Protocol of the Session on December 9, 2015

Ich komme zum Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag betreffend "Wärmewende I: Deutliche Erhöhung der Ausgaben für die energetische Sanierung staatlicher Gebäude", Drucksache 17/8314. Mit Ja haben gestimmt 56, mit Nein haben gestimmt 90. Stimmenthaltungen waren es 16. Damit ist dieser Änderungsantrag ebenso abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 2)

Nun zum Ergebnis der Abstimmung über den Änderungsantrag betreffend "Sonderinvestitionsprogramm Bayern barrierefrei 2023", Drucksache 17/8974. Mit Ja haben gestimmt 55, mit Nein haben gestimmt 91. Stimmenthaltungen gab es 18. Damit ist dieser Änderungsantrag ebenfalls abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 3)

Es folgen nun die Abstimmungen über den Nachtragshaushaltsplan und das Nachtragshaushaltsgesetz. Den Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 empfiehlt der federführende Ausschuss zur Annahme mit der Maßgabe von Änderungen. Ich verweise insoweit auf Drucksache 17/9281. Wer dem Nachtragshaushaltsplan 2016 unter Berücksichtigung der vom federführenden Ausschuss vorgeschlagenen Änderungen zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist die CSU-Fraktion. Danke schön. Ich bitte, Gegenstimmen anzuzeigen. – Das sind die SPD, die Fraktion der FREIEN WÄHLER und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Nachtragshaushaltsplan 2016 in der Fassung des federführenden Ausschusses angenommen.

Die sich auf den Nachtragshaushaltsplan beziehenden, vom federführenden Ausschuss zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsanträge, über die wir nicht einzeln abgestimmt haben, sind gemäß § 126 Absatz 6 der Geschäftsordnung als erledigt zu

betrachten. Insoweit verweise ich auf den Teil I der Ihnen vorliegenden Liste.

(Siehe Anlage 4)

Zum Nachtragshaushaltsplan 2016 soll außerdem noch folgender Beschluss gefasst werden:

Das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat wird ermächtigt, den Ansatz bei Kapitel 13 03 Titel 546 49 (Vermischte Ausgaben und zum Ausgleich der Schluss- Summe des Haushaltsplans) entsprechend dem Ergebnis der parlamentarischen Beratungen anzupassen und die aufgrund der in den parlamentarischen Beratungen vorgenommenen Änderungen erforderlichen Berichtigungen in den Erläuterungen, der Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen und den sonstigen Anlagen beim endgültigen Ausdruck des Nachtragshaushaltsplans 2016 vorzunehmen.

Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die CSU, die SPD und die FREIEN WÄHLER. Danke. Ich bitte, Gegenstimmen anzuzeigen. – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN. Danke schön. Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist das so beschlossen.

Mit der Annahme des Nachtragshaushaltsplans 2016 in der Fassung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen haben die in Teil II der aufgelegten Liste enthaltenen Änderungsanträge ihre Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon zustimmend Kenntnis.

(Siehe Anlage 4)

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über das Nachtragshaushaltsgesetz 2016 selbst.

Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/7866, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 17/8993, 17/8995 und 17/9094 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf Drucksache 17/9345 zugrunde.

Vorweg ist über die vom federführenden Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen zur Ablehnung empfohlenen Änderungsanträge auf den Drucksachen 17/8993 und 17/8985 abzustimmen.

Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag auf Drucksache 17/8993 – das ist der Antrag von Abgeordneten der SPD-Fraktion – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die SPD. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Die

CSU. Stimmenthaltungen? – Die Fraktionen der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.

Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag auf Drucksache 17/8995 – das ist der Antrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Die Fraktion der CSU. Stimmenthaltungen? – Die Fraktionen der SPD und der FREIEN WÄHLER. Damit ist auch dieser Änderungsantrag abgelehnt.

Zum Gesetzentwurf selbst empfiehlt der federführende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen. Diesen stimmt der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen ebenfalls zu. Ergänzend schlägt er vor, dass in § 3 Nummer 3 – das ist die Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes – in Artikel 19 das Fußnotenzeichen und die Fußnote gestrichen werden. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 17/9345. Wer dem Gesetzentwurf mit den empfohlenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die CSU-Fraktion. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Die SPD-Fraktion, die Fraktion der FREIEN WÄHLER und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist es so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht.

Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Die CSU. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Fraktion der SPD, Fraktion der FREIEN WÄHLER und Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen angenommen. Das Gesetz hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2015/2016 (Nachtragshaus- haltsgesetz 2016)".

Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag von Abgeordneten der CSU-Fraktion auf Drucksache 17/9094 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Beratung des Nachtragshaushalts 2016 ist damit abgeschlossen. Ich bedanke mich sehr, sehr herzlich beim Hohen Haus, bei den Kolleginnen und Kollegen, insbesondere beim Vorsitzenden des Haushaltsausschusses Herrn Kollegen Winter

(Beifall bei der CSU)

und beim Stellvertreter Herrn Kollegen Halbleib.

Herr Staatsminister Dr. Söder, mit der rechtzeitigen Verabschiedung des Nachtragshaushalts zum Ende dieses Jahres ist dafür Sorge getragen, dass wir beginnend mit dem Jahr 2016 in unserer Verantwortung für die Menschen in Bayern auf einem guten Weg sind. Herzlichen Dank dafür! Die Staatsregierung kann jetzt mit diesem Haushalt arbeiten. Vielleicht kann man auch draußen bei den Regierungen noch sagen, dass das Parlament den Haushalt hier beschließt. Dafür wären wir auch sehr dankbar.

(Beifall bei der CSU)

Noch einmal herzlichen Dank Herrn Kollegen Winter, Herrn Kollegen Halbleib, allen Mitgliedern des Haushaltsausschusses und damit allen Fraktionen für die intensiven und zügigen Beratungen im zuständigen Haushaltsausschuss und jetzt auch für die Disziplin bei der Abstimmung. Ich bin sehr dankbar dafür. Jetzt haben Sie Ihre Mittagspause bis 13.00 Uhr verdient.

(Unterbrechung von 12.28 bis 13.03 Uhr)

Nach der Mittagspause fahre ich mit der Sitzung fort und rufe den Tagesordnungspunkt 10 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (Drs. 17/8107) - Zweite Lesung

hierzu:

Änderungsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Alexander Muthmann u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) hier: Unterrichtung des Landtags (Art. 32) (Drs. 17/8409)

Ich eröffne die Aussprache und möchte darauf hinweisen, dass die Gesamtredezeit der Fraktionen entsprechend der Vereinbarung im Ältestenrat 24 Minuten beträgt. Erster Redner ist der Kollege Dr. Bernhard.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir diskutieren jetzt in Zweiter Lesung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bay

erischen Landesplanungsgesetzes, den die Staatsregierung vorgelegt hat. Er war eine Reaktion auf die vielfache Kritik an der Bürokratisierung und den Schwierigkeiten in Raumordnungsverfahren. Ziel dieses Gesetzentwurfes ist es, die Raumordnungsverfahren und die Regionalplanung zu verschlanken und dafür im Sinne der Digitalisierung das Internet, das heute zur Verfügung steht, zu nutzen.

Bei der Aufstellung und Fortschreibung von Raumordnungsplänen werden den Beteiligten bisher im Rahmen der Anhörung umfangreiche Unterlagen in Papierform übermittelt. Das bedeutet einen erheblichen Aufwand an Zeit und Kosten. Auch müssen dann Stellungnahmen abgegeben werden. Das geschieht bislang in schriftlicher Form. Des Weiteren ist bei Änderungen des Planentwurfs nach Durchführung des Anhörungsverfahrens eine erneute Anhörung erforderlich etc.

Was ist geplant? – Künftig sollen die Beteiligten bei der Aufstellung oder Fortschreibung von Raumordnungsplänen sowie bei der Durchführung von Raumordnungsverfahren auf die Einstellung des Planentwurfs im Internet hingewiesen werden, was auch per E-Mail erfolgen kann. Auch können künftig Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht mehr nur schriftlich, sondern auch per E-Mail abgegeben werden. Bei der Aufstellung und Fortschreibung von Raumordnungsplänen sollen weitere Anhörungsverfahren künftig nicht mehr bei jeglichen Änderungen, sondern nur noch unter engen Voraussetzungen erforderlich sein.

Die Nutzung des Internets, der Instrumente der Digitalisierung bei diesen Verfahren ist ein großer Fortschritt. Das ist eine zeitgemäße Nutzung der gegebenen technischen Möglichkeiten. Wenn jemand die Papierform haben möchte, bekommt er die Unterlagen immer noch in Papierform. Es ist ein großer Fortschritt, dass die Beteiligten sich künftig einfacher an solchen Verfahren beteiligen können. Eine Verschlankung des Verfahrens entsteht auch dadurch, dass bei Änderung des Planentwurfs etc. erneute Anhörungen nur noch dann erforderlich sind, wenn neue Beachtenspflichten eingeführt oder bestehende verstärkt werden.

Wir haben darüber im Wirtschaftsausschuss ausführlich diskutiert. Besonders lange haben wir uns darüber unterhalten, ob die Anhörung beim Wegfall oder bei der Reduzierung von Beachtenspflichten nicht mehr erforderlich ist. Am Ende haben wir festgelegt: Es ist eine Sache des Ermessens, ob eine Anhörung stattfindet. In der Entwurfsbegründung ist dargestellt worden, in welchen Fällen man davon ausgeht, dass trotz der fehlenden Erforderlichkeit Anhörungen statt

finden. Das steht im pflichtgemäßen Ermessen. Im Falle anstehender gravierender Änderungen bei Beachtenspflichten etc. gehe ich davon aus, dass der öffentliche Druck so groß sein wird, dass es dafür immer Anhörungsverfahren gibt. Ich glaube, es ist sinnvoll, das Verfahren wie dargestellt zu verschlanken, aber es in das Ermessen der Behörde zu stellen, nicht zwingend erforderliche Anhörungsverfahren durchzuführen.

Wir haben auch den Änderungsantrag der FREIEN WÄHLER länger diskutiert. Darin wird gefordert, dass in Artikel 32 des Landesplanungsgesetzes die Wörter "ab dem Jahr 2008 alle fünf Jahre" durch die Wörter "jeweils zwei Jahre nach dem Beginn einer neuen Wahlperiode" ersetzt werden. Wir waren am Ende der Meinung, man sollte es hier bei der aktuellen Regelung belassen. Wenn es denn eine neue Regierung gibt, kann sie das bewerten und ihre eigenen raumordnerischen Vorstellungen im Rahmen dieses Berichts kommunizieren. Im Übrigen kann die alte Regierung im Falle eines Wechsels Vorbereitungen treffen. Die Verzögerungen in jüngster Vergangenheit hatten spezielle Gründe. Sie hatten eigentlich mit dem aktuell gültigen Turnus nichts zu tun. Deshalb haben wir den Antrag im Wirtschaftsausschuss abgelehnt.

Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein wichtiger Fortschritt bei den Verfahren und bringt eine Vereinfachung und Erleichterung für die Verwaltung mit sich. Er bedeutet aber auch eine große Erleichterung für diejenigen, die sich an solchen Verfahren beteiligen wollen. Ich empfehle dem Hohen Hause, soweit es anwesend ist, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.

(Beifall bei der CSU – Dr. Christian Magerl (GRÜNE): Klasse statt Masse!)

Danke schön. – Zunächst möchte ich ankündigen, dass die CSU für diesen Tagesordnungspunkt namentliche Abstimmung beantragt hat.

(Allgemeine Heiterkeit)

- Keinen Kommentar, bitte. – Kollegin Karl ist die Nächste am Rednerpult.

Frau Präsidentin, liebe "zahlreich" erschienene Kolleginnen und Kollegen! Das Landesplanungsgesetz bildet die Grundlage für die Verfahren bei der Erstellung und Änderung von Raumordnungsplänen. Der uns jetzt vorliegende Gesetzentwurf hat das Ziel, diese Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Das ist zunächst einmal ein sehr lobenswertes Ziel; aber wie so oft ist gut gemeint nicht unbedingt gut gemacht.

Wir reden heute nicht über die Inhalte von Raumordnungsplänen, auch nicht über die Inhalte der Fortschreibung des LEP, des Landesentwicklungsprogramms, auf dessen Entwurf wir schon seit Monaten warten; ich hoffe, dass wir dazu im Februar einen Entwurf bekommen.

Vielmehr geht es heute nur um zwei Fragen. Erstens: Sichert die aktuelle Form des Landesplanungsgesetzes, zu der uns heute eine Änderung vorgelegt wird, noch eine intensive Beratung und Beteiligung der Verbände und der Bürger?