Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen und des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (Drs. 17/10311) - Zweite Lesung
Änderungsantrag der Abgeordneten Prof. Dr. Gerhard Waschler, Kerstin Schreyer-Stäblein, Norbert Dünkel u. a. (CSU) (Drs. 17/11545)
Ich eröffne die Aussprache und weise darauf hin, dass die Fraktionen sich auf eine Redezeit von 24 Minuten verständigt haben. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Erster Redner ist der Kollege Hofmann.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der Aussprache über den heute vorliegenden Gesetzentwurf und den zugehörigen Änderungsantrag beschäftigen
wir uns mit einer Reihe von weiteren Möglichkeiten, die wir den Schulen zur Verfügung stellen möchten.
Zunächst komme ich zum Änderungsantrag der CSUFraktion, weil er sich relativ leicht erklären lässt: Darin geht es vor allem um Regelungen zum Inkrafttreten des Gesetzes. Es war dringend notwendig, dass wir die Möglichkeiten festlegen und einen klaren Maßstab für den zeitlichen Horizont setzen.
Es geht um folgende Punkte: um das Thema Ganztag an den Grundschulen, um die Möglichkeit, Grundschulverbünde zu schließen, und um die Gewährung des Notenschutzes. Der Gesetzentwurf enthält ferner Regelungen zu Erziehungs-, Ordnungs- und Sicherungsmaßnahmen. Schließlich finden sich in dem Entwurf eine Reihe von technischen Regelungen bzw. Ergänzungen, die aber nach meiner Auffassung nicht so sehr ins Gewicht fallen, dass wir uns intensiv damit auseinandersetzen müssten; das hat sich bereits im Ausschuss gezeigt.
Zu dem Thema Ganztag! Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir die Möglichkeit, weitere Formen von Ganztagsangeboten an den Grundschulen einzurichten. Wir im Freistaat Bayern können in diesem Zusammenhang aber schon heute von einer Erfolgsgeschichte sprechen. Wir wollen nicht etwa die Ganztagsschule verpflichtend für alle Schülerinnen und Schüler einführen. Die Eltern entscheiden nach wie vor selbst, ob ihre Kinder diese Schulform besuchen und wie sie ihre Kinder betreuen lassen; wir wollen es ihnen nicht vorschreiben. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erweitern wir vielmehr die große Palette an Möglichkeiten der Betreuung von Kindern und Jugendlichen in der Grundschule und darüber hinaus, das heißt am Nachmittag.
Es ist falsch, angesichts der großen Vielfalt an Möglichkeiten von "Chaos" zu sprechen, wie es im Ausschuss gelegentlich der Fall war. Wer Vielfalt für die Eltern mit Chaos verwechselt, wer meint, dass die Eltern, die Lehrerinnen und Lehrer, die Menschen vor Ort sich mit dieser Vielfalt nicht auseinandersetzen könnten und nicht in der Lage wären, das für die Kinder Passende herauszusuchen, der unterschätzt die Menschen vor Ort und meint, dass man – nach einem sozialistischen Prinzip – allen das Gleiche vorgeben müsse. Das ist nicht unsere Haltung. Wir stehen fest dazu, dass die Vielfalt die Stärke Bayerns ausmacht. Dementsprechend wollen wir Vielfalt auch im Ganztagsbereich behalten.
(Beifall bei der CSU – Volkmar Halbleib (SPD): Wie wäre es denn mit mehr Vielfalt in der Integrationspolitik?)
Mit dem Gesetzentwurf wird die Möglichkeit eröffnet, Grundschulverbünde zu schaffen. Das Modell der Schulverbünde haben wir bei den Mittelschulen bereits erfolgreich umgesetzt. Die Tatsache, dass wir mit dem Gesetzentwurf die Möglichkeit eröffnen, Grundschulverbünde zuzulassen, zeigt einmal mehr, dass wir den Menschen zutrauen, die sie bewegenden Fragen vor Ort zu klären und entsprechende Regelungen im Austausch miteinander zu treffen. Es ist eine Kann-, keine Muss-Bestimmung. Die Grundschulen können Verbünde schließen.
Die Neuregelung bedeutet nicht, dass wir die rechtlich selbstständigen Grundschulen abschaffen. Es geht lediglich darum, dass rechtlich selbstständige Grundschulen über Gemeindegrenzen hinweg noch intensiver als bisher zusammenarbeiten können. Wir sind davon überzeugt, dass wir mit dieser neuen Möglichkeit den Eltern die Chance geben, noch genauer auf die Angebote der Schullandschaft einzugehen und die für ihre Kinder passenden Möglichkeiten zu finden. Die Schülerinnen und Schüler erhalten noch bessere Möglichkeiten, in Schulen, die außerhalb der Gemeindegrenzen liegen, beschult zu werden.
Lassen Sie mich nun zu den Punkten Nachteilsausgleich und Notenschutz ein paar Worte verlieren. Ich darf feststellen, dass es hierüber im Vorfeld gewisse Auseinandersetzungen, auch vor Gericht, gegeben hat. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat gemeint, die Regelung des Freistaates Bayern kippen zu müssen. Erfreulicherweise hat das Bundesverwaltungsgericht die erprobte und bewährte Praxis des bayerischen Kultusministeriums bestätigt. Dementsprechend können wir mit der Neuregelung Notenschutz gewähren; das war ist die einzige Auflage des Bundesverwaltungsgerichts. Wenn wir den Schülerinnen und Schülern, die an einer Lese-RechtschreibSchwäche leiden, Notenschutz gewähren wollen, dann müssen wir diesen Gesetzentwurf heute zwingend verabschieden. Wer sich heute dagegen stemmt, der verhindert, dass die Schülerinnen und Schüler, die an einer Lese-Rechtschreib-Schwäche leiden, einen entsprechenden Notenschutz gewährt bekommen. Die Praxis hat gezeigt, dass das Instrument des Notenschutzes unbedingt erforderlich ist.
Wenn behauptet wird, dass in diesem Zusammenhang eine Änderung der derzeitigen Praxis erfolgen könne, dann sage ich: Das ist mitnichten der Fall. Wir diskutieren heute über die Ermächtigungsgrundlage. Die bisherige Praxis wird durch diesen Gesetzentwurf nicht angetastet. Wir werden die bewährte Handhabung des Kultusministeriums auch in Zukunft fortführen. Wie die Regelungen im Einzelnen aussehen, ist eine Frage der Schulordnung. Sie können sich darauf verlassen, dass es insoweit keine Änderungen geben
wird. Ich gehe deswegen so ausführlich darauf ein, weil es im Vorfeld bei einigen Verbänden Irritationen in Bezug auf diese Frage gegeben hat. Lassen Sie es mich noch einmal klarstellen: An der Praxis wird sich nichts ändern. Wir kommen einer Aufgabe nach, die uns das Bundesverwaltungsgericht gestellt hat. Wir alle sollten dieser Aufgabe nachkommen.
Lassen Sie mich zum Schluss auf das Thema Erziehungs-, Ordnungs- und Sicherungsmaßnahmen eingehen. Wir haben festgelegt, dass diese nur im Einvernehmen mit der Jugendhilfe ergriffen werden dürfen. Es gab im Ausschuss eine Diskussion darüber, ob das zwingend erforderlich sei. Ich glaube, dass eine intensivere, bessere Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe zwingend erforderlich ist. Deswegen sollten wir uns vor einem Rückschritt hüten, indem wir etwa die Bedeutung der Jugendhilfe für diesen Bereich ausblenden. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe ist vielmehr auch in Zukunft erforderlich. Je enger die Behörden, die einzelnen Fachleute miteinander verzahnt sind, desto besser ist es für die Schülerinnen und Schüler, auch für deren Familien.
Ich habe zwar noch eine Minute Redezeit. Aber diese möchte ich mir gern aufheben für den Fall, dass es notwendig sein sollte, in die weitere Auseinandersetzung noch einmal einzugreifen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es schon bedauerlich, dass der Herr Minister nicht anwesend ist, zumal er ja – –
Ist er da? Ach so, hinter den Fahnen! Okay. Jetzt sehe ich ihn. Ich würde mir schon wünschen, dass er der Debatte aufmerksamer folgt. Wir behandeln heute in Zweiter Lesung einen Gesetzentwurf, der, wenn ich den Ausführungen des Kollegen Hofmann folge, einen weitreichenden Schritt darstellt. Angesichts dessen verstehe ich es nicht, wenn der Herr Minister hinter den Fahnen steht, sich quasi versteckt und telefoniert. Es kommt hinzu, dass er bereits in der Ersten Lesung nicht unbedingt Leidenschaft und Verve für diese soundsovielte Änderung des Erziehungs- und Unterrichtswesengesetzes bewiesen hat. Dies wird deut
Man konnte dem gar nicht folgen. Ehrlich gesagt, selbst beim Durchlesen des Protokolls ist es mir, aber auch vielen anderen einigermaßen schwergefallen, den roten Faden des Gesetzentwurfs eindeutig zu erkennen. Ich habe jedenfalls für mich festgehalten, dass die erneute Änderung drei wesentliche Bestandteile hat: offene Ganztagsangebote an Grundschulen und an Förderschulen aller Art, die Gewährung von Notenschutz, die Möglichkeit zur Errichtung von Grundschulverbünden.
Ich komme als Erstes zu den Neuerungen im Ganztagsbereich. Über die Ganztagsthematik haben wir schon des Öfteren diskutiert. Ich weise die Kritik der CSU an unserer Haltung noch einmal auf das Entschiedenste zurück. "Ganztag" ist an sich ein in pädagogischer Hinsicht gutes Projekt. Voraussetzung ist eine ausreichende finanzielle Ausstattung. Ferner müssen alle Pädagoginnen und Pädagogen, die sich im Ganztagsbereich engagieren, wirklich alle Vorteile, die Ganztag bietet, nutzen können. In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal den Anspruch formulieren, den wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben: Wir wollen, dass alle Schülerinnen und Schüler in den Genuss eines guten Ganztagsangebots kommen.
Dann ziehen Sie von der CSU wieder als ururalte Kamellen das Wort "Sozialismus" hervor. Hören Sie doch endlich damit auf!
Ganztag ist ein Thema, das ernsthaft betrachtet werden muss. Ganztagsangebote sind an unseren Schulen wirklich notwendig. Die Kinder brauchen diese Angebote. Vielen Kindern tut es gut, wenn sie mehr Zeit zum Lernen haben, wenn ihnen nach dem Unterricht eine Hausaufgabenhilfe zur Seite steht, wenn sie mehr Zeit zur Fächervertiefung haben und wenn ihre Eltern entlastet werden. Dabei geht es immer um qualitativ hochwertige Angebote. Ich hoffe, dass Sie von der CSU endlich damit aufhören, in diesem Zusammenhang das Wort "Sozialismus" zu benutzen. Das sollten übrigens die selbsternannten Mütter des Ganztags in der CSU auch so sehen. Es wäre mir allerdings neu, dass Sie dieses Projekt bisher mit Leidenschaft verfolgt hätten. Das merkt man immer dann, wenn man liest, was Sie dazu schreiben: Na ja, Ganztagsangebote kann man ja einrichten, muss man aber nicht. Wahrscheinlich wird es an den Förderschulen sowieso nicht dazu kommen, dass die gebundene Ganztagsangebote haben wollen.
Unser Ministerpräsident hat zwar gesagt, spätestens 2018 würden alle unsere Schülerinnen und Schüler bis zum 14. Lebensjahr ein Ganztagsangebot haben. Aber ich verspüre bei Ihnen Leidenschaftslosigkeit. Wenn wir mit diesen Trippelschritten weitermachen, dann werden wir von diesem Ziel noch sehr lange sehr weit entfernt sein.
Ein weiterer wesentlicher Punkt: Guter Ganztag bedeutet für mich – neben den bereits genannten Punkten –, dass auch die Ferien- und die Randzeiten abgedeckt sind. Davon sind wir in Bayern noch meilenweit entfernt. Ich habe die Hoffnung, dass durch den gestrigen Kabinettsbeschluss, mit dem eine Kooperation zwischen den Grundschulen und den Horten zugelassen werden soll, eine gewisse Verbesserung eintreten wird. Ich kann mir vorstellen, dass das eine gute Sache sein könnte. Unser Anspruch ist aber das Prinzip: Alle sollen in diesen Genuss kommen. Deshalb wollen wir einen Rechtsanspruch und nicht ein Vorgehen nach dem Motto "kann, aber muss nicht". Wir brauchen dringend einen Rechtsanspruch.
Eine ausreichende Finanzierung muss her, damit ein qualitätsvolles pädagogisches Angebot gemacht werden kann. – Meine Damen und Herren von der CSU, Sie wollen mir doch nicht weismachen, dass der offene Ganztag und all diese Modelle immer qualitätsvoll sind. Wir müssen doch einmal sehen, wie viel Geld dafür zur Verfügung steht und was sich die Schulen dafür einkaufen. Es kann eine gewaltige Herausforderung sein, das Mittagessen oder die Hausaufgaben gut zu betreuen. Das kann nicht jeder. Hier werden wir nie zusammenkommen. Wir verfolgen die Entwicklungen aber mit Argusaugen.
Damit komme ich zum nächsten Punkt, nämlich zum Notenschutz und zum Nachteilsausgleich: Das ist ein sinnvolles Instrument. Auch wir glauben, dass wir Schülerinnen und Schülern, die benachteiligt sind, eine Lese- und Rechtschreibschwäche oder sonstige Schwierigkeiten haben, gerecht werden müssen. Wir müssen respektieren, dass diese Schülerinnen und Schüler mehr Zeit und Hilfsmöglichkeiten brauchen. Deshalb ist das, was hier vorgesehen ist, eine tolle Sache.
Beim Notenschutz müssen wir aufgrund des Urteils des Gerichts eine Konkretisierung vornehmen. Kinder mit Autismus, mit körperlichen oder motorischen Schwierigkeiten, mit Sprachschwierigkeiten oder Sinnesschädigungen müssen eine Unterstützung erfahren. Die Leistungen dieser Kinder, die anders als die Leistungen anderer Kinder sind, müssen anders bewertet werden.
Seit 2011 haben wir die Inklusion. Jetzt soll im Zeugnis vermerkt werden, dass ein Schüler oder eine Schülerin einen Notenschutz bekommen hat? – Hallo, geht’s noch? Das ist doch Diskriminierung! Das ist eine Stigmatisierung und hat mit Inklusion nicht im Entferntesten etwas zu tun!
Entschuldigung, Frau Kollegin Wild. – Das Telefonieren ist in diesem Saal verboten. Ich sage das jetzt einmal laut, weil wir uns im Ältestenrat gestern darüber aufgeregt haben, was wir von hier oben alles beobachten. Sowohl in den Regierungsbänken als auch in den Abgeordnetenbänken wird immer telefoniert. Das ist hier nicht gestattet. Ich bitte Sie, sich daran zu halten. Das geht einfach nicht. Auf lautlos sollte man zumindest schalten, wie im Flugmodus. Das reicht hier auch. – Frau Wild, Ihre Redezeit ist schon vorbei.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Hofmann, Sie sprachen von einer Erfolgsgeschichte und meinten damit natürlich die Bildungspolitik der CSU. Bezogen auf den Ganztag sage ich: Die Frage ist immer, wie man Erfolg misst. Ich habe mir ein paar Zahlen herausgesucht, und bin dafür zeitlich extra etwas zurückgegangen, aber bewusst nicht in das letzte Jahrtausend. Meine Zahlen stammen aus dem Jahr 2001. Im Jahr 2001 gab es in Bayern zwei Hauptschulen – damals hießen sie noch Hauptschulen –, zehn Realschulen und vier Gymnasien im Ganztag. Damals gab es keine einzige Grundschule mit einem Ganztagsangebot. Bayern stand damals, also noch in diesem Jahrhundert, im Vergleich aller Bundesländer an letzter Stelle.
Wenn Sie von diesem negativen, niedrigen Stand ausgehen, war das vielleicht ein Erfolg. Was jedoch in der letzten Debatte gesagt wurde, dass nämlich die CSU den Ganztag sozusagen erfunden und sich von Anfang an dafür eingesetzt hätte: Davon kann keine Rede sein. Was den Ganztag anbetrifft, sind Sie von der CSU als Allerletzte aufgewacht. Das möchte ich deutlich sagen.
Nun zu diesem Gesetzentwurf: Einige Punkte dieses Gesetzentwurfs sind sinnvoll, vor allem der Notenschutz, den Sie angesprochen haben. Der Notenschutz ist sinnvoll. Er ist aber keine Idee der CSU. Vielmehr wird mit dieser Regelung ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nachvollzogen. Das Bundesverwaltungsgericht hat gesagt, der Notenschutz muss gesetzlich verankert werden.
Praktiziert haben Sie ihn. Sie haben ihn aber nicht so praktiziert, wie es richtig gewesen wäre, nämlich auf einer gesetzlichen Grundlage. Das hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt. Deshalb war es sinnvoll, ihn in dieses Gesetz hineinzuschreiben. Diesen Teil des Gesetzentwurfes unterstützen wir.