Ich weiß nicht: Resultiert dies aus dem Neid auf die gute Idee? Unser Ziel ist doch eigentlich überall das gleiche.
Selbstverständlich. – Diese Garantie gilt selbstverständlich weiterhin. Davon profitiert natürlich auch der ländliche Raum. Zahlreiche Maßnahmen wurden bereits ergriffen. Ich erinnere an dieser Stelle gerne daran, dass der mit dem Schuljahr 2012/2013 eingeführte Demografiezuschlag auf aktuell 80 zusätzliche Stellen im Schuljahr 2014/2015 aufgestockt wurde. Des Weiteren haben wir eine regionalspezifische Zuweisung von insgesamt 73 zusätzlichen Stellen.
Daneben haben wir zielgenaue, regierungsbezirksübergreifende Stellenbesetzungen. Seminare in demografisch benachteiligten Regionen werden bewusst erhalten. Wir bauen außerdem Kooperationsmodelle zwischen Grundschulen benachbarter Gemeinden aus. Ich denke, dass auf diesem Feld bereits eine ganze Menge geschieht. Das lassen wir uns von Ihnen nicht schlechtreden.
Im Gegenteil: Wir werden den Prozess zur Standortsicherung kleiner Grundschulen unbeirrt fortsetzen.
Jetzt gehe ich gern auf die einzelnen Forderungen in Ihren Anträgen ein. In ihrem ersten Antrag fordern die GRÜNEN, Modellversuche für den Erhalt von Außenstellen von Grundschulen und kleinen Grundschulen zuzulassen. Dabei sollen jahrgangsübergreifende Klassen von den Jahrgangsstufen 1 bis 4 zugelassen werden. Das halte ich nicht für zielführend. In einem jahrgangsübergreifenden Unterricht, der gleich vier Jahrgangsstufen umfasst, ist eine begabungsgerechte Einzelförderung nicht mehr gewährleistet. Die Entwicklungsunterschiede sind hier einfach viel zu groß.
- Herr Kollege Gehring, ich werde das gleich begründen. Haben Sie ein bisschen Geduld. Ich bin mit dieser Meinung nicht allein. – Das Recht auf gleichwertige Bildung und Erziehung kann so nicht gewährleistet werden. Das ist lediglich in der Kombination von zwei Jahrgangsstufen möglich, also bei einer Kombination der Jahrgangsstufen 1 und 2 oder der Jahrgangsstufen 3 und 4. Das haben Sie auch angeführt.
- Ich habe gerade gesagt, dass ich nicht allein dieser Meinung bin. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Gründung einer Privatschule abgelehnt, weil nicht hinreichend geklärt ist, ob die Mischung der Jahrgangsstufen 1 bis 4 dem Erfordernis der Gleichwertigkeit genügt. Auch ein Gericht ist also meiner Meinung.
Der Betrieb von Außenstellen ist eine Frage der Klassenbildung und der Verteilung. Er wird nach einheitlichen Richtlinien der Schulämter vorgenommen. Damit sind wir bei dem Problem, dass dies vorab geklärt werden muss. Die Schulaufwandsträger müssen anhand der Kosten entscheiden, ob sie die Außenstellen erhalten wollen oder nicht. Modellversuche zuzulassen, hat nur einen Sinn, wenn man auch gewillt ist, diese Modelle in Zukunft dauerhaft umzusetzen. Dies sind wir aus den genannten Gründen nicht.
Mit ihrem zweiten Antrag fordern die GRÜNEN zusätzliche Lehrerstunden für jahrgangskombinierte Unterrichtsmodelle sowie eine stärkere Berücksichtigung in der Lehramtsausbildung. Dazu möchte ich vorab sagen: Das ist kein Sparmodell!
- Sie haben selbst gesagt, dass dieses Modell pädagogisch sinnvoll ist. Sie haben das damit begründet, dass die Schülerinnen und Schüler voneinander lernten. Dieses Modell ist für den Erhalt der kleinen Grundschulen im ländlichen Raum gedacht, und dieses Programm ist pädagogisch sinnvoll. Wir haben einen Schulversuch zur Flexiblen Grundschule durchgeführt. Dabei hat sich gezeigt, dass die zusätzlich gewährten zwei bis fünf Differenzierungsstunden sachgerecht sind. Die Zuweisung erfolgt in Abhängigkeit von pädagogischen und organisatorischen Bedingungen. Dies hängt von der Klassengröße ab oder davon, ob Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Bedarf in der Klasse sind.
Das zentrale Element in jahrgangskombinierten Klassen ist die Arbeit an gemeinsamen Themen, die unterschiedliche Niveaustufen haben. Dies erfordert natürlich eine didaktische Differenzierung. Unsere Lehrkräfte zeichnen sich jedoch durch die Arbeit in heterogenen Klassen aus. Das ist ihr Markengeschäft. Diese Fähigkeit möchte ich unseren hervorragend ausgebildeten Lehrkräften nicht absprechen. Wir haben bereits umfangreiche Fortbildungsangebote, die auf regionaler, lokaler und schulinterner Ebene gegeben sind.
Des Weiteren stehen in jedem Schulamtsbezirk Experten zur Verfügung. In jahrgangskombinierten Klassen gibt es die Möglichkeit, Hospitationen durchzuführen. Außerdem besteht die Möglichkeit, Handreichungen zum Schulversuch Flexible Grundschule zu benützen, die zahlreiche Praxisbeispiele enthalten.
Mit ihrem nächsten Antrag fordern die GRÜNEN eine verbesserte Lehrerzuweisung. Kleinere Grundschulen sollen so behandelt werden, als hätten sie eine Klas
senstärke von mindestens 20 Schülern. Für die Versorgung unserer Grundschulen mit Lehrerstunden gelten bayernweit einheitliche Kriterien. Wir haben bereits besondere Maßnahmen ergriffen. So genügt an einer Grundschule die Einrichtung von insgesamt zwei jahrgangskombinierten Klassen. Die Grundschulgarantie besagt, dass für den Fall, dass die Gesamtschülerzahl von 26 geringfügig unterschritten wird, die rechtlich selbstständige Grundschule erhalten bleibt, wenn die Schulfamilie und der Schulaufwandsträger vor Ort dies möchten. Wir müssen aber auch sehen, dass Kleinstschulen ihre pädagogischen Grenzen haben. Deshalb müssen Entscheidungen im Einzelfall getroffen werden.
Die Lehrerstundenzuweisung erfolgt bezogen auf den Schulamtsbezirk, nicht bezogen auf die Einzelschule. In Landkreisen mit kleingliedriger Schulstruktur und mit einer geringen Durchschnittszahl von Zügen pro Jahrgangsstufe kann eine Unterstützung durch ein Zusatzbudget erfolgen. Ich möchte nochmals auf den Demografiezuschlag von 80 Stellen und auf die regionalspezifische Zuweisung von 73 Stellen hinweisen. Wir haben also die Probleme erkannt und mit Steuerungsmaßnahmen richtig darauf reagiert.
Mit ihrem vierten Antrag fordern die GRÜNEN, die mobile Reserve um 10 % aufzustocken, um kleine Grundschulen zu stärken. Auch mit diesem Antrag wird verkannt, dass bereits eine Verbesserung eingetreten ist; denn trotz sinkender Schüler- und Klassenzahlen wurde der Umfang der mobilen Reserve von 1.900 Vollzeitplanstellen beibehalten. Erfahrungsgemäß sind aufgrund von Personalausfällen im November mobile Reserven in erhöhtem Umfang nötig. Daher erfolgt eine Aufstockung. Im November und Januar belief sich die Aufstockung auf 230 Vollzeitäquivalente. Für den Februar gibt es die Zusage, alle zum Halbjahr ausgeschiedenen Lehrkräfte zu ersetzen. Damit kann absolut bedarfsgerecht reagiert werden. Außerdem ergeben sich noch zusätzliche Kapazitäten durch Lehrkräfte, die während des Schuljahres aus der Elternzeit zurückkehren. Auch diese werden der mobilen Reserve zugeordnet.
Nachdem sich der Einsatzbereich nicht auf die Stammschulen beschränkt, sondern auf den Schulamtsbezirk bezogen ist, können die Lehrkräfte passgenau eingesetzt werden. Ich glaube, dass wir es den Staatlichen Schulämtern schon zutrauen müssen, dass sie dies richtig machen und auch die ländlichen Bereiche profitieren.
Natürlich lässt sich nie ausschließen, dass es einmal zu einem unvorhergesehenen Engpass kommt. Momentan herrscht eine Grippewelle. Das sind Ereignisse, auf die wir nicht prophylaktisch im Vorfeld reagieren können.
Mit ihrem fünften Antrag fordern die GRÜNEN ein Förderprogramm für Kinder- und Familienzentren. Wir halten diesen Antrag für unnötig; denn so etwas gibt es bereits im Freistaat. Der Freistaat hat zahlreiche Maßnahmen ergriffen. Wir haben die Landkindergartenförderung, die gezielt wohnortnahe Bildungs- und Erziehungsangebote im ländlichen Raum unterstützt. Wenn es nur ein einziges Angebot vor Ort gibt und die Mindestkinderzahl unterschritten wird, erhält dieses Angebot, sofern zehn Kinder vorhanden sind, die gleiche Mindestförderung wie ein Angebot, bei dem die Mindestgröße erreicht wird. Das ist eine tolle Zusage des Freistaates.
Des Weiteren ist der Ausbau von Kindertagesstätten zu Familienzentren unser Anliegen. Wir führen diesen Ausbau weiter fort. Im Rahmen der Kampagne "Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit Eltern in Kindertageseinrichtung und Schule" fließen die Bildungsleitlinien in die gemeinsame Fortbildung von Grundschullehrkräften und pädagogischem Fachpersonal ein. Wir haben außerdem ein staatliches Förderprogramm zur strukturellen Weiterentwicklung kommunaler Familienbildung und zum Ausbau von Familienstützpunkten in Bayern. Damit werden die Landkreise und die kreisfreien Städte bei der Schaffung bedarfsgerechter und koordinierter Familienstrukturen auf der Grundlage einer Förderrichtlinie unterstützt.
Ich habe mir in Berlin eines der in Ihrem Antrag erwähnten "Early Excellence Center" angesehen. Im Mittelpunkt steht die Einzigartigkeit des Kindes. Jedes Kind ist exzellent; und die Eltern sind in den ersten Jahren die wichtigsten Erziehungsexperten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das wissen wir schon seit Jahren. Das ist für uns nichts Neues.
Zum Ende meiner Ausführungen möchte ich noch auf den Antrag der FREIEN WÄHLER eingehen, der eine generelle Doppelzählung jahrgangskombinierter Klassen fordert, um dem organisatorischen Mehraufwand gerecht zu werden. Dazu ist Folgendes zu sagen: Wir haben bereits Maßnahmen ergriffen, um die Schulleitungen zu entlasten.
- Herr Aiwanger, Sie können mich doch hinterher kritisieren. Es gibt keine Fleißbildchen für besonders viele Zwischenrufe.
Für den Fall eines demografisch bedingten Schülerrückgangs wurden Anrechnungsstunden für die Leitungszeit auf Basis der Schülerzahl des Vorjahres zugewiesen. Dabei handelt es sich um die sogenannte Besitzstandswahrung. Daneben wird eine zusätzliche Stunde im Falle der Doppelführung zweier Grundschulen angerechnet. Auch bei den Verwaltungsangestellten ist eine Verbesserung eingetreten: Im Schuljahr 2013/2014 wurden 130 neue, zusätzliche Vollzeitkapazitäten geschaffen. Das bedeutete eine Verbesserung für mehrere Hundert Schulen.
Natürlich müssen wir die Sorgen ernst nehmen, dass an kleinen Grundschulen Stellen für Sekretärinnen wegfallen. Das haben auch wir im Blick, und wir nehmen uns der Sache an. Eine Doppelzählung ist hier allerdings kein schlüssiger Weg.
Schließlich hat die Überprüfung zum Schuljahr 2013/2014 ergeben, dass der Arbeitsmehraufwand, der im Zusammenhang mit jahrgangskombinierten Klassen entsteht, nicht an organisatorischen Aufgaben liegt, sondern vielmehr durch die Unterrichtsgestaltung bedingt ist. Daher haben wir, wie ich bereits ausgeführt habe, zusätzliche Differenzierungsstunden zugewiesen.
Abschließend fasse ich zusammen: Vonseiten des Freistaates werden gewaltige Anstrengungen unternommen, um die kleinen Grundschulen im ländlichen Raum zu halten. Dafür werden Haushaltsmittel in nicht unerheblicher Höhe ausgegeben werden. Wir werden bei unseren Bemühungen nicht nachlassen. Zugleich freue ich mich, dass wir von einer inzwischen eingetretenen Trendwende gehört haben – das widerspricht Ihren Aussagen, Herr Gehring. Es wird prognostiziert, dass es an Grundschulen wieder mehr Schüler geben wird. Allerdings werden die Zahlen regionalspezifisch sehr unterschiedlich ausfallen. Wir können nur fordern, dass die anderen Regierungsbezirke dabei mit Mittelfranken und Oberbayern gleichziehen.
Frau Kollegin Trautner, bitte bleiben Sie noch kurz da. – Zunächst einmal darf ich darauf hinweisen, dass die CSU-Fraktion zu Tagesordnungspunkt 5 namentliche Abstim
mung beantragt hat. Sie betrifft den Antrag auf Drucksache 17/3087. – Wir haben jetzt noch eine Zwischenbemerkung vom Kollegen Felbinger. Bitte sehr.
Frau Kollegin Trautner, Sie haben gesagt, dass mit dem Modell der Zusammenfassung der Jahrgänge 1 bis 4 in einer Klasse das Recht auf Erziehung und Bildung Ihrer Meinung nach nicht gewährleistet wäre. Können Sie mir dann erklären, warum gerade in Österreich, im Besonderen in Tirol und in der Steiermark, die der Bildungsausschuss kürzlich bei einer Delegationsreise besucht hat, dieses Modell erfolgreich ist und von den Eltern nachgefragt und als pädagogisch durchaus sinnvoll erachtet wird?
Sie haben gesagt, dass ich die jahrgangsgemischten Klassen für ein Sparmodell halte. So ist es in der Tat; denn 80 % der jahrgangsgemischten Klassen erhalten nicht die fünf Lehrerstunden, die hier immer wieder im Raum stehen, sondern durchschnittlich nur 2,5 Stunden. Das sage ich nur zu Ihrer Kenntnis.
Sie behaupten, für die Kommunen bedeute es eine erhebliche Mehrbelastung, die Grundschule vor Ort mit nur einer Klasse oder zwei Klassen zu erhalten. Auch hier muss ich Ihnen widersprechen. Die Bürgermeister oder die Stadt- und Gemeinderäte wären sehr wohl bereit, zusätzliche Schulstunden zu gewähren, um ihre Schule vor Ort zu halten. Oft würden sie dafür sogar Geld aus eigener Kasse verwenden.
Zum Ersten. Dass Eltern in Österreich mit etwas zufrieden sind, kann nicht der Maßstab für die Beschulung bei uns in Bayern sein.