Danke schön, Frau Kollegin Steinberger. – Für die Staatsregierung spricht nun Frau Staatsministerin Scharf. Bitte sehr.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Bayern tritt für einen ganz wirksamen Tierschutz ein; das haben wir in der Vergangenheit mehrfach gezeigt. Ich möchte Ihnen dafür nur einige Beispiele nennen. Wir haben einen Runden Tisch eingerichtet, der sich für eine tiergerechte Nutztierhaltung engagiert. Wir unterstützen die Reptilienauffangstation in München. Ohne unsere Unterstützung würde es die Station in dieser Form nicht mehr geben. Wir finanzieren Forschungsprojekte und arbeiten mit den Organisationen und Verbänden sehr gut und sehr intensiv zusammen. Beispielsweise ist der Tierschutzbeirat im Umweltministerium eine sehr bewährte Einrichtung. Jedes Jahr vergeben wir – das sage ich mit Stolz – den Bayerischen Tierschutzpreis an Personen und Einrichtungen, die sich mit besonderen Leistungen im Tierschutz hervortun. All dies zeigt – darum habe ich diese Beispiele aufgeführt –, dass wir dem Tierschutz einen sehr hohen Stellenwert beimessen.
Den vorliegenden Gesetzentwurf der SPD kennen wir in dieser oder einer ähnlichen Form schon, nämlich aus den Jahren 2007, 2010 und 2012. Jedes Mal haben wir ihn hier im Hohen Haus gewissenhaft beraten, und jedes Mal haben wir ihn – wie ich meine, aus gutem Grund – abgelehnt. Für einen wirksamen Tierschutz brauchen wir ein solches Gesetz aus meiner Sicht nicht. Warum das so ist, möchte ich in einigen wenigen Sätzen begründen.
Tierschutzverbände werden schon heute bei allen tierschutzrelevanten Gesetzesvorhaben über die Verbändeanhörung beteiligt. Das ist ganz wichtig. Wir informieren die Verbände regelmäßig über anstehende Rechtsänderungen. Sie nutzen auch die Möglichkeit, sich hier zu äußern und einzubringen. Die Instrumentarien gewährleisten aus meiner Sicht eine hohe Transparenz und vor allen Dingen auch eine frühzeitige und rechtzeitige Beteiligung. Sie haben sich über Jahre hinweg bewährt – das kann ich so feststellen –, und neue bürokratische Vorschriften lehne ich ab; wir brauchen sie nicht.
Auch die Informationsrechte sind aus meiner Sicht entbehrlich. Schon jetzt stellen die Behörden alle Informationen zur Verfügung und beantworten alle Fragen, auch alle Einzelfragen.
Entwicklung des Tierschutzes auf. Es hat aus meiner Sicht keinen Sinn, wenn sich die Behörden zusätzlich mit Anfragen beschäftigen, anstatt ihre eigentliche Aufgabe, nämlich den Schutz der Tiere, wahrzunehmen.
Die zentrale Forderung ist wieder das Verbandsklagerecht. Dazu sage ich klipp und klar Nein. Die Folgen wären Rechtsunsicherheit und Stillstand statt Fortentwicklung des Tierschutzes. Wir wollen uns nicht der Gefahr jahrelanger Rechtsstreitigkeiten aussetzen. Tierschützer verweisen immer wieder – das wurde hier auch schon erwähnt – auf das Verbandsklagerecht im Naturschutz. Ich betone nochmals, wie es Kollege Zellmeier schon getan hat, dass beides nicht miteinander vergleichbar ist. Im Naturschutz geht es um allgemeine Sachverhalte wie beispielsweise Planfeststellungsverfahren. Beim Tierschutz soll sich das Klagerecht explizit auf eine Vielzahl von Einzelgenehmigungen beziehen. Damit aber würden wir aus meiner Sicht nichts erreichen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen einen starken Tierschutz. Dafür stehe ich ein. Wir brauchen eine starke Fortentwicklung im Tierschutz. Wir brauchen aber keine ausufernde Bürokratie. Deswegen empfehle ich noch einmal, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Vielen Dank, Frau Staatsministerin. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur namentlichen Abstimmung. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf auf Drucksache 17/4480 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Ich eröffne damit die Abstimmung. Ich denke, drei Minuten genügen.
Meine Damen und Herren, die vereinbarten drei Minuten sind vorüber. Ich schließe damit die Abstimmung und bitte, wie gewohnt das Ergebnis draußen zu ermitteln. - Bitte nehmen Sie jetzt wieder Platz.
Antrag der Staatsregierung Entlastung der Staatsregierung aufgrund der Haushaltsrechnung des Freistaates Bayern für das Haushaltsjahr 2013 (Drs. 17/3371)
Antrag des Bayerischen Obersten Rechnungshofs auf Entlastung aufgrund des Beitrags zur Haushaltsrechnung 2013 für den Einzelplan 11 (Drs. 17/4422)
Dazu darf ich auf der Ehrentribüne den Herrn Präsidenten des Bayerischen Obersten Rechnungshofs Dr. Fischer-Heidlberger in Begleitung von Herrn Janner begrüßen. Seien Sie herzlich willkommen! Es hat eine gute Tradition, dass Sie dieser Debatte beiwohnen.
Damit eröffne ich die gemeinsame Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Gesamtredezeit der Fraktionen von 48 Minuten vereinbart. Die Verteilung ist bekannt. Als erster Redner hat Herr Kollege Herold das Wort.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist immer wieder schön, wenn man gute Botschaften verkünden kann. So bescheinigt der ORH der Staatsregierung insgesamt eine geordnete Haushalts- und Wirtschaftsführung. Dieser Bericht des Obersten Rechnungshofs enthält im allgemeinen haushalts- und finanzwirtschaftlichen Teil keine Beanstandung. Damit kann man immer wieder feststellen: Bayern ist und bleibt das Land mit den solidesten Staatsfinanzen.
Das kann man auch anhand der Fakten immer wieder belegen: Zum Beispiel haben wir in Bayern eine Investivquote von 11,8 %; demgegenüber liegt sie in Nordrhein-Westfalen bei 9 %. Die Zinsausgaben liegen im Freistaat Bayern – man höre und staune – bei 1,7 %, demgegenüber in Nordrhein-Westfalen bei 5,3 %.
Ein ganz entscheidender Punkt ist folgender: Die ProKopf-Verschuldung im Freistaat Bayern beläuft sich auf 2.376 Euro. Das ist der niedrigste Wert im bundesweiten Vergleich. Im Durchschnitt der anderen Flächenländer West beläuft sie sich auf 8.854 Euro; das ist mehr als dreimal so hoch. Und jetzt passen Sie gut auf, liebe Kolleginnen und Kollegen, insbesondere von der SPD: Die Pro-Kopf-Verschuldung in Nordrhein-Westfalen bei unserer Schuldenkönigin Hannelore Kraft beläuft sich auf 11.500 Euro; das ist fast viermal so hoch wie im Freistaat Bayern.
Ich meine, da kann man wirklich mit großem Stolz sagen: Die Haushalts- und Wirtschaftsdaten, die wir im Freistaat Bayern aufzuweisen haben, sind immer wieder sehr beeindruckend. Deswegen gelten heute mein Dank und meine große Anerkennung unserer Bayerischen Staatsregierung für ihre wirklich zukunftsorientierte und vorbildliche Finanzpolitik. Herzlichen Dank dafür, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Ein ganz besonderes Dankeschön möchte ich auch an unseren Finanzminister Dr. Markus Söder und an die beiden Staatssekretäre Albert Füracker und Johannes Hintersberger richten. Darin einbezogen sind natürlich auch die tüchtigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der gesamten Staatsverwaltung im Freistaat Bayern. Was unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie unsere Beamtinnen und Beamte leisten können, haben sie in der letzten Woche beim G-7-Gipfel in Elmau bewiesen. Auch dafür will ich noch einmal ganz bewusst ein herzliches Dankeschön aussprechen.
Ich danke Ihnen, sehr verehrter Herr Präsident Dr. Fischer-Heidlberger, und Ihrer gesamten Mannschaft vom ORH für die wichtige Arbeit, die Sie für uns leisten.
Gerade auch mit unserer nachhaltigen und zukunftsorientierten Finanzpolitik im Freistaat Bayern nehmen wir unsere Verantwortung gegenüber der jungen Generation wahr. Diese Finanzpolitik ist – das betone ich immer wieder sehr deutlich – das große Markenzeichen der Bayerischen Staatsregierung. Diese erfolgreiche bayerische Finanzpolitik ist, wie ich schon gesagt habe, einmalig in Deutschland, aber auch einmalig in ganz Europa.
Lieber Kollege Bernhard Pohl, ich muss Sie mal ganz kurz stören, ich bitte um Verständnis. Der Kollege Pohl ist der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FREIEN WÄHLER, und ich bin ihm – das muss ich ganz ehrlich sagen – sehr dankbar für seine faire Aussage, die er in der Sitzung des Haushaltsausschusses am 21. April 2015 gemacht hat. Er hat nämlich gesagt – ich zitiere –, die finanzielle Situation des Freistaats Bayern sei im Vergleich – und ich sage ganz bewusst: im Vergleich – zur finanziellen Situation anderer Bundesländer und vieler Staaten in Europa positiv zu bewerten. Vielen Dank, lieber Kollege Pohl für diese wirklich faire Aussage. Wo Sie recht haben, haben Sie recht.
Der ORH hat in seinem Jahresbericht gefordert, in konjunkturell guten Jahren mit einem positiven Finanzierungssaldo zu planen. Diesem Anliegen des ORH wurde insbesondere mit unserem Doppelhaushalt 2015/2016 Rechnung getragen. Das heißt konkret: Alle laufenden Ausgaben sind vollständig durch laufende Einnahmen gedeckt.
Ein ganz wichtiger Punkt, den ich seitens der CSUFraktion noch ansprechen möchte, ist das Thema Schuldenabbau. Der ORH fordert in seinem Bericht zu Recht, einen angemessenen Anteil der Steuermehreinnahmen für die Schuldentilgung einzuplanen. Der Freistaat Bayern hat sich als einziges Land in Deutschland – ich wiederhole: als einziges Land in Deutschland – gesetzlich verpflichtet, seine Staatsverschuldung bis zum Jahr 2030 vollständig abzubauen.
Natürlich – das wissen Sie alle so gut wie ich – ist dies ein sehr ehrgeiziges Ziel, insbesondere angesichts der derzeitigen großen Herausforderungen durch die Flüchtlings- und Asylsituation. Ich sage aber auch: Wenn ein Land in Deutschland dieses Ziel erreichen kann, dann ist es nur der Freistaat Bayern.
Ich betone auch: Der Schuldenabbau wird tatsächlich vorgenommen. Im allgemeinen Haushalt sollen in den Jahren 2012 bis 2016 insgesamt rund 3,6 Milliarden Euro Altschulden getilgt werden; das ergibt bis zum Jahre 2030 Zinseinsparungen in Höhe von immerhin 1,3 Milliarden Euro. Natürlich werden die Anstrengungen zum Schuldenabbau in den nächsten Jahren noch verstärkt werden müssen, um dieses Abbauziel auch zu erreichen. Dafür sind deutliche Verbesserungen notwendig, insbesondere bei der Neuregelung des Länderfinanzausgleichs.
Ich möchte mich ganz herzlich auch bei unserem Ministerpräsidenten Horst Seehofer und bei unserem Finanzminister Dr. Markus Söder für die wichtige Arbeit bedanken, die gerade in diesem Bereich geleistet wird. Meine Damen und Herren, Sie wissen alle, dass der Anteil des Freistaates Bayern am Länderfinanzausgleich derzeit sage und schreibe rund 55 % beträgt. Seit dem Jahre 1990 haben wir als damals ärmeres Bundesland 3,4 Milliarden Euro bekommen. Zwischenzeitlich aber haben wir über 50 Milliarden Euro einbezahlt, Tendenz steigend. Deswegen appelliere ich heute auch an die Kolleginnen und Kollegen der SPD, uns im Interesse des Freistaates Bayern zu unterstützen, um entsprechende Änderungen vornehmen zu können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte ganz bewusst eine Aussage des Präsidenten des ORH, Dr. Heinz Fischer-Heidlberger, in der Sitzung des Aus
schusses vom 21. April 2015 hervorheben. Kollege Volkmar Halbleib und Kollegin Claudia Stamm, bitte gut aufpassen: Der Präsident des ORH hat gesagt, die bayerische Haushaltspolitik sei gut und richtig. Man sei in Bayern gut aufgestellt. Vor diesem Hintergrund sei darum zu bitten, an dem eingeschlagenen Weg der soliden und generationsgerechten Finanzpolitik festzuhalten.
Darauf können Sie sich natürlich bei der CSU verlassen. Wir haben seit dem Jahr 2006 einen schuldenfreien Haushalt. Zeigen Sie mir ein anderes Bundesland in Deutschland, das eine so erfolgreiche Bilanz vorweisen kann!
Ich möchte auch noch ein paar Informationen in Bezug auf die Stellensituation geben, die ebenfalls im Bericht angesprochen wurde. Wir haben in dem Berichtszeitraum Stellenmehrungen vorgenommen, insbesondere in wichtigen politischen Bereichen: Bei den Schulen sind es plus 12.200 Stellen, bei den Hochschulen plus 5.600 Stellen, bei der Polizei plus 2.100 Stellen, bei den Finanzämtern plus 600 Stellen, beim Justizvollzug plus 300 Stellen. Bei der allgemeinen Verwaltung wurden 1.800 Stellen abgebaut.
Ich sage mit großem Selbstbewusstsein, dass wir gerade auch im Bereich der Steuer- und Finanzverwaltung in den letzten Jahren enorm viel getan haben. Im Doppelhaushalt 2013/2014 haben wir 600 neue Anwärterstellen geschaffen, im Doppelhaushalt 2015/2016 500, im Doppelhaushalt 2009/2010 2x500 neue Planstellen, im Doppelhaushalt 2013/2014 2x200 neue Planstellen, und mit dem Nachtragshaushalt 2014 haben wir die 150 Stellen für die Kfz-Steuerstellen erhalten.
Auch sollte man bei dieser Diskussion wissen – ich denke, das ist ganz wichtig -, dass wir derzeit 2.064 – ich wiederhole: 2.064 – Anwärterinnen und Anwärter in der Ausbildung haben. Das ist eine absolute Rekordzahl. Hierdurch sind die Ausbildungskapazitäten im Moment gewissermaßen erschöpft. Dies gilt für unsere Finanzschule in Ansbach, aber auch für die Beamtenfachhochschulen in Herrsching und in Kaufbeuren, die alle voll belegt sind.
Lieber Kollege Halbleib, noch ganz kurz eine wichtige Botschaft: Damit kann nicht nur jeder ausscheidende Steuerbeamte ersetzt werden – dies werden Sie sicherlich nachher ansprechen -, sondern vielmehr wird die Personalstärke insgesamt erhöht. Damit werden unsere Finanzämter nachhaltig personell verstärkt. Das heißt konkret, meine Damen und Herren: Bayern hat nach wie vor eine hohe Steuerdeckungsquote. Deswegen möchte ich mich an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich bei unseren tüchtigen Mitarbeiterin
Mit dieser nachhaltigen Finanzpolitik, wie ich sie soeben geschildert habe, vererben wir unseren Kindern keine Schulden, sondern Zukunftschancen. Die Bayerische Staatsregierung und die CSU-Landtagsfraktion werden auch in Zukunft Gewähr für diese solide, verantwortungsvolle Finanzpolitik bieten.
Die CSU-Fraktion wird der Entlastung der Staatsregierung aufgrund der Haushaltsrechnung des Freistaates Bayern mit größter – ich betone: mit größter – Überzeugung zustimmen. Gleichzeitig beantrage ich für die CSU-Fraktion die Entlastung des Obersten Rechnungshofs aufgrund des Beitrags zur Haushaltsrechnung 2013 für den Einzelplan 11. - Ich bedanke mich ganz herzlich für die Aufmerksamkeit.