Protocol of the Session on December 9, 2015

Vielmehr geht es heute nur um zwei Fragen. Erstens: Sichert die aktuelle Form des Landesplanungsgesetzes, zu der uns heute eine Änderung vorgelegt wird, noch eine intensive Beratung und Beteiligung der Verbände und der Bürger?

Zweitens. Ist sichergestellt, dass es keine willkürlichen Änderungen an den Raumordnungsplänen geben kann? – Das ist insoweit wichtig, als Raumordnungspläne große Auswirkungen auf das räumliche Gesicht Bayerns haben. Deshalb gilt der Grundsatz, dass diese Verfahren so schnell wie möglich, aber so gründlich wie nötig durchgeführt werden müssen. Es darf nicht sein, dass schnell, aber schlampig gearbeitet wird.

Ich komme zu den zwei Punkten, in denen das Landesplanungsgesetz verändert werden soll. Die erste Änderung betrifft die Umstellung auf ein elektronisches Verfahren. Diesem Vorschlag können wir vollumfänglich zustimmen. Ich hoffe nur, dass in den Kommunen nicht so analoge Menschen wie ich sitzen, die alles ausdrucken, was schwierig zu lesen ist. Dann hätten die Kommunen noch mehr Papieraufwand als bisher schon.

Zum Zweiten geht es um eine Änderung im Beteiligungsverfahren. Diesen Vorschlag halten wir für problematisch. Früher hieß es im Landesplanungsgesetz, dass der Entwurf mit angemessener Frist zur Stellungnahme bekannt zu geben sei. Heute ist nur noch festgelegt, wer zu beteiligen ist. Die zu beteiligenden Stellen bekommen nur noch einen Link mitgeteilt, um im Internet die beabsichtigten Änderungen nachvollziehen zu können. Dieser Regelungsvorschlag legt den Verdacht nahe, dass die Staatsregierung an den Stellungnahmen von Verbänden und sonstigen Beteiligten nicht sonderlich interessiert ist. Dies kritisieren wir, sind es doch gerade die Kommunen, die in der Praxis von Raumnutzungskonkurrenzen betroffen sind.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön. – Unser nächster Kritikpunkt betrifft den Vorschlag – Dr. Bernhard hat ihn schon erläutert –, weitere Beteiligungsverfahren dann entfallen zu lassen, wenn neue Beachtenspflichten nicht entstehen oder bestehende nicht verstärkt werden. Wir haben im Ausschuss lange über diese Frage diskutiert. Wir sind der Meinung, dass es ein Beteiligungs

verfahren auch dann geben muss, wenn Beachtenspflichten wegfallen. Ein Beispiel: Die entsprechenden Gremien müssen nach unserer Auffassung beteiligt werden, wenn das Anbindegebot oder ein Ziel entfallen. Dass der zuständige Staatssekretär in diesem Zusammenhang von "Endlosschleifen" spricht, finde ich völlig verfehlt. Gäbe es tatsächlich "Endlosschleifen", hätten wir weder ein gültiges Landesentwicklungsprogramm noch gültige Regionalpläne. Es geht uns maximal um ein zweites Verfahren. Wir sind der Meinung, dass Gründlichkeit vor Schnelligkeit geht. Deswegen lehnen wir den Gesetzentwurf ab.

Dem Antrag der FREIEN WÄHLER zu der Frage, wann ein Raumordnungsbericht vorzulegen ist, stimmen wir zu.

(Beifall bei der SPD und den FREIEN WÄH- LERN)

Herzlichen Dank. – Nächster Redner ist Herr Kollege Muthmann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Landesplanungsrecht ist nicht sonderlich sexy. Daher ist das Interesse überschaubar – leider. Die Bedeutung des Landesplanungsrechts für die Entwicklung Bayerns insgesamt wird häufig unterschätzt. Ich hoffe daher, dass wir darüber noch intensiver beraten können, nachdem die Enquetekommission ihre Ergebnisse vorgelegt hat.

Heute geht es in erster Linie um die Verfahrensvereinfachung. Über deren Notwendigkeit sind wir uns mit der Staatsregierung weitgehend einig. Heute geht es nicht in erster Linie um Substanz, sondern heute geht es um das Verfahren. Das, was meine Vorredner dazu ausgeführt haben, brauche ich nicht zu wiederholen. Für die Digitalisierung und die damit einhergehende Papierlosigkeit des Verfahrens muss man sein, wenn man sich vor Augen hält, dass bisher bei Änderungen des Landesentwicklungsprogramms die Unterlagen an ungefähr 2.500 Beteiligte zu verschicken sind. Nicht alle sind gleichermaßen von den Änderungen betroffen. Daher können wir uns und den Beteiligten einiges ersparen. Dem Vorschlag, das Verfahren weitgehend zu digitalisieren, stimmen wir zu.

Frau Karl hat gerade die "Endlosschleifen" gescholten. In diesem Zusammenhang will ich an die Diskussion über die Vorlage des Landesentwicklungsprogramms in der 16. Legislaturperiode erinnern. Die damalige Staatsregierung und speziell der damals verantwortliche Minister kamen damit nur sehr mühsam voran. Erschwert wurde das Ganze dadurch, dass immer wieder Einwendungen erhoben wurden und demzufolge jeweils ein neues Beteiligungsverfah

ren gestartet werden musste. Die Idee, die Beteiligung bei abermaligen Änderungen des Planentwurfs zu beschränken, begrüßen wir. Dass solche Beteiligungen durchzuführen sind, wenn Beachtenspflichten erweitert oder neu aufgenommen werden sollen, ist schon angesichts der verfassungsrechtlichen Stellung der Kommunen unstrittig; denn sie werden in ihren Hoheits- bzw. Gestaltungsrechten beschränkt.

Über die Frage, wie die Beteiligung auszugestalten ist, wenn Beachtenspflichten reduziert werden, ist im Fachausschuss intensiv diskutiert worden. Ich habe eine gewisse Neigung dazu, der Verwaltung in dieser Frage einen Beurteilungsspielraum zu belassen. Dies verbinde ich mit der Erwartung, dass sie ein Gefühl dafür entwickelt, wann es sich um Bagatellen handelt und wann es um erhebliche Änderungen des Rechtsrahmens geht. Ich habe schon in der Einbringungsdebatte das Beispiel der umfangreichen Streichung von Vorranggebieten genannt. Das wäre eine spürbare Änderung, die problematisch sein könnte. Dennoch neigen wir dazu, der Verwaltung diesen Beurteilungsspielraum zumindest probeweise zu belassen.

Was den richtigen Zeitpunkt der Vorlage des Raumordnungsberichts angeht, so teilen wir die Auffassung von Herrn Dr. Bernhard nicht. Wir sind der Auffassung, dass sich die amtierende Regierung mit dem Raumordnungsbericht wenigstens einmal pro Legislaturperiode präsentiert. Das sollte möglich sein, nachdem sie zwei Jahre im Amt gewesen ist. In dem Raumordnungsbericht kann sie ihre Ziele benennen und erläutern. Nach der gegenwärtigen Regelung erfolgt die Vorlage zu spät, das heißt, die Staatsregierung erläutert etwas, was ihre Vorgängerin zu verantworten hat. Das ist keine glückliche Lösung.

Ich bedanke mich bei der SPD und den GRÜNEN für die Unterstützung der von uns vorgeschlagenen Neuregelung. Da sich die Reihen der CSU mittlerweile gefüllt haben, werden wir uns in der namentlichen Abstimmung wohl nicht durchsetzen können. Dennoch bleiben wir dabei, dass unsere Lösung die angemessene ist.

Ich hoffe ohnehin, dass der Raumordnungsbericht im Zuge der Diskussion über die Arbeit der Enquetekommission einem Gleichwertigkeitsbericht weicht, sodass wir uns regelmäßig mit der Frage befassen müssen, ob sich Bayern gemäß dem verfassungsrechtlichen Gebot der Herstellung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Landesteilen entwickelt.

Den Gesetzentwurf der Staatsregierung können wir in Teilen unterstützen. Da aber das Thema des Raumordnungsberichts nicht aufgenommen worden ist,

müssen wir den Gesetzentwurf in der Gesamtabstimmung ablehnen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön. Nächster Redner ist Herr Kollege Stümpfig.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Landesplanung hat in Bayern sehr, sehr wichtige Aufgaben: die Steuerung der Siedlungsentwicklung, die Ausweisung von Vorrangflächen und auch die Steuerung des immer größeren Drucks auf die Fläche. Erst letzte Woche haben wir eine längere Debatte zum Klimaschutz gehabt. Diese Woche konnte man auch gerade bei uns in Franken in der Zeitung mehrmals lesen, dass die Grundwasserneubildung ein ganz wichtiges Thema ist. Wenn die Sommerniederschläge immer stärker nachlassen und auch die Winter schneearm sind, müssen wir die Probleme der zunehmenden Flächenversiegelung angehen; denn sonst stellt sich in Zukunft verstärkt das Problem der Wasserversorgung.

Was aber stellen wir in Bayern fest? – Die Landesplanung wird immer mehr zur Farce. Sie dient eigentlich nur noch der maximalen Berücksichtigung der Wirtschaftsinteressen. Auch heute sehen wir im Landesplanungsgesetz einen Angriff auf das Landesentwicklungsprogramm; denn wichtige Weichen werden in die falsche Richtung gestellt. Ein Beispiel ist die geplante Lockerung des Anbindegebots im Landesentwicklungsprogramm. Wir befürchten tatsächlich den Ausverkauf unserer Heimat. Unser sogenannter Heimatminister Söder opfert die bayerische Heimat vollends ungezügelten Wirtschaftsinteressen. Dem werden wir nicht zustimmen.

Das Landesplanungsgesetz bereitet eine zunehmende Durchlöcherung des Landesentwicklungsprogramms vor und stellt einen Angriff auf selbiges dar. Die Anhörung der Verbände soll nämlich teilweise eingeschränkt werden. Wenn eine weitere Durchlöcherung des Landesentwicklungsprogramms ansteht, wenn Ziele und Beachtungspflichten wegfallen, sollen die Fachverbände nicht mehr zwingend gehört werden. Es geht also nur in eine Richtung: Wenn etwas Zusätzliches dazukommt, ist es in Ordnung, wenn aber etwas abgeschafft werden soll, dann ist eine Anhörung nicht mehr zwingend erforderlich. Das geht komplett in die falsche Richtung.

Das Landesplanungsgesetz wurde vom Ministerium auch gut eingepackt in eine durchaus sinnvolle andere Regelung – das ist gerade schon erwähnt worden. Natürlich macht es keinen Sinn, 2.500 Trägern öffentlicher Belange alles auszudrucken und zuzusenden;

das ist ganz klar. In unserer heutigen Zeit, wo so etwas viel einfacher geht, wäre dies ein Rückfall in die Steinzeit. Zu diesen Änderungen sagen wir selbstverständlich Ja. – Alle anderen Punkte aber, vor allem Artikel 16 Absatz 6 Satz 5, der besagt

Werden durch die Änderungen keine neuen Beachtenspflichten eingeführt oder bestehende verstärkt, kann von der erneuten Durchführung der Verfahren [...] abgesehen werden.

lehnen wir komplett ab.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich muss bekräftigen, dass der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses, Erwin Huber, in der Sitzung am 22. Oktober auch erwähnt hat, dass man eine andere Formulierung finden sollte und das Wort "verstärkt" durch die Wörter "erheblich geändert" ersetzen sollte, damit Änderungen nach oben und nach unten einbezogen werden, also nicht nur, wenn etwas dazu kommt, sondern auch, wenn etwas wegfällt. Dies wurde dann leider vom Finanzministerium mit einer schlechten Begründung abgelehnt. Herr Dr. Bernhard, auch Sie konnten mir heute nicht erklären, warum man einführen soll, dass eine Anhörung nicht stattfindet, wenn Beachtenspflichten wegfallen. Das konnte uns auch das Ministerium bei der Behandlung in unserem Ausschuss nicht erklären. Es bleibt sehr, sehr vage. Es wurde dann auf die Begründung verwiesen. Darin heißt es:

So kann ein erneutes Beteiligungsverfahren beispielsweise auch dann erforderlich sein, wenn in erheblichem Umfang Ziele entfallen [...].

Wenn wirklich in erheblichen Umfang Ziele entfallen, brauchen wir zwingend eine Beteiligung der Fachverbände. Das ist dann eben kein Ermessensspielraum mehr. Herr Muthmann, da widersprechen wir uns. Ich will in einem solchen Fall, dass die Fachverbände gehört werden; denn die Kann-Bestimmung ist keine Garantie, dass beim Wegfall von Zielen, beim weiteren Zerschießen eines guten, vernünftigen Landesentwicklungsprogramms nicht anständige Regelungen getroffen werden. Ohne Not werden die Fachverbände geknebelt. Warum, konnte uns nicht erklärt werden.

Deswegen steht für uns fest: Wenn fachliche Stellungnahmen zu kritisch werden, sollen die Fachverbände anscheinend mundtot gemacht werden, damit unser sogenannter Heimatminister Söder durchregieren und unsere Heimat weiterhin zubetonieren kann. Dem werden wir nicht zustimmen. Deswegen: Streichen Sie Satz 5. Wir brauchen ihn nicht. Gewähren Sie den Fachverbänden ein ausreichendes Mitspracherecht.

Gestalten Sie ein Landesplanungsgesetz, ein Landesentwicklungsprogramm, das steuert und lenkt und unsere schöne Heimat bewahrt, lebenswert und liebenswert erhält und für die Herausforderungen der Zukunft und für den Klimawandel wappnet. Dann werden wir zustimmen. Ansonsten lehnen wir den Gesetzentwurf ab. Dem Änderungsantrag der FREIEN WÄHLER werden wir zustimmen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen nun zur Abstimmung.

Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf der Drucksache 17/8107, der Änderungsantrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER auf der Drucksache 17/8409 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie auf der Drucksache 17/9195 zugrunde.

Vorweg ist über den vom federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie zur Ablehnung empfohlenen Änderungsantrag auf der Drucksache 17/8409 abzustimmen.

Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag auf Drucksache 17/8409 – das ist der Änderungsantrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER –, zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Danke schön. Gegenstimmen! – Das ist die Fraktion der CSU. Danke. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Zum Gesetzentwurf empfiehlt der federführende Ausschuss für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie Zustimmung. Der Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zu. Ergänzend schlägt er vor, in § 2 als Datum des Inkrafttretens den "1. Januar 2016" einzufügen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/8107 in namentlicher Form. Die Urnen sind bereitgestellt. Für die Abstimmung stehen fünf Minuten zur Verfügung; anschließend zählen wir aus.

(Namentliche Abstimmung von 13.27 bis 13.35 Uhr)

Wir fahren mit der Sitzung fort. Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Landungsplanungsgesetzes auf Drucksache 17/8107 bekannt: Mit Ja haben 75 und mit Nein 67 gestimmt. Stimmenthaltungen gab es keine.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 5)

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir jetzt gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Die Fraktion der CSU. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltung. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes".

Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 11 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften (Drs. 17/8457) - Zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt gemäß der Vereinbarung im Ältestenrat 24 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich an der Redezeit der stärksten Fraktion. – Erster Redner ist der Kollege Unterländer.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz hat zwar einen sperrigen Namen, ist aber in der Realität und in der praktischen Umsetzung von besonderer Bedeutung, gerade wenn es darum geht, Menschen mit Migrationshintergrund, Flüchtlingen und Asylbewerbern, die eine Bleibe- und Beschäftigungsperspektive haben, von ihrer Vorbildung her eine Beschäftigungsmöglichkeit zu geben, damit sie das, was sie in ihren Herkunftsländern gelernt haben, anwenden können.

Das Gesetz ist in seiner ursprünglichen Fassung bereits im Jahr 2013 in Kraft getreten. Nunmehr ist die Berufsanerkennungsrichtlinie der Europäischen Union, die hier zugrunde liegt, neu gefasst worden. Deswegen war das bayerische Gesetz anzupassen. Dazu hat es in Abstimmung mit den anderen Ländern einen Mustergesetzentwurf gegeben, der die Änderungen umfasst. Daran orientiert sich auch der Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung. Einige