallten die unterschiedlichen Auffassungen aufeinander.

In diesem Zusammenhang muss ich sagen: Bei dem "Pilotverfahren", das letztlich zur Klärung führte, wurde ein Arzt, Herr Dr. A., zu 3,5 Jahren verurteilt. Wie ist es überhaupt zu diesem Verfahren gekommen? – Das ist hochinteressant. Die Staatsanwaltschaft hatte ungefähr zehn Ärzte zur Auswahl. Sie wollte mehrere dieser Ärzte anklagen und hat die Anklage schließlich auf diesen einen Arzt eingedampft. Sie hat dann die Anklage geführt. Auf Nachfrage sind wir darauf gekommen, dass es eher dem Zufall überlassen war, wer angeklagt worden ist.

Nach meiner Meinung ist das ein Verhalten, das für einen Rechtsstaat nicht tragbar ist. Man hat einen Arzt herausgepickt, eher nach dem Zufallsverfahren, andere wurden aber nicht behelligt, obwohl sie genauso hätten angeklagt werden können wie dieser eine Arzt. In dem anderen Fall sind die Verfahren nach Augsburg abgegeben und dort innerhalb weniger Wochen eingestellt worden.

Hier gibt es Auffälligkeiten bei der Rechtshandhabung, die einen stutzig werden lassen; denn dieses Verfahren innerhalb einer Generalstaatsanwaltschaft darf einen Juristen eigentlich nicht ruhig lassen. Auf der einen Seite werden Verfahren eingestellt, auf der anderen Seite wird angeklagt. Das bedeutet im Grunde: Es kommt darauf an, wo das Delikt verhandelt wird und wo es begangen worden ist. Danach richtet sich dann die Rechtsprechung. Das kann nicht sein. Was in München strafbar ist, muss auch in Augsburg strafbar sein, und umgekehrt. Wir können diese Einheitlichkeit hier nicht sehen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Auch der Umstand, dass keine verjährungsunterbrechenden Maßnahmen eingeleitet worden sind, war ein großer Fehler. Gerade bei der Durchführung eines Pilotverfahrens hätte man das Ergebnis abwarten können und auch müssen, um dann weitere Verfahren einzuleiten. Welchen Sinn macht ein Pilotverfahren, wenn ich dann sage: Na ja, jetzt ist alles gut; jetzt gehen wir nach Hause, und die anderen Dinge sind verjährt? Das ist letztlich unwürdig.

Auch erscheint nicht logisch, dass wir hier im Grunde zwei befreundete Staatsanwaltschaften haben, München und Augsburg, die im Regelfall zusammenarbeiten, dass es hier aber anders war. Staatsanwalt Harz hat ausgesagt, ihm kam es bei dem Verfahren so vor, als wenn einem in die Kniekehle gekickt werde. Er ging davon aus, dass die Verfahren in Augsburg weitergeführt und nicht innerhalb kurzer Zeit eingestellt werden, womit letztlich seine ganze Arbeit ad absurdum geführt wurde. Herr Harz hat auch darüber berichtet, dass er acht Weisungen erhalten hat – dass er zumindest achtmal etwas als solche empfunden hat –, die seine Arbeit im Grunde massiv eingeschränkt haben.

Das waren die Weisungen, dass er keine weiteren Durchsuchungen mehr in der Sache durchführen darf, dass keine Teilnahme der Münchner Staatsanwaltschaft bei bereits geplanten Durchsuchungen stattfinden sollte, dass Durchsuchungen im Verfahren beim Einkauf von O-III-Leistungen nicht mehr stattfinden sollten, dass die Schreiben zur Verjährungsunterbrechung nicht abgeschickt werden dürften, dass die Ab

gabe nach Augsburg kommen müsse – auch das war nach seiner Meinung eine Weisung – und dass ein Verfahren nach § 299 StGB nach Hessen abgegeben werden musste, bei dem man eigentlich überhaupt nicht weiß, was daraus wurde, dass ihm eine sehr enge Zeitvorgabe für die Abgabe nach Augsburg gegeben worden ist und dass darüber hinaus eigentlich kein ausführlicher Übergabebericht oder –vermerk nach Best Practice gemacht werden durfte, sondern eher ein dürftiger Übergabebericht nach Augsburg mitgegeben wurde, der nicht alles beinhaltete, was er gerne dorthin mitgegeben hätte.

In Augsburg wurde die Einstellung dann letztlich über die Weihnachtstage vorbereitet, wobei der Staatsanwalt, der das bearbeitet hat, nicht einmal die Akte hatte und seine Nachfolgerin, die das Verfahren einstellte, im Grunde auch keine Einsicht in die Akten nehmen konnte; denn die Hunderte von Akten konnten in der kurzen Zeit nicht eingesehen werden.

Die zwei Arten von Verfahren oder Fällen, die behandelt wurden – M III und M IV und M III aus LG –, wurden unbesehen in einem Aufwasch, ohne große Differenzierung eingestellt.

Für uns war auch sehr interessant, wie letztlich das Berichtswesen funktioniert. Wenn man das hört, muss man sagen, dann braucht man auch keine Weisungen mehr; denn das läuft alles auch anders. Uns wurde berichtet, es gebe im Grunde drei Arten von Berichten an die Generalstaatsanwaltschaft und an das Ministerium. Das seien zum einen die normalen Berichte. Dann gebe es Absichtsberichte, die gegeben würden und bei denen man eine Rückmeldung aus dem Ministerium erwarte, wie weiter verfahren werden solle. Außerdem gebe es Werdeberichte, bei denen, wenn nach zwei Wochen keine Rückmeldung komme, so gehandelt werde, wie man es vorgeschlagen habe. Wenn man ein solches System hat, dann erübrigt sich jegliche Weisung aus dem Ministerium. Dann kann man das Ganze über das Berichtswesen genauso gut steuern.

Weisungen sind für uns letztlich Einfallstore für eine Einflussnahme aus der Exekutive in die Judikative hinein, deswegen auch unsere Forderung, das externe Weisungsrecht einzustellen.

Was die "SOKO Labor" betrifft, ist es darüber hinaus auffällig, dass es mit einem großen Personalaufwand gestartet und dann immer weiter eingedampft worden ist.

Man hat Staatsanwalt Harz auch gefragt: Wann war denn der Bruch in den Ermittlungen? Denn es gab in den Ermittlungen einen Bruch. Bis 2008 hat man auf Hochtouren ermittelt, und dann ist plötzlich ein Bruch

gekommen, und die Ermittlungen wurden immer schwächer und schließlich eingestellt. Im August 2008 wurde auch der Leiter der SOKO ans Polizeipräsidium München abkommandiert. Genau hier liegt der Bruch.

Das sind Zufälle, die zum Denken anregen. Das Jahr 2008 war Wahljahr. Die Ärzteschaft war ohnehin auf 180, und die "SOKO Labor" wollte die Kassenärztliche Vereinigung anschreiben und nachfragen, was sie über das ganze Vorgehen weiß. Das war zu dem Zeitpunkt politisch sicherlich nicht unbedingt gewollt und erwünscht. Man kann hieraus schon Rückschlüsse ziehen, und wir sind der Meinung, dass es möglicherweise doch zu Einflussnahmen kam.

Es ist auch auffällig, dass gerade die Personen, die mit dem sogenannten EdeKa-Vermerk – "Ende der Karriere" – versehen waren, äußerst redselig waren und im Untersuchungsausschuss wesentlich mehr berichtet haben als diejenigen, die ihre Karriere gemacht haben. Daran kann man sehen, dass es im Grunde zwei Arten von Zeugen gab: die einen, die offenherziger waren, und die anderen, die sich im Notfall nicht mehr an die damaligen Entscheidungen oder Begebenheiten erinnern konnten.

Wir sind nunmehr der Meinung, als Minimum müsste das externe Weisungsrecht abgeschafft werden. Wenn dies nicht möglich ist, sollten die Dinge, die weisungsmäßig oder berichtsmäßig laufen, besser dokumentiert werden, um sie offenkundig zu machen.

Zum Schluss: Die Verdachtsmomente sind für uns nicht ausgeräumt. Die Indizien sprechen eine andere Sprache. Sachfremde Erwägungen haben wohl doch eine Rolle gespielt. Wo und wie diese sachfremden Erwägungen ausgelöst wurden, ist wieder etwas anderes, aber die sachfremden Erwägungen haben die Ermittlungen durchaus beeinflusst. Wären diese nicht gewesen, wären ja die Verfahren in München geblieben. Herr Harz hätte diese Verfahren weitergeführt, und es wäre nicht nur zu einer Verurteilung, sondern zu vielen Verurteilungen gekommen. Das Ergebnis dieser Ermittlungen wäre ein ganz anderes gewesen, und auch wir hätten uns nicht zweieinhalb Jahre damit beschäftigen müssen. Vielmehr wäre dann alles seinen geordneten Gang gegangen.

Wir sehen also in der Abgabe nach Augsburg einen Bruch in den Ermittlungen, der Fragen aufwirft, wobei man trotz allem auch sagen muss: Gerade Staatsanwalt Harz hat Zivilcourage bewiesen und seine Meinung vertreten, genauso wie die Mitglieder der "SOKO Labor", die ihre Ansichten vertraten. Gerade die "SOKO Labor" hat tiefe Einblicke in die Arbeit des LKA gegeben. Ob es nur in dieser SOKO so war? Hoffen wir es. Aber die Zusammenstellung solcher

Sonderkommissionen scheint doch etwas seltsam zu sein. Es scheinen auch Erwägungen eine Rolle zu spielen, die sich nicht auf das Ermittlungsziel richten.

Es gab zwei Arten von Ermittlern: die einen, die voller Eifer ermittelt haben, und die anderen, die sich eher geärgert haben, dass sie abkommandiert worden sind, lieber an einer anderen Stelle gearbeitet hätten und das auch sehr stark geäußert haben, was letztlich zu der Bemerkung eines Ermittlers führte, der auf eine Frage geantwortet hat: Wissen Sie, meine Damen und Herren, im Gegensatz zu meinen Kollegen bin ich nicht neugierig. – Das ist natürlich für einen Ermittler im Landeskriminalamt schon eine bemerkenswerte Sache, so wie der ganze Untersuchungsausschuss bemerkenswert war. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön, Herr Kollege Streibl. – Unser nächster Redner ist der Kollege Dr. Dürr. Bitte sehr.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich mich bei den anderen Fraktionen, aber vor allem bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie bei denen der Ministerien für die weitgehend konstruktive Arbeit im Untersuchungsausschuss bedanken.

Es gab zwar gewisse Anfangsschwierigkeiten und gelegentliche Ausrutscher. Der Kollege König weiß es ganz genau; er war mit dabei. Aber immerhin haben wir es geschafft, den Fragenkatalog gemeinsam zu beantworten. Aus meiner Sicht ist es ein ganz wichtiger Punkt, dass wir uns hier in diesem Hause wenigstens über die Tatsachen verständigen können. Das gehört sich für Demokraten. Dass wir danach diese Vorgänge unterschiedlich bewerten, gehört auch zur Demokratie.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Hauptauftrag des Untersuchungsausschusses war es, mögliches Fehlverhalten bei der bayerischen Polizei und den Justizbehörden sowie den beteiligten Ministerien zu überprüfen. Kurz zusammengefasst lautet unsere Bilanz: In allen beteiligten Behörden sind wir auf zum Teil erschreckendes Fehlverhalten gestoßen. Die Polizei, die Justiz, die Beihilfe, die beteiligten Ministerien, das Justiz-, Innen-, Finanz- und Gesundheitsministerium und insbesondere die wechselnden, jeweils für die Gesundheit zuständigen Ministerinnen und Minister, die Münchner Generalstaatsanwaltschaft, die ehemalige Justizministerin Merk, Justizminister Bausback, Innenminister Herrmann und Finanzminister Söder, sie alle haben sich Fehlverhalten

zuschulden kommen lassen, die einen mehr, die anderen weniger. Darauf werde ich jetzt im Einzelnen eingehen.

Wir GRÜNEN haben bei der Einsetzung des Untersuchungsausschusses vermutet, dass es auf die Ermittlungsverfahren und die Strafverfolgung einen nicht sachgerechten Einfluss gab. Das hat sich bestätigt. Auch das werde ich darlegen.

Nicht bestätigt hat sich allerdings die ursprüngliche Vermutung der in ihren Ermittlungen behinderten Polizeibeamten, irgendjemand von oben hätte in die Arbeit der SOKO direkt eingegriffen. Diese Vermutung war bereits nach wenigen Befragungen ausgeräumt.

Wer also im weiteren Verlauf trotzdem noch nach dieser Art politischer Einflussnahme gesucht hat und jedes Mal begeistert war, dass er keine gefunden hat, der wollte sich nicht mit den wirklichen Ergebnissen der Beweisaufnahme auseinandersetzen. Aber diese waren erschreckend genug.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Zuallererst geht es um die Einflussnahme auf die Staatsanwaltschaft. Einfluss genommen haben direkt die Generalstaatsanwaltschaft München sowie indirekt das Justizministerium und der damalige CSUBundestagsabgeordnete und ehemalige bayerische Minister Peter Gauweiler.

Eine Einflussnahme als solche ist nicht verwerflich, schon gar nicht, wenn sie sachgerecht ist. Außerdem ist in Bayern das Weisungsrecht gesetzlich verankert, auch wenn wir GRÜNEN das für falsch halten. Rechte sind aber gegebenenfalls Pflichten. Wer ein Aufsichts-, Weisungs- oder Mitwirkungsrecht hat, muss es ausüben, wenn es erforderlich ist, zum Beispiel um Schaden, Missbrauch oder Gesetzesverstöße zu verhindern. Dann hat man die Pflicht einzugreifen, wenn man es kann.

Wir werfen der Staatsregierung mit Blick auf die gesundheitspolitischen Fragen vor allem vor, dass sie hier ihre in den Rechten begründeten Pflichten nicht erfüllt hat. Dieser Grundsatz gilt selbstverständlich auch in Sachen Weisungsrecht, zumindest solange es gesetzlich geboten ist.