Protocol of the Session on July 16, 2015

Okay, wenn ich, sobald ich den deutschen Boden betrete, einen Anspruch auf einen Ausbildungsplatz habe und mindestens fünf Jahre bleiben kann, dann versuche ich es auch. Deshalb gibt es doch die aktuelle Entwicklung. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind eben nicht, wie vielleicht der eine oder andere vor ein paar Jahren noch gemeint hat, arme Waisenkinder, die von irgendwo hierherkommen, sondern das Gegenteil ist der Fall. Auch hier findet jetzt ein unglaubliches Schleusergeschäft statt. Menschen werden von ihren Familien gegen die Zahlung von viel Geld auf den Weg geschickt, damit sie in Deutschland ihr Glück finden können. Mit solchen Anreizen werden Familien nur aus finanziellen Gründen auseinandergerissen. Meine Damen und Herren, das ist überhaupt nicht humanitär!

(Beifall bei der CSU – Zurufe von den GRÜNEN)

Ich sage Ihnen deshalb klipp und klar: Ja, wir sind mit den Verfahrensdauern auf Bundesebene nach wie vor sehr unzufrieden.

(Zuruf der Abgeordneten Margarete Bause (GRÜNE))

Im Koalitionsvertrag steht – das ist zu Recht angesprochen worden –, in drei Monaten sollen sie in der Regel abgeschlossen sein. Das Gegenteil ist in den

letzten Jahren der Fall gewesen. Auch wenn die Bundesregierung in Berlin unionsgeführt ist, werde ich nicht müde, deutlich zu machen, dass wir damit höchst unzufrieden sind und das nicht in Ordnung ist.

(Beifall bei der CSU – Zurufe der Abgeordneten Claudia Stamm (GRÜNE) und Volkmar Halbleib (SPD))

240.000 Anträge sind gegenwärtig noch nicht verbeschieden. Das ist ein Unding, humanitär gesehen eine Zumutung für die Betroffenen, und es hindert uns daran, diejenigen, die kein Recht auf Asyl haben, sofort wieder außer Landes zu bringen. Das ist das Problem an der ganzen Geschichte, und deshalb werden wir nicht müde, das weiter anzusprechen.

Ich kann nur in völliger Übereinstimmung mit dem, was Thomas Kreuzer gesagt hat, feststellen: Ja, wir werden diese Themen im Bundesrat weiter auf die Tagesordnung bringen, und wir werden, wenn es sein muss, in jeder Sitzung und jeden Monat wieder,

(Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER): Gerne! Gerne alle 14 Tage!)

SPD und GRÜNE dazu zwingen, Farbe zu bekennen.

(Beifall bei der CSU)

Sie werden erleben, dass sich auch Kommunen in den rot-grün regierten Ländern das nicht mehr lange gefallen lassen, was damit über sie hereinbricht.

Noch einmal: Wir haben eine klare humanitäre Verpflichtung für die echten Flüchtlinge, aber eine konsequente Missbrauchsbekämpfung ist dort nötig, wo Menschen völlig ohne Recht Sozialleistungen in unserem Land in Anspruch nehmen.

(Zuruf der Abgeordneten Claudia Stamm (GRÜNE))

Nur so werden wir der aktuellen Situation gerecht, und dafür werden wir gemeinsam weiterkämpfen!

(Anhaltender Beifall bei der CSU - Zurufe von der CSU: Bravo!)

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, damit ist die Aktuelle Stunde beendet.

Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 2 a auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes (Drs. 17/7356) - Erste Lesung

Der Gesetzentwurf soll ohne Aussprache an den federführenden Ausschuss für Gesundheit und Pflege überwiesen werden. Wer mit der Überweisung an den zur Federführung vorgeschlagenen Ausschuss für Gesundheit und Pflege einverstanden ist, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen! - Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltung. Der Gesetzentwurf wird damit diesem Ausschuss zur Federführung zugewiesen.

Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 2 b auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Günther Knoblauch, Reinhold Strobl u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes (Verbesserung der Rechte des Eigentümers bei der Aufnahme des Denkmals in die Denkmalliste und bei der Festlegung von Bodendenkmalverdachtsflächen sowie Kostenregelung für die Finanzierung denkmalpflegerischer Mehraufwendungen im Zusammenhang der Denkmalfeststellung in Bodendenkmalverdachtsflächen) (Drs. 17/7221) - Erste Lesung

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragsteller begründet. Ich eröffne die Aussprache und möchte darauf hinweisen, dass die gesamte Redezeit 24 Minuten beträgt. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Der erste Redner ist der Herr Kollege Knoblauch.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Die Denkmalpflege leistet einen wichtigen Beitrag zu unserer kulturellen Identität. Das Denkmalschutzgesetz stammt aber aus dem Jahr 1973 und bedarf einer Anpassung. Damals waren die Bürgerrechte noch kleingeschrieben, und ich glaube, wir müssen uns darüber Gedanken machen, wie wir hier den Bürger besser einbinden. Ich freue mich, dass der neue Generalkonservator konstruktive Impulse eingebracht hat, und wir wünschen ihm vonseiten der SPD-Fraktion alles Gute bei seiner künftigen Arbeit.

(Beifall bei der SPD)

Ein erster Schritt ist das Positionspapier zur Neuorientierung der Denkmalpflege, das im März dieses Jahres von Staatsminister Dr. Spaenle vorgestellt wurde. In den Mittelpunkt des Papiers wurde die bessere Einbeziehung der Bürger als Eigentümer von Denkmä

lern gestellt. Darin heißt es zum Beispiel: Denkmalschutz und Denkmalpflege können nur so stark sein wie die Akzeptanz in der Bevölkerung. Oder: Der Kulturauftrag wird von der Bevölkerung erteilt und getragen. - Bisher ist es aber bei diesem Positionspapier geblieben, und damit die schönen Worte nicht verkümmern, müssen konkrete Taten folgen. Das Gesetz muss deshalb den Bürger einbinden und darf ihn nicht wie bisher ausschließen. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir als SPD eine Partnerschaft der Denkmalpflege mit den Bürgern; das bedeutet, mit dem Bürger in Kontakt zu treten, ihn zu informieren, seine Meinung zu hören, ihn ernst zu nehmen und sein Wissen zu nutzen. Unser Motto lautet: Mit den Bürgern gemeinsam das Beste für das Denkmal.

Wie war es bisher? - Bisher konnte der Bürger kaum oder gar nicht mitwirken. In der Praxis sah das so aus, dass beispielsweise bei Bodendenkmälern eine Luftaufnahme mit dunklen Punkten oder vermeintlichen Gebäudeumrissen betrachtet wurde. Zur Sicherung der Verdachtsmomente wurde ein Umriss von mehreren 100 Metern Radius festgelegt; die Verdachtsfläche war geboren. Irgendwann wurde die Kommune informiert, und man hat sich mit ihr ins Benehmen gesetzt. Das war’s. Warum nicht direkt mit dem Eigentümer in Verbindung treten? Warum versteckt man sich hinter anderen Behörden, anstatt direkt zu sagen: Aus diesen Gründen wollen wir das mit dir besprechen? – Wir halten das für notwendig. Obwohl noch kein Denkmal nachgewiesen ist, sind die Grundstücke trotzdem bereits belastet, sind Nutzungen blockiert. Selbst bei Bauvorhaben, die baurechtlich nicht genehmigungspflichtig sind, ist der Bürger als Eigentümer eingeschränkt. Wenn man dann betrachtet, welche Rechtsgeschäfte in unserem Staat ablaufen und dass Notare nicht darüber informiert sind, wenn Grundstücke, die zu Finanzierungen herangezogen werden, noch belastet sind, kann man feststellen: Diesen Zustand wollen wir nicht weiter hinnehmen.

Warum informiert man den Eigentümer nicht rechtzeitig, hört ihn an, bezieht ihn ein? – Man könnte Zeit für die Planungen und für die Denkmalpflege gewinnen. Man könnte dem Eigentümer und dem Nachbarn Zeit geben, der durch den Umkreis von mehreren 100 Metern auch betroffen ist. Der Boden könnte dann in Ruhe untersucht werden, und gemeinsam mit den Bürgern könnten Erkenntnisse gewonnen werden, statt dass unter Zeitdruck Untersuchungen angeordnet und Investitionen verzögert werden und man sich dann wundert, dass der Bürger verärgert ist, weil er Zeit und Geld verloren hat.

Die Meinung des Bürgers interessiert zurzeit anscheinend nicht. So darf es nicht bleiben, denn so wird der

Bürger nicht zum Unterstützer der Denkmalpflege. Das ist keine Politik mit den Bürgern, sondern das ist ein Ausschluss der Bürger. Das schürt nur den Ärger über die Denkmalpflege und dient ihr nicht. Richtig wäre, Vertrauen zu schaffen durch eine gemeinsame rechtzeitige Aufarbeitung.

Die Annahmen der Fachleute bestätigen sich hinterher oft nicht. Bei 52 % der Bodenuntersuchungen bestätigt sich die Annahme nicht, dass ein Bodendenkmal vorhanden ist. In der Hälfte der Fälle war die Vermutung falsch. Der Bürger aber hat unnötige Verzögerungen in Kauf nehmen müssen, hat unnötige Kosten tragen müssen und ist unnötig verärgert.

Damit kommen wir zur Kostenfrage. In einem Ministerialschreiben heißt es zwar, dass sich der Staat mit 50 % beteiligen könnte, wenn etwas gefunden wird, und sogar mit 100 %, wenn keine Bodendenkmäler gefunden werden. Die Realität sieht aber anders aus. Wenn jemand eine Maßnahme durchführen will, muss er einen Antrag stellen. In dem Antrag muss sich der Antragsteller verpflichten, die Kosten des Verfahrens zu tragen. Auf Goodwill bekommt er vielleicht eine Förderung, oftmals bleibt der Bürger aber auf seinen Kosten sitzen.

Damit sind wir beim nächsten Punkt, bei der Bagatellgrenze, die wir auch abschaffen wollen. Zuschüsse bis 2.500 Euro werden gleich gar nicht gewährt. Kosten bis zu 5.000 Euro werden bei Privatpersonen nicht gefördert. Bei Kommunen sind Kosten bis zu 25.000 Euro eine Bagatelle. Aus unserer Sicht sind sie keine Bagatelle. 5.000 Euro sind für eine Privatperson viel Geld.

(Beifall bei der SPD)

Auch für die kleinen ländlichen Gemeinden sind 25.000 Euro viel Geld. Wie viele Anträge auf Zuschüsse an Vereine in Höhe von 1.000 oder 2.000 Euro werden abgelehnt, weil dafür kein Geld vorhanden ist? – Wir müssen uns fragen, ob wir mit dieser Einstellung auch die Politikverdrossenheit schüren. 5.000 Euro sind für die Abgeordneten vielleicht eine Bagatelle, sie nehmen bei der Landesbank beispielsweise Abschreibungen in Milliardenhöhe hin, aber für die Bürger haben sie keine 5.000 Euro oder für die Kommunen keine 25.000 Euro übrig. Da müssen wir uns schon fragen, ob wir nicht selbst die Politikverdrossenheit schüren.

(Beifall bei der SPD)

Erschrocken war ich auch über den Vortrag des Positionspapiers, nach dem mehr gefördert wird, wenn der Bürger weniger weiß. Aus meiner Sicht wäre es umgekehrt viel besser. Je mehr der Bürger mithilft, umso

höher muss die Wertschätzung und die Beteiligung des Staates an den Kosten sein. So müssen wir es sagen. Deshalb Schluss mit der Bagatellgrenze!

Mit unserer Gesetzesänderung wollen wir erreichen, dass bei Feststellung einer Verdachtsfläche alle betroffenen Grundstückseigentümer angehört werden. Dies spart dem Freistaat und den Bürgern Zeit und Kosten. Bei der Feststellung eines Denkmals soll der Eigentümer informiert und in die Anhörung einbezogen werden, wie es bei anderen Eingriffen in seine Rechte in unserem Rechtsstaat auch üblich ist.

Letztlich soll bei der Denkmalpflege auch der Grundsatz gelten: Wer anschafft, zahlt. Wer unnötige Kosten verursacht, hat ganz besonders zu zahlen. Unser Gesetzentwurf holt den Bürger mit ins Boot. Er schafft Vertrauen und ermöglicht Zusammenarbeit. Wir gewinnen damit die gewünschte Akzeptanz für die Denkmalpflege. Mit dieser Gesetzesänderung kommt soziale Gerechtigkeit in die Denkmalpflege. Wir sollten alle nach der Mitteilung der Bayerischen Staatskanzlei vom 16. Dezember 2014 handeln. Ich zitiere: "Denkmalschutz gelingt nur mit und nicht gegen Beteiligte." Handeln wir danach!

(Beifall bei der SPD)

Danke schön. Nächster Redner ist Herr Kollege Dr. Goppel.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln aufgrund des Gesetzentwurfs der SPD ein Thema, bei dem sich das Hohe Haus im Wesentlichen einig ist. Die Frage ist nur, wie wir die Wünsche an die Bodendenkmalpflege aufgreifen und was wir daraus machen. An der Entscheidung ist eigentlich nichts problematisch. Die SPD will ein Gesetz mit Vorschriften, die wir als Verwaltungsvorschriften bereits haben, je nachdem, wie man das Papier des zuständigen Ministers einordnet. Sie wollen Ihre Absichten sofort in Gesetzesform gießen, obwohl der Verwaltungsweg noch gar nicht oder zumindest in Teilen noch nicht ausgeschöpft ist.

Wenn wir uns auf diesen Gesetzentwurf gemeinsam einlassen, würden wir ein ganzes Stück zusätzlich einklagbarer Rechte schaffen und eine Menge von Behörden zusätzlich beschäftigen. Wir haben sehr aufmerksam studiert, was im SPD-Entwurf mit seinen drei Punkten steht. Sie wollen Ihrem Artikel 2 die Anhörung des Denkmaleigentümers zur generellen Pflicht machen, unabhängig davon, ob die Denkmaleigenschaft schon festgestellt ist oder nicht. Ich dagegen frage erst einmal: Darf ich, soll ich mit den Betroffenen reden? Für die Verwaltung ist das in den einschlägigen Vorschriften des Ministeriums bereits festgeschrieben. Im WFKMS vom 1. Oktober 2013

wird ausdrücklich gesagt, dass die Bestimmungen für Einzeldenkmäler bei Neueintragung von Bodendenkmälern mit wenig Modifizierung entsprechend anzuwenden sind; das diesbezügliche Schreiben wird gerade mit den Kommunen abgestimmt.

Ihr zweiter Ansatz in der SPD: Die Kommunen müssen gefragt werden. Ich glaube ja, dass die Bürgernähe damit gewährleistet ist. Im zweiten Ansatz soll mit Artikel 7a des Denkmalschutzgesetzes eine eigene Vorschrift für Bodendenkmalverdachtsflächen eingeführt werden. Der Absatz 1 dieser Vorschrift soll das Landesamt für Denkmalpflege verpflichten, die Grundstückseigentümer und dingliche Verfügungsberechtigte anzuhören, noch bevor ein Grundstück zur Bodendenkmalverdachtsfläche erklärt wird. Wir halten dagegen: Wenn das von der Verwaltung geprüft wird, reicht das aus. Die Regel hat sich bewährt. Es ist sinnvoll, dass die Denkmalbehörde zunächst informiert wird und die Verdachtsfläche prüft. Daran anschließend ist die Information gewährleistet. Wenn man aber vorher schon alle Hebel in Bewegung setzt, erzeugt man damit nur Kosten und große Aufregung.

Sie selbst haben in Ihrem Gesetzentwurf geschrieben: Durch die Gesetzesänderung entstehen dem Freistaat Kosten, die nicht beziffert werden können, da sie von nicht beeinflussbaren Faktoren abhängig sind. Die Faktoren sind beeinflussbar, wenn Sie vorher sagen, dass die betreffende Fläche eine Verdachtsfläche ist. Dann kann man nämlich nachher bei der einschlägigen Berechnung ziemlich genau sagen, was auf jemanden zukommt. Wenn man aber erst einmal alle infrage Kommenden mit Informationen versorgt, die kaum einer einordnen kann, die aber allgemeine Aufregung erzeugen, wird am Ende nichts zusätzlich geregelt und erweitert.

(Volkmar Halbleib (SPD): Der Gedankengang erschließt sich mir nicht!)

- Doch, der erschließt sich unmittelbar. Es ist ein Unterschied, ob man zuerst mit dem Eigentümer zu streiten anfängt oder ob man erst von der Verwaltung überprüfen lässt, ob der Tatbestand überhaupt nachprüfenswert ist. Das hat bis jetzt funktioniert, und steht auch in der Zukunft nicht infrage. Im Übrigen ist es interessant, dass es Gegenden gibt, die Ihre Besorgnis rechtfertigen, dass aber mehrheitlich ihre Besorgnis nicht greift. In der Münchner Schotterebene gibt es einen sehr hohen Erkenntnisgewinn, in anderen Gegenden sehr häufig nicht.