Protocol of the Session on June 9, 2016

Praktiziert haben Sie ihn. Sie haben ihn aber nicht so praktiziert, wie es richtig gewesen wäre, nämlich auf einer gesetzlichen Grundlage. Das hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt. Deshalb war es sinnvoll, ihn in dieses Gesetz hineinzuschreiben. Diesen Teil des Gesetzentwurfes unterstützen wir.

Bezüglich der Ganztagsschulen geht der Gesetzentwurf in die richtige Richtung; allerdings sind Sie noch zu zögerlich. Deshalb werden wir uns zu diesem Gesetzentwurf insgesamt der Stimme enthalten.

Wir halten es für gut, dass es mehr Angebote an offenen Ganztagsschulen gibt. Allerdings läuft hier noch sehr viel im Rahmen eines Pilotversuchs; insgesamt sind das 300 Gruppen. Im Gesetzentwurf steht das unter einem Haushaltsvorbehalt. Das nenne ich "zögerlich". Hier könnten Sie mutiger sein; das wäre auch notwendig. Seien wir doch einmal ehrlich: Ein Ganztagsschulangebot, insbesondere an den Grundschulen, entspricht der Lebenswirklichkeit und dem Wunsch vieler Familien. Ich stimme mit Ihnen überein: Es darf keinen Zwang zur Ganztagsschule geben. Wir brauchen aber ein flächendeckendes Angebot, sodass jeder, der ein Ganztagsschulangebot möchte, auch ein solches bekommt. Das bedeutet, dass Klassenmehrungen zugelassen werden müssen. Sie sagen im Moment: Ganztag ja, aber nicht, wenn es dadurch zu Klassenmehrungen kommt. Diese Haltung lehnen wir ab.

Die CSU springt für uns deshalb mit diesem Gesetzentwurf zu kurz. Vergleichen wir das einmal mit dem Weitsprung: Sie haben das Ziel, die Norm, noch nicht erreicht. Sie kommen dem Ziel aber langsam näher. Ich würde Ihnen raten: Laufen Sie einfach noch einmal an, und springen Sie noch einmal ab! Nächster Versuch! Dann werden Sie vielleicht das Ziel erreichen, das Sie erreichen möchten. Grundsätzlich gesagt: Sie müssen das Angebot offener Ganztagsschulen ausweiten.

Auch bei den Grundschulverbünden stimmt Ihre Richtung. Wir finden es gut, dass dies nun möglich ist. Das ist eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung. Wir FREIEN WÄHLER hätten uns aber noch etwas mehr gewünscht: Wir hätten uns gewünscht, dass der Verbundkoordinator stärker ausgestattet wird. Nach Möglichkeit sollte er sogar den Status eines Dienstvorgesetzten bekommen. Außerdem hätten wir uns ein noch klareres Bekenntnis zu allen Grundschulstandorten, die es im Moment gibt, gewünscht.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der SPD)

Abschließend möchte ich sagen: Die Grundschule ist für jeden Ort von herausragender Bedeutung. Stirbt die Grundschule, stirbt der Ort. So kann ich die Aussage zuspitzen. Gerade in den ländlichen Regionen müssen die Grundschulstandorte erhalten werden. Die FREIEN WÄHLER setzen sich dafür ein.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön. – Der nächste Redner ist Herr Kollege Gehring.

(Vom Redner nicht auto- risiert) Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht hätten wir in diesem Gesetzentwurf noch eine Regelung für ein Handy-Verbot im Parlament und in den Schulen einfügen müssen.

(Michael Hofmann (CSU): Sind Sie für ein HandyVerbot in den Schulen?)

Dieser Gesetzentwurf enthält viele verschiedene Punkte. Herr Kollege Hofmann, interessant fand ich die Formulierung, dass dieser Gesetzentwurf auch zu einer besseren Lesbarkeit und zu einem besseren Vollzug des Gesetzes beitragen soll. Offensichtlich besteht ein gewisser Nachholbedarf bezüglich der Lesbarkeit des bayerischen Erziehungs- und Unterrichtswesengesetzes.

Wir haben uns im Ausschuss zu einer Reihe von Punkten unterschiedlich verhalten. Ich möchte zunächst das Thema "Einführung offener Ganztagsschulen an Grundschulen" ansprechen. Dieser Schritt war überfällig, und wir unterstützen ihn. Dies in das Gesetz einzufügen, war notwendig. Lieber Herr Kollege Hofmann, wenn man etwas in ein Gesetz hineinschreibt, ist das noch kein Fortschritt in der Sache. Das muss man schon feststellen. Ich stelle hingegen fest: Hier gibt es einen Fortschritt im Denken der CSU; hier sind die letzten ideologischen Vorbehalte ausgeräumt worden. Endlich, endlich kommt die offene Ganztagsgrundschule! Das ist der Fortschritt. In

der Sache ist mit diesem Gesetzentwurf aber nichts passiert.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, niemand weiß es besser als Frau Brendel-Fischer und Frau SchreyerStäblein: Die Probleme beginnen in der Praxis. An der Grundschule geht es jetzt aber los mit dem Thema offene Ganztagsschule. Welche Folgen hat dieser Modellwirrwar? Was bedeutet das für die gebundene Ganztagsschule? Was bedeutet das für den Hort? Kannibalisieren sich diese Systeme? – Das hat auch viel mit Förderung zu tun.

(Prof. Dr. Gerhard Waschler (CSU): Sind die GRÜNEN dagegen oder dafür?)

Wir GRÜNEN sind für die Einführung der offenen Ganztagsgrundschule.

(Prof. Dr. Gerhard Waschler (CSU): Dann stimmen Sie zu!)

Wir haben diesem Punkt zugestimmt, Herr Kollege Waschler. Das haben Sie im Ausschuss auch sicher mitbekommen. Lassen Sie uns jetzt aber über die Praxis bei diesem Thema reden.

(Prof. Dr. Gerhard Waschler (CSU): Oh ja!)

Hören Sie auf, die Probleme in der Praxis schönzureden, schauen wir uns doch lieber an, wo die Schwierigkeiten liegen. Dann können wir sie angehen, und zwar gemeinsam. Immer nur alles schönzureden, obwohl es mit der Arbeit jetzt erst losgeht, führt dabei nicht zu Erfolg.

(Beifall bei den GRÜNEN – Kerstin Schreyer- Stäblein (CSU): Machen wir nicht!)

Der zweite Punkt war das Thema Schulverbünde. Wir halten Schulverbünde für sinnvoll, und es ist auch sinnvoll, sie an den Grundschulen einzuführen. Sie aber lassen in diesem Gesetzentwurf völlig offen, was das eigentlich bedeutet, was die Regelung tatsächlich nach sich zieht. Bedeutet es, dass man Schulleiterstellen einsparen kann? Bedeutet es, dass die Mittel anders verteilt werden, wie wir das bei den Mittelschulen haben? Was bedeutet der Demografiezuschlag für kleine Standorte? Bedeutet das mehr Qualitätssicherung? – Das wäre gut. Was bedeutet es für die rechtlich unselbstständigen Außenstellen? – Es sind 300 an der Zahl. Ist das eventuell eine Möglichkeit, die nicht hinterlegte Grundschulgarantie des Herrn Ministerpräsidenten hinterrücks durch die Einführung von Schulverbünden zu umgehen? – Weil hier so viele offene Fragen sind, haben wir uns bei diesem Punkt enthalten.

Der dritte Punkt ist die Frage nach dem Nachteilsausgleich und dem Notenschutz. Auch da sage ich: Bayern hat bisher eine gute Regelung gehabt, die allerdings vor dem Gericht gescheitert ist. Auch das muss man sagen. Sie ist vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht wegen der Nennung des Notenschutzes im Zeugnis gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht hat jetzt entschieden: Ihr dürft diese Regelung machen, wenn ihr dafür eine gesetzliche Grundlage schafft. Das heißt, Sie vollziehen jetzt, was das Bundesverwaltungsgericht vorgibt. Das Bundesverwaltungsgericht sagt auch, man kann den Eintrag des Notenschutzes im Zeugnis vornehmen. Ich sehe hier aber kein Muss, es zu tun. Ich möchte auch noch zu bedenken geben, dass hier eine Diskriminierung derjenigen besteht, bei denen diese Anmerkung im Zeugnis steht. Die Behinderung wird damit sichtbar gemacht. Sie zeigt sich später bei der Bewerbung; die Betroffenen können ausgesiebt werden. Das erfüllt den Diskriminierungstatbestand. Wir sehen den Eintrag ins Zeugnis deshalb sehr kritisch und lehnen den Gesetzentwurf aus diesem Grund ab, obwohl wir die Regelung für den Notenschutz in der Schule befürworten.

(Beifall bei den GRÜNEN – Prof. Dr. Gerhard Wa- schler (CSU): Das versteht ihr doch selbst nicht! – Michael Hofmann (CSU): Entweder, oder!)

Die Frage der Differenzierung ist wohl für einige zu anspruchsvoll, dennoch muss man darüber debattieren. Wir müssen auch die Sorge haben, dass wegen des Eintrags ins Zeugnis Eltern ihr Kind nicht auf Legasthenie untersuchen lassen, weil sie Angst vor den Folgen haben. Dann ist das Kind überfordert und kann nicht seine tatsächlichen Leistungen zeigen und den entsprechenden Schulabschluss erreichen. Das kann aber doch nicht Sinn einer solchen Regelung sein. Die Regelung ist dann nämlich kontraproduktiv, wenn sie sich gegen die Kinder richtet, denen eigentlich geholfen werden muss. Wir lehnen dieses Gesetz deshalb insgesamt ab.

Danke schön. – Nächster Redner ist Herr Kollege Hofmann. Bitte schön.

Ich habe schon gewusst, warum ich noch einmal eine Minute brauche. Liebe Frau Kollegin Wild, ich bleibe dabei, dass der verpflichtende Ganztag Sozialismus ist. Das bedeutet nicht, dass Ganztag und Ganztagsregelung, dass die Vielfalt, die wir haben, etwas mit Sozialismus zu tun hat. Das hat vielmehr damit zu tun, dass wir auf die Vielfalt dieses Landes eingehen und darauf, was die Eltern, was die Schülerinnen und Schüler und die Lehrer für sinnvoll erachten. Wir geben den Men

schen die Möglichkeit, nach ihrer Fasson so selig zu werden, wie sie es für richtig halten. Daran sehe ich überhaupt nichts Verwerfliches. Im Gegenteil, das macht doch die Stärke Bayerns letzten Endes aus.

(Beifall bei der CSU)

Wir sehen auch, dass es ein notwendiges Angebot ist. Wenn ich sehe, dass wir in diesem Zusammenhang für das nächste Schuljahr 1.000 Gruppen einführen, wie die Interessenbekundung aussieht, dann sage ich: Respekt, lieber Herr Staatssekretär Eisenreich, das ist in diesem Zusammenhang eine Punktlandung!

Wer dem Gesetzentwurf heute aber nicht zustimmt, der stimmt gegen den Notenschutz. Herr Kollege Gehring, Sie können doch nicht sagen, Sie wollen, dass der Notenschutz gewährt wird, Sie haben aber Angst vor den Folgen. Das Bundesverwaltungsgericht hat uns bestätigt. Es hat uns lediglich vorgegeben: Wenn ihr das machen wollt, dann braucht ihr eine Gesetzesgrundlage. Die machen wir. Was Sie aber mit Ihrer Rede hier bezwecken wollten, ist absolut inkonsequent. Sie stellen sich gegen die Schülerinnen und Schüler im Freistaat Bayern, wenn Sie dieses Gesetz ablehnen. Zu den FREIEN WÄHLERN: Wenn Sie diesen Gesetzentwurf – –

Herr Hofmann, Ihre Minute ist schon vorbei.

Schade! Ich hätte noch gerne etwas zu den FREIEN WÄHLER gesagt.

(Beifall bei der CSU)

Das kann ich mir vorstellen. – Zur abschließenden Stellungnahme bitte ich Herrn Staatssekretär Eisenreich nun zum Rednerpult.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, dass wir bei den Zielen, die mit der Gesetzesänderung verfolgt werden, im Wesentlichen große Übereinstimmung haben, auch wenn ein Teil heute dagegen stimmt. Das jedenfalls entnehme ich aus den vielen zustimmenden Wortmeldungen. Wenn aus politisch-strategischen Gründen am Ende gegen den Gesetzentwurf gestimmt wird, dann sage ich: So ist nun einmal die Politik.

Ich möchte noch einmal auf die wesentlichen Änderungen eingehen. Das erste Thema ist der Ganztag. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist unser gemeinsames Ziel hier im Hohen Hause, den Ausbau der Ganztagsangebote in Bayern voranzubringen. Dieses Ziel verfolgen wir alle seit Jahren gemeinsam. Wir

haben inzwischen auch schon wirklich viel erreicht. Wir wollen jetzt die Wahlmöglichkeiten erweitern, indem wir für die Grundschule und für die Grundschulstufe der Förderschule das offene Ganztagsangebot einführen und damit eine Lücke schließen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bisher haben wir die offenen Ganztagsangebote an der Mittelschule, an der Wirtschaftsschule, an der Realschule und am Gymnasium. Wir haben sie bisher aber nicht an der Grundschule und an der Grundschulstufe der Förderschule. Es ist jetzt der richtige Zeitpunkt, diese Lücke zu schließen, damit diesen Schularten sowohl die offenen als auch die gebundenen Angebote zur Wahl stehen. Für uns ist es wichtig, dass der Staat nicht bevormundet. Das kann man gar nicht oft genug für die CSU und die Staatsregierung betonen: keine Bevormundung!

(Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER): Da muss man aufpassen, was ihr macht!)

Wir wollen keine Bevormundung, sondern Wahlfreiheit. Das ist einer der zentralen Grundsätze beim Thema Ganztag. Wir wollen deshalb eine Vielfalt von Angeboten, damit die Kommune und die jeweilige Schulfamilie auswählen und so vor Ort ein passgenaues Angebot schaffen können. Nachdem wir jetzt die Wahlmöglichkeiten erweitert haben, wollen wir, dass die Instrumente, also offene und gebundene Angebote, für wirklich alle Schularten zur Verfügung stehen. An dieser Stelle herzlichen Dank an die Kolleginnen und Kollegen der CSU-Fraktion, die hier ganz hervorragende Arbeit geleistet und dies mit angeschoben haben!

Das Gesetz allein sagt noch nichts über den Vollzug. Es ist aber selbstverständlich mit Geld hinterlegt. Wir hatten in diesem Jahr einen Modellversuch. Zum nächsten Schuljahr werden wir im September mit weiteren 1.000 Gruppen den Ausbau der offenen Ganztagsangebote an den Grundschulen und an den Förderschulen vorantreiben. Das ist ein gutes und ein wichtiges Anliegen. Wir können stolz darauf sein, was wir für die Familien in Bayern machen.

Das zweite Thema sind die Grundschulverbünde. Die Mittelschulverbünde haben sich bewährt. Nun wollen wir die Möglichkeit schaffen, dass auch die Grundschulen Verbünde machen können. Das eröffnet vor Ort mehr Gestaltungsmöglichkeiten. Das brauchen wir heute gar nicht so sehr im Detail zu diskutieren; denn die Sache ist freiwillig. Das heißt, wer den Verbund nicht mag oder keine Vorteile sieht, der muss ihn nicht machen. Diejenigen aber, die Vorteile sehen, können ihn machen.

Zum Thema Notenschutz gab es über Jahre hinweg eine größere Diskussion. Zunächst einmal muss man feststellen, dass das Bundesverwaltungsgericht die bayerische Haltung gestärkt hat, dass man nämlich Notenschutz gewähren kann und dass man ihn auch im Zeugnis vermerken kann. In der Sache ist die bayerische Praxis also zulässig. Das Gericht hat allerdings festgestellt, dass es nicht ausreicht, wenn die Vorgabe auf der Basis von Kultusministeriellen Schreiben geschieht, sondern es muss dafür eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Die machen wir jetzt. Wichtig ist – nachdem es im Vorfeld Diskussionen gab –, dass es auch künftig einen Anspruch auf Notenschutz geben wird, und zwar durch das Gesetz in Verbindung mit der Schulordnung. Dadurch wird der Rahmen ausgefüllt, den wir heute beschließen, und die Sache entsprechend konkretisiert. Es gibt also keinerlei Verschlechterungen für die Schülerinnen und Schüler, sondern die Möglichkeiten werden in eine Rechtsnorm gefasst und inhaltlich sogar erweitert.

Herr Kollege Gehring hat geäußert, dass das möglicherweise zum Nachteil der Schülerinnen und Schüler sein könnte. Ich stelle fest: Notenschutz gibt es nur auf Antrag der Eltern. Wenn die Eltern nichts beantragen, dann gibt es auch keinen Notenschutz und natürlich auch keinen Vermerk im Zeugnis. Die Eltern können also auswählen, ob sie die Möglichkeit des Notenschutzes in Anspruch nehmen wollen oder nicht.

Wir wollten mit der Gesetzesänderung eine Vereinfachung und insgesamt eine Entbürokratisierung auf den Weg bringen. Auf diesen letzten Punkt gehe ich nicht mehr im Detail ein.

Ich freue mich, dass wir heute in Zweiter Lesung, wenn Sie zustimmen, dieses Gesetz beschließen. Damit kommt bei diesem wesentlichen Sachverhalt, insbesondere beim Notenschutz sowie bei der Ganztagsbetreuung, ein langer Prozess zum Abschluss. Das ist gut für Bayern, für die Familien, für die Schülerinnen und Schüler und für die Schulen in Bayern. Wir haben uns bei diesem großen Vorhaben viel Zeit genommen und die Verbände intensiv eingebunden. Wir haben auch am Anfang des Prozesses alle Verbände zu einem direkten Austausch zu uns eingeladen, um zu informieren. Wir haben im Laufe des Prozesses auch weitere Anregungen übernommen. Es war insgesamt sehr gut, und ich danke allen, die mitgewirkt haben, und freue mich, wenn heute dieser Gesetzentwurf im Parlament beschlossen wird.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf auf der Drucksache 17/10311, der Änderungsantrag auf der Drucksache 17/11545 sowie die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Bildung und Kultus auf der Drucksache 17/11721.

Der federführende Ausschuss empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass in § 1 die Nummern 18 und 20 und in § 2 die Nummer 3 neu gefasst werden. Der Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses mit der weiteren Maßgabe zu, dass in § 1 Nummer 17 dem Artikel 52 Absatz 5 ein neuer Satz 6 angefügt und in Artikel 123 Satz 2 eine weitere Angabe eingefügt wird. Ergänzend schlägt er vor, in § 3 das Inkrafttreten der neu eingefügten Nummer 17 zu regeln. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf die Drucksache 17/11721.