Das Gesetz ist in seiner ursprünglichen Fassung bereits im Jahr 2013 in Kraft getreten. Nunmehr ist die Berufsanerkennungsrichtlinie der Europäischen Union, die hier zugrunde liegt, neu gefasst worden. Deswegen war das bayerische Gesetz anzupassen. Dazu hat es in Abstimmung mit den anderen Ländern einen Mustergesetzentwurf gegeben, der die Änderungen umfasst. Daran orientiert sich auch der Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung. Einige
Berufe sind explizit ausgenommen, insbesondere die, die eine eigene Berufsordnung haben. Aber in den anderen Bereichen gibt es die Möglichkeit, dass die Umsetzung weltweit gilt. Das ist ein wichtiger Ansatz. In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass Bund und Länder daran interessiert sind, die Erfahrungen mit der Umsetzung des Gesetzes und mit den Beratungsstrukturen zu evaluieren. Deswegen wird es hierzu ein gemeinsames Evaluationskonzept von Bund und Ländern geben, an dessen Erarbeitung sich der Freistaat Bayern beteiligt.
Die Beratungen im federführenden Ausschuss, dem sozialpolitischen Ausschuss, haben zu einem einstimmigen Beschluss geführt. Ich war deshalb auch etwas überrascht, dass es hier noch zu einer Aussprache gekommen ist; denn außer der Frage, ob man noch etwas in das Gesetz packen kann, und der Eilbedürftigkeit hat es in den Beratungen eigentlich keine Unterschiede zwischen den Fraktionen gegeben.
Wir sind der Meinung, dass der Gesetzentwurf dringend verabschiedet werden muss, um die EU-Richtlinie umzusetzen. Wir sind auch der Meinung, dass der Gesetzentwurf hilfreich ist, damit die Ziele des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes erreicht werden. Deshalb bitten wir Sie, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
(Von der Rednerin nicht au- torisiert) Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf als solcher ist tatsächlich unspektakulär. Er umfasst ist die Anpassung an eine EU-Richtlinie und ist im Prinzip mit den anderen Bundesländern abgestimmt. In den übrigen 15 Bundesländern werden gleichlautende oder ähnliche Gesetzentwürfe verabschiedet oder sind bereits verabschiedet.
Das Thema als solches ist allerdings nicht unspektakulär. Es geht darum – Kollege Unterländer hat das erwähnt; ich will es nur kurz skizzieren –, dass Menschen, die im Rahmen von Zuwanderung zu uns kommen, ihre im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen hier im Lande, in Bayern und in Deutschland, möglichst zügig anwenden können. Das ist das eigentliche Thema. Aber, Kolleginnen und Kollegen, im Zuge dieses Themas gibt es noch einiges zu tun. Es geht unter anderem um die Fragen, wie und wo die Anerkennung geschehen soll, wie schnell ein solches Anerkennungsverfahren läuft oder wie die Menschen bei solchen Anerkennungsverfahren unterstützt werden sollen. Da dies mit einem gewissen finanziellen Aufwand verbunden ist, ist die Frage zu stellen, ob
Wir haben im Ausschuss deshalb einen Antrag gestellt, für den wir leider keine Mehrheit bekommen haben. Wir haben beantragt, die Verfahren zur Anpassung und zu den Qualifizierungsmaßnahmen für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse transparenter zu gestalten. Sie sollen besser gefördert werden. Hierbei ging es mehr um die Frage der Kosten und darum, die dafür anfallenden Gebühren bundeseinheitlich zu regeln. Das wird in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich gehandhabt.
Selbst mit diesem Antrag ist das Thema aber noch nicht vom Tisch. Wenn wir die Integration in den nächsten Jahren ernsthaft angehen wollen, ist das sicherlich ein wichtiges Thema, aber es geht auch darum, entsprechende Nachqualifizierungen und Zusatzqualifizierungen derjenigen vorzunehmen, die dafür infrage kommen. Wenn ein Abschluss, der im Ausland erworben wurde, nicht unseren Standards entspricht – wir haben relativ hohe Standards, die wir nicht absenken wollen –, müssen wir den Menschen möglichst unbürokratische und einfache Nachqualifizierungs- und Fortbildungsmaßnahmen anbieten, damit sie in relativ kurzer Zeit in ihrem eigentlichen Berufsfeld in Deutschland arbeiten können.
Ein Gutes hat der Gesetzentwurf, worauf Herr Unterländer auch schon hingewiesen hat. Es wird eine bundesweite Evaluierung der bisherigen Regelungen geben. Wir hoffen, dass diese zügig in Gang kommt, dass die Ausschreibung zügig passiert und das Ganze schnell in Angriff genommen werden kann. Wir freuen uns auf die Ergebnisse und werden weiter an diesem Thema dranbleiben. Wir werden mit unseren parlamentarischen Initiativen weiter dafür sorgen, dass die Menschen, die eine Qualifikation im Ausland erworben haben, diese in Deutschland relativ zügig und nachhaltig einsetzen können.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf muss noch in diesem Jahr verabschiedet werden, weil sonst Strafzahlungen an die EU drohen. Der Bund hat bereits angekündigt, dass er dann, wenn dem so wäre, diese Strafzahlungen auf Bayern umlegen würde. Deswegen ist es wichtig, dieses Gesetz noch heute zu verabschieden.
kündigt, dass es noch Handlungsbedarf gibt. Manche Dinge müssen noch nachgebessert werden. Wichtig ist das Ziel des Gesetzentwurfs, das Verfahren einfacher und schneller zu machen, um die Mobilität der europäischen Arbeitnehmer zu fördern. Positiv ist auch, in Zukunft einen einheitlichen Ansprechpartner zu haben und es dem Antragsteller zu ermöglichen, innerhalb einer Frist von sechs Monaten eine Eignungsprüfung abzulegen. Wichtig ist auch, dass es einen Vorwarnmechanismus gibt zwischen den europäischen Behörden, wenn beispielsweise gewisse Verträge von Gerichten untersagt wurden oder wenn gefälschte Qualifikationsnachweise verwendet wurden. Dafür muss es eine konkrete Überprüfung geben.
Trotzdem begrüßen wir diese Neuregelungen wegen der Vorteile, die wir auch sehen. Dazu gehört die Möglichkeit, die Anträge elektronisch zu übermitteln. Damit wird das Antragsverfahren beschleunigt, und für den Antragsteller werden die Kosten reduziert. Darüber hinaus ist die landesweite Evaluation vorgesehen sowie die Möglichkeit, innerhalb von sechs Monaten eine Eignungsprüfung ablegen zu können. Auch das ist positiv zu werten. Gut finden wir auch, dass keine Kosten für die Kommunen und die Bürger anfallen. Die Gebühren trägt weiterhin der Antragsteller.
Wichtig sind aber auch – das wollen wir insgesamt noch verbessern – die aufgezeigten Kritikpunkte. Dazu gehört, dass die einheitlichen Ansprechpartner lediglich eine Vermittlungsrolle haben. Bundesweit haben die IHKs bereits 40.000 Beratungen durchgeführt, und einige Bundesländer haben einen gesetzlichen Beratungsanspruch formuliert. In Bayern ist das bisher noch nicht der Fall. Vielleicht können wir das in Zukunft nachbessern.
Noch ein Wort zu den Kosten für das Verfahren; diese variieren zum Teil ganz erheblich. Es geht um einen Aufwand zwischen 100 Euro und 1.000 Euro. Das ist bisher überhaupt nicht geregelt. Um der Gerechtigkeit willen muss auch dieser Punkt noch geregelt werden.
Ich fasse die drei Kritikpunkte noch einmal zusammen. Erstens: Es dauert zu lange; zweitens: Es ist teuer; und drittens: Es ist intransparent. Bei all diesen Kritikpunkten muss nachgebessert werden.
Natürlich stellt die Anzahl der Flüchtlinge neue Herausforderungen an den Arbeitsmarkt. Aktuell gibt es nur Schätzungen in Bezug auf die Qualifikation der Flüchtlinge. Es wird davon ausgegangen, dass etwa ein Drittel oder vielleicht auch etwas weniger Flüchtlinge einen beruflichen oder akademischen Abschluss haben. Folglich wird es eine Zunahme entsprechender Qualifikationsanträge geben. Der Bedarf an Quali
fizierung wird zunehmen. Daran muss gearbeitet werden. Wir als FREIE WÄHLER wollen die Integrationsbemühungen ausländischer Mitbürger nicht nur einfordern, sondern auch unterstützen. Fazit: Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu. Er muss ja, wie ich bereits gesagt habe, noch in diesem Jahr verabschiedet werden. Wir bitten aber, die genannten Kritikpunkte zu überarbeiten. Dafür haben wir noch etwas Zeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die EU fordert den Vollzug dieser Berufsanerkennungsrichtlinie bis zum 31.12.2015. Bayern kommt dieser Verpflichtung zum letztmöglichen Zeitpunkt und auch – wie wir gehört haben – im geringstmöglichen Umfang nach. Wir können uns heute bei der EU bedanken; denn ohne diese Initiative der EU wären wir nicht so weit, wie wir es jetzt sind.
Die Bundesregierung schätzt, dass bundesweit etwa 300.000 Einwanderinnen und Einwanderer über qualifizierte Berufsabschlüsse verfügen, die hierzulande nicht anerkannt sind. In Bayern kann man getrost von 40.000 bis 50.000 Menschen ausgehen. Darunter befinden sich Fachkräfte, die dringend benötigt werden. Wir wollen die Anerkennung der im Ausland erworbenen Qualifikationen nach länderübergreifenden Standards in einem überschaubaren Zeitraum. Außerdem ist es erforderlich, dass Menschen, die bei uns leben und arbeiten wollen, zu Fragen ihrer beruflichen Entwicklung passende und geeignete Beratungsinstitutionen vorfinden. Sie sollen sich im Hinblick auf ihren Referenzberuf informieren können. Migranten und Flüchtlinge haben einen besonderen Beratungsbedarf, dem wir auch nachkommen sollten.
Laut Anerkennungsstatistik konnten im Jahr 2014 in Bayern 5.000 EU-Bürgerinnen und EU-Bürger ihre eingereichten Qualifikationen, Zeugnisse und Zertifikate anerkennen lassen, aber nur ungefähr 500 Personen aus anderen Herkunftsländern. Flüchtlinge, die zu uns kommen, müssen aber auch in den Genuss einer Anerkennungsberatung kommen, in deren Rahmen die berufliche Anerkennung der mitgebrachten Qualifikationen geprüft wird. Sie kommen aber derzeit zu kurz. Wenn Integration gelingen soll, muss mehr passieren.
Ein Bericht der Bundesregierung aus dem Frühjahr 2015 zeigt, dass die Berufstätigen im Falle der Anerkennung ihrer Qualifikationen eine weitaus bessere Chance auf dem Arbeitsmarkt haben. Daher ist es erforderlich, das bestehende Angebot an Beratungen auszubauen. Dieses sollte insbesondere im Hinblick auf Geflüchtete verbessert werden. Zudem sollte nicht nur eine Erstberatung, sondern auch eine Betreuung und Begleitung im Anerkennungsverfahren ermöglicht werden. Ich zitiere aus dem Eckpunktepapier der CSU zum geplanten Bayerischen Integrationsgesetz. Dort wird gefordert: "Zuwanderer sollen durch die Aufnahme von Ausbildung und Arbeit alles unternehmen, um für sich selbst und ihre Familien zu sorgen." Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sollten es ernst meinen und dafür sorgen, dass Flüchtlinge tatsächlich die Chance erhalten, so gut und so schnell wie möglich in den Arbeitsmarkt einzusteigen. Sonst sind all das, was Sie verabschieden, nur leere Worte.
Wir brauchen koordinierte Angebote für Geflüchtete schon in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Wir brauchen sowohl für die Antragstellenden als auch für die Bundesagentur für Arbeit mehr Klarheit über die Kosten. Herr Kollege Dr. Fahn hat das schon angesprochen. Außerdem brauchen wir mehr Klarheit und Transparenz über den Erfolg von Anerkennungsverfahren. Kostenobergrenzen sowie Korridore für die Verfahren und Maßnahmen können Abhilfe schaffen. Zudem fehlt es an systematischen und ausreichenden Angeboten zur Anpassungs- und Nachqualifizierung sowie zu Anpassungshilfen. Darüber hinaus wird ein geeignetes Darlehens- und Stipendienprogramm gefordert. Nur so gelingt Integration. Nur so gelingt das, was Sie anstreben.
Die vorliegende Novelle beschränkt sich ausschließlich auf die verpflichtende Umsetzung der EU-Richtlinie. Wenn Integration jedoch gelingen soll, muss mehr passieren.
Diese Woche hat mich ein jesidischer Iraker, der gut deutsch spricht, im Berufsleben steht und sich vorbildlich um die nachkommenden Flüchtlinge kümmert, im Büro besucht. Er hat mir gesagt: So, wie es derzeit ist, kann es nicht bleiben. Da muss mehr passieren, sonst geht Integration schief. Das Thema Integration muss im Jahr 2016 an erster Stelle auf der Tagesordnung stehen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute machen wir mit der Änderung des Bayerischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes, dem Anerkennungsgesetz, einen weiteren wichtigen Schritt hin zu einem noch transparenteren und schnelleren Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsabschlüsse. Meine Damen und Herren, Wichtiges ist bereits gesagt worden. Unsere Wirtschaft, die Unternehmen und Betriebe, benötigen auch diese Talente. Das Anerkennungsverfahren vereinfacht die Integration von Menschen, die zu uns kommen, in den Arbeitsmarkt. Dabei ist es egal, ob es sich um EU-Bürger oder Flüchtlinge mit entsprechender Bleibeperspektive handelt. Nur wenn man weiß, ob und in welchem Umfang die im Herkunftsland erworbenen Qualifikationen mit unseren heimischen Qualifikationen vergleichbar sind, kann man, wenn nötig, passgenau nachqualifizieren.
Der Gesetzentwurf setzt die umfangreiche EU-Richtlinie zur Anerkennung von Berufsqualifikationen um. Damit wird das Verfahren schneller, einfacher und erhält mehr Planungssicherheit. Der erste Teil des Gesetzentwurfs – das ist kurz angesprochen worden – betrifft die Änderung des bisherigen Bayerischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich die vier wichtigsten Punkte kurz darstellen.
Erstens wird im Anerkennungsverfahren ein einheitlicher elektronischer Ansprechpartner eingeführt. Hierzu wird das schon bestehende Dienstleistungsportal Bayern der Staatsregierung erweitert und mit einem Bundesportal verbunden. Damit werden die Antragsteller unterstützt und die Anträge rasch elektronisch bearbeitet.
Zweitens werden die Verfahren deutlich beschleunigt. Antragsteller, die eine Eignungsprüfung ablegen müssen – das hat Kollege Dr. Fahn angesprochen –, haben künftig einen Anspruch darauf, dass dies innerhalb einer sechsmonatigen Frist geschieht. Dieser Aspekt betrifft die Planungssicherheit.
Drittens wird ein europäischer Berufsausweis eingeführt, der nach und nach verschiedene Berufe erfasst. Durch dieses elektronische Dokument werden die Nachweispflichten bei innereuropäischen Anerkennungsverfahren deutlich standardisiert und erleichtert. Das kann man leicht nachvollziehen.
schnelle Anerkennung ist wichtig und notwendig. Dennoch sollte jeder Missbrauch von vorneherein ausgeschlossen werden. Das Binnenmarkt-Informationssystem IMI der EU soll im Berufsrecht Anwendung finden. Die für die Anerkennung zuständigen Stellen und entsprechende Gerichte werden an IMI angeschlossen und können innerhalb kurzer Zeit, maximal drei Tage, Warnungen austauschen, sollten Erkenntnisse über gefälschte Zeugnisse oder Ähnliches vorliegen. Dies ist im Hinblick auf die Rechtssicherheit und die Akzeptanz wichtig.
Meine Damen und Herren, eine ganze Reihe weiterer Gesetze ist darüber hinaus anzupassen. Vor allem der beamtenrechtliche Teil ist hervorzuheben. Im Leistungslaufbahngesetz und im Bayerischen Beamtengesetz müssen Änderungen vorgenommen werden. Hierzu möchte ich noch ein paar Punkte sagen. Das Anerkennungsverfahren wird parallel zum Bayerischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz gestaltet. Das Anerkennungsverfahren wird flexibler. Die berufliche Praxis sowie das lebenslange Lernen finden stärkere Berücksichtigung. Außerdem gibt es Erleichterungen für einzureichende Unterlagen, auch durch die Möglichkeit umfassender elektronischer Kommunikation mit den Antragstellern. Es gilt, dass die Anerkennung allein keinen Anspruch auf Einstellung begründet.
Meine Damen und Herren, das war in aller Kürze die Zusammenfassung. Frau Kollegin Kamm, einen Punkt möchte ich noch sagen. Der Pakt "Integration durch Arbeit" wurde vor zwei Monaten mit den Wirtschaftsverbänden, mit den kommunalen Spitzenverbänden des Freistaats, dem Handwerkskammertag, dem Bayerischen Industrie- und Handelskammertag, der vbw, der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit und der Bayerischen Staatsregierung geschlossen. Dabei ist die Anerkennungsberatung ein wichtiger Aspekt.
Der Beschluss ist da. Die finanziellen Mittel sind hier planungssicher eingesetzt. Unser Haus wird heute neben den drei Beratungsstellen in München, Augsburg und Nürnberg fünf weitere Beratungsstellen entwickeln und fördern. Dies wird in den nächsten Monaten der Fall sein.
Meine Damen und Herren, das Gesetz ist ein wichtiger Beitrag zur raschen Arbeitsmarktintegration. Ich kann dies hier nur betonen. Ich danke für die konstruktiven Beratungen und für das einstimmige Beratungsergebnis und bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf.
Herzlichen Dank. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. – Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf auf der Drucksache 17/8457 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration auf der Drucksache 17/9321. Der federführende Ausschuss empfiehlt Zustimmung. Der Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zu. Ergänzend schlägt er vor, dass in § 5 als Datum des Inkrafttretens der "1. Januar 2016" eingefügt wird. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 17/9321. – Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Ergänzung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? - Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltung. Damit ist es so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Danke schön. Gegenstimmen? – Keine Gegenstimme. Stimmenthaltungen? – Auch keine Stimmenthaltung. Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften".