Die Arbeit des Untersuchungsausschusses war, wie Sie wissen, langwierig. Sie hat über zwei Jahre gedauert, was auch mit der Verfassungsbeschwerde gegen die Einsetzung des Untersuchungsausschusses zu tun hatte. Diese Verfassungsbeschwerde, eingereicht von Dr. Schottdorf und angefertigt von prominenten Bevollmächtigten, darunter Dr. Gauweiler und eine Vielzahl emeritierter Professoren, ist aber, mit Verlaub, nach hinten losgegangen, weil der Verfassungsgerichtshof die Beschwerde als unbegründet zurückgewiesen und das Kontrollrecht des Landtags sogar gestärkt hat. Insbesondere hat der Verfassungsgerichtshof klargestellt, dass es weder gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung noch gegen Justizgrundrechte verstößt, wenn sich ein Untersuchungsausschuss mit Sachverhalten befasst, die auch Gegenstand anhängiger oder bereits abgeschlossener Strafverfahren sind bzw. waren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nach über zwei Jahren Tätigkeit des Untersuchungsausschusses kann und muss meines Erachtens, unseres Erachtens – ich spreche hier auch für den Kollegen Arnold – Folgendes festgestellt werden: Erstens. Die Kronzeugen haben nicht das gehalten, was sie versprochen haben. Statt Belegen und Nachweisen objektiver Art über behauptete Eingriffe in die Ermittlun
gen sind lediglich selbstverfasste, nicht autorisierte Aktenvermerke und Beschwerden vorgelegt worden.
Zweitens. Einer der Hauptvorwürfe, dass nämlich der Augsburger Laborbetreiber von der bayerischen Justiz stets und immer geschont worden sei, kann nach der mühseligen Durchsicht von Hunderttausenden Seiten an Akten und der Vernehmung einer Vielzahl von Zeugen nicht aufrechterhalten bleiben. Dagegen sprechen schon die Fakten, die jedem Zeitungsleser bekannt sind. Gegen den Laborbetreiber wurde nämlich mehrfach mit ganz erheblichem Aufwand ermittelt wegen des Verdachts, in Zusammenhang mit der Abrechnung von Laborleistungen Ärzte bestochen oder zur Umgehung von Abstaffelungsvorschriften Ärzte nur zum Schein als selbstständige Ärzte eingesetzt zu haben, und wegen des Vorwurfs, sogenannte M III/ M IV-Speziallaborleistungen gegenüber Ärzten nur mit dem halben Gebührensatz abgerechnet zu haben, während die Einsendeärzte ihren Patienten den 1,15fachen Gebührensatz in Rechnung gestellt haben.
Mehrfach wurde deshalb ermittelt. In zwei Fällen ist Anklage zum Landgericht Augsburg erhoben worden. Zu den Einzelheiten verweise ich auf den Abschlussbericht, dort Seite 46 und Seite 81. Bekanntermaßen sind der Laborbetreiber und seine Ehefrau in zwei Mammutverfahren, die sich über Wochen, ja Monate hingezogen haben und mit erheblichem Aufwand betrieben worden sind, von den jeweiligen Vorwürfen freigesprochen worden, zuletzt erst vor einigen Monaten. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat Revision eingelegt. Aber ein aufwendiges Verfahren ist durchgezogen worden. Es sind weitere Ermittlungsverfahren gemäß § 153 StPO bzw. § 170 Absatz 2 StPO eingestellt worden, und ein Strafbefehl gegen den Laborbetreiber wegen Vorteilsgewährung zugunsten eines straffällig gewordenen Staatsanwalts ist rechtskräftig geworden. Das heißt, die Behauptung, er sei immer geschont worden, man habe sich nie getraut, gegen diesen Laborbetreiber vorzugehen, ist objektiv nicht richtig.
Drittens. Richtig ist, was der Herr Vorsitzende angesprochen hat, dass kein Nachweis dafür gefunden werden konnte, dass die unstrittigen und im Übrigen rechtlich zulässigen Spenden des Laborbetreibers an die CSU bzw. an CSU-Abgeordnete direkten Einfluss oder Auswirkungen auf gegen ihn laufende Ermittlungsverfahren hatten.
Viertens. Richtig ist auch, dass keiner der vernommenen Zeugen zugegeben oder bestätigt hat, dass es politische Einflussnahmen von wem auch immer gegeben habe. Das ändert natürlich nichts daran, dass der Laborbetreiber versucht hat, politisch Einfluss zu nehmen. Dies zeigt sich schon durch die Auswahl sei
ner Bevollmächtigten bzw. Verteidiger. Es wird kein Zufall gewesen sein, dass er sich schon vor Jahren von dem früheren Justizminister Leeb vertreten hat lassen, später von dem früheren Umweltminister und CSU-Politiker Dr. Gauweiler. Da wird sich der Laborbetreiber schon etwas dabei gedacht haben. Der Staatsanwalt Harz hat uns in seiner Zeugeneinvernahme sehr plastisch geschildert, wie es ist, wenn ein Dr. Gauweiler bei einer Staatsanwaltschaft anruft. Da kann der sachbearbeitende Staatsanwalt sagen: Ich habe jetzt keine Zeit. Er soll es schriftlich einreichen. – Der Herr Staatsanwalt Harz hat anschaulich geschildert, was dann passiert. Dann kommt der Anruf von oben, man solle jetzt den Herrn Gauweiler sein Anliegen vortragen lassen. Insofern ist natürlich versucht worden, politisch Einfluss zu nehmen.
Ich sage aber noch einmal und bestätige, dass es dafür, dass ein Minister angerufen und gesagt hat, man solle bitte Ermittlungen gegen Dr. Schottdorf einstellen, keinen Nachweis gibt. Ich glaube auch nicht, dass das so geschehen ist. Jedenfalls hat sich das nicht bestätigt. Ansonsten haben die Mitglieder des Untersuchungsausschusses einen Einblick in das Innenleben beim Bayerischen Landeskriminalamt und bei der Staatsanwaltschaft bzw. Generalstaatsanwaltschaft in München bekommen.
Die Sache ist differenzierter zu betrachten, wenn es um die sonstigen Vorwürfe geht, insbesondere, was das System der Abrechnung von Laborleistungen, die Arbeit der "Sonderkommission Labor" bzw. die Behinderung der Arbeit der "Sonderkommission Labor", die Ermittlungstätigkeit der Staatsanwaltschaft München I und Augsburg und die Rolle der Generalstaatsanwaltschaft betrifft.
Ich komme zunächst zu den Problemen des Systems der Abrechnung von Laboruntersuchungen. Bei der Anhörung mehrerer Sachverständiger und Zeugen ist deutlich geworden, dass, wie der Vorsitzende schon gesagt hat, die Erstellung von Laboruntersuchungen durch die Mechanisierung, Automatisierung und Industrialisierung nicht nur kostengünstiger geworden, sondern auch mengenmäßig ausgeweitet worden ist, jedenfalls im Bereich der privaten Krankenversicherung. Gleichwohl sind die Honorare nicht im Umfang der durch die Automatisierung erreichten Einsparungen gesenkt worden. Regelungen zur Abstaffelung bei Überschreitung bestimmter Mengengrenzen sind offensichtlich nicht nur von den Ärzten und Laborbetreibern, die im Mittelpunkt des Untersuchungsausschusses gestanden sind, sondern auch von anderen geschickt umgangen worden. Die Vorschriften sind in den letzten Jahrzehnten immer wieder geändert, aber dadurch nur noch komplizierter und noch missbrauchsanfälliger geworden.
Im Bereich der privatversicherten Patienten fällt auf, dass die Menge der abgerechneten Laboruntersuchungen und die hierfür erstatteten Kosten pro Patient im Jahr 2008 – das hat uns ein Zeuge bestätigt – fünfmal höher waren als bei sogenannten Kassenpatienten. Das wird nichts damit zu tun haben, dass Privatpatienten fünfmal kränker wären als Kassenpatienten. Aufgefallen ist auch, dass die Beihilfestellen zunächst nicht in der Lage und später offensichtlich – so hat jedenfalls die Vernehmung einzelner Zeugen den Eindruck erweckt – nicht willens waren, möglichen Betrügereien insbesondere bei der Abrechnung von M III/ M IV-Leistungen nachzugehen. Aufgefallen ist auch, dass die privaten Krankenversicherer außerordentlich zurückhaltend bei der Rückforderung unberechtigt in Rechnung gestellter Leistungen waren und wahrscheinlich noch sind. Abhilfe wäre vergleichsweise leicht möglich durch Änderungen, wie wir sie zum Beispiel vorgeschlagen haben, aber heutzutage auch durch eine EDV-gestützte Bearbeitung der Beihilfeanträge. Dabei kann jederzeit in die EDV eingegeben werden, welcher Arzt überhaupt berechtigt ist, Laborleistungen in Rechnung zu stellen. Wenn er nicht berechtigt ist, wird die Position nicht erstattet. Entsprechende Vorschläge liegen auf dem Tisch, müssten aber umgesetzt werden.
Meine Damen und Herren, aufgefallen ist auch, dass das duale System der Krankenversicherung und die ärztliche Selbstverwaltung in Kassenärztlichen Vereinigungen und Ärztekammern eine Welt für sich sind, in die einzudringen Außenstehenden und der Politik außerordentlich schwerfällt. Völlig zu Recht beharren die Ärzte, aber auch andere verkammerte Berufe, auf ihrer Selbstverwaltung, was zur Konsequenz hat, dass die Aufsicht des Staates minimal ist und sich auf die Rechtsaufsicht beschränken muss. Bei genauerem Hinschauen hat man feststellen müssen, dass weder die Kassenärztlichen Vereinigungen noch die Ärztekammern das Thema Abrechnungsbetrug besonders vehement angepackt haben, sondern fast dazu getrieben werden mussten, durch rechtsaufsichtliche Hinweise vermuteten Betrügereien nachzugehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nun komme ich zu den Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft München I. Ausgangspunkt der späteren sehr umfangreichen Ermittlungen gegen Ärzte und den Laborbetreiber wegen des Verdachts des Abrechnungsbetruges waren zunächst Ermittlungen gegen einen in Augsburg tätigen Staatsanwalt. Erst durch eine Geldwäscheverdachtsanzeige und die daraufhin eingeleiteten Ermittlungen, also nicht durch interne Kontrollmechanismen bei der Staatsanwaltschaft selbst, ist
bekannt geworden, dass dieser Staatsanwalt Gelder auf eigene Konten umgelenkt und ein privates Darlehen von dem Laborbetreiber in Empfang genommen hatte. Erst bei den daraufhin eingeleiteten Ermittlungen gegen den Laborbetreiber wegen des Verdachts der Vorteilsgewährung oder gar der Bestechung ist das ganze Ausmaß an vermuteten Abrechnungsbetrügereien deutlich geworden.
Die Ermittlungen gegen den Staatsanwalt und gegen den Laborbetreiber haben jeweils zu Verurteilungen geführt. Der Vorwurf, es seien bestimmte Vorwürfe – weil politisch unliebsam – "weggedealt" worden, kann nach der Aussage des Zeugen Harz, der damals Sachbearbeiter war, nicht aufrechterhalten werden. Ungeklärt ist aber bis heute, ob es einen schriftlichen Bericht über die Geschäftsprüfung des von dem verurteilten Staatsanwalt geführten Referats gegeben hat und, falls ja, wo er abgeblieben ist und welchen genauen Inhalt er hatte.
Die Ermittlungen gegen Ärzte und den Laborbetreiber wegen Verdachts der Bestechlichkeit bzw. Bestechung und des Verdachts des Betrugs bei der Abrechnung bei der Abrechnung von M-III-/M-IV-Leistungen sind von der Generalstaatsanwaltschaft München außerordentlich intensiv begleitet worden. Angesichts der Vielzahl der Berichte von der Staatsanwaltschaft an die Generalstaatsanwaltschaft, von dort an das Justizministerium und wieder zurück, stellt sich fast die Frage, wann denn eigentlich richtig gearbeitet werden konnte.
Nur in Klammern möchte ich hinzufügen: Es fällt schon auf, dass es im Zusammenhang mit den Ermittlungen zu den fünf Mordfällen, die höchstwahrscheinlich dem NSU zuzurechnen sind, nicht halb so viele Berichte und überhaupt keine Anmerkungen, Randvermerke oder Berichte des damals zuständigen Nürnberger "Generals" oder gar irgendwelche Interventionsversuche des Justizministeriums gab. Das fällt durchaus auf. Ich habe das in Erinnerung.
Richtig ist, dass es von Anfang an unterschiedliche Auffassungen über die Strafbarkeit bestimmter Fallkonstellationen gegeben hat. Unrichtig ist dabei – das ist gelegentlich behauptet worden –, dass es nur ein Staatsanwalt war, der eine bestimmte Meinung vertreten hat, die später vom BGH bestätigt worden ist. Nein, es waren schon mehrere innerhalb der Staatsanwaltschaft München I.
Dieser Staatsanwalt hat uns anschaulich berichtet, dass ihm insgesamt acht Weisungen, wenn auch nicht im strengen beamtenrechtlichen Sinne, erteilt worden sind, dass er sich erheblichem Druck seitens der Generalstaatsanwaltschaft ausgesetzt sah, dass bei der
Generalstaatsanwaltschaft mehrere Besprechungen über die Vorgehensweise in unterschiedlicher personeller Zusammensetzung stattgefunden haben und dass keineswegs alle Entscheidungen einvernehmlich getroffen worden sind. Da auch noch der Behördenleiter – entgegen den Gepflogenheiten – übergangen worden ist, braucht sich niemand zu wundern, wenn aus diesen Umständen bestimmte Mutmaßungen abgeleitet werden.
Die Abgabe des Teils der Ermittlungen, der als "Konzernverfahren" bezeichnet worden ist, ist nachvollziehbar. Sie ist einvernehmlich erfolgt und war aus Rechtsgründen geboten.
Aus Rechtsgründen allerdings nicht zwingend geboten war es, auch die weiteren Verfahren wegen des Verdachts des Abrechnungsbetrugs dem Staatsanwalt, der sich bereits tief in die Materie eingearbeitet hatte, wegzunehmen und an die Staatsanwaltschaft Augsburg abzugeben. Die von den Zeugen Dr. Strötz und Nötzel hierfür angeführten Begründungen wirkten – das ist meine Überzeugung – konstruiert und konnten nicht überzeugen.
Was das Pilotverfahren betrifft, so war es richtig, es zu organisieren. Ich verstehe nicht, warum es im Minderheitenbericht der FREIEN WÄHLER und der GRÜNEN heißt, das Pilotverfahren sei gescheitert. Nein, es hat doch zu dem gewünschten Ergebnis geführt. Die Rechtslage ist geklärt, und ein Arzt ist verurteilt worden.
Völlig unverständlich ist nach der Vernehmung mehrerer Zeugen speziell hierzu aber, warum entgegen der ursprünglich geäußerten, ja in einem Vermerk sogar festgehaltenen Absicht nichts unternommen worden ist, um zu verhindern, dass bis zur Klärung der Rechtsfrage durch den BGH – oder nur durch das Landgericht; es ist strittig, welches Gericht genau gemeint war – möglicherweise bis zu 3.000 weitere Verfahren, so hat es uns Herr Harz berichtet, verjähren. Bis zum Schluss ist nicht klar geworden, ob tatsächlich eine höchstrichterliche Entscheidung herbeigeführt oder ob auch ein Urteil des Landgerichts als ausreichend angesehen werden sollte. Wenn es in einem Vermerk heißt, dass der Eintritt der Verjährung hingenommen werde, dann kann dies nur so interpretiert werden, dass ganz hoch gepokert – und, mit Verlaub, auch ganz hoch verloren – worden ist.
Ergebnis dieser von der Generalstaatsanwaltschaft mit Billigung des Ministeriums vorgegebenen Vorgehensweise war es, dass nach Schätzung des Zeugen Harz bundesweit bis zu 9.000, vielleicht sogar 10.000 Ärzte wegen Eintritts der Verjährung nicht mehr belangt werden konnten. Ich behaupte nicht,
dass sie alle verurteilt worden wären. Man hätte ja erst einmal prüfen müssen, ob sie sich strafbar gemacht haben.
Kollege König hat unsere Feststellung in dem Minderheitenbericht, dass es ein eklatanter Fehler war, nichts gegen den Eintritt der Verjährung unternommen zu haben, kritisiert. Er hat dann argumentiert, das habe man nicht gedurft, wenn man der Überzeugung gewesen sei, dass das Handeln nicht strafbar sei. Mit Verlaub, diese Argumentation überzeugt mitnichten. Wozu wird denn ein Pilotverfahren auf den Weg gebracht? Das mache ich dann, wenn die Rechtslage unsicher ist und wenn ich es jetzt einmal wissen will. Falls ich mich so verhalte, muss ich doch aber Vorkehrungen dafür treffen, dass, wenn das Pilotverfahren so endet, wie es im vorliegenden Fall geendet hat, jedenfalls bis dahin nichts anbrennt.
Das ist nicht gemacht worden. Das war aus meiner Sicht und aus der Sicht unserer Fraktion einer der größeren Fehler in diesem Verfahren.
Was die Einstellung von 138 Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft Augsburg betrifft, so haben wir die entsprechenden Staatsanwälte vernommen. Wir haben festgestellt, dass Frau Lichti-Rödl das alles auf die Schnelle erledigen musste. Es wäre ihr viel lieber gewesen, wenn es die anderen, die schon länger daran gearbeitet hatten, gemacht hätten. Es war nicht nur unkollegial, sondern, wie ich meine, untunlich, dass genau in der Phase, in der das "Pilotverfahren" zum Landgericht München angeklagt wurde, in Augsburg Verfahren eingestellt wurden.
Nun aber noch einige Sätze zu der "Sonderkommission Labor": Ich meine, hier sagen zu können, dass die Sonderkommission insgesamt gute Arbeit geleistet hat. Allerdings war das Arbeitsklima offensichtlich höchst angespannt; es ist bereits beschrieben worden. Die Reduzierung der Zahl der Mitarbeiter war nach der Entscheidung für die Einleitung eines "Pilotverfahrens" bzw. nach Abtrennung des "Konzernverfahrens" nachvollziehbar.
Was die Ablösung des ersten Leiters der Sonderkommission, des Herrn Sattler, betrifft, so meine ich, sagen zu müssen: Der Herr Vorsitzende räumt in seinem Bericht ein, dass die Personalführung betreffend den Zeugen Sattler nicht geeignet war, die bestehenden Konflikte zu lösen. – Es war, mit Verlaub, noch viel schlimmer! Einige der Probleme sind doch erst durch die Art und Weise der Personalführung entstanden. Es wurden nicht nur Probleme nicht beigelegt, sondern es wurde sogar noch Feuer entfacht, damit es so richtig rund geht.
So war schon die Rekrutierung der Mitarbeiter der Sonderkommission problematisch. Die Ablösung des Zeugen Sattler als Leiter war – entgegen den Behauptungen der Dienstvorgesetzten – eine besondere Form der Disziplinierung eines in Ungnade gefallenen Mitarbeiters und noch dazu schädlich für die Ermittlungen. Auch seine Abordnung an das Polizeipräsidium München konnte nur als Affront empfunden werden.
Was die Beschwerden der Beamten Sattler und Mahler betrifft, so verweise ich auf die Ausführungen des Vorsitzenden und die Ausführungen in dem schriftlich vorliegenden Bericht auf Seite 82 ff.
Es gab auch einige Ermittlungsverfahren gegen die Polizeibeamten – der Herr Vorsitzende hat sie schon angesprochen –, eines gegen Herrn Sattler und zwei gegen Herrn Mahler. Es ist natürlich aufgefallen, dass das Ermittlungsverfahren gegen Herrn Sattler aufgrund eines Schreibens des Herrn Rechtsanwalt Dr. Gauweiler eingeleitet worden ist. Man hätte es nicht einleiten müssen; man hat es einleiten können. Was jedenfalls nicht zulässig war: dass es zwei Jahre lang offengehalten wurde, ohne dass Ermittlungsaktivitäten erkennbar gewesen wären.
Was die Ermittlungsverfahren gegen Herrn Mahler betrifft, so stellen wir ebenfalls fest, dass sie außerordentlich lange gedauert haben.
Gleiches trifft auf Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt zu, wobei dort noch außerordentlich eigenartige Ermittlungsmethoden – Auslesen von Home-Laufwerken und E-Mail-Accounts – hinzugekommen sind.
Erstens. Die Staatsanwaltschaft ist einer ihrer wichtigsten Aufgaben, nämlich für die gleichmäßige Behandlung gleicher Sachverhalte bei den verschiedenen Staatsanwaltschaften in ihrem Bezirk zu sorgen, nicht nachgekommen.
Zweitens. Die bewusste Hinnahme des Eintritts der Verfolgungsverjährung durch Unterlassung verjährungsunterbrechender Maßnahmen bis zum Abschluss des "Pilotverfahrens" war ein eklatanter Fehler.
Drittens. Die Personalführung innerhalb des Landeskriminalamtes, speziell in dem Dezernat, in dem die "SOKO Labor" eingerichtet war, war nicht in der Lage oder nicht willens, schwelende Konflikte zu erkennen und abzubauen, sondern hat durch zum Teil sogar
Viertens. Die Ablösung des Zeugen Sattler als Leiter der Sonderkommission und seine Abordnung zum Polizeipräsidium waren unberechtigt, rechtswidrig und Ausdruck fehlender Führungskompetenzen. Fünftens. Die Dauer der Ermittlungsverfahren gegen Sattler und Mahler war unangemessen lang, ebenso das Verfahren gegen Unbekannt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe leider keine Zeit mehr. Zwei Sätze werden Sie mir aber noch erlauben: Der Abschlussbericht des Vorsitzenden ist alles in allem ausgewogen, aber auch dadurch gekennzeichnet, dass vieles von dem, was schiefgelaufen ist, schöngeredet und schöngefärbt wird.
Was den Abschlussbericht der FREIEN WÄHLER und der GRÜNEN betrifft, teile ich die Kritik des Vorsitzenden. Ich frage mich wirklich, warum wir zwei Jahre zusammengesessen sind, wenn das Ergebnis der Beweisaufnahme – das im Übrigen einstimmig in den Feststellungen beschlossen worden ist – überhaupt nichts mehr gilt.
Auf der linken Spalte der Seite 150 wird kritisiert, dass die damalige Staatsministerin Merk auf das, was die Generalstaatsanwaltschaft tut, keinen Einfluss genommen habe. Auf der gleichen Seite wird dann auf der rechten Spalte gefordert, dass Staatsanwälte weisungsunabhängig sein müssten.