Protocol of the Session on September 28, 2016

Grenzen zu schließen und Menschen aus sicheren Drittstaaten zurückzuweisen. Das ist Ihnen bekannt. Nur so ließe sich eine Obergrenze umsetzen.

Wir sind bereit, jedes Jahr 200.000 Menschen aufzunehmen. Das ist eine Größenordnung, an die kein anderes Land in Europa denkt. Von den Vereinigten Staaten will ich gar nicht reden; die Zahl der Menschen, die dort aufgenommen werden, erreicht nur einen niedrigen Prozentsatz in Relation zu den 200.000, die wir aufzunehmen bereit sind. Unsere hohe Hilfsbereitschaft sollten Sie würdigen, nicht aber kritisieren.

(Beifall bei der CSU)

Zuwanderung steuern und begrenzen – das ist das Recht jedes Landes und eine Pflicht im Sinne der eigenen Bürger.

Leitkultur ist ein zutiefst positiv besetzter Begriff. Er beinhaltet all das, was wir in den vergangenen Jahrzehnten, nach den Erfahrungen des Nationalsozialismus und des Zweiten Weltkrieges, hinzugelernt haben, das, was uns positiv prägt. Er enthält all das, was unsere Kultur ausmacht. Ich finde es ehrlich und gerecht gegenüber den Zuwanderern, wenn wir ihnen sagen: Ja, wir verlangen von Zuwanderern, diese Leitkultur zu achten. Wir verlangen, dass sie akzeptieren, dass wir so leben wollen. Wir verlangen von jedem Zuwanderer, dass er sich auf uns einlässt, so, wie ich von jedem, der aus Deutschland ins Ausland geht, erwarte, dass er sich auf die dortige Leitkultur einlässt. Denn auch das muss man festhalten: Leitkultur ist ein Spezifikum jedes Landes. Jedes Land dieser Welt hat das Recht, von Zuwanderern zu verlangen, sich an der Leitkultur zu orientieren.

(Ulrike Gote (GRÜNE): Was ist denn das?)

Das bedeutet nicht, dass sie so leben müssen. Das bedeutet aber, dass sie zu akzeptieren haben, wie wir leben wollen. Die so verstandene Leitkultur prägt unser Land und soll sie weiterhin prägen. Die zutiefst positive Prägung durch die Leitkultur müssen wir weitergeben. Das ist unsere Pflicht gegenüber dem eigenen Volk und gegenüber allen, die zu uns kommen. Ich verstehe nicht, warum gerade SPD und GRÜNE Ressentiments gegen unsere eigene Kultur schüren.

(Lachen bei der SPD und den GRÜNEN)

Stehen Sie doch zu unserer Kultur!

(Beifall bei der CSU)

Herr Kollege Rinderspacher, jüngst haben auch Sie das 70-jährige Bestehen der Bayerischen Verfassung

gefeiert. An der Erarbeitung waren Ihre Vorgänger in der SPD nicht unbeteiligt. Man muss zugeben: In unserer Verfassung steht viel Wichtiges und Richtiges. Darauf dürfen Sie zu Recht stolz sein.

Aber die Prägung eines Landes erfolgt nicht nur durch die Verfassung. Die Verfassung ist eine wichtige Grundlage; aber es gibt auch anderes, was das Land prägt. Wir können doch stolz sein auf all das, was unser Land ausmacht. Wir brauchen uns doch nicht zu schämen, wenn wir sagen: Das ist unsere Leitkultur. Sie geht über die Bayerische Verfassung hinaus.

(Beifall bei der CSU)

Meine Damen und Herren von der SPD und den GRÜNEN, Sie haben offensichtlich Probleme mit einem Großteil der Bevölkerung und einem Großteil Ihrer Anhängerschaft. Umfragen sollte man nicht überbewerten; dennoch wird an den Ergebnissen etwas deutlich. Wir haben übrigens nicht zum ersten Mal die Menschen in Bayern, auch gegliedert nach Parteianhängerschaft, gefragt, wie sie zu wichtigen Themen stehen. Im Januar wurden sie gefragt, wie sie zu dem Thema Begrenzung des Flüchtlingszustroms stehen. Jüngst lautete die Frage, wie sie zu dem Begriff Leitkultur stehen. Die Ergebnisse weisen in die gleiche Richtung: Die große Mehrheit – parteiübergreifend! – will, dass sich Zuwanderer an der Leitkultur orientieren.

Wenn Sie von SPD und GRÜNEN ein Problem mit Ihrer Anhängerschaft haben, dann ist das bedauerlich für Sie. Wir haben dieses Problem nicht, weil wir auch in dieser Frage das vertreten, was richtig ist und was von der großen Mehrheit der Menschen gewollt wird.

Übrigens hat sich in der SPD nicht nur Herr Gabriel zur Zuwanderung entsprechend deutlich geäußert. Ich nenne auch Herrn Buschkowsky, der lange Bezirksbürgermeister von Berlin-Neukölln war. Herr Palmer von den GRÜNEN ist Oberbürgermeister von Tübingen. Sie alle bestätigen im Prinzip viele unserer Aussagen. Ich erwähne dies nur, damit deutlich wird, dass es in anderen Bundesländern durchaus vernünftige Vertreter Ihrer jeweiligen politischen Richtungen gibt.

"Bayern soll Bayern bleiben"; ich habe irgendwo gelesen, dass Sie das auf der SPD-Klausurtagung so gesagt haben, Herr Rinderspacher. Dafür, dass Bayern Bayern bleibt, garantiert die CSU.

(Beifall bei der CSU)

Wenn Sie uns dabei unterstützen wollen, dann freut es uns. Ob Ihre Rezepte allerdings die richtigen sind, das wagen wir zu bezweifeln.

Bayern soll so bleiben, wie es in den vergangenen Jahrzehnten war: wirtschaftlich stark, sozial gerecht, sicher im Innern, mit hervorragend ausgebildeten Menschen, zukunftsorientiert und traditionsbewusst, gleichzeitig weltoffen und humanitär. Für all das steht die CSU. Wen wundert es da, dass die Menschen in Bayern auf uns setzen? – Weil wir es besser können!

(Anhaltender Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Kollege Zellmeier. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen und dieser Tagesordnungspunkt erledigt.

Meine Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, sich von Ihren Plätzen zu erheben.

(Die Anwesenden erheben sich)

Am 9. August verstarb in Bad Kötzting Herr Max Brandl im Alter von 81 Jahren. Er gehörte dem Bayerischen Landtag von 1986 bis 1990 an und vertrat für die SPD den Wahlkreis Oberpfalz. In der bayerischen Volksvertretung konnten die Ausschüsse für Grenzlandfragen sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf seine kompetente Mitarbeit zählen. Von 1966 bis 1990 war Max Brandl ehrenamtlicher Erster Bürgermeister seiner Heimatgemeinde Grafenwiesen. Darüber hinaus engagierte er sich in vielen Vereinen und Verbänden. 36 Jahre lang gehörte er dem Kreistag von Cham an. Für seine Verdienste wurden ihm die Ehrenbürgerwürde seiner Heimatgemeinde und das Bundesverdienstkreuz am Bande verliehen.

Der Bayerische Landtag trauert mit seinen Angehörigen und wird dem Verstorbenen ein ehrendes Gedenken bewahren.

Mit tiefer Trauer haben wir auch die Nachricht vom Tode Max Mannheimers aufgenommen, der vor wenigen Tagen im Alter von 96 Jahren verstorben ist. Mit ihm verlieren wir einen großen Mann des Friedens und der Versöhnung. Besonders beeindruckt hat mich, mit welchem Engagement und welcher Wirkung er gerade jungen Menschen gegenüber die Erinnerungskultur, die ihm so wichtig war, gepflegt hat. Noch im vergangenen Jahr hat er im Maximilianeum beim Holocaust-Gedenktag eine Rede gehalten, die uns alle zutiefst bewegt hat. Max Mannheimer war ein wichtiger Mahner und ein großer Versöhner. Wir haben ihm sehr viel zu verdanken. Der Bayerische Landtag trauert um diese außergewöhnliche Persönlichkeit. –

Sie haben sich zum Gedenken an die Verstorbenen von Ihren Plätzen erhoben. Ich danke Ihnen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 a auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Bayerisches Krebsregistergesetz (Drs. 17/12630) - Erste Lesung

Ich erteile das Wort zur Begründung Frau Staatsministerin Huml. Bitte sehr, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Krebs ist eine der größten Herausforderungen der Medizin. Wir haben schon deutliche Fortschritte bei der Krebsbekämpfung und bei der Krebsprävention gemacht. Nach wie vor ist es jedoch so, dass jeder zweite Mann und mindestens jede dritte Frau im Laufe des Lebens davon betroffen sind. Um die onkologische Versorgung in Deutschland weiter zu verbessern, haben Bund und Länder den nationalen Krebsplan entwickelt und dabei der Krebsregistrierung besondere Bedeutung beigemessen. Der Bund hat deshalb im Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz die Länder verpflichtet, die klinische Krebsregistrierung flächendeckend aufzubauen. Der heutige Entwurf für ein Bayerisches Krebsregistergesetz setzt diese Verpflichtung landesrechtlich um.

Bayern hat den Vorteil, auf etablierte Strukturen zurückgreifen zu können. Wir haben sechs regionale Krebsregister, die flächendeckend Daten zu Krebserkrankungen erfassen. Darauf wollen wir aufbauen. Diese Stellen sollen auch vor Ort erhalten bleiben. Die klinischen Daten werden jedoch bisher nicht vollständig, nicht immer einheitlich und zum Teil nur mit großer Zeitverzögerung registriert. Wir brauchen an dieser Stelle eine Verbesserung. Wir brauchen vollständige und vergleichbare Datensätze für ganz Bayern. Dafür müssen wir auf der einen Seite die Potenziale in den regionalen Zentren heben und auf der anderen Seite die Daten zusammenführen und vereinheitlichen; denn die Qualität der onkologischen Behandlung lässt sich damit sowohl in den Zentren der onkologischen Versorgung als auch in der Fläche verbessern. Davon bin ich überzeugt. Zum Beispiel sollen die Ärzte die Möglichkeit erhalten, Rückmeldungen zu Einflussfaktoren auf den Erfolg bestimmter Krebsbehandlungen zu bekommen. Solche Informationen gibt es bisher nicht überall.

Die Einrichtung von sogenannten Tumorkonferenzen bei den Krebsregistern wird die Behandlungsqualität für Patienten verbessern, indem erstmals flächendeckend in ganz Bayern sektorenübergreifend und interdisziplinär Behandlungsstrategien für Krebspatienten

festgelegt werden. Ich weiß, dass es das in einzelnen Bezirken bereits gibt. Um Doppelstrukturen zu vermeiden und Synergieeffekte zu nutzen, wird es künftig ein zentrales klinisch-epidemiologisches Krebsregister am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit geben. Das LGL ist eine bundesweit anerkannte wissenschaftliche Einrichtung und bietet sich für die Koordinierungsfunktion an. Dadurch müssen wir keine neue Behörde erfinden, sondern gehen auf eine etablierte Behörde zu.

Am Standort Nürnberg des LGL sollen die zentralen Funktionen gebündelt und ausgeführt werden. Dazu zählen die landesweite Auswertung, die Kommunikation mit Stellen außerhalb Bayerns und die Verwaltungsaufgaben. Dort wird auch eine unabhängige Vertrauensstelle eingerichtet; denn klinische Krebsregistrierung heißt, mit äußerst sensiblen Gesundheitsdaten umzugehen. Wir haben dem Datenschutz auch höchste Priorität eingeräumt. Das ganze Gesetz ist in enger Abstimmung mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz entwickelt worden. Man hat versucht, eine ausgewogene Regelung zu finden. Das bedeutet, Krebspatientinnen und Krebspatienten können der Speicherung ihrer Identitätsdaten widersprechen. Betroffene haben ein Auskunftsrecht über die im Register gespeicherten Daten, und alle bundes- und landesrechtlichen Vorgaben zum Datenschutz sind eingehalten.

Was tun wir noch damit? – Wir setzen auch die Heimatstrategie um. Eine technische Krebsregisterdatenund Servicestelle kommt mit 16 Beschäftigten in den Landkreis Main-Spessart in Unterfranken. Die bisherigen Klinikregister – das habe ich schon erwähnt – bleiben als Regionalzentren des LGL vor Ort erhalten. Ihre Expertise wird voll und ganz einbezogen. Wir wollen diese Expertise auch nutzen. Ich bin für den Aufbau der Expertise in den letzten Jahren sehr dankbar. Für die Beschäftigten ändert sich nur etwas hinsichtlich der Zuordnung zu einem neuen Dienstherrn. Die vorgesehene Bündelung beim LGL ist enorm wichtig. Nur durch zentrale Strukturen können die Anforderungen erfüllt werden, an die die gesetzlichen Krankenkassen ihre Finanzierungszusage geknüpft haben. Welche sind das? – Die Unabhängigkeit von Leistungserbringern und die Erfassungsquote von mindestens 90 %. Aber auch die Aufgaben wie die elektronische Meldung, Datenaustausch, Abrechnungserfassungssysteme und bayernweite Analysen werden gebündelt, um einiges effizienter gestalten zu können.

Alternative Konzepte zur Integration der bestehenden Strukturen haben wir geprüft und dabei festgestellt, dass vieles davon umständlicher, kostspieliger und steuerlich ungünstiger ist. Liebe Kolleginnen und Kol

legen, die Finanzierung der neuen Krebsregister ist bundesweit einheitlich geregelt. Das bedeutet, dass die Krankenkassen 90 % der Kosten in Form der Krebsregisterfallpauschalen tragen. Beihilfestellen und private Krankenkassen werden in die Finanzierung einbezogen. Der Länderanteil beträgt 10 %. Der Freistaat Bayern unterstützt die Krebsregistrierung aus dem dafür vorgesehenen Haushaltstitel. Ärzte und Institutionen erhalten Gebühren für ihre Meldungen an die Krebsregister. Auch diese werden durch die Krankenkassen refinanziert.

Insgesamt ist Folgendes zu sagen: Das Bayerische Krebsregistergesetz wird uns im Kampf gegen die Volkskrankheit Krebs einen großen Schritt weiterbringen. Davon bin ich überzeugt. Lassen Sie uns die Weichen für eine effiziente und effektive Krebsregistrierung stellen, damit die Qualität der Versorgung krebskranker Menschen in Bayern weiter steigen kann.

Ich bitte um die Unterstützung. Ich bitte aber nicht nur um die Unterstützung hier im Hohen Haus, sondern auch um die Unterstützung derjenigen, die vor Ort die Patienten behandeln, auch der Ärzte in den Krankenhäusern, weil wir darauf angewiesen sind, dass wir eine gute Registrierung haben. Ich bitte auch um die Unterstützung der bisherigen Krebsregisterstellen. Nur dann, wenn alle zusammen helfen, kann die Umsetzung wirklich gelingen.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Frau Staatsministerin. – Damit eröffne ich die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Geschäftsordnung 24 Minuten. Die Verteilung darf ich als bekannt voraussetzen. – Ich erteile jetzt Frau Kollegin Sonnenholzner das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident, Kollegen und Kolleginnen! Die Ministerin hat zu Recht und richtig auf das große Problem der Krankheit Krebs und auch auf die Verbesserungen, die in den letzten Jahrzehnten erzielt werden konnten, hingewiesen. Es gibt Krebsarten, bei denen inzwischen eine annähernd 100-prozentige Heilung erreicht werden kann. Das ist unter anderem auf die schon existierende Krebsregistrierung auch in Bayern zurückzuführen. Wir müssen uns über die Bedeutung der Krebsregistrierung, aber auch die Bedeutung der damit verbundenen Versorgungsforschung überhaupt nicht unterhalten und schon gar nicht darüber streiten; denn, Frau Ministerin, die Registrierung allein macht noch keinen medizinischen Fortschritt. Man muss mit den Daten entsprechend ar

beiten und forschen, um die richtigen Konsequenzen daraus ziehen zu können.

Die Notwendigkeit der jetzt vorliegenden Regelung ergibt sich aus dem Bundesgesetz. Das ist auch bekannt. Aber der Gesetzentwurf, den die Staatsregierung hier vorgelegt hat, wirft nun tatsächlich drängende Fragen auf, und zu keinem einzigen der Vorwürfe, die nicht nur von uns in der Opposition, sondern auch von eigentlich allen an diesem Geschehen Beteiligten aufgeworfen worden sind, haben Sie hier Stellung genommen, Frau Ministerin.

Wir hatten das Thema schon im Ausschuss behandelt, wo der Datenschutzbeauftragte noch Bedenken geäußert hat, und zwar erhebliche Bedenken. Wir haben diesen Montag im Landesgesundheitsrat das Thema diskutiert, und da haben sich tatsächlich Abgründe aufgetan. Herr Dr. Petri hat wieder gewichtige Bedenken geäußert, was das Widerspruchsrecht angeht, von dem er sagt, es sei bisher nicht effektiv. Er hat auch gesagt – das verbindet ihn mit den Vertretern der Krankenkassen –, dass dieser Gesetzestext nicht klar und transparent genug sei.

Herr Dr. Huber, Sie müssen das jetzt aushalten, aber gemeint ist Ihr Chef, der selbsternannte Erfahrungsjurist und Ministerpräsident. Einer der Gründe dafür, dass dieses Gesetz nicht transparent ist, besteht in der Paragrafenbremse, die verhindert, dass dieses Gesetz so ausführlich sein kann, wie es sein muss, damit die Beteiligten die Sicherheit haben, dass ihre Arbeit wie bisher fortgesetzt werden kann.

(Lachen bei der CSU)

Da brauchen Sie gar nicht zu lachen, Kollegen in der CSU-Fraktion. Wir sind nämlich hier der Gesetzgeber, und es ist wahrlich nicht lustig, wenn ein Ministerpräsident sich hinstellt und eine idiotische Paragrafenbremse verkündet, die verhindert, dass für krebskranke Menschen ein vernünftiges Gesetz im Freistaat Bayern gemacht werden kann.