Protocol of the Session on May 7, 2015

Sie sagen immer wieder, der Freistaat Bayern sei in den Fünfziger-, Sechziger-, Siebziger- und Achtzigerjahren sowie Anfang der Achtzigerjahre der große Profiteur gewesen. Zwar ist das richtig, jedoch müssen zwei Aspekte beachtet werden. Die Gelder, die uns im Rahmen der Solidarität des Länderfinanzausgleichs zur Verfügung gestellt worden sind, sind strukturell, konzeptionell und zukunftsfähig im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit dieses Freistaats eingesetzt worden. Bayern hat in diesem Zeitraum rund 3,4 Milliarden Euro erhalten. Bayern hat jedoch seit dem Jahr 1989, seit es ein Geberland ist, rund 51 Milliarden Euro eingezahlt. Selbst wenn Sie den Index einbeziehen, ergibt sich eine riesige Differenz, die man auch verdeutlichen muss. In der Diskussion darf nicht nur der eine Aspekt genannt werden.

Meine Damen und Herren, immer wieder wird das Argument genannt: Schaut nicht nur den Länderfinanzausgleich, sondern auch den Umsatzsteuerausgleich an. Selbst unter Einbeziehung des Umsatzsteuerausgleichs ist der Freistaat Bayern mit rund sieben Milliarden Euro nach wie vor deutlich der größte Zahler. Gegenüber dem Bundesland Nordrhein-Westfalen, welches 1,3 Milliarden Euro eingezahlt hat, geht die Schere weit auseinander. Diese Argumentation sticht nicht.

Deshalb ist es richtig gewesen, die Klage im März 2013 – noch vor der Großen Koalition – aufgrund der Blockadehaltung der Länder vor dem Bundesverfassungsgericht einzureichen. Aufgrund dieser Klage hat die Große Koalition dieses Thema in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, von daher wäre eine Klagerücknahme überhaupt nicht verständlich.

(Zuruf der Abgeordneten Claudia Stamm (GRÜNE))

Frau Kollegin, egal ob Sie laut schnaufen oder nicht. – Angesichts meiner persönlichen Erfahrungen der letzten Monate bei vielen Terminen in Berlin kann ich mit Überzeugung sagen: Die Aussage, dass die Klage einen Verhandlungsweg, eine konstruktive Verhandlungsbasis, torpediert, ist vollkommen falsch. Ganz im Gegenteil: Die Klage hat uns zu sehr viel Respekt verholfen und hat zusätzliche Impulse und den notwendigen Druck erzeugt, um die Verhandlungen engagiert,

konstruktiv und im Sinne der bayerischen Interessen zu führen. Von daher habe ich für diesen Antrag überhaupt kein Verständnis. Den Menschen in Bayern kann überhaupt nicht dargestellt werden, warum gerade heute, beim Überschreiten der Fünf-MilliardenEuro-Grenze, einseitig auf die Klage verzichtet werden soll. Das versteht kein Mensch. Deswegen halten wir an unserer Klage fest, die gut begründet ist. Sie hat Aussicht auf Erfolg. Sie erhöht die Chancen auf die Umsetzung der bayerischen Interessen im Rahmen eines konstruktiven Verhandlungswegs.

Wie ist der Stand des Klageverfahrens? – Mittlerweile wurden die Schriftsätze ausgetauscht. Seit März 2014 liegen fünf Klageerwiderungen seitens der verschiedenen Länder vor. Am 29.09.2014 haben wir darauf geantwortet. Teilweise sind auf diese Antwort weitere Erwiderungen eingegangen. Aus unserer Sicht sind die jeweiligen Positionen der Länder nunmehr hinreichend geklärt. Somit steht einer mündlichen Verhandlung nichts mehr im Wege. Die Entscheidung hinsichtlich des weiteren Verfahrens und der weiteren Terminabstimmung trifft ausschließlich das Bundesverfassungsgericht und dort der Zweite Senat. Somit werden wir neben der Klage auch auf der zweiten Säule die Interessen Bayerns beim Länderfinanzausgleich engagiert und konstruktiv im Rahmen der Verhandlungen vertreten.

Wie ist der Stand der Verhandlungen? - Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Finanzminister haben, wie vereinbart, im letzten Dezember ein sehr umfangreiches Berichtskonvolut als Entscheidungsgrundlage vorgelegt. Die Ministerpräsidentenkonferenz hat mit der Kanzlerin den Terminablauf festgelegt. Bis Juni 2015 soll ein Konzept für die Neuordnung erarbeitet werden, in das das gesamte Paket einbezogen werden kann. Ein zentrales Thema ist und bleibt dabei der Länderfinanzausgleich, sowohl was die signifikante Entlastung als auch die Abmilderung der Dynamik der Beträge anbelangt.

Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund empfehle ich vonseiten der Staatsregierung mit Nachdruck, den Antrag der GRÜNEN, die Klage zurückzuziehen, abzulehnen. Dem Antrag der CSU, die Verhandlungsstrategie zu unterstützen, sollte zugestimmt werden.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Herr Staatssekretär. – Frau Kollegin Stamm hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Staatssekretär, die Einreichung der Klage im März 2013 hatte wohl eher mit

der Landtagswahl vom Herbst 2013 – mit richtig Poltern und richtig Draufhauen – zu tun. Dass der Länderfinanzausgleich ein Thema ist und neu verhandelt werden muss, hat nichts, null Komma null null, mit Ihrer Klage zu tun. Bis zum Jahr 2020 muss eben ein neuer Länderfinanzausgleich verhandelt werden, weil der jetzige nur bis zum Jahr 2019 gilt. Deswegen muss verhandelt und ein Konzept auf den Tisch gelegt werden.

Ich komme jetzt zum Inhalt. Sie haben davon gesprochen, dass Sie Berlin gerne aus dem Länderfinanzausgleich nehmen würden. Das geht mit dem Grundgesetz nicht konform. Das hat der Herr Kollege Bachhuber gesagt. Das war einer seiner Punkte. Dazu müssten Sie das Grundgesetz ändern. Den Vorschlag finden wir relativ charmant und haben ihn innerhalb der Fraktion der GRÜNEN diskutiert. Dies würde dazu führen, dass die blöde Neid-Debatte nicht mehr gefüttert wird. Das ist jedoch nicht so einfach, weil das Grundgesetz geändert werden müsste.

Sie lehnen den Vorschlag Schäubles, der für eine vollständige Einbeziehung der kommunalen Finanzkraft plädiert, ab. Das Bundesverfassungsgericht, vor dem Sie klagen, könnte sich jedoch für eine vollständige Einbeziehung der kommunalen Finanzkraft entscheiden. In diesem Falle hätten Sie ein Eigentor geschossen. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass Karlsruhe sagt, man müsste alle Kommunen einbeziehen. Bayern würde dann viel besser dastehen als jetzt und noch mehr zahlen. Von daher ist die Klage nicht sinnvoll. Überlegen Sie es sich noch mal, gehen Sie noch mal in sich. Ziehen Sie die Klage endlich zurück, und gehen Sie an den Verhandlungstisch.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Bitte schön, Herr Staatssekretär.

Liebe Kollegin Stamm, erstens sitzen wir bereits am Verhandlungstisch. Wir haben von Anfang an engagiert und konstruktiv über sehr viele konzeptionelle Vorschläge verhandelt. Zweitens ist Ihre Ansicht Ihre Ansicht. Ich bin überzeugt, dass die Klage eine entscheidende Grundlage war, das Thema in den Koalitionsvertrag aufzunehmen. Drittens sollen die Stadtstaaten oder Berlin aufgrund der Einwohnerzählung nicht herausgenommen werden – überhaupt nicht.

(Zuruf der Abgeordneten Claudia Stamm (GRÜNE))

Hören Sie zu. – Bezüglich der Ländersteuern werden die Stadtstaaten auf der Grundlage des Einwoh

nerschlüssels mit 135 % angesetzt. Es besteht überhaupt kein Grund mehr, 135 % anzusetzen. Wir wollen mit 100 % auf gleicher Augenhöhe sein. Wir fordern nicht das Herausnehmen Berlins aus dem Länderfinanzausgleich, sondern die gleiche Behandlung beim Einwohnerschlüssel wie die anderen Länder.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, zu Berlin noch mal eine Zahl: Mit den 5 Milliarden Euro, die Bayern von den insgesamt 9 Milliarden Euro bezahlt, marschieren wir auf die 60 % hin. Berlin bekommt 3,5 Milliarden. Daraus wird auch die Begründung für die Forderung nach einem Absenken des Einwohnerschlüssels deutlich. Berlin bekommt als Nehmerland pro Kopf 1.015 Euro, während der bayerische Bürger für Bayern als Geberland 384 Euro bezahlt. Dies ist auch eine Begründung, die wir lang und breit dargestellt haben.

Ich bin davon überzeugt, dass wir gerade mit der Klage unsere Bereitschaft zu konstruktiven Verhandlungen zeigen. Mein Minister ist derzeit in Berlin, übrigens auch in Sachen Länderfinanzausgleich, bei dem es viele Berührungspunkte auch zur Erbschaftsteuer gibt. Daher empfehle ich, den Antrag der GRÜNEN abzulehnen und dem Antrag der CSU zuzustimmen.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Herr Staatssekretär. - Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Anträge wieder getrennt.

Ich lasse zunächst über den Tagesordnungspunkt 9 abstimmen; das ist der Antrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/5386. Der federführende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der GRÜNEN und der SPD. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das sind die FREIEN WÄHLER und die CSU. Enthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Jetzt lasse ich über den Tagesordnungspunkt 10 abstimmen. Das ist der Antrag der Abgeordneten der CSU-Fraktion auf Drucksache 17/5342. Der federführende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen empfiehlt Zustimmung. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CSU-Fraktion, die SPD-Fraktion und die FREIEN WÄHLER. Die Gegenstimmen bitte. – Enthaltungen! – Keine Gegenstimmen; Enthaltungen bei

der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Damit ist dieser Antrag angenommen.

Sie merken, ich versuche mich zu beeilen, damit wir noch einen Tagesordnungspunkt durchbekommen. Ich glaube, das schaffen wir auch noch.

Ich rufe deshalb Tagesordnungspunkt 13 auf:

Antrag der Abgeordneten Natascha Kohnen, Annette Karl, Bernhard Roos u. a. (SPD) Energiekonzept im Alpenverbund (Drs. 17/3236)

Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Geschäftsordnung 24 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Erste Rednerin ist die Frau Kollegin Kohnen. Bitte schön, Frau Kohnen.

Herr Huber, schön dass Sie hier sind. Herr Pschierer ist auch hier. Warum ziehe ich diesen Tagesordnungspunkt hoch? Nicht, damit wir hier noch einmal Spaß haben, wie wir es im Ausschuss schon einmal hatten. Ich meine es sehr ernst und sehr friedlich. Wir alle gemeinsam können die Energiewende als Projekt bezeichnen. Ein Projekt braucht auch eine Projektsteuerung. Eine Projektsteuerung braucht ein Konzept, Herr Pschierer. Dieses Konzept "Energie innovativ" haben Sie 2011 auch bestellt. In "Energie innovativ" war auch der Wunsch nach einer europäischen Zusammenarbeit enthalten. Das war 2011. Im letzten September hat Frau Aigner bei einem Besuch in Kaprun gesagt, die Zusammenarbeit der Alpenländer bei der Energiewende sei sehr wichtig, man müsse sich dazu auf den Weg machen. Aus diesem Grund und auch aufgrund einer Studie der TU München haben wir, die SPD, den Antrag gestellt, im Alpenverbund eine konzeptionelle Arbeit durch das Wirtschaftsministerium erstellen zu lassen. Jetzt wurde uns im Ausschuss gesagt, eine solche Arbeit sei nicht notwendig, weil die Zusammenarbeit schon stattfinde.

(Erwin Huber (CSU): Auch hervorragend!)

Sie mag stattfinden, aber man darf sich schon fragen, auf welcher konzeptionellen Grundlage sie stattfindet. Ich glaube, dass der Energiewende Konzepte nicht schaden. Im Moment existieren relativ wenige in Bayern. Deswegen regen wir ein solches Konzept noch einmal an.

Nachdem Sie den Antrag aber mit der Begründung abgelehnt haben, dieses Konzept hänge vom Strommarktdesign ab, glaube ich Ihnen nichts. Wir tun gut daran herauszufinden, was wir an Speichern, Netzen

und erneuerbaren Energien haben, was wir brauchen und was wir zusammenschließen können. Dann ist es natürlich eine Frage des Strommarktdesigns.

Warum ziehe ich diesen Antrag heute hoch? - Ich habe Ihnen noch etwas mitgebracht, Herr Huber und Herr Pschierer. Es gibt bereits eine Energieinitiative der Alpenländer. Daran sind Deutschland, Österreich und die Schweiz beteiligt. Diese Initiative stammt aber leider nicht von Ihnen. Es ist auch noch nicht so weit, dass dieses Projekt konzeptionell ist. Wer hat es erstellt? - Erstellt hat es der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, Österreichs E-Wirtschaft und der Verband schweizerischer Elektrizitätsunternehmen. Ich würde Ihnen heute anbieten, dass Sie dieses Konzept als Grundlage für ein bayerisches Alpenverbundkonzept verwenden. Sie nehmen noch Südtirol hinzu und bekommen eventuell eine ganz andere Debatte darüber, wie wir Pumpspeicherkraftwerke verwenden und Verteilnetze aufbauen können. Die Vorlage enthält genau diese Punkte. Wenn Sie dieses Projekt auf bayerischer Ebene ausbauen, lieber Herr Huber und lieber Herr Pschierer, wäre es ein super Mosaikstein für eine Energiewende in Bayern. Wenn Sie es noch nicht haben, stelle ich es Ihnen gerne zur Verfügung. Ich würde mich freuen, wenn Sie dieses Energiekonzept im Alpenverbund erstellen würden. So ist es übrigens in der letzten Legislaturperiode in der Energiekommission zwischen Herrn Reiß, der SPD, den GRÜNEN und den FREIEN WÄHLERN vereinbart worden. Deswegen würden wir uns darüber freuen. Wir hielten es für konstruktiv und klug. Das Strommarktdesign kommt dann auch noch.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Kohnen. Wir haben die Leseempfehlung wahrgenommen, aber wir haben natürlich nicht gesehen, dass Sie sie dreimal hochgehalten haben. Das wäre auch nicht korrekt gewesen. - Ich möchte jetzt bekannt geben, dass die CSU-Fraktion namentliche Abstimmung beantragt hat. Unser nächster Redner ist der Kollege Kirchner.

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Kohnen! Als wir in der letzten Sitzung des Wirtschaftsausschusses diesen Antrag schon einmal besprochen haben, haben Sie zu Recht angemerkt, dass dieser von uns mit sehr großem Stirnrunzeln begleitet worden ist. Auch Ihre Erklärungen, die Sie damals mit verschiedenen Wortbeiträgen zu Ihrem Antrag gebracht haben, waren nicht ausreichend. Die Erläuterungen von unserer Seite dazu waren Ihnen nicht präsent. Man könnte fast sagen,

dass Ihnen einige Sachverhalte aus der Zusammenarbeit im Alpenverbund nicht präsent waren.

Vorhin sind sie etwas in die Offensive gegangen. Darauf möchte ich Ihnen erwidern. Vielleicht wäre es ganz geschickt, wenn Sie einen Projektsteuerer für Ihre eigenen Konzepte und Ihre eigenen Anträge finden würden. Dann könnten wir besser miteinander harmonieren.

Sie haben die Energiekonzepte angesprochen. Spätestens mit dem Energiedialog sind in großer Menge Energiekonzepte auf bayerischer Ebene vorhanden, die auch auf Bundesebene kommuniziert wurden. Inzwischen fehlt uns ein Konzept auf Bundesebene und damit auf Ebene Ihres Bundeswirtschaftsministeriums.

Ich möchte daran erinnern, dass die bayerische Wirtschaftsministerin zuletzt 2014 zusammen mit Österreich eine gemeinsame Erklärung zur energiepolitischen Zusammenarbeit abgegeben hat. Wir können feststellen, dass diese Zusammenarbeit seit Jahrzehnten sehr gut funktioniert. Gerade in der Stromwirtschaft bringt sie uns einen Benefit, weil wir gute Ergänzungen zu den Energieformen, die wir anbieten, dort wiederfinden. Aktuell gibt es ein Strommarktdesign und einen Strommarkt. Der Preis wird eben an der Börse gehandelt. Auf dem europäischen Binnenmarkt gibt es keinen staatlichen Mechanismus, um eingreifen bzw. regulieren zu können. Das gilt vor allem für unsere Nachbarländer, wo wir hoheitliche Aufgaben noch weniger ausdehnen können. Zudem ist die Schweiz nicht einmal Mitglied der Europäischen Union.

Aktuell gibt es grenzüberschreitende Leitungen. Österreichische Kraftwerke tragen bereits zu einer gesicherten Stromversorgung Bayerns bei. Wir haben zahlreiche Reservekraftwerke miteinander vereinbart. Energie aus Photovoltaik und Windenergie wird grenzüberschreitend in Pumpspeicherkraftwerken in Österreich gespeichert und bereitgehalten. Ein gemeinsames Projekt dafür ist Riedl.

Der langen Rede kurzer Sinn: Dort, wo es Potenzial für eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit gibt, nutzen wir diese bereits. Wir müssen feststellen, dass es auf dem Strommarkt Verwerfungen gibt. Pumpspeicher- und Laufwasserkraftwerke können gar nicht mehr betriebswirtschaftlich oder sinnvoll bedient werden. Erstaunlicherweise hat auch schon die Schweiz festgestellt, dass es große Schwierigkeiten gibt. Schuld sind die Verwerfungen auf dem Strommarkt, die Deutschland exportiert, beispielsweise in die Schweiz. Sehr geehrte Frau Kohnen, ich glaube, mit warnenden Worten oder einem Konzept, das Sie noch

suchen, kann man das Problem nicht beseitigen. Wir brauchen ein neues Strommarktdesign, damit solche Kraftwerke überhaupt wirtschaftlich betrieben werden können und am Markt teilnehmen.

Sehr geehrte Frau Kohnen - Sie stehen schon am Mikrofon -, wir lehnen Ihren Antrag ab und fordern Sie auf: Machen Sie Ihrem Bundeswirtschaftsminister Beine, damit wir endlich ein neues Strommarktdesign bekommen. Ich denke, das wäre gut für Bayern.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Kirchner. - Frau Kollegin Kohnen steht da, weil Sie sich für eine Zwischenbemerkung gemeldet hat. Bitte schön, Frau Kohnen.