Warum ist für uns Fracking die Öffnung der Büchse der Pandora? - Anders kann man das nicht bezeichnen. Wir gehen in Tiefen bis zu 5.000 Metern. Dort
werden Gesteinsschichten aufgesprengt. Die Gefahren sind unkalkulierbar. Es wird ein Chemikalienmix in den Untergrund gepumpt, und was danach wieder an die Oberfläche kommt, also der sogenannte Flowback oder auch diese Lagerstättenwässer, ist verunreinigt. Diese Wässer sind kontaminiert mit Schwermetallen und aromatischen Kohlenwasserstoffen und zum Teil sogar radioaktiv belastet. Da findet sich alles Mögliche, und es kommt alles wieder an die Erdoberfläche.
Die Lagerstättenwässer sollten eigentlich für immer im Untergrund bleiben, aber wir fördern sie nach oben. Das Dramatische daran ist – das sagt auch Frau Krautzberger vom Umweltbundesamt –, dass es kein Entsorgungskonzept gibt, wie man diesen Flowback, diese Lagerstättenwässer, anständig entsorgt.
Momentan ist die Gesetzeslage die, dass die Abwässer in beliebige Tiefen zurückgepresst werden können. Man kann etwas aus 5.000 Metern hochholen und in 500 Meter Tiefe wieder zurückverpressen. Das darf nicht sein. Oftmals wird es in Erdgas- oder Erdöllagerstätten wieder zurückverpresst. Diese sind aber so löchrig wie ein Schweizer Käse, weil sie in der Vergangenheit oftmals angebohrt wurden. Wir haben also keine Kontrolle, was hier passiert. Wir haben keine Ahnung. Deshalb sagen wir ganz klar: Finger weg!
Ein wichtiger Aspekt ist in diesem Bereich auch der Klimaschutz. Wenn wir Klimaschutz ernst nehmen und dabei vorangehen wollen, müssen wir bedenken, dass wir schon einen Klimakollaps bekämen, wenn wir nur die konventionellen Lagerstätten von Erdöl und Erdgas ausschöpfen wollten.
Und nun fangen wir auch noch an, uns Gedanken zu machen, ob wir an die unkonventionellen Lagerstätten rangehen wollen. Das geförderte Erdgas dieser unkonventionellen Lagerstätten ist alles andere als sauber. Wir kommen durch den hohen Energieaufwand, durch die Leitungen, die gelegt werden müssen, und durch die diffusen Methanemissionen nahe an die CO2-Emissionen von Steinkohle heran, wenn wir das gefrackte Erdgas verbrennen. Wir sind dann nicht mehr bei 500 Gramm pro Kilowattstunde, sondern bei nahezu 1.000. Das heißt, gefracktes Erdgas ist schmutzig; es ist dreckig. Das wirft uns im Klimaschutz zurück. Wir machen eine Rückwärtsrolle, und das, obwohl wir wissen, dass in Deutschland nur 2 bis 3 % unseres Energiebedarfs durch gefracktes Erdgas gedeckt werden können, und das auch nur 12 bis 13 Jahre lang. Für diesen kleinen Beitrag gehen wir Risiken ein, bei denen wir nicht kalkulieren können, welches Desaster wir unserer Nachwelt hinterlassen. Da sagen wir ganz klar: Das darf nicht sein.
Ich habe auf meinem Zettel ein großes Lob stehen. Frau Aigner und Frau Scharf, Sie haben letzten Freitag zum Referentenentwurf eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben, wonach unterhalb von 3.000 Metern Fracking verboten werden solle. Auch die Expertenkommission halten Sie für einen Witz, da vier von sechs Mitgliedern Fracking befürworten. Außerdem gibt es Mehrheitsentscheidungen. Man weiß also ganz klar, was am Schluss herauskommt. Auch die NATURA-2000-Gebiete sollen einbezogen werden. Das ist für uns alles ganz klar.
Frau Aigner und Frau Scharf, Sie müssen aber einen Schritt weitergehen; wir müssen Fracking über das Bergrecht verbieten, weil es durchaus Fälle gibt, in denen wir bei einem Verbot über das Wasserhaushaltsgesetz Schwierigkeiten haben werden und man doch wieder Erkundungslizenzen genehmigt, die man nur sehr schwer zurücknehmen kann, wenn Fracking über das Bergrecht schon mal erlaubt ist. Zum Beispiel war der Fall in Hessen vor Gericht anhängig. Hessen musste einen Vergleich mit einem Investor eingehen. Wenn wir Nägel mit Köpfen machen wollen, müssen wir Fracking im Bergrecht verbieten. Daher bitte ich Sie, heute unserem Antrag zuzustimmen.
Das Bergrecht ist komplett antiquiert. Es geht nur darum, Bodenschätze auszubeuten. Deshalb brauchen wir hier eine Novellierung. Das Bergrecht ist in keiner Weise auf das Gemeinwohl abgestimmt. Deswegen ist unsere Aufforderung ganz klar, Fracking zu verbieten. Wir spüren hier eindeutig auch den Geist von TTIP, weil man anscheinend Angst hat, etwas generell zu verbieten. Das muss heute noch möglich sein. Erst gestern fand ein Gespräch mit dem Bund der Deutschen Katholischen Jugend statt, in dem betont wurde: Wir als Jugendliche wollen, dass Sie als Politiker uns ernst nehmen und zu Ihrem Wort stehen, Fracking abzulehnen. Es wäre konsequent, wenn Sie heute sagen würden: Wir wollen es im Bundesbergrecht verbieten. Dann bitte Nägel mit Köpfen! Stimmen Sie unserem Antrag zu.
Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächster hat Herr Kollege Klaus Holetschek von der CSU das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Herr Präsident, Herr Ministerpräsident, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist sicherlich ein wichtiges Thema, über das wir uns heute unterhalten. Wenn es zwischen TTIP und
Fracking eine Gemeinsamkeit gibt, dann ist es die, dass diese Themen die Menschen bewegen, dass sie verunsichern und es Fragen gibt. Es ist wichtig, dass man die Bürgerinnen und Bürger über dieses Thema aufklärt und Stellung bezieht, dass man aber auch wirklich eine Aufklärung will und nicht eine emotional hoch geladene Debatte, die eher zu Verunsicherungen als zu klaren Worten führt.
Deswegen will ich Ihnen am Anfang zu diesem Thema folgende Botschaft sagen: In Bayern ist Fracking bei Öl und Gas aufgrund der geologischen Gegebenheiten weder konventionell noch unkonventionell notwendig, möglich und sinnvoll. Das ist die Botschaft!
Wir reden hier von Bayern, und dafür tragen wir die Verantwortung. In Bayern ist aufgrund der vorhandenen Gesteinsformationen unkonventionelles Fracking nicht möglich. Das muss man zur Kenntnis nehmen, unabhängig von der Notwendigkeit, sich über das Thema zu unterhalten und hierzu dezidiert Stellung zu nehmen.
Ich bin beiden Ministerinnen sehr dankbar für die klaren Ausführungen und die klare Stellungnahme in Richtung Bundesgesetzgeber. Herr Kollege Stümpfig, da haben wir eine gemeinsame Schnittstelle. Es ist nämlich ein Thema, das sich primär auf Bundesebene abspielt. Deswegen ist es wichtig, dass wir dort die bayerische Stimme erheben und sagen: Wir wollen kein unkonventionelles Fracking in dem Sinne, dass das, was in Amerika produziert und praktiziert wird, auf den Rest Deutschlands übertragen wird. Das lehnen wir ab.
Wir wollen auch keine nicht legitimierten Expertengremien, um mit irgendwelchen Mehrheitsentscheidungen kommerzielle Nutzungen zu ermöglichen. Zu diesen Themen haben Sie von unserer Seite ein ganz klares Nein. Deswegen ist das Thema mehrschichtig. In Bayern ist kein Fracking möglich. Wir vertreten aber die klare Position: Wir wollen Fracking weder in der Bundesrepublik generell noch mit bestimmten Abgrenzungen, etwa in Form eines Kompromisses über 3.000 Metern. Das ist mit Bayern nicht zu machen.
Die Bundesrepublik ist ein Innovations- und Technologiestandort, in dem die Forschung eine große Rolle spielt. Man muss natürlich zur Kenntnis nehmen, dass das Thema Forschung vor allem dann nicht ausgeblendet werden kann, wenn es um die Forschung be
züglich nicht wassergefährdender Stoffe und nicht toxikologischer Stoffe geht. Da müssen wir Forschung zulassen. Unsere Universitäten müssen die Chance haben, sich an der Forschung zu beteiligen und Erkenntnisse zu gewinnen. Es ist völlig klar: Solange irgendwelche Risiken vorhanden sind, will kein Mensch eine solche Technologie. Aber um Risiken irgendwann einmal auszuschließen und abzuschätzen, muss es parallel möglich sein, zu forschen und Erkenntnisse einzubeziehen. Das halte ich für wichtig und richtig. Deswegen ist in unserem Antrag die klare Aussage: Im Sinne des Technologie- und Innovationsstandortes Bundesrepublik Deutschland muss Forschung möglich sein; sie ist auch für die Zukunft wichtig.
Wir reden heute über die Frage des konventionellen Frackings. Ich weiß, dass schon allein diese Begrifflichkeit schwierig ist. Man muss aber zur Kenntnis nehmen, dass es dieses konventionelle Fracking in Norddeutschland schon länger gibt, um Öl und Gas zu fördern. Da wir nicht immer von ausländischen Staaten abhängig sein wollen, muss das weiter möglich sein. Bei Bohrungen nach Sole und Thermalwasser ist das natürlich in bestimmtem Maße notwendig. Da kann ich auch für Kurorte und Heilbäder sprechen. Das muss man unterscheiden. Dabei wird eine Bohrung niedergebracht, dann wird Wasser gefördert. Möglicherweise ist die nötige Schüttung nicht vorhanden, und dann wird in der Bohrung versucht, die Klüfte aufzumachen, um eine höhere Schüttung zu ermöglichen, aber natürlich nicht mit Stoffen, die das Grundwasser gefährden, sondern mit Stoffen, die es ermöglichen, dass wir Heilwasser fördern. Deswegen ist es in diesem Segment wichtig und richtig, und hier soll es auch in Zukunft weiter möglich sein.
für Forschungsvorhaben muss es möglich sein. Sie haben gleichzeitig die Expertenkommission gerügt, die ja hier wirklich von Frackern besetzt ist – das muss man auf Deutsch sagen: Fracking befürwortenden Personen. Diese Kommission wird schlussendlich
darüber entscheiden, ob Forschungsvorhaben möglich sind oder nicht. Hier ist wieder Tür und Tor geöffnet. Ich vergleiche das immer mit dem angeblichen Walfangmoratorium. Dabei hat man ebenfalls Tür und Tor geöffnet und Japan lacht sich eins, weil das dann angeblich zu Forschungszwecken, für Scientific Purpose, ermöglicht wird. – Wie wollen Sie sicherstellen, dass dieses Verfahren einen besseren Gang geht? – Momentan entwickelt es sich komplett in die falsche Richtung, es wird sehr stark aufgeweicht.
Ach so, ich dachte, Sie gehen hinaus. Im Bundestag ist man früher immer stehen geblieben, wenn einem eine Frage beantwortet wurde. Das ist hier wahrscheinlich nicht üblich.
Also, ich möchte auf das Thema kurz eingehen und nicht daran vorbeireden. Ich habe gerade versucht, Ihnen zu erklären, dass es in Bayern vom Grundsatz, von den geologischen Schichten gar nicht möglich ist, Fracking zu betreiben. Das ist doch die erste Botschaft für die Menschen. Tragen Sie das auch hinaus! Damit schaffen Sie auch Sicherheit. Das Zweite ist, dass wir keine kommerzielle Nutzung eines unkonventionellen Frackings wollen, aber unseren Universitäten die Chance geben, hier zu forschen, wenn es um Stoffe geht, die eben nicht toxikologisch oder gefährdend sind. Diese Möglichkeit muss ich unseren exzellenten Universitäten eröffnen, und damit ist nicht in einem Schluss verbunden, dass es deshalb eine kommerzielle Nutzung gibt. Das halten wir für ausgeschlossen, und Sie haben auch die Stellungnahme der beiden Ministerinnen zitiert, die Sie selber gelobt haben.
Wir wollen kein Expertengremium, und wir werden uns im Bund dafür einsetzen – ich bin sicher, auch unser Ministerpräsident wird das tun –, dass es hier eine klare und eindeutige Regelung im Sinne dessen gibt, was die Menschen und Bürger in unserem Lande wollen.
Die Koalition mit den Bürgerinnen und Bürgern ist für uns das oberste Ziel. In diesem Sinne wollen unsere Bürgerinnen und Bürger in diesem Land kein Fracking. Wir wollen hier Sicherheit, aber keinen Stillstand. Wir wollen die Menschen aufklären und nicht verunsichern. Die klare Botschaft lautet, in Bayern geht das gar nicht, und mit uns wird es das so nicht geben.
Danke schön, Herr Kollege. – Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, möchte ich Sie davon in Kenntnis setzen, dass zum Antrag der GRÜNEN auf Drucksache 17/5001 "Fracking im Bergrecht verbieten" eine namentliche Abstimmung beantragt wurde.
Außerdem ist zum Antrag der CSU-Fraktion auf Drucksache 17/5002 von der Fraktion der FREIEN WÄHLER eine namentliche Abstimmung beantragt worden. Das ist der nächste Beratungsgegenstand; ich sage das nur vorsorglich im Hinblick auf die Wahrung der Fristen.
Sehr geehrter Herr Präsident, Herr Ministerpräsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin schon erschrocken – 30 Minuten Redezeit für einen Redner. Ist das die neue Regelung? – Noch nicht. Nein.
Herr Scheuenstuhl, Sie wissen, über wie viel Redezeit ihre Fraktion verfügt, und Sie müssen selber einteilen, wie viel Sie davon in Anspruch nehmen möchten. Sie haben jetzt das Wort. Bitte schön.