Protocol of the Session on April 7, 2016

Wir gehen jetzt in die Mittagspause bis 13.30 Uhr. Wir beginnen dann pünktlich mit den Dringlichkeitsanträgen.

(Unterbrechung von 12.59 bis 13.33 Uhr)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich beende hiermit die Mittagspause und bedanke mich ausdrücklich bei denen, die jetzt schon hier sind.

(Isabell Zacharias (SPD): Bitte, bitte! – Volkmar Halbleib (SPD): Wir könnten sogar namentlich begrüßt werden! – Alexander Muthmann (FREIE WÄHLER): Jetzt sind wir endlich einmal die stärkste Fraktion!)

Alle anderen lade ich ein, jetzt möglichst den Plenarsaal aufzusuchen, um nichts zu versäumen.

(Isabell Zacharias (SPD): Sagen Sie doch, dass wir in zwei Minuten einen Hammelsprung machen!)

Ich habe noch keinen Tagesordnungspunkt aufgerufen. – Gut.

Wir kommen jetzt zum Tagesordnungspunkt 8:

Beratung der zum Plenum eingereichten Dringlichkeitsanträge

Ich rufe zur gemeinsamen Beratung auf:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Karl Freller, Josef Zellmeier u. a. und Fraktion (CSU) Neuregelung der Haftung für Produktmängel im Interesse des bayerischen Handwerks rasch umsetzen! (Drs. 17/10745)

und

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Thorsten Glauber u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Gesetzesänderung zur Produkthaftung schnell und ohne Hintertüren schaffen (Drs. 17/10764)

Ich eröffne die Aussprache und darf Herrn Kollegen Straub für die CSU-Fraktion als Erstem das Wort erteilen.

(Florian von Brunn (SPD): Immerhin, der Kollege ist doch schon da! – Volkmar Halbleib (SPD): Ja, und drei weitere Kollegen zum Beifallspenden – das ist doch vertrauenerweckend!)

Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mich freut außerordentlich, dass ich erstmalig das Vergnügen habe, unmittelbar nach der Mittagspause zu reden. Nichtsdestoweniger geht es hier um eine sehr wichtige Angelegenheit, und ich darf erst einmal unserer Fraktion dafür danken, dass sie diesen sehr wichtigen Dringlichkeitsantrag zur Produktmängelhaftung aufs Tapet gebracht hat. Der Verdacht, wir wollten mit einem Dringlichkeitsantrag die eigene Staatsregierung kritisieren, soll gar nicht erst aufkommen; im Gegenteil: Wir möchten uns ausdrücklich beim Justizministerium unter der Führung von Herrn Professor Dr. Bausback dafür bedanken, dass er sich auf Bundesebene so intensiv für die Belange der Handwerker einsetzt und unterstreicht, wie wichtig das Handwerk für Bayern ist.

Warum stellen wir diesen Dringlichkeitsantrag? – Wir möchten eben auch im Landtag bewusst machen, wie wichtig dieses bundespolitische Thema ist und welche Probleme uns die Produktmängelhaftung bereitet. Ich bin selbst Händler und auch Handwerker. Glauben Sie mir: Das Gewährleistungsrecht ist für uns Handwerker extrem wichtig. Nicht selten nimmt die Haftung

des Handwerks für Materialfehler ein Ausmaß an, das kleine Betriebe in die Insolvenz führt. Damit bedroht sie die Existenz der Unternehmer und Angestellten. Aus Sicht des Handwerks müssen dringend Änderungen vorgenommen werden. Hierbei handelt es sich keinesfalls um theoretische Schreckensszenarien oder überzogene Einzelbeispiele; diese Beispiele gibt es vielmehr in der Praxis sehr oft.

Ich möchte hier einmal ein Beispiel aus dem Elektrohandwerk bringen. Eine Umfrage im Jahr 2015 zur Konjunktur hat ergeben, dass jeder Elektrohandwerksbetrieb im Schnitt mit 21 Mängelgewährleistungsfällen zurechtkommen muss; davon gehen 77 %, also drei Viertel, auf den Hersteller der Ware zurück. Im Durchschnitt liegen die Kosten hier bei 4.700 Euro. An dieser Stelle brauche ich nicht auf die große gesamtwirtschaftliche Bedeutung unseres Handwerks eingehen. Dazu nur so viel: Das bayerische Handwerk steht für einen Anteil von mindestens 10 % des Umsatzes aller bayerischen Unternehmen. Noch bemerkenswerter ist, dass das bayerische Handwerk 30 % aller Auszubildenden ausbildet.

Die Große Koalition hat bereits zu Beginn der Legislaturperiode erkannt, dass das Gewährleistungsrecht in seiner gegenwärtigen Fassung zu ungerechten Haftungsfolgen führt und dass Änderungen dringend geboten sind.

Worum geht‘s? – Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung in das Gesetzgebungsverfahren gegeben. Derzeit läuft das Bundesratsverfahren. Am 7. April wird der Gesetzentwurf auch im Wirtschaftsausschuss des Bundesrates behandelt. Es handelt sich also um zwei verschiedene Regelungskomplexe. Ich möchte an dieser Stelle insbesondere auf die Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung eingehen. Hierbei handelt es sich übrigens um die Umsetzung einer Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag.

Der Gesetzentwurf bezweckt, dass Handwerker und andere Unternehmer im Gewährleistungsrecht nicht pauschal auf den Folgekosten von Produktmängeln sitzen bleiben, die der Lieferant oder der Hersteller zu verantworten hat. Dazu wird die Kostentragung für die Ein- und Ausbaukosten von mangelhaftem Baumaterial in Anlehnung an die diesbezügliche Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs – EuGH – neu geregelt. Bisher ist ein Werkunternehmer, der mangelhaftes Baumaterial gekauft und dieses in Unkenntnis des Mangels bei einem Dritten verbaut hat, gegenüber diesem Dritten, also seinem Kunden, nach dem geschlossenen Werkvertrag zum Ausbau des mangelhaften und zum Einbau von mangelfreiem Baumateri

al verpflichtet. Nach geltendem Recht kann der Werkunternehmer aber seinerseits vom Verkäufer, also vom Hersteller oder Lieferanten, in der Regel nur die Lieferung des dafür benötigten Baumaterials verlangen. Die Aus- und Einbaukosten muss er selber tragen, es sei denn, dem Verkäufer kann ein Verschulden nachgewiesen werden, was aber in der Praxis sehr schwer ist.

Ich möchte hier ein Praxisbeispiel nennen: Wenn ich ein Bauteil im Wert von einem Euro verbaue, jedoch Ein- und Ausbaukosten in Höhe von Tausenden von Euro habe, so bekomme ich nur einen Euro ersetzt. Auf dem Rest der Kosten bleibe ich als Unternehmer, beispielsweise als Elektroniker, sitzen. Für Kaufverträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern entspricht dies bisher geltendem Recht; das alles ist selbstverständlich zwischen Unternehmern und Verbrauchern. Nun soll das geltende Recht auch auf Kaufverträge ausgedehnt werden, die zwischen Unternehmern abgeschlossen wurden. Damit soll eine längst erhobene Forderung des Handwerks erfüllt werden.

Was veranlasst uns jetzt, das hier nochmal vorzubringen? – Die Bundesregierung hat eine entsprechende Neuregelung mit einem Gesetzentwurf zur Reform des Bauvertragsrechts zusammengefasst. Durch die Verknüpfung mit dem Gesetzgebungsvorhaben zur Reform des Bauvertragsrechts könnte es jedoch zur Verzögerung der Neuregelung für die Ein- und Ausbaukosten über die Legislaturperiode hinaus kommen. Daraus resultiert die Ungewissheit, ob diese für das Handwerk wichtige Regelung in dieser Legislaturperiode überhaupt umgesetzt und in der nächsten überhaupt noch einmal aufgegriffen wird.

Was wollen wir und was fordern wir? – Wir bitten die Staatsregierung, sich weiterhin für die rasche Umsetzung starkzumachen, und zwar auf Fachebene, im Justizministerium und im Bundesrat. Wir bitten darum, eine baldige Umsetzung des Koalitionsvertrags einzufordern. Unsere wichtigste Bitte ist: Wenn sich Verzögerungen im Verfahren abzeichnen, sollte eine Entkopplung des Verfahrens vorgenommen und die Produktmängelhaftung extra geregelt werden, und zwar relativ schnell. Dafür im Voraus mein Dank; denn ich weiß, dass das Justizministerium schon einen Antrag an den Rechtsausschuss des Bundesrates vorbereitet hat, um genau dieses voranzutreiben. Dafür herzlichen Dank.

Ich möchte zum Schluss kommen: Die Situation ist weder ordnungspolitisch noch wirtschaftlich tragbar. Die Praxis kann nicht länger zuwarten, sondern benötigt dringend eine gesetzliche Abhilfe. Es ist wichtig sicherzustellen, dass die Umsetzung der entsprechen

den Vereinbarung des Koalitionsvertrages noch in dieser Legislaturperiode erfolgt, um die Neuregelung der Haftung für Produktmängel im Sinne des bayerischen Handwerks rasch umzusetzen. Soweit sich abzeichnet, dass die Verbindung der beiden kaufrechtlichen Teile des Entwurfs – also Bauvertragsrecht und Produktmängelhaftung – zu Verzögerungen führt, bitten wir um eine Entkoppelung, um das Ganze rasch umsetzen zu können.

Die Fraktion der FREIEN WÄHLER hat auch erkannt, dass es sich um einen sehr, sehr wichtigen Antrag handelt. Allerdings können wir dem Antrag auch beim besten Willen nicht zustimmen. Sie fordern in Ihrem Antrag, entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Diese sind jedoch schon lange eingeleitet. Außerdem zielen Sie auf die AGB ab. Die AGB-Festigkeit ist unserer Ansicht nach gegeben. Ich sehe eine hervorragende Möglichkeit, wie Sie anderweitig die Wichtigkeit Ihres Antrags unterstreichen können, indem Sie einfach unserem Antrag zustimmen. Wir können leider Ihrem Antrag nicht zustimmen. Ich bitte auch die anderen Fraktionen, unserem Antrag zuzustimmen.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Kollege Straub. – Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER erteile ich Herrn Kollegen Glauber das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin, wertes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Straub, es ist zwar sehr nett, wenn Sie uns mitteilen, dass Sie unserem Antrag nicht zustimmen können. Sie konnten aber nicht wirklich begründen, warum Sie unserem Antrag nicht zustimmen können. Der Antrag kommt nun einmal von der Opposition, aber spannend ist, dass Sie im Bayerischen Landtag sich selbst dazu auffordern müssen, noch in dieser Legislaturperiode in Berlin tätig zu werden, um zu beweisen, dass Ihre Abgeordneten in Berlin wirklich Schlagkraft haben. Ich muss die Frage stellen: Wie weit sind Sie mit Ihrer Berliner Politik vor lauter Streit in der Großen Koalition und vor lauter Konzentration auf das Thema Asyl gekommen, dass Sie im Bayerischen Landtag die Themen derart aufgreifen müssen? Es handelt sich beim Antrag um ein völlig berechtigtes und wichtiges Thema. Es geht um den Mittelstand und das Handwerk. Es geht um die Zukunft dieser Branche. Aber nein, man muss im Bayerischen Landtag auffordern, in Berlin tätig zu werden, und zwar in einer Koalition, an der Sie selbst beteiligt sind.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Es ist eigentlich ein Trauerspiel. Wenn man dann den Nachsatz liest, wonach man nicht glaubt, dass die Problematik noch in dieser Legislaturperiode erledigt werden kann, muss man sich fragen: Haben Sie schon Angst davor, in der nächsten Legislaturperiode in Berlin nicht mehr an der Regierung beteiligt zu sein? Leider sieht es so aus.

(Widerspruch bei der CSU)

Ganz entscheidend ist: Sie sprechen am Ende an, dass Sie bezüglich der AGB unserem Antrag nicht zustimmen können. Das ist ein entscheidender Punkt, über den Sie nicht diskutiert haben. Sie haben sehr schön die Situation mit dem Ein-Euro-Bauteil beschrieben. Ich sage es als Architekt, weil ich es jeden Tag erlebe: Ich hätte das in Bezug auf den Holzeinbau oder bei Einbauten des Fliesenlegers beschrieben, aber gerade der Großhandel kann sich doch in den AGB davor schützen. Genau dieser Punkt ist entscheidend zur Beurteilung der Frage, wie ich mit dem Bauvertragsrecht und der Produktmängelhaftung umgehe. Ich möchte nicht, dass am Ende der Handwerker oder der Mittelstand infolge der AGB auf diesen Kosten sitzen bleibt. Umso wichtiger wäre es gewesen, die Handwerker zu stärken. Um dies zu erreichen, müssten Sie unserem Antrag zustimmen und dürften nicht so tun, als sei er nicht zustimmungsfähig.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Ein weiterer entscheidender Punkt in Bezug auf dieses Gesetz, das Sie überhaupt nicht angesprochen haben, ist der Verbraucherschutz. Es ist nicht nur für den Handwerker und für den Mittelstand notwendig, sondern auch für alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die ein Eigenheim bauen. Schauen Sie sich doch einmal die Situation in Bezug auf die Finanzierung eines Eigenheims an. Diese wird zusammen mit dem Architekten und der Bank besprochen. Am Ende steht die Finanzierung, und dann ist es oft so, dass keine Spielräume für den Bauherrn als Verbraucher bei einer Nachfinanzierung mehr gegeben sind. Das Gesetz, das Sie in Berlin nicht durchbekommen, hätte die Folge, dass es den Handwerker am Ende nicht mehr gibt. Das bedeutet, der Handwerker, der mehrere Teile eines mangelhaften Produktes verbaut, ist nicht mehr am Markt.

An wen wendet sich der Bauherr? Der Bauherr als Verbraucher muss dann dafür sorgen, dass das Produkt ausgetauscht wird. Wenn aber die Finanzierung des Hauses ausgereizt ist, wäre es entscheidend, über den Verbraucherschutz zu regeln: Wer mit mühsam erspartem Geld ein Eigenheim erstellt, soll auch die Rechtssicherheit haben, dass vom Großhandel

gelieferte fehlerhafte Produkte zum Vorteil der Verbraucher ausgetauscht werden.

Diese zwei entscheidenden Punkte sind in unserem Antrag sauber ausgearbeitet. Man will unserem Antrag aber nicht zustimmen, weil er von der Opposition kommt. Sie aber müssen sich leider selber auffordern, in Berlin tätig zu werden. Wir fordern Sie auch auf, in Berlin eine ordentliche Politik zu machen. Wenn Sie das täten, würden wir nicht mit solchen Themen rumeiern müssen, sondern würden Mittelstand und Handwerk stärken. – Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Nächste Wortmeldung für die SPD-Fraktion: Herr Kollege von Brunn. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sind schon über diesen Antrag verwundert. Der Antrag hat einen Hintergrund, an dem wir gemeinsam arbeiten. Im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU/CSU steht: "Im Gewährleistungsrecht wollen wir dafür sorgen, dass Handwerker und andere Unternehmer nicht pauschal auf den Folgekosten von Produktmängeln sitzen bleiben, die der Lieferant oder Hersteller zu verantworten hat." Darin steht aber auch: "Den Verbraucherschutz bei Bau- und Dienstleistungen für Bauherren und Immobilieneigentümer wollen wir ausbauen,..." Das SPD-geführte Bundesjustizministerium hat sich beider Ziele angenommen, und zwar sinnvollerweise in einem gemeinsamen Gesetzesvorhaben. Die einschlägigen Bestimmungen im BGB sollen durch einen – ich betone das ausdrücklich – sich schon im parlamentarischen Verfahren befindlichen Gesetzentwurf zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung geändert werden.

An dieser Stelle muss man einmal deutlich sagen, dass das befasste Ministerium, das Justizministerium unter Heiko Maas, ein Ministerium ist, das liefert und umsetzt. Das aber kann man von anderen, insbesondere von CSU-geführten, Ministerien nicht behaupten.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Trotzdem legen Sie heute einen Dringlichkeitsantrag vor, in dem gefordert wird, die Neuregelung der Haftung für Produktmängel rasch umzusetzen. Wir sind der Auffassung, dass das völlig unbegründet ist. Man muss sich allerdings Gedanken über Ihre Motivation machen; darauf komme ich später noch zurück.

Welche Ziele verfolgt das Bundesjustizministerium mit dem Gesetzentwurf? – Zum einen werden die Rechte

der Bauherren gestärkt, und die kaufrechtliche Mängelhaftung wird an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs angepasst. Der Europäische Gerichtshof – darauf hat der Kollege Straub schon verwiesen – hat im Jahr 2011 entschieden, dass der Verkäufer einer beweglichen Sache im Rahmen einer Nacherfüllung verpflichtet sein kann, die bereits in eine andere Sache eingebaute mangelhafte Kaufsache auszubauen und Ersatz einzubauen oder die Kosten für beides zu tragen.

Das Problem ist nur: Für einen Kaufvertrag zwischen Unternehmern gilt dies nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bisher nicht. Genau das wird jetzt im Sinne des Koalitionsvertrags geändert. Handwerker und andere Unternehmer sollen nicht pauschal auf den Folgekosten sitzen bleiben, wenn sie unwissentlich mangelhaftes Material bei ihren Kunden verwendet haben. Das ist ein sinnvolles Anliegen, und der Gesetzentwurf findet viel Beifall auf beiden Seiten, sowohl bei denen, denen es um Verbraucherschutz geht, als auch denen, die dem Handwerk helfen wollen.

Ich zitiere den "Tagesspiegel":