Unabhängig davon handelt es sich heute um ein wichtiges Thema, das mit den Anträgen aufgegriffen wird. Für die Staatsregierung möchte ich klar festhalten: Für uns ist der Erhalt kleiner Grundschulstandorte ein wirklich wichtiges Ziel. Die wohnortnahe Schule ist ein wichtiger Beitrag für gleichwertige Bildungsbedingungen in Stadt und Land.
Sie alle kennen das Sprichwort "kurze Beine - kurze Wege". Dafür haben wir verschiedene Instrumentarien geschaffen. Neben der Grundschulgarantie verfügen wir über pädagogische Instrumente sowie entsprechende Ressourcen. Wir haben festgelegt, dass
rechtlich selbstständige Schulen erhalten werden. Deswegen ist die Behauptung, dass eine Vielzahl von Grundschulen akut gefährdet sei, einfach falsch. Das trifft nicht zu und schürt nur Verunsicherung im ländlichen Raum.
Im Gegensatz zu Ihnen reden wir nicht nur, wir handeln auch. Wir haben festgelegt, dass rechtlich selbstständige Schulen erhalten bleiben, wenn die Eltern und die Kommune das wollen. Hierfür gibt es einen Richtwert von 26 Schülerinnen und Schülern. Im Vergleich mit anderen Bundesländern ist das eine wirklich geringe Zahl. Viele andere Länder verlangen wesentlich mehr Schülerinnen und Schülern. Uns ist das wichtig. Deswegen sagen wir: Wenn zwei jahrgangskombinierte Klassen gebildet werden können und in etwa 26 Schülerinnen und Schüler erreicht werden, dann werden rechtlich selbstständige Schulen auch erhalten. Das ist ein großer Beitrag zur Stärkung des ländlichen Raums und zur Erhaltung von kleinen Schulstandorten.
Dafür haben wir auch die pädagogischen Instrumente. Das ist heute schon mehrfach angesprochen worden. Dazu gehören unter anderem die jahrgangskombinierten Klassen. Sie haben sich bewährt. Vor einigen Jahren hatten wir noch eine breitere Diskussion in Bayern, auch im Bildungsausschuss, ob jahrgangskombinierte Klassen gleichwertig zu jahrgangsreinen Klassen sind. – Das sind sie natürlich. Sie haben sich bewährt. Diese Diskussion führen wir in Bayern nicht mehr. Wir sind dabei, die jahrgangskombinierten Klassen weiterzuentwickeln. In dem Schulversuch Flexible Grundschule haben wir uns der Qualität und der Weiterentwicklung der jahrgangskombinierten Klassen gewidmet. Wir haben neue Erkenntnisse gewonnen. Wir haben auch ein umfangreiches Fortbildungsangebot. Wenn es bei der Einführung jahrgangskombinierter Klassen Schwierigkeiten gibt, liegt das meistens an der Art und Weise und dem Zeitpunkt der Information. Wir bemühen uns, die Schulfamilie und die Eltern rechtzeitig zu informieren, damit man sich rechtzeitig darauf einstellen kann.
Auch uns ist die Vernetzung von Kindergarten und Grundschule wichtig. Hierfür haben wir einen Bildungs- und Erziehungsplan für das Alter von null bis zehn Jahren. Wir unterstützen die jahrgangskombinierten Klassen mit zusätzlichen Ressourcen. Das sind zwei bis fünf Stunden zusätzlich. Das wurde schon angesprochen. Wir verfügen über weitere finanzielle Instrumente, um Gebiete mit erheblichem
demografischen Rückgang zu unterstützen. Das ist der Demografiezuschlag mit 80 Lehrerstellen. Erst im Schuljahr 2014/2015 haben wir den Demografiezuschlag um 20 Lehrerstellen auf 80 erhöht. Selbstverständlich werden wir diesen, wenn es notwendig ist, künftig anpassen, um Gebiete mit Bedarf zu unterstützen.
Wir verfügen noch über ein weiteres Instrument: Da ein Schülerrückgang nicht immer zu einer Reduzierung der Klassenzahl führt, unterstützen wir Schulämter mit höheren Schülerrückgängen mit einer sogenannten regionalspezifischen Zuweisung, um trotz rückläufiger Schülerzahlen Klassen erhalten zu können.
Ein wichtiges Thema, das Sie angesprochen haben, ist die mobile Reserve. Jeder Bildungspolitiker freut sich über eine Erhöhung der mobilen Reserve. Das will ich gar nicht verheimlichen. Die Anzahl von 1.900 Stellen in der mobilen Reserve ist beachtlich. Die Zahl der Stellen ist gleich geblieben, obwohl wir einen Schülerrückgang zu verzeichnen haben. Außerdem stocken wir jedes Jahr zum November, zum Januar und zum Februar die Stellen auf, um den Bedarf unter anderem aufgrund der Jahreszeit und krankheitsbedingter Ausfälle zu decken. Auf diese Weise können wir den Unterricht bestmöglich sicherstellen.
Zusammenfassend möchte ich für die Staatsregierung feststellen: Der Freistaat Bayern handelt. Der ländliche Raum wird unterstützt. Es besteht überhaupt kein Anlass, die Schulfamilien im ländlichen Raum zu verunsichern. Wir haben das klare Ziel, Grundschulstandorte für die Kinder, für die Familien und die Gemeinden zu erhalten.
Moment, Herr Staatssekretär! Wir haben mittlerweile zwei angemeldete Zwischenbemerkungen, zunächst vom Kollegen Felbinger, dann vom Kollegen Gehring. – Herr Felbinger, bitte schön.
Herr Staatssekretär, Sie haben gesagt, der Freistaat Bayern handelt. Können Sie mir erklären, warum dann allein im Regierungsbezirk Oberbayern 159 Stellen im Bereich der Grund- und Mittelschulen, die zum Schuljahresbeginn nicht angetreten worden sind, im sogenannten Nachrückverfahren über Zeitverträge besetzt worden sind, obwohl diese Stellen im Haushaltsplan ausgewiesen sind? Finden Sie es menschlich in Ordnung, dass diese Aushilfskräfte mit einem Hungerlohn abgespeist werden, keinerlei Planungssicherheit haben und sich der Freistaat Bayern dadurch zweistellige Millionenbeträge spart?
Es gibt viele Anfragen zur Besetzung von Planstellen. Diese Frage ist schon mehrfach erläutert worden. Das hat verwaltungstechnische Gründe. Wenn vergebene Planstellen nicht angetreten werden, wird das laufende Schuljahr mit entsprechenden Verträgen abgedeckt. Die Planstellen werden ein Jahr später besetzt und gehen insofern nicht verloren.
Sehr geehrter Herr Kollege, das kann man jetzt nicht in zwei Sätzen sagen. Ich kann die Details gern schriftlich zur Verfügung stellen.
Herr Staatssekretär, die Staatsregierung hat tatsächlich reagiert und den Demografiezuschlag für kleine Grundschulen eingeführt, damit diese zusätzliche Mittel bekommen, um mehr Stellen erwirtschaften zu können. Das ist übrigens eine alte Forderung, die schon von meinen Vorgängern aus der Landtagsfraktion der GRÜNEN erhoben wurde und nach vielleicht zehn Jahren Vorlauf tatsächlich umgesetzt worden ist. Wenn man sich die Zahlen anschaut, muss man feststellen, dass diese 60, 80 Stellen, die es jetzt gibt, bei Weitem nicht ausreichen. Wir müssen mindestens von einer Verdoppelung dieser Stellen ausgehen, um die kleinen Schulen tatsächlich so auszustatten, dass die großen Schulen nicht dafür bluten müssen. Das Problem ist, dass wir Jahr für Jahr rückläufige Schülerzahlen haben. Wir müssen die Stellenzahl verdoppeln und dann noch dynamisieren, also immer mehr Mittel ausgeben.
Ich komme zu meinem zweiten Punkt. Ich würde gern Ihre Einschätzung zu der Frage des jahrgangsübergreifenden Lernens in den Klassen 1 und 2, vielleicht auch in den Klassen 1 bis 4, hören. Kollegin Trautner hat darauf hingewiesen, dass dies pädagogisch nicht zielführend sei. Wir waren mit dem Bildungsausschuss zum Beispiel in der Steiermark. Sie waren zeitweilig dabei. Wir haben eine Schule gesehen, die bewusst die Klassen 1 bis 4 kombiniert, um durch die größere Heterogenität bessere individuelle Förderung zu erreichen. Auch die Vorarlberger und Tiroler machen es so. Auch in Frankreich wird es so gemacht. Können Sie daher dieser Idee eines kombinierten Lernens in den Klassen 1 bis 4 wirklich nicht nahetre
ten? Sie könnten sagen, es ist ein Modellversuch, durch den wir gerade im ländlichen Raum ein gutes pädagogisches Angebot halten und überhaupt noch ein pädagogisches Angebot machen können. Warum soll man nicht bereit sein, an Modelle zu denken, die eigentlich nicht neu, sondern schon sehr alt sind. Ich denke, einige der hier Anwesenden haben in der Grundschule selber noch kombinierte Klassen der Jahrgangsstufen von 1 bis 4 genossen.
Beim Demografiezuschlag sind wir mit 20 Planstellen gestartet. Jetzt stehen wir bei 80 Planstellen. Man sieht, dass wir die Zahl kontinuierlich an den Bedarf angepasst haben. Ich habe vorhin gesagt, wir werden, wenn zusätzlicher Bedarf besteht, auch in der Zukunft weitere Anpassungen vornehmen und aufstocken. Wir beobachten die Situation genau und wollen die Grundschulstandorte erhalten.
Ich möchte jetzt zu der zweiten Frage keine vertiefte pädagogische Diskussion führen. Das können wir gerne einmal an anderer Stelle machen. Ich glaube, dass wir mit dem Richtwert von 26 Schülerinnen und Schülern bei zwei jahrgangskombinierten Klassen die Voraussetzungen schon sehr weit reduziert haben, um kleine Schulstandorte erhalten zu können. Wir müssen aber schauen, dass wir noch Schulstandorte haben, bei denen man noch von Schule sprechen kann. Ich glaube, wenn man zwei jahrgangskombinierte Klassen mit je 13 Schülerinnen und Schülern hat, ist das nachvollziehbar eine gute Zusammensetzung, in der man guten Unterricht machen kann. Ich will überhaupt nicht bestreiten, dass man mit anderen pädagogischen Konzepten möglicherweise auch gute Erfolge erzielen kann.
Ich glaube, die jetzige Rahmensetzung zur Erhaltung von Standorten ist ein echter Beitrag zur Stärkung des ländlichen Raums.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN hat beantragt, über den Tagesordnungspunkt 5, das ist der Antrag auf Drucksache 17/3087, "Bestands- und Qualitätssicherung von kleinen Grundschulen im ländlichen Raum I – Modellversuche zulassen", namentlich abstimmen zu lassen. Bei den übrigen Anträgen soll das Votum des jeweils federführenden Ausschusses für Bildung und Kultus
zugrunde gelegt werden. - Ich lasse jetzt abstimmen. Zunächst erfolgt die namentliche Abstimmung. Ich bitte Sie, nach der namentlichen Abstimmung dazubleiben, weil wir noch die Abstimmungen über die anderen Anträge haben. Wer dem Antrag also entgegen dem Ausschussvotum zustimmen möchte, soll jetzt bitte in der namentlichen Abstimmung mit Ja stimmen.
Meine Damen und Herren, ich schließe die Abstimmung und bitte Sie, die Plätze einzunehmen, damit wir abstimmen können.
Wir kommen zur Abstimmung über die übrigen Anträge, die Tagesordnungspunkte 6 mit 10, über die im Einvernehmen der Fraktionen insgesamt abgestimmt werden soll. Der Abstimmung liegt das Votum des jeweils federführenden Ausschusses für Bildung und Kultus zugrunde. Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion im federführenden Ausschuss für Bildung und Kultus einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten. Die Anträge sind abgelehnt. Die Tagesordnungspunkte 5 mit 10 sind damit erledigt.
Kolleginnen und Kollegen, zur Belohnung derjenigen, die pünktlich wieder hier im Saal sind, wollen wir die Sitzung jetzt pünktlich wieder aufnehmen.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Kathrin Sonnenholzner, Ruth Müller u. a. und Fraktion (SPD) Notfallversorgung in bayerischen Krankenhäusern sicherstellen! (Drs. 17/5402)
– Ja, Herr Kollege, Sie haben recht, dass die Dringlichkeit des Themas in der Bevölkerung tatsächlich besser erkannt wurde.
Frau Präsidentin, Kollegen und Kolleginnen! Wenn man die Menschen fragt, was ihnen bei der medizinischen Versorgung wichtig ist, kommt die Notfallversorgung an erster Stelle, weil alle selbstverständlich die Sicherheit haben wollen, dass dann, wenn es brennt oder gar eine lebensbedrohliche Situation vorliegt, eine schnelle und auch gute Versorgung stattfinden kann. Dafür gibt es im deutschen Gesundheitssystem drei Säulen, nämlich den ärztlichen Bereitschaftsdienst, die stationäre Notaufnahme und den Rettungsdienst, mit klaren Kompetenzzuschreibungen.
Vor einigen Wochen gab es wegen Überlastung der stationären Notaufnahme massive Alarmrufe. Das Klinikum Nürnberg ist da dankenswerterweise vorgeprescht. Aber das war nur ein Beispiel für die tatsächliche Situation in vielen deutschen Notaufnahmen. Ich gebe gerne zu, dass wir aktuell eine ganz besondere Situation haben, weil die Grippewelle – dabei muss ich sagen, dass Grippepatienten in den meisten Fällen eigentlich keine Fälle für stationäre Notaufnahmen sind – in den Notaufnahmen zu viel mehr Patienten führt und auf der anderen Seite beim Personal Lücken reißt, also mehr Patienten weniger Personal gegenübersteht. Es ist klar, dass das eine Sondersituation ist.
Heute Früh war im "Morgenmagazin" zu sehen, was an der Uniklinik Erlangen geleistet werden muss. Aber auch wenn wir jetzt eine Extremsituation oder eine Ausnahmesituation haben, ist die Steigerung der Patientenzahlen in Deutschland und auch in bayerischen Notaufnahmen ein generelles Problem. Im Klinikum Fürstenfeldbruck betrug die Steigerung zwischen 2012 und 2013 17 % und zwischen 2013 und 2014 9 %. Dabei sind die Bevölkerungszahl und die Zahl der Erkrankungen nicht entsprechend gestiegen, sondern es gibt einfach eine stärkere Inanspruchnahme der Notaufnahmen.
Ungefähr 50 % der Aufnahmen bedürfen einer stationären Behandlung; das heißt, sie sind dort richtig. Aber im Umkehrschluss heißt es eben auch, dass 50 % nicht aufgenommen und nicht oder zum großen Teil dort gar nicht behandelt werden müssten. Warum ist es trotzdem so? - Ein Grund ist, dass der ärztliche Bereitschaftsdienst wenig bekannt und wenig beliebt ist. Jetzt frage ich Sie einmal – ich weiß nicht, ob ich das darf, Frau Präsidentin, und tue es trotzdem –: Wer von Ihnen kann mir außer dem Kollegen Vetter die Telefonnummer des ärztlichen Bereitschaftsdiens
tes hier nennen? – Nur der Kollege Streibl bekommt ein Fleißbildchen. Aber, ich gestehe, ehrlich gesagt, dass ich sie auch nachschauen musste. Das ist einer der Gründe, dass man ins Krankenhaus fährt, bevor man nach der Nummer sucht.