Die FREIEN WÄHLER haben vor zwei Jahren einen Entwurf vorgelegt. Wir haben vor einigen Wochen unseren Vorschlag eingebracht. Auch die SPD und die GRÜNEN haben eigene Entwürfe erarbeitet. Damit können wir hier über vier Entwürfe eines neuen Freistellungsgesetzes debattieren. Allein das ist ein gutes Zeichen für die Jugendarbeit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, was ist meiner Fraktion wichtig? Was wollen wir? – Wir wollen die Jugendleiter, die vor Ort Verantwortung für die Jugendarbeit übernehmen, in ihrer Tätigkeit unterstützen. Wir wollen gleichzeitig einen Ausgleich für die Arbeitgeber ermöglichen, die ihre Arbeitnehmer freistellen müssen. Wir wollen das bestehende Freistellungsgesetz zeitlich flexibler gestalten. Wir wollen den Berechtigtenkreis klarer benennen und die Antragstellung transparenter und vor allem einfacher machen. Das wollen wir ausgewogen und ohne übergroße Belastungen für die Wirtschaft umsetzen. Meine Damen und Herren, dabei wollten wir keinen Schnellschuss abgeben. Deshalb haben wir uns zwei Jahre Zeit genommen, um unsere Vorschläge intensiv zu diskutieren.
In den letzten Jahren haben wir Gespräche mit den Jugendverbänden und mit Vertretern der Wirtschaft geführt. Ich danke den Vertretern des Bayerischen Jugendrings und der Jugendverbände. Mit ihnen und mit dem Vorsitzenden der AG "Ehrenamt", Oliver Jörg, meiner Kollegin Judith Gerlach und dem Vorsitzenden des Arbeitskreises "Soziales", Joachim Unterländer, haben wir unsere Vorschläge diskutiert und erarbeitet. Danach konnten wir sie mit den Wirtschaftsverbänden besprechen.
Lassen Sie mich ganz kurz auf die wesentlichen Eckpunkte unseres Entwurfs eingehen: Wir wollen den Jugendleitern die Arbeit vor Ort erleichtern. Deshalb
haben wir in unserem Entwurf die Gründe für die Freistellung auf sämtliche übliche Tätigkeiten, einschließlich Aus- und Weiterbildung und der Vorbereitung von Angeboten der Jugendarbeit, ausgedehnt. Eines wollen wir jedoch nicht; das haben wir bereits bei den ersten Beratungen im Plenum vor zwei Jahren zum Ausdruck gebracht: Wir wollen keine Privilegierung der Gremienarbeit. Hier unterscheidet sich unser Entwurf von den Entwürfen der FREIEN WÄHLER und der GRÜNEN. Wir haben bewusst auf einen Einzelfallkatalog verzichtet, der zum Beispiel Erste-HilfeKurse enthalten hätte.
Unser Ziel ist eine zeitliche Flexibilisierung. Wir wollen den Umfang der Freistellung modernisieren und flexibilisieren. Daher ist in unserem Entwurf vorgesehen, dass künftig nicht nur tageweise Freistellungen möglich sein sollen, sondern auch stundenweise Freistellungen für bis zu zwölf Veranstaltungen pro Jahr mit einem Gesamtumfang der dreifachen wöchentlichen Arbeitszeit. Was muss man sich darunter vorstellen? – Bei einer 40-Stunden-Woche wären dies 120 Stunden, bei einer Teilzeitbeschäftigung, die immer häufiger vorliegt, entsprechend weniger Stunden. Damit tragen wir den Realitäten des Arbeitslebens Rechnung. Wir legen einen flexiblen Entwurf vor, der sowohl für die Arbeitgeber als auch für die Arbeitnehmer praktikabler ist.
Ein weiteres Ziel unseres Entwurfs ist es, den Kreis der Antragsberechtigten klarer zu benennen. Daher haben wir in unserem Entwurf alle Antragsteller in einer einzigen Regelung zusammengefasst. Allen anerkannten freien und allen anerkannten öffentlichen Trägern der Jugendhilfe wird es mit unserem Entwurf ermöglicht, als Antragsteller aufzutreten. Wir wollen außerdem das Verfahren einfacher und transparenter machen. Daher verzichten wir zum Beispiel auf die nicht mehr zeitgemäße zwingende Schriftform bei der Antragstellung. Künftig reicht eine Textform aus. Mit einer Genehmigungsfiktion werden wir die Abläufe einfacher gestalten. Das bedeutet, der Antragsteller wird künftig vier Wochen vor der geplanten Freistellung seinen Antrag einreichen. Wird dieser Antrag zwei Wochen vor der Veranstaltung nicht in Textform abgelehnt, gilt er als genehmigt. So ersparen wir uns auch das Zusageschreiben. Wir halten damit den bürokratischen Aufwand gering. Alle Beteiligten haben damit spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung Planungssicherheit. Darüber hinaus passen wir Begrifflichkeiten an die Rechtsprechung an, zum Beispiel die Anführung dringender betrieblicher Gründe. Wir erhöhen also mit unserem Entwurf die Rechtssicherheit.
überzeugt, dass sie mit dem Entwurf, den sie Ihnen heute vorlegt, eine ausgewogene, moderne und flexible Regelung gefunden hat. Diese Regelung berücksichtigt die Interessen der Jugend und der Wirtschaft gleichermaßen und ist damit ein gutes Signal für das Ehrenamt in Bayern. Man könnte sagen: quadratisch, praktisch, gut.
Meine Damen und Herren, gleichzeitig ist es die Aufgabe der Politik zu hinterfragen, ob die Vorschläge bei den Betroffenen so ankommen, wie wir uns das vorstellen. Wir wollen deshalb in zwei Jahren evaluieren und überprüfen, wie sich das Ehrenamtsgesetz bei der Jugendarbeit ausgewirkt hat. Ich glaube, dies ist ein gutes Signal; denn die Politik ist immer und immer wieder gefordert, ihre Entscheidungen zu hinterfragen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich auf die weiteren Beratungen im Sozialausschuss. Ich bedanke mich noch einmal bei meinen Kollegen Judith Gerlach, Joachim Unterländer und Oliver Jörg. Sie alle haben uns unterstützt und gemeinsam mit den Jugendverbänden einen guten Vorschlag erarbeitet. Ich bitte Sie um Unterstützung, freue mich auf die Diskussion mit Ihnen und auf die weiteren Beratungen im Ausschuss.
Frau Präsidentin, sehr verehrte Kollegen und Kolleginnen! Leider ist Herr Kollege Lorenz, den ich vorhin gesehen habe, nicht mehr da; denn ich wollte ihn ganz direkt ansprechen. Herr Lorenz hat sich bereits vor 22 Tagen bei unserer Diskussion über das Wahlalter 16 darüber beschwert, dass er sich alle paar Jahre wieder mit den gleichen Themen auseinandersetzen und sich dabei die gleichen Fakten und Argumente anhören müsse. Das wird auch im Falle des Gesetzes zur Freistellung von Arbeitnehmern für Zwecke der Jugendarbeit der Fall sein.
Aber erlauben Sie mir bitte ganz kurz – ich weiß, dass das nicht üblich ist –, noch eine Bemerkung zum Wahlalter 16 nachzulegen, weil die CSU gesagt hat, sie könne bei einer Absenkung des Wahlalters keinerlei positive Effekte entdecken.
Der Brexit wird uns heute noch bei den Dringlichkeitsanträgen beschäftigen. Dieser Brexit hätte nicht stattgefunden, wenn in Großbritannien die 16- bis 18-Jährigen hätten wählen dürfen. Menschen, die über 65 Jahre sind, haben mit einem vergangenheitsbezo
genen Votum zu über 60 % für den Austritt gestimmt, während Menschen, die jünger als 25 Jahre sind, zu mehr als 73 % für den Verbleib in der EU gestimmt haben.
Angesichts der Anzahl der unter 25-jährigen Männlein und Weiblein in Großbritannien hätte sich somit das Ergebnis gewendet: auf 50,8 % für einen Verbleib in der EU und 49,2 % für einen Austritt. Britain would have remained in the European Union.
Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, das Wahlalter 16 ist heute nicht das Thema dieser Ersten Lesung, sondern das Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der Jugendarbeit. Das ist ein völliges anderes Thema, aber gemeinsam ist beiden Themen, dass die CSU viele, viele Jahre lang mit der Aussage gekontert hat, dass immer die gleichen Argumente angeführt würden. Herr Kollege Lorenz hat das zuletzt vor drei Wochen getan. Ich sage bewusst: Wir diskutieren bereits seit dem Jahr 2007 über das Thema "Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der Jugendarbeit". Trotzdem hat sich nichts geändert.
Beim Thema "Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der Jugendarbeit" hat sich – wie prognostiziert – die CSU doch noch bewegt. Hierzu haben wir seit neun Jahren immer wieder die gleichen Argumente wiederholt. Im Jahr 2007 haben die Kolleginnen und Kollegen der CSU noch gesagt, alles solle so bleiben, wie es 1980 war, Veränderungen seien nicht nötig. Sie sehen also: Wir beschäftigen uns also nicht erst seit zwei Jahren, wie das der von mir hoch geschätzte Kollege im Amt des jugendpolitischen Sprechers Gerhard Hopp gesagt hat, mit einer besseren Regelung. Ich selbst habe bereits im Jahr 2007 einen diesbezüglichen Antrag eingebracht.
In den Jahren nach der Jugend-Enquete-Kommission 2008 wurde formuliert – obwohl es dort hieß, "zur Forderung nach Aktualisierung werde kein Handlungsbedarf gesehen" – dass auch 2010 kein Handlungsbedarf gesehen wurde, als die entsprechenden Anträge des Bayerischen Jugendrings in der 137. Hauptausschusssitzung verabschiedet wurden. Es gab zwar Bewegungen, aber keine tatsächlichen Veränderungen. Bewegung ist erst bei der Fortschreibung des Kinder- und Jugendprogramms der Bayerischen Staatsregierung 2013 entstanden. Ich möchte ein Zitat von der Seite 72 des Kinder- und Jugendprogramms anführen, nämlich zum rückwärtsgewandten
Die Enquete-Kommission "Jungsein in Bayern" hat eine Aktualisierung des "Gesetzes zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der Jugendarbeit" empfohlen. Die Bayerische Staatsregierung wird prüfen, welche Maßnahmen realisiert werden können. Hierbei gilt es, auf einen bestmöglichen Ausgleich zwischen den Interessen der bayerischen Jugendarbeit und den Interessen der bayerischen Wirtschaft hinzuwirken.
Es ist schön, dass die Staatsregierung das prüfen wird. Sie braucht aber zwei Jahre dafür, obwohl wir schon seit 2008 über dieses Thema diskutieren. Das halte ich angesichts des sonst doch so schnellen Handelns der Bayerischen Staatsregierung für einen recht langen Zeitraum. Auf der Seite 64 findet sich eine kurze Beschreibung des Status quo von 1980. Dort ist immerhin ausgeführt, dass der Freistaat Bayern in solchen Fällen den bei ihm beschäftigten Ehrenamtlichen die volle Lohnfortzahlung bis zu fünf Tagen im Jahr gewähren sollte. Da waren wir in Bayern aber auch schon einmal weiter. Das waren schon einmal zehn Tage. Die Jugend-Enquete hat 2008 gefordert, zu dieser Zahl zurückzukehren.
Man hätte also alles schon viel früher haben können, wenn man den Empfehlungen der Jugend-Enquete von 2008 gefolgt wäre. Diese waren teilweise moderner als das Kinder- und Jugendprogramm der Staatsregierung von 2013.
Die Enquete-Kommission ist der Auffassung, dass das Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern für Zwecke der Jugendarbeit zu aktualisieren und den neuen Erfordernissen zur Unterstützung von Engagement anzupassen ist, um die tatsächliche Inanspruchnahme ohne Anrechnung von Erholungsurlaub zu erleichtern. Dazu soll überprüft werden, inwieweit die Freistellungsgründe (bisher nur Leitung und Teilnahme bei Freizeit-, Bildungs- bzw. internationalen Maßnah- men) auf ehrenamtliche Tätigkeiten in Mitwirkungsorganen des jeweiligen Verbandes bzw. der jugendpolitischen Gremien erweitert und stundenweise (bisher nur tageweise) Freistellungen durch Freistellungszeitkonten gewährt werden können.
In Ihrem Gesetzentwurf, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, werden Sie wenigstens dem ersten
Teil teilweise gerecht und fordern in Artikel 1 Absatz 2 bei den Gründen für die Freistellung einen erweiterten Bereich. Kollege Gerhard Hopp hat dies auch entsprechend vorgestellt. Was ich aber nicht habe entdecken können – ich weiß nicht, ob dich falsch verstanden habe –, war die Möglichkeit, sich stundenweise freistellen zu lassen. Das finde ich im Text nicht. Ich glaube, dies ist eine sehr wichtige Forderung. Für die Tätigkeit in Vorständen, Gremien und sonstigen Organen der Jugendarbeit sind Freistellungen zu fordern. Dies gilt auch für die Teilnahme an Sitzungen von Vorständen, Gremien und entsprechenden Organen. Wir alle sollten doch einmal ehrlich sein – wir kennen das auch aus der parteipolitischen Arbeit –: Die Gremienarbeit wird immer wichtiger. Es ist nun einmal nicht mehr die Zeit von reinen Zeltlagern, sondern im Rahmen der Gremienarbeit ist auch sehr, sehr viel gesellschaftspolitisches Engagement nötig.
Deswegen haben wir dies im Gegensatz zur CSU in unserem Gesetzentwurf entsprechend formuliert. Die GRÜNEN zählen das übrigens auch in einer auf sechs Punkte erweiterten Aufzählung auf und sind auch dieser Meinung. Ich ergänze hier allerdings: Ich bin Gerhard Hopps Meinung, dass eine Freistellung für Erste-Hilfe-Kurse vielleicht nicht unbedingt sein muss. Vielleicht können wir uns aber darauf einigen, dass diese Erste-Hilfe-Kurse im Rahmen schulischer Verantwortung obligatorisch werden sollen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die gesetzliche Regelung aus dem Jahr 1980 entspricht, wie Gerhard schon gesagt hat, schon lange nicht mehr der Realität. Die Regelungen stammen einfach noch aus der Zeit, in der ich Jugendleiter war und es die berühmten Zeltlager an Ostern, zu Pfingsten und in den Sommerferien und über die Weihnachtstage vielleicht noch eine besinnliche Freizeit in einer verschneiten Berghütte gab.
Die Freistellung einfach auf zwölf Tage auszuweiten, reicht, glaube ich, aber nicht aus. Wir sind der Meinung, dass der ehrenamtlichen Jugendarbeit eine größtmögliche Flexibilisierung zugestanden werden sollte. Künftig sollte eine Freistellung in der Art eines Jahresfreistellungskontos gewährt werden; denn seien wir einmal ehrlich: Wenn zum Beispiel ein BDKJ-Jugendleiter aus Aschaffenburg, der angenommen im Einzelhandel arbeitet, im Landesvorstand tätig ist, müsste er einen ganzen Tag freinehmen, um rechtzeitig um 19.00 Uhr in München bei einer Sitzung des Landesvorstands zu sein. Wir sind der Meinung, dass er vielleicht nur drei oder vier Stunden Freistellung beanspruchen sollte und diese entsprechend flexibel über ein Jahresfreistellungskonto in Anspruch nehmen kann. Ich glaube, das ist eine ganz,
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Debatte zum Wahlalter 16 habe ich gesagt, dass man gute Argumente öfter wiederholen muss, damit Sie diese auch aufgreifen und dann mit einem entsprechenden Antrag mit Ihrem Briefkopf in diesem Hohen Hause einbringen. Dies kann ich zu diesem Freistellungsgesetz auch sagen. Wir wiederholen gerne die Argumente, die ich 2007 hier vorgetragen habe – in Verbindung mit dem SPD-Antrag, in Verbindung mit der JugendEnquete, in Verbindung mit Forderungen des BJR zum Hauptausschuss 2010, in Verbindung mit Forderungen in einem weiteren Antrag, die von der SPD 2011 und zur Formulierung des Kinder- und Jugendprogramms 2013 erneut erhoben worden sind, in Verbindung mit einem entsprechenden Antrag, den die FREIEN WÄHLER eingebracht haben. Jetzt kommen von den GRÜNEN und der SPD noch einmal die entsprechenden Argumente.
Ich freue mich, dass Sie einen entsprechenden Entwurf vorgelegt haben. Ich glaube aber, er springt in einigen Punkten zu kurz, wofür ich jetzt einige Argumente angeführt habe. Ich gehe davon aus, dass auch die Sprecherin der GRÜNEN in diese Kerbe mit guten Argumenten hauen wird. Ich glaube, dass es dringend nötig ist, diese Korrekturen bei den Beratungen im Fachausschuss anzubringen. Ich freue mich genauso wie Kollege Gerhard Hopp auf die Diskussion.
Danke schön, Herr Dr. Förster. – Die Begründung des dritten Gesetzentwurfs und die Wortmeldung in der Aussprache zu allen drei Gesetzentwürfen verbindet jetzt Kollegin Claudia Stamm. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen, sehr geehrter Herr Ministerpräsident! Dr. Förster hat schon gesagt: Wir haben schon ausführlich über das Wahlalter 16 diskutiert. Heute sind wir aber bei einem ganz anderen Thema. Ich betone aber noch einmal gerne, wie sehr sich Jugend engagiert. Ich finde, mit einer politischen Partizipation ab einem Alter von 16 Jahren könnten wir es ihr auch danken.
Heute geht es um die Freistellung. Jugend engagiert sich verbandlich ganz frei, losgelöst von Strukturen in Vereinen und in Kirchen. Jugend engagiert sich, und das ist gut so. Die Behauptung, dass die Jugend heutzutage nicht mehr aktiv sei und sich nicht politisch engagiere, ist einfach nicht wahr. Nein, Jugend enga
Das jetzige Gesetz – das haben wir auch schon gehört – zur Freistellung von Arbeitnehmern für Zwecke der Jugendarbeit – das klingt schon sehr gestelzt – ist 36 Jahre alt und muss dringend reformiert werden. Das alte Gesetz ist sehr starr. Dies hat jetzt auch die CSU erkannt und will deshalb die Freistellungsmöglichkeiten flexibilisieren. So weit, so gut. Der Gesetzentwurf geht aber nicht weit genug und bleibt auf halber Strecke stehen, deshalb unser Gesetzentwurf.
Kollege Dr. Hopp hat auch erwähnt, dass vor vielen, vielen Jahren Handlungsbedarf erkannt worden ist. In diesem Hause ist vor neun Jahren einstimmig beschlossen worden, dass es eine Reform braucht. Dann hat die CSU zwei Jahre später noch einmal Handlungsbedarf erkannt. Jetzt ist ein Entwurf da. Wir freuen uns auf die Diskussionen im Ausschuss.
In unserem Entwurf sagen wir erstens: Dieser Gesetzentwurf muss ganz dringend anders heißen. Dieser Landtag hat sich ja auch der geschlechtergerechten Sprache verpflichtet. Das Gesetz soll heißen "Gesetz zur Freistellung für Zwecke der Jugendarbeit – Jugendarbeitsfreistellungsgesetz …" – der Zusatz "von Arbeitnehmern" wird gestrichen. Die rein männliche Form entspricht nicht der Wirklichkeit. Es engagieren sich durchaus auch Frauen.
Außerdem geht es nicht nur darum, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer freigestellt werden sollen, sondern auch Auszubildende. Das sage ich, damit sich die Lacher hinten in der letzten Reihe vielleicht auch beruhigen können.
Zweitens. Bisher konnten und können nur ehrenamtliche Jugendleiterinnen und Jugendleiter eine Freistellung verlangen. Wir fordern die Ausweitung der Freistellungsansprüche auf gewählte oder auch beauftragte Vertreterinnen und Vertreter von Jugendverbänden und in der Jugendarbeit tätigen Vereinen oder Einrichtungen.
Drittens. Ergänzend dazu fordern wir neben der Freistellung für die klassischen Tätigkeiten im Rahmen der Jugendarbeit eine Ausweitung der Freistellungsgründe auf ehrenamtliche Tätigkeiten in jugendpolitischen Gremien. Diese Ausweitung der Freistellung auf Gremiensitzungen, wie auch Kollege Förster gesagt hat, und Tätigkeiten im Rahmen der Selbstorganisation der Jugendarbeit wird von der CSU abgelehnt.