munen müssen im Mittelpunkt solcher Verhandlungen stehen. Sie dürfen als Gäste nicht außen vor bleiben.
Dann noch zu den Müllgebühren: Finanziert werden soll das neue Wertstoffgesetz über eine Abgabe vergleichbar der bestehenden Abgabe auf Verkaufspackungen, die beim Kauf dann im Kaufpreis enthalten sein wird. Dann werden die Kosten wieder dem Verbraucher aufgebürdet. Das schreibt auch der Landkreistag. Wenn es Defizite gibt, wird der Verbraucher zum zweiten Mal zur Kasse gebeten. Das wollen wir nicht. Wir wollen, dass die Verbraucher entlastet, nicht belastet werden.
Deswegen stimmen wir FREIE WÄHLER mit dem Deutschen Städtetag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund darin überein, dass die Zuständigkeit der Kommunen für die Erfassung wertstoffhaltiger Abfälle eine Mindestbedingung für ein ökologisches und sozial verträgliches Konzept sein muss. Wir wollen nicht, dass die Gebühren steigen. Wir befürchten aber, dass es in Teilen zu einer Privatisierung von Wertstoffgewinnen und zu einer Sozialisierung von Abfallkosten kommt. Das kann nicht im Sinne der Bürger in Bayern sein. Deswegen muss dieses Gesetz verhindert werden. Ich glaube, das wollen wir eigentlich alle.
Sie müssen zwar auf Ihre Große Koalition ein bisschen Rücksicht nehmen, Sie müssen aber auch schauen, wie die Kommunen von diesem Gesetz betroffen sind. Wir müssen dieses Gesetz gemeinsam verhindern. Wir wollen und müssen die kommunale Selbstverwaltung erhalten. Deshalb bitte ich Sie mit Nachdruck, diesen Gesetzentwurf abzulehnen und auf eine Lösung zu drängen, die der kommunalen Daseinsvorsorge den Rücken stärkt. Der vorliegende Gesetzentwurf – darin sind wir mit den kommunalen Spitzenverbänden einer Meinung – muss abgelehnt werden. Wir sagen das, was auch der Landkreistag sagt: Wertstoffgesetz ab in die Tonne!
Vielen Dank, Herr Kollege. - Bevor ich in der Rednerliste mit Herrn Dr. Hünnerkopf weiterfahre, darf ich mit großer Freude meinen Vorgänger im Amt, Herrn Präsidenten Alois Glück, begrüßen. Lieber Herr Präsident, lieber Alois Glück, ganz herzlich willkommen! Es freut uns ganz besonders, dass Sie in Begleitung der Bergwacht heute hier sind.
Deswegen können wir Ihnen stellvertretend für alle ehrenamtlichen Kräfte heute ein ganz herzliches Dankeschön für Ihre großartige ehrenamtliche Arbeit sagen, die Sie leisten. Das gilt für alle, die in Bayern hervorragend im Ehrenamt aufgestellt sind. Danke schön, dass Sie da sind. Ein schönes Weihnachtsfest und alles Gute für Sie!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Herr Ministerpräsident, Kolleginnen und Kollegen! Die FREIEN WÄHLER fordern in ihrem Dringlichkeitsantrag, den Arbeitsentwurf für ein Wertstoffgesetz im Rahmen der Länderbeteiligung abzulehnen. Sie haben es gehört: Es handelt sich um einen Arbeitsentwurf.
Dieser liegt seit dem 21. Oktober vor. Darin werden erste Gedanken zu Papier gebracht. Jeder, der weiß, wie sich Gesetze entwickeln, weiß auch, dass an einem Arbeitsentwurf ständig Ergänzungen bzw. Verbesserungen vorgenommen werden. Unterschiedliche Interessen werden aufgegriffen und eingewoben. Wir reden noch nicht von einem Gesetzentwurf und schon gar nicht von einem Gesetz, sondern von einer ersten Arbeitsgrundlage.
Meine Damen und Herren, über das Thema Wertstoffgesetz wird seit vielen Jahren kontrovers diskutiert; insoweit haben Sie recht, Herr Kollege Fahn. Unter dieser Überschrift wird die gemeinsame Sammlung und Entsorgung von Verpackungen und sogenannten stoffgleichen Nichtverpackungen verstanden. Verbraucher sollen, so die Grundidee, zum Beispiel eine Bratpfanne und Verpackungsmaterial, zum Beispiel eine Konservendose, in dieselbe Tonne werfen dürfen. Das wird oft schon so gemacht und soll jetzt legalisiert werden. Die gemeinsame Wertstofferfassung und entsorgung sollen auf eine langfristig tragfähige Grundlage gestellt werden.
In diesem Zusammenhang wird besonders über die künftige Organisation der Sammlung diskutiert. Verschiedene Kommunen und kommunale Verbände, auch die FREIEN WÄHLER, setzen sich für ein Modell ein, in dem die Verantwortung für die Erfassung aller Wertstoffe allein bei den Kommunen liegt. Dieser erste Arbeitsentwurf des Bundesumweltministeriums – er datiert vom 21. Oktober; ich habe es gesagt – ist unverbindlich und zeigt Ansätze auf, wie ein Wertstoffgesetz gestaltet werden könnte.
Anders, als die FREIEN WÄHLER in ihrem Antrag fordern, greift der Entwurf Regelungen der derzeit gel
tenden Verpackungsverordnung auf und entwickelt diese zu einem Wertstoffgesetz weiter. Damit geht das Bundesumweltministerium auf dem einmal beschrittenen Weg, die Produktverantwortung zu stärken, weiter. Hersteller und Vertreiber von Erzeugnissen sind verantwortlich für deren Entsorgung und können dabei auf die Unterstützung privatwirtschaftlich organisierter dualer Systeme zurückgreifen. Die Bedeutung der Produktverantwortung darf auch in diesem Zusammenhang nicht vernachlässigt werden.
Pro Einwohner und Jahr lassen sich unter Nutzung der Wertstofftonne Erzeugnisse aus Metall und Kunststoff bis zu einem Gewicht von 5 kg – nur damit Sie eine Vorstellung von der Größenordnung bekommen – recyceln. Das duale System hat in diesem Zusammenhang bisher oft von "Fehlwürfen" der Endverbraucher gesprochen, da nicht nur Verpackungen, sondern auch Haushaltsabfälle aus Kunststoff und Metall in die entsprechende Tonne geworfen wurden. Künftig soll dies regulär möglich sein und in das duale System eingebracht werden können. Über die Frage, ob dieses Anliegen vom Grundsatz verwerflich ist, mag sich jeder seine Gedanken machen.
Wir sehen das etwas anders. – Daneben sind weitere Änderungen vorgesehen, zum Beispiel die Erhöhung der Verwertungsquoten im Interesse der Umwelt, der Nachhaltigkeit und des Ressourcenschutzes.
Lieber Kollege Fahn, die Vermeidung ist immer ein sehr wichtiger Aspekt; das ist klar. Aber beim Wertstoffgesetz geht es um das, was anfällt, und um dessen Wiederverwertung. Die Intention ist, dies noch zu optimieren, das heißt, die schon hohe Recycling- bzw. Wiederverwertungsquote weiter zu verbessern. Wir können auch hier immer wieder feststellen: Das Bessere ist der Feind des Guten.
Der Arbeitsentwurf ist als interessante, spannende Diskussionsgrundlage geeignet. Den Grundgedanken tragen wir mit. Eine verfrühte Festlegung hielten wir für deplatziert und wollen sie deshalb vermeiden.
Die Staatsregierung wird auf Arbeitsebene die bayerischen Belange in die Diskussion einbringen; davon können Sie ausgehen. Das ist schon im Gange und wird weiterhin mit der nötigen Sorgfalt betrieben. Die berechtigten Belange von Kommunen und Bürgern werden dabei selbstverständlich berücksichtigt. Das ist in der Vergangenheit so gewesen und wird auch in Zukunft so sein.
Ich bitte Sie! Sie glauben doch nicht im Ernst, die Bayerische Staatsregierung werde die Interessen unserer Kommunen übersehen.
Die Staatsregierung wird sich vehement dafür einsetzen, dass beispielsweise die bayerischen Wertstoffhöfe, wie wir sie kennen, als bewährtes Element dieses Systems erhalten bleiben. Das steht außer Frage.
Einen Angriff auf die kommunale Daseinsvorsorge können wir in dem Arbeitsentwurf wirklich nicht erkennen.
Einige wesentliche Punkte will ich noch ansprechen. Eine bürgerfreundliche Wertstoffentsorgung ist von wesentlicher Bedeutung für die Akzeptanz der Kreislaufwirtschaft. Daher ist es unser Anliegen, dass sie aufrechterhalten und intensiviert wird. Eine faire Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und den privaten Entsorgern aus dem Mittelstand ist in diesem Zusammenhang elementar. Aber nicht nur die Entsorgung, sondern auch die Erfassung von Wertstoffen muss flächendeckend gesichert sein. Neue Impulse zur Abfallvermeidung und für ein hochwertiges Recycling – Herr Fahn, Sie haben es angesprochen – sind sicherlich wünschenswert, aber momentan nicht im Fokus.
Meine Damen und Herren, der vorliegende Arbeitsentwurf – ich kann mich wiederholen – enthält unverbindliche Anregungen und die Punkte, die zu regeln sein werden. In diesem Stadium kann sich die Staatsregierung nicht festlegen. Es gilt weiterhin, die unterschiedlichen Interessen auszutarieren und zu schauen, wie man zu einem Ergebnis kommt, mit dem beide Seiten leben können. Das ist Inhalt unseres Antrags; das wüssten Sie, wenn Sie ihn genau gelesen hätten. Schon aufgrund dieser Formulierung ist unser Antrag zustimmungsfähig.
Die Tonalität bzw. der Duktus des Antrags der FREIEN WÄHLER lassen uns keine andere Wahl, als diesen abzulehnen.
An die SPD gerichtet möchte ich sagen: Der Nachzieher war vielleicht nötig, weil das Thema hier behandelt wird.
Eine einfachere Möglichkeit wäre es, über den kleinen Dienstweg Einfluss zu nehmen, wenn es für notwendig erachtet wird.
Im Übrigen ist anzumerken, dass die in dem Antrag enthaltene Behauptung, nur 15 % der Plastikverpackungen würden stofflich recycelt, falsch ist. Mittlerweile hat sich der Anteil auf das Dreifache erhöht. Das soll nicht heißen, dass er nicht weiter gesteigert werden könnte. Mir scheint der Antrag der SPD mit heißer Nadel gestrickt worden zu sein. Es ist auch nicht zu erkennen, dass in dem Antrag die Interessen der anderen Partner des Entsorgungssystems berücksichtigt werden. Daher müssen wir auch diesen Antrag ablehnen.
Kurz vor Weihnachten als vorletzter Redner! Ich habe ja so viel Redezeit; so viel habe ich noch nie auf dem Schirm gehabt. Das verdanke ich Ihnen, Herr Ministerpräsident. Ich bedanke mich herzlich dafür.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzter Herr Kollege Hünnerkopf – das darf ich an dieser Stelle ruhig einmal sagen. Wir haben selbstverständlich einen Nachzieher gebracht, weil die Ablehnung, die von den FREIEN WÄHLERN beschrieben worden ist, mit uns natürlich so nicht zu machen ist. Die Koalitionspartner haben sich auf gemeinsame Eckpunkte für ein sogenanntes Wertstoffgesetz verständigt, um das im Koalitionsvertrag festgelegte Ziel einer nachhaltigen Stoffstromwirtschaft weiter voranzutreiben und um endlich einen rechtlichen Rahmen zur Einführung einer bundeseinheitlichen Wertstofferfassung für Verpackungen und andere Wertstoffe – das ist das Besondere – zu schaffen. Zweifelsohne enthält der Arbeitsentwurf – ich darf "Arbeitsentwurf" betonen – des Gesetzes zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen ambitionierte ökologische Forderungen, die ich an dieser Stelle besonders loben muss. Von den FREIEN WÄHLERN wird dies aber nur in einem Nebensatz erwähnt.
Neben einer dynamischen Recyclingquote und an der Recyclingfähigkeit orientierten Lizenzentgelten hat man sich auf Bundesebene auch auf die Erweiterung der Produktverantwortung auf stoffgleiche Nichtverpa
ckungen aus Kunststoff und Metall geeinigt. Diesen Begriff muss man erklären. Was eine Verpackung ist, kann sich jeder vorstellen. Alles andere sind Nichtverpackungen, wenn sie denn stoffgleich, insbesondere aus Metall und Kunststoff, aber ohne elektronische Bauteile sind.
Momentan werden lediglich 15 % der Kunststoffpackungen stofflich verwertet. Herr Kollege Hünnerkopf, wenn man das thermische Recycling – so heißt es – mit einrechnet, sind es natürlich mehr. Wir wollen aber die stoffliche Verwertung vorantreiben, nicht die thermische Verwertung. Ich glaube daher, dass es wichtig ist, dass durch die Einführung des dringend notwendigen Wertstoffgesetzes vor allem wichtige Verbesserungen beim Recycling hochwertiger Kunststoffe zu erwarten sind. Es gibt ambitionierte Ziele, wie bereits erwähnt. 80 % sollen erfasst und auch recycelt werden. Für mich als Chemiker ist das ein Ziel, das wir hoffentlich erreichen werden – ich drücke mich jetzt vorsichtig aus. Ziele sind aber dazu da, damit man nach vorne blickt. Ich habe früher in meiner Tätigkeit als Umweltschutzingenieur am Landratsamt Ansbach viele Gesetze, Verordnungen und Grenzwerte gesehen, zu denen man gesagt hat: Wie werden wir sie einhalten? Die Industrie hat es dann doch geschafft.
Wir sind uns natürlich mit den Kolleginnen und Kollegen in Berlin einig, dass es bei den Verbesserungen vorangehen muss. Worüber man allerdings diskutieren kann, ist die Frage, wem die Organisationsverantwortung obliegen soll. Wir wollen eine echte Mitbestimmungsmöglichkeit für Kommunen an der Sammlungsgestaltung, da die kommunale Ebene auf diesem Gebiet sehr viel Erfahrung vorweisen kann und, wenn gewünscht, auch regionale Firmen einbinden kann. – Das vielleicht als kleiner Hinweis zum Nachzieher der CSU.
Selbstverständlich soll die in Teilbereichen hervorragend laufende Zusammenarbeit zwischen Privatwirtschaft und Kommunen weitergeführt werden. Wenn Firmen gut sind, glaube ich nicht, dass diese befürchten müssen, nicht mehr dabei zu sein.
Wir können natürlich nicht akzeptieren, dass die Kommunen bei Schlechtleistung eines Unternehmens lediglich ein Rügerecht haben. Das können wir nicht hinnehmen. Die Kommunen müssen schon das Heft in der Hand haben, statt sich durch irgendwelche langen Klagewege kämpfen zu müssen. Die Verantwortung muss also ganz klar bei den Kommunen liegen.
Ich glaube, auch bei den ökologischen Aspekten können wir noch Verbesserungen erreichen, wobei ich zu den 80 % schon etwas gesagt habe.
Kollege Fahn, Sie lehnen das ja komplett ab. Sie müssen vorsichtig sein. Über die Details haben wir schon kurz diskutiert. Sie lehnen dieses Anliegen aber pauschal ab. Dazu muss ich sagen: Das ist nicht unser Stil. Wir sagen: Endlich passiert etwas; endlich kommen Ministerin Hendricks und Florian Pronold und greifen das Problem auf. Die jahrelange Hängepartie wird hoffentlich beendet.